Datum: 08.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleinen Saal der Stadthalle Aschaffenburg
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/10/1/20 Aufwertung und Neugestaltung des Schloßufers Aufzugsanlage mit Verbindung zur Oberstadt Ergebnis des Architektenwettbewerbs
2PVS/10/2/20 Christian-Schad-Museum; - weiterer Sachstandsbericht
3PVS/10/3/20 Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der Wendelbergstraße, Bayreuther Straße, Fürther Straße, Ahornweg, Großostheimer Straße und Friedenstraße
4PVS/10/4/20 Bericht der Verwaltung zur Radverkehrsförderung, zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sowie zur Unfallentwicklung mit Radbeteiligung zugehörige Stadtratsanträge als Teil des Langbetreffs: CSU-Antrag vom 26.07.2017: Errichtung eines Fahrradparkhauses UBV-Antrag vom 20.08.2020: Radfahrunfälle SPD-Antrag vom 17.09.2020: Ertüchtigung des Radweges zwischen Gailbach Ortsausgang und dem Reiterweg
5PVS/10/5/20 Modal-Split - Haushaltsbefragung
6PVS/10/6/20 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD-Stadtratsfraktion) vom 08.08.2020 wegen "Anträge aus dem Stadtteil Leider" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2020
7PVS/10/7/20 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 09.08.2020 wegen "Antrag auf Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" vor der Dämmer Horchstraßenzufahrt zum Parkplatz der Markthalle" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2020
8PVS/10/8/20 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 31.08.2020 wegen "Antrag auf Information des Stadtrates über Belastungen durch die StVO-Novelle" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2020
9PVS/10/9/20 Behandlung des Antrages von der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2020 wegen "Sachstand Bauprojekt Stauraumkanal Aschaffenburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.10.2020

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1. / PVS/10/1/20. Aufwertung und Neugestaltung des Schloßufers Aufzugsanlage mit Verbindung zur Oberstadt Ergebnis des Architektenwettbewerbs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 1PVS/10/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in der Sitzung am 03.03.2020 der Durchführung eines Architektenwettbewerbs für den Neubau einer Aufzugsanlage mit Verbindungsbrücke zur Oberstadt zugestimmt.

Die Auslobung des Realisierungswettbewerbes wurde am 19.05.2020 im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen.

Dem eigentlichen Wettbewerb war ein europaweites Bewerbungsverfahren vorgeschaltet bei dem sich insgesamt 21 Architekturbüros beteiligten. Beim Losverfahren am 20.05.2020 wurden aus den Einsendungen 10 Teilnehmer gezogen. Hinzu kamen 5 Zuladungen von erfahrenen sowie regionalen Architekturbüros.

Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen fand am 29.05.2020 statt, die Abgabe der Entwürfe waren am 13.08.2020 erforderlich.

Nach der Vorprüfung durch die beauftragte Beratungsgesellschaft BSMF und den Sachverständigen fand am 25.09.2020 die Preisgerichtssitzung von 9:00 bis 16.30 Uhr im Stadttheater statt.

Als Fachpreisrichter fungierten unter Vorsitz von
 
  • Frau Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Reichelsheim,

  • Frau Jutta Curtius, Landschaftsarchitektin und Sachverständige in der Gartendenkmalpflege, Köln
  • Herr Jost Albert, Ltd. Gartendirektor, Schlösserverwaltung, München
  • Herr Prof. Jürgen Hauck, Architekt, Würzburg
  • Herr Till Schneider, Architekt, Frankfurt
  • Herr Dirk Kleinerüschkamp, Stadt Aschaffenburg

Die Sachpreisrichter waren vertreten durch

  • Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing
  • Frau Bürgermeisterin Jessica Euler
  • Herr Bürgermeister Eric Leiderer
  • Herr Stadtrat Stefan Wagener
  • Herr Bastian Wahler-Zak, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn


Bei der formalen Prüfung wurde das Preisgericht informiert, dass alle Teilnehmer einen Wettbewerbsvorschlag eingereicht haben. Alle Arbeiten wurden in die Wertung aufgenommen.

Nach dem Informationsrundgang fand der 1. Wertungsrundgang statt, bei dem 3 Arbeiten
wegen grundsätzlichen und schwerwiegenden Mängel ausgeschlossen werden.


Im 2. Ausscheidungsrundgang wurden wegen Mängel in einzelnen Prüfbereichen und auf Antrag der Preisrichter 7 Beiträge durch Abstimmung ausgeschieden.


Damit verblieben 5 Entwürfe in der engeren Wahl, die durch 5 Bewertungsgruppen detailliert  beurteilt wurden.


Nach intensiver Diskussion über die Arbeiten wurde die Rangfolge bestimmt. Das Preisgericht fasste nochmals die Kriterien zusammen und bewertete die Beiträge unter besonderer Beachtung des Denkmalschutzes, der städtebaulichen Situation und der funktionalen Anforderungen.
 
  1. Preis                Tarnzahl 201015                Abstimmungsergebnis        11:0

  1. Preis                Tarnzahl 201002                Abstimmungsergebnis        11:0

  1. Preis                Tarnzahl 201006                Abstimmungsergebnis        11:0

Anerkennung        Tarnzahl 201013                Abstimmungsergebnis        11:0

Auszug aus dem Protokoll des Preisgerichts zum 1.Preisträger:

„Die Architektur des Aufzugsturms zeigt sich in der Materialität und der Formensprache als eine eigenständige, strukturelle Lösung, ohne einen konkreten Bezug zum historischen Ensemble herzustellen. Darin liegt eine große Stärke des Entwurfs, da es nicht historisierend zu vermitteln versucht. Die Holzkonstruktion bildet damit einen eigenen Ausdruck und Charakter für das Mainufer. Die Funktion des Aufzuges braucht sich nicht zu verstecken. Diese Lösung wird vom Preisgericht als starker Entwurfsansatz betrachtet.“

Das Preisgericht hat daraufhin einstimmig dem Auslober (Stadt Aschaffenburg) empfohlen den 1. Preisträger mit der weiteren Planung zu beauftragen.

Nach Öffnung der verschlossenen Umschläge mit den Verfassererklärungen wurden folgende Verfasser festgestellt:

  1. Preis                Architekt Schmuck, München                                10.500,00 €

  1. Preis                Ferdinand Heide Architekt, Frankfurt                           7.000,00 €

  1. Preis                Grellmann Kriebel Teichmann Architekten, Würzburg          5.000,00 €

     Anerkennung        B 3 Architekten Eduard Kolbrink, Aschaffenburg                  3.000,00 €


Ausgeschieden sind in alphabetischer Reihenfolge:

Ackermann + Renner Architekten                        Berlin
AV 1 Architekten                                        Kaiserslautern
Bayer Glatt Guimaraes Architekten                        Augsburg
Bieker.AG                                                Frankfurt am Main
Elkin + brombach architekten                        Köln
Exploration Yves Pages                                Paris
Goldhammer & Kratzenstein Architekten                Frankfurt am Main
Happarchitecture                                        Frankfurt am Main
Menges Scheffler Architekten                        Frankfurt am Main
Schlicht Lamprecht Architekten                        Schweinfurt
Schwarz Architekten                                        Stuttgart



Folgender Grob-Terminplan ist für die Umsetzung denkbar:

Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis                Herbst 2021
Ausschreibung und Vergabe                                                Frühjahr 2022
Baubeginn                                                                Sommer 2022

.Beschluss: 1

Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner, wonach auch der 2. Preisträger mit der Entwurfsplanung beauftragt werden soll, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt das Ergebnis des Architektenwettbewerbs für den Neubau einer Aufzugsanlage mit Verbindungsbrücke zur Oberstadt zustimmend zur Kenntnis.

  1. Der 1. Preisträger, das Architekturbüro Schmuck aus München, soll mit der weiteren Planung (Fertigstellung Vorentwurf, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt werden.

III. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

IV. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 3

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2. / PVS/10/2/20. Christian-Schad-Museum; - weiterer Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 2PVS/10/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Eine letztmalige Information des Stadtrates zum Sachstand „Klimaprobleme in den Ausstellungsräumen des Christian-Schad-Museums“ erfolgte in der Planungs- und Verkehrssenatssitzung am 14.07.2020.
Bereits vorher erfolgte eine Information im Plenum am 20.01.2020.
Die letzte Vorstellung am 14.07.2020 enthielt eine dezidierte und chronologische Auflistung aller klimarelevanten Komponenten, die in der Summe nicht den vertraglich geschuldeten klimatischen Anforderungen genügte. Hier ist insbesondere keine gleichmäßige und gesicherte Einhaltung der Raumtemperaturen, wie auch der Luftfeuchte zu nennen.

Um das geforderte Anforderungsprofil weitestgehend erreichen zu können, wurden weitere Umbau- und Ergänzungsmaßnahmen veranlasst und mittlerweile ausgeführt.

Daraus entstandene Gesamtaufwendungen (394.223,09 €) wurden aufgrund noch vorhandener Haushaltsreste mit 340.000,- € im Nachtragshaushalt eingestellt.

Eine juristische Bewertung, sowie die Festlegung des Schadensersatzes gegenüber dem Fachplaner Haustechnik und evtl. auch gegenüber dem Architekten und  ausführenden Firmen kann erst nach Abschluss aller Bauleistungen und Vorlage aller Kosten erfolgen. Dabei ist zwischen den sogenannten „Sowiesokosten“ zu unterscheiden, die ohnehin durch den Bauherrn zu tragen sind und Kosten, die derjenige zu verantworten hat, welcher nachweislich den Schaden verursacht hat.
Dieser Prozess kann in Kürze beginnen und das Ergebnis wird dem Stadtrat durch eine weitere Beschlussvorlage, voraussichtlich im Frühjahr 2021, vorgestellt.

Da zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage das Ergebnis und die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen noch nicht komplett und abschließend vorlag (24.11.2020), erfolgt dieser Part durch einen mündlichen Vortrag.  

.Beschluss:

I.        Der aktualisierte Sachstandsbericht zum Baufortschritt und Klimatisierung im Christian-Schad-Museum wird zur Kenntnis genommen.

II.        Eine abschließende Würdigung aller gewährleistungs- und haftungsrechtlich relevanten Sachstände erfolgt in einer weiteren Beschlussvorlage 2021.

III. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[ x.]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


IV. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PVS/10/3/20. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung der Wendelbergstraße, Bayreuther Straße, Fürther Straße, Ahornweg, Großostheimer Straße und Friedenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 3PVS/10/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass diese Flächen noch nicht gewidmet sind.
Die zu widmenden Flächen sind öffentliche Verkehrsflächen und im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.


nachrichtlich zur Wendelbergstraße

Das bisher gewidmete Teilstück von der Berliner Allee bis auf Höhe Sportheim TVA (Länge 135 m) hatte zum Zeitpunkt der Widmung im Jahr 1986 die Fl.Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg). Diese wurde mittlerweile in die Fl.Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg) geändert.
Die Eintragungsverfügung ist entsprechend zu berichtigen.


Fürther Straße
Die Widmung umfasst nur die im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke bzw. Teilflächen hiervon.
Die Fläche vor der Toranlage des Recyclinghofes auf der Fl.Nr. xxx ist weiterhin Privatfläche der Stadtwerke Aschaffenburg.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 21.12.2020 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Flächen im Stadtgebiet von Aschaffenburg zu Ortsstraßen (Artikel 46 Nr.2 BayStrWG) gewidmet:

Wendelbergstraße (Verlängerung) (Anlage 1)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 4873 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: bisheriger Endpunkt auf Höhe Sportheim TVA
Ende: auf Höhe südöstlicher Eckpunkt der Fl.-Nr. 4855
Länge: 280 m

Bayreuther Straße (Verlängerung) (Anlage 1)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 5360/31 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: bisheriger Endpunkt Einmündung Bamberger Straße
Endpunkt: Grenze zu Fl.-Nr. 5360
Länge: 85 m

Fürther Straße (Verlängerung) (Anlage 1)
Fl.-Nr. 5360/35, Teilfläche aus Fl.-Nr. 5434/2 (jeweils Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: bisheriger Endpunkt östliche Grenze der Fl.-Nr. 5360/30
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 5434 bzw. 5434/1
Länge: 250 m

Ahornweg
Fl.-Nr. 450/61 (Gemarkung Leider) (Anlage 1)
Anfang: Höhe südlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 455/1
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 500/1
Länge: 335 m

Großostheimer Straße (Zufahrt zum Privatparkplatz der Fa. Joyson) mit Bushaltestelle
(gegenüber der Dr.-Hans-Meinhardt-Allee) (Anlage 1)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 2999 (Gemarkung Leider)
Anfang: Großostheimer Straße
Ende: Ausbauende
Länge: 55 m

Friedenstraße (Verlängerung) (Anlage 1)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 4800/110 (Gemarkung Obernau)
Anfang: bisheriger Endpunkt (Höhe östlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 5213)
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 9922/1
Länge: 90 m

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. / PVS/10/4/20. Bericht der Verwaltung zur Radverkehrsförderung, zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sowie zur Unfallentwicklung mit Radbeteiligung zugehörige Stadtratsanträge als Teil des Langbetreffs: CSU-Antrag vom 26.07.2017: Errichtung eines Fahrradparkhauses UBV-Antrag vom 20.08.2020: Radfahrunfälle SPD-Antrag vom 17.09.2020: Ertüchtigung des Radweges zwischen Gailbach Ortsausgang und dem Reiterweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 4PVS/10/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Bericht über Radunfälle 2015 – 2019 

Die Polizeiinspektion Aschaffenburg berichtet jährlich im Fahrradforum über die Entwicklung der Unfallzahlen mit Radbeteiligung. Diese wurden im Fahrradforum am 16.10.2020 vorgestellt, nachdem der im März 2020 vorgesehene Termin nicht stattfinden konnte.

Die absoluten Unfallzahlen sind trotz gestiegener Anzahl der Radfahrenden und trotz des steigenden Anteils von schnelleren Elektrofahrrädern seit 2016 rückläufig. Insgesamt gesehen ist die Anzahl von 88 polizeilich registrierten Unfällen mit Radbeteiligung als niedrig einzuschätzen und ist entgegen des deutschlandweiten Trends einer steigenden Anzahl von Fahrradunfällen. Der statistische Trend zu steigenden Unfallzahlen muss stets auch im Verhältnis zu der steigenden Anzahl Radfahrender und zu der steigenden Anzahl an Fahrten und Kilometerleistungen gesehen werden. Demgegenüber gibt es aber auch eine mutmaßlich hohe Dunkelziffer an glimpflich verlaufenen und nicht polizeilich erfassten Unfällen.

Folgende Aussagen lassen sich aus der Statistik der vergangenen fünf Jahre ableiten:

  • 20 % der Unfälle haben schwere Verletzungen zur Folge, 80 % leichte Verletzungen

  • Drei Unfälle in den vergangenen 5 Jahren hatten leider tödliche Folgen. Die Unfallhergänge wurden überprüft. Sie waren ursächlich auf menschliche Fehler und nicht auf infrastrukturelle Mängel zurückzuführen.

  • Zwei Drittel aller Radunfälle werden von den Radfahrenden selbst (mit)verursacht.

  • Die mit Abstand häufigste Unfallursache sind Stürze ohne Fremdbeteiligung.

  • Die meisten Unfälle geschehen örtlich gesehen entlang der Hauptverkehrsstraßen. Hier kommen hohes Kfz-Verkehrsaufkommen und hohen Anzahl Radfahrender entlang wichtiger Radhauptverbindungen zusammen. Abseits der Hauptverkehrsstraßen (Tempo 50) fällt lediglich das Bahnhofsquartier mit mehreren Unfällen auf.

Die Hauptverkehrsstraßen haben zwar zumeist Radverkehrsanlagen. Diese entsprechen aber zumeist noch nicht den Anforderungen der ERA. Sie führen deshalb auch nicht zu einem geringeren Unfallgeschehen oder dazu, dass Radfahrende sich dort sicher fühlen. Manche Hauptverkehrsstraßen wie die Wermbachstraße stadtauswärts, die Würzburger Straße stadteinwärts oder die Weißenburger Straße stadtauswärts haben überhaupt keine Radverkehrsanlagen.

Hier ist ein Handlungsschwerpunkt in den kommenden Jahren zu sehen, um das Radfahren auf durchgängigen Routen dauerhaft sicher zu gestalten und Netzlücken zu schließen.

  1. Radverkehrsmaßnahmen in 2020

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 03.12.2019 wurde das aktualisierte Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes für 2020 – 2030 beschlossen. Zudem wurden für das Jahr 2020 die folgenden Projekte für eine Finanzierung und Umsetzung vorgeschlagen und vom Stadtrat beschlossen:

  • Neuer Oberflächenbelag: Radweg Obernau - Sulzbach (Asphaltierung des Weges)

  • Neuer Oberflächenbelag: Ring-Radweg (Asphaltierung Bereich Verkehrsbetriebe)

  • Neuer Oberflächenbelag: Aschaff-Radweg (Asphaltierung Dyroff bis Dorfstraße)

  • Umbau von Knotenpunkten: Kreisverkehr Würzburger Straße / Hofgartenstraße (Diese Finanzierung des Radverkehrsanteils wurde auf den Knotenpunkt Würzburger Straße / Berliner Allee verlegt)

  • Umbauten von Straßenräumen / Knotenpunkten: Diverse Anpassungen nach der Überprüfung der Benutzungspflichten (u.a. Ludwigsallee, Großostheimer Straße, Hanauer Straße)

  • Fahrradabstellanlagen: Hauptbahnhof Gleis 1, Bike & Ride-Offensive an Bahnhöfen (Hochschule, Südbahnhof, Obernau), Fahrradhallen Ruth-Weiss-Schule, Dessauer-Gymnasium, Grünewaldschule

  • Öffentlichkeitsarbeit


Von diesen Projekten konnte die Asphaltierung vom Radweg von Obernau nach Sulzbach noch nicht umgesetzt werden. Die Prüfung der Belange von Natur- und Umwelt stellen besonders im Außenbereich hohe Anforderungen und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung hat viel Zeit erfordert. Mittlerweile sind alle Planungen abgeschlossen und die Ausschreibung wird vorbereitet. Eine Umsetzung ist nun für das Frühjahr 2021 vorgesehen.

Die Umsetzung der Bike & Ride-Offensive und der Fahrradstellplätze an den Haltepunkten Hochschule, Südbahnhof und Obernau werden aufgrund der zeitaufwendigen Abstimmung der Gestattungsverträge und der Förderungsverfahren erst 2021 erfolgen können. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur Aufhebung der Benutzungspflicht in der Großostheimer Straße und der Hanauer Straße können wegen der Abwicklung im Rahmen anderer Baustellen erst in 2021 erfolgen.


Stattdessen wurden folgende Projekte in 2020 zusätzlich finanziert oder umgesetzt:

  • Umsetzung eines Kostenlosen Lastenradverleihs beim Verein Gesta e.V. (www.abmitlara.de)

  • Umsetzung der E-Bike Ladesäulen vom Projekt Wald erFahren

  • Planungsleistungen für die Mobilitätsstation Freihofsplatz

  • Umprogrammierung der Bedarfsampel an der Fahrradstraße Deutsche Straße

  • Fräsarbeiten für Wurzelschäden am Mainradweg

  • Schilderproduktion und Montage der Radwegweisung

  • Zählstellen Deutsche Straße und Willigisbrücke

  • Markierung von Fahrrad-Piktogrammen und Richtungspfeilen entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen (Stadtteile Damm und Schweinheim)

  • Fahrradabstellanlagen an Schulen (Berufsschule I und II, Fröbelschule und Kronberg-Gymnasium)

  • Fahrradabstellanlagen auf dem Parkplatz Ecke Frohsinnstraße / Elisenstraße

  • Fahrradabstellanlagen Innenstadt, Ausschreibungen zu Lieferung und Einbau von ca. 150 Anlehnbügeln

  • Zwei Knotenpunktumbauten und Markierung von vorfahrtsberechtigten Furten am Zweirichtungsradweg nach Gailbach (Dümpelsmühlstraße und Gailbacher Straße)

  • Abschnittsweiser Ausbau und Verbreiterung des Radweges am Ortsrand von Gailbach an der Aschaffenburger Straße im Rahmen von Kanalarbeiten

  • Umsetzung von Pop-Up-Radwegen (Fahrradstraßen Deschstraße und Lamprechtstraße). Die Markierung und Beschilderung der Fahrradstraßen soll zum März 2021 umgesetzt werden.

Insgesamt werden 2020 für Radverkehrsmaßnahmen nach dem Übertrag von Haushaltsresten ca. 1.250.000 EUR verausgabt.

  1. Programm der geplanten Radverkehrsmaßnahmen für 2021

In einer verwaltungsinternen Vorbesprechung wurden die Radverkehrsmaßnahmen für das Jahr 2021 besprochen. Auf Basis von verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von 1.000.000 EUR wurden die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen

  • Asphaltierung des Geh – und Radweges von Obernau nach Sulzbach

  • Finanzierung des Fahrradanteils zum Umbau des Kreisverkehrs Würzburger Str. / Hofgartenstraße

  • Bike+Ride Offensive der DB an Bahnhöfen (Hochschule, Südbahnhof, Obernau)

  • Beschilderung und Markierung der Fahrradstraßen Deschstraße / Deutsche Straße und Lamprechtstraße

  • Aufwertung der Fahrradstraße Brentano-Achse und Fahrradparkhaus am „Verkehrs-Kiosk“ (Brentanostraße / Schweinheimer Straße)

  • Umsetzung der baulichen Maßnahmen zur Aufhebung der Benutzungspflicht in der Großostheimer Straße und der Hanauer Straße

  • Beleuchtung des Geh- und Radweges vom Floßhafen zur Obernauer Straße

  • Optimierung der Lichtsignalanlagen für Radverkehr am Ringradweg, Umsetzung vorgezogener Druckknöpfe zur Anforderung an Bedarfsampeln

  • Oberflächensanierung und Asphaltierung am Mainradweg in Nilkheim am Sportplatz beim Mainwiesenweg

  • Fahrradabstellanlagen an Schulen (voraussichtlich Musikschule, Pestalozzischule, Dalbergschule, Schönbergschule)

  • Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung Hanau-Aschaffenburg

  • Diverse Kleinmaßnahmen (Bordsteinabsenkungen, Markierungen, Anlehnbügel)

  • Öffentlichkeitsarbeit

Es sind weitere investive Projekte in der planerischen Vorbereitung, die teilweise auch ab 2021 umsetzbar wären. Auch weitere Oberflächensanierungen an wichtigen Radhauptverbindungen wären als Unterhaltungsmaßnahmen möglich.

Klimawirkungsprüfung

Die Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sind grundsätzlich sehr klimarelevant. Denn gute und sichere Radverkehrsanlagen sind die Grundlage, damit der Radverkehr zukünftig einen höheren Stellenwert entwickeln kann. Insbesondere auf den kurzen Wegen in der Stadt kann Radverkehr als klimaneutrale Mobilitätsform im hohen Maße Emissionen vermeiden.

.Beschluss:

I.

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Unfällen mit Radbeteiligung zur Kenntnis.

  2. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung der Radverkehrsprojekte von 2020 zur Kenntnis.

  3. Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der für 2021 geplanten Projekte, vorbehaltlich einer entsprechenden finanziellen Ausstattung der Haushaltstelle Radverkehr im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x.]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. / PVS/10/5/20. Modal-Split - Haushaltsbefragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 5PVS/10/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Begründung:
Der Modal-Split stellt die Anteile einzelner Verkehrsarten, wie z. B. des Fuß- oder Radverkehrs, an allen Verkehrsarten dar. In regelmäßigen Abständen erhoben, zeigt der Modal-Split den Stand und die Potenziale der Verkehrsentwicklung. Auf Grund der klaren Definition des Modal-Split, lässt er sich gut mit anderen Städten vergleichen.

Die letzte Ermittlung des Modal-Split in Aschaffenburg erfolgte mit der Haushaltsbefragung im Jahr 2013 (Bild 1).

Bild 1: Verkehrsmittelwahl 2013 (Anteil in % an allen erfassten Wegen) – Stadt Aschaffenburg


Der Modal-Split bezieht sich immer auf die Verkehrsmittelwahl von Einwohnern einer bestimmten Gebietseinheit – wie hier die Stadt Aschaffenburg. Er bezieht nicht die Wege ein, die von Einwohnern außerhalb Aschaffenburgs in Aschaffenburg zurückgelegt werden.

Erfasst wird der Modal-Split normalerweise mit einer Haushaltsbefragung. Dabei werden in anonymisierter Form Haushalts-, Personen- und Wegedaten erfasst. Aus den Wegedaten lässt sich der Modal-Split ermitteln.

In Bezug auf Aschaffenburg ist eine erneute Ermittlung des Modal-Split aus drei Gründen zu empfehlen:

  1. Im Rahmen der Beschlussfassungen zum Radverkehrskonzept und zur Vollmitgliedschaft in der AGFK Bayern (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern) wurde die politische Zielvorgabe beschlossen, den Radverkehrsanteil von 12% im Jahr 2013 auf 17% im Jahr 2020 zu erhöhen. Dieses Ziel lässt sich nur mittels einer erneuten Haushaltsbefragung überprüfen.

  2. Für die Aktualisierung des Verkehrsmodells ist die aktuelle Verkehrsmittelwahl wichtig. Nimmt z. B. die Nutzung des eigenen Pkw um 1% ab, entspricht das in Aschaffenburg ca. 10.000 weniger Fahrten in der Kfz-Matrix bzw. in der Darstellung des Werktagverkehrs.

  3. Im Hinblick auf den Klimaschutz könnte z. B. der aktuelle Verkehrsanteil des Umweltverbunds (Fuß-, Rad,- und ÖPNV-Verkehr) mit einer Zielvorgabe versehen werden, etwa derart, dass z. B. X% der von Aschaffenburger*innen zurückgelegten Wege mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds bewältigt werden (Stand 2013: 40,6%, vgl. Bild 1).

Die Durchführung und Auswertung der letzten Haushaltsbefragung kostete rund 44.000 €. Angebote anderer Anbieter bewegten sich damals zwischen ca. 19.000 bis 68.000 €. Die Unterschiede ergeben sich durch verschieden hoch angesetzte Stichprobenumfänge und die Art der Datenerhebung (postalisch, telefonisch, online). Die Verwaltung schätzt den neuerlichen Aufwand einer Haushaltsbefragung nicht höher als 50.000 € ein.

Haushaltsbefragungen werden standardmäßig im Frühjahr oder Herbst durchgeführt, um größere Wettereinflüsse zu minimieren. Nicht abzuschätzen bleibt das Risiko der Pandemieauswirkungen auf das Jahr 2021. Es hat sich gezeigt, dass es eine Verschiebung zu den individuellen Verkehrsmitteln gibt (Fahrrad und Pkw) und gleichzeitig die Wege im Freizeitbereich zurückgegangen sind. Vor diesem Hintergrund fällt es schwer, den konkreten Zeitpunkt einer zukünftigen Haushaltsbefragung bereits jetzt zu benennen.

.Beschluss:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Haushaltsbefragung zur Ermittlung des Modal-Split zum nächst möglichen Zeitpunkt vorzubereiten und durchzuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. / PVS/10/6/20. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD-Stadtratsfraktion) vom 08.08.2020 wegen "Anträge aus dem Stadtteil Leider" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 6PVS/10/6/20

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD-Stadtratsfraktion) vom 08.08.2020 wegen "Anträge aus dem Stadtteil Leider" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2020 (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PVS/10/7/20. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 09.08.2020 wegen "Antrag auf Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" vor der Dämmer Horchstraßenzufahrt zum Parkplatz der Markthalle" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 7PVS/10/7/20

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt, dass das Nichtausschussmitglied Dr. Lothar Blatt seinen Antrag vom 09.08.2020 mündlich erläutern darf. Diesem Antrag auf Rederechterteilung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

.Beschluss: 2

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 09.08.2020 wegen "Antrag auf Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" vor der Dämmer Horchstraßenzufahrt zum Parkplatz der Markthalle" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.08.2020 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / PVS/10/8/20. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 31.08.2020 wegen "Antrag auf Information des Stadtrates über Belastungen durch die StVO-Novelle" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 8PVS/10/8/20

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 8 d. ö. S. "Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 31.08.2020 wegen "Antrag auf Information des Stadtrates über Belastungen durch die StVO-Novelle" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2020" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PVS/10/9/20. Behandlung des Antrages von der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2020 wegen "Sachstand Bauprojekt Stauraumkanal Aschaffenburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2020 ö Beschließend 9PVS/10/9/20

.Beschluss:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2020 wegen "Sachstand Bauprojekt Stauraumkanal Aschaffenburger Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.10.2020 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2021 08:50 Uhr