Datum: 23.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleinen Saal der Stadthalle Aschaffenburg
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/16/1/20. Schulentwicklungsplan von biregio
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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23.11.2020
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ö
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Beschließend
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1 | PL/16/1/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Zusammenfassung zum Schulentwicklungsplan ist in der Cloud abrufbar.
(Sie wurde dem Stadtrat auch schon zusammen mit dem kompletten Schulentwicklungsplan in der E-Mail vom 22.10.2020 zum Download bereitgestellt.)
Herr xxx von biregio wird die Handlungsschwerpunkte in der Sitzung vorstellen.
.Beschluss:
1. Der Bericht von biregio zu den Handlungsschwerpunkten im Schulentwicklungsplan (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die Handlungsempfehlungen aus dem Schulentwicklungsplan werden einzeln geprüft und im Stadtrat beschlossen.
2. Eine Planungsgruppe mit Vertreter*innen aus den Fraktionen/Gruppen/Parteien des Stadtrates wird einberufen, um die bestehenden Handlungsbedarfe in der Aschaffenburger Schullandschaft gemeinsam, lösungsorientiert zu besprechen. Die Moderation übernimmt biregio (aktuelle Terminplanung: 12.12.2020).
3. Im Rahmen einer Schulleiterkonferenz stellt biregio die Ergebnisse den Schulleiter*innen vor (Termin 10.12.2020).
4. Es werden sozialraumorientierte bzw. schulartbezogene Planungsgespräche mit den Schulen (a) im Stadtteil Damm, (b) der Brentano-Grund- und Mittelschule, (c) den Gymnasien mit Ministerialbeauftragter und (d) den Mittelschulen in Schweinheim geführt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
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2. / PL/16/2/20. Jugendparlament;
- Verschiebung der zweiten Wahl des Aschaffenburger Jugendparlaments.
- Satzungsänderung des Jugendparlaments
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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23.11.2020
|
ö
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Beschließend
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2 | PL/16/2/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Aufgrund der Corona-Pandemie war eine Vorbereitung der zweiten Wahl des Aschaffenburger Jugendparlaments bislang nicht möglich. Die entsprechenden Vorbereitungen hätten bereits im Frühjahr 2020 erfolgen müssen. Auch die aktuelle Situation lässt es nicht zu, die Wahlkampagne in den Schulen zu starten.
Aus diesem Grund wird beantragt, die Wahl auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2021 zu
verschieben. Dadurch verlängert sich die Amtszeit des Jugendparlaments in jedem Fall für
einige Monate.
Der neue Wahltermin wird mit den Schulleitungen bzw. den eingebundenen
Kontaktlehrer*innen festgelegt und soll im Sommer/Herbst 2021 liegen. Eine
Satzungsänderung ist hierfür nicht erforderlich. Ungeachtet dessen wird der Stadtrat
gebeten, der Wahlverschiebung zuzustimmen.
2. Um bei einer eventuellen Fortdauer der Corona-Pandemie eine Alternative zur Durchführung der Wahlen des Aschaffenburger Jugendparlaments zu gewährleisten, sollen auch die Möglichkeiten eines Online-Wahlverfahrens geprüft werden. Hierzu bedarf es einer Ergänzung der Satzung des Jugendparlaments im § 8 „Wahlverfahren“.
Hier soll als Satz 2a neu eingefügt werden:
„Die Wahl des Jugendparlaments kann unter der Voraussetzung der Wahrung des Datenschutzes auch online durchgeführt werden“.
ENTWURF
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendparlament der Stadt Aschaffenburg vom 17.04.2018
vom 10.11.2020
Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für das Jugendparlament der Stadt Aschaffenburg vom 17.04.2018 wird wie folgt geändert:
In § 8 wird nach dem Absatz 2 folgender neuer Absatz eingefügt:
„(2a) Die Wahl des Jugendparlaments kann unter der Voraussetzung der Wahrung des Datenschutzes auch online durchgeführt werden“.
§ 2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Aschaffenburg,
Jürgen Herzing
Oberbürgermeister
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat stimmt der Verschiebung der zweiten Wahl des Aschaffenburger Jugendparlaments auf den Zeitraum Sommer/Herbst 2021 zu.
2. Der Stadtrat erlässt dazu die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments (Anlage 2
).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[X] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / PL/16/3/20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gemarkung Leider
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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23.11.2020
|
ö
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Beschließend
|
3 | PL/16/3/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1. + 2.:
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) und Billigung des Vorentwurfs vom 21.10.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) beabsichtigt die Erstellung einer ca. 730 kWp Freiflächen-Photovoltaik-Anlage inc. einer zugehörigen Trafostation. Der Standort liegt auf dem ehemaligen „Raudseppgelände“ westlich der Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider. Das Grundstück grenzt westlich und nördlich an die Gemarkungsgrenze zwischen Aschaffenburg und Großostheim an.
Die Realisierung dieses Projekts soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich vorbereitet werden.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt westlich der Obernburger Straße und ist über die Obernburger Straße erschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan 2030 stellt entlang der Obernburger Straße im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans Fläche für die Landwirtschaft dar.
Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit landwirtschaftlich bzw. gartenbaulich genutzt. Innerhalb des Plangebiets soll der durch die geplante Freiflächen-Photovoltaik-Anlage inc. einer zugehörigen Trafostation verursachte Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen werden.
Nördlich und westlich (Gem. Großostheim) sowie südlich (Gem. Leider) grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an. Östlich gegenüber der Obernburger Straße liegt das Gelände für Abfallentsorgung der GBAB Gesellschaft für Bio-Abfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH. Die geringste Entfernung zu nächsten Gebäuden (gewerbliche Nutzung an der Obernburger Straße südöstlich des Plangebiets) beträgt knapp 300 m. Das Plangebiet sowie die nähere Umgebung weisen keine bzw. nur geringe Höhenunterschiede auf. Aufgrund der Entfernung und Nutzung zu nächsten Gebäuden ist eine Lärmbeeinträchtigung nicht zu erwarten.
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der vorgesehenen Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Gemarkung Leider (FNP 2030/01) sieht an Stelle der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ die Darstellung „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung“ mit der Zweckbestimmung „Elektrizität/Erneuerbare Energien“ vor. Es soll ein entsprechender vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, in dem auch die naturschutzfachlichen Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans sollen im „Parallelverfahren“ nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Zu 3.: Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden
Mit dem Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) vom 21.10.2020 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Aktuell erschweren die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine angemessene und ausführliche Erörterung der Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern - öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation und –anhörung können erst dann stattfinden, wenn dies aus Gründen des Gesundheitsschutzes und auch des organisatorischen Aufwands verantwortbar ist. Wünschenswert hierfür wäre eine möglichst uneingeschränkte Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr - dies ist aktuell und auf absehbare Zeit nicht gegeben.
Bei Billigung des Vorentwurfs vom 21.10.2020 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch vierwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um schriftliche Stellungnahme ersucht. Dieser Verfahrensschritt bedarf keiner besonderen Verfahrensweise aufgrund der Corona-Pandemie.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01).
2. Der Vorentwurf vom 21.10.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) sowie der Begründungsvorentwurf gleichen Datums werden gebilligt (Anlage 3).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung) gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll trotz der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie durchgeführt werden, und zwar vorrangig durch digitale Informations- und Beteiligungsformen und flankierend durch Aushang des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes in Papierform mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und Erörterung nach entsprechender Terminvereinbarung.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[ X.] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. / PL/16/4/20. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 09/07 für den Bereich südwestlich der Obernburger Straße
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
11.11.2020
|
ö
|
Vorberatend
|
10 | PVS/9/10/20 |
Stadtrat (Plenum)
|
16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
23.11.2020
|
ö
|
Beschließend
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4 | PL/16/4/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1 und 2.: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB für das Gebiet “Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 3021 (Nr.09/07) und Billigung des Vorentwurfs vom 26.10.2020
Planungsanlass und -verfahren
Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) beabsichtigt die Erstellung einer ca. 730 kWp Freiflächen-Photovoltaik-Anlage inc. einer zugehörigen Trafostation. Der Standort liegt auf dem ehemaligen „Raudseppgelände“ südwestlich der Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider. Das Grundstück grenzt westlich und nördlich an die Gemarkungsgrenze zwischen Aschaffenburg und Großostheim.
Die Anlage wird als ein fest montiertes System auf freier Fläche mittels einer Unterkonstruktion aufgestellt und die Photovoltaikmodule werden in einem optimalen Winkel zur Sonne ausgerichtet.
Da sich das Grundstück Fl.Nr. 3021 im Außenbereich befindet und somit dort aktuell kein Baurecht nach § 35 BauGB für eine Freiflächenphotovoltaikanlage besteht, bedarf es der Schaffung von Planungsrecht durch die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bedarf für den Bereich des Vorhabens die Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan stellt aktuell für den Bereich des Vorhabens „Fläche für Landwirtschaft“ dar. Das Gebiet soll im Flächennutzungsplan zukünftig als „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung“ mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ dargestellt werden.
Vorhaben- und Erschießungsplanung, Durchführungsvertrag
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf der Grundlage einer Vorhaben- und Erschließungsplanung. Im Rahmen der Vorhaben- und Erschließungsplanung verpflichtet sich die AVG als Vorhabenträger, das geplante Vorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durchzuführen und die entstehenden Kosten zu tragen. Die hierfür erforderlichen Vereinbarungen sind mit der AVG als Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag zu verankern, der vor Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgeschlossen sein muss.
Vorhabenträger und Antragstellung
Mit Datum vom 29.06.2020 hat die AVG bei der Stadt Aschaffenburg einen Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB gestellt.
Die AVG erklärt sich als Vorhabenträger bereit, auf der Grundlage eines mit der Stadt abzustimmenden Planes die Erschließungsmaßnahmen und das Bauvorhaben zu realisieren; sie erklärt sich auch in der Lage, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren und anfallende Planungs- und Erschließungskosten vollständig zu tragen.
Mit der Erstellung der erforderlichen Planung wird der Vorhabenträger fachlich geeignete Planungs- bzw. Ingenieurbüros beauftragen.
Gemäß § 12 BauGB hat die Stadt Aschaffenburg aufgrund des Antrags des Vorhabenträgers nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zu entscheiden. Aus Sicht der Verwaltung wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Einleitung des zugehörigen Verfahrens befürwortet.
Die Verwaltung soll auf Basis dieses Beschlusses in Abstimmung mit dem Vorhabenträger einen Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erarbeiten. Ebenso ist in Abstimmung mit dem Vorhabenträger im Laufe des Verfahrens ein Durchführungsvertrag zu erstellen.
Lage, Umgriff und Größe des Plangebiets
Das Plangebiet am südwestlichen Rand des Stadtteils Leider liegt westlich der Obernburger Straße nördlich des ehemaligen Raudseppgeländes. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 32.219 m².
Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll das Flurstück mit der Nr. 3021 westlich der Obernburger Straße überdecken. Zu dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 09/07 gehören folgende Grundstücke der Gemarkung Leider:
Fl.-Nr. 3021.
Das im Geltungsbereich gelegene Grundstück Fl.-Nr. 3021 befindet sich im Eigentum der Stadt Aschaffenburg.
Eignung des Plangebiets für eine Freiflächenphotovoltaikanlage
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand des Stadtteils Leider zwischen der Obernburger Straße und der Gemarkungsgrenze zu Großostheim. Das Plangebiet liegt aktuell brach und wird regelmäßig durch die AVG gerodet. Aufgrund der ebenen Topographie und der Lage am Ortsrand ist das Grundstück für die geplante Nutzung sehr gut geeignet. Die Aufstellung einer Freiflächenphotovoltaikanlage stellt auf dem Grundstück Fl.Nr. 3021 keine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbild dar. Durch die Freiflächenphotovoltaikanlage inc. einer zugehörigen Trafostation, eventuell verursachte Eingriffe in Natur und Landschaft, sollen im Plangebiet ausgeglichen werden.
Klimawirkung
Photovoltaik-Strom als regenerative Energiequelle stellt einen wichtigen Pfeiler in der Energiewende dar und wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, denn derzeit wird Photovoltaik-Strom in Deutschland zu höheren Kosten erzeugt als Strom aus konventionellen Kraftwerken. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei.
Durch Photovoltaikanlagen kann ein zentraler Beitrag zur Energiewende geleistet werden, um die Energieversorgung in Deutschland klimaverträglicher und unabhängiger vom Import fossiler Brenn- und Heizstoffe zu machen. Deshalb wäre die Freiflächenphotovoltaikanlage ein positiver Beitrag zum Klimaschutz.
Zu 3 und 4.: Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden
Mit dem Vorentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 3021 (Nr.09/07) vom 26.10.2020 soll als nächster Verfahrensschritt die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB erfolgen.
Bei Billigung des Vorentwurfs zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 3021 (Nr.09/07) soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch einen vierwöchigen Aushang dieses Planentwurfes erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.
Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Südwestlich Obernburger Straße“ Nr.09/07
.Beschluss:
I.
1. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB für das Gebiet “Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 3021 (Nr.09/07) wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.
2. Der Vorentwurf vom 26.10.2020 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB für das Gebiet “Südwestlich Obernburger Straße“ auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider, wird gebilligt (Anlage 4).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Bei Billigung des Vorentwurfs zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch einen vierwöchigen Aushang des Planentwurfes erfolgen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[…..] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[X.] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. / PL/16/5/20. Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
2. Sitzung des Werksenates
|
26.10.2020
|
ö
|
Vorberatend
|
9 | WS/2/9/20 |
Stadtrat (Plenum)
|
16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
23.11.2020
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/16/5/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aufgrund der Geltungsdauer der bisherigen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter soll zunächst eine inhaltsgleiche Verordnung beschlossen werden. Die Werkleitung wird gleichzeitig beauftragt, die Verordnung anhand der Musterverordnung zu überarbeiten und eine Neufassung der überarbeiteten Verordnung dem Werkssenat zur Beschlussfassung vorzulegen.
.Beschluss:
I. Aufgrund der Geltungsdauer der bisherigen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wird zunächst eine inhaltsgleiche Verordnung beschlossen. Die Werkleitung wird gleichzeitig beauftragt, die Verordnung anhand der Musterverordnung zu überarbeiten und dem Werkssenat eine Neufassung der überarbeiteten Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Auf Grund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Anlage 5).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PL/16/6/20. Änderung Nachtragsvermögensplan 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
23.11.2020
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/16/6/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg hat in der Sitzung des Plenums am 19.10.2020 den Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Stadt Aschaffenburg beschließen lassen und beides der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorgelegt. In der gleichen Sitzung wurde der Nachtragsvermögensplan 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg
beschlossen. Hier wurde die geplante Kreditneuaufnahme von 10.777.000 € auf 11.028.000 € erhöht. Da beides gleichzeitig erfolgt ist, wurde die Veränderung von der
Stadt Aschaffenburg nicht übernommen, was zu einem Widerspruch zwischen Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg und dem Nachtragsvermögensplan
der Stadtwerke Aschaffenburg führt. Die Stadtwerke Aschaffenburg nehmen deshalb die geplante Änderung für die Kreditneuaufnahme zurück. Korrespondierend hierzu wurde die Planposition 01 00 02 Grundstückserweiterung Recyclinghof für das Jahr 2020 entsprechend reduziert.
.Beschluss:
I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2020, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan (Anlage 6) wird zugestimmt.
Es wird festgestellt:
Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 13.002.000 €.
Der bereits gefasste Beschluss in der Sitzung des Plenums vom 19.10.2020 wird hiermit ersetzt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. / PL/16/7/20. Kostenlose ÖPNV Nutzung an Samstagen – Ergebnis der Fahrgasterhebung und zukünftige Organisation;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.10.2020
- Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 01.10.2020, vom 09.10.2020 und vom 20.11.2020
- Antrag der FDP vom 20.11.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
2. Sitzung des Werksenates
|
26.10.2020
|
ö
|
Beschließend
|
6 | WS/2/6/20 |
Stadtrat (Plenum)
|
16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
23.11.2020
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/16/7/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zur Beschlussfassung im Werksenat am 26.10.2020:
In der Sitzung des Werksenates wurde der Beschlussvorschlag der Stadtwerke ausführlich, aber auch sehr kontrovers diskutiert. Die Vorschläge der Parteien zu alternativen Beschlussvorschlägen lagen dabei extrem weit auseinander. Eine Seite favorisiert den kostenlosen ÖPNV noch auszudehnen und auch an Sonn- und Feiertagen den kostenlosen ÖPNV anzubieten. Die andere Seite sieht im kostenlosen ÖPNV kein geeignetes Mittel um einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten und favorisiert eine zwar reduzierte, aber durchgängige Entgeltpflicht für Samstage, Sonn- und Feiertage. Eine sinnvolle Beschlussfassung war unter diesen Umständen im Werksenat nicht möglich. Es wurde daher vereinbart, dass sich die Stadtwerke unter dem Eindruck der unterschiedlichen Meinungen nochmals mit einem alternativen Beschlusstext auseinandersetzen. Dieser alternative Beschlussvorschlag ist in die neue Beschlussvorlage eingearbeitet. Er versucht einen Kompromiss zwischen den stark unterschiedlichen Vorstellungen der Parteien herzustellen.
Wichtig ist hierbei noch die Feststellung, dass bei einem kostenfreien ÖPNV auch an Sonn- und Feiertagen der bereits zum 1.1.21 beschlossene „on demand Verkehr“ nicht sinnvoll stattfinden könnte und in diesem Fall dieser Beschluss wieder aufgehoben werden müsste. Dies wollte die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer allerdings vermeiden.
Grundsätzliches zum kostenlosen ÖPNV an Samstagen:
Zum 01.12.2018 wurde an Samstagen die kostenlose Nutzung des ÖPNV innerhalb der Stadtgrenzen Aschaffenburgs eingeführt. Diese Regelung beinhaltet in den Tarifzonen 9111-9116 die Nutzung aller Verkehrsangebote der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) und somit den Stadt- und Regionalbusverkehr sowie den Schienenverkehr auf der Relation Aschaffenburg/Hauptbahnhof – Obernau.
Der Einnahmeausfall der Verkehrsunternehmen der VAB aus den Tarifzonen 9111-9116 (Stadt/Stadtteile Aschaffenburg) wird über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Das Angebot des kostenlosen ÖPNV wurde als Pilot für die Zeitdauer von 2 Jahren befristet. Für den Beginn des Jahres 2020 ist eine Evaluierung der Maßnahme vorgesehen.
Der kostenlose ÖPNV an Samstagen ist einer von fünf Prüfaufträgen für die innenstadtverträgliche ÖPNV Mobilität. Die Prüfaufträge verfolgen das verkehrspolitische Ziel, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, um damit zu einer Verbesserung der Luftqualität und zu mehr Lärm- und Klimaschutz beizutragen. Weniger Kfz-Verkehr in der Innenstadt erhöht die Lebensqualität und den Einkaufs- und Erlebniswert.
Ziel des kostenlosen ÖPNV an Samstagen ist es, möglichst viele Personen zum Stadtbesuch ohne die Nutzung des eigenen Kfz zu animieren. Der an Samstagen schwächer ausgelastete ÖPNV verfügt über ausreichende Kapazitätsreserven, die bislang ungenutzt sind. Neben den umweltpolitischen Wirkungen kann dieses neue Angebot auch zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der Innenstadt führen. Es profitieren insbesondere der Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultur.
Das kostenlose ÖPNV-Angebot führt im Stadtbereich zu einem Einnahmeausfall aller Verkehrsunternehmen der VAB. Die Tarifsubvention zu dem von der Regierung von Unterfranken genehmigten Tarif wird durch die Stadt Aschaffenburg als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs über den städtischen Haushalt bestritten. Ausgeglichen werden die tatsächlichen Einnahmeverluste, die durch die Einführung eines vergünstigten Tickets entstanden sind zuzüglich eventueller Kannibalisierungseffekte und nicht die Kosten der Erbringung der Verkehrsleistung. Es wurde mit einem jährlichen, von der Stadt Aschaffenburg zu tragenden Ausgleichsbetrag in der Höhe von ca. 285.000 € kalkuliert.
Zunächst haben die Stadtwerke an alle Fahrgäste im Stadtgebiet Fahrscheine mit Aufdruck 0,00 € ausgegeben. Auf die Ausgabe wurde seit August 2019 verzichtet, um den Betriebsablauf zu vereinfachen. Von Dezember 2018 bis einschließlich Juli 2019 wurden pro Samstag in den Bussen der Stadtwerke durchschnittlich ca. 4.000 Tickets ausgegeben. Die Anzahl der ausgegebenen Fahrscheine dient als Vergleich zu den bisher in diesem Segment ausgegeben Fahrscheinen. Ein direkter Rückschluss auf die tatsächlichen Fahrgastzahlen kann allerdings nicht erfolgen, da eine Mehrfachnutzung gegeben ist.
Um die Zahlen zu plausibilisieren und weitere Erkenntnisse über die Nutzung des Nulleurotickets zu gewinnen, wurde eine Verkehrserhebung an Samstagen in Auftrag gegeben. Diese Erhebung führte das Planungsbüro PB Consult aus Nürnberg durch. Erhoben bzw. befragt wurden alle Fahrgäste an Samstagen, die in den Bussen angetroffen wurden. Das Ergebnis der Fahrgasterhebung wird im Folgenden dargestellt. Die Daten und Grafiken sind dem offiziellen Ergebnisbericht von PB Consult entnommen.
Die Erhebung fand im Zeitraum vom 12.10.2019 bis 28.12.2019 statt. Es wurde jede Fahrt des Betriebstages „Samstag“ einmal erhoben. Dabei wurden alle Fahrgäste befragt. Die Erhebung erfüllt eine statistische Sicherheit von 95% und der relative Stichprobenfehler liegt bei 5,3%.
Für alle Fahrten wurden die Einsteiger gezählt. Daraus ergibt sich für einen Samstag insgesamt eine Fahrgastzahl von 16.443 Fahrgästen. Ermittelt wurde eine Anzahl von 4553 Nulleurotickets (= 4553 Inhaber von Nulleurotickets) für einen Samstag. Die Anzahl der Nulleurotickets darf nicht mit der Anzahl der Fahrgäste gleichgesetzt werden. Ein Nulleuroticket-Inhaber kann mehrfach zusteigen und wird jedes Mal als Fahrgast gezählt. Nutzer des Nulleurotickets wurden in der Statistik allerdings nur erfasst, wenn diese am selben Tag noch nicht befragt wurden.
Verteilung auf die verschiedenen Linien
Die Summe der Nulleurotickets unterscheidet sich auf den einzelnen Linien. Die meisten Nulleurotickets wurden in der Linie 3 gezählt (581 = 12,8%), gefolgt von den Linien 4 (573 = 12,6%), 1 (538 = 11,8%) und 6 (11,6%). In den Linien 7, 9, 12, 14 wurden nur wenige Nulleurotickets erfasst (jeweils 1,1-1,8% an der Gesamtzahl) (s. Tabelle 1).
Linie
|
Summe Nulleurotickets
(ohne doppelte Befragung)
|
1
|
538
|
2
|
276
|
3
|
581
|
4
|
573
|
5
|
411
|
6
|
529
|
7
|
65
|
8
|
173
|
9
|
83
|
10
|
418
|
11
|
204
|
12
|
53
|
14
|
49
|
15
|
391
|
16
|
209
|
GESAMT
|
4553
|
Tabelle 1: Anzahl Nulleurotickets je Linie
Den Nutzern des Nulleurotickets wurden mehrere Fragen zu ihrem Verkehrsverhalten gestellt. In der folgenden Statistik werden nur die Nutzer des Nulleurotickets berücksichtigt, die übrigen Fahrgäste mit anderen Fahrscheinen (z.B. Zeitkarten) wurden nicht weitergehend befragt. Die Stichprobengröße n in den folgenden Grafiken liegt unter der Gesamtzahl von 4553 Nulleuroticketinhabern, da nur vollständige Angaben ausgewertet wurden. Verweigerer, bzw. unvollständige/falsche Angaben wurden nicht ausgewertet.
67% der Nulleuroticketnutzer nutzen den Bus nur, weil die Beförderung kostenlos ist (s. Abbildung 1).
Abbildung 1: Grund der Nutzung des Nulleurotickets
Verkehrsmittel vor der Einführung
Vor der Einführung des Nulleurotickets wurden verschiedene Verkehrsmittel genutzt. Die größten Anteile entfallen auf ÖPNV und MIV/Pkw mit jeweils 41%. 10% der Nulleuroticketnutzer waren vorher Fußgänger, 8% Radfahrer (s. Abbildung 2). Die Mehrheit der Nutzer (59%) hat vorher schon Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß+Rad+ÖPNV) genutzt.
Abbildung 2: Nutzung Verkehrsmittel vor Einführung des Nulleurotickets
Verwendete Fahrscheine vor der Einführung
Bei den bisherigen ÖPNV-Nutzern, vor Einführung des Nulleurotickets, wurden am häufigsten Tageskarten (71%) und Einzelfahrscheine (18%) angetroffen (s. Abbildung 3). Es nutzen also überwiegend Gelegenheitskunden des ÖPNV das Nulleuroticket. Jedoch treten auch Kannibalisierungseffekte im Bereich der Zeitkarten auf. 11% haben vorher Wochen- oder Monatskarten genutzt. Im Vergleich der Vertriebsstatistik von 2018 mit 2019 zeigt sich ein Rückgang bei den Verkäufen der Wochen- und Monatskarte GrüneNeun sowie der Monatskarte Kulturpass. Offenbar lohnt sich für diese Kundengruppen aufgrund des kostenlosen ÖPNV an Samstagen der Erwerb einer Zeitkarte nicht mehr.
Abbildung 3: Genutzter Fahrschein vor Einführung des Nulleurotickets
Nutzung nur wegen des Nulleurotickets
Zwischen den vor der Einführung genutzten Verkehrsmitteln lassen sich Unterschiede im Grund der Nutzung (Nutzung wegen des Nulleurotickets ja oder nein) feststellen. Den höchsten Wert weisen dabei die bisherigen Pkw-Nutzer auf. 84% der Pkw-Nutzer nutzen den ÖPNV nur wegen des Nulleurotickets. Die Anteile der Fußgänger und Radfahrer sind mit 72 bzw. 73% fast identisch (s. Abbildung 4).
Abbildung 4: Grund der Nutzung des Nulleurotickets in Abhängigkeit des Verkehrsmittels (vor Einführung)
Nutzungshäufigkeit
Die Mehrheit der Nutzer (73%) nutzt das Nulleuroticket für zwei Fahrten. 17% der Nutzer fahren häufiger als zweimal. Die durchschnittliche Nutzungshäufigkeit beträgt 2,24 Fahrten (s. Abbildung 5). Der Charakter der Tageskarte (beliebig häufige Fahrten an einem Tag) spiegelt sich damit in der Statistik wider.
Abbildung 5: Anzahl Fahrten Nulleuroticket
Zahlungsbereitschaft der Fahrgäste
Bei den Nutzern des Nulleurotickets wurde nach dem monetären Gegenwert gefragt. Dies bedeutet, wie viel die betroffenen Fahrgäste bereit wären für die Busfahrt zu zahlen. 56% der Nutzer des Nulleurotickets würden für die Fahrt 1,00 € bezahlen. 26,3% würden für die einzelne Busfahrt mehr als 1,00 € bezahlen. Die deutliche Mehrheit (82,5%) der Nulleuroticketnutzer hat damit eine Zahlungsbereitschaft von mindestens einem Euro für die einzelne Busfahrt (s. Abbildung 6).
Abbildung 6: Zahlungsbereitschaft Nutzer Nulleuroticket
Zahlungsbereitschaft bezogen auf das Verkehrsmittel
Je nach Verkehrsmittel gibt es eine unterschiedliche Zahlungsbereitschaft für die (einzelne) Busfahrt. Die PKW-Fahrer und ÖPNV-Nutzer haben tendenziell eine höhere Zahlungsbereitschaft als die Fußgänger und Radfahrer (s. Abbildung 7).
Abbildung 7: Zahlungsbereitschaft Nutzer Nulleuroticket getrennt nach Verkehrsmittel (vor Einführung)
Das Angebot des kostenlosen ÖPNV an Samstagen wird von der Bevölkerung angenommen. Das belegen die Anzahl der Nulleuroticketnutzer und die Fahrgastzahlen. Mit dem automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) wurden an einem durchschnittlichen Samstag im Jahr 2018 9.290 Fahrgäste in den Stadtbussen erfasst. Gemäß der Erhebung liegt die Zahl für 2019 bei 16.443 Fahrgästen pro Samstag. Dies entspricht einer Steigerung von 77% und übersteigt somit die anfänglichen Erwartungen von 20% deutlich. Das bestätigt auch den subjektiven Eindruck vollerer Busse. Zudem stehen den bisherigen Verkäufen von 1.100 Tickets in der Preisstufe 11 an einem Durchschnittssamstag 4.553 Nulleurotickets gegenüber.
Bei den VAB-Partnerunternehmen KVG und VU hat das Samstagsticket nur eine geringe Bedeutung. Die KVG hat im Jahr 2019 pro Samstag durchschnittlich 25 Tickets ausgegeben, die VU 150.
Der Ausgleichsbetrag der Stadt Aschaffenburg an die Verkehrsunternehmen berechnet sich aus dem Einnahmerisiko, welches sich durch die Einführung eines vergünstigten Tarifes ergibt sowie durch Kannibalisierungseffekte. Ausgeglichen werden daher die bisherigen, festgestellten Fahrgeldeinnahmen sowie Abwanderung aus anderen Tarifprodukten. Für das Jahr 2019 beträgt der Ausgleichsbetrag der Stadt Aschaffenburg an die Verkehrsunternehmen 257.342,50 €.
Zusammenfassung
Die Daten aus der Erhebung und die Beobachtungen zeigen aber auch, dass die gesetzten verkehrspolitischen und ökologischen Ziele der Maßnahme nur unzureichend erfüllt werden. Es entstehen unerwünschte Verlagerungseffekte, die hauptsächlich im kostenlosen Fahrpreis begründet sind. 72% der Fußgänger und 73% der Radfahrer geben an, den ÖPNV nur wegen der kostenlosen Beförderung zu nutzen. Radfahrer und Fußgänger haben außerdem die geringste Zahlungsbereitschaft unter allen Nutzern. Eine Substitution von Rad- und Fußwegen (zusammen 18% der Nulleuroticketnutzer) durch ÖPNV-Wege ist ökologisch nicht unumstritten. Auch beim ÖPNV liegt ein gewisser Umwelt- und Ressourcenverbrauch vor (Kraftstoff, Verschleiß, Emissionen). Gerade bei Wegen, die zuvor zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, ist davon auszugehen, dass der ÖPNV hier auch für Kurzstreckenfahrten genutzt wird. Diese Nutzer nehmen Kapazitäten in Anspruch, die nicht mehr für andere Fahrgäste (insbesondere Umsteiger vom MIV) zur Verfügung stehen. Dies kann zu weiteren Folgekosten führen (Einsatz größerer bzw. auch zusätzlicher Fahrzeuge, mit entsprechendem zusätzlichem Fahrpersonal).
Parkhausauslastung
Auch wenn einige MIV-Nutzer auf den ÖPNV umgestiegen sind, lässt sich an Samstagen weiterhin ein unverändertes Verkehrsaufkommen im MIV und eine unveränderte Auslastung der Parkhäuser der Stadtwerke beobachten. Vor der Einführung des Nulleurotickets lag die jährliche Anzahl von Parkvorgängen über alle sechs städtischen Parkhäuser bei 211.732, nach der Einführung bei 209.897. Das entspricht einem Rückgang von 0,87% was sich im Rahmen der jährlichen Schwankungen bewegt. Das Nulleuroticket hat somit keinen signifikanten Einfluss auf das Verkehrsgeschehen im MIV in der Innenstadt.
Der kostenlose ÖPNV scheint jedoch einen Einfluss auf die Besuchszahlen der City-Galerie zu haben. Offenbar werden die Menschen durch das Angebot zum Besuch des Einkaufszentrums animiert. Von diesen Entwicklungen profitiert der Einzelhandel. Die Besuchszahl an Samstagen stieg 2019 im Vergleich zu 2018 um ca. 2-3%. Das entspricht einer Zahl von 865 zusätzlichen Besuchern pro Samstag.
Stellungnahme des VDV zum „kostenfreien Nahverkehr“
Praktische Anwendungsfälle für einen „kostenfreien Nahverkehr“ gab oder gibt es z. B. in Hasselt (Belgien), Tallinn (Estland), Żory und Łaziska Górne (Polen), Templin oder Lübben (Brandenburg).
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei allen Praxiserprobungen ist die Einbettung in ein verkehrspolitisches Gesamtkonzept aus Push- und Pull-Maßnahmen, mit denen das ÖPNV-Gesamtsystem gestärkt (z. B. ÖPNV-Beschleunigung, Busspuren, multi-modale Mobilitätsangebote) und die Pkw-Nutzung unattraktiver wird (z. B. Parkraumbewirtschaftung).
Der „kostenfreie Nahverkehr“ ist in jedem Fall kein geeignetes Modell für Stadtverkehre mit hohen Fahrgastzahlen und hoher Kostendeckung aus der Nutzerfinanzierung.
(Quelle VDV Rundschreiben-Nr. 7 / 2018)
Zusätzlich gibt es Erfahrungen aus anderen Städten ähnlicher Art, siehe Kopie des Zeitungsartikels aus Zeit-online über die Erfahrungen in Pfaffenhofen.
Empfehlung
Die Erhebung zeigt deutlich, dass in der Bevölkerung die Bereitschaft vorhanden ist, für die Leistung der Busfahrt zu bezahlen. Ein möglicher Fahrpreis verhindert zudem die Kannibalisierungseffekte von Fuß- und Radverkehr mit Zeitkarteninhabern. Deshalb schlagen die Stadtwerke vor, an Samstagen das Nulleuroticket einzustellen und durch ein Einzelticket zum Preis von 1 Euro zu ersetzen. Dieses Ticket gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden kostenlos befördert. Dieses Konzept soll auch auf alle Sonn- und Feiertage ausgeweitet werden. Die Einsparung gegenüber dem regulären Tarif in der Preisstufe 11 beträgt 90 Cent (genehmigter Tarif 1,90 €), dies entspricht einer Vergünstigung von 47%.
Dieses vergünstigte ÖPNV-Angebot im Stadtbereich führt zu einem Einnahmeausfall fast aller Verkehrsunternehmen der VAB. Die Differenz zu dem von der Regierung von Unterfranken genehmigten Tarif wird durch die Stadt Aschaffenburg als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Die Berechnung des Einnahmeverlustes erfolgt anhand der kassentechnischen Einnahmen auf Basis eines durchschnittlich, vergleichbaren Betriebstages. Hierin werden die Einnahmen der Stadtwerke wie auch der Partnerunternehmen berücksichtigt. Hochgerechnet auf ein Jahr beträgt der Einnahmen-Bedarf aus Einzelfahrscheinen und Tageskarten für die drei Betriebstage (Sa, So, Ferien) rund 320.000 €. Ausgehend von einer sehr vorsichtigen Annahme (über 50% weniger Fahrgäste), dass an Samstagen nur 4.000 und an Sonntagen nur 1.000 Tickets verkauft werden, würde sich der von der Stadt Aschaffenburg zu tragende Zuschuss auf 60 T€ belaufen.
Für weitere Kundenvorteile und Attraktivierung soll in der neuen Fairtiq-Ticket-App ein Anreizsystem etabliert werden. So kann z.B. nach fünf abgerechneten Fahrscheinen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen der sechste Fahrschein kostenlos angeboten werden. Die regelmäßige ÖPNV-Nutzung wird somit belohnt. Damit verbunden sind betriebliche Vereinfachungen, da jeder Bezahlvorgang im Bus zu Verzögerungen führt und gerade bei einem hohen Fahrgastaufkommen die Fahrplansicherheit gefährdet.
Klimawirkung
Das Vorhaben ist als teilweise klimarelevant einzustufen. Die Ausweitung des vergünstigten ÖPNV-Angebotes auf den Sonntag führt voraussichtlich zu einem Anstieg der Nutzerzahlen am Sonntag, wie dies bereits am Samstag erfolgt ist. Dies kann dazu beitragen, Fahrten im MIV zu vermeiden und das Verkehrsaufkommen im MIV zu senken. Weniger MIV bedeutet weniger Ausstoß von Treibhausgasen.
Negative Klimaauswirkungen sind nicht zu erwarten, da die Emissionen der Busflotte aufgrund der Tarifänderung unverändert bleiben und lediglich der Auslastungsgrad variiert.
.Beschluss: 1
Dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.10.2020 in Anlage 7 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 27
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Dem Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 20.11.2020 in Anlage 7 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 3
I. Der Bericht der Stadtwerke zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadtwerke werden beauftragt, die kostenlose Nutzung des ÖPNV an Samstagen zunächst für einen weiteren Testzeitraum von einem Jahr, bis zum 31.12.21, weiter zu führen sowie unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zustimmung aller Beteiligten (VAB) ein Tagesticket Tarifzone 11 zum Preis von 1 Euro für alle Sonn- und Feiertage
anzubieten.
Die Stadtwerke werden beauftragt gemeinsam mit dem Einzelhandel ein Konzept zu prüfen, ob eine Erstattung von 1,- € Tickets an Samstagen, abhängig von Einkaufsmindestumsatz, für die Zeit nach dem 31.12.21 möglich ist.
Das Angebot wird, unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zustimmung aller Beteiligten (VAB) frühestens ab dem 01. Januar 2021 eingeführt. Ein Zwischenbericht über die Nutzerfrequenz und die Erfolgsaussicht eines Konzeptes mit dem Einzelhandel erfolgt spätestens nach einem Jahr.
Dem Antrag der Stadträte Karsten und Thomas Klein vom 20.11.2020 in Anlage 7 wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
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[…..] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
8. / PL/16/8/20. Fahrplanänderungen 2021
Bericht der Stadtwerke über die geplante Angebotsausweitung von Montag bis Freitag
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 22.11.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
2. Sitzung des Werksenates
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26.10.2020
|
ö
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Beschließend
|
8 | WS/2/8/20 |
Stadtrat (Plenum)
|
16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
23.11.2020
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/16/8/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ausgangssituation
Der Nahverkehrsplan (NVP) definiert für die einzelnen Korridore und die einzelnen Verkehrszeiten Standards für die Bedienungsqualität (Taktzeiten). Gleichzeitig weist der NVP darauf hin, dass bei Leistungsausweitungen und dem damit verbundenen Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal, das Fahrgastpotenzial abzuschätzen ist. Die Standards für die Bedienungsqualität stehen somit immer unter dem Vorbehalt eines vorhandenen Potenzials.
Es ist beabsichtigt, das Angebot an die Standards des NVP anzupassen. Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Fahrzeugen und Personal, kann eine Ausweitung nur sukzessive erfolgen. Die Stadtwerke Aschaffenburg schlagen daher vor, den Fokus zunächst montags bis freitags auf die Abendstunden und das Schließen von Taktlücken am Vormittag zu legen.
Die Verkehrszeiten Montag-Freitag definieren sich wie folgt:
Schwachverkehrszeit I (SVZ I): 5:00 – 6:00
Hauptverkehrszeit I (HVZ I): 6:00 – 9:00
Normalverkehrszeit (NVZ): 9:00 – 16:00
Hauptverkehrszeit II (HVZ II): 16:00 – 20:30
Schwachverkehrszeit II (SVZ II): 20:30 – 22:00
Bei der Analyse der Fahrpläne zeigen sich vor allem am Abend Abweichungen von den Standards. Für alle Korridore ist in der SVZ II ein 30-Minuten-Takt vorgesehen, die meisten Linien verkehren jedoch nur im 60-Minuten-Takt. Auch in der späten HVZ II ab 19 Uhr zeigen sich auf einigen Linien Taktlücken. Auf den Linien 6 und 12 gibt es zudem Taktlücken am Vormittag zwischen 9 und 12 Uhr. Die Linie 6 verkehrt nur in einem 30-Minuten-Takt (Abweichung vom tagsüber geltenden 15-Minuten-Takt) und die Linie 12 in einem 60-Minuten-Takt (Abweichung vom tagsüber geltenden 30-Minuten-Takt).
Vorschlag für den nächsten Fahrplanwechsel
Die Fahrplanänderungen der einzelnen Linien sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Details sind den Fahrplanentwürfen zu entnehmen. Es kommen 79 Fahrten hinzu, einzelne Fahrten müssen an die geänderten Taktzeiten angepasst werden.
Linie
|
Zusätzliche Fahrten / Änderungen
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Bewertung
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1
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21:00 ab ROB bis Am Waldrand
20:29 ab Bollenwaldstr. bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 1/1
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- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T20 mit der Linie 61 für den Korridor ROB-Obernau Ort von 6 bis 19 Uhr; ab 19 Uhr durchgängiger T30
- Bedienungsstandards für den Korridor in SVZ I+II und NVZ erfüllt
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2
|
19:14/20:14 ab ROB bis Waldbrunnenweg
19:31/20:31 ab Waldbrunnenweg bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 2/2
2 Fahrtenpaare an Takt angepasst,
Fahrt 21:29 mit verändertem Linienweg und geänderten Fahrzeiten („Sammellinie Strietwald“)
|
- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T30 bis 21:00
- T15 für ROB-Burchardtstraße und ROB-Hasenhägweg bis 21:00; für diese Korridore Bedienungsstandards vollständig erfüllt (zusammen mit Linie 11)
- Bedienungsstandards für ROB-Strietwald Nord in SVZ I+II und NVZ erfüllt
- Kein sauberer T30 in SVZ II (wegen Umsteigebeziehungen um 21:29 für Strietwald Nord, Zusatz für Linie 11)
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11
|
19:29/20:29 ab ROB bis Handwerkskammer
19:47/20:47 ab Handwerkskammer bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 2/2
Zusätzliche Bedienung mit Fahrt der Linie 2 um 21:29 ab ROB („Sammellinie Strietwald“)
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- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T30 bis 21:00
- Bedienungsstandards für ROB-Schönbergschule-Gewerbegebiet in SVZ I+II und NVZ erfüllt
- Schließen der Lücke in der SVZ II mit einer „Sammellinie Strietwald“ (ohne Gewerbegebiet)
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3
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19:14/19:44/20:14 ab ROB bis Leider Industriestr.
19:59/20:59 ab ROB bis Hafenbrücke
19:29/20:29 ab Leider, Industriestr. bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 5/2
|
- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T15 für Korridor ROB-Leider in HVZ und NVZ
- durchgängiger T30 für Korridor ROB-Leider in der SVZ I+II
- Bedienungsstandards für diesen Korridor vollständig erfüllt
- Für Korridor ROB-Leider Hafen Ost („Leider Ind.“) bis 20:30 T30
- In Leider kein sauberer Takt ab 19:30 (wegen Fahrten aus Stockstadt, um Anschlüsse um 20:00/20:30 zu erreichen)
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4
|
19:15/19:45/20:15/21:00 ab ROB bis Aumühlstr.
19:31/20:01/20:16 ab Aumühlstr. bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 4/3
|
- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T15 in HVZ und NVZ
- durchgängiger T30 in der SVZ I+II
- Bedienungsstandards für den Korridor vollständig erfüllt
|
5
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20:00/21:00 ab ROB bis Dörrmorsbach
20:28 ab Dörrmorsbach bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 2/1
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- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T30
- Im NVP keine Bedienungsstandards für den Korridor ROB-Gailbach definiert
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6
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09:29/09:59/10:29/10:59/11:29/18:59/ 19:29/19:59 ab ROB bis Birkenweg
09:43/10:13/10:43/11:13/11:43/19:13/ 19:43/20:13 ab Birkenweg bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 8/8
Mehrere Fahrten an den Takt angepasst (Fahrten über Tannenweg)
|
- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T15 in HVZ und NVZ
- durchgängiger T30 in SVZ I+II
- Bedienungsstandards für den Korridor vollständig erfüllt
- durchgängig Konzept mit Fahrten über Tannenweg im Wechsel mit Geschwister-Scholl-Platz
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7
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05:08/05:38 ab Goldbach Autobahnbrücke bis ROB
21:00/21:30 ab ROB bis Goldbach Autobahnbrücke
Anzahl zusätzliche Fahrten: 2/2
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- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T30 für Korridor ROB-Österreicher Kolonie (mit Linie 21)
- Bedienungsstandards in SVZ I+II und NVZ erfüllt
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8
|
Keine Änderung
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Siehe Linie 9
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9
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21:09 ab ROB bis Glattbach Weihersgrund (Sammellinie über Damm)
Anzahl zusätzliche Fahrten: 1/0
Fahrt 20:04 geändert auf Sammellinie über Damm (inkl. Rückfahrt) mit Abfahrt 20:09
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Korridor ROB-Boppstraße-Damm Kinzigstraße
- durchgängiger T30 (unter Berücksichtigung Linie 8 und Sammellinie 9)
- Bedienungsstandards für den Korridor in der SVZ I+II erfüllt
- Um 20:04 Linie 9 und 20:09 Linie 8 als getrennte Fahrten aus umlauftechnischen Gründen nicht möglich
- Nach 19:30 keine Bedienung Glattbacher Str./Schillerstr.
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10
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19:59/20:59 ab ROB bis Kulmbacher Str. (üb. Schw. Höhe)
20:30/21:30 ab Kulmbacher Str. bis ROB (üb. Schw. Höhe; 21:30 nur bis Lindestr.)
Anzahl zusätzliche Fahrten: 2/2
Fahrten ab 20 Uhr entsprechend angepasst
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- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T30 (für einzelne Varianten Schw. Höhe/Gäßpfad jeweils T60)
- In der SVZ I+II Bedienungsstandards erfüllt
- Fahrten 20:29 und 21:29 ab ROB fahren abweichend vom übrigen Schema zur Minute 29 ab (wegen Anschlüssen)
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15
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20:15/21:15 ab ROB bis Kulmbacher Str.
20:21/21:21 ab Kulmbacher Str. bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 2/2
Fahrten ab 19:30 Uhr entsprechend angepasst
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- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T30
- Für Korridor ROB-Würzburger Straße durchgängiger T15 (zusammen mit der Linie 5); für diesen Korridor Bedienungsstandards vollständig erfüllt
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12
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08:45/09:45/10:45/11:45/18:15/18:45/ 19:15/19:45/20:15 ab ROB bis Klinikum
09:00/10:00/11:00/12:00/18:30/19:00/ 19:30/20:00/20:30 ab Klinikum bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 9/9
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- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T30 von 5:00 bis 20:30
- durchgängiger T15 für den Korridor ROB-Klinikum von 5 bis 20:30 (mit der Linie 16)
- Für den Korridor ROB-Klinikum Bedienungsstandards vollständig erfüllt
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16
|
Keine Änderung
|
Siehe Linie 12
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14
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20:05/21:05 ab ROB bis Mff. Am Glockenturm
20:31 ab Mff. Glockenturm bis ROB
Anzahl zusätzliche Fahrten: 2/1
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- Taktlücken geschlossen
- durchgängiger T30 ab 18 Uhr; bis 18 Uhr 3 Fahrten/h
- in der SVZ I+II Bedienungsstandard erfüllt
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Betriebliche und wirtschaftliche Auswirkungen
Die Fahrplanänderung führt zu einer jährlichen Mehrleistung von 106.500 Kilometern, davon 7.200 Kilometer im Landkreis. Dies entspricht einer Leistungsausweitung von 5%. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag muss entsprechend angepasst werden.
Es ist mit Mehrkosten von ca. 425.000 Euro jährlich zu rechnen. Die zusätzliche Leistung kann mit den vorhandenen Fahrzeugen abgedeckt werden. Es werden jedoch 6 zusätzliche Fahrpersonale benötigt, welche neu eingestellt werden müssen. Die bezahlten Dienstplanstunden steigen nach ersten Schätzungen um 7.800 Stunden jährlich.
Bewertung
Die geplante Taktverdichtung sorgt für eine deutliche Attraktivitätssteigerung des Stadtbusverkehrs. Damit können zusätzliche Fahrgäste gewonnen und bestehende weiter an den ÖPNV gebunden werden.
Eine Umsetzung ist aufgrund des erhöhten Planungsaufwandes frühestens im Frühjahr 2021 möglich. Die Stadtwerke Aschaffenburg schlagen vor, den Fahrplanwechsel am 01.04.2021 durchzuführen.
Der Erfolg der Angebotsverbesserung soll anhand der Fahrgastzahlen überprüft werden. Je nach Nachfrage sind eventuelle Anpassungen am Angebot notwendig. Für die Evaluierung wird ein Zeitraum von 2-3 Jahren vorgeschlagen. Als nächster Schritt ist die Prüfung des Angebots an Samstagen vorgesehen.
Klimawirkung
Das Vorhaben ist als teilweise klimarelevant einzustufen. Die Angebotsausweitung führt zu einem attraktiveren ÖPNV. Dies kann dazu beitragen, Fahrten im MIV zu vermindern und das Verkehrsaufkommen im MIV zu senken. Weniger MIV bedeutet weniger Ausstoß von Treibhausgasen.
Der Einspareffekt von Treibhausgasen ist allerdings an die Akzeptanz des Angebots geknüpft. Die Busse verbrauchen auch Treibstoff und stoßen Treibhausgase aus, auch wenn Verbrauch und Emissionen durch moderne Antriebe sinken. Eine Einsparung und damit eine positive Klimawirkung sind nur dann gegeben, wenn der Ausstoß der eingesparten MIV-Fahrten höher ist als der Ausstoß der Busse. Eine gute Annahme des zusätzlichen Angebotes vorausgesetzt, bewirkt auch eine positive Klimawirkung.
.Beschluss: 1
Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 22.11.2020 (Anlage 8) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über die zum Fahrplanwechsel im Frühjahr 2021 geplanten Änderungen wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadtwerke Aschaffenburg werden beauftragt, die Fahrplanänderungen vorzubereiten und umzusetzen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[…..] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
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9. / PL/16/9/20. Erhöhung Parkhausentgelte zum 01.01.2021 - Behandlung der Anträge von
- SPD, Herrn Dr. Erich Henke und Herrn Tobias Wüst vom 10.11.2020
- CSU, Herrn Peter Schweickard und Frau Brigitte Gans vom 07.11.2020
- FDP, Herrn Karsten Klein und Herrn Thomas Klein vom 04.11.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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23.11.2020
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ö
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Beschließend
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9 | PL/16/9/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die am 19.10.2020 vom Plenum beschlossene Entgeltanpassung zunächst ausgesetzt.
Ab dem 01.01.2021 werden die Parkentgelte für die städtischen Parkeinrichtungen, wie von den Stadtwerken ursprünglich vorgeschlagen und begründet, um 0,10 Euro, jeweils pro Stunde, angepasst.
Entsprechend beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,30 Euro. In der zweiten Stunde werden die Entgelte von 2,40 Euro auf 2,60 Euro angeglichen. Danach fallen 0,90 Euro für jede weitere Stunde an.
Ab dem 01.01.2022 kann, soweit die wesentlichen pandemiebedingten Einschränkungen aufgehoben sind, die bereits beschlossene Entgeltregelung Anwendung finden, wonach für die erste Stunde 1,50 Euro, für die zweiten Stunde anstatt dann 2,60 Euro, 3,00 Euro fällig werden. Für jede weitere angefangene Stunde 0,90 Euro.
Die entsprechenden Entgeltregelungen werden von Montag bis Samstag jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt.
Der Nachttarif, sowie der Sonn- u. Feiertagstarif bleiben unverändert bei 0,50 Euro für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.
Weiterhin kann in allen städtischen PH/TG 10 Minuten unentgeltlich das Fahrzeug abgestellt werden.
Für Inhaber der Stadtwerke Kundenkarte besteht die Möglichkeit in allen städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen die ersten 30 Minuten unentgeltlich zu parken.
Die aus der gewährten, zusätzlichen freien Parkzeit entstandenen Einnahmeausfälle, werden jeweils im Nachgang eines abgelaufenen Kalenderjahres, mittels Jahresrechnung, von der AVG übernommen.
.Beschluss:
I. In Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die am 19.10.2020 vom Plenum beschlossene Entgeltanpassung zunächst ausgesetzt.
Anstelle der 0,30 €-Steigerung in den ersten beiden Stunden, werden zum 01.01.2021 die Parkentgelte für die städtischen Parkeinrichtungen, wie ursprünglich vorgeschlagen und begründet, um 0,10 €, jeweils pro Stunde, angepasst.
Ab dem 01.01.2022 kann, soweit die wesentlichen pandemiebedingten Einschränkungen aufgehoben sind, die bereits beschlossene Entgeltregelung Anwendung finden. Demnach wird das Entgelt für die ersten beiden Stunden auf jeweils 1,50 € festgelegt.
Die entsprechenden Entgeltregelungen werden von Montag bis Samstag jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt.
Der Nachttarif, sowie der Sonn- u. Feiertagstarif bleiben unverändert bei 0,50 € für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
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10. / PL/16/10/20. Stärkung des Einzelhandels während der Weihnachtszeit 2020 - Übernahme der Parkhausentgelte für zwei Stunden;
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.10.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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23.11.2020
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ö
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Beschließend
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10 | PL/16/10/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Von den im Antrag genannten vier privaten Parkhausbetreibern haben sich drei Betreiber auf das diesbezügliche Anschreiben des Büros des Oberbürgermeisters zurückgemeldet (Stichtag 11.11.2020).
Vom den Betreibern der Parkhäuser City Galerie und Bahnhof sowie von den Stadtwerken für alle städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen wurde eine Teilnahme an der Maßnahme signalisiert, sofern für die Einnahmeausfälle Ausgleichszahlungen durch die Stadt erfolgen.
Die Einnahmeausfälle werden von den Betreibern für die genannten Parkhäuser und Tiefgaragen für den Monat Dezember mit insgesamt rund 368.000 EUR angegeben.
Die finale Abrechnung kann jeweils nach den tatsächlichen Einfahrten erfolgen.
Bei einem Votum des Stadtrats für die Umsetzung des Antrags, sind die Mittel aus Haushaltsstelle 7910.6317 (sonstige Förderung der Wirtschaft – Autokino/Gastronomie etc.) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Zur Deckung müssen die erforderlichen Mittel den Rücklagen entnommen werden.
.Beschluss:
Herr Stadtrat xxx
ändert den Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.10.2020 (Anlage 9) in der Form ab, so dass nur in den städtischen Parkhäusern eine Reduzierung der Parkgebühren während der Weihnachtszeit vorgenommen werden soll. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing lässt daraufhin über diesen Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Datenstand vom 22.02.2021 19:11 Uhr