Datum: 19.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/5/1/21 Bericht über die Corona-Pandemie
2PL/5/2/21 Konzeption „Main-Sommer“ - Angebote am Mainufer
3PL/5/3/21 P+R-Platz Darmstädter Straße - Verzicht auf Ausbau
4PL/5/4/21 Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße: Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss
5PL/5/5/21 Depotneubau für die Museen der Stadt Aschaffenburg
6PL/5/6/21 Förderverein Stadtmarketing e.V.; organisatorische Begleitung des lokalen Online-Handels
7PL/5/7/21 Kommunalrecht; Beschluss zur Einführung der Möglichkeit der Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
8PL/5/8/21 Besetzung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg - Bestellung von Herrn xxx als Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie als stellvertretender Vorsitzender - Berufung von Herrn xxx als ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses
9PL/5/9/21 Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); fraktionsübergreifender Antrag vom 25.03.2021 auf Umsetzung einer Handlungsempfehlung der Bayer. Staatsministerien des Inneren und der Justiz von 2008 für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke

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1. / PL/5/1/21. Bericht über die Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 1PL/5/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Beginn der Corona-Pandemie versucht die Stadt Aschaffenburg die wirtschaftlichen Folgen für die Stadtgesellschaft, insbesondere für den Einzelhandel und die Gastronomie, abzumildern.

Zuletzt hat der Stadtrat dazu am 15. März 2021 ein umfangreiches Maßnahmen- und Hilfspaket einstimmig verabschiedet (vgl. Anlage 1). Alle Fraktionen, Parteien und Gruppen des Stadtrates bekräftigen dazu mit den nachfolgenden Anträgen ihre Solidarität und Hilfsbereitschaft zur Unterstützung lokalen Wirtschaft:
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2020
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2021
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 13.03.2021
- Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) vom 14.03.2021

Die seitens der Bayerischen Staatsregierung ab 22.03.2021 geplanten Öffnungsschritte der Corona-Beschränkungen für die Außengastronomie, Kultur und Sport konnten aufgrund der landesweit steigenden 7-Tages-Inzidenzen leider nicht in Kraft treten. Der Bayerische Ministerpräsident gab am 23.03.2021 im Rahmen einer Pressekonferenz jedoch bekannt, dass in verschiedenen kreisfreien Städten und Landkreisen, die eine 7-Tages-Inzidenz von leicht über 100 vorweisen, das sogenannte „Tübinger Modell1“ zur Umsetzung von Öffnungsschritten zur Anwendung kommen könnte. Beeindruckend von dieser Möglichkeit hat sich der Bayerische Untermain vertreten durch die Gebietskörperschaften von Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie der Landkreis Miltenberg entschieden, gemeinschaftlich einen Antrag bei der Bayerischen Staatsregierung einzureichen, um eine Modellregion für das sog. „Tübinger Modell“ werden zu können (vgl. Anlage 2).

Daneben haben die Kommunale Initiative am 24.03.2021 und die GRÜNEN-Stadtratsfraktion am 25.03.2021 Anträge zu Umsetzung des sog. „Tübinger Modells“ eingereicht (Anlage 3).

Am 30.03.2021 veröffentlichte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Ausschreibungskriterien für eine Teilnahme am Modellprojekt „Öffnungskonzepte“ nach § 28 Abs. 3 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Danach stand fest, dass die Teilnahmeberechtigung auf Große Kreisstädte sowie kreisfreie Städte mit max. 100.000 Einwohner beschränkt ist und der förmliche Antrag bis zum 06.04.2021, 12:00 Uhr, bei den Bezirksregierungen eingereicht werden musste. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat die Stadt Aschaffenburg mit Schreiben vom 31.03.2021 ihre alleinige Bereitschaft zur Teilnahme an diesem Modellprojekt bekräftigt (Anlage 4) und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht gegenüber der Regierung von Unterfranken eingereicht (Anlage 5).

Ursprünglich wollte der Bayerische Ministerrat am 07.04.2021 entscheiden, mit welchen Kommunen das Modellprojekt gestartet werden soll. Aufgrund den gegenläufigen Entwicklungen der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung die Entscheidung über die eingegangenen Bewerbungen zur Teilnahme am Modellprojekt „Öffnungskonzepte“ auf den 26.04.2021 vertagt.

Das Plenum wird um Kenntnisnahme gebeten.


1 vgl. https://www.tuebingen.de/tuebinger-weg 

.Beschluss: 1

I. Der Stadtrat nimmt folgende Berichte der Verwaltung zur Kenntnis:

1. Lagevortrag von Herrn Stadtbrandrat Mark Weigandt (Anlage 1).

2. Bericht von Herrn Stadtdirektor Dr. Meinhard Gruber zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.04.2021 und der Anfrage von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 13.04.2021 wegen „Auto-Demonstration am 11.04.2021 in Aschaffenburg“ (Anlage 2).

3. Bericht von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing über die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie sowie über das Ausschreibungsverfahren des Modellprojekts „Öffnungskonzepte“ (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Das Plenum stimmt nachträglich,

- dem Antrag vom 25.03.2021 auf Genehmigung des sog. „Tübinger Modells“ für die Region Bayerischer Untermain

sowie

- der alleinigen Bewerbung der Stadt Aschaffenburg vom 31.03.2021 zur Teilnahme am Modellprojekt „Öffnungskonzepte“ zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 3

Die Anträge von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 11.04.2021, vom 24.01.2021 und vom 05.04.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.04.2021 sowie vom 13.04.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/5/2/21. Konzeption „Main-Sommer“ - Angebote am Mainufer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 2PL/5/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mainwiesen unterhalb des Schlosses haben sich in den letzten Jahren und insbesondere pandemiebedingt im letzten Jahr zu einem beliebten Treffpunkt in den Sommermonaten entwickelt. Insbesondere für junge Menschen haben die Mainwiesen eine hohe Anziehungskraft.

Im letzten Jahr kam es nicht zuletzt aufgrund der großen Anzahl von den sich in den Abendstunden dort aufhaltenden unterschiedlichen Personengruppen zu Ordnungswidrigkeiten und auch Straftaten. Dies führte dazu, dass Polizei und Sicherheitsdienste dauerhaft mit einer hohen Personenzahl vor Ort waren.
Der kurzfristige, zusätzliche Einsatz von „Streetworkern“ im vergangenen Jahr hat zur Deeskalation beigetragen.  

Um diese Situation zukünftig zu vermeiden und um jungen Menschen einen adäquaten Bereich auch unter Pandemiebedingungen gemeinsam mit anderen Generationen zu schaffen, schlägt die Verwaltung folgendes Konzept in Abstimmung mit dem Jugendamt und dem Stadtplanungsamt vor:

Örtlichkeit: Unterhalb des Spielplatzes bis zum neu geschaffenen Biergarten, ggfs. noch Erweiterung

Ziele:

1)        Aufenthaltsmöglichkeit in den Mainwiesen unter Einhaltung der vorgegebenen Regeln
2)        Miteinander der Generationen
3)        Platz für junge Menschen
4)        Werbung/Öffentlichkeitsarbeit für die Jugendarbeit (Jukuz/Jugendhaus)

Durchführung:

1)        Ansprechpartner vor Ort donnerstags/freitags von 15.00 – 22.00 Uhr (länger bei Bedarf)
                                       samstags/sonntags/feiertags von 14.00-22.00 Uhr
    (sonntags ggfs. kürzer)
2)        Gemeinsame Nutzung des Informationscontainers zum Projekt „Umgestaltung des Schlossufers“ zusammen mit dem Stadtplanungsamt mit Liegen zum Ausleihen (Pfand), sowie Verleih und Ausgabe von Kleinspielen und Kleinmaterial durch Mitarbeiter des Jugendamts sowie weiteren geeigneten Kräften, die auch als Ansprechpartner für Bürger*Innen und Polizeibeamte*Innen fungieren
3)        Frühe Intervention bei Verstößen (vor Ansprache durch die Polizei)
4)        ggfs. Angebote der Jugendarbeit vor Ort/Gesprächsangebote
5)        ggfs. zusätzliche Einbeziehung von temporären Infoständen z.B. Aschaffenburg AKTIV!
6)        Freitags/samstags wird auf dem Gelände des Jukuz zusätzlich eine „Chill-Out-Lounge“ ab 18.00 Uhr für junge Menschen angeboten

Erforderliche voraussichtliche Ausstattung (Material und Personal):

1)        Infopoint – hierzu wird der Informationscontainer zum Projekt „Umgestaltung des Schlossufers“ genutzt
2)        T-Shirts; Sweatjacken; Westen mit Logo
3)        Hinweise auf Einhaltung der Regeln für das Mainufer
4)        Leerung von Abfallbehältern abends um 18.00 Uhr und morgens
5)        Anschaffung von ca. 30 Sonnenstühlen mit Logo
6)        Unterstützung am Abend durch Citystreife/Polizei
7)        Mobiltelefon
8)        Personal – ab Öffnung eine sozialpädagogische Fachkraft

Arbeitszeiten Do/Fr: 15.00 – 22.00 Uhr: 1 Person
                                  17.00- 22.00 Uhr: 1 weitere Person
                                  18.00- 22.00 Uhr: 1 weitere Person

                     Sa/So:  14.00 – 22.00 Uhr: 1 Person
                                  15.00 – 22.00 Uhr: 1 weitere Person
                                   17.00 - 22.00 Uhr: 1 weitere Person

Mit Rüstzeit beträgt die erforderliche Einsatzzeit insgesamt ca. 78 Arbeitsstunden pro Woche (ohne Feiertage) zuzüglich 4 weiteren Stunden pro Woche für die Organisation, mithin 82 Stunden.
Hinzu kommt ein Zuschlag von ca. 4 Stunden für „Unvorhergesehenes“, so dass die Verwaltung von einem Gesamtkontingent von insgesamt 86 Stunden pro Woche ausgeht.

50 % der aufzuwendenden personellen Kapazitäten werden aus dem regulären Personalstamm Bereich des Jukuz abgedeckt werden. Dies ist nur deshalb möglich, weil durch die Pandemie Ressourcen hierfür genutzt werden können.

Die weiteren Stunden sollen über Mehrarbeit/befristete Arbeitszeiterhöhung von städtischen Mitarbeitern sowie Studenten/Praktikanten abgedeckt werden, darunter auch Personen mit Migrationshintergrund.

Im Hinblick auf die Kosten geht die Verwaltung überschlägig von einem Gesamtaufwand in Höhe von 50.000,00 € aus (ohne Sicherheitspersonal).

Die Projektleitung liegt beim Jugendamt.


Ersteller: Jugendamt
Sachbearbeiter: Tanja Sebald

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Konzeption „Main-Sommer“ - Angebote in den Sommermonaten am Mainufer zu. Die erforderlichen Mittel werden bereitgestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[X]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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3. / PL/5/3/21. P+R-Platz Darmstädter Straße - Verzicht auf Ausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 3PL/5/3/21

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 2 d. ö. S. "P+R-Platz Darmstädter Straße - Verzicht auf Ausbau" aufgrund des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.04.2021 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PL/5/4/21. Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße: Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 4PL/5/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Am 19.01.2021 wurde im PVS die Entwurfsplanung für die Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße und Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße beschlossen und die Verwaltung mit den weiteren Planungsschritten beauftragt. Inzwischen ist die Ausführungs-planung fertiggestellt und die Ausschreibung in Vorbereitung. Mit dem Bau des Regenrück-haltekanals wird die Maßnahme aus der Planfeststellung des Autobahnausbaus umgesetzt und ein wasserrechtlich genehmigungsfähiger Zustand hergestellt. Die wasserrechtliche Genehmigung des Stauraumkanals Goldbacher Straße war am 31.12.2020 ausgelaufen.


2.        Projektbeschreibung

Gegenstand der Entwurfsplanung ist die Realisierung eines Regenrückhaltekanals in der Weichertstraße, das Verschließen des Regenüberlaufs und das Verdämmen bzw. der Teilrückbau des Auslasskanals.

Der neu geplante Regenrückhaltekanal in der Weichertstraße dient lediglich als Speicherraum für stark verdünntes Mischwasser innerhalb des Kanalnetzes. Die Weiterleitung des Mischwassers wird über ein Drosselorgan geregelt. Es ist keine Entlastung zum Aschaff-Altarm geplant.

Zur Ausführung kommt die Variante 1b aus der Entwurfsplanung. Der Regenrückhaltekanal wird an den bestehenden Mischwasserkanal DN 300 angeschlossen. Zum Schutz der untenliegenden Hausanschlüsse vor Rückstau wird ein Drosselorgan eingebaut. Es ergibt sich bei einem Durchmesser von DN 1800 mit Trockenwetterrinne eine Gesamtlänge von ca. 200 m. Aus technischen und betrieblichen Gründen wird der Regenwasserkanal Richtung Süden innerhalb der Straße verlegt. So werden die immer wiederkehrenden Unterhaltungskosten und Zwangspunkte minimiert.

Die Verlegung des Regenrückhaltekanals und des Regenwasserkanals bedingen die Straßenwiederherstellung auf ganzer Breite im Vollausbau. In diesem Zusammenhang werden am östlichen Ende der Weichertstraße ca. 20 m Straße bis zur ehemaligen Sanierungsgrenze im Kreuzungsbereich Schönbornstraße erneuert.

3.        Kosten

Die auf Grundlage der Ausführungsplanung fortgeschriebenen Kosten betragen in Summe 2.753.614,18 € brutto. Gegenüber der Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung ergeben sich geringfügige Kosteneinsparungen.

Regenrückhaltekanal Weichertstraße Kanalbau
Baustelleneinrichtung        158.090,00 €
Kanalbau        1.214.145,00 €
Technische Ausrüstung        15.180,00 €
Summe Baukosten, netto        1.387.415,00 €
Mehrwertsteuer, 19 %        263.608,85 €
Summe Baukosten, brutto        1.651.023,85 €
Baunebenkosten (25 %)        81.900,00 €
Baukosten gesamt, brutto        2.063.779,81 €





Regenrückhaltekanal Weichertstraße Straßenbau
Straßenbau, netto        465.771,00 €
Mehrwertsteuer, 19 %        88.496,49 €
Summe Baukosten, brutto        554.267,49 €
Baunebenkosten (25 %)        138.566,87 €
Baukosten gesamt, brutto        692.834,36 €

Regenrückhaltekanal Weichertstraße Gesamtmaßnahme
Summe Baukosten, netto        1.853.186,00 €
Mehrwertsteuer, 19 %        352.105,34 €
Summe Baukosten, brutto        2.205.291,34 €
Baunebenkosten (25 %)        551.322,84 €
Baukosten gesamt, brutto        2.756.614,18 €

Die angezeigten Baunebenkosten beinhalten die Kosten für notwendige Ingenieurleistungen im Rahmen der Planung, Ausschreibung und die daraus folgende Bauüberwachung und Beweissicherung der notwendigen Baumaßnahme.

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt und gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuschreiben. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von der o.g. Kostenermittlung abweichen können.

4.        Finanzierung

Die Kanalbaumaßnahme wird über die Haushaltsstelle 1.7077.9535, die Straßensanierung über eine im Nachtragshaushalt neu zu bildende Haushaltsstelle abgerechnet. Das Tiefbauamt wird entsprechende Mittel anfordern.

Da es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Ausgleichsmaßnahmen handelt, die im Zuge der Planfeststellung für den Autobahnbau gefordert sind, wird die Autobahn GmbH einen Teil der Kosten tragen. Zur Finanzierung durch die Autobahn GmbH ist eine Vereinbarung zur Kostenübernahme in Abstimmung. Finanzielle Grundlage der Vereinbarung ist aus Sicht des Tiefbauamts ein Betrag von 2.771.000 €. Der Betrag setzt sich aus 2.088.000 € für den Kanalbau, die von der Autobahn zu tragen wären und 683.000 € für den Straßenbau, die von der Stadt zu tragen wären, zusammen. Gegebenenfalls wird beim Autobahnanteil noch ein Vorteilsausgleich „neu für alt“ in Abzug zu bringen sein. Diesbezüglich laufen noch Verhandlungen. Die Zahlen basieren auf der Kostenberechnung, die mit der Entwurfsplanung vom PVS beschlossen wurde.

5.        Weiteres Vorgehen

Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss werden auf Basis der Ausführungsunterlagen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und das Vergabeverfahren durchgeführt. Das Vergabe-verfahren muss bis Ende Juni 2021 abgeschlossen sein, sodass die Bauarbeiten Anfang August beginnen können. Das setzt voraus, dass die Vergabe der Bauleistung durch den Stadtrat am 28.06.2021 erfolgt. Die Bauzeit beträgt ca. 10 Monate.

.Beschluss:

I.
1.        Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, den Stauraumkanal Goldbacher Straße aufzulassen und den Regenrückhaltekanal Weichertstraße mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 2.756.614,18 € brutto inkl. Baunebenkosten zu realisieren.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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5. / PL/5/5/21. Depotneubau für die Museen der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 5PL/5/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die BSV saniert seit einigen Jahren abschnittweise das Schloss Johannisburg.

Demnächst steht die Verlagerung der Hofbibliothek an. Der Freistaat hält an seiner Terminplanung fest und beabsichtigt als nächstes den Westflügel des Schlosses zu sanieren. Dies hat Auswirkungen auf die städtischen Museen, denn alle von der Stadt Aschaffenburg angemieteten Räume müssen für die Sanierung geräumt werden. Dies betrifft
  • die Auslagerung des städtischen Schlossmuseums mit allen Exponaten,
  • die Aufgabe des provisorischen Museumsdepots im Nordturm sowie des Depots Archäologie im Bergfried,
  • die umzugsvorbereitenden Maßnahmen, den Umzug selbst und
  • die Auslagerung der städtischen Museumsverwaltung.
Nach Durchführung der Sanierungsarbeiten in Schloss wird
  • die Museumsverwaltung wieder in ihre Räume zurückkehren und
  • es ist die seit 50 Jahren nahezu unveränderte Museumspräsentation in den sanierten Ausstellungsräumen von Grund auf neu zu konzipieren.
  • Die nicht ausgestellten Kulturgüter sollen dauerhaft in ein neu gebautes Museumsdepot verbracht werden.
Mit einer Kündigung durch die BSV mit zweijähriger Kündigungsfrist ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Die Ausweichräume für die Museumsverwaltung sowie das Depot müssen daher voraussichtlich 2023 zur Verfügung stehen.
 
Am 01.07.2020 wurde der Kultur-und Schulsenat letztmals über den Sachstand informiert, und die Verwaltung beauftragt, „…als Voraussetzung für den Auszug und die Schlosssanierung die Entwurfsplanung einzuleiten und Förderanträge zu stellen“ sowie „das Umbaukonzept für die Museumsverwaltung und die Ausstellungsräume weiterzuentwickeln, mit der Bayerischen Schlösserverwaltung die Umsetzung vorzubereiten sowie Förderanträge zu stellen.“
Die zeitlichen Abhängigkeiten und Verschränkungen der drei Teilprojekte untereinander veranschaulicht der beiliegende Projektstrukturplan.
Diese Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen, sodass nun die konkrete Objektplanung des Museumsdepots ansteht.

I. Neubau des Museumsdepots

Als Vorarbeiten zum Neubau wurden in den letzten Wochen, zum Teil mit Hilfe externer Sachverständiger, die einzulagernden Menge (Mengengerüst) ermittelt, das Schadstoffscreening der einzulagernden Objekte durchgeführt und die Prinzipien der Lagertechnik in dem neuen Depotgebäude ermittelt. Auf dieser Grundlage kann nun die Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Objektplanung erfolgen. Dabei wurde ausführlich geprüft, inwieweit das Museumsdepot in Bauabschnitten, die nacheinander eigenständig in Betrieb gehen, errichtet werden kann. Es hat sich gezeigt, dass diese Überlegung nicht zielführend ist, weil schon im ersten Bauabschnitt

  • alle Funktionsräume auf die Dimensionierung des Endausbaus hin errichtet werden müssen,
  • ein mehrgeschossiger und damit kompakter, wirtschaftlicher und energieeffizienter Baukörper nur mit größerem Aufwand in zwei Bauabschnitten zu errichten ist,
  • das finanzielle Einsparpotenzial einer Realisierung in zwei Bauabschnitten nur bei etwa
20 % liegt, der personelle Aufwand durch Mehrfachverlagerungen jedoch steigt,
  • nur zwei der sieben bestehenden Behelfsdepots aufgegeben werden könnten und damit weiterhin von der Stadt die Depotflächen vorgehalten bzw. angemietet werden müssen,
  • der organisatorische und personelle Mehraufwand für den Betrieb der Behelfsdepots bestehen bleibt,
  • für andere städtische Dienststellen (Stadt- und Stiftsarchiv, Garten- und Friedhofsamt) betriebliche Vorteile entstehen
Das neue Museumsdepot soll auf einem städtischen Grundstück im Gewerbegebiet Bollenwald in Obernau errichtet werden. Nachdem alle Grundlagen vorliegen, kann nun ein Ingenieurbüro zur konkreten Objektplanung beauftragt werden.
Die geschätzten Kosten für den Depotneubau belaufen sich in der Baugröße I auf 9.758 000 €,
in der Baugröße II auf 13.870 000 €. Hinzu kämen ca. 1 Mio. Kosten für die Lagertechnik sowie ein noch nicht konkret zu benennender Betrag für die Herrichtung und stadttechnische Anbindung des Grundstücks.

Beim derzeitigen Stand von Planung und Förderbescheiden kann noch nicht abschließend entschieden werden, ob der Depotneubau – wie beim öffentlichen Bauen üblich – gewerkeweise ausgeschrieben wird, oder ob unter Berücksichtigung von Förderbedingungen die Realisierung mit einem Generalunternehmer oder gar Generalübernehmer sinnvoll und möglich ist.

Die Durchführung eines Neubaus als Mietmodell hat sich als unwirtschaftlich herausgestellt. Dies belegen auch die Erfahrungen etlicher anderer Städte.

II. Sanierung und Umbau der Verwaltungsräume im Schloss für die städtische Museumsverwaltung

Die Stadt hat vom Freistaat Bayern im Prinzip einen Rohbau gemietet. Daher sind die Mietkosten noch sehr gering. Die Sanierung des Freistaats betrifft somit auch nur Dach und Fach. Alle Ausbauarbeiten gehen daher zu Lasten der Stadt. Für die dringende bauliche Anpassung der personell gewachsenen Museumsverwaltung (Schad-Stiftung, Volontariat, Provenienzforschung) müssen zusätzliche Verwaltungsräume geschaffen werden. Hierfür wurde ein Umbaukonzept mit der BSV erarbeitet und von dort gebilligt. Im Rahmen des Umbaus wird es bedauerlicherweise seitens der BSV abgelehnt, die Verwaltungsräume barrierefrei zu erschließen. Auch eine Ausweitung der Mietfläche oder die Ertüchtigung von Sanitärräumen innerhalb des Schlosses ist nicht möglich. So müssen die zusätzlichen Büroflächen durch Auslagerung des Depots Archäologie im Bergfried bereitgestellt werden. Weiterhin ist es erforderlich, die für den Museumsbetrieb unabdingbaren Funktionsräume anzupassen. Auch dieses Konzept liegt vor und ist von der BSV akzeptiert. Aus statischen Gründen noch nicht abschließend geklärt ist die Nutzung von Teilen der bisherigen Depoträume im Nordturm für die derzeit faktisch unbenutzbare Graphische Sammlung.

Die noch verbliebenen bautechnischen Fragen werden in einem Planungsgespräch mit der BSV in den nächsten Wochen geklärt.

III. Neugestaltung der Ausstellungsräume; Neugestaltung des städtischen Schlossmuseums

Im Rahmen der Sanierung müssen die Funktionsräume des Museumsbetriebs verändert werden, um sie heutigen Ansprüchen für die Ausstellungsvorbereitung, Restaurierung und Personalbetreuung anzupassen. Diese geringfügigen baulichen Veränderungen sind mit der BSV positiv abgesprochen. Offen ist jedoch die raumklimatische Behandlung der Museumsräume. Die Stadt beugt sich zwar den Vorgaben der BSV, keine Klimaanlage einzubauen, kann jedoch keine wesentlichen Abstriche bei den raumklimatischen Anforderungen für die Ausstellungsräume machen. Das Museumsgut – darunter Gemälde von Ernst Ludwig Kirchner oder historisches Mobiliar – ist zu wertvoll, um sie weiterhin in Räumen ohne jede klimatische Qualität bei sommerlichen Temperaturen über 30°C zu präsentieren. Vor der Neueinrichtung der sanierten Räume im Schloss ist die städtische Ausstellung nach nunmehr fast 50 Jahren neu zu konzipieren, um die Stadtgeschichte überhaupt erstmals zu profilieren. Der Deutsche Museumsbund veranschlagt für die Neugestaltung einer Dauerausstellung einen Richtwert von etwa 1500 €/m2 bzw. 500 €/m2 für Wechselausstellungsräume. Dies bedeutet für das Schlossmuseum bei einer Dauerausstellungsfläche von ca. 830 m2 zu erwartende Kosten von etwa 1.240.000 € zuzüglich 215.000 € für den Wechselausstellungsbereich (430 m2), insgesamt also etwa 1.450.000 €.

IV. Fördermöglichkeiten

Die Fördermöglichkeiten für die Gesamtmaßnahme sind begrenzt. Manche Dinge, wie zum Beispiel die Förderung energetischer Maßnahmen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös einschätzen.

Der Bezirk Unterfranken prüft zur Zeit, in welchem Umfang er das Depotprojekt fördern wird. Dazu wird Mitte Mai ein Gespräch auf höchster Ebene stattfinden. Seitens der nichtstaatlichen Museen wird die Aufbereitung des Museumsguts finanziell gefördert. Fördermöglichkeiten bei der Bayerischen Kulturstiftung können erst ermittelt werden, wenn die Gesamtplanung abgeschlossen ist.

Anlagen: Projektstrukturplan, Vergleich Kosten und Maßnahmen

.Beschluss: 1

Dem Absetzungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 15.04.2021 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Fördermittel zu akquirieren.

3. Die Vergabe der Planungsarbeiten für den Depotneubau an ein geeignetes Ingenieurbüro ist vorzubereiten.

4. Über das Ergebnis der Verhandlungen mit der Bayerischen Schlösserverwaltung (BSV) im Hinblick auf die Sanierung und Umgestaltung der Räume der Museumsverwaltung und der Sanierung der Ausstellungsräume im Schloss ist zeitnah zu berichten.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die endgültige Dimensionierung des Depots nach einer kritischen Bestandaufnahme des Inventars vorzuschlagen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x.]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / PL/5/6/21. Förderverein Stadtmarketing e.V.; organisatorische Begleitung des lokalen Online-Handels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 6PL/5/6/21

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Förderverein Stadtmarketing e.V.; organisatorische Begleitung des lokalen Online-Handels
" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PL/5/7/21. Kommunalrecht; Beschluss zur Einführung der Möglichkeit der Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 7PL/5/7/21

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 6 d. ö. S. "Kommunalrecht;
Beschluss zur Einführung der Möglichkeit der Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / PL/5/8/21. Besetzung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg - Bestellung von Herrn xxx als Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie als stellvertretender Vorsitzender - Berufung von Herrn xxx als ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 8PL/5/8/21

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Besetzung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg
- Bestellung von Herrn Thorsten Funk als Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sowie als stellvertretender Vorsitzender
- Berufung von Herrn Thorsten Funk als ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PL/5/9/21. Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); fraktionsübergreifender Antrag vom 25.03.2021 auf Umsetzung einer Handlungsempfehlung der Bayer. Staatsministerien des Inneren und der Justiz von 2008 für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.04.2021 ö Beschließend 9PL/5/9/21

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 8 d. ö. S. "Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); fraktionsübergreifender Antrag vom 25.03.2021 auf Umsetzung einer Handlungsempfehlung der Bayer. Staatsministerien des Inneren und der Justiz von 2008 für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 09:38 Uhr