Datum: 01.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/3/1/21. PL/3/1/21
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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01.03.2021
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ö
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Beschließend
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1 | PL/3/1/21 |
.Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing händigt den Stadtratsmitgliedern Martina Fehlner, Thomas Gerlach und Anne Lenz-Böhlau die „Kommunale Dankurkunde für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung“ aus und dankt den Geehrten für ihr Engagement um das Allgemeinwohl im Namen der Stadt Aschaffenburg aber auch persönlich.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PL/3/2/21. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss - 1.Bestellung von Frau xxx als Nachfolgerin von Frau xxx - 2. Bestellung von xxx als Stellvertreterin von Frau xxx im Jugendhilfeausschuss.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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01.03.2021
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ö
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Beschließend
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2 | PL/3/2/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1)
Frau Elisa Narloch ist mittlerweile mit einer Teilzeitstelle neben Herrn xxx als Geschäftsführerin des Stadtjugendrings tätig. Sie hat daraufhin beantragt, dass an ihrer Stelle
künftig ihre bisherige Vertretung, Frau xxx, den Stadtjugendring Aschaffenburg als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses repräsentiert.
Zu 2)
Frau Sabine Weber wurde vom Stadtjugendring als Nachfolgerin von Frau xxx vorgeschlagen, die bislang als Stellvertretung von Frau xxx im Jugendhilfeausschuss benannt
war.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat stimmt den folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu:
- Frau Lisa Fürst (Stadtjugendring) wird Nachfolgerin von Frau xxx, der bisherigen Vertreterin des Stadtjugendrings im Jugendhilfeausschuss
- Frau Sabine Weber wurde vom Stadtjugendring als Nachfolgerin von Frau xxx, der bisherigen Stellvertretung von Frau xxx, benannt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[X] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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3. / PL/3/3/21. Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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01.03.2021
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ö
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Beschließend
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3 | PL/3/3/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann die Stadtverwaltung gem. § 10 Abs.2 BWO eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Festsetzung durch Satzung erfolgt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt gem. der neuen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 7. Mai 2019, Az. B1-1367-3-14, zumindest bei Kommunalwahlen, keine laufende Angelegenheit der Gemeinde mehr dar. Zuständig ist nunmehr der Stadtrat oder ein entsprechender Ausschuss.
Über die tatsächliche Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei der Bundestagswahl keine gesetzliche Vorgabe. Bei der Bundestags- und Europawahl ist gem. § 10 Abs. 2 BWO das Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher auf mindestens 35 €, für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf mindestens 25 € festgelegt. Bei der Bundestagswahl 2017 und bei der Europawahl 2019 wurde von der Stadt Aschaffenburg für alle Wahlhelfer ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € bewilligt. Bei der Stadtratswahl 2020 hatte die Stadt Aschaffenburg das Erfrischungsgeld kurzfristig auf 50 € je Wahlhelfer erhöht, da es Pandemiebedingt nicht die sonst übliche Bewirtung im Rathaus für die Wahlhelfer gab. Auch bei dieser Wahl wird die Bewirtung im Rathaus entfallen müssen, da es sich abzeichnet, dass auch im September die Pandemie noch nicht überwunden sein wird.
2. Die Kosten für die Aufwandspauschale werden sich voraussichtlich auf 23.040 € für die Bundestagswahl 2021 belaufen.
(72 Wahllokale x 8 Wahlhelfer x 40 € = 23.040 €)
Die Rückerstattung durch den Bund für das Erfrischungsgeld wird voraussichtlich 15.840 € betragen.
Das Wahlamt plant für die Bundestagswahl mit 72 Wahllokalen. Davon 36 Urnenstimmbezirke und 36 Briefwahlstimmbezirke. Die Briefwahlstimmbezirke werden dadurch gegenüber der letzten Bundestagswahl 2017 von zehn auf 36 erhöht. Die Urnenwahlbezirke entsprechend vermindert. Es fallen jedoch keine Liegenschaften für Wahllokale weg. Jedoch wird es innerhalb der jeweiligen Schulen weniger Urnenwahllokale geben. Das Wahlamt rechnet mit einem sehr viel höheren Briefwahlaufkommen als bei der letzten Bundestagswahl. Bereits bei den vergangenen Wahlen war von Jahr zu Jahr eine sehr große Steigerung von Briefwählern festzustellen. Die rein briefliche Abstimmung zur Stichwahl des Oberbürgermeisters war nochmals zusätzliche Werbung für die Briefwahl. Da schon jetzt absehbar ist, dass auch im Spätsommer noch Hygiene und Abstands-regelungen beachtet werden müssen, wird dies bei vielen Wählerinnen und Wählern ein zusätzlicher Anreiz zu sein, Briefwahl zu beantragen und die Urnenwahllokale zu meiden. Das Wahlamt sieht sich mit dieser Stimmbezirksverteilung gerüstet, um die Wahl organisatorisch gut durchführen zu können und auch bei einer extrem hohen Briefwahlbeteiligung am Wahlabend eine zeitlich angemessene Auszählung der Wählerstimmen zu gewährleisten.
.Beschluss:
I. Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 wird eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 40 € für die ehrenamtlichen Wahlhelfer festgesetzt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[…X..] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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4. / PL/3/4/21. Ausschreibung der Grundstücke Fl.-Nrn. 455/183 und 455/184, Gemarkung Leider, Baugebiet „Anwandeweg“, Schopenhauerstr. 7 und 9, für (eine) Baugemeinschaft(en)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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01.03.2021
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ö
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Beschließend
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4 | PL/3/4/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschlüssen vom 11.10.2016 (Planungs- und Verkehrssenat), bzw. 24.10.2016 (Plenum) hat der Stadtrat das städtische Wohnraumförderprogramm beschlossen. Innerhalb dieses Wohnraumförderprogramms bietet das „Programm 3“ die Möglichkeit der Vergabe von städtischen Grundstücken an Baugemeinschaften.
Bereits im Jahr 2018 ist eine Baugemeinschaft an die Verwaltung herangetreten mit dem Wunsch „Genossenschaftliches Bauen“ für ca. 40 bis 50 Wohneinheiten zu ermöglichen. Aufgrund der noch nicht so weit fortgeschrittenen Erschließung des Baugebietes „Anwandeweg“ stand zunächst kein Grundstück für eine Bebauung in dieser Größenordnung zur Verfügung.
Mit Ausschreibung des städtischen Grundstückes Fl.-Nr. 455/180 „Schopenhauer Straße 16“ trat die Baugemeinschaft erneut mit der Anfrage nach einem entsprechenden Grundstück in geeigneter Größe an die Verwaltung heran.
Die Grundstücke Fl.-Nrn. 455/183 und 455/184 liegen im Teilbaugebiet WA 13 des Bebauungsplanes 07/06 „Anwandeweg“. Es handelt sich dabei um ein allgemeines Wohngebiet. Der Bebauungsplan lässt die Bebauung von Gebäuden mit 3 bis 4 Vollgeschossen bei einer baulichen Ausnutzung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 zu. Der Bebauungsplan setzt für dieses Teilbaugebiet (WA 13) fest, dass bei der Errichtung von Gebäuden pro Baugrundstück auf mindestens 50 % der Bruttogeschossfläche Wohnungen erstellt werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden könnten, siehe auch Anlage 2 „Auszug aus dem B-Plan“.
Dieses Ziel der sozialen Wohnraumerstellung würde sich auch durch Vergabe an eine Baugemeinschaft erreichen lassen. Nachdem bereits eine Baugemeinschaft Interesse an einem größeren Gemeinschaftsprojekt bekundet hat, würde die Verwaltung die beiden Grundstücke zur Vergabe ausschreiben um weiteren Baugemeinschaften die Gelegenheit zur Bewerbung zu ermöglichen.
Die beiden Grundstücke werden Anfang des Jahres 2022 zur Bebauung zur Verfügung stehen. Das Vergabeverfahren nach „Programm 3“ des städtischen Wohnraumförderprogramms ist in mehrere Abschnitte unterteilt und damit langwieriger als die Vergabe von Grundstücken für eine Einzelhausbebauung (Programm 2). Mit der Ausschreibung geht eine 3-monatige Bewerbungsfrist einher, damit sich interessierte Baugemeinschaften konstituieren können. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens wird eine grobe Projektplanung und dann auch ein Bauantrag gefordert.
Auch unter dem Aspekt, dass die Vergabe beider Grundstücke gemeinsam an eine Baugemeinschaft effizienter als die Vergabe an zwei Baugemeinschaften ist, soll bevorzugt die Vergabe beider Grundstücke an eine Baugemeinschaft erfolgen.
Um vorstehende Beschlussfassung wird gebeten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen keine Kosten.
.Beschluss:
I.
Die beiden Grundstücke Fl.-Nrn. 455/183 „Schopenhauerstraße 9“ mit 1.739 m² und 455/184 „Schopenhauerstraße 7“ mit 2.076 m², zusammen 3.815 m², beide Gemarkung Leider, werden zur Vergabe an (eine) Baugemeinschaft(en) nach „Programm 3“ des städtischen Wohnraumförderprogramms gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Exposé ausgeschrieben.
Der Kaufpreis beträgt gemäß der Stellungnahme der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte 750,00 Euro / m², somit für die Gesamtfläche 2.861.250,00 Euro (Grundstück Fl.-Nr. 455/183 mit 1.739 m²: 1.304.250,00 Euro, Grundstück Fl.-Nr. 455/184 mit 2.076 m²: 1.557.000,00 Euro.
Die Kaufpreise beinhalten keine Erschließungskosten, Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich oder Kosten für die Erstellung der Hausanschlüsse.
Die beiden Grundstücke werden bevorzugt gemeinsam an eine Baugemeinschaft veräußert um eine größere Baugemeinschaft zu ermöglichen. Nachrangig ist auch der Verkauf jeweils eines Grundstückes an zwei Baugemeinschaften möglich.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[x] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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5. / PL/3/5/21. Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Aschaffenburg über den Betrieb der Volkshochschule
- Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 24.02.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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01.03.2021
|
ö
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Beschließend
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5 | PL/3/5/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit der 9. Nachtragsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Aschaffenburg wurde die Betriebskostenpauschale des Landkreises Aschaffenburg für die Jahre 2017 bis 2020 auf je 225.000 € festgesetzt. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass für die folgenden Abrechnungsjahre neue Verhandlungen geführt werden sollen.
Die Ausgaben der Volkshochschule wachsen seit Jahren stetig an. Zugleich sinkt die Beteiligung des Landkreises aufgrund der festen Pauschale von 225.000 € immer weiter. Waren es im Jahr 1998 noch 11,4 %, so lag der Anteil im Jahr 2019 nur noch bei 6,2 %.
Deshalb wurde mit dem Landkreis Einvernehmen darüber erzielt, dass dem Stadtrat und dem Kreistag vorgeschlagen werden soll, den Betriebskostenanteil des Landkreises Aschaffenburg gemäß § 4 der Zweckvereinbarung um 5 % anzuheben. Die Betriebskostenpauschale erhöht sich damit auf abgerundet 236.000 € für die Haushaltsjahre 2021 bis einschließlich 2024.
Der Schul-, Sport- und Kulturausschuss des Kreistages Aschaffenburg hat in der Sitzung am 03.12.2020 dieser Nachtragsvereinbarung bereits zugestimmt.
Es wird gebeten, auch seitens des Stadtrates zuzustimmen.
.Beschluss:
I. Dem Abschluss der 10. Nachtragsvereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Landkreis Aschaffenburg zur Abwicklung der Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule vom 29.07. / 11.11.1982 gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[x] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PL/3/6/21. Erschließungsanlage Ahornweg: Abschnittsbildung zwischen Einmündung Rüsterweg und Einmündung Magnolienweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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01.03.2021
|
ö
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Beschließend
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6 | PL/3/6/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemeinden erheben zur Deckung ihres Aufwands für Erschließungsanlagen (Straßen) einen Erschließungsbeitrag. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für die einzelne Erschließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden.
Sofern ein Abschnitt gebildet wird, kann eine Teilstrecke einer Verkehrsanlage rechtlich verselbständigt und als Abschnitt schon vor der endgültigen Herstellung der gesamten Anlage abgerechnet werden. Der Abschnitt tritt in einem solchen Fall an die Stelle einer einzelnen beitragsfähigen Erschließungsanlage, so dass lediglich der für ihn entstandene beitragsfähige Aufwand ermittelt wird und alle durch ihn erschlossenen Grundstücke das maßgebende Abrechnungsgebiet bilden.
Ein Abschnitt ist eine Straßenstrecke, die vorwiegend durch äußere, in den tatsächlichen Verhältnissen begründete Merkmale begrenzt ist und der eine selbständige Bedeutung als Verkehrsweg zukommt, d. h. die selbständig in Anspruch genommen werden kann. Die Fortführung der Straße muss beabsichtigt sein. Die Abschnittsbildung darf nicht willkürlich vorgenommen werden.
Der Ahornweg liegt im Stadtteil Nilkheim in der Gemarkung Leider und führt beginnend ab dem Ulmenweg zunächst parallel zur Großostheimer Straße, ab der Einmündung Aspenweg in einer weiten Linkskurve in Richtung Norden. Der Ahornweg wurde bzw. wird in unterschiedlichen Bauabschnitten hergestellt. Der letzte Teilbereich der Straße mit einer Länge von ca. 125 m ist bisher noch nicht vollendet.
In der Vergangenheit wurde der Ahornweg bereits in Abschnitte vom Ulmenweg bis Mitte der Einmündung Rüsterweg unterteilt und bis dahin Erschließungsbeiträge zuletzt im Jahr 1986 abgerechnet. Der in Anlage 1 gelb markierte Bereich des Ahornweges ist damit erschließungsbeitragsrechtlich abgeschlossen.
Zwischenzeitlich wurde der Ahornweg auch im Bereich zwischen Rüsterweg bis einschließlich zur Einmündung des Magnolienweges (siehe blaue Markierung Anlage 1 und 2) fertiggestellt. Insoweit soll mit diesem Beschluss ein weiterer Abschnitt gebildet werden. Durch diesen Beschluss über die Abschnittsbildung kann dieser Abschnitt sodann selbständig abgerechnet werden.
Es verbleibt ein Restabschnitt von nach der Einmündung Magnolienweg bis zur Kreuzung Schopenhauer Straße (rote Markierung Anlage 1), der noch nicht vollständig fertiggestellt ist. Daher können hierfür derzeit keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Der weitere Ausbau des Bereichs erfolgt im Rahmen der laufenden Erschließungsarbeiten zum Baugebiet Anwandeweg. Insoweit soll der letzte Abschnitt für den Ahornweg gebildet werden.
Die Voraussetzungen für eine Abschnittsbildung für den Bereich zwischen Rüsterweg und Magnolienweg (blaue Markierung Anlagen 1 und 2) sowie darin anschließend nach der Einmündung Magnolienweg bis zur Kreuzung Schopenhauer Straße (rote Markierung Anlage 1) liegen vor. Das Teilstück bis zum Magnolienweg hat eine Länge von ca. 925 m, das sich hieran anschließende Teilstück hat eine Länge von ca. 125 m. Beide Abschnitte sind von eigenständiger Bedeutung. Die Abschnittsbildung erfolgt vorliegend anhand örtlich erkennbarer Merkmale. Vor Ort ist eine natürliche Zäsur vorzufinden. Die Einmündung des Magnolienwegs stellt eine deutliche, äußerlich erkennbare Markierung dar, die den Abschnitt begrenzt. Mit der Abschnittsbildung ist kein unbilliges Ergebnis in Hinblick auf die Belastung der Anlieger verbunden, was ein Kostenvergleich pro m² Straßenfläche bestätigt. Auf der gesamten Strecke erfolgt ein größtenteils gleichartiger Ausbau, insbesondere in Bezug auf Breite und Straßenausstattung erfolgt.
Es ist geplant, den Abschnitt im Bereich Mitte Rüsterweg bis zur Einmündung Magnolienweg noch im Haushaltsjahr 2021 abzurechnen. Nachdem sich der hieran anschließende letzte Abschnitt noch im Ausbau befindet und nach Fertigstellung der Arbeiten noch die Abrechnung und Prüfung der Maßnahme erfolgen muss, ist davon auszugehen, dass die Abrechnung dieses Abschnittes erst im Haushaltsjahr 2022 erfolgen kann. Insofern ist es, nach Abwägung der privaten Belange der Anlieger mit den öffentlichen Interessen sinnvoll eine entsprechende Abschnittsbildung vorzunehmen.
Die Verwaltung schlägt daher dem Stadtrat vor, die Bildung des Abschnitts vom Rüsterweg bis zur Einmündung Magnolienweg (blaue Markierung Anlagen 1 und 2) sowie hieran anschließend nach der Einmündung Magnolienweg bis zur Kreuzung Schopenhauer Straße (rote Markierung Anlage 1) wie oben dargelegt zu beschließen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 130 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 Satz 2 der Satzung der Stadt Aschaffenburg über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung) für den Ahornweg zum Zwecke der Beitragserhebung die Abschnittsbildung für den Bereich beginnend ab Mitte der Einmündung Rüsterweg bis einschließlich der Einmündung Magnolienweg gemäß blauer Markierung in beiliegenden Lageplänen, Anlagen 1 und 2 (in Anlage 3 dieser Niederschrift) sowie hieran anschließend eine Abschnittsbildung für den Bereich nach Einmündung Magnolienweg bis zur Kreuzung Schopenhauerstraße gemäß roter Markierung im beiliegenden Lageplan, Anlage 1 (in Anlage 3 dieser Niederschrift).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[…X..] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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7. / PL/3/7/21. Behandlung des Antrages der Kommunalen Initiative vom 05.01.2021 wegen "Corona-Pandemie; Entwicklung des Defizits des Klinikums 2021" und mündlicher Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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01.03.2021
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ö
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Beschließend
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7 | PL/3/7/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht der durch Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing.
.Beschluss:
I. Der mündliche Bericht der Verwaltung bezüglich des Antrags der Kommunalen Initiative (KI) vom 05.01.2021 wegen „der aktuellen Situation am Klinikum vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sowie der geplanten weiteren Ausgliederungen des Klinikbetriebs in formal selbstständige Unternehmen“ wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[ X ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / PL/3/8/21. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Josef Taudte (CSU-Stadtratsfraktion) vom 15.12.2020 wegen "Vierte Reinigungsstufe im Klärwerk Aschaffenburg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.01.2021
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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01.03.2021
|
ö
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Beschließend
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8 | PL/3/8/21 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte (CSU-Stadtratsfraktion) vom 15.12.2020
"Vierte Reinigungsstufe im Klärwerk Aschaffenburg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.01.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / PL/3/9/21. Bewerbung für das Bundesförderverfahren “Modellprojekte Smart Cities” des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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01.03.2021
|
ö
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Beschließend
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9 | PL/3/9/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrats am 27.05.2019 wurde die Smart City Charta verbindlich anerkannt. Sie ist Grundlage für die Beteiligung der Stadt an dem Förderprogramm „Smart Cities“. Ebenso hat der Stadtrat in dieser Sitzung das “Leitbild Digitalisierung” der Stadt Aschaffenburg beschlossen, welches die gemeinsame Haltung seitens der städtischen Politik und Verwaltung zur digitalen Transformation aufzeigt. Beide Beschlüsse sind verbindliche Vereinbarungen für die zukünftige Gestaltung einer SmartCity Aschaffenburg. Diese Vereinbarungen müssen in den kommenden Jahren aktiv durch das neue Referat Digitalstrategie gemeinsam mit Stadtrat und Verwaltung mit Leben gefüllt und für die Bürger*innen der Stadt gewinnbringend umgesetzt werden.
Die Stadt Aschaffenburg hat bereits am ersten und zweiten Förderaufruf (2019 und 2020) leider ohne Erfolg teilgenommen. Gerade auch im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie ist eine Bewerbung für die dritte Staffel notwendig. Durch die Corona-Pandemie werden enorme Kosten auf die Kommune zukommen, um die Stadt auch nach Corona attraktiv zu gestalten und die Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Gleichzeitig hat die Digitalisierung in allen Lebensbereichen einen erheblichen Schub genommen. Für die finanziellen Notwendigkeiten aufgrund von Corona und der digitalen Transformation muss zusätzlich der Versuch unternommen werden, deutliche finanzielle Förderungen gerade mit Blick auf diese Entwicklungen zu erhalten. Die Frist für die Abgabe der 3. Förderrunde wurde vom BMI auf den 14.03.2021 vorgezogen, um die Kommunen möglichst frühzeitig für eine Zukunft in und nach der Krise unterstützen zu können.
In diesem Jahr ist das Motto “Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft”. Ziele sind hierbei das Wiedererstarken, das Wiederbeleben und die Neugestaltung städtischer Räume und Strukturen.
Die geförderten Projekte bestehen aus zwei Phasen:
Phase A: Zuerst werden kommunale und fachübergreifende Strategien und Konzepte entwickelt und erste Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung umgesetzt (12 Monate). Dies passiert in einem beteiligungsorientierten Dialogprozess mit der gesamten Stadtgesellschaft.
Phase B: Die daraus entwickelten Strategien, Projekte und Maßnahmen werden anschließend in einem Zeitraum von vier Jahren umgesetzt.
Die im Beschluss genannten Bereiche wie Datenhoheit, Einzelhandel, Kunst&Kultur, (Sport)Vereine werden im ersten Jahr der Beteiligungsphase mit interaktiven Partizipationsformaten neu gedacht und eine fachübergreifende Strategie entwickelt, die dann in Förderphase B umgesetzt wird. Das Wissen und die Ideen der gesamten Bürgerschaft werden zusammengeführt und in kreative und zukunftsweisende Projekte überführt.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sich die Stadt Aschaffenburg wieder am Bundesförderverfahren “Modellprojekte Smart Cities” unter dem Leitthema “Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft” des Bundesinnenministeriums zur Förderung der Entwicklung und Umsetzung einer Smart City-Strategie bewirbt.
2. Die notwendigen Mittel werden bei erfolgreicher Bewerbung für den zwölfmonatigen ersten Förderzeitraum 2021-2022 bereitgestellt. Es handelt sich für diese “Strategiephase” (Förderphase A) um förderfähige Kosten bis zu 2,5 Mio. € (davon 65 % Förderung). Die vorausgesetzten 35 % Eigenmittel werden in den nächsten Haushalt eingebracht. Wird die Zusage zum Bundesförderprogramm noch im Jahr 2021 erfolgen, so ist ein Teil der benötigten Eigenmittel im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
3. Sollte die Stadt Aschaffenburg einen Förderzuschlag erhalten, wird der Stadtrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass für die anschließende “Umsetzungsphase B” ebenfalls Eigenmittel in Höhe von 35 % der maximalen förderfähigen Kosten bereitzustellen sind. Das Konzept und Ergebnis aus “Strategiephase A” wird dem Stadtrat nach dem Zwölfmonatszeitraum inklusive der feststehenden Kostenplanung zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Für die Umsetzungsphase können bis zu
15 Mio € für eine Laufzeit von 4 Jahren beantragt werden. Diese stehen unter dem Vorbehalt der noch zu beschließenden Haushalte in den Folgejahren (2023-2026).
4. Der Stadtrat beschließt, dass die Smart City-Strategie (auf Grundlage unserer beschlossenen Leitlinie der Digitalisierung i. V. mit der Smart City Charta) durch die kommunalen Modellprojekte strategisch und fachübergreifend umgesetzt wird. Dieser Prozess funktioniert nur im Dialog und wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Ideen entwickeln und umsetzen können. Ziel ist es, die ganze Stadt in ihrer Vielfalt zu fördern und für die nahe Zukunft nach der akuten Pandemiephase und darüber hinaus attraktiver, vernetzter und interaktiver zu gestalten. Für dieses Ziel sehen wir derzeit folgende Themen als zentral an, die eng miteinander in Verbindung stehen und voneinander abhängig sind: Datenhoheit, Kunst&Kultur, Einzelhandel und (Sport)Vereine. Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind in allen Themen von zentraler Bedeutung. Für diese Themen werden in der Strategiephase Maßnahmen entwickelt und ggf. erste Projekte umgesetzt. Diese werden so konzipiert, dass sie über die Stadtgrenzen hinaus anwendbar sind und auf die Region sowie andere Städte und Kommunen übertragen werden können.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[x] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 20.04.2021 11:23 Uhr