Datum: 03.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 17:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/7/4/21 Umbau Fußgängerüberweg Blütenstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss
2HFS/7/5/21 Neubau Bushaltestelle Mühlstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss
3HFS/7/6/21 Zufahrt Klinikum - Bau- und Finanzierungsbeschluss
4HFS/7/7/21 Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg Änderung der Küchenkonzeption
5HFS/7/8/21 Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); Bericht über die Jahre 2019 und 2020

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1. / HFS/7/4/21. Umbau Fußgängerüberweg Blütenstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 03.05.2021 ö Beschließend 1HFS/7/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachverhalt
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 dem Umbau des Fußgängerüberweges (FGÜ) Nr. 401 Blütenstraße (Kreuzung Vogelsbergstraße) zugestimmt.

2. Projektbeschreibung
Der FGÜ in der Blütenstraße im Stadtteil Schweinheim liegt an der Kreuzung zur Vogelsbergstraße. Die Blütenstraße beginnt und endet an der Spessartstraße und führt Richtung Schweinheim Zentrum in die Seebornstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (Zone). Die Blütenstraße wird in Höhe des FGÜ von der Buslinie 10 befahren.
Die Fahrbahn der Blütenstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 7,55 m. Laut den Richtlinien der R-FGÜ 2001 „sollte die für den Kraftverkehr-Längsverkehr effektiv nutzbare Breite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden“. Für eine Mittelinsel reicht der vorhandene Platz nicht aus, zumal eine Mittelinsel den Schleppkurven der ab- und einbiegenden Fahrzeugen entgegensteht.
Die Umplanung sieht daher vor, die effektiv nutzbare Fahrbahnbreite durch seitliche Einbauten zu verringern. Dazu eignen sich die wie schon in der Steubenstraße verwendeten sog. „Verkehrswächter“ mit 1,00 m Breite. Diese werden vor der Rinne montiert, so dass das Oberflächenwasser weiterhin auf direktem Weg in der Entwässerungsrinne gesammelt werden kann.
Die Fußgängerquerung wird als geteilte Querung ausgebaut, d. h. eine Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwägen und ein 6 cm hohes Tastbord für Blinde und Sehbehinderte mit Blindenstock. Dazu kommen die nach der DIN 32984 vorgegebenen taktilen Elemente, wie Noppenplatten zum Auffinden des Übergangs und Rippenplatten als Richtungsfeld am Tastbord bzw. Sperrfeld vor der Nullabsenkung.
Die Beleuchtung wird beidseits des FGÜ durch spezielle, über dem FGÜ hängende Peitschenmasten verbessert, so dass die dort querenden Fußgänger deutlicher sichtbar und der FGÜ dadurch sicherer werden. Vergleichbare Leuchten wurden schon in anderen FGÜ verwendet (z.B. Schulzentrum, Ruhlandstraße, Lange Straße, Spessartstraße, Platanenallee).
Für den Radverkehr sind keine separaten baulichen Fahrradanlagen erforderlich. Der Linienbusverkehr kann wie bisher den Übergang passieren.
Da die AVG in diesem Bereich ihr Leitungsnetz ertüchtigen möchte, werden vorsorglich Leerrohre mitverlegt.

3. Kosten
Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:

FGÜ
Baukosten
Beleuchtung
Baunebenkosten
Gesamt
Nr. 401 Blütenstraße
63.850 €
14.000 €
1.800 €
79.650 €


Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Im Vergleich Kostenschätzung/ Kostenberechnung:

BHS
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Baukosten
52.000 €
63.850 €
Beleuchtung
10.000 €
14.000 €
Baunebenkosten
1.800 €
1.800 €
Gesamt
63.800 €
79.650 €

Im Vergleich zur Kostenschätzung ergaben sich durch die weiter ausgearbeitete Planung, aber auch durch angepasste Marktpreise Erhöhungen in den Baukosten. Zudem haben sich die Kosten der Beleuchtung durch die Wahl auf FGÜ-spez. Peitschenleuchten aufgrund von technischen Zwangspunkten erhöht.

4. Finanzierung
Für das Projekt „Umbau FGÜ 2021“ sind im Haushalt 2021 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9500 insgesamt 150.000 Euro vorgesehen. Davon werden auch die beiden FGÜ (anteilig Umbau und Neubau) im Projekt „Schweinheimer Höhe“ mit 65.000 € finanziert. Die Mittel sind ausreichend bemessen.

5. Weiteres Vorgehen
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2./ 3. Quartal des Jahres 2021 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt dem Umbau des Fußgängerüberweges Nr. 401, Blütenstraße (Kreuzung
Vogelsbergstraße) mit Gesamtkosten von 79.650 € brutto zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme im Jahr 2021 baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. / HFS/7/5/21. Neubau Bushaltestelle Mühlstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 03.05.2021 ö Beschließend 2HFS/7/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 dem Neubau der Bushaltestelle (BHS) Mühlstraße in der Schillerstraße im Stadtteil Damm zugestimmt.

  1. Projektbeschreibung

Im Sommer 2020 eröffnete der neue Lebensmittelmarkt TEGUT in der Schillerstraße auf dem ehemaligen LÖWER-Gelände. Mit dem Bau des Marktes wurden auch 33 neue Wohnungen geschaffen.
Die Linie 11 verkehrt auf der Schillerstraße zwischen Dyroffstraße und Linkstraße, jedoch gibt es in diesem Bereich im engeren Umfeld des neuen Marktes keine Haltestelle. Die nächsten BHS sind in östlicher Richtung am Michaelsplatz in Damm Zentrum und in westlicher Richtung südlich des Friedhofes Damm in der Linkstraße. Die Verkehrsbetriebe haben daher vorgeschlagen, in der Schillerstraße in unmittelbarer Nähe zum Markt eine neue Haltestelle einzurichten. Bedingt durch den durchgehenden Parkstreifen mit Baumquartieren kann der Bus nicht am Fahrbahnrand halten, ohne die ein-und aussteigenden Fahrgäste zu gefährden. Ein Umbau, auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit, ist daher unumgänglich. In einem Beschluss des PVS am 31.05.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Planungen hierzu aufzunehmen.
Eine Konzeptplanung über den genaueren Standort wurde nach einem Ortstermin mit Tiefbauamt, Stadtplanungsamt und Verkehrsbetriebe sowie unter Beteiligung des Gartenamtes im Arbeitskreis Verkehr vorgestellt und von den Teilnehmern befürwortet.
In Bezug auf die Standortsuche sollte die BHS beidseitig möglichst nah am neuen Markt eingerichtet werden. Aufgrund von straßenbegleitenden, erhaltenswerten Bäumen, musste der Standort etwas weiter in Richtung stadtauswärts verschoben werden. Dies hat den Vorteil, dass über den vorhandenen Grünstreifen relativ einfach eine Querung für die Fußgänger eingerichtet werden kann. Die Querungsstelle nimmt den auf der Nordseite in den Gehweg der Schillerstraße einmündenden Fußweg in das Gebiet Galgenbuckel auf. Bewohner aus diesem Gebiet können in direktem Weg die Schillerstraße queren und so zu dem Markt zu gelangen, ohne den Umweg über die Ampel an der Kreuzung zur Mühlstraße in Kauf zu nehmen. Ein Wunsch nach einer alternativen Querungsmöglichkeit zur Lichtsignalanlage Kreuzung Mühlstraße wurde von den Bürgern bereits gefordert. Das Tiefbauamt hat bereits im Jahr 2020 durch den städtischen Bauhof einen Durchbruch des Grünstreifens ausführen lassen.

Die neue BHS ist auf beiden Straßenseiten für Gelenkbusse ausgerichtet und wird barrierefrei ausgestaltet. Taktile Elemente mit Kontrastplatten im Einstiegsbereich für Blinde- und Sehbehinderte sowie ein 18 cm Sonderbord für ein paralleles Anfahren des Busses sorgen für komfortables Ein- und Aussteigen.

Die stadteinwärts führende Haltestelle auf Seiten des neuen Marktes wird durch zwei neue Baumquartiere flankiert, die sich dort derzeit befindlichen Längsparkstreifen werden vor und hinter der Haltestelle fortgeführt.

Auf dieser Seite (stadteinwärts) wird eine dreifeldrige Wartehalle installiert, die mit einer beleuchteten Werbevitrine ausgestattet ist. An der Haltestelle auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung stadtauswärts wird ein unbeleuchteter, ebenso langer, aber mit verkürzten Seitenwänden ausgestatteter Fahrgastunterstand angebracht.

Der breite Radstreifen, der derzeit an den Haltestellen vorbeiführt, bleibt von der Planung unberührt, wird aber wie es in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen gefordert wird, im Bereich der beiden Haltestellen ausgesetzt. Damit der Bus die Haltestelle legal anfahren kann, wird der Radstreifen vor und nach der BHS für einige Meter in unterbrochener Markierung ausgeführt.

Außer der beleuchteten Vitrine der Wartehalle wird an der Querung die Beleuchtung durch eine neue LED-Leuchte auf 6 m Mast mit Doppelausleger auf der Mittelinsel ergänzt. Dazu muss ein Beleuchtungskabel von der stadtauswärtsgelegenen Haltestelle quer zur Fahrbahn verlegt werden.

Die AVG wird zusätzlich Leerrohre auf beiden Seiten verlegen. Die Planung wurde mit allen beteiligten Fachdisziplinen, insbesondere mit Stadtplanungsamt, Gartenamt, Radverkehrsbeauftragtem, sowie Stadtwerken und Verkehrsbetrieben abgestimmt.

Es gibt keine Änderungen gegenüber der Vorplanung.


  1. Kosten

Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:

BHS
Baukosten
Beleuchtung
Baunebenk.
Gesamt
BHS Mühlstraße
98.977 €
2.000 €
1.600 €
102.577 €


Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Im Vergleich Kostenschätzung/ Kostenberechnung:

BHS
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Baukosten
88.000 €
98.977 €
Beleuchtung
2.000 €
2.000 €
Baunebenkosten
7.500 €
1.600 €
Gesamt
97.500 €
102.577 €

Im Vergleich zur Kostenschätzung ergaben sich geringe marktpreisbedingte Erhöhungen in den Baukosten.

  1. Finanzierung

Für das Projekt sind im Haushalt 2021 auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 insgesamt 220.000 Euro angemeldet. Davon werden außer der vorgestellten Haltestelle die am 17.02.2020 im Plenum beschlossene beidseitige Haltestelle im Rahmen des Projektes Umbau Schweinheimer Höhe umgebaut sowie die vom staatlichen Bauamt im Jahr 2020/ 2021 barrierefrei ausgebauten Haltestellen in der Hanauer Straße (B 8) finanziert. Die Mittel sind ausreichend.

  1. Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2./3.Quartal des Jahres 2021 geplant. Die Bauausführung schließt sich daran an.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt dem Neubau der Bushaltestelle Mühlstraße in der Schillerstraße im Stadtteil Damm mit Gesamtkosten von 102.577 € brutto zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die neue Bushaltestelle im Jahr 2021 baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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3. / HFS/7/6/21. Zufahrt Klinikum - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 03.05.2021 ö Beschließend 3HFS/7/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass 

Im Planungs– und Verkehrssenat vom 04.07.2019 wurden dem Stadtrat drei verschiedene Varianten vorgestellt und die Aufweitung der Einmündung einschließlich einer Lichtsignalanlage (LSA) beschlossen. Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau schließt sich der Maßnahme an und führt diese auf dem Gelände des Klinikums fort. 

Am 14.07.2020 stimmte der Planungs- und Verkehrssenat der vorgestellten Entwurfsplanung zu und ermächtigte die Verwaltung die weiteren Planungsschritte einzuleiten, um den Bau- und Finanzierungsbeschuss herbeizuführen.


  1. Projektbeschreibung 

Beginnend an der Ausfahrt des Parkplatzgeländes des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau (Auftrag des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau) wird ein zusätzlicher Fahrstreifen bis zur Einmündung in die Alois-Alzheimer-Allee errichtet. Dieser beinhaltet einen 1,50 m breiten Fahrradstreifen als Möglichkeit der Vorbeifahrt bei Rotsignalisierung für Radfahrer und Aufstellung in einem vorgezogenen Wartebereich. Die Fahrbahnverbreiterung der Ausfahrt bedingt die Verlegung des bestehenden Gehweges und bietet die Möglichkeit beim Neubau die Breitenanforderungen von 2,50 m für die Nutzung als gemeinsamen Geh- und Radweg umzusetzen. 
 
Die vorhandene Busbucht an der Alois-Alzheimer-Allee in Fahrtrichtung Haibach wird zurückgebaut, die Flächen entsiegelt und der bestehenden Grünfläche zugeordnet. 
 
Die Querungen für Fußgänger, aber auch Radfahrer werden barrierefrei als geteilte Querungsstelle für seh- bzw. mobiliätsbeschränkte Personen innerhalb der Lichtsignalanlage ausgebildet.  Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass auf die Inselköpfe im Bereich der Fußgängerfurt über die Haibacher Straße verzichtet werden kann. Die Inselköpfe werden bereits aufgrund des benötigten Platzbedarfs zur Verkehrsführung im Rahmen der Baumaßnahme „Regenwasserbehandlung Haibacher Straße“ entfernt.

Mit Hilfe einer Verschwenkungsinsel im Einmündungsbereich werden Radfahrer sicher vom östlichen Geh- und Radweg auf die Straße „Am Hasenkopf“ geführt. 
 
Die vorhandene Entwässerung über Straßenabläufe am Seitenrand bleibt bestehen. Vorhandene Sinkkästen werden versetzt und mit einer Filterpatrone ausgestattet, um zu verhindern, dass schadstoffbelastetes Niederschlagswasser ohne Vorbehandlung in den straßenbegleitenden Kanal in das FFH-Gebiet Krämersgrund geleitet wird. Die zugehörige Planung wurde im PVS am 23.06.2020 vorgestellt und beschlossen. 
 
Aufgrund der Aufweitung des Einmündungsbereiches, ist eine Verlegung des Straßen-beleuchtungskabels in den neuen Geh- und Radweg erforderlich. Auf der Mittelinsel der Straße „Am Hasenkopf“ wird eine zentrale Leuchte errichtet, um eine ideale Ausleuchtung des Verkehrsraums zu erzielen. 
 
Durch die Verbreiterung der Einmündung wird eine kleinere Fläche Grunderwerb auf dem Grundstück des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau erforderlich.  
 

  1. Kosten 

Die berechneten Gesamtkosten im Rahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses für die Umsetzung der Maßnahme einschließlich Lichtsignalanlage betragen ca. 455.000 € brutto. 

Die berechneten Kosten im Rahmen der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können. 

 

Kostenberechnung
bepreistes Leistungsverzeichnis
Verkehrsanlage 
215.000 €
225.700 €
Lichtsignalanlage (technische Anlage u. Tiefbau)
143.000 €
143.000 €
Straßenbeleuchtung
8.900 €
5.500 €
Grunderwerb 
3.900 €
3.900 €
Ausgleichsmaßnahmen 
1.000 €
1.000 €
Summe
371.800 €
379.100 €
Baunebenkosten 20%  ca.
75.000 €
75.900 €
Summe brutto gerundet
447.000 
455.000 €

Die Mehrkosten im Bereich der Verkehrsanlage begründen sich über erhöhte Aufwendungen für das Zusammenspiel mehrerer Bauphasen.


  1. Finanzierung 

Über die Haushaltsstelle 1.6400.9507 „Umbau Zufahrt Klinikum“ stehen für 2021 ca.  423.000 € zur Verfügung. Ein Teil der Baunebenkosten in Höhe von ca. 32.000 € wurden bereits in den Vorjahren gezahlt, so dass die vorhandenen Mittel ausreichend sind.


  1. Weiteres Vorgehen 

    Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss ist eine Vergabe der Bauleistung einschließlich LSA für das Plenum am 19.07.2021 vorgesehen. Die Baudurchführung soll Anfang August im Anschluss an die Baumaßnahme zur „Regenwasserbehandlung Haibacher Straße“ erfolgen. Als Bauzeit werden 4 Monate kalkuliert. Die Straßenbauarbeiten sollen unter Aufrechterhaltung der Zufahrt zum Klinikum erfolgen, jedoch können punktuelle Einengungen nicht ausgeschlossen werden. 

.Beschluss:

I.
1.        Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Ausbau der Zufahrt Klinikum aus der Alois-Alzheimer-Allee mit Gesamtkosten in Höhe von 455.000 € brutto.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung einzuleiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

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4. / HFS/7/7/21. Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg Änderung der Küchenkonzeption

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 03.05.2021 ö Beschließend 4HFS/7/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat am 05.10.20 für die Kindertagestätte den Bau- und Finanzierungsbeschluss, mit Gesamtkosten in Höhe von 6.905.312,00 € gefasst. Bestandteil der Entwurfsplanung war eine Verteilerküche, in Höhe von 62.560,00 €, die von einer Cateringfirma angeliefert werden sollte.

Mit Schreiben vom 10.11.2020 hat der inzwischen beauftragte Träger (Evan-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobus) die Änderung der Küchenkonzeption (Frischküche, Cook&Serve) beantragt. In der Kindertagesstätte St. Jakobus, die vom gleichen Träger geführt wird, gibt es eine Vollküche, die täglich 100 Essen vor Ort zubereitet. Nach Auskunft von Pfarrer Geißendörfer ist das Essen für alle Beteiligte kostengünstiger und qualitätsvoller.

Die Änderung der Küchenkonzeption ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden, da bei einer Frischküche eine Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden muss. (gemäß VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchen, Anschlussleistung > 25 kW)


Die Mehrkosten stellen sich wie folgt dar:


1.        Geräteausstattung
Ausführung in Edelstahl, höherwertige und zusätzliche Gastro-Geräte        10.430,00 €

2.        Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung                                        67.436,00 €

3.        Zusätzliche Fliesenarbeiten (raumhoch), Bodeneinläufe                          4.660,00 €

4.        Nebenkosten                                                                        21.825,00 €

Netto                                                                                  104.351,00 €

Brutto                (gerundet)                                                          124.200,00 €


Die Förderung des Bauvorhabens erfolgt nach der Hauptnutzfläche. Eine Änderung der Küchenkonzeption führt nicht zu einer erhöhten Förderquote. Die Gesamtkosten erhöhen sich dadurch auf 7.029.512,96 €

Die Ausführungsplanung ist ab November auf die geänderte Konzeption umgestellt worden, damit es zu keinem Planungsstillstand kommt.

Der Träger beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 90.000,00 € bei den o. a. Mehrkosten.

.Beschluss:

I. Der Haupt- und Finanzsenat stimmt der Änderung der Küchenkonzeption beim Neubau der Kindertagesstätte am Anwandeweg zu. Mit den Mehrkosten in Höhe von 124.200,00 € und dem Trägeranteil von 90.000,00 € besteht Einverständnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / HFS/7/8/21. Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); Bericht über die Jahre 2019 und 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 7. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 03.05.2021 ö Beschließend 5HFS/7/8/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Aschaffenburg hat der Stadtrat mit Beschluss vom 21.05.2012 (SPNr. PL/7/5/12) die Geschäftsordnung des Stadtrates geändert und festgelegt, dass jährlich über die Annahme von Zuwendungen in Geld (Spenden und Schenkungen) in anonymisierter Form zu berichten ist. Diesem Verlangen wird mit der beigefügten Übersicht über die Zuwendungen in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 Rechnung getragen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) ist der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z. B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert bis zu 25 000, -- € zuständig (laufendes Geschäft der Verwaltung gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO). Der Oberbürgermeister hat diese Zuständigkeit insbesondere bei der Annahme von Zuwendungen zu sozialen Zwecken zum Teil auf Bedienstete der Stadt Aschaffenburg delegiert (gem. § 10 Abs. 5 GeschO i. V. m. Art. 39 Abs. 2 GO).

Nach § 3 Nr. 10 a GeschO ist das Plenum für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z. B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert ab 25.000, -- € zuständig. Im Haushaltsjahr 2020 hat eine einzelne Zuwendung den Betrag von 50.000, -- € erreicht. (Beschluss Haupt- und Finanzsenat vom 05.10.2020).

Der Stadtrat wird um Kenntnisnahme gebeten.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung über die Annahmen Zuwendungen in Geld oder geldwerten Zuwendungen (Spenden oder Schenkungen) an die Stadt Aschaffenburg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2021 09:38 Uhr