Datum: 01.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 14:15 Uhr bis 21:18 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / HFS/3/6/21. Infektionsschutzgerechtes Lüften an Schulen; Förderung der Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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01.02.2021
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ö
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Beschließend
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1 | HFS/3/6/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand:
Der Haupt- und Finanzsenat vergab in seiner Sitzung vom 07.12.2020 einen Auftrag zur Beschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für alle Klassen-Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können. Das Bayerische Staatsministeriums für Unterricht und Kultus förderte diese technischen Investitionskosten im Wege der Anteilfinanzierung. Die Stadt Aschaffenburg hat daraufhin nach Absprache mit den Schulen 60 mobile Luftreinigungsgeräte und darüber hinaus 1.060 CO2-Melder beschafft, die aktuell ausgeliefert und entsprechend installiert werden.
Zum Ende der laufenden Antragsfrist im Förderprogramm für Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen hat der bayerische Ministerrat eine Fortsetzung in Form einer zweiten Antragsrunde für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte beschlossen.
Der staatliche Förderanteil für diese Geräte wird gegenüber der ersten Runde (100%) bei 50% der Anschaffungskosten von ca. 3.500 Euro pro Gerät liegen, d.h. der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €. Die Förderung erfolgt nach Datum der Antragstellung („Windhundprinzip“).
Anträge der Schulaufwandsträger können voraussichtlich Ende Januar 2021 nach entsprechender Änderung der Förderrichtlinie und längstens bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
2. technische Bewertung
Nach Bekanntgabe der Empfehlung der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) zum sachgerechten Lüften und zum Einsatz von Lüftungstechnik in Schulen während der SARS-CoV-2 Pandemie vom 12.8.2020 (IRK 2020-1) ist eine Diskussion darüber entstanden, ob in der kalten Jahreszeit mobile Luftreiniger ergänzend oder auch als Ersatz für das aktive Lüften über Fenster in Unterrichtsräumen eingesetzt werden sollten. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt in seiner Handreichung vom 15.10.2020, mobile Luftreiniger nur in Ausnahmefällen und als flankierende Maßnahme einzusetzen. In der ergänzenden Stellungnahme des UBA speziell zum Einsatz mobiler Luftreiniger vom 22.10.2020 wird diese grundsätzliche Haltung nochmals bekräftigt.
Insgesamt wird festgestellt, dass sowohl der Wirkungsgrad der Geräte (die nur unter Laborbedingungen getestet wurden), die Geräuschemissionen, als auch verschieden Faktoren im Umfeld des Gerätes (Raumverhältnisse, Belegungsdichte, Anordnung des Luftreinigers im Raum, etwaige Strömungshindernisse etc.) einer pauschalen Empfehlung zur Anschaffung und Installation entgegenstehen.
Beim Einsatz von mobilen Luftreinigern mit Filtration wird z.T. der 6-fache Luftdurchsatz des Raumluftvolumens pro Stunde gefordert, um erfolgreich die Aerosolmenge im Raum zu reduzieren. Luftdurchsatz im Sinne der Förderleistung eines Geräts bedeutet etwas Anderes als Luftwechsel (Luftaustausch) der Raumluft mit außen. Der Luftdurchsatz eines Gerätes ist nicht direkt mit der Lüftungssituation über Fenster vergleichbar. So wird bei mobilen Luftreinigern die gesamte Luft durch ein einziges Gerät geleitet, während bei Fensterlüftung die Raumluft über deutlich größere Fensteröffnungsflächen ausgetauscht wird. Insoweit kann seitens des Umweltbundesamtes die Verwendung der Geräte auch nicht als 1:1-Ersatz für Fensterlüftung empfohlen werden.
Ferner wird der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten von verschiedenen weiteren Stellen kritisch gesehen, da die Geräte keinen nachgewiesenen infektionspräventiven Nutzen haben, ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und gegebenenfalls kontraproduktiv wirken, da sie bei mangelnder oder falscher Wartung sogar zu „Virenschleudern“ werden können. Gestützt wird diese Ansicht auch durch aktuelle Expertenmeinungen zahlreicher medizinischer Fachgesellschaften und Behörden wie zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und des European Centre for Disease Prevention and Control der EU.
Die von Befürwortern des Einsatzes von Luftreinigungsgeräten oft zitierte Studie der Universität der Bundeswehr München kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass dezentrale Lüftungsgeräte das direkte Infektionsrisiko, das durch direktes Anhusten oder beim langen Unterhalten über kurze Distanz erfolgen kann, nicht verringern können. Die beste Prävention ist und bleibt nach Einschätzung der Fachleute regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume.
Festzuhalten bleibt, dass auch der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht dazu führt, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird oder auf das Lüften verzichtet werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den mobilen Luftreinigungsgeräten täglich vor Nutzung das Gerät für 30 min auf ca. 100 Grad Celsius erhitzt werden sollte, um Schimmelbildung sowie Verkeimen zu vermeiden.
3. Kosten
Um alle Schulen zusätzlich auch in ausreichend belüftbaren Räumen mit mobilen Luftreinigungsgeräte auszustatten, würden aktuell schätzungsweise ca. 800 Geräte benötigt. Bei einem Anschaffungspreis von ca. 3500 Euro pro Gerät ergäben sich Anschaffungskosten von 2,8 Mio Euro, von denen maximal 50 Prozent, also 1,4 Mio Euro gefördert würden. Demnach müsste die Stadt Aschaffenburg für die verbleibenden 1,4 Mio Euro selbst aufkommen, die in jedem Falle als zusätzliche Ausgabe im Haushalt 2021 eingestellt werden müssten.
Weitere Folgekosten entstehen durch den notwendigen Austausch der Filter der Luftreinigungsgeräte. Diese sind aktuell nicht bezifferbar.
4. Zeitplan
Es wird auch darauf hingewiesen, dass durch das vorgesehene Vergabeverfahren die Beschaffung nicht vor Sommer 2021 abgeschlossen sein wird.
Nach Abwägung der eingangs erläuterten kritischen technischen Bewertung einer zusätzlichen Belüftung von belüftbaren Räumen mittels mobilen Luftreinigungsgeräten und aufgrund des Zeitplans der tatsächlichen Inbetriebnahme dieser mobilen Luftreinigungsanlagen in den Schulen sollte die Teilnahme an der zweiten Antragsrunde aktuell nicht angestrebt werden.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung über die Fortsetzung der staatlichen Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen in Form einer zweiten Antragsrunde wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[X] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. / HFS/3/7/21. Museen: Förderung des Neuen Kunstvereins Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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01.02.2021
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ö
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Beschließend
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2 | HFS/3/7/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Neue Kunstverein firmiert als eingetragener Verein.
Der Neue Kunstverein organisiert und zeigt pro Jahr mehrere Ausstellungen, die durch die Mitgliedsbeiträge, teils durch private Spenden und teils durch den Bezirk Unterfranken sowie die Stadt Aschaffenburg finanziert werden und durch ehrenamtliche Arbeit unterstützt wird.
Der Neue Kunstverein leistet einen wichtigen kulturellen Beitrag für die Bürger und Bürgerinnen und auch die Gäste der Stadt Aschaffenburg, dessen Erhalt auch für die Zukunft gesichert werden sollte. Ohne den Förderbeitrag der Stadt könnten die Kunstausstellungen nicht realisiert werden.
Die Zuwendung soll künftig in Abhängigkeit eines formalen Förderantrags stehen und die Verpflichtung eines Verwendungsnachweises beinhalten.
.Beschluss:
Der Sachverhalt wird vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1
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3. / HFS/3/8/21. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Stadt Aschaffenburg;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Hospital-Stiftung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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01.02.2021
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ö
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Beschließend
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3 | HFS/3/8/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mündlicher Bericht der Verwaltung
Der Stellenplan wird entsprechend dem Ergebnis der Sitzung des Stadtrates vom 25.01.2021 erstellt und dem Hauptsenat als Tischvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
.Beschluss:
- Der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Entwurf des Haushaltsplanes 2021 (Drucksache Entwurf, Stand: 16.12.2020) schließt - einschließlich des beigefügten Änderungsblattes (Anlage 1) - wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt 266.357.350 €
Vermögenshaushalt 64.499.600 €
Gesamthaushalt 330.856.950 €
- Der Haushaltsentwurf wurde beraten. Die Beratungsergebnisse des Hauptsenates werden diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügt.
- Der so gefasste Entwurf des Haushaltsplanes 2021 wird dem Stadtrat – Plenum – zur endgültigen Beschlussfassung überwiesen.
- Der Haushaltsentwurf der Hospital-Stiftung schließt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt 1.435.600 €
Vermögenshaushalt 263.400 €
Gesamthaushalt 1.699.000 €
Er wird dem Stadtrat – Plenum – zur endgültigen Beschlussfassung überwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.07.2021 11:47 Uhr