Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/10/1/20 Godelsberg - Aufstellung von (drei) Bebauungsplänen: Planungsziele - Ergänzungsantrag der Fraktionen von CSU und UBV vom 18.11.2019 - Antrag der Fraktionen von CSU und UBV vom 21.01.2020 - Antrag der KI vom 21.01.2020 - Antrag der FDP vom 20.06.2020
2PL/10/2/20 Moratorium Investitionsausgaben Vermögenshaushalt 2020 - Antrag der FDP vom 07.07.2020
3PL/10/3/20 Anpassung Mietvertrag und Mietkosten Stadttheater
4PL/10/4/20 Stadtarchiv Mainzer Zeit; Ausschreibung einer Projektstelle im Stadt- und Stiftsarchiv
5PL/10/5/20 Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
6PL/10/6/20 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates; - Neuaufnahme von Regelungen für eine elektronische Ladung
7PL/10/7/20 Anpassung der Fraktionspauschale gem. Entschädigungssatzung für den Stadtrat; - Erlass einer Änderungssatzung - Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 07.07.2020
8PL/10/8/20 PL/10/8/20

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1. / PL/10/1/20. Godelsberg - Aufstellung von (drei) Bebauungsplänen: Planungsziele - Ergänzungsantrag der Fraktionen von CSU und UBV vom 18.11.2019 - Antrag der Fraktionen von CSU und UBV vom 21.01.2020 - Antrag der KI vom 21.01.2020 - Antrag der FDP vom 20.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Vorberatend 1PL/10/1/20

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass dieser Tagesordnungspunkt heute Vormittag wegen Beratungsbedarf abgesetzt worden ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/10/2/20. Moratorium Investitionsausgaben Vermögenshaushalt 2020 - Antrag der FDP vom 07.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Beschließend 2PL/10/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Wie bereits in den Sitzungen des Stadtrates am 20.04.2020 und am 18.05.2020 berichtet, drohen der Stadt Aschaffenburg aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise mögliche Steuerausfälle bis zu 16 Mio €.

Im Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder ist vorgesehen, dass der Bund und das Land Bayern in Gemeinden in Bayern noch in diesem Jahr 2.398 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Verteilung auf die Gemeinden orientiert sich an den erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen und obliegt im Einzelnen den Ländern.

Des Weiteren ist in der Änderung der Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB II für die Gemeinden im Freistaat Bayern auf 72,1 % (ursprünglich: 47,5 %) festgesetzt worden. Dies bedeutet für die Stadt Aschaffenburg bei angenommen Ausgaben von 13.500.000 € Mehreinnahmen von 3.321.000 €.

Es ist daher davon auszugehen, dass durch diese beiden Maßnahmen ein Großteil der kommunalen Einnahmenausfälle kompensiert werden kann.

Der Stadtrat hat deshalb in seiner Sitzung am 22.06.2020 beschlossen, über eine Aufhebung oder Verlängerung des Moratoriums für bestimmte Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes jetzt zu entscheiden.

In der Sitzung soll der Stadtrat entscheiden, welche Maßnahmen aus der Anlage 1 bis zum Nachtragshaushalt gesperrt bleiben sollen.

.Beschluss:

I.

1.        Der Bericht der Verwaltung zur allgemeinen Haushaltslage in Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Bericht der Verwaltung zu den ausstehenden Projekten im Vermögenshaushalt in Anlage 2 wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Änderungen im Nachtragshaushalt 2020 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PL/10/3/20. Anpassung Mietvertrag und Mietkosten Stadttheater

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Beschließend 3PL/10/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Neben einigen redaktionellen Änderungen wurde der Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters den erweiterten Möglichkeiten des Kartenvorverkaufs angepasst. Die kursiv dargestellten Formulierungen werden bei Bedarf eingesetzt. Die Sondervereinbarung Covid-19 schließt im Falle einer Aufhebung des Vertrags gegenseitige Schadensersatzansprüche aus.

Die Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg wurden mit Beschluss vom 18.02.2013 letztmals geändert. Der vorliegende Vorschlag enthält folgende Änderungen:
1.        Anpassung der Gebührensätze an die gestiegenen Personal- und Energiekosten

2.        Regelung zur Überlassung des Foyers im 1. Stock an das Restaurant „Jedermann“: Damit        wird einer Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses von 09.03.2020 entsprochen.

3.        Aktualisierung der Liste Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung weiterer        Anschaffungen

4.        Aufnahme einer weiteren Kategorie „Vermietung bis zu 6 Stunden“  




































Stadt Aschaffenburg | Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg



Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters Aschaffenburg

zwischen der Stadt Aschaffenburg, Kulturamt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing, dieser vertreten durch Herrn Amtsleiter Burkard Fleckenstein,
(nachfolgend als Vermieter bezeichnet)

und

vertreten durch

(nachfolgend als Veranstalter bezeichnet)

für die Veranstaltung

§1 Vertragsgegenstand

Die Stadt Aschaffenburg überlässt dem Veranstalter

 Das Stadttheater (inkl. aller Foyers)
 Foyer EG und OG
 Foyer EG
 Veranstaltungsraum EG („Bühne 3“)
 Mehrzweckraum OG

an folgenden Tagen:

Datum
Probe
Aufbau
Veranstaltung













Abweichungen von den Daten und Uhrzeiten sind nur im Einvernehmen mit dem Kulturamt zulässig. Notwendige kurzfristige Entscheidungen oder Veränderungen im Ablauf trifft die technische Leitung und unterrichtet das Kulturamt hierüber am folgenden Arbeitstag.


§2 Überlassungsentgelt

Das Überlassungsentgelt wird nach der Benutzung in Rechnung gestellt. Seiner Berechnung liegen die der Stadt Aschaffenburg durch die Veranstaltung entstehenden Kosten, Personalkosten sowie Betrieb und Bereitstellung des Gebäudes und seiner Einrichtungen zugrunde. Es gelten die vom Stadtrat in der Sitzung am 13.07.2020 beschlossenen Mietsätze (Mietpreisliste im Anhang).

Entfällt bei Veranstaltungen ohne Ermäßigung:
Der Veranstalter erhält eine Ermäßigung von 50% lt. Beschluss KSS vom 13.01.1982 auf die
anfallenden Betriebs- und Personalkosten. Fremdkosten (z. B. Feuerwehr, Flügelstimmung etc.) trägt der Veranstalter in voller Höhe.
§ 3 Eintrittskarten

Zu allen öffentlichen Veranstaltungen sind Eintrittskarten auszugeben. Das gilt auch bei freiem Eintritt.

Variante 1

 Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung mit freiem Eintritt.

Variante 2

Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung, bei der Kartenverkauf sowie Abendkasse vom Veranstalter organisiert werden.
Der Veranstalter informiert den Vermieter über den Beginn des Vorverkaufs und die Vorverkaufsstellen.

 Der Veranstalter stellt die Eintrittskarten unter Beachtung des aktuellen Bestuhlungsplanes. Der Veranstalter gewährleistet, dass für jede Veranstaltung nicht mehr als 420 Karten ausgegeben werden.

 Der Veranstalter verwendet den Kartensatz des Stadttheaters, der ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Variante 3

 Vorverkauf und Abendkasse werden über das Kulturamt abgewickelt.
Die Eintrittskarten werden an der Theaterkasse und im Internet unter https://stadttheateraschaffenburg.eventim-inhouse.de/  verkauft. Es werden 10% des Eintrittspreises als Vorverkaufsgebühr vom Vermieter erhoben. Für Tickets, die über eventim.de verkauft werden, können für den Kunden zusätzliche Kosten entstehen.



§ 4 Zuschauergarderobe

Die Besetzung der Zuschauergarderobe ist zwingend notwendig, da große Taschen und Mäntel nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden dürfen.

         Das Garderobenentgelt in Höhe von 1,00 Euro wird von den Garderobenbenutzern durch die Stadt Aschaffenburg erhoben.

         Auf das Garderobenentgelt vom Zuschauer wird verzichtet. Pro Veranstaltung zahlt der Veranstalter einen Pauschalbetrag von 150 Euro an die Stadt Aschaffenburg.


§ 5 Personal
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsverlaufs stellt der Vermieter hauseigenes Personal für die Bereiche Technik, Einlass, Platzanweisung, Garderobe, Schließdienst und gegebenenfalls für die Abendkasse. Technisches Personal und Servicepersonal werden vom Vermieter nach den Erfordernissen der Veranstaltung eingesetzt.
Der Einsatz von Fremdpersonal ist nicht statthaft. Im Bedarfsfall übersteigt das eingesetzte Personal die Zahl der mit der Grundmiete verbundenen Personalgestaltung.


§ 6 Bewirtung

Die Bewirtung der Gäste vor der Veranstaltung und während einer Pause ist nur durch die hauseigene Gastronomie „Jedermann“ möglich.

Eine Absprache zwischen dem Veranstalter und der Gastronomie ist erforderlich:
Jedermann, Fr. Michelle Kimmich, Tel. 06021-793 34 89, E-Mail: mail@jedermann-ab.de
                
       
§ 7 Brandschutz

Bei allen Veranstaltungen und Proben mit geöffnetem „eisernem Vorhang“ (bauliche Brandschutzeinrichtung) ist der Einsatz der Feuerwehr erforderlich.

Die Verwendung von offenem Licht (z. B. Kerzen) und pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Feuerwerkskörper) im Theater ist nur zulässig, wenn die Genehmigung der zuständigen Behörden vorliegt (z. B. Feuerwehr, Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt). Auskünfte über die vom Veranstalter zu stellenden Genehmigungen erteilt das Kulturamt. Die Genehmigung ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu beantragen.

Soll während der Veranstaltungen offenes Licht verwendet werden?

Nein                        Ja         bei den Proben
                                        bei der/den Veranstaltung/en

Sind während der Veranstaltung Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen beabsichtigt?

Nein                        Ja         bei den Proben
                                        bei der/den Veranstaltung/en

Im gesamten Haus gilt Rauchverbot.


§ 8 Urheberrecht

Der Veranstalter ist verpflichtet, vor der Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke die erforderliche Genehmigung der Urheber bzw. GEMA einzuholen. Er hat die Stadt Aschaffenburg von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung gegen sie geltend gemacht werden könnten.


§ 9 Haftungsbestimmungen

Der Aufenthalt Nichtbeschäftigter auf der Bühne und den Seitenbühnen ist verboten. Das gilt besonders auch für mitwirkende Personen während ihrer Auftrittspausen. Mitwirkenden ist während der Auftrittspausen nur in den Garderoberäumen der Aufenthalt gestattet. Die anderen Räume des Theaters, z. B. Zuschauerraum, Foyer, technische Räume usw. dürfen insbesondere bei Proben nicht betreten werden. Sind Kinder und Jugendliche unter den Mitwirkenden, hat der Veranstalter für jeden benutzten Garderoberaum eine erwachsene Aufsichtsperson zu stellen. Den Anweisungen des Theaterpersonals ist Folge zu leisten.

Der Veranstalter erklärt sich dafür verantwortlich, dass sein Personal den besonderen
Erfordernissen der Sicherheit des Theaterbetriebes gerecht wird und die Geräte und      Einrichtungen des Theaters sachlich gerecht und pfleglich benutzt werden. Er hat die Bestimmungen über Arbeitsschutz, Unfallverhütung zu beachten und die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten.

Für die gesetzlichen Haftungen der Stadt Aschaffenburg aus dem Besitz und der Unterhaltung des Stadttheaters sowie für die persönlichen gesetzlichen Haftungen der hierbei eingesetzten städtischen Dienstkräfte besteht eine kommunale Haftpflicht.
Nicht darunter fallen dagegen die Haftungen der Benutzer aus der Vorbereitung und Durchführung ihrer Veranstaltung. Der Veranstalter haftet für die sich aus der Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltung ergebenden Schäden, insbesondere für solche Schäden, die durch von ihm eingesetzte Personen verursacht werden. Eine Garderobehaftpflichtversicherung besteht nicht.


§ 10 Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist der Betreiber für den Veranstalter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, so ist der Veranstalter in jedem Fall zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

Der Veranstalter reserviert der Stadt Aschaffenburg Karten für dienstliche Zwecke:
Parkett: Reihe 5, Plätze 70 + 71. Werden die Karten bis 14 Tage vor der Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann vom Veranstalter darüber verfügt werden.

Sondervereinbarung Covid-19-Pandemie
Sollten behördliche Spielverbote, Einschränkungen des Spielbetriebs oder Schließungen von Spielstätten dazu führen, dass die vereinbarte Vorstellung nicht wie geplant stattfinden kann, werden beide Parteien von ihrer Leistungspflicht aus diesem Vertrag befreit. Jede Partei trägt ihre bisher angefallenen Kosten selbst. Auch wechselseitige Schadensersatzansprüche, die aus einer solchen Absage resultieren könnten, sind ausgeschlossen. Die Parteien verpflichten sich zu frühestmöglicher gegenseitiger Information, sobald sie Kenntnis von einer Schließungsanordnung oder einer Einschränkung des Spielbetriebs erhalten.


Das Veranstaltungsprotokoll im Anhang ist Gegenstand des Vertrages.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Aschaffenburg.


Aschaffenburg, den


___________________________                        _____________________________
Burkard Fleckenstein                                        Unterschrift des Veranstalters
                                         
Verteiler:                                                   Anlagen:
Veranstalter                                                Veranstaltungsprotokoll
Technik                                                Mietpreisliste
Verwaltung                                                Saalplan
Servicekräfte                                                Info Eintrittskarten
Theaterkasse                                                Vorverkaufsprotokoll
Jedermann                                                

Stadt Aschaffenburg | Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg


Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg ab 01.09.2020

Die Miete beinhaltet Raumnutzung inklusive Betriebskosten und gewählter Bestuhlung. Für Auf- und Abbau sowie Probetage gewähren wir einen Nachlass von 50%. Für Doppelaufführungen berechnen wir zusätzlich 30% der Miete. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen dieser Mietpreisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.                                                                

Raumnutzung
Preis pro
Veranstaltungstag
Inklusive Personal / Reinigungspauschale
Stadttheater
2.500,00 €
1 Techniker bis 12 Std
6 Servicekräfte
Stadttheater (Buchungen bis zu 6 Stunden)
1.250,00 €
1 Techniker bis 6 Std
3 Servicekräfte
Veranstaltungsraum EG (Bühne 3)
1.000,00 €
1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
Foyer EG und OG
(Veranstaltung)
950,00 €
1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
Foyer EG oder OG
(Veranstaltung)
700,00 €
1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
Mehrzweckraum OG
500,00 €
2 Servicekräfte / ohne Techniker
Inkl. Beamer und Leinwand

Vermietung an Restaurant Jedermann
Foyer 1. OG
bis zu zwei Stunden

50,00 €
Aufsicht über Stadttheater:
pro Stunde 25,00 €
über zwei Stunden
200,00 €
Reinigung über Jedermann

Personalkosten (nach Aufwand)
Personal
Preis pro Arbeitsstunde
Veranstaltungstechniker
45,00 €
Servicepersonal
25,00 €
Reinigungspersonal
25,00 €
Auszubildender
15,00 €
Helfer
10,00 €


Vermietung von Veranstaltungstechnik im Haus ohne Personalkosten
Technik
Preis pro Tag und Anzahl
Rednerpult
40,00 €
CD-Player
20,00 €
Laptop
20,00 €
Ton-Anlage Haus (inkl. 2 Mikros)
175,00 €
Ton-Anlage (transportabel)
300,00 €
Monitoring / Lautsprecher
25,00 €
Mikrofon
9,50 €
Mikrofon (Kondensator)
12,50 €
Mikrofon drahtlos
40,00 €
Szenische Beleuchtung
150,00 €
Verfolger 2000 W
35,00 €
Verfolger HMI 1200 W
40,00 €
Moving Lights
50,00 €
Projektor + Objektiv
75,00 €
Zubehör Projektor Effekte
25,00 €
Beamer 10000 Ansi
450,00 €
Beamer 5000 Ansi
200,00 €
Beamer 2000 Ansi
80,00 €
Leinwand 6 x 4,5 m
150,00 €
Leinwand 4 x 3 m
80,00 €
Opera / Videowand
100,00 €
Podest Alu
10,00 €
Tisch
7,00 €
Stuhl
3,00 €
Pinnwand
10,00 €
Technik
Preis pro Verlegung
Ballettboden
150,00 €
Strom-Anschluss 230 V
25,00 €
Strom-Anschluss 400 V
60,00 €








Vermietung von Konzertausstattung im Haus ohne Personalkosten

Preis pro Veranstaltung
D-Flügel gestimmt
550,00 €
C-Flügel gestimmt
250,00 €
Klavier ungestimmt
80,00 €
Cembalo 2 manualig gestimmt
150,00 €
Cembalo 1 manualig ungestimmt
15,00 €
Tonzimmer inkl. Bestuhlung und Pulte
350,00 €

Fremdkosten (variable Preise)

Die Rechnungen für diese Kosten werden nach Anfall vom Veranstalter direkt an den Rechnungssteller bezahlt.

Feuerwehr
Nach Abrechnung der FFW
pro Stunde 16,00€


Gebühren für Genehmigungen
Gebührenerhebung durch
-offene Flamme auf der Bühne
Bauaufsicht und Feuerwehr
-Pyrotechnik auf der Bühne
Gewerbeaufsichtsamt,
Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt und Feuerwehr



Vermietung von Geräten außerhalb des Theaters

Gerät
Mietpreis pro Veranstaltungstag / Stück zuzüglich gesetzl. MwSt.
Für jeden weiteren Tag werden 25% der Grundmiete berechnet
Scheinwerfer
15,00 €
Verfolgerscheinwerfer (halogen)
37,50 €
Stativ
7,00 €
Dirigentenpodest
5,00 €
Notenpult
5,00 €
Kleines Cembalo
40,00 €
Stuhl
3,75 €
Stellwand
10,00 €
Vorhang (schwarz)
20,00 €
Projektor
75,00 €
Gassentürme
30,00 €
Schukokabel / Steuerkabel
2,50 €
Steuerpult (Beleuchtung)
20,00 €
Handdimmer
5,00 €
6-Kanaldimmer
20,00 €
Alu-Podest
10,00 €

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt dem Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters Aschaffenburg in der beiliegenden Fassung zu (Anlage 3) und beschließt die vorgeschlagenen Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg ab dem 01.09.2020.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten
ja [   ]        
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 0

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4. / PL/10/4/20. Stadtarchiv Mainzer Zeit; Ausschreibung einer Projektstelle im Stadt- und Stiftsarchiv

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Beschließend 4PL/10/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bezirk Unterfranken hat dem Stadt- und Stiftsarchiv aufgrund eines Projektantrags  schriftlich die Fördersumme von 15.000€ in Aussicht gestellt. Im Projekt soll der grundlegende Altbestand „Stadtarchiv Mainzer Zeit“ fachlich erschlossen werden. Er ist für die Bearbeitung und Erforschung der Aschaffenburger Geschichte bis zur „Dalberg-Zeit“ von grundlegender Bedeutung. Es ist vorgesehen, dass hierfür eine auf neun Monate befristete Projektstelle für eine Fachkraft ausgeschrieben wird. Der finanzielle Gesamtbedarf beläuft sich auf 37.000€, Anteil der Stadt daran: 22.000€.
Das vom Bezirk geförderte Projekt ist zugleich als Eigenleistung des Archivs für ein umfassendes, derzeit in der Begutachtung befindliches Digitalisierungsprojekt vorgesehen. In diesem Digitalisierungsprojekt, das bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft beantragt worden ist, ist die komplette Digitalisierung des Bestandes „Stadtarchiv Mainzer Zeit“ geplant. Die Eigenleistung des Archivs (1/3 der Gesamtkosten) beläuft sich in diesem Fall auf ca. 40.000€ (37.000€ Erschließungsprojekt; 3.375€ Anrechnung von Speicherkosten); 2/3 der Projektkosten werden dann von der DFG übernommen (2 Vollzeitstellen für 16 Monate Digitalisierung, EG 5 TVÖD).
Aufgrund der Corona-Situation verzögerte sich die Bearbeitung des Antrags seitens des Bezirks. Da mit der Projektstelle die vorbereitende Eigenleistung zum geschilderten DFG-Antrag verbunden ist, soll die Ausschreibung möglichst bald in Angriff genommen werden, um die Stelle rasch zu besetzen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zum Forschungsprojekt „Stadtarchiv Mainzer Zeit“ wird zur Kenntnis genommen.

II. Für das Projekt wird eine auf neun Monate befristete Vollzeitstelle (EG 9b, TVÖD) eingerichtet und extern ausgeschrieben.

III. Der Stellenplan 2021 wird entsprechend angepasst. Eine Änderung des Stellenplans im Nachtragshaushalt 2020 ist nicht erforderlich, da es sich um die Erfüllung neuer Aufgaben im Rahmen einer Projektförderung handelt.

Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [ ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja []
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 0

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5. / PL/10/5/20. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Beschließend 5PL/10/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit dem jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht informiert die Stadt Aschaffenburg über den aktuellen Bestand ihrer Unternehmensbeteiligungen. Der Bericht zeigt das Portfolio der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen auf und es werden alle Beteiligungsgesellschaften einzeln vorgestellt.
Zudem enthält der Beteiligungsbericht ausgewählte Kennzahlen über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der städtischen Unternehmen und Beteiligungen des Geschäftsjahres 2018. Ebenso sind Informationen zu den Gewinnausschüttungen, Zuschüssen, Mitarbeiterzahlen, zur Zusammensetzung der Geschäftsführungen und der Überwachungsgremien enthalten.
Die jährlichen Beteiligungsberichte der Stadt Aschaffenburg geben einen Einblick in ihre wirtschaftliche Betätigung. Mit der Berichtslegung erfüllt sie ihre Pflicht zur Transparenz und Offenlegung gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit.
Der Beteiligungsbericht ist ein Nachschlagewerk für die finanz- und leistungswirtschaftliche Entwicklung der städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände. Er veranschaulicht den umfangreichen Beitrag, den die kommunalen Beteiligungen im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürger und zur Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur leisten.
 
Der vorliegende Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet.

Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Der Beteiligungsbericht ist im RIS oder auf der CD abrufbar. Hinweis: Die CD lag bereits den Unterlagen für die Sitzung vom 13.07.2020 bei.

.Beschluss: 1

I.
Der Beteiligungsbericht 2018 (Anlage 4) gemäß Art. 94 Absatz 3 GO wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing gibt bekannt, dass im Herbst eine Schulungsveranstaltung für die Stadtratsmitglieder zu den städtischen Beteiligungen angeboten wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/10/6/20. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates; - Neuaufnahme von Regelungen für eine elektronische Ladung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Beschließend 6PL/10/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Wie bekannt, arbeitet die Verwaltung an der Umsetzung des politischen Willens des Stadtrates zur Umstellung der Gremienarbeit vom Medium Papier auf ausschließliche elektronische Unterlagen.

Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Plenums am 04.05.2020 über die weitere Vorgehensweise berichtet. Der Stadtrat hat dazu in der gleichen Sitzung den notwendigen Beschluss zur finanziellen Unterstützung zur Beschaffung von mobilen elektronischen Endgeräten durch die Stadtratsmitglieder gefasst.

Wie angekündigt, müssen im nächsten Schritt die Regelungen über Frist und Form der Einladungen zu den Sitzungen des Stadtrates entsprechend angepasst werden. Ebenso soll die elektronische Kommunikationsmöglichkeit aufgenommen werden.

Der entsprechende Vorschlag ist umseitig aufgeführt. Die Ladung zu den Sitzungen kann damit zukünftig elektronisch oder im Ausnahmefall noch schriftlich in Papierform erfolgen. Jedes Stadtratsmitglied wird gebeten (soweit noch nicht gesehen), dem Oberbürgermeister anzuzeigen, ob es an der elektronischen Ladung teilnehmen möchte.

Die Beschlussvorlagen werden grundsätzlich nur noch elektronisch im Ratsinformationssystem oder über die RatsinfoApp zur Einsicht und zum Abruf bereitgestellt. Bei schriftlicher Ladung ist im Einzelfall durch entsprechende Willenserklärung (Antrag) eine Zusendung von Beschlussvorlagen in Papierform möglich.

Dieser Vorschlag des § 22 Abs. 1 bis 3 orientiert sich an den Regelungen im aktuellen Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages (vgl. Anlage).
Eine Synopse mit den vorgeschlagenen Änderungen ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Einer vierteljährlichen Zusendung der Sitzungstermine gem. § 22 Abs. 7 bedarf es schon seit längerer Zeit nicht mehr, da alle Sitzungstermine im RIS abrufbar sind.

Die umseitig genannten Regelungen werden erst mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft treten, da vorher für eine gewisse Übergangsphase eine technische Erprobung notwendig ist und die Stadtratsmitglieder hinreichend die Möglichkeit haben müssen, um sich mit der elektronischen Ladung vertraut zu machen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.


Hinweis:
Die Beratung und Beschlussfassung über weitere Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrates erfolgen nach der Sommerpause des Stadtrates.

.Beschluss:

I. Die Geschäftsordnung des Stadtrates vom 04.05.2020 wird mit Wirkung zum 01.08.2020 wie folgt geändert:

1. In § 20 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt.

2. § 21 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

„Sie ist bei öffentlichen Sitzungen jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens fünf Tage vor der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel des Rathauses sowie über das Ratsinformationssytem (RIS) im Internet bekannt zu geben.“

3. Nach § 21 wird folgender neuer Paragraph § 21 a eingefügt:

„§ 21 a Ratsinformationssystem

(1) Die Stadt Aschaffenburg setzt ein IT-gestütztes online Ratsinformationssystem (RIS) zur Unterstützung des Sitzungsmanagements des Stadtrates ein. Dieses System ist im Internet in einen frei zugänglichen (nicht passwortgeschützten) und gegen unberechtigten Zugriff geschützten (passwortgeschützten) Bereich unterteilt.

(2) Im nicht passwortgeschützten Bereich des RIS werden neben allgemeinen Angaben zu den Stadtratsmitgliedern auch Inhalte der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, wie z. B. Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen oder Beschlüsse, im Einklang mit kommunalrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben veröffentlicht.

(3) Im passwortgeschützten Bereich des RIS werden zusätzlich zu den Inhalten nach Abs. 2 auch die Inhalte der nichtöffentlichen Sitzungen (mit Ausnahme von Personalangelegenheiten) zur Einsicht durch die berechtigten Nutzerinnen und Nutzer bereitgestellt.“

4. In § 22 werden die Absätze 1 bis 3 wie folgt neu gefasst:

„(1) Die Stadtratsmitglieder werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle einer schriftlichen Ladung erhalten die Stadtratsmitglieder die Ladung samt Tagesordnung in Form eines Schriftstücks per Boten übermittelt. Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf die konkreten Sitzungsinhalte (Beschlussvorlagen und weitere Unterlagen) des RIS mitgeteilt.

(2) Die Ladungsfrist beträgt sieben Werktage. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 3 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) Die Beschlussvorlagen und weitere Unterlagen der öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte (mit Ausnahme der Personalangelegenheiten) werden

a) bei Teilnahme an der elektronischen Ladung nur elektronisch im passwortgeschützten RIS und in der RIS-App zur Verfügung gestellt oder

b) bei Teilnahme an der schriftlichen Ladung elektronisch im passwortgeschützten RIS oder auf Antrag noch in Papierform

bereitgestellt.“

5. § 22 Abs. 3 a wird ersatzlos gestrichen.

6 . § 22 Abs. 7 wird ersatzlos gestrichen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0

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7. / PL/10/7/20. Anpassung der Fraktionspauschale gem. Entschädigungssatzung für den Stadtrat; - Erlass einer Änderungssatzung - Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 07.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Beschließend 7PL/10/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die monatliche Fraktionspauschale, die auf Grund § 6 der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder in Höhe von 51 € / Mitglied gezahlt wird wurde seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst. Der Betrag von 51€ rührt auch noch aus der Euro-Umstellung. Um Anpassungen künftig zu vermeiden, soll der Fraktionspauschalzuschuss an die prozentuale Entwicklung des Tarifvertrages genau wie in § 2 der Satzung angepasst werden.
Die Erhöhung von 51 € auf 75 € ist moderat und gleicht den geldmäßigen Wertverlust aus.

.Beschluss:

I. Die Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für den Stadtrat in Anlage 5 wird erlassen mit der Maßgabe, dass die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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8. / PL/10/8/20. PL/10/8/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Beschließend 8PL/10/8/20

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung zu den vorliegenden Stadtratsanträgen der ÖDP und UBV vom 24.07.2020, von Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer vom 27.07.2020 und von der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.07.2020 (Anlage 6) über die Situation am Mainufer im Bereich des Perth Inch wird zur Kenntnis genommen.

Die Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder zeigt sich mit der aufgezeigten Vorgehensweise (Einsatz von Streetworkern, Verzicht auf den Erlass von Verboten und Fortdauer des weiteren Einsatzes der Polizei) aufgrund den allgemeinen Problematiken mit den Coronabeschränkungen über die nächsten Wochen einverstanden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 08:52 Uhr