Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / PL/10/1/20. Godelsberg - Aufstellung von (drei) Bebauungsplänen: Planungsziele
- Ergänzungsantrag der Fraktionen von CSU und UBV vom 18.11.2019
- Antrag der Fraktionen von CSU und UBV vom 21.01.2020
- Antrag der KI vom 21.01.2020
- Antrag der FDP vom 20.06.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2020
|
ö
|
Vorberatend
|
1 | PL/10/1/20 |
.Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass dieser Tagesordnungspunkt heute Vormittag wegen Beratungsbedarf abgesetzt worden ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. / PL/10/2/20. Moratorium Investitionsausgaben Vermögenshaushalt 2020
- Antrag der FDP vom 07.07.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PL/10/2/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Wie bereits in den Sitzungen des Stadtrates am 20.04.2020 und am 18.05.2020 berichtet, drohen der Stadt Aschaffenburg aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise mögliche Steuerausfälle bis zu 16 Mio €.
Im Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder ist vorgesehen, dass der Bund und das Land Bayern in Gemeinden in Bayern noch in diesem Jahr 2.398 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Verteilung auf die Gemeinden orientiert sich an den erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen und obliegt im Einzelnen den Ländern.
Des Weiteren ist in der Änderung der Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB II für die Gemeinden im Freistaat Bayern auf 72,1 % (ursprünglich: 47,5 %) festgesetzt worden. Dies bedeutet für die Stadt Aschaffenburg bei angenommen Ausgaben von 13.500.000 € Mehreinnahmen von 3.321.000 €.
Es ist daher davon auszugehen, dass durch diese beiden Maßnahmen ein Großteil der kommunalen Einnahmenausfälle kompensiert werden kann.
Der Stadtrat hat deshalb in seiner Sitzung am 22.06.2020 beschlossen, über eine Aufhebung oder Verlängerung des Moratoriums für bestimmte Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes jetzt zu entscheiden.
In der Sitzung soll der Stadtrat entscheiden, welche Maßnahmen aus der Anlage 1 bis zum Nachtragshaushalt gesperrt bleiben sollen.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur allgemeinen Haushaltslage in Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht der Verwaltung zu den ausstehenden Projekten im Vermögenshaushalt in Anlage 2 wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Änderungen im Nachtragshaushalt 2020 umzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / PL/10/3/20. Anpassung Mietvertrag und Mietkosten Stadttheater
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PL/10/3/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Neben einigen redaktionellen Änderungen wurde der Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters den erweiterten Möglichkeiten des Kartenvorverkaufs angepasst. Die kursiv dargestellten Formulierungen werden bei Bedarf eingesetzt. Die Sondervereinbarung Covid-19 schließt im Falle einer Aufhebung des Vertrags gegenseitige Schadensersatzansprüche aus.
Die Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg wurden mit Beschluss vom 18.02.2013 letztmals geändert. Der vorliegende Vorschlag enthält folgende Änderungen:
1. Anpassung der Gebührensätze an die gestiegenen Personal- und Energiekosten
2. Regelung zur Überlassung des Foyers im 1. Stock an das Restaurant „Jedermann“: Damit wird einer Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses von 09.03.2020 entsprochen.
3. Aktualisierung der Liste Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung weiterer Anschaffungen
4. Aufnahme einer weiteren Kategorie „Vermietung bis zu 6 Stunden“
Stadt Aschaffenburg | Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg
Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters Aschaffenburg
zwischen der Stadt Aschaffenburg, Kulturamt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing, dieser vertreten durch Herrn Amtsleiter Burkard Fleckenstein,
(nachfolgend als Vermieter bezeichnet)
und
vertreten durch
(nachfolgend als Veranstalter bezeichnet)
für die Veranstaltung
§1 Vertragsgegenstand
Die Stadt Aschaffenburg überlässt dem Veranstalter
Das Stadttheater (inkl. aller Foyers)
Foyer EG und OG
Foyer EG
Veranstaltungsraum EG („Bühne 3“)
Mehrzweckraum OG
an folgenden Tagen:
Datum
|
Probe
|
Aufbau
|
Veranstaltung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Abweichungen von den Daten und Uhrzeiten sind nur im Einvernehmen mit dem Kulturamt zulässig. Notwendige kurzfristige Entscheidungen oder Veränderungen im Ablauf trifft die technische Leitung und unterrichtet das Kulturamt hierüber am folgenden Arbeitstag.
§2 Überlassungsentgelt
Das Überlassungsentgelt wird nach der Benutzung in Rechnung gestellt. Seiner Berechnung liegen die der Stadt Aschaffenburg durch die Veranstaltung entstehenden Kosten, Personalkosten sowie Betrieb und Bereitstellung des Gebäudes und seiner Einrichtungen zugrunde. Es gelten die vom Stadtrat in der Sitzung am 13.07.2020 beschlossenen Mietsätze (Mietpreisliste im Anhang).
Entfällt bei Veranstaltungen ohne Ermäßigung:
Der Veranstalter erhält eine Ermäßigung von 50% lt. Beschluss KSS vom 13.01.1982 auf die
anfallenden Betriebs- und Personalkosten. Fremdkosten (z. B. Feuerwehr, Flügelstimmung etc.) trägt der Veranstalter in voller Höhe.
§ 3 Eintrittskarten
Zu allen öffentlichen Veranstaltungen sind Eintrittskarten auszugeben. Das gilt auch bei freiem Eintritt.
Variante 1
Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung mit freiem Eintritt.
Variante 2
Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung, bei der Kartenverkauf sowie Abendkasse vom Veranstalter organisiert werden.
Der Veranstalter informiert den Vermieter über den Beginn des Vorverkaufs und die Vorverkaufsstellen.
Der Veranstalter stellt die Eintrittskarten unter Beachtung des aktuellen Bestuhlungsplanes. Der Veranstalter gewährleistet, dass für jede Veranstaltung nicht mehr als 420 Karten ausgegeben werden.
Der Veranstalter verwendet den Kartensatz des Stadttheaters, der ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Variante 3
Vorverkauf und Abendkasse werden über das Kulturamt abgewickelt.
Die Eintrittskarten werden an der Theaterkasse und im Internet unter https://stadttheateraschaffenburg.eventim-inhouse.de/ verkauft. Es werden 10% des Eintrittspreises als Vorverkaufsgebühr vom Vermieter erhoben. Für Tickets, die über eventim.de verkauft werden, können für den Kunden zusätzliche Kosten entstehen.
§ 4 Zuschauergarderobe
Die Besetzung der Zuschauergarderobe ist zwingend notwendig, da große Taschen und Mäntel nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden dürfen.
Das Garderobenentgelt in Höhe von 1,00 Euro wird von den Garderobenbenutzern durch die Stadt Aschaffenburg erhoben.
Auf das Garderobenentgelt vom Zuschauer wird verzichtet. Pro Veranstaltung zahlt der Veranstalter einen Pauschalbetrag von 150 Euro an die Stadt Aschaffenburg.
§ 5 Personal
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsverlaufs stellt der Vermieter hauseigenes Personal für die Bereiche Technik, Einlass, Platzanweisung, Garderobe, Schließdienst und gegebenenfalls für die Abendkasse. Technisches Personal und Servicepersonal werden vom Vermieter nach den Erfordernissen der Veranstaltung eingesetzt.
Der Einsatz von Fremdpersonal ist nicht statthaft. Im Bedarfsfall übersteigt das eingesetzte Personal die Zahl der mit der Grundmiete verbundenen Personalgestaltung.
§ 6 Bewirtung
Die Bewirtung der Gäste vor der Veranstaltung und während einer Pause ist nur durch die hauseigene Gastronomie „Jedermann“ möglich.
Eine Absprache zwischen dem Veranstalter und der Gastronomie ist erforderlich:
Jedermann, Fr. Michelle Kimmich, Tel. 06021-793 34 89, E-Mail: mail@jedermann-ab.de
§ 7 Brandschutz
Bei allen Veranstaltungen und Proben mit geöffnetem „eisernem Vorhang“ (bauliche Brandschutzeinrichtung) ist der Einsatz der Feuerwehr erforderlich.
Die Verwendung von offenem Licht (z. B. Kerzen) und pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Feuerwerkskörper) im Theater ist nur zulässig, wenn die Genehmigung der zuständigen Behörden vorliegt (z. B. Feuerwehr, Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt). Auskünfte über die vom Veranstalter zu stellenden Genehmigungen erteilt das Kulturamt. Die Genehmigung ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu beantragen.
Soll während der Veranstaltungen offenes Licht verwendet werden?
Nein Ja bei den Proben
bei der/den Veranstaltung/en
Sind während der Veranstaltung Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen beabsichtigt?
Nein Ja bei den Proben
bei der/den Veranstaltung/en
Im gesamten Haus gilt Rauchverbot.
§ 8 Urheberrecht
Der Veranstalter ist verpflichtet, vor der Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke die erforderliche Genehmigung der Urheber bzw. GEMA einzuholen. Er hat die Stadt Aschaffenburg von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung gegen sie geltend gemacht werden könnten.
§ 9 Haftungsbestimmungen
Der Aufenthalt Nichtbeschäftigter auf der Bühne und den Seitenbühnen ist verboten. Das gilt besonders auch für mitwirkende Personen während ihrer Auftrittspausen. Mitwirkenden ist während der Auftrittspausen nur in den Garderoberäumen der Aufenthalt gestattet. Die anderen Räume des Theaters, z. B. Zuschauerraum, Foyer, technische Räume usw. dürfen insbesondere bei Proben nicht betreten werden. Sind Kinder und Jugendliche unter den Mitwirkenden, hat der Veranstalter für jeden benutzten Garderoberaum eine erwachsene Aufsichtsperson zu stellen. Den Anweisungen des Theaterpersonals ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter erklärt sich dafür verantwortlich, dass sein Personal den besonderen
Erfordernissen der Sicherheit des Theaterbetriebes gerecht wird und die Geräte und Einrichtungen des Theaters sachlich gerecht und pfleglich benutzt werden. Er hat die Bestimmungen über Arbeitsschutz, Unfallverhütung zu beachten und die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten.
Für die gesetzlichen Haftungen der Stadt Aschaffenburg aus dem Besitz und der Unterhaltung des Stadttheaters sowie für die persönlichen gesetzlichen Haftungen der hierbei eingesetzten städtischen Dienstkräfte besteht eine kommunale Haftpflicht.
Nicht darunter fallen dagegen die Haftungen der Benutzer aus der Vorbereitung und Durchführung ihrer Veranstaltung. Der Veranstalter haftet für die sich aus der Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltung ergebenden Schäden, insbesondere für solche Schäden, die durch von ihm eingesetzte Personen verursacht werden. Eine Garderobehaftpflichtversicherung besteht nicht.
§ 10 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist der Betreiber für den Veranstalter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, so ist der Veranstalter in jedem Fall zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
Der Veranstalter reserviert der Stadt Aschaffenburg Karten für dienstliche Zwecke:
Parkett: Reihe 5, Plätze 70 + 71. Werden die Karten bis 14 Tage vor der Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann vom Veranstalter darüber verfügt werden.
Sondervereinbarung Covid-19-Pandemie
Sollten behördliche Spielverbote, Einschränkungen des Spielbetriebs oder Schließungen von Spielstätten dazu führen, dass die vereinbarte Vorstellung nicht wie geplant stattfinden kann, werden beide Parteien von ihrer Leistungspflicht aus diesem Vertrag befreit. Jede Partei trägt ihre bisher angefallenen Kosten selbst. Auch wechselseitige Schadensersatzansprüche, die aus einer solchen Absage resultieren könnten, sind ausgeschlossen. Die Parteien verpflichten sich zu frühestmöglicher gegenseitiger Information, sobald sie Kenntnis von einer Schließungsanordnung oder einer Einschränkung des Spielbetriebs erhalten.
Das Veranstaltungsprotokoll im Anhang ist Gegenstand des Vertrages.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Aschaffenburg.
Aschaffenburg, den
___________________________ _____________________________
Burkard Fleckenstein Unterschrift des Veranstalters
Verteiler: Anlagen:
Veranstalter Veranstaltungsprotokoll
Technik Mietpreisliste
Verwaltung Saalplan
Servicekräfte Info Eintrittskarten
Theaterkasse Vorverkaufsprotokoll
Jedermann
Stadt Aschaffenburg | Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg
Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg ab 01.09.2020
Die Miete beinhaltet Raumnutzung inklusive Betriebskosten und gewählter Bestuhlung. Für Auf- und Abbau sowie Probetage gewähren wir einen Nachlass von 50%. Für Doppelaufführungen berechnen wir zusätzlich 30% der Miete. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen dieser Mietpreisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.
Raumnutzung
|
Preis pro
Veranstaltungstag
|
Inklusive Personal / Reinigungspauschale
|
Stadttheater
|
2.500,00 €
|
1 Techniker bis 12 Std
6 Servicekräfte
|
Stadttheater (Buchungen bis zu 6 Stunden)
|
1.250,00 €
|
1 Techniker bis 6 Std
3 Servicekräfte
|
Veranstaltungsraum EG (Bühne 3)
|
1.000,00 €
|
1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
|
Foyer EG und OG
(Veranstaltung)
|
950,00 €
|
1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
|
Foyer EG oder OG
(Veranstaltung)
|
700,00 €
|
1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
|
Mehrzweckraum OG
|
500,00 €
|
2 Servicekräfte / ohne Techniker
Inkl. Beamer und Leinwand
|
Vermietung an Restaurant Jedermann
Foyer 1. OG
bis zu zwei Stunden
|
50,00 €
|
Aufsicht über Stadttheater:
pro Stunde 25,00 €
|
über zwei Stunden
|
200,00 €
|
Reinigung über Jedermann
|
Personalkosten (nach Aufwand)
Personal
|
Preis pro Arbeitsstunde
|
Veranstaltungstechniker
|
45,00 €
|
Servicepersonal
|
25,00 €
|
Reinigungspersonal
|
25,00 €
|
Auszubildender
|
15,00 €
|
Helfer
|
10,00 €
|
Vermietung von Veranstaltungstechnik im Haus ohne Personalkosten
Technik
|
Preis pro Tag und Anzahl
|
Rednerpult
|
40,00 €
|
CD-Player
|
20,00 €
|
Laptop
|
20,00 €
|
Ton-Anlage Haus (inkl. 2 Mikros)
|
175,00 €
|
Ton-Anlage (transportabel)
|
300,00 €
|
Monitoring / Lautsprecher
|
25,00 €
|
Mikrofon
|
9,50 €
|
Mikrofon (Kondensator)
|
12,50 €
|
Mikrofon drahtlos
|
40,00 €
|
Szenische Beleuchtung
|
150,00 €
|
Verfolger 2000 W
|
35,00 €
|
Verfolger HMI 1200 W
|
40,00 €
|
Moving Lights
|
50,00 €
|
Projektor + Objektiv
|
75,00 €
|
Zubehör Projektor Effekte
|
25,00 €
|
Beamer 10000 Ansi
|
450,00 €
|
Beamer 5000 Ansi
|
200,00 €
|
Beamer 2000 Ansi
|
80,00 €
|
Leinwand 6 x 4,5 m
|
150,00 €
|
Leinwand 4 x 3 m
|
80,00 €
|
Opera / Videowand
|
100,00 €
|
Podest Alu
|
10,00 €
|
Tisch
|
7,00 €
|
Stuhl
|
3,00 €
|
Pinnwand
|
10,00 €
|
Technik
|
Preis pro Verlegung
|
Ballettboden
|
150,00 €
|
Strom-Anschluss 230 V
|
25,00 €
|
Strom-Anschluss 400 V
|
60,00 €
|
Vermietung von Konzertausstattung im Haus ohne Personalkosten
|
Preis pro Veranstaltung
|
D-Flügel gestimmt
|
550,00 €
|
C-Flügel gestimmt
|
250,00 €
|
Klavier ungestimmt
|
80,00 €
|
Cembalo 2 manualig gestimmt
|
150,00 €
|
Cembalo 1 manualig ungestimmt
|
15,00 €
|
Tonzimmer inkl. Bestuhlung und Pulte
|
350,00 €
|
Fremdkosten (variable Preise)
Die Rechnungen für diese Kosten werden nach Anfall vom Veranstalter direkt an den Rechnungssteller bezahlt.
Feuerwehr
Nach Abrechnung der FFW
|
pro Stunde 16,00€
|
Gebühren für Genehmigungen
|
Gebührenerhebung durch
|
-offene Flamme auf der Bühne
|
Bauaufsicht und Feuerwehr
|
-Pyrotechnik auf der Bühne
|
Gewerbeaufsichtsamt,
Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt und Feuerwehr
|
Vermietung von Geräten außerhalb des Theaters
Gerät
|
Mietpreis pro Veranstaltungstag / Stück zuzüglich gesetzl. MwSt.
Für jeden weiteren Tag werden 25% der Grundmiete berechnet
|
Scheinwerfer
|
15,00 €
|
Verfolgerscheinwerfer (halogen)
|
37,50 €
|
Stativ
|
7,00 €
|
Dirigentenpodest
|
5,00 €
|
Notenpult
|
5,00 €
|
Kleines Cembalo
|
40,00 €
|
Stuhl
|
3,75 €
|
Stellwand
|
10,00 €
|
Vorhang (schwarz)
|
20,00 €
|
Projektor
|
75,00 €
|
Gassentürme
|
30,00 €
|
Schukokabel / Steuerkabel
|
2,50 €
|
Steuerpult (Beleuchtung)
|
20,00 €
|
Handdimmer
|
5,00 €
|
6-Kanaldimmer
|
20,00 €
|
Alu-Podest
|
10,00 €
|
.Beschluss:
I. Der Stadtrat stimmt dem Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters Aschaffenburg in der beiliegenden Fassung zu (Anlage 3) und beschließt die vorgeschlagenen Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg ab dem 01.09.2020.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / PL/10/4/20. Stadtarchiv Mainzer Zeit;
Ausschreibung einer Projektstelle im Stadt- und Stiftsarchiv
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PL/10/4/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bezirk Unterfranken hat dem Stadt- und Stiftsarchiv aufgrund eines Projektantrags schriftlich die Fördersumme von 15.000€ in Aussicht gestellt. Im Projekt soll der grundlegende Altbestand „Stadtarchiv Mainzer Zeit“ fachlich erschlossen werden. Er ist für die Bearbeitung und Erforschung der Aschaffenburger Geschichte bis zur „Dalberg-Zeit“ von grundlegender Bedeutung. Es ist vorgesehen, dass hierfür eine auf neun Monate befristete Projektstelle für eine Fachkraft ausgeschrieben wird. Der finanzielle Gesamtbedarf beläuft sich auf 37.000€, Anteil der Stadt daran: 22.000€.
Das vom Bezirk geförderte Projekt ist zugleich als Eigenleistung des Archivs für ein umfassendes, derzeit in der Begutachtung befindliches Digitalisierungsprojekt vorgesehen. In diesem Digitalisierungsprojekt, das bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft beantragt worden ist, ist die komplette Digitalisierung des Bestandes „Stadtarchiv Mainzer Zeit“ geplant. Die Eigenleistung des Archivs (1/3 der Gesamtkosten) beläuft sich in diesem Fall auf ca. 40.000€ (37.000€ Erschließungsprojekt; 3.375€ Anrechnung von Speicherkosten); 2/3 der Projektkosten werden dann von der DFG übernommen (2 Vollzeitstellen für 16 Monate Digitalisierung, EG 5 TVÖD).
Aufgrund der Corona-Situation verzögerte sich die Bearbeitung des Antrags seitens des Bezirks. Da mit der Projektstelle die vorbereitende Eigenleistung zum geschilderten DFG-Antrag verbunden ist, soll die Ausschreibung möglichst bald in Angriff genommen werden, um die Stelle rasch zu besetzen.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung zum Forschungsprojekt „Stadtarchiv Mainzer Zeit“ wird zur Kenntnis genommen.
II. Für das Projekt wird eine auf neun Monate befristete Vollzeitstelle (EG 9b, TVÖD) eingerichtet und extern ausgeschrieben.
III. Der Stellenplan 2021 wird entsprechend angepasst. Eine Änderung des Stellenplans im Nachtragshaushalt 2020 ist nicht erforderlich, da es sich um die Erfüllung neuer Aufgaben im Rahmen einer Projektförderung handelt.
Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja []
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / PL/10/5/20. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2018 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/10/5/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit dem jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht informiert die Stadt Aschaffenburg über den aktuellen Bestand ihrer Unternehmensbeteiligungen. Der Bericht zeigt das Portfolio der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen auf und es werden alle Beteiligungsgesellschaften einzeln vorgestellt.
Zudem enthält der Beteiligungsbericht ausgewählte Kennzahlen über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der städtischen Unternehmen und Beteiligungen des Geschäftsjahres 2018. Ebenso sind Informationen zu den Gewinnausschüttungen, Zuschüssen, Mitarbeiterzahlen, zur Zusammensetzung der Geschäftsführungen und der Überwachungsgremien enthalten.
Die jährlichen Beteiligungsberichte der Stadt Aschaffenburg geben einen Einblick in ihre wirtschaftliche Betätigung. Mit der Berichtslegung erfüllt sie ihre Pflicht zur Transparenz und Offenlegung gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit.
Der Beteiligungsbericht ist ein Nachschlagewerk für die finanz- und leistungswirtschaftliche Entwicklung der städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände. Er veranschaulicht den umfangreichen Beitrag, den die kommunalen Beteiligungen im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürger und zur Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur leisten.
Der vorliegende Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet.
Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Der Beteiligungsbericht ist im RIS oder auf der CD abrufbar. Hinweis: Die CD lag bereits den Unterlagen für die Sitzung vom 13.07.2020 bei.
.Beschluss: 1
I.
Der Beteiligungsbericht 2018 (Anlage 4) gemäß Art. 94 Absatz 3 GO wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing gibt bekannt, dass im Herbst eine Schulungsveranstaltung für die Stadtratsmitglieder zu den städtischen Beteiligungen angeboten wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PL/10/6/20. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates;
- Neuaufnahme von Regelungen für eine elektronische Ladung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/10/6/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Wie bekannt, arbeitet die Verwaltung an der Umsetzung des politischen Willens des Stadtrates zur Umstellung der Gremienarbeit vom Medium Papier auf ausschließliche elektronische Unterlagen.
Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Plenums am 04.05.2020 über die weitere Vorgehensweise berichtet. Der Stadtrat hat dazu in der gleichen Sitzung den notwendigen Beschluss zur finanziellen Unterstützung zur Beschaffung von mobilen elektronischen Endgeräten durch die Stadtratsmitglieder gefasst.
Wie angekündigt, müssen im nächsten Schritt die Regelungen über Frist und Form der Einladungen zu den Sitzungen des Stadtrates entsprechend angepasst werden. Ebenso soll die elektronische Kommunikationsmöglichkeit aufgenommen werden.
Der entsprechende Vorschlag ist umseitig aufgeführt. Die Ladung zu den Sitzungen kann damit zukünftig elektronisch oder im Ausnahmefall noch schriftlich in Papierform erfolgen. Jedes Stadtratsmitglied wird gebeten (soweit noch nicht gesehen), dem Oberbürgermeister anzuzeigen, ob es an der elektronischen Ladung teilnehmen möchte.
Die Beschlussvorlagen werden grundsätzlich nur noch elektronisch im Ratsinformationssystem oder über die RatsinfoApp zur Einsicht und zum Abruf bereitgestellt. Bei schriftlicher Ladung ist im Einzelfall durch entsprechende Willenserklärung (Antrag) eine Zusendung von Beschlussvorlagen in Papierform möglich.
Dieser Vorschlag des § 22 Abs. 1 bis 3 orientiert sich an den Regelungen im aktuellen Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages (vgl. Anlage).
Eine Synopse mit den vorgeschlagenen Änderungen ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Einer vierteljährlichen Zusendung der Sitzungstermine gem. § 22 Abs. 7 bedarf es schon seit längerer Zeit nicht mehr, da alle Sitzungstermine im RIS abrufbar sind.
Die umseitig genannten Regelungen werden erst mit Wirkung zum 01.08.2020 in Kraft treten, da vorher für eine gewisse Übergangsphase eine technische Erprobung notwendig ist und die Stadtratsmitglieder hinreichend die Möglichkeit haben müssen, um sich mit der elektronischen Ladung vertraut zu machen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Hinweis:
Die Beratung und Beschlussfassung über weitere Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrates erfolgen nach der Sommerpause des Stadtrates.
.Beschluss:
I. Die Geschäftsordnung des Stadtrates vom 04.05.2020 wird mit Wirkung zum 01.08.2020 wie folgt geändert:
1. In § 20 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder elektronisch“ eingefügt.
2. § 21 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„Sie ist bei öffentlichen Sitzungen jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens fünf Tage vor der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel des Rathauses sowie über das Ratsinformationssytem (RIS) im Internet bekannt zu geben.“
3. Nach § 21 wird folgender neuer Paragraph § 21 a eingefügt:
„§ 21 a Ratsinformationssystem
(1) Die Stadt Aschaffenburg setzt ein IT-gestütztes online Ratsinformationssystem (RIS) zur Unterstützung des Sitzungsmanagements des Stadtrates ein. Dieses System ist im Internet in einen frei zugänglichen (nicht passwortgeschützten) und gegen unberechtigten Zugriff geschützten (passwortgeschützten) Bereich unterteilt.
(2) Im nicht passwortgeschützten Bereich des RIS werden neben allgemeinen Angaben zu den Stadtratsmitgliedern auch Inhalte der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, wie z. B. Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen oder Beschlüsse, im Einklang mit kommunalrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben veröffentlicht.
(3) Im passwortgeschützten Bereich des RIS werden zusätzlich zu den Inhalten nach Abs. 2 auch die Inhalte der nichtöffentlichen Sitzungen (mit Ausnahme von Personalangelegenheiten) zur Einsicht durch die berechtigten Nutzerinnen und Nutzer bereitgestellt.“
4. In § 22 werden die Absätze 1 bis 3 wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Stadtratsmitglieder werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle einer schriftlichen Ladung erhalten die Stadtratsmitglieder die Ladung samt Tagesordnung in Form eines Schriftstücks per Boten übermittelt. Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf die konkreten Sitzungsinhalte (Beschlussvorlagen und weitere Unterlagen) des RIS mitgeteilt.
(2) Die Ladungsfrist beträgt sieben Werktage. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 3 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
(3) Die Beschlussvorlagen und weitere Unterlagen der öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte (mit Ausnahme der Personalangelegenheiten) werden
a) bei Teilnahme an der elektronischen Ladung nur elektronisch im passwortgeschützten RIS und in der RIS-App zur Verfügung gestellt oder
b) bei Teilnahme an der schriftlichen Ladung elektronisch im passwortgeschützten RIS oder auf Antrag noch in Papierform
bereitgestellt.“
5. § 22 Abs. 3 a wird ersatzlos gestrichen.
6
. § 22 Abs. 7 wird ersatzlos gestrichen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / PL/10/7/20. Anpassung der Fraktionspauschale gem. Entschädigungssatzung für den Stadtrat;
- Erlass einer Änderungssatzung
- Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 07.07.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/10/7/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die monatliche Fraktionspauschale, die auf Grund § 6 der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder in Höhe von 51 € / Mitglied gezahlt wird wurde seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst. Der Betrag von 51€ rührt auch noch aus der Euro-Umstellung. Um Anpassungen künftig zu vermeiden, soll der Fraktionspauschalzuschuss an die prozentuale Entwicklung des Tarifvertrages genau wie in § 2 der Satzung angepasst werden.
Die Erhöhung von 51 € auf 75 € ist moderat und gleicht den geldmäßigen Wertverlust aus.
.Beschluss:
I. Die Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für den Stadtrat in Anlage 5 wird erlassen mit der Maßgabe, dass die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [X]
|
nein [ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / PL/10/8/20. PL/10/8/20
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2020
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/10/8/20 |
.Beschluss:
Der mündliche Bericht der Verwaltung zu den vorliegenden Stadtratsanträgen der ÖDP und UBV vom 24.07.2020, von Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer vom 27.07.2020 und von der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.07.2020 (Anlage 6) über die Situation am Mainufer im Bereich des Perth Inch wird zur Kenntnis genommen.
Die Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder zeigt sich mit der aufgezeigten Vorgehensweise (Einsatz von Streetworkern, Verzicht auf den Erlass von Verboten und Fortdauer des weiteren Einsatzes der Polizei) aufgrund den allgemeinen Problematiken mit den Coronabeschränkungen über die nächsten Wochen einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2020 08:52 Uhr