Datum: 18.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/1/1/21. SPNr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
1 | PL/1/1/21 |
.Beschluss:
Das Plenum nimmt zur Kenntnis, dass der Große Saal der Stadthalle am Schloss aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie ab sofort wieder als Sitzungssaal genutzt wird.
Das Plenum nimmt zur Kenntnis, dass die bekannten Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts weiterhin von allen Sitzungsteilnehmern einzuhalten sind, insbesondere wird auf die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Zu- und Abgang vom Sitzplatz hingewiesen.
Das Plenum ist mit der vorgeschlagenen Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PL/1/2/21. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27)
- Satzungsbeschluss
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2019
- Antrag der KI vom 25.06.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PL/1/2/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.10.2019, berichtigt am 21.02.2020, ortsüblich bekanntgemacht.
In der Sitzung des Plenums am 19.10.2020 hat der Stadtrat die Planungsziele für die aufzustellenden Bebauungspläne im Bereich nördlich der Ludwigsallee gebilligt.
Die Voraussetzungen zum Erlass einer Veränderungssperre sind damit erfüllt. Zudem steht im Bereich dieses Bebauungsplanentwurfs ein Baugesuch zur Entscheidung an, so dass empfohlen wird, diese Veränderungssperre zu erlassen.
.Beschluss: 1
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 14.01.2021 auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt auf Grund §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des
Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) i. V. m. Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020
(GVBl. S. 350) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee –
West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg
zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) (Anlage 1).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ X.] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 25, Dagegen: 17
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3. / PL/1/3/21. Nachtrag: Corona-Pandemie;
- aktueller Sachstandsbericht
- Antrag der KI vom 05.01.2021 (Ziffer 1), vom 07.01.2021, vom 14.01.2021 und vom 18.01.2021
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.01.2021
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 12.01.2021 und vom 14.01.2021
- Antrag von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) vom 14.01.2021
- Antrag von Frau Stadträtin Ramona Storm (AfD) vom 18.01.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PL/1/3/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Corona-Pandemie unterliegt einer dynamischen Entwicklung. Der Freistaat Bayern hat am 09.12.2020 zum zweiten Mal den Katastrophenfall festgestellt (Art. 4 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz). Seitdem sind die bewährten Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zur Bewältigung der Corona-Pandemie wieder aktiviert worden.
Die maßgeblichen statistischen Fallzahlen über die infizierten Personen als auch über die verstorbenen Personen können unter
abgerufen werden.
Inzwischen sind folgende Anträge bei der Stadtverwaltung eingegangen:
- Antrag der KI vom 05.01.2021 (Ziffer 1), vom 07.01.2021, vom 14.01.2021 und vom 18.01.2021
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.01.2021
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 12.01.2021 und vom 14.01.2021
- Antrag von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) vom 14.01.2021
- Antrag von Frau Stadträtin Ramona Storm (AfD) vom 18.01.2021
In der Sitzung wird Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing einen aktuellen Sachstandsbericht geben.
.Beschluss: 1
Dem Antrag der Kommunalen Initiative vom 14.01.2021 auf Einberufung einer Sondersitzung des Plenums zur Corona-Pandemie in Anlage 2 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I. Der Bericht zur aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie und zu folgenden Anträgen wird zur Kenntnis genommen:
- Antrag der KI vom 05.01.2021 (Ziffer 1), vom 07.01.2021, vom 14.01.2021 und vom 18.01.2021
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.01.2021
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 12.01.2021 und vom 14.01.2021
- Antrag von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) vom 14.01.2021
- Antrag von Frau Stadträtin Ramona Storm (AfD) vom 18.01.2021
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[x.] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
Hinsichtlich der Ausgabe von kostenlosen FFP2 Masken an Studierende sagt die Verwaltung zu, diese Forderung mit dem Studentenwerk abzuklären.
Frau Stadträtin Ramona Storm zieht ihren Antrag vom 18.01.2021 zur Bildung einer Arbeitsgruppe Corona zurück.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / PL/1/4/21. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PL/1/4/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungs-
prüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2019 geprüft und den Bericht Nr. 548/2020 vom 21.10.2020 über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Aschaffenburg erstellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 16.11.2020 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2019 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2019 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 131 und 132 des Berichts) verwiesen.
.Beschluss:
I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 548/2020 über die örtliche Rechnungs-prüfung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Aschaffenburg (Anlage 3) wird zur Kenntnis ge-nommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / PL/1/5/21. Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/1/5/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2019 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 548/2020 vom 21.10.2020 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 16.11.2020 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2019 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 16.11.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2019 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
.Beschluss:
I.
Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:
|
|
|
Haushaltsrechnung 2019
|
|
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|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
265.526.393,31
|
49.120.783,05
|
314.647.176,36
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- einnahmereste
|
|
7.409.800,00
|
7.409.800,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts-einnahmereste
|
|
-1.014.500,00
|
-1.014.500,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
-238.727,40
|
-29.940,41
|
-268.667,81
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
265.287.665,91
|
55.486.142,64
|
320.773.808,55
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
263.579.770,62
|
32.449.147,98
|
296.028.918,60
|
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- ausgabereste
|
2.055.875,10
|
24.819.736,06
|
26.875.611,16
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts- ausgabereste
|
-368.911,11
|
-1.782.741,40
|
-2.151.652,51
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen- ausgabereste
|
20.931,30
|
0,00
|
20.931,30
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
265.287.665,91
|
55.486.142,64
|
320.773.808,55
|
In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:
|
|
Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
35.446.379,83 €
|
Vermögenshaushalt - Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
|
63.337,81 €
|
Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.
|
|
Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2019
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
|
|
Einnahmen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen einschließlich Vorjahr
|
270.088.481,11
|
72.460.632,35
|
342.549.113,46
|
|
|
|
|
|
|
Ist-Einnahmen
|
262.506.919,57
|
72.245.097,51
|
334.752.017,08
|
|
|
|
|
|
|
Kasseneinnahmereste
|
7.581.561,54
|
215.534,84
|
7.797.096,38
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben einschließlich Vorjahr
|
268.032.606,01
|
49.725.341,91
|
317.757.947,92
|
|
|
|
|
|
|
Ist-Ausgaben
|
267.833.979,52
|
49.725.341,91
|
317.559.321,43
|
|
|
|
|
|
|
Kassenausgabereste
|
198.626,49
|
0,00
|
198.626,49
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ist-Fehlbetrag
|
-5.327.059,95
|
|
|
|
Ist-Überschuss
|
|
22.519.755,60
|
17.192.695,65
|
|
Unerledigte Verwahrgelder
|
|
|
44.606.414,40
|
|
Unerledigte Vorschüsse
|
|
|
-8.147.992,59
|
|
Buchmäßiger Kassenbestand
|
|
|
53.651.117,46
|
|
|
|
|
|
|
Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
- Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
- Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
- Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr
|
|
Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben
|
|
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PL/1/6/21. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/1/6/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungs-
prüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2019 geprüft und den Bericht Nr. 549/2020 vom 19.10.2020 über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 16.11.2020 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2019 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2019 geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 47 des Berichts) verwiesen.
.Beschluss:
I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 549/2020 über die örtliche Rechnungs-prüfung der Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / PL/1/7/21. Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/1/7/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 549/2020 vom 19.10.2020 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 16.11.2020 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2019 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 16.11.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO fest-
zustellen.
.Beschluss:
I.
|
Die Jahresrechnung 2019 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:
|
|
|
Haushaltsrechnung 2019
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
1.380.066,17
|
155.132,83
|
1.535.199,00
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- einnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts-einnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
3.807,95
|
0,00
|
3.807,95
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
1.376.258,22
|
155.132,83
|
1.531.391,05
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
1.376.258,22
|
112.466,48
|
1.488.724,70
|
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- ausgabereste
|
0,00
|
42.666,35
|
42.666,35
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts- ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen- ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
1.376.258,22
|
155.132,83
|
1.531.391,05
|
In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:
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Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
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126.424,57 €
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Vermögenshaushalt - Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
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28.708,26 €
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Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.
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Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2019
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Verwaltungs- haushalt
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Vermögens- haushalt
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Gesamt- haushalt
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€
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€
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€
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Einnahmen
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Soll-Einnahmen
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1.408.830,11
|
245.595,83
|
1.654.425,94
|
|
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|
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Ist-Einnahmen
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1.379.228,12
|
245.595,83
|
1.624.823,95
|
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Kasseneinnahmereste
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29.601,99
|
0,00
|
29.601,99
|
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Ausgaben
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Soll-Ausgaben
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1.408.830,11
|
185.429,72
|
1.594.259,83
|
|
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Ist-Ausgaben
|
1.408.830,11
|
185.429,72
|
1.594.259,83
|
|
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Kassenausgabereste
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0,00
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0,00
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0,00
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Ist-Fehlbetrag
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-29.601,99
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Ist-Überschuss
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60.166,11
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30.564,12
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Unerledigte Verwahrgelder
|
|
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-34.918,47
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Unerledigte Vorschüsse
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0,00
|
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|
Buchmäßiger Kassenbestand
|
|
|
-4.354,35
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|
|
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / PL/1/8/21. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2019 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/1/8/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen des heutigen Plenums die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.
Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten.
.Beschluss:
I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2019 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2019 wird erteilt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
(ohne Beteiligung von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing)
zum Seitenanfang
9. / PL/1/9/21. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg -
kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
3. Sitzung des Werksenates
|
10.12.2020
|
ö
|
Vorberatend
|
2 | WS/3/2/20 |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
9 | PL/1/9/21 |
.Beschluss:
I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für dasWirtschaftsjahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wirdzugestimmt (Anlage 5
).
Es wird festgestellt:
1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 1.995.000,00 €
2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren
Einnahmen und Ausgaben auf: 16.708.000,00 €
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / PL/1/10/21. Neubau Kindertagesstätte Ottostraße;
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
10 | PL/1/10/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Konzeptplanung zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Ottostraße wurde am 07.05.2019 und am 25.06.2019 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.
Am 26.08.2019 wurde durch den Feriensenat die Bedarfsnotwendigkeit von Kindergartenplätzen im Stadtteil Damm festgestellt.
Am 17.02.2020 wurde im Plenum die Architektenleistung zur Planung der Kita Ottostraße an xxx Architekten aus Aschaffenburg nach einem EU-weiten VgV Verfahren vergeben. Die notwendigen Fachplaner wurden ebenfalls beauftragt.
Der Vorentwurf der Kindertagesstätte wurde am 23.07.2020 dem Referat 4 und dem Jugendamt sowie am 05.08.2020 der Behindertenbeauftragten der Stadt Aschaffenburg vorgestellt und zuvor mit dem Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Gartenamt abgestimmt.
Die Vorplanung der Kindertagesstätte hat am 15.09.2020 der Planungs- und Verkehrssenat mit der Kostenschätzung in Höhe von 5.334.983,62 € brutto beschlossen.
Auf Grundlage des Vorentwurfes sollte gemäß dem Beschluss die Entwurfsplanung (M. 1 : 100) und die Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt werden.
- Konzept
Die Kindertagesstätte ist als 4-gruppige Einrichtung (3 Kita-Gruppen und 1 Krippengruppe) geplant. Diese bestehen jeweils aus einem Gruppenraum, einem Nebenraum und Sanitärraum, hinzu kommen Mehrzweckraum, Essraum, Aufwärmküche, Personalraum, Leitungsbüro, Sprechzimmer und weitere untergeordnete Räume.
Die Lage des Neubaus befindet sich zwischen dem Nordring und der Ottostraße, so dass ein besonderes Augenmerk auf das Schallschutzkonzept gerichtet ist.
Der L-förmig eingeschossige Neubau ohne Unterkellerung schottet sich mit seiner Rückseite vom Nordring ab und öffnet sich zur Außenfläche, die parallel der Ottostraße verläuft.
Der Haupteingang liegt auf der Westseite des Gebäudes wie auch der separate Eingang zur Küche. Die Grupperäume öffnen sich nach Norden zur Freifläche, die mit einer Schallschutzwand parallel zur Ottostraße abschließt. Die untergeordneten Räume wie Hausanschlussraum, Heizungsraum, Lagerraum, Putzmittelraum, WC, Flur sind nach Süden zum Nordring angeordnet.
- Architektur
Das Tragwerk der Kita besteht aus betonierten Außenwänden, die mit einer Wärmedämmung und einer Holzfassade verkleidet sind. Für die Fensteröffnungen sind Holz-Alu-Fenster vorgesehen.
Die Decken werden abgehängt und sind akustisch wirksam. Alle Böden erhalten eine Fußbodenheizung. Die Dachkonstruktion besteht aus einem gedämmten Betontragwerk, das mit einer bituminösen Außenhaut geschützt wird. Das Dach wird teilweise extensiv begrünt.
- Energiekonzept
Das Gebäude wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt, um ein ökologisches und nachhaltiges Gebäudekonzept zu realisieren. Auf dem Dach wird eine PV-Anlage montiert, die für die eigene Energieversorgung vorgesehen ist. Die Projektierung erfolgt in Anlehnung an die Passivhaus Kriterien. Der für ein Passivhaus erforderliche Heizwärmebedarf von 15 kWh(m²/a) kann nur annähernd erreicht werden. Die Auflagen des Schallschutzes (Gebäudeausrichtung nach Norden) und die große Hüllenfläche bei einer eingeschossigen Bauweise stehen der Passivhaus-Zertifizierung entgegen.
Einstufung der Klimarelevanzprüfung:
„teilweise klimarelevant“
Der Stromverbrauch wird voraussichtlich bei ca. 243,60 MWh/a liegen (<340 MWh/a).
Die prognostizierte CO2-Emission beträgt nach PHPP ca. 19,4 Tonnen/a (<170 to/a).
Dadurch erfolgt die Einstufung des Gebäudes als teilweise klimarelevant, gemäß Beschluss des Umwelt- und Verkehrssenates am 15.07.2020.
- Außenanlage
Die Außenanlage der Kindertagesstätte Ottostraße wird vom Gartenamt der Stadt Aschaffenburg geplant. Auf der Westseite des Grundstückes sind sechs Parkplätze und ein Behinderten Parkplatz um ein bestehendes Trafohäuschen herum geplant. Hinter den Parkplätzen im Westen ist der Standort der Wärmepumpe geplant. Gegenüber der Westfassade / Eingangsbereich des Gebäudes sind die Fahrradständer und ein kleines Gebäude mit einem Raum für die Kinderwagen und ein Raum für die Mülltonnen vorgesehen.
Die Außenspielfläche wird durch das L-förmige Gebäude vom Westen und vom Süden eingefasst und durch eine Schallschutzwand aus Holz im Norden (Ottostraße) und Osten begrenzt.
An der Nordost-Ecke ist ein Geräteraum vorgesehen. Die gefaltete Schallschutzwand im Norden, die auch höhenmäßig variiert, wird mit einem Spielturm und einem Spielhaus sowie einer Maltafel in die Spielfläche einbezogen. Die Außenanlage gliedert sich in Rasenflächen, Sandkasten, fugenlose EPDM Fläche im Bereich der Spielgeräte, Holzpodest, gepflasterte Wege und bepflanzte Flächen. Sonnensegel und drei neugepflanzte Bäume sorgen für Schatten.
- Barrierefreiheit
Sämtliche Räume und Außenanlagen sind barrierefrei erschlossen. Alle Bewegungsflächen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
- Kostenberechnung nach DIN 276 vom 17.12.2020
KG 100 Baugrundstück 0,00 € brutto
KG 200 Vorbereitende Maßnahmen 53.847,50 € brutto
KG 300 Bauwerk Baukonstruktion 2.950.030,81 € brutto
KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen 893.325,20 € brutto
KG 500 Außenanlagen und Freiflächen 505.444,77 € brutto
KG 600 Ausstattung 142.443,00 € brutto
KG 700 Baunebenkosten 1.168.925,22 € brutto
___________________________________________________________________
Gesamtkosten 5.714.016,50 € brutto
Die Mehrkosten in Höhe von ca. 379.032,88 € gegenüber der Kostenschätzung ergeben sich wie folgt:
- In der Kostenschätzung wurden Baureinigung, Schließanlage, Geländer im Flur, Vorhangschienen, Info-Schild mit Logo und Anschlüsse für eine Küchenzeile in den jeweiligen Gruppenräumen und zusätzliche Daten-Ports in den Gruppenräumen nicht berücksichtigt.
- Die Einheitspreise für Türen mit Fingerklemmschutz mussten entsprechend aktueller Submissionsergebnisse für diese Positionen nachgebessert werden.
- Die detaillierte Entwässerungsplanung ergab einen zusätzlichen Abwasseranschluss und eine Wasserrückhaltung mit Drosselschacht.
- Für die PV-Anlage wurde zusätzlich ein Batteriespeicher eingeplant.
- Nach dem vom ursprünglichen Vorentwurf sich das Baufeld in Richtung Westen verschoben hat, um ein Baufeld für eine Turnhalle freizuhalten, mussten die Bodenuntersuchungen in diese Richtung ergänzt werden. Durch das neue Bodengutachten musste der Mengenansatz für Bewehrung, verstärkte Bodenplatte, Entsorgung von belastetem Bodenmaterial, Bodenaustausch im Spielbereich, hinzukommende Drainage in die Kostenberechnung einfließen.
- Durch die Kostenmehrung erhöhen sich automatisch die Baunebenkosten.
Die Kostenberechnung ist mit einer Verteilerküche geplant (bisher ohne Trägerbeteiligung), d.h. das Mittagessen wird für die Kinder von einem Catering-Unternehmen angeliefert und dann entsprechend verteilt.
Andere Küchenkonzepte erfordern eine Umplanung und führen aufgrund der technischen Anforderungen und Ausstattung zu erheblichen Mehrkosten.
- Förderung
Die Vorplanung wurde mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Unter der Voraussetzung, dass als förderfähige Hauptnutzfläche 496 m² anerkannt werden, beträgt die Förderung voraussichtlich 1.212.224,00 € (496,00 m² x 4.888,00 €/m² x 50 %).
Die Anerkennung der zuwendungsfähigen Flächen wird erst im Rahmen des Förderantrages von der Regierung geklärt.
- Zeitplan
Das Bauvorhaben ist in einem Bauabschnitt geplant. Der Baubeginn ist für Herbst 2021 geplant,
die Fertigstellung soll Ende 2022 erfolgen.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung für den Neubau der Kindertagesstätte Ottostraße zustimmend zur Kenntnis.
2. Mit der Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 5.714.016,50 € besteht Einverständnis.
3. Der Förder- und der Bauantrag sind
umgehend einzureichen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[…..] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[X] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ x ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
11. / PL/1/11/21. Erlass einer Bekanntmachungssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
11 | PL/1/11/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften (Satzungen oder Verordnungen) aber auch von Verwaltungsakten (dazu zählen auch Allgemeinverfügungen) ist Voraussetzung für das Wirksamwerden bzw. Inkrafttreten dieser behördlichen Regelungen gegenüber den betroffenen Personen bzw. dem betroffenen Personenkreis. Eine ordnungsgemäße Bekanntmachung stellt somit einen elementaren Teil des rechtsstaatlichen Handelns und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dar.
Nach den gesetzlichen Vorgaben wird eine öffentliche Bekanntmachung dadurch bewirkt, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt einer Gemeinde oder auf andere „ortsübliche Weise“ erfolgt.
1. öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften (Satzungen und Verordnungen)
Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Aschaffenburg erfolgt durch eine Veröffentlichung der Satzung in der Tageszeitung „Main-Echo“ unter der Rubrik „Aschaffenburger Anzeiger“. Diese Art der Veröffentlichung ist gem. Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GO i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen und von Rechtsvorschriften der Verwaltungsgemeinschaften rechtlich zulässig. Der Stadtrat hat sich durch Erlass der Geschäftsordnung am 04.05.2020 in § 35 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) für diese Art der Bekanntmachung entschieden.
Das gleiche gilt für die Bekanntmachung von Verordnungen der Stadt Aschaffenburg. Nach Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) erfolgt die Bekanntmachung einer Verordnung nach den Regelungen der Bekanntmachung von Satzungen, d. h. in der Tageszeitung „Main-Echo“ gem. Art. 26 GO, § 1 BekV und § 35 der GeschO.
Grundsätzlich werden Satzungen und Verordnungen somit im Aschaffenburger Anzeiger, der regelmäßig freitags in der Tageszeitung Main-Echo erscheint, öffentlich bekannt gemacht.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei zulässige Ausnahmen:
a) Eine Verordnung darf im Einzelfall aus wichtigen Gründen allerdings auch ausnahmsweise auf andere Art öffentlich bekannt gemacht werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 51 Abs. 3 LStVG:
„(3) 1Ist es zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben, Gesundheit oder zum Schutz von Sachgütern erforderlich, eine Verordnung sofort bekanntzumachen und ist eine Bekanntmachung andernfalls nicht rechtzeitig möglich, so kann die Verordnung auch im Internet, in Rundfunk oder Medien oder durch geeignete Kommunikationsmittel wirksam bekannt gemacht werden. 2Der Wortlaut der Verordnung ist anschließend nachrichtlich im amtlichen Verkündungsorgan zu veröffentlichen, soweit er nicht bereits im Rahmen der Bekanntmachung nach Satz 1 öffentlich und dauerhaft gesichert nachlesbar ist.“
b) Auch eine Satzung darf im Einzelfall aus wichtigen Gründen auf andere Art, wie z. B. durch Niederlegung und Anschlag an der Gemeindetafel und zusätzlicher Internetveröffentlichung öffentlich bekannt gemacht werden.
2. öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungsakten (einschl. Allgemeinverfügungen)
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (Art. 35 Satz 1 Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz - BayVwVfG). Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft (Art. 35 Satz 2 BayVwVfG).
Ein Verwaltungsakt darf nach Art. 41 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG auch öffentlich bekanntgegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Eine Allgemeinverfügung darf nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG auch dann öffentlich bekanntgegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist. Nach Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG wird eine öffentliche Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakts dadurch bewirkt, dass sein verfügender Teil ortsüblich bekanntgemacht wird.
Ortsübliche Bekanntmachung bedeutet unter Berücksichtigung obiger Ziffer 1 eine öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsaktes (Allgemeinverfügung) im regelmäßig freitags erscheinenden Aschaffenburger Anzeiger in der Tageszeitung „Main-Echo“.
Insbesondere in Fällen, in denen es zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben, Gesundheit oder zum Schutz von Sachgütern erforderlich ist, eine Allgemeinverfügung sofort öffentlich bekanntzumachen, ist eine ortsübliche Bekanntmachung im Aschaffenburger Anzeiger, der regelmäßig in der Freitagsausgabe des Main-Echos erscheint meistens nicht möglich. Zwar hat sich die Verwaltung in der aktuellen Corona-Pandemie damit beholfen, dass eine sofortige öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung zur Sicherstellung des Infektionsschutzes ausnahmsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nicht nur freitags im Main-Echo veröffentlicht wurde. Diese Vorgehensweise brachte jedoch einen nicht unerheblichen Aufwand für die Verwaltung und auch für das Main-Echo mit sich, insbesondere wenn sich die Notwendigkeit der sofortigen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung erst im Laufe eines Arbeitstages oder an Sonn- und Feiertagen herausstellte.
Unter Anwendung des Rechtsgedankens des Art. 51 Abs. 3 LStVG sollte klargestellt werden, dass in den beschriebenen eilbedürftigen Fällen eine Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung ausnahmsweise auch ohne öffentliche Bekanntmachung im Aschaffenburger Anzeiger in der Tageszeitung Main-Echo, sondern im Internetauftritt der Stadt Aschaffenburg, im Rundfunk oder in den Medien oder durch geeignete Kommunikationsmittel erfolgen kann. Selbstverständlich wird der Wortlaut der Allgemeinverfügung anschließend wie gewohnt in der Tageszeitung veröffentlicht.
Die Landeshauptstadt München hat mit Beschluss des Stadtrates vom 30.09.2020 aufgrund der dort ähnlich gelagerten Problematik ihre bereits seit Jahren bestehende Bekanntmachungssatzung um die Regelung der Bekanntmachungsmöglichkeiten von Allgemeinverfügungen erweitert.
Die Verwaltung empfiehlt daher aus Gründen der Rechtssicherheit und der Transparenz, alle Regelungen für die öffentlichen Bekanntmachungen in ortsüblicher Weise von Rechtsvorschriften und Verwaltungsakten (einschl. Allgemeinverfügungen) und von Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen in einer Satzung zusammenzufassen.
Um Erlass der beigefügten „Bekanntmachungssatzung“ wird deshalb gebeten.
.Beschluss: 1
Herr Stadtrat Johannes Büttner zieht seinen Änderungsantrag vom 15.01.2021 zurück.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
I. Der Stadtrat (Plenum) erlässt die als Anlage 6
beigefügte Satzung über die öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise im Bereich der Stadt Aschaffenburg (Bekanntmachungssatzung).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[x] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. / PL/1/12/21. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm „Lebendige Zentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 15.01.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
12 | PL/1/12/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Lebendige Zentren“ (früher „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Diese wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 05.10.2020 bereits beschlossen. Allerdings ist es aufgrund der aktuellen Finanzplanung erforderlich, diese zu überarbeiten.
Für das Jahr 2021 ist nun geplant, für folgende Projekte einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Neugestaltung des Freihofsplatzes mit Einrichtung von (überdachten) Fahrrad-Abstellanlagen und der Freihofsgasse:
Der Freihofsplatz befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Freihofsgasse ist auf Grund des eingebauten Materials schlecht begehbar. Es wird daher vorgeschlagen, Platz und Gasse entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts zu sanieren. Am Freihofsplatz kann in diesem Zusammenhang eine Mobilitätsstation mit einer zentralen, überdachten Stellplatzanlage für Fahrräder entstehen. Im Rahmen der Sanierung können nur die Kosten der Teilmaßnahmen bezuschusst werden, für die keine anderen Fördermittel zur Verfügung stehen (z. B. Radverkehrsförderung)
Voraussichtliche (anteilige) Kosten und Ausführungszeitraum: 1.000.000 € / 2022 - 2023
- Umgestaltung Unterführung zur City-Galerie:
Diese Unterführung liegt zwar außerhalb des Sanierungsgebietes, ist aber für die Verbindung aus dem Sanierungsgebiet zum Hauptbahnhof und zur City-Galerie von großer Bedeutung. Sie stammt aus den 1970-er Jahren und ist in ihrer Gestaltung äußerst unattraktiv. Es gilt, die die unfreundliche, schlecht beleuchtete und damit dunkle Verbindung deutlich aufzuwerten und damit deren Attraktivität zu erhöhen. Hierfür soll zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2021 - 2022
- Errichtung eines Spielpunkte-Parcours
In der Innenstadt existieren bereits mehrere Spielpunkte („Dribbler“ am Alfons-Goppel-Platz, „Der springende Punkt“ am Plätzchen Roßmarkt / Ohmbachsgasse, „Das Gras“ in der Sandgasse). Weitere Spielpunkte sollen an den Stellen, wo dies sinnvoll und aus Platzgründen möglich ist, errichtet werden. Diese Spielpunkte sind insbesondere für Familien mit Kleinkindern bestimmt und sollen die Attraktivität der Innenstadt erhöhen
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2021 - 2022
- Ausarbeitung eines Gestaltungshandbuches:
In der Innenstadt finden sich noch eine Reihe historischer Gebäude. Der Eindruck für den Besucher wird aber sowohl durch moderne Einbauten (v. a. in den Erdgeschosszonen dieser Häuser) als auch durch neuzeitliche Bauten in deren Umfeld getrübt. Ein Gestaltungshandbuch soll den Grundstückseigentümern als Empfehlung dienen, wie ein Gebäude deutlich aufgewertet und sich besser in die Umgebung einfügen kann.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2021 - 2022
- Dokumentation „50 Jahre Sanierung“
Der Beschluss zur Festlegung der Innenstadt als Sanierungsgebiet datiert vom 11.10.1971. Es sind seitdem nahezu 50 Jahre vergangen. Eine Vielzahl von Maßnahmen konnte realisiert und die Innenstadt sowohl als Wohnstandort als auch als attraktives Zentrum der Region deutlich aufgewertet werden. Die wesentlichen Maßnahmen sollen nun zusammengestellt und in Form einer Dokumentation veröffentlicht werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2021 - 2022
- Projektfonds 2022 - 2023:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2022 und 2023 ist im Jahr 2021 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2022 - 2023
Allgemeines
Der Entwurf des Sanierungsprogramms ist der Regierung von Unterfranken bereits bekannt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2022 durchgeführt (Haushaltsjahr 2022), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2021).
Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
.Beschluss: 1
Der Bericht der Verwaltung zum Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 15.01.2021 (Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung erläutert, dass das wichtige Thema Trinkwasserbrunnen verwaltungsintern besprochen werden muss, dass ein Teil der beantragten Forderungen (z. B. die Verlegung des Ludwigbrunnens oder die Änderungen von Verkehrsführungen) im Planungs- und Verkehrssenat besprochen wird und dass ein Teil der Maßnahmen (z. B. Vorplatz der TG Alexandrastr.) bereits in der Bedarfsmitteilung enthalten sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
I. Die in der Anlage 8 beigefügte fortgeschriebene Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ für das Jahr 2021 sowie für die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2021 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
- die Finanzierung für die Jahre 2022 - 2024 nach den Werten im Jahresantrag 2021 fortzuschreiben.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ X ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. / PL/1/13/21. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
13 | PL/1/13/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm“ sind in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die drei o. g. Bereich ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen. Dieser wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 05.10.2020 bereits beschlossen. Allerdings ist es aufgrund der aktuellen Finanzplanung erforderlich, diesen zu überarbeiten.
Für das Jahr 2021 ist nun geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Schlossufer-Neugestaltung:
Die Neugestaltung des Schlossufers wurde in das Förderprogramm des Bundes „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen. Nicht gefördert werden können in diesem Programm Maßnahmen auf Flächen, die sich im Eigentum des Bundes befinden. Die trifft auf größere Teilflächen entlang des Mainufers zu, die im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung stehen. Für deren Neugestaltung können Mittel aus dem Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ eingesetzt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Abschnitte (jeweils Zeitpunkt der Antragstellung):
- 2021: Gestaltung Grünfläche zwischen Suicardusstraße und Main - nördlicher Teil, Verbindung zwischen Aufzug und Main mit weiterer Sitzstufenanlage am Main und neuer Bootsanleger Fahrgastschiffe
- 2022: Mainwiese und Zugang Schlossgarten, Gestaltung Grünfläche zwischen suicardusstraße und Main - südlicher Teil
- 2023: Bereich vor Theoderichstor mit Biergarten
- 2024: Mainwiese westlich Theoderichstor
Voraussichtliche weitere Kosten und Ausführungszeitraum: 2.375.000 € / 2022 - 2025
Davon Antragstellung 2021: 736.000 €
- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 5.000 € bereitgestellt werden. Im Jahr 2021 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum 2022 - 2023 einzureichen
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 10.000 € / 2022 - 2023
- Abschnitt 9 - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Evaluation:
Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde) wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Diese Stadterneuerungsmaßnahme geht nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2022 - nach Abschluss der Bauarbeiten in der Duccastraße - zu rechnen. Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2022
- Nördlich der Aschaff (Damm) - VU mit IHK:
Die Fa. Impress wird ihren Betrieb im Bereich Dorfstraße / Dyroffstraße einstellen. In der Sitzung am 14.09.2020 hat der Stadtrat die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) beschlossen. Die Angebote geeigneter Planungsbüros liegen vor, die Auftragsvergabe wird derzeit vorbereitet.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2021
- Ortskern Damm - Umgestaltung Ottostraße:
Die Ottostraße befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand, zudem ist auf der Südseite (hier entsteht eine Kindertagesstätte) kein Gehweg vorhanden.Die Straße ist dringend sanierungsbedürftig.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 600.000 € / 2021 - 2022
- Ortskern Damm - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 10.000 € bereitgestellt werden. Im Jahr 2021 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum 2022 - 2023 einzureichen
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2022 - 2023
Allgemeines:
Der Entwurf des Sanierungsprogramms ist der Regierung von Unterfranken bereits bekannt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2022 durchgeführt (Haushaltsjahr 2022), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2021).
Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
.Beschluss:
I. Die in der Anlage 9 beigefügte fortgeschriebene Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) - Bahnhofsquartier, Oberstadt / Mainufer, Ortskern Damm - für das Jahr 2021 sowie für die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2021 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
- die Finanzierung für die Jahre 2022 - 2024 nach den Werten im Jahresantrag 2021 fortzuschreiben.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ X ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
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14. / PL/1/14/21. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt" - Ortskern Obernau
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
14 | PL/1/14/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 18.03.2019 auf Basis der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept (VU/IHK) der Büros Neu / Salm & Stegen die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ im Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ (jetzt: „Sozialer Zusammenhalt“) erlassen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab. Diese wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 05.10.2020 bereits beschlossen. Allerdings ist es aufgrund der aktuellen Finanzplanung erforderlich, diese zu überarbeiten
Für das Jahr 2021 ist nun geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Sanierungsberatung:
Ein klassisches Quartiersmanagement wie in anderen Gebieten der „Sozialen Stadt“ ist in Obernau nicht erforderlich. Es soll aber regelmäßig ein Architekt als Ansprechpartner für die Grundstückseigentümer zur Verfügung stehen, der Beratungsleistungen übernimmt. Im Jahr 2021 ist ein neuer Förderantrag für die Jahre 2022 - 2023 einzureichen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 10.000 € / 2022 -2023
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 10.000 € bereitgestellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 10.000 € / 2022 - 2023
Allgemeines
Der Entwurf des Sanierungsprogramms ist der Regierung von Unterfranken bereits bekannt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2022 durchgeführt (Haushaltsjahr 2022), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2021).
Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
.Beschluss:
I. Die in der Anlage 10 beigefügte fortgeschriebene Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) - „Ortskern Obernau“ - für das Jahr 2021 sowie für die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2021 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
- die Finanzierung für die Jahre 2022 - 2024 nach den Werten im Jahresantrag 2021 fortzuschreiben.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ X ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. / PL/1/15/21. Bericht Gesundheitsregion Plus - Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
15 | PL/1/15/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Wie in der Sitzung des Stadtrates vom 05.10.2020 beschlossen, haben Stadt und Landkreis im Dezember den gemeinsamen Antrag zur Gesundheitsregionplus beim Landesamt für Gesundheit (LGL) gestellt.
Für den Antrag war eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Antragstellern zu treffen, sowie ein Finanzierungsplan aufzustellen (siehe Anhang).
Gemäß des Stadtratsbeschlusses legt die Kooperationsvereinbarung eine Kostenteilung von 30% (Stadt) zu 70% (Landkreis) entsprechend der Einwohnerzahlen fest.
Demzufolge verteilen sich die anfallenden Kosten wie folgt:
Förderzeitraum
|
Kosten Landkreis
|
Kosten Stadt
|
2021
|
28.350 €
|
12.150 €
|
2022
|
44.100 €
|
18.900 €
|
2023-2025
|
25.900 €
|
11.100 €
|
Am 18.12.2020 erhielten Stadt und Landkreis den Zuwendungsbescheid zur Gesundheitsregionplus.
Die Kosten sind nun in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle wird am Landratsamt platziert. Die Leitung der Geschäftsstelle wurde noch nicht, wie anfangs vorgesehen vor Antragstellung ausgeschrieben, da dies förderschädlich gewesen wäre. Die Antragstellung erfolgte in Kooperation von Stadt und Landkreis mit vorhandenem Personal.
Nun soll die Stelle ausgeschrieben werden. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung führen Stadt und Landkreis das Bewerbungsverfahren gemeinsam durch und entscheiden gemeinsam über die Einstellung.
Die Personalkosten der Geschäftsstellenleitung werden durch Fördermittel von 50.000 Euro pro Jahr durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bezuschusst. Der Restbetrag wird auf Stadt und Landkreis analog der Einwohnerzahl aufgeteilt.
Die Stelle soll nach TVöD EG 11 ausgeschrieben werden.
Die Geschäftsstellenleitung ist federführend für die Organisation der einzelnen Arbeitskreise und weiterer Netzwerkstrukturen wie z.B. der Errichtung eines Gesundheitsforums zuständig und muss regelmäßig an das Landesamt für Gesundheit berichten. Im ersten Jahr liegt der Schwerpunkt bei der Bedarfsanalyse – d.h. die Schwerpunktthemen werden unter Einbeziehung wichtiger Akteure erarbeitet und für Stadt und Landkreis aufbereitet.
.Beschluss:
I.
Der Bericht zur Gesundheitsregionplus mit Kooperationsvertrag und Finanzierungsplan wird zur Kenntnis genommen (Anlage 11). Die anfallenden Kosten werden entsprechend in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[…X..] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0
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16. / PL/1/16/21. Bericht über "Aschaffenburg Aktiv!", neues Ehrenamtsbüro
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
16 | PL/1/16/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das bürgerschaftliche Engagement unterliegt dem Wandel. Es entwickeln sich neue Bereiche, in denen sich Ehrenamtliche engagieren möchten und es werden auch andere Anforderungen durch Ehrenamtliche ans Ehrenamt gestellt.
In der Stadtratssitzung vom 22.06.2020 wurde die Verwaltung ermächtigt, mit dem BRK als Träger der WABE eine Neuausrichtung mit Beteiligung der Stadt Aschaffenburg zu vereinbaren und eine neue Kooperationsvereinbarung abzuschließen und die alte Kooperationsvereinbarung vom 22.10.2012 zu kündigen.
Seiten des BRK bestand keine Bereitschaft in neue Vertragsverhandlungen einzutreten, so dass die Kooperation mit dem BRK zum 31.12.2020 endete.
Das Amt für soziale Leistungen hat intensiv an der Neu-Konzeption gearbeitet, folgende Inhalte und Schwerpunkte sind hierbei entwickelt worden:
- Die künftige Freiwilligen-Agentur wird unter dem Dach „Aschaffenburg Aktiv!“ zu finden sein und das hier dargestellte Logo beinhalten:
- „Aschaffenburg Aktiv!“ versteht sich als ein Aktiv-Büro, in dem zum einen die Freiwilligen-Agentur als Kontakt- und Informationsstelle für freiwilliges Engagement verortet ist sowie weitere Angebote für die Bürgerinnen und Bürger im ehrenamtlichen und sozialem Bereich zu finden sind.
- Die Freiwilligen-Agentur ist offen für die Zusammenarbeit mit allen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Einrichtungen und Initiativen rund ums Ehrenamt. Es soll ein reger Austausch mit den Akteuren stattfinden, Beratung und Vermittlung von Menschen, die gerne ein Ehrenamt ausüben möchten und Institutionen, die ehrenamtliche Unterstützung suchen. Angeboten werden soll hier auch ein Jahresprogramm zur Weiterbildung für Ehrenamtliche.
- Menschen wollen mitunter teilweise nur temporär oder in einzelnen Projekten ehrenamtlich aktiv sein, so dass die neue Struktur der Freiwilligenagentur zusätzlich auch auf diese Bedürfnisse ausgelegt sein wird. So werden bestehende Projekte mit den bisherigen Akteuren fortgeführt, jedoch auch weitere, neue Projekte aufgebaut, z. B. „Ehrenamt macht Schule“ oder auch „Migranten für das Ehrenamt begeistern“. Insbesondere ist es uns ein Anliegen, auch behinderte Menschen stärker ins Ehrenamt einzubinden.
- Außerdem wird ab 01.04.2021 der Aufbau einer Selbsthilfekontaktstelle in der Stadt Aschaffenburg erfolgen. Am bayerischen Untermain war bisher keine Selbsthilfekontaktstelle vorhanden, die Einrichtung einer Solchen wird vom Verein der Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. sehr begrüßt.
Selbsthilfearbeit ist ein gesetzlicher Auftrag und wird von den Krankenkassen dauerhaft bezuschusst. Für die Zeit vom 1.4.2021 – 31.12.2021 wird die Selbsthilfekontaktstelle mit 20.000 € bezuschusst.
Aufgaben einer Selbsthilfekontaktstelle sind u. a.
- die Beratung und Vernetzung sämtlicher Akteure vor Ort
- Vermittlung zielgerichteter Kontakte Betroffener
- Unterstützung für Gruppen (z. B. Fortbildungen, Beratungen Supervisionen) sowie Unterstützung bei Gründung einer Selbsthilfegruppe
- Sprachrohr für die Selbsthilfe in Politik und Verwaltung
- Angebot von Seminaren und Fortbildungen für Teilnehmende aus den Gruppen
- Anregung von Kooperationen zwischen der Selbsthilfe und
dem Gesundheits- und Sozialwesen an, z.B. mit Fachleuten der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung oder der psychosozialen Arbeitsfelder
- Beratung und Unterstützung bestehender Selbsthilfe-
gruppen bei Entwicklungsprozessen, Konflikten, bei Fragen zur finanziellen Förderung und zu rechtlichen Rahmenbedingungen
Die bisherigen Räumlichkeiten in der Pfaffengasse 7 werden für die neue Ehrenamtsagentur sowie für die Selbsthilfekontaktstelle weiterhin genutzt. Im Haushalt ist ein Ansatz in Höhe von 70.000 Euro für den Bereich “bürgerschaftliches Engagement“ eingestellt. Für die neu zu schaffende Selbsthilfekontaktstelle sind die Mittel noch nicht berücksichtigt. Das neue Büro „Aschaffenburg aktiv“ wird zum 01.02.2021 an den Start gehen.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung über das neue Ehrenamtsbüro „Aschaffenburg Aktiv!“ wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[….X.] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. / PL/1/17/21. Bericht über die grundlegende Konzeption zum Betrieb von Mini-Kitas in kommunaler Trägerschaft in der Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
17 | PL/1/17/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Grundlegende Konzeption zum Betrieb von Mini-Kitas in kommunaler Trägerschaft in der Stadt Aschaffenburg
In der Sitzung des Plenums am 30.11.2020 wurde die von der Verwaltung erarbeitete Strategie des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg über die klassischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen hinaus vorgestellt.
Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, die dort beschriebenen Vorhaben –unter anderem die Einführung von sog. Mini-Kitas- weiter zu verfolgen.
Seitens der Verwaltung wurde für den Betrieb einer ersten Mini-Kita in kommunaler Trägerschaft ein geeignetes Objekt im Stadtteil Damm in der Lange Straße gefunden, dass auch über die notwendigen Außenflächen verfügt. Soweit der im nachfolgenden vorgestellten Grundkonzeption zugestimmt wird, soll über die Anmietung des Objekts durch den Stadtrat entschieden werden.
Der Betrieb könnte im September 2021 aufgenommen werden.
Gesetzliche Voraussetzungen:
Für den Betrieb einer Mini-Kita in kommunaler Trägerschaft für 12 Krippenkinder sind zunächst folgende rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Regierung von Unterfranken hat als zuständige Erlaubnisbehörde eine Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII zu erteilen. Mit der Regierung von Unterfranken wurden bzgl. des in Betracht kommenden Objektes bereits Vorgespräche geführt. Seitens der Erlaubnisbehörde wurde bereits eine Genehmigung für den Betrieb einer Einrichtung für 10-12 Kinder in Aussicht gestellt.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht muss ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein, soweit mehr als 10 Kinder betreut werden sollen. Diesen Anforderungen genügt das Objekt in der Lange Straße nach der derzeitigen Planung.
Darüber hinaus sind die Fördervoraussetzungen gem. § 19 BayKiBiG zu erfüllen.
Pädagogische Ausrichtung:
Ein pädagogisches Konzept soll in enger Zusammenarbeit mit dem in den späteren Einrichtungen tätigen MitarbeiterInnen erarbeitet werden. Entsprechend den Fördervoraussetzungen gem. § Art. 19 BayKiBiG sind der pädagogischen Konzeption die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit und eigenen Bildungs- und Erziehungsziele (Art. 13 BayKiBiG) zugrunde zu legen.
Die Verwaltung wird geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen.
Die Konzeption wird im Frühsommer dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
Öffnungszeiten, Schließtage, Elterngebühren:
Die Öffnungszeiten und Schließtage sollen nachfrageorientiert gestaltet werden. Nach derzeitiger Einschätzung besteht ein Betreuungsbedarf bis 17.00 Uhr. Hinsichtlich der Schließtage erfolgt eine Orientierung an den Zuschussrichtlinien der Stadt Aschaffenburg, so dass die Anzahl von 24 Schließtagen im Jahr nicht überschritten werden soll.
Es erscheint zweckmäßig und sachgerecht, sich bei der Festlegung der Elterngebühren an den Durchschnittsbeiträgen innerhalb des Stadtgebiets zu orientieren, um nicht mit den sonstigen freien Betriebsträgern in einen Wettbewerb zu treten.
Unabhängig davon wird derzeit vom Jugendamt geprüft, ob eine einkommensorientierte Beitragsentlastung im Stadtgebiet insgesamt eingeführt werden kann.
Personalbedarf und Betriebskosten:
Gem. Art 17 Abs. 1 AVBayKiBiG wird ein Anstellungsschlüssel von 1:10 empfohlen, der Mindestanstellungsschlüssel beträgt nach den gesetzgeberischen Vorgaben 1:11.
Für den Betrieb einer Einrichtung hält die Verwaltung einen Personalbedarf in Höhe von insgesamt 2,5 Stellen (1,5 Erzieherinnen und 1,0 Ergänzungskräfte) innerhalb der Einrichtung für angemessen und notwendig, um die Qualität zu gewährleisten. Damit sollen auch Krankheits- und Urlaubszeiten kompensiert werden. Im Sachgebiet Kindertagesbetreuung wird darüber hinaus derzeit eine 0,5 VZÄ für den Aufbau und Ausbau kommunaler Einrichtungen und als übergeordnete Leitung der kommunalen Einrichtungen eingesetzt werden.
Ausgehend von einer Eingruppierung der Erzieherinnen in SuE 8a Stufe 3 TVÖD und der Ergänzungskräfte in SuE 3 Stufe 3 TVÖD betragen die jährlichen Personalkosten hier überschlägig gerundet inklusive Arbeitgeberanteil aber ohne Sachkosten insgesamt 50.000,00 € für die Ergänzungskräfte und 90.000,00 € für die Erzieherinnen, mithin insgesamt 140.000,00 €.
Hinsichtlich des Mietzinses für geeignete Räumlichkeiten zum Betrieb einer Mini-Kita nimmt die Verwaltung hier Bezug auf das vorliegende Mietvertragsangebot für das Objekt Lange Straße in Aschaffenburg Damm. Die dortige monatliche Bruttowarmmiete beträgt 1.802,50 €, mithin 21.630,00 € jährlich.
Die staatliche jährliche Förderung beträgt ausgehend von Buchungszeiten für insgesamt 12 Kinder, von denen 6 Kinder die Einrichtung täglich 6 bis 7 Stunden und weitere 6 Kinder die Einrichtung 7 bis 8 Stunden besuchen, gerundet 55.000,00 €.
Tabellarisch dargestellt hat die Stadt Aschaffenburg überschlägig nachfolgende jährliche Kosten ohne Berücksichtigung der 0,5 VZÄ für den Aufbau der Einrichtungen zu tragen:
ca. Betriebskosten/Ausgaben:
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ca. in Euro:
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1,5 VZÄ Erzieherin
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90.000, 00 €
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1,0 VZÄ Kinderpflegerin
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50.000,00 €
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Jahresbruttomiete
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21.630,00 €
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Strom AVG
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2.000,00 €
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Reinigung
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7.200,00 €
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DV
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12.000,00 €
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Zwischensumme Ausgaben:
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182.830,00 €
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abzgl. Einnahmen ca.:
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Förderung Freistaat Bayern
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-55.000,00 €
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Elternbeiträge
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40.000,00 €
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Gesamtkosten ca.:
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87.830,00 €
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Von den hier dargestellten laufenden Betriebskosten für eine kommunale Mini-Kita wären zur besseren Vergleichbarkeit mit durch freie Betriebsträger betriebene Einrichtungen noch fiktiv der kommunale Förderbetrag und der Mietkostenzuschuss in Höhe von 5,00 €/m² in Abzug zu bringen:
Gesamtkosten ca.
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87.830,00 €
|
abzgl. städtischer Förderung ca.:
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kommunale Förderung
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55.000,00 €
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Mietkostenzuschuss
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7.980,00 €
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Gesamt ca:
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24.850,00 €
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Beim Betrieb weiterer Mini-Kitas würden sich aufgrund von Synergieeffekten im Personalbereich (Einsatz einer Teilzeitkraft als Springer) die Kosten analog zu den Kosten für den Personalbedarf sukzessive verringern.
Kindertageseinrichtungsbenutzungssatzung; Kitagebührensatzung:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist in einer städtischen Satzung zu regeln. Diese muss unter anderem Regelungen zu Personal, Aufnahmekriterien, Öffnungs- und Betreuungszeiten, Schließzeiten, Buchungszeiten und Abmeldung und Ausschluss enthalten.
Des Weiteren ist die Erhebung von Gebühren für die Nutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen ebenfalls in einer Satzung zu regeln.
Die Verwaltung wird dem Stadtrat geeignete Entwürfe zur Entscheidung vorlegen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung bezüglich der grundlegenden Konzeption von Mini-Kitas in kommunaler Trägerschaft in der Stadt Aschaffenburg zu (Anlage 12). Auf Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion wird über eine Gestaltung der Öffnungs- und Schließzeiten separat noch entschieden.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[X] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [X]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
18. / PL/1/18/21. Freiwilliger Betriebskostenzuschuss der Stadt Aschaffenburg für die Maria-Ward-Stiftung Aschaffenburg; Erhöhung des Zuschusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
18 | PL/1/18/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Plenums vom 17.10.2016 wurde der Maria-Ward-Stiftung Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2017 ein jährlicher Betriebskostenzuschuss für die Maria-Ward-Schule Aschaffenburg in Höhe von 230 €/Schüler, maximal jedoch zur Höhe des nachgewiesenen Defizits gewährt.
Die Maria-Ward-Stiftung hat mit Schreiben vom 14.12.2020 beantragt, diesen Zuschuss zu erhöhen. Die Stiftung begründet dies mit den dringend anstehenden brandschutztechnischen Maßnahmen und der Ertüchtigung der Rettungswege, Brand- und Rauchabschnitte, sowie mit den Nutzungsänderungen für einzelne Räume. Die Gesamtkosten von rund 500.000 € nach Abzug der staatlichen Förderung könne die Stiftung in ihrer ohnehin defizitären Situation keinesfalls durch den laufenden Haushalt finanzieren. Ziel sei es, das Bauvorhaben in 2021 umzusetzen, da einige Auflagen der Baugenehmigungsbehörde (z. B. Einbau von Brandschutztüren, Erneuerung der Brandmeldeanlage) oberste Priorität haben.
In der Vergangenheit hatten Stadt und Landkreis Aschaffenburg schon verschiedene Male Investitionskostenzuschüsse an die Maria-Ward-Schulen geleistet, sich dann aber darauf verständigt, dies zukünftig nicht mehr zu tun, sondern vorzugsweise den Pro-Kopf-Anteil am Betriebskostendefizit pro Schülerin zu erhöhen.
Im Gegensatz zu kommunalen Schulträgern erhält die Maria-Ward-Schule bzw. Maria-Ward-Stiftung als privater bzw. kirchlicher Träger zwar staatliche Förderungen, kann selbst aber keine Gastschulbeiträge nach Art. 10 BaySchFG von den Kommunen erheben, aus deren Gebiet die Schülerinnen kommen.
In Anbetracht des vorgenannten Sachverhaltes schlägt die Verwaltung eine Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses pro Schülerin für die Haushaltsjahre 2021 – 2025 auf bis zu maximal 310 € vor, um so die Maria-Ward-Stiftung bei der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen zu unterstützen. Damit kann der ungedeckte Kostenaufwand der Brandschutzmaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren teilweise refinanziert werden.
Ab dem Haushaltsjahr 2026 würde der Höchstbetrag pro Schülerin ohne den Baukostenzuschuss gerundet 250 € betragen, wobei für die Zukunft vorgeschlagen wird, diesen Zuschuss an die regelmäßige Entwicklung der Gastschulbeiträge prozentual anzupassen.
Hierdurch wird eine zukunftsfähige finanzielle Basis für den Erhalt des Schulstandortes der Maria-Ward-Schulen in Aschaffenburg und Planungssicherheit für die Stiftung geschaffen.
Der Landkreis Aschaffenburg hat am 03.12.2020 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die Stadt Aschaffenburg in Anlehnung der Zuschussgewährung beim Landkreis Aschaffenburg die Betriebskostenzuschüsse anpasst.
Derzeit besuchen 350 Schüler aus dem Stadtgebiet die Maria-Ward-Schule, so dass für das Haushaltsjahr 2017 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 108.500 € (statt bisher 80.500 €) zu gewähren ist.
.Beschluss: 1
Herr Stadtrat Thomas Giegerich beantragt für die GRÜNE-Stadtratsfraktion, dass eine Entscheidung über den beantragten Betriebskostenzuschuss mit dem Abschluss der Grundstücksverhandlungen für den Neubau der Brentanoschule verbunden und solange ausgesetzt wird. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing lässt daraufhin über diesen Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
.Beschluss: 2
I. Die Stadt Aschaffenburg gewährt der Maria-Ward-Stiftung Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2021 einen Betriebskostenzuschuss von maximal 310 € (inkl. einem Baukostenzuschuss von 60 €) und ab dem Haushaltsjahr 2026 einen Betriebskostenzuschuss von maximal 250 € je Schüler/in mit gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet Aschaffenburg. Maßgebend hierfür ist jeweils das nachgewiesene Defizit der Jahresrechnung des Vorjahres.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[x] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
19. / PL/1/19/21. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 16.08.2020 wegen "Antrag auf Information des Stadtrates über Realisierungen in Aschaffenburg gemäß des 7. Altenberichts der Bundesregierung "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften"" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.12.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
19 | PL/1/19/21 |
.Beschluss:
Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 16.08.2020 wegen "Antrag auf Information des Stadtrates über Realisierungen in Aschaffenburg gemäß des 7. Altenberichts der Bundesregierung "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften"" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.12.2020.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. / PL/1/20/21. Nachtrag: Wechsel hinsichtlich der Bestellungen von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) als Mitglied und von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) als Stellvertreter im Werksenat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
20 | PL/1/20/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 15.12.2020 beantragten die Vertreter der Kommunalen Initiative den umseitig genannten Wechsel im Werksenat. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage von § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 88 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO).
Um Zustimmung wird gebeten.
.Beschluss:
I. Herr Stadtrat Jürgen Zahn (KI) wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied und Herr Stadtrat Johannes Büttner (KI) wird mit sofortiger Wirkung als Stellvertreter in den Werksenat bestellt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
|
[x] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
21. / PL/1/21/21. Nachtrag: Bestellung von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) als Vertreter des Mitglieds Katharina Koch (GRÜNE) in den Haupt- und Finanzsenat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
21 | PL/1/21/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 12.01.2021 bat die GRÜNE-Stadtratsfraktion um Neubestellung auf der Funktion des 1. Stellvertreters des Mitglieds Katharina Koch. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage von § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO).
Um Zustimmung wird gebeten.
.Beschluss:
I. Herr Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Frau Stadträtin Dr. Nicole Holzheu (GRÜNE) als 1. Stellvertreter des Mitglieds Katharina Koch (GRÜNE) in den Haupt- und Finanzsenat bestellt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[x] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
22. / PL/1/22/21. neue SPNr.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
22 | PL/1/22/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV). Der Gutachterausschuss besteht aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern und bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB, § 9 BayGaV).
Die Amtszeiten der ehrenamtlichen Gutachter laufen jeweils zum 31.03.2021 ab. Sie werden auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen; die wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 BayGaV).
.Beschluss:
I. Als ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg werden gemäß § 3 Abs. 1 und 3 BayGaV für weitere 4 Jahre berufen:
xxxx
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[…X..] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
23. / PL/1/23/21. neue SPNr.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.01.2021
|
ö
|
Beschließend
|
23 | PL/1/23/21 |
.Beschluss:
Der Fortsetzung der Sitzung des Plenums über 22:00 Uhr hinaus wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 02.03.2021 09:43 Uhr