Datum: 10.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleinen Saal der Stadthalle Aschaffenburg
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/10/12/20 Umbau der Kreuzung der Kreisstraße ABs 11 / Kreisstraße AB 11 / Gemeindeverbindungsstraße Haibach-Dörrmorsbach - Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung
2HFS/10/13/20 Erlass von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen und Geschäftssondernutzungen sowie verkehrsrechtlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
3HFS/10/14/20 Bericht über die Auswirkungen des Tarifabschlusses der kommunalen Ebene auf den aktuellen Haushalt und die kommenden Haushalte; - Stadtratsantrag Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2020
4HFS/10/15/20 HFS/10/15/20

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1. / HFS/10/12/20. Umbau der Kreuzung der Kreisstraße ABs 11 / Kreisstraße AB 11 / Gemeindeverbindungsstraße Haibach-Dörrmorsbach - Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.11.2020 ö Beschließend 1HFS/10/12/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand
Die städtische Kreisstraße Abs 11 schließt von Gailbach kommend derzeit spitzwinklig an die Gemeindeverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach an. Die bestehende Einmündung genügt sowohl hinsichtlich Fahrbahnbreite und Trassierung, als auch bezüglich des baulichen Zustandes nicht den Anforderungen. Dies wirkt sich infolge der teilweise eingeschränkten Sichtdreiecke und der nicht ausreichenden Schleppkurven auf die Verkehrssicherheit aus. Aus den vorgenannten Gründen ist eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an dieser Kreuzung dringend erforderlich.

Bereits seit 2016 bis voraussichtlich Frühjahr 2021 baut die Gemeinde Haibach bereits die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Haibach und Dörrmorsbach verkehrsgerecht aus. Im Zuge der hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche wurde auch der ungenügende Zustand der Kreuzung bei Dörrmorsbach erörtert. Es bestand zwischen allen Kreuzungsbeteiligten Einigkeit, dass die Kreuzung dringend verbesserungsbedürftig ist und möglichst in Verbindung mit dem Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach auch die Kreuzung in einen verkehrsgerechten Zustand umgebaut wird.

Die Kreisstraßenverwaltung hat daraufhin mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt, ob die Maßnahme förderfähig ist.  Nachdem die Regierung dies bestätigte, wurde in einer Besprechung am 18.05.2017 zwischen der Landkreisverwaltung, der Gemeinde Haibach und der Stadt Aschaffenburg vereinbart, dass der Landkreis die Federführung übernimmt und das Projekt durchführt. Der Landkreis hat dann die Planung erstellt (Entwurf vom Juni 2020), die notwendigen Genehmigungen und Bescheide eingeholt, den Grunderwerb in die Wege geleitet und mit Schreiben vom 17.08.2020 den Antrag auf Zuwendungen bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Mit Schreiben vom 31.08.2020 hat die Regierung von Unterfranken bestätigt, dass das Projekt grundsätzlich nach Art.2 BayGVFG förderfähig ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit einem Fördersatz von ca. 40 – 50 % zu rechnen.

  1. Rechtsgrundlage
Die an der Kreuzung beteiligten Straßen unterliegen den Regelungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).  Beteiligt an der Änderung der Straßenkreuzung/-einmündung gemäß § 1 Abs. 1 sind der Landkreis Aschaffenburg als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraße AB 11 (Art. 41 BayStrWG), die Stadt Aschaffenburg als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraße ABs 11 (Art. 41 BayStrWG) und die Gemeinde Haibach als Träger der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach (Art. 47 BayStrWG).
Aus straßenrechtlicher Sicht handelt es sich bei dieser Maßnahme um die Änderung einer bestehenden Kreuzung gemäß Art. 31 und 32 BayStrWG

  1. Kreuzungsvereinbarung
Der Landkreis hat die Kreuzungsvereinbarung in Abstimmung mit der Gemeinde und der Stadt erstellt.

Nach der vorliegenden Vereinbarung belaufen sich die kreuzungsbedingten Kosten auf insgesamt 377.404,98 Euro (Grundlage: Kostenberechnung vom 27.07.2020). Der städtische Anteil beträgt dann bei einem Teilungsverhältnis von 23,0% (Stadt) zu 36,5 % (Landkreis) zu 40,5% (Gemeinde) rund 86.800 Euro. Abgerechnet wird nach tatsächlichen Kosten.

Vom städtischen Kostenanteil sind noch die Zuwendungen abzuziehen, die vom Landkreis als federführender Maßnahmenträger beantragt werden.

Der Bauausschuss des Landkreises hat der Vereinbarung am 26.09.2020 zugestimmt.

Es wird vorgeschlagen, der Kreuzungsvereinbarung in der als Anlage vorliegenden Fassung zuzustimmen.

.Beschluss:

I.
1.        Dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit dem Landkreis Aschaffenburg und der Gemeinde Haibach über den gemeinschaftlichen Ausbau der Kreuzung der Kreisstraße ABs 11, der Kreisstraße AB 11und der Gemeindeverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach bei Dörrmorsbach in Anlage 7 wird zugestimmt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2021 anzumelden.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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2. / HFS/10/13/20. Erlass von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen und Geschäftssondernutzungen sowie verkehrsrechtlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.11.2020 ö Beschließend 2HFS/10/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 eine vorübergehende Ausweitung der Außengastronomieflächen im Stadtgebiet beschlossen.
Im Rahmen des Sitzungsverlaufes wurde beantragt, die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 zu erlassen oder zu reduzieren. Es wurde beschlossen, über diese Anträge Ende des Jahres 2020 zu entscheiden, sobald ein Überblick über die Lageentwicklung besteht.
Mit Auswirkungen auf die Sondernutzungen ergab sich rückblickend im Jahr 2020 die folgende Entwicklung:
  • Ausrufung des Katastrophenfalls durch die Bayerische Staatsregierung am Montag, 16.03.2020
  • Schließung aller Geschäfte und Restaurants ab Mittwoch, 18.03.2020 – sofern sie nicht der Grundversorgung dienten
  • Wiedereröffnung der Geschäfte ab Montag, 04.05.2020
  • Wiedereröffnung der Außenbereiche der Gastronomiebetriebe ab Montag, 18.05.2020
  • Wiedereröffnung der Innenbereiche der Gastronomiebetriebe ab Montag, 25.05.2020

Für die Zeit ab 21.05.2020 wurden zwar in den, zur Bearbeitung anstehenden Fällen, weiterhin Sondernutzungsgebühren in Bescheiden festgesetzt, in Hinblick auf die ausstehende Entscheidung durch das zuständige Gremium des Stadtrates aber formal eine Stundung dieser Beträge veranlasst.
Für den Bereich der Außengastronomieflächen wären für das Jahr 2020 Sondernutzungsgebühren i.H.v. insgesamt xxx € fällig. Diese teilen sich auf in:
  • abgerechnete und beglichene Sondernutzungsgebühren in 56 Fällen im Umfang von xxx €
  • abgerechnete, aber noch nicht beglichene Sondernutzungsgebühren in 19 Fällen im Umfang von xxx €
  • 29 bisher noch nicht abgerechnete Fälle im Umfang von xxx €

Neben dem Bereich der Außengastronomieflächen wurden auch Geschäftssondernutzungen (Geschäftsauslagen, Kleiderständer, Kundenstopper, etc.) mit Sondernutzungsgebühren im Umfang von ca. xxx € genehmigt. Diese teilen sich auf in:
  • abgerechnete und beglichene Sondernutzungsgebühren im Umfang von ca. xxx €
  • 32 bisher noch nicht abgerechnete Fälle im Umfang von ca. xxx €

Die Jahresgebühren für die Außengastronomieflächen variieren je nach Lage, Größe der Fläche und Bewilligungszeitraum sehr stark in einem Bereich zwischen 75 € und xxx €. Der Mittelwert liegt bei ca. xxx € je Fall.
Bei den Geschäftssondernutzungen liegt dieser Rahmen bei ca. xxx € bis xxx € jährlich, bei einem Mittelwert von ca. xxx € je Fall.

Von Seiten des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes wurden ebenfalls bei verschiedenen Gelegenheiten verkehrsrechtliche Anordnungen zur Regelung des ruhenden und fließenden Verkehrs und Genehmigungen nach verschiedenen ordnungsrechtlichen Gesetzesgrundlagen wie dem Gaststättengesetz notwendig, um eine Ausweitung der Außengastronomie bzw. Veranstaltungen kultureller Art zur Unterstützung der Gastronomie und Kulturscene Aschaffenburgs zu ermöglichen.
Diese teilen sich auf in
  • verkehrsrechtliche Anordnungen für Maßnahmen im Straßenraum in 8 Fällen
  • sonstige Gestattungen in 3 Fällen (Verkehrsrecht)
  • Gestattungen nach dem Gaststättengesetz in 8 Fällen
  • Genehmigungen nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in 3 Fällen.
 
Von den 22 Fällen wurden bislang 9 Fälle im Umfang von xxx € abgerechnet und beglichen. Ein Betrag i.H.v. xxx € ist noch offen. Die Gebühren in allen 11 Fällen betragen xxx €. Hinzu kommen weitere 8 Fälle mit Gebühren i.H.v. xxx €.
Rückblickend betrachtet ist festzustellen, dass sowohl in der Gastronomie, wie auch bei den Geschäften in diesem Jahr ein erheblicher Umsatzausfall aufgetreten ist. Finanzhilfen wurden bislang bei der Stadt Aschaffenburg nicht beantragt.
Um die örtliche Wirtschaft in dieser schwierigen Lage zu unterstützen wird dem Haupt- und Finanzsenat vorgeschlagen auf die Erhebung von Gebühren bei Geschäftssondernutzungen und Sondernutzungen im Bereich der Außengastronomie sowie für Maßnahmen im Straßenverkehr und Genehmigungen von Haltverboten im Jahr 2020 zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie zu verzichten und die Gebühren insoweit zu erlassen.

.Beschluss:

I. Die Gebühren für Geschäftssondernutzungen und Sondernutzungen im Bereich der Außengastronomie sowie für Maßnahmen im Straßenverkehr und Genehmigungen von Haltverboten im Jahr 2020 zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie werden erlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. / HFS/10/14/20. Bericht über die Auswirkungen des Tarifabschlusses der kommunalen Ebene auf den aktuellen Haushalt und die kommenden Haushalte; - Stadtratsantrag Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.11.2020 ö Beschließend 3HFS/10/14/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

siehe mündlicher Bericht

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Verwaltung über die Auswirkungen des Tarifabschlusses auf den aktuellen Haushalt und die kommenden Haushalte wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:


Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / HFS/10/15/20. HFS/10/15/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.11.2020 ö Beschließend 4HFS/10/15/20

.Beschluss:

Herr Stadtrat Johannes Büttner fordert, dass sein Antrag vom 06.11.2020 bzgl. „Erklärung der Busfahrer der SVG zum Busfahrerstreik“ im Werksenat behandelt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2021 08:31 Uhr