Datum: 07.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleinen Saal der Stadthalle Aschaffenburg
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/17/1/20 Aufgabenträger-Verkehrsverbund ÖPNV – Gründung - Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 05.10.2020 und vom 18.11.2020
2PL/17/2/20 Stadtmarketing - Anpassung der Verwaltungsstrukturen
3PL/17/3/20 Nachbesetzung des Wirtschaftsförderungsausschusses; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.12.2020 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 07.12.2020
4PL/17/4/20 Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern und Bestellung eines Ersatzvorsitzenden gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05.04.2005
5PL/17/5/20 Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2021
6PL/17/6/20 Kongress- und Touristikbetriebe; Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2020
7PL/17/7/20 Ausschüttung von nicht abgerufenen Mitteln des Stadtjugendrings an die Mitgliedsverbände; - Antrag des Stadtjugendrings vom 30.10.2020
8PL/17/8/20 Neue SPNr.

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1. / PL/17/1/20. Aufgabenträger-Verkehrsverbund ÖPNV – Gründung - Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 05.10.2020 und vom 18.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.11.2020 ö Vorberatend 3PVS/9/3/20
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.12.2020 ö Beschließend 1PL/17/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg, der Landkreis Aschaffenburg, der Landkreis Miltenberg und die Stadt Alzenau als Aufgabenträger gem. § 8 Abs. 3 PBefG i.V.m. § 8 Abs. 1 BayÖPNVG beabsichtigen das Angebot des ÖPNV in ihrem Bedienungsgebiet weiterzuentwickeln. Dazu gehören der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der schienengebundene öffentliche Personennahverkehr (SPNV).
In einem Gespräch zwischen dem Landkreis Miltenberg, dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg wurde daher festgelegt, dass in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der vorgenannten Gebietskörperschaften, der Stadt Alzenau, den Stadtwerken Aschaffenburg und einem Vertreter des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Gründung eines Aufgabenträgerverbundes für die Region bayerischer Untermain vorbereitet werden soll. Die Stadtwerke Aschaffenburg wurden gebeten diesen Prozess zu organisieren.
Die Intensivierung der Zusammenarbeit zur Erreichung des o.g. Ziels ist sinnvoll und darüber hinaus auch erforderlich, weil die Anzahl der gemeinwirtschaftlichen Verkehre, die durch die vorgenannten Aufgabenträger finanziert werden, stetig steigt und durch die Organisation in einem Aufgabenträgerverband die Interessen der Gebietskörperschaften und die gewünschte strategische Ausrichtung nachhaltiger eingebracht werden sollen (z.B. hinsichtlich Tarifgestaltung, Fahrplan, Umsetzung Nahverkehrsplan, Digitalisierung). Es ist zudem festzustellen, dass gegenwärtig die Anpassung der Fahrscheintarife ebenso wie die Anpassung von Linien durch die Verkehrsunternehmen stark nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt und zu wenig auf optimale Beförderungsangebote ausgerichtet ist. Auch diesbezüglich ist davon auszugehen, dass den Interessen eines Verbundes und dem Wunsch nach innovativen Angeboten (z.B. on demand Verkehr) mehr Nachdruck verliehen werden kann.  
In einer gemeinsamen Organisation mit einheitlichem Ansprechpartner für benachbarte Verkehrsverbünde soll zudem die Verbunderweiterung weiter vorangebracht werden.
Daher wird die Gründung einer GmbH beabsichtigt, deren Aufgabe es ist, die jeweiligen Angebote in enger Abstimmung zu planen, die Tarifhoheit zu übernehmen, gemeinsame Qualitätsansprüche zu definieren und zu sichern und Servicegesellschaft für die Aufgabenträger rund um das operative Geschäft zu sein (Durchführung von Ausschreibungen, Planungen, Abrechnungen und Bedarfsprüfungen).
Der Name der Gesellschaft soll Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH („AMINA“) lauten.
Die Aufgabenträger sind die Gründungsgesellschafter. Der Beitritt der Bayerischen Eisenbahngesellschaft als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt.
Jeder Gründungsgesellschafter erhält einen Geschäftsanteil zu 15.000 € und das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 60.000 €.
Zum Gründungsgeschäftsführer wird der Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg, Herr Dieter Gerlach, bestimmt.
Die Gesellschaft erhält einen Beirat, in den die bisherige ARGE öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain übergehen soll. Die Ausgestaltung des Beirats lehnt sich daher an die Ausgestaltung der ARGE an.
Die Einzelheiten sind dem als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Gesellschaftsvertrag im Entwurf beigefügt. Der Gesellschaftsvertrag wird derzeit durch die Rechtsaufsicht geprüft. Sollten sich hieraus kommunalrechtlich notwendige Anforderungen ergeben, werden diese in der notariellen Endfassung noch ergänzt.
Die Geschäftsstelle wird zunächst bei den Stadtwerken Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg) angegliedert.
Die Vorbereitung der Gesellschaftsgründung wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) begleitet. Die Stellungnahme des BKPV zu diesem Vorgang ist der Beschlussvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

.Beschluss:

I.
1.        Der Gründung der Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH zum 02.01.2021 unter Beteiligung der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg, dem Landkreis Miltenberg und der Stadt Alzenau auf Grundlage des dieser Beschlussvorlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurfs (Anlage 1) wird zugestimmt.

2.        Herr Oberbürgermeister Herzing wird ermächtigt den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen, die Eintragung in das Handelsregister zu veranlassen, die Stammeinlage i. H. von 15.000 € entsprechend einem Gesellschaftsanteil von 25 % einzuzahlen und als Gründungsgeschäftsführer Herrn Dieter Gerlach einzusetzen.

3.        Der Gründungsgeschäftsführer wird beauftragt in Abstimmung mit den Gründungsgesellschaftern die Ausschreibung der Geschäftsführerposition vorzubereiten und durchzuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant        Teilweise klimarelevant        Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich        […..]   kurze Erläuterung in den Begründungen        […..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x  ]        nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [   ]        nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten        ja [  x ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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2. / PL/17/2/20. Stadtmarketing - Anpassung der Verwaltungsstrukturen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.12.2020 ö Beschließend 2PL/17/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtmarketingverein erhält jährliche Zuschüsse bzw. Förderungen seitens der Stadt, um die satzungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen.
Die Förderung war in der Sitzung des Stadtrates am 2.12.2019 angepasst worden, um die nachhaltige Sicherstellung der Aufgaben auf Grund personeller Anpassungen zu gewährleisten.

Die Förderung deckt im Grundzuschuss insoweit die personelle Ausstattung für Mitarbeitende des Vereins ab.

In diversen Projekten und Gesprächskreisen hat sich aber gezeigt, dass es sehr viele thematische und fachliche Zusammenhänge zu der im Büro des Oberbürgermeisters angesiedelten Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit gibt. Weitere synergetische Effekte ergeben sich daraus, wenn es die direkte Nähe zum Oberbürgermeister aber auch zum Stadtentwicklungsreferat durch die Einbindung in die Stadtverwaltung gibt.

Der Förderverein Stadtmarketing e.V. ist ein wichtiges Element, um Aschaffenburgs Attraktivität nachhaltig zu erhalten und auszubauen. Die Vereinsstrukturen ergänzen den bestehenden Dialogprozess des Aktionsforums Innenstadt. Über den Verein werden bereits Projekte wie die Einkaufsnacht oder der Aschaffenburger Sommer abgewickelt. Diese Strukturen bleiben durch den personellen Wechsel erhalten und können auch in veränderter organisatorischer Zuordnung weiter gepflegt werden, da viele Mitglieder bereits jetzt durch Eigeninitiative und Zusammenarbeit in operativen Projekten, wie dem Aschaffenburger Sommer oder der nachhaltigen Gestaltung des Stadtbildes durch Schmuckelemente tätig sind.

Durch die Verminderung des Zuschusses werden die beihilferelevanten Förderbestandteile allerdings erheblich reduziert und es wird deutlich, dass durch die Personalverlagerung zentrale Aufgaben der Stadt durch städtisches Personal wahrgenommen werden.

Perspektivisch können Themen des öffentlichen Auftretens auch besser abgestimmt und umgesetzt werden, wie zum Beispiel im Social Media Bereich oder bei der Internetdarstellung.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates am 16.10.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, organisatorische Optimierungen zu untersuchen. In einem ersten Schritt, dient die Umstrukturierung auch der noch zu beantwortenden Frage, ob eine zusätzliche sogenannte „Kümmerer-Position“ im Bereich des Stadtmarketings/Wirtschaftsförderung sinnvoll und erforderlich ist. Dieser Punkt wird noch aufgearbeitet und eine Beschlussempfehlung im Stadtrat vorbereitet. Hier sind dann ebenfalls Alternativen und Fragen der Finanzierung zu beantworten.

.Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die beiden Mitarbeitenden des Fördervereins Stadtmarketing e.V. aus synergetischen Aspekten ab 2021 in die Stadtverwaltung eingegliedert werden.

2. Der Stellenplan wird im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters um zwei Vollzeitstellen erweitert.

3. Die Refinanzierung erfolgt dadurch, dass der Grundzuschuss an den Förderverein Stadtmarketing e.V. um den Personalkostenanteil in Höhe von 135.000 € gekürzt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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3. / PL/17/3/20. Nachbesetzung des Wirtschaftsförderungsausschusses; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.12.2020 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 07.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.12.2020 ö Beschließend 3PL/17/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss im Haupt- und Finanzsenat vom 19.10.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat einen Vorschlag zur Anpassung des Wirtschaftsförderungsausschusses vorzulegen. Von Seiten des Stadtrats wurde zuvor der Vorschlag unterbreitet, den Wirtschaftsförderungsausschuss um Vertreter/innen der größten Aschaffenburger Unternehmen zu erweitern, um den strukturellen Wandel, damit zusammenhängende Substitutionen, Auswirkungen der Corona-Pandemie und weitere konjunkturelle Entwicklungen im Ausschuss zu beraten. Die Stadtverwaltung steht mit den Unternehmen Linde, Joyson Safety Systems und DPD Deutschland in regelmäßigem Kontakt, hat die Bereitschaft der Unternehmen an einer Mitwirkung am Wirtschaftsförderungsausschuss als beratende Mitglieder abgefragt und Zustimmungen erhalten. Auch die Sicht der Arbeitnehmenden soll durch die Einbindung von Personal- oder Betriebsräten/innen, neben der Teilnahme des DGB und der Agentur für Arbeit als beratende Mitglieder, verstärkt in die Diskussion eingebracht werden.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, zunächst themenspezifisch und branchenabhängig entsprechende Betriebsräte/innen in die jeweils stattfindenden Ausschüsse als Vortragende/ Zuhörer/innen hinzuzuladen.

Ebenso schlägt die Stadtverwaltung vor, die Einladung von Vertretern/innen der Staatlichen Berufsschulen individuell für die Ausschusssitzungen vorzunehmen.

Der DGB vertritt die Einzelgewerkschaften in den Ausschusssitzungen als Dachgewerkschaft. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich die Einzelgewerkschaften themenbezogen (je nach Branche) zu Tagesordnungspunkten hinzuzuladen.

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 07.12.2020 (Anlage 2) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.12.2020 (Anlage 2) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

I. Vertreter/innen der Berufsschulen und Einzelgewerkschaften werden themenspezifisch zu den Sitzungen des Wirtschaftsförderungsausschusses als Gastzuhörer/innen und Vortragende eingeladen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X.]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 2

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4. / PL/17/4/20. Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern und Bestellung eines Ersatzvorsitzenden gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05.04.2005

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.12.2020 ö Beschließend 4PL/17/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV). Dieser besteht neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Stadt Aschaffenburg sein muss (§ 2 Abs. 2 BayGaV), aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachtern.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört neben der Ermittlung von Bodenrichtwerten auch die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Stadt Aschaffenburg ist bestrebt, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedern aus dem Bereich der Bau- und Finanzverwaltung, auch Vertreter sonstiger, mit der Grundstücksbewertung befasster Berufsgruppen aufzunehmen.
Die Gutachter werden auf die Dauer von vier Jahren berufen (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BayGaV). Eine wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 3 Satz 2 BayGaV).

Zu 1.
Herr XXXX, Herr XXXX und Herr XXXX haben sich jeweils bereit erklärt, dem Gutachterausschuss ehrenamtlich zur Verfügung zu stehen.
Herr XXXX war drei Jahre lang in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Amberg als Sachverständiger für Immobilien beschäftigt und war dort unter anderem für die Erstellung von Gutachten und die Ermittlung von Bodenrichtwerten zuständig. Er arbeitet seit Mai 2020 als Projektentwickler für Immobilien in Aschaffenburg und hat somit auch Kenntnisse über den Aschaffenburger Immobilienmarkt, die sich im Laufe der Zeit vertiefen werden. Herr XXXX verfügt über die geforderte Erfahrung und Sachkunde und ist daher für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gutachterausschuss gut geeignet.
Bislang verfügt der Gutachterausschuss der Stadt noch über keine Expertise aus dem Maklerbereich. Durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt wurde eine Umfrage unter den anderen Gutachterausschüssen der kreisfreien bayerischen Städte durchgeführt, um zu erfahren, wie deren Erfahrungen mit Maklern in deren Gremien sind. In vielen Gutachterausschüssen sind einer oder mehrere Vertreter der Maklerbranche Mitglied. Sie tragen mit ihren Fachkenntnissen über den örtlichen Immobilienmarkt zur Erstellung von Gutachten oder zur Ermittlung der Bodenrichtwerte bei. Diese Lücke im Gutachterausschuss der Stadt soll deshalb geschlossen werden. Herr XXXX von der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau hat sich zur Mitarbeit bereit erklärt. Er verfügt über einen guten Leumund sowie mehrjährige Erfahrung im ImmobilienCenter und kennt den Aschaffenburger Immobilienmarkt. Herr XXXX hat die geforderte Erfahrung und Sachkunde und ist daher für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gutachterausschuss gut geeignet.
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten muss dem Gutachterausschuss u. a. mindestens ein Bediensteter der zuständigen staatlichen Vermessungsbehörde angehören (§ 2 Abs. 4 BayGaV). Diese Position ist mit Herrn XXXX, dem Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, besetzt. Herr XXXX als sein ständiger Vertreter im Amt wurde von Herrn XXXX als sein Stellvertreter im Gutachterausschuss der Stadt vorgeschlagen. Herr XXXX wird somit als Stellvertreter von Herrn XXXX berufen.

Zu 2.
Für Fälle, bei denen der Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter von der Mitwirkung ausgeschlossen sind (z. B. wegen persönlicher Beteiligung oder bei der Besorgnis der Befangenheit), ist ein anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes als Vorsitzender zu berufen (§ 3 Abs. 4 BayGaV). Aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und da er die Aufgabe als Ersatzvorsitzender bereits in anderen Gutachterausschüssen wahrnimmt ist Herr XXXX bestens geeignet. Er wird daher als Ersatzvorsitzender berufen.

.Beschluss: 1

Dem Vertagungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 07.12.2020 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Es wird vorgeschlagen, dass über die einzelnen Personen getrennt abgestimmt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

Der Berufung von Herrn Peter Büttner, Bayernstraße 13, 63857 Waldaschaff,
als ehrenamtlicher Gutachter für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg wird erstmals auf die Dauer von 4 Jahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 4

Der Berufung von Herrn Michael Reus, Bernhardstraße 14, 63741 Aschaffenburg,
als ehrenamtlicher  Gutachter für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg wird erstmals auf die Dauer von 4 Jahren zugestimmt.

Herr Reus wird ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten berufen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 5

Der Berufung von Herrn Wolfgang Reindl, Westerwaldring 17, 63853 Mömlingen, als Ersatzvorsitzender i. S. d. § 3 Abs. 4 BayGaV wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PL/17/5/20. Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 24.11.2020 ö Beschließend 2SHS/2/2/20
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.12.2020 ö Beschließend 5PL/17/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.

Vorabinformation zu dem starken Anstieg des Jahresverlustes 2021:
Der starke Anstieg des Jahresverlustes 2021 liegt in erster Linie an der Berücksichtigung der coronabedingten Einflüsse bzgl. der Umsatzentwicklung und der ansteigenden Ausgaben
für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.

Dem Stadthallensenat wurde der Wirtschaftsplan 2021 in der Sitzung am 24.11.2020 bereits zur Beschlussvorlage vorgelegt.



      Anlage
      Wirtschaftsplan 2021

.Beschluss:

  1. Das Plenum stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe
der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2021 (Anlage) fest:

  1. Plan Kongressbetrieb

       Erfolgsplan €                                                  Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge      €    648.000,-                          Deckungsmittel aus
                                                                               Abschreibungen                 €    112.170,-
                                                                                                            
       Aufwendungen    €  1.445.620,-                          Deckungsmittel aus                 €              0,-
                                               Kreditaufnahme

       Verlust                 €     797.620,-                        Ausgaben                                 €   112.170,-

  1. Plan Touristikbetrieb

       Erfolgsplan €                                                  Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge       €    80.400,-                       Deckungsmittel aus
                                                                                Abschreibungen                    €    26.200
       Aufwendungen     €   685.575,-                        Deckungsmittel aus                    €             0,-
                                               Kreditaufnahme

       Verlust                  €   605.175,-                   Ausgaben                              €    26.200,-

  1. Plan Veranstaltungs-Management

       Erfolgsplan €                                                  Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge       €  419.900,-                          Deckungsmittel aus
                                                                             Abschreibungen                    €        14.400,-

       Aufwendungen     €   753.970,-                          Deckungsmittel aus                €                0,-
                                               Kreditaufnahme

       Verlust                  €   334.070,-                            Ausgaben                                 €        14.400,-

  1. Gesamtplan                                        

Erfolgsplan €                                        Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge    €   1.148.300,-                         Deckungsmittel aus
                                                                                  Abschreibungen                      €   152.770,-
                                                
       Aufwendungen  €    2.885.165,-                         Deckungsmittel aus
                                                Kreditaufnahme                       €             0,-

       Verlust                €   1.736.865,-                         Ausgaben                                €  152.770,-

II. Angaben zur Klimawirkung: (bitte ankreuzen)

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]  keine weiteren
Angaben erforderlich
[…..]  kurze Erläuterung in den
Begründungen
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentl. Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:

Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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6. / PL/17/6/20. Kongress- und Touristikbetriebe; Auswahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 24.11.2020 ö Beschließend 3SHS/2/3/20
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.12.2020 ö Beschließend 6PL/17/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe bitten die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 mit Prüfung der Trennungsrechnung nach dem erst im Vorjahr erfolgten Wechsel wieder an die Firma xxx, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, xxx, xxx, zu vergeben.

.Beschluss:

Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2020 der Kongress- und Touristikbetriebe der
Stadt Aschaffenburg wird die Firma xxx, Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft, xxx, xxx,
gemäß §6 Abs. 1, Nr. 7 der Betriebssatzung bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung: (bitte ankreuzen)


Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]  keine weiteren
Angaben erforderlich
[…..]  kurze Erläuterung in den
Begründungen
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentl. Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:

Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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7. / PL/17/7/20. Ausschüttung von nicht abgerufenen Mitteln des Stadtjugendrings an die Mitgliedsverbände; - Antrag des Stadtjugendrings vom 30.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.12.2020 ö Beschließend 7PL/17/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben im Jahr 2020 erheblich belastet und vor ganz besondere Herausforderungen gestellt.
Hiervon war auch die Jugendarbeit massiv betroffen, deren Wesensmerkmal es ist, junge Menschen zusammenzuführen und ihnen Möglichkeiten zu bieten, gemeinsam Freizeit zu
erleben, sich auszutauschen und neue Erfahrungen im sozialen Miteinander zu finden.
Viele Veranstaltungen konnten nicht in der bewährten Form stattfinden. Um die Jugendarbeit
dennoch fortführen zu können, mussten Hygienepläne erstellt und umgesetzt werden, die Rahmenbedingungen von Versammlungen und Veranstaltungen häufig kurzfristig völlig neu konzipiert und vielfach auch auf Online-Kommunikationsverfahren umgestellt werden,
was neben dem hohen Engagement der Ehrenamtlichen auch mit nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwänden verbunden war und ist.
Der Stadtjugendring hat in diesem Zusammenhang beantragt, den Mitgliedsverbänden von den im Jahr 2020 nicht verausgabten Mittel einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 40.000 € zukommen zu lassen, um die vorgenannten Aufwendungen zu kompensieren und den Verbänden die Möglichkeit zu geben, sich personell, organisatorisch und materiell auf diese besonderen
Herausforderungen der Jugendarbeit für das Jahr 2020 und das Folgejahr einzustellen.

Die Verwaltung befürwortet den Antrag, zumal die entsprechenden Haushaltsmittel aus dem Etat des Jahres 2020 bereits zur Verfügung stehen und insofern keine Mehrkosten daraus resultieren.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Ausschüttung von nicht abgerufenen Mitteln des Stadtjugendrings an die Mitgliedsverbände gemäß dem Antrag des Stadtjugendrings Aschaffenburg vom 30.10.2020 zu, um die durch die Corona-Pandemie bedingten Mehraufwände der Jugendverbände zur Aufrechterhaltung und Anpassung der Angebote auszugleichen. Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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8. / PL/17/8/20. Neue SPNr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.12.2020 ö Beschließend 8PL/17/8/20

.Beschluss: 1

Der Bericht über die Einrichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Impfzentrums mit dem Landkreis Aschaffenburg (im Markt Hösbach) und der Beibehaltung der gemeinsamen Corona-Teststrecke mit dem Landkreis Aschaffenburg auf dem Volksfestplatz in der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Dem Antrag der Kommunalen Initiative vom 01.12.2020, neben dem Impfzentrum in Hösbach (Landkreis Aschaffenburg) auch ein Impfzentrum in der Stadt Aschaffenburg einzurichten, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 41

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

Datenstand vom 02.03.2021 09:42 Uhr