Datum: 17.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/7/1/21 Vorstellung der Kriminalstatistik der Polizei Aschaffenburg; - Bericht des Ltd. Polizeidirektors
2PL/7/2/21 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Herrn Ruben Schmitt, Teamleiter Berufsberatung der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, als Nachfolger von Frau Isabell Hartmannshenn
3PL/7/3/21 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) - Änderungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
4PL/7/4/21 Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet "Kliniken am Hasenkopf" (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alzheimer Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
5PL/7/5/21 Freiwilliger Betriebskostenzuschuss der Stadt Aschaffenburg für die Privaten Schulen Krauss Aschaffenburg; Erhöhung des Zuschusses
6PL/7/6/21 Neubau der Brentanoschule; Standortanalyse - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 30.04.2021 - Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Mütze vom 10.05.2021
7PL/7/7/21 Baumschutzverordnung; - Antrag der Kommunalen Initiative (KI) vom 24.09.2020 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 05.10.2020 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.04.2021 - Nachprüfungsantrag vom 21.04.2021
8PL/7/8/21 Behandlung des Antrages der ÖDP vom 21.01.2021 wegen "Parkgebührenerstattung und Parkplatz für Stadträte während der Sitzung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2021
9PL/7/9/21 Behandlung des Antrags von der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.04.2021 wegen "Öffnung der Sonderstände zur Wochenmarktzeit!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.04.2021
10PL/7/10/21 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 07.02.2021 wegen "Gleichbehandlung der Marktbeschicker auf dem Wochenmarkt mit anderen Einzelhandelsbetrieben und Supermärkten. Blumenverkauf auf dem Wochenmarkt zulassen!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2021
11PL/7/11/21 Corona-Pandemie; - Bericht über aktuelle Entwicklungen

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1. / PL/7/1/21. Vorstellung der Kriminalstatistik der Polizei Aschaffenburg; - Bericht des Ltd. Polizeidirektors

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 1PL/7/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Ltd. Polizeidirektor wird die Kriminalstatistik für die Stadt Aschaffenburg in der Sitzung vorstellen.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Ltd. Polizeidirektors über die Kriminalstatistik für die Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/7/2/21. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Herrn Ruben Schmitt, Teamleiter Berufsberatung der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, als Nachfolger von Frau Isabell Hartmannshenn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 2PL/7/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 22.03.2021 teilt die Agentur für Arbeit Aschaffenburg mit, dass Herr
Ruben Schmitt die Vertretung der Agentur für Arbeit im Jugendhilfeausschuss übernehmen
wird, nachdem Frau Hartmannshenn bei der Bundesagentur für Arbeit nunmehr für
überregionale Aufgaben zuständig ist und somit nicht mehr zur Verfügung steht.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der folgenden Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:

Herr Ruben Schmitt, Agentur für Arbeit, Memeler Straße 15, 63739 Aschaffenburg, wird Nachfolger der bisherigen Vertreterin der Agentur für Arbeit im Jugendhilfeausschuss, Frau Isabell Hartmannshenn.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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3. / PL/7/3/21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) - Änderungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.05.2021 ö Beschließend 4PVS/5/4/21
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 3PL/7/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1. + 2.:        Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“                auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) und Billigung des                        Vorentwurfes vom 19.04.2021 zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant eine Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort, um den Standort zukunftsfähig zu gestalten und die Gesundheitsversorgung für die Stadt und den Landkreis zu sichern. Hierfür ist eine Änderung und Erweiterung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes „Klinikum am Hasenkopf“ (23/1) notwendig.

Die Realisierung dieses Projekts soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich vorbereitet werden.

Der Änderungsbereich der Erweiterung des Flächennutzungsplanefutzikatzis liegt östlich der Klinikzufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee und ist über die Alois-Alzheimer-Allee erschlossen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan 2030 stellt den Bereich der Flächennutzungsplanänderung östlich der Klinikzufahrt als Waldflächen dar.

Die Erweiterungsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg. Sie hat eine Größe von ca. 5.500m² und liegt innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Bannwald gemäß B-Plan 23/1 vom 05.07.1985.

Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit forstwirtschaftlich genutzt.

Im Osten grenzen an das Plangebiet überwiegend Waldflächen an, aber auch eine Fläche für Landwirtschaft. Direkt im Norden und Westen grenzen bereits vorhandene als „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Kliniken“ dargestellte Flächen an. Im weiteren nördlichen Bereich sind „Waldflächen“ dargestellt. Im weiteren westlichen Bereich grenzen Flächen für die Landwirtschaft an, welche gleichzeitig mit einem europaweit geschützten „Flora-Fauna-Habitat“ (FHH)-Gebiet sowie einer Fläche eines geschützten Landschaftsbestandteils überlagert sind.

Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) sieht im Bereich der Änderung an Stelle der Darstellung „Flächen für Wald“ die Darstellung „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Kliniken“ vor. Es soll eine Bebauungsplanänderung aufgestellt werden, in dem auch die naturschutzfachlichen Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung und die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im „Parallelverfahren“ nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.


Zu 3.:        Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeits-                beteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Mit dem Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Aktuell erschweren die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine angemessene und ausführliche Erörterung der Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern - öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation und –anhörung können erst dann stattfinden, wenn dies aus Gründen des Gesundheitsschutzes und auch des organisatorischen Aufwands verantwortbar ist. Wünschenswert hierfür wäre eine möglichst uneingeschränkte Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr - dies ist aktuell und auf absehbare Zeit nicht gegeben.

Bei Billigung des Vorentwurfes vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch vierwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um schriftliche Stellungnahme ersucht. Dieser Verfahrensschritt bedarf keiner besonderen Verfahrensweise aufgrund der Corona-Pandemie.

.Beschluss: 1

Das Plenum stimmt dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner zu, wonach nur die Variante 4 (Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße, Kr ABs22) und die Variante 4a (Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße mit alternativer Trassenführung und Anbindung an das Parkplatzareal) als neue Straßenanbindung des Klinikstandorts weiterverfolgt werden sollen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02).

  1. Der Vorentwurf vom 19.04.2021 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) sowie der Begründungsvorentwurf gleichen Datums werden gebilligt (Anlage 1).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung) gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

       Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll trotz der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie durchgeführt werden, und zwar vorrangig durch digitale Informations- und Beteiligungsformen und flankierend durch Aushang des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes in Papierform mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und Erörterung nach entsprechender Terminvereinbarung.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 4

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4. / PL/7/4/21. Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet "Kliniken am Hasenkopf" (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alzheimer Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.05.2021 ö Vorberatend 5PVS/5/5/21
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 4PL/7/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung:

Planungsanlass, Ziel und Zweck der Planung
Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant eine Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort. Auf der Grundlage des derzeit rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Kliniken am Hasenkopf“ (23/1) aus dem Jahre 1985 ist eine Erweiterung des Klinikstandortes nicht möglich, da die überbaubare Grundstücksfläche eine Standortentwicklung im Status quo nicht zulässt. Der Bebauungsplan wurde bereits im Jahre 1989 geändert, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Im Jahr 2018 wurde eine Abrundungssatzung beschlossen, um im Nordosten des Klinikums eine Bebauung für eine Psychiatrie zu sichern. Das Klinikum plant kurz- bis mittelfristig ein neues Eltern-Kind-Zentrum sowie ein neues Operationszentrum. In diesem Zusammenhang entsteht auch ein Mehrbedarf an Stellplätzen, sodass ein weiteres zweistöckiges Parkdeck in Planung ist. Langfristig soll das Klinikum, einschließlich der Bettenhäuser modernisiert werden. Um den Standort zukunftsfähig zu gestalten und die Gesundheitsversorgung für die Stadt und den Landkreis zu sichern, ist daher eine Änderung und Erweiterung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans „Klinikum am Hasenkopf“ (23/1) notwendig. Hierdurch sollen neue infrastrukturelle und medizinische Einrichtungen planungsrechtlich gesichert werden. Ebenfalls soll im Rahmen des Änderungsverfahrens eine weitere Anbindung an das Klinikum geschaffen werden, um sowohl den Betriebsablauf des Klinikums als auch die Erschließung langfristig zu verbessern.
Begründung:

Zu 1.

Bisheriger Verfahrensablauf:

Der Stadtrat hat am 21.10.2019 im Plenum die Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alzheimer Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund einstimmig beschlossen.

Am 29.10.2019 fand ein Screening-Termin zur Abstimmung erster Planungsdetails (Einschätzung Fachbehörden, notwendige Fachgutachten, etc.) im Rathaus mit dem Klinikum, AVG, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Tiefbauamt und Stadtplanungsamt statt.
Anfang 2020 wurde die Fa. Naturplan mit der naturschutzfachlichen Untersuchung und der Erstellung der erforderlichen Gutachten (Grünordnungsplan, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriffs- und Ausgleichs-Bilanzierung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Umweltbericht) beauftragt. Dieses Büro hat auf Basis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 für eine zweite verkehrstechnische Anbindung vom Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ bereits umweltrelevante Untersuchungen für diese Erschließungsvarianten durchgeführt, die in das weitere Verfahren einfließen.  
Weiterhin wurde 2020 bereits ein Entwässerungskonzept durch das Klinikum in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse der o.g. Punkte sollen voraussichtlich im 4. Quartal 2021 vorliegen.










Zu 2. und 3.

Lage, Umgriff, Größe, Geltungsbereich des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Stadtrand Aschaffenburgs weit außerhalb der Innenstadt, etwa 2,8 km vom Stadtzentrum (Herstallturm) entfernt in der Nähe zur Gemeinde Haibach, und ist eingebettet zwischen Godelsberg, Büchelberg und Hasenkopf.
 
Der räumliche Umgriff der Änderung des Bebauungsplanes wird gebildet durch Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und die Straße Am Krämersgrund.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird um die Flurstücke aus der Gem. Aschaffenburg mit den Flurstücksnummern (Fl.-Nr.) 4247/6 und 4247/3 sowie um Teilflächen der Fl.-Nr. 4248 erweitert und überlagert den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1985 für den „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“, dessen Änderung vom 24.08.1990 sowie den Geltungsbereich der „Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum“ vom 02.12.2016. Er erhält die Bezeichnung „Kliniken am Hasenkopf“.
Die gesamte Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 49 ha; er umfasst einen Teilbereich der Grundstücke Fl.Nrn. 3906, 4212-4215, 4220, 4250, 4278, 4282, 4304, 4304/1, 4306, 4307, 4310, 4320, 4431/1, 4477/4 sowie die Grundstücke Fl.Nrn. 4245, 4247, 4247/1-4247/6, 4248, 4257, 4262/1- 4262/7, 4263, 4264, 4308/2, 4309, 4311-4315, 4317 und 4318.  


Eigentumsverhältnisse
Zum rund 49 ha großen räumlichen Umgriff des Bebauungsplans auf Aschaffenburger Gemarkung gehören überwiegend im Eigentum der Stadt Aschaffenburg befindliche Grundstücke sowie im Eigentum des Krankenhauszweckverbands Aschaffenburg-Alzenau, der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, dem Bezirk Unterfranken, dem Arbeiter-Samariter-Bund sowie weitere in Privateigentum befindliche Grundstücke.


Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum
Im Jahr 2016 hat die Stadt Aschaffenburg zur Entwicklung des Standortes nordöstlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans für den „Neubau eines Klinikums am Hasenkopf“ (23/1) aus dem Jahre 1985 eine „Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum“ beschlossen, die planungsrechtlich die Errichtung einer (inzwischen im Bau befindlichen) Psychiatrischen Klinik des Bezirks Unterfranken ermöglichte.


Flächennutzungsplan (FNP)
Der wirksame Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Aschaffenburg (FNP 2030) stellt das Klinikgelände als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Klinikum dar. Im Osten grenzen überwiegend Waldflächen an, aber auch eine Fläche für Landwirtschaft. Im Norden sind ebenfalls Waldflächen dargestellt. Im Westen grenzen Flächen für die Landwirtschaft an, welche gleichzeitig mit einem europaweit geschützten „Flora-Fauna-Habitat“ (FHH)-Gebiet sowie einer Fläche eines geschützten Landschaftsbestandteils überlagert sind. Innerhalb der westlich angrenzenden Fläche für Landwirtschaft ist im Flächennutzungsplan 2030 mit integriertem Landschaftsplan eine Grünfläche mit einer Wasserfläche zur Gewässerentwicklung (Röderbach) dargestellt. Ebenfalls sind gesetzlich geschützte Biotope entlang dieser Grünfläche dargestellt. Im Norden des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist zudem eine Grenze von ermittelten, noch nicht amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten HQ 100 als Hinweis im FNP 2030 aufgenommen.
Der wirksame Flächennutzungsplan 2030 wird im Bereich östlich der Klinikzufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee erweitert. Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 5.500m² und liegt innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Bannwald gemäß B-Plan 23/1 vom 05.07.1985.
Die Erweiterungsfläche ist in der naturschutzfachlichen Untersuchung zu berücksichtigen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im „Parallelverfahren“ erfolgen.


Erschließung
Das Klinikum befindet sich am östlichen Stadtrand Aschaffenburgs, weit außerhalb der Innenstadt. Die Anbindung (äußere Erschließung) des Klinikgeländes erfolgt von Süden über die Alois-Alzheimer-Allee / Haibacher Straße, welche die Stadt Aschaffenburg mit der im Osten angrenzenden Gemeinde Haibach verbindet. Die innere Erschließung des Klinikgeländes erfolgt über eine Zufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee und ist als Ringerschließung ausgebaut. Hierüber werden sowohl der Besucherverkehr als auch Krankentransporte und sonstiger Verkehr geführt.
Mit Beschluss vom 02.04.2019 wurde als kurzfristige Lösung zur Verbesserung der Erschließungssituation die bauliche Ertüchtigung der Einmündung des Knotens Haibacher Straße / Am Hasenkopf beschlossen.

Langfristig soll eine zweite Straßenanbindung den Klinikstandort erschließen. Hierzu wurde im Jahre 2018 im Auftrag des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau eine Machbarkeitsstudie für eine zweite verkehrstechnische Anbindung vom Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ erstellt, die Ergebnisse der Studie wurden dem Planungs- und Verkehrssenat am 02.04.2019 zur Kenntnis gegeben.
Diese Machbarkeitsstudie hat fünf unterschiedliche Varianten zur Realisierung einer zweiten, unabhängigen Anbindung zum Klinikgelände vorgeschlagen:

  • Variante 1: Neue Anbindung des Klinikums von der Straße Am Krämersgrund
  • Variante 2: Neue Anbindung des Klinikums von der Alois-Alzheimer-Allee westlich der bestehenden Zufahrt
  • Variante 3: Neue Anbindung des Klinikums von der Haibacher Straße östlich der bestehenden Zufahrt
  • Variante 4: Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße (Kr ABs 22)
  • Variante 4a: Neue Anbindung des Klinikums von der Schmerlenbacher Straße mit alternativer Trassenführung und Anbindung an das Parkplatzareal

Die benannten Varianten wurden hinsichtlich folgender Kriterien untersucht: Unabhängigkeit der Zufahrt, Verkehrswirksamkeit, Trassierungselemente, Leistungsfähigkeit / Kapazitätsreserve bestehender und neu entstehender Knotenpunkte sowie Auswirkungen auf das Klinikgelände. Ebenfalls wurden Investitionskosten, laufende Kosten, Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie Flächenversiegelungen der unterschiedlichen Varianten untersucht. Das Ingenieurbüro „FKS-Beratende Ingenieure“ empfiehlt die Varianten 1, 4 sowie 4a, wobei die Variante 1 vom Ingenieurbüro aus verkehrstechnischer Sicht als bestmögliche Variante bewertet wird. Allerdings ist im Vergleich zu den Varianten 4 sowie 4a das Investitionsvolumen bei dieser Variante am größten, aufgrund des notwendigen Brückenbauwerks und den noch nicht berücksichtigten Kosten des Ausbaus der Straße Am Krämersgrund.

Aus Sicht der Verwaltung werden die Varianten 4 sowie 4a für eine zweite Anbindung des Klinikums favorisiert. Auch die Klinikverwaltung hat sich für eine Weiterverfolgung dieser Varianten ausgesprochen. Es ist nun Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens, eine zweite Verkehrsanbindung zu sichern. Im Rahmen des auf die Einleitung des Verfahrens folgenden ersten Verfahrensschritts soll die Entscheidung über die bestmögliche Erschließungsvariante unter Abwägung verkehrlicher, naturschutzrechtlicher und finanzieller Belange getroffen werden.


Versorgung
Durch das Plangebiet verlaufen verschiedene bestehende Leitungstrassen für die Sparten Gas, Wasser, Elektro. Im Vorfeld zur Bebauungsplanänderung wurde der Verlauf dieser bestehenden Leitungstrassen sowie der Verlauf von neu geplanten Leitungstrassen für den Neubau der Psychiatrie incl. der notwendigen Leitungsschutzstreifen mit dem Leitungsträger, der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), abgestimmt und in den Bebauungsplanänderungsvorentwurf integriert.


Entwässerung
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beseitigung der im Plangebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagswässer sind im weiteren Bebauungsplanverfahren noch geeignete Festsetzungen zu treffen.


Natur und Landschaft
Der Umgriff des Geltungsbereichs ermöglicht eine Erweiterung des Klinikums sowie eine zweite verkehrliche Anbindung. Hierdurch entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft, die auszugleichen sind. Daher bezieht der Geltungsbereich im Osten die im FNP dargestellte Grünfläche mit ein, um den Ausgleich nach Möglichkeit innerhalb des Geltungsbereiches abzuleisten.
Zur dauerhaften Sicherung des vorhandenen Grünzugs entlang des Wirtschaftsweges des Klinikums, zur Schaffung von Ersatzflächen zum Anpflanzen von Bäumen und als Übergang zur angrenzenden Waldfläche wird der komplette nördliche Randbereich des Klinikums als Pflanzstreifen entlang der nördlichen Baugrenze festgesetzt. Der Pflanzstreifen wird als „Private Grünfläche“ und als „Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ in der Bebauungsplanänderung festgesetzt; die vorhandenen Bäume und Sträucher innerhalb dieser Fläche sind zu erhalten.
Weiterhin sind alle im Baugebiet vorhandenen standortgerechten Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 50cm dauerhaft zu erhalten und bei Verlust oder bei Entfernung aus Gründen der Verkehrssicherheit durch Neupflanzung zu ersetzen.

Artenschutz:
Mit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Belange nach der Naturschutz-Gesetzgebung betroffen sind.


Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung:
Im weiteren Verfahren sind für die Eingriffe in Natur und Landschaft eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und ein Grünordnungsplan (GOP) mit der Ermittlung und Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich nach dem Bewertungsmodell für die Stadt Aschaffenburg und ein Umweltbericht zu erstellen.


Zu 2. + 3.:         Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden

Mit dem Bebauungsplanänderungsvorentwurf vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Aktuell erschweren die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine angemessene und ausführliche Erörterung der Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern - öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation und –anhörung können erst dann stattfinden, wenn dies aus Gründen des Gesundheitsschutzes und auch des organisatorischen Aufwands verantwortbar ist. Wünschenswert hierfür wäre eine möglichst uneingeschränkte Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr und die Möglichkeit der Durchführung öffentlicher Versammlungen mit bis zu 100 Personen – dies ist aktuell und auf absehbare Zeit nicht gegeben.

Bei Billigung des Bebauungsplanänderungsvorentwurfs vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alzheimer Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund soll daher die Unterrichtung der Bürgerschaft vorrangig durch digitale Informations- und Beteiligungsformen erfolgen (Veröffentlichung im Internet, Schriftverkehr und Abgabe von Stellungnahmen per email). Flankierend wird der Bebauungsplanänderungsvorentwurf auch in Papierform mind. drei Wochen ausgehängt und können nach entsprechender Terminvereinbarung eingesehen und erörtert werden. Gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 24.03.2020 genügt eine solche Verfahrensweise den verfahrensrechtlichen Anforderungen in der gegenwärtigen Situation.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um schriftliche Stellungnahme ersucht. Dieser Verfahrensschritt bedarf keiner besonderen Verfahrensweise aufgrund der Corona-Pandemie.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bebauungsplanänderungsvorentwurf vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alzheimer Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund (Anlage 2) wird gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Bebauungsplanänderungsvorentwurfs vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll trotz der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie durchgeführt werden, und zwar vorrangig durch digitale Informations- und Beteiligungsformen und flankierend durch Aushang der Bebauungsplan-Vorentwürfe in Papierform mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und Erörterung nach entsprechender Terminvereinbarung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 5

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5. / PL/7/5/21. Freiwilliger Betriebskostenzuschuss der Stadt Aschaffenburg für die Privaten Schulen Krauss Aschaffenburg; Erhöhung des Zuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 5PL/7/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Plenums vom 01.04.2019 wurde der Privaten Schulen Krauss Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2019 ein jährlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 150 €/Schüler/in, maximal jedoch zur Höhe des nachgewiesenen Defizits gewährt.

Die Private Schulen Krauss haben mit Schreiben vom 16.04.2021 beantragt, diesen Zuschuss, analog zur Zuschussgewährung an die Maria-Ward-Schule zu erhöhen und damit für eine Gleichstellung der beiden Schulen zu sorgen.

Dies kann nach Auffassung der Verwaltung jedoch lediglich für die Realschule gelten, die ein direkter Auswahlersatz zu den staatlichen Realschulen ist. Die Wirtschaftsschule (Art. 14 BayEUG) ist eine Berufsschule der Sekundarstufe I. Insoweit konkurrieren Wirtschaftsschulen auch mit den Mittelschulen, die in der Sachaufwandsträgerschaft der Kommunen stehen. Insofern ist hier von einer Zuschusserhöhung abzusehen, der Zuschuss bleibt weiterhin bei 150 €/Schüler/in.

Um die private Krauss-Realschule mit der Maria-Ward-Realschule gleich zu stellen, wird vorgeschlagen, analog zum Beschluss des Stadtrats vom 18.01.2021 den Betriebskostenzuschuss für die Private Realschule Krauss auf maximal 250 € je Schüler/in mit gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet Aschaffenburg zu erhöhen. Die Auszahlung des Zuschusses kommt nur bei einem nachgewiesenen Betriebskostendefizit zum Tragen.

Der Landkreis Aschaffenburg hat am 03.12.2020 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.

Es wird daher vorgeschlagen, dass die Stadt Aschaffenburg auch in Anlehnung der Zuschussgewährung beim Landkreis Aschaffenburg die Betriebskostenzuschüsse anpasst.

Derzeit besuchen 36 Schüler aus dem Stadtgebiet die Private Realschule Krauss, so dass für das Haushaltsjahr 2021 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 16.350 € (statt bisher 12.750 €) zu gewähren ist.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg gewährt der Privaten Realschule Krauss Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2021 einen Betriebskostenzuschuss von maximal 250 € je Schüler/in mit gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet Aschaffenburg. Maßgebend hierfür ist jeweils das nachgewiesene Defizit der Jahresrechnung des Vorjahres.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 1

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6. / PL/7/6/21. Neubau der Brentanoschule; Standortanalyse - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 30.04.2021 - Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Mütze vom 10.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 6PL/7/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

An der Brentano-Grundschule wird sich in den kommenden Jahren die Anzahl der Schüler*innen deutlich erhöhen. Die Zahl der jährlich dort eingeschulten Kinder steigt durch die starke Zunahme der Geburten im Sprengel von aktuell 50-60 auf 90-110 Kinder an.
Die Grundschule entwickelt sich von einer 3- hin zu einer 4-Zügigkeit. Der Raumbedarf, der schon jetzt im Bestand nicht mehr gedeckt werden kann, steigt dadurch signifikant.
Die Gesamtzahl der Schüler*innen nimmt nach den Berechnungen der Fa. biregio (Bonn) von 246 im Schuljahr 2018/2019 auf über 300 bis zu fast 350 im Schuljahr 2024/2025 zu.

Die Brentano-Mittelschule ist nach den Prognosen der Fa. biregio (Bonn) die einzige Mittelschule in Aschaffenburg, deren Schülerzahl relativ stabil bleiben wird. In den letzten sechs Jahren lag sie bei zirka 300 und wird auch in den kommenden sechs Jahren etwa auf diesem Wert gesehen. Laut Raumanalyse von biregio besteht hier aktuell schon ein Raumdefizit.


Die Standortanalyse für den Neubau der Brentanoschule wurde im Planungs- und Verkehrssenat am 15.09.20, 11.11.20 und am 20.04.21 behandelt.

Von den vier vorgeschlagenen Standorten:

1.        Ersatzneubau an Brentanostraße/Schweinheimer Straße
2.        Neubau an der Werkstraße
3.        Neubau an der Schweinheimer Straße (ehemals Maria-Ward-Gelände)
4.        Neubau an der Clemensstraße

wurde der Standort Clemensstraße wegen anderen planerischen Prioritäten aufgegeben.

Neu hinzugekommen ist ein möglicher Standort im Nilkheimer Neubaugebiet „Anwandeweg“.
Ein Schulbaugrundstück von ca. 8.200 qm befindet am Ahornweg, gegenüber der Polizei.

Durch den Neubau einer Brentano-Mittelschule kann der o. a. Raumbedarf abgedeckt werden.
Die freiwerdenden Räume an der Brentanostraße dienen zur Abdeckung des Fehlbedarfs der Brentano-Grundschule.  Unter der Voraussetzung, dass eine angemessene Sprengelaufteilung erfolgt und eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sichergestellt ist, kann sich die Schulleitung den Standort „Anwandeweg“ vorstellen. Für den Schulbetrieb müssen zusätzliche Schulbusse zur Verfügung gestellt werden.

Für den Neubau einer Mittelschule wurden als vergleichbare Planungsgrundlage 16 Klassenzimmer (= aktueller Bedarf) angenommen. Im Rahmen der notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigung kann sich die Anzahl der Klassenräume noch erhöhen. Ab 18 Klassen ist eine zusätzliche Sporthalle erforderlich.

Die geforderte Freisportanlage mit Rasenfeld, Allwetterplatz, Kugelstoßanlage und 100 m Laufbahn kann auf keinem Plan-Grundstück nachgewiesen werden.


A)        Standortanalyse


Variante 1 – Brentanostraße/Schweinheimer Straße

Abriss und Neubau der Brentano-Mittelschule am gleichen Standort.

Kostenrahmen: 32,2 Mio €

Die dreigeschossige Brentanoschule wurde 1955 errichtet und 1994 mit einem Neubau für die Grundschule erweitert. Eine zweite Sporthalle ist 1997 an die bestehende Halle angebaut worden. Der Schulbau von 1955 steht nicht unter Denkmalschutz und wurde nie umfassend generalsaniert.
Für den Neubau der Mittelschule muss das Schulgebäude komplett abgerissen werden und durch einen 5-geschossigen Neubau ersetzt werden. Die umliegende Wohn- und Schulbebauung (Maria- Ward-Schule) ist ebenfalls 5-geschossig. Die Grundschule sowie beide Sporthalle bleiben erhalten. Die Grundschule kann, falls erforderlich, um ein Geschoß aufgestockt werden.
Kfz-Abstellplätze stehen im vorhandenen Parkdeck ausreichend zur Verfügung.

Ein Neubau auf dem Schulgelände würde diesen zentralen Schulstandort in der Innenstadt stärken.

Vorteile:
-        Der Schulstandort bleibt komplett erhalten
-        Es muss kein Grunderwerb durchgeführt werden
-        Die Schule besitzt eine sehr gute öffentliche Erschließung


Nachteile:
-        Es gibt keine Sportplätze in der näheren Umgebung. Der Sportunterricht findet mittels Bustransfer (ÖPNV) auf den Flächen des TV Schweinheim statt.
-        Die Pausenfläche für die Grundschule ist zu klein, der Fehlbedarf beträgt ca. 300 – 400 qm. Es müssten getrennte Pausen für Grund- Mittelschule eingerichtet werden.
-        Für die Mittelschule ist ein Ausweichquartier (alte Fos-Bos) während der Bauzeit erforderlich
-        Bauen im Bestand und in Bauabschnitten erforderlich
-        Ab 34 Klassen (Grund- und Mittelschule) ist eine weitere Sporthalle notwendig.


Variante 2 – Werkstraße

Neubau der Brentano-Mittelschule auf dem ehemaligen Lagerplatz der AVG

Kostenrahmen: 32,3 Mio €

Durch die Verlegung des Lagerplatzes entsteht hinter dem Hauptgebäude der AVG/Stadtwerke ein freies, dreieckiges Baufeld von ca. 5000 qm Fläche. Dort wäre der Neubau eines 5-geschossigen Schulgebäudes, mit einer Sporthalle im Untergeschoß möglich. Die begrünte Böschung zur Obernauer- und Lamprechtstraße muss gemäß Auflage der unteren Naturschutzbehörde erhalten bleiben. Inwieweit das durch Unterkellerung und Bodenauffüllungen möglich ist, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Kfz-Abstellplätze könnten am benachbarten Südring über die AVG angemietet werden.

Vorteile:
-        Schulbau in einem Bauabschnitt realisierbar
-        Kein Ausweichquartier während der Bauzeit erforderlich.

Nachteile:
-        Grunderwerb erforderlich
-        Ungünstige Erschließung über Werkstraße
-        Ungünstiges dreieckiges Baufeld, Baugrund mit unbekannten Auffüllungen
-        Keine Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachweisbar.
-        Bei 18 Klassen: Fläche für Zweifach-Sporthalle nicht ausreichend
-        Durch den erforderlichen Umbau des Bestandsgebäudes für die Grundschulnutzung entstehen zusätzliche Kosten
-        Freisportanlage weiterhin beim TV Schweinheim.



Variante 3 – Schweinheimer Straße (ehemals Maria-Ward-Schule-Gelände)

Neubau der Brentano-Mittelschule auf dem Gelände der Fa. RealConcept-GmbH

Kostenrahmen: 33,0 Mio €

Die Fa. RealConcept-GmbH besitzt umfangreiche Grundstücke zwischen der Schweinheimer- und der Mattstraße. Südlich grenzt die Außenstelle der Maria-Ward-Schule mit großen Sport-Freiflächen an.  
Die Firma ist bereit eine Teilfläche von ca. 5000 qm im Tausch gegen 4 Bauplätze für Geschoßwohnungsbauten im Baugebiet „Anwandeweg“ abzugeben. Die Grundstücke am Anwandeweg sind im Besitz der Stadtbau-GmbH und für den preisgebundenen Wohnungsbau vorgesehen, so dass die Grundstücke nicht angeboten werden können.
Auf dem Schulgrundstück könnte ein fünfgeschossiger Schulbau einschließlich Einfach-Sporthalle entstehen.

Vorteile:
-        Kein Ausweichquartier erforderlich

Nachteile:
-        Schwieriger Grunderwerb!
-        Die Grundstücke am Anwandeweg sind im Besitz der Stadtbau und für preisgebundenen Wohnungsbau vorgesehen.
-        Zeitlicher Verzug bis Grunderwerb durchgeführt wird beträgt ca. 6 – 12 Monate
-        Bei 18 Klassen: Fläche für Zweifach-Sporthalle nicht ausreichend
-        Durch den erforderlichen Umbau des Bestandsgebäudes für die Grundschulnutzung entstehen zusätzliche Kosten
-        Freisportanlage weiterhin beim TV Schweinheim.




Variante 4 – Baugebiet Anwandeweg

Neubau der Brentano-Mittelschule am Ahornweg

Kostenrahmen:                30,7 Mio €


Die Stadt Aschaffenburg besitzt im Neubaugebiet ein Grundstück über 8200 qm für ein Schulgebäude. Das trapezförmige Grundstück liegt am Straßenabzweig Ahornweg/Theodor-Heuss-Straße, direkt gegenüber dem Polizeigebäude. Der öffentliche Nahverkehr verfügt über mehreren Haltstellen am Ahornweg (Linie 6). An der nahen Großostheimer Straße liegen die Haltestellen der Linien 53, 54, 55 und 60. Zur Schülerbeförderung sind zusätzliche Schulbusse notwendig.

Das Grundstück bietet auch genug Fläche für eine Einfach-Sporthalle (15x27m). Die notwendigen Sportplätze (Rasenplatz, Allwetterplatz, Kugelstoßanlage, 100 m-Laufbahn) können jedoch auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden.


Vorteile:
-        Kein Grunderwerb erforderlich
-        Planungen können sofort beginnen
-        Gute Erschließung durch den ÖPNV

Nachteile:

-        Fehlende Sportfreiflächen
-        Sprengeländerung erforderlich.
-        Bei 18 Klassen: Fläche für Zweifach-Sporthalle ausreichend
-        Durch den erforderlichen Umbau des Bestandsgebäudes für die Grundschulnutzung entstehen zusätzliche Kosten



Für den Freisportunterricht sind folgende Sportplatznutzungen denkbar:

a)        Mitnutzung der Sportanlage Erthalschule, Entfernung ca. 2,3 km, Bustransfer erforderlich

b)        Mitnutzung der DJK-Sportanlage, Entfernung 1,2 km, Bustransfer erforderlich
      Eine Anfrage an den Vereinsvorsitzenden ergab ein positives Ergebnis.



B)        Grundschule Nilkheim


Sollte das Grundstück am Anwandeweg durch den Neubau der Brentano-Mittelschule bebaut werden, sind keine weiteren Flächen für eine neue 1-zügige Grundschule mit den erforderlichen Sportanlagen am Anwandeweg vorhanden.

Die Nilkheimer Grundschule (2-zügig) befindet sich am Lindenweg, fußläufig max. 1,50 km
von dem Neubaugebiet entfernt. Die komplette Schulinfrastruktur u. a. mit Ganztagsbereich, Kinderhort, 2 Sporthallen und Freisportflächen sind an der Christian-Schad-Schule vorhanden.


Bei Bedarf kann die Grundschule zur 3-Zügigkeit mit einem zweigeschossigen Ersatzneubau als Winkelbau entlang der Pfarrer-Scherpf-Straße erweitert werden.

Alternativ kann bei steigenden Schülerzahlen auch eine Umsprengelung zur Erthalschule geprüft werden.





C)        Resümee

Unter den vier untersuchten Standorten stellt die Variante 4, in Absprache mit dem Schulreferat und der Schulleitung die beste Lösung für den Neubau einer Mittelschule dar. Das Grundstück hat für den Schulbau eine ausreichende Größe. Die Planungen für den Neubau können, nach Erstellung des Raumprogramms, umgehend beginnen.

.Beschluss: 1

Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 30.04.2021 und der Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Mütze vom 10.05.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3)

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Thomas Mütze beantragt eine namentliche Abstimmung. Nach Abstimmung wird festgestellt, dass sich 14 anwesende Mitglieder des Plenums für eine namentliche Abstimmung ausgesprochen haben. Somit ist das erforderliche Quorum nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) erfüllt und der Oberbürgermeister führt eine namentliche Abstimmung durch.

Auf Antrag von Frau Stadträtin Esther Pranghofer-Weide wird mit Zustimmung des Plenums die Sitzung für ca. 10 Minuten unterbrochen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

I.        Der Stadtrat nimmt die Standortanalyse zum Neubau der Brentanoschule zur Kenntnis. Die neue Brentano-Mittelschule soll im Neubaugebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Nilkheim errichtet werden.

II.        Die Verwaltung wird beauftragt das Raumprogramm zu erstellen und einen Architektenwettbewerb vorzubereiten.

III. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

IV. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 26, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung:
Dafür haben gestimmt: Dr. Maria Bausback, Prof. Dr. Winfried Bausback, Dr. Lothar Blatt, 2. Bürgermeisterin Jessica Euler, Martina Fehlner, Brigitte Gans, Thomas Gerlach, Wolfgang Giegerich, Jochen Grimm, Erika Haas, Anna Hajek, Klaus Herzog, Thomas Klein, Rainer Kunkel, 3. Bürgermeister Eric Leiderer, Anne Lenz-Böhlau, Dr. Robert Löwer, Manuel Michniok, Gerald Otter, Esther Pranghofer-Weide, Bernhard Schmitt, Peter Schweickard, Karl-Heinz Stegmann, Josef Taudte, Tobias Wüst und Oberbürgermeister Jürgen Herzing. Dagegen haben gestimmt: Claus Berninger, Johannes Büttner, Thomas Giegerich, Dr. Nicole Holzheu, Leonie Kapperer, Falko Keller, Katharina Koch, Moritz Mütze, Thomas Mütze, Rosemarie Ruf, Ramona Storm, Niklas Wagener, Stefan Wagener und Jürgen Zahn.

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7. / PL/7/7/21. Baumschutzverordnung; - Antrag der Kommunalen Initiative (KI) vom 24.09.2020 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 05.10.2020 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.04.2021 - Nachprüfungsantrag vom 21.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 7PL/7/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) erledigen die Senate (beschließende Ausschüsse), wenn sie beschließend sind, die ihnen übertragenen Angelegenheiten anstelle des Stadtrates, soweit nicht der Oberbürgermeister oder sein Stellvertreter im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Stadtratsmitglieder die Nachprüfung durch den Stadtrat beantragt (Art. 32 Abs. 3 GO). Der Antrag muss entweder während der Sitzung zur Niederschrift gegeben werden oder schriftlich spätestens am 7. Tag nach der Ausschusssitzung beim Oberbürgermeister eingehen.

Mit beigefügtem Schreiben vom 21.04.2021 (Anlage) wurde eine Nachprüfung des Beschlusses des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates vom 21.04.2021 form- und fristgerecht beantragt.

Folglich geht die Entscheidungskompetenz in dieser Angelegenheit auf das Plenum über. Das Plenum muss sich erneut mit dieser Angelegenheit auseinandersetzen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Plenum den umseitigen Beschluss zu fassen.

Die Begründung dazu lautet wie folgt:

Die Kommunale Initiative (KI) stellte am 24.09.2020 einen Antrag auf Beschluss einer Baumschutzverordnung für die Stadt Aschaffenburg. Am 05.10.2020 stellte auch die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf eine Baumschutzverordnung.

Die KI führte als Beispiele für Städte, in denen bereits eine Baumschutzverordnung besteht, die Städte Ingolstadt, Würzburg, Frankfurt, Bamberg, Darmstadt, Erfurt, Jena, Weimar, Hildesheim und Hannover auf.

Als Begründung gab die KI Beispielsfälle von Fällungen von Bäumen in den letzten Jahren an, welche von einer entsprechenden Baumschutzverordnung in Aschaffenburg hätten geschützt werden können.

Für diese benannten Fälle wurde eine fachliche und rechtliche Bewertung vorgenommen, ob die Bäume von einer Baumschutzverordnung erfasst gewesen wären. Als Vorlage für die Baumschutzverordnung wurde beispielhaft die Verordnung der Stadt Ingolstadt herangezogen.
Das Ergebnis wird in der beigefügten Datei tabellarisch dargestellt.

Als Ausnahmefall hiervon ist die Fällung der 150 Jahre alten Eiche in der Dümpelsmühle im Jahre 2011 zu sehen, da dieser Baum im Außenbereich stand und durch eine Baumschutzverordnung die Bäume im Innenbereich geschützt werden. Auch die beiden Kiefern, die 2020 im Baugebiet Rotäckerstraße gefällt wurden, wären als Nadelbäume nicht von der Verordnung geschützt gewesen.

Der Großteil der aufgeführten Bäume war bereits durch einen Bebauungsplan festgesetzt. Neben der Eiche in der Dümpelsmühle, die im Außenbereich stand, waren nur die 150 Jahre alte Blutbuche in der Deutschen Straße 1 (Fällung 2005) sowie die 2020 im Baugebiet Rotäckerstraße gefällten Bäume nicht geschützt.

Hauptziele einer Baumschutzverordnung sind insbesondere der Schutz des alten Baumbestandes sowie die Forderung einer Ersatzpflanzung bzw. einer Ausgleichszahlung im Zuge einer genehmigten Fällung.

Um sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte/Folgen einer Verordnung besser beurteilen zu können, erfolgte bereits 2019 eine Abfrage bei den jeweils zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Fachbereiche der Städte München, Schweinfurt, Bamberg und Ingolstadt, bei denen aktuell eine Baumschutzverordnung besteht oder bestanden hat.
Zudem erfolgte eine Befragung bei den im Antrag der KI aufgeführten Städten Würzburg, Frankfurt, Darmstadt, Erfurt, Jena, Weimar, Hildesheim und Hannover zu den Erfahrungen mit ihren Baumschutzverordnungen.

Für die Beurteilung der Vor- und Nachteile einer Baumschutzverordnung wurde zudem das Ergebnis des Projektes „Neue Chancen für alte Bäume“ des Bund Naturschutz (BN) herangezogen. Im Rahmen dieses Projektes wurde erhoben, wie viele der bayerischen Kommunen eine Bauschutzverordnung erlassen haben. Nach der Erhebung des BN gibt es in 94 von insgesamt 2.056 Kommunen in Bayern eine Baumschutzverordnung. Die Städte und Gemeinden, in denen eine Baumschutzverordnung besteht, wurden vom BN zur Ausgestaltung und Effektivität ihrer Verordnungen befragt, 86 % dieser Kommunen nahmen an der Befragung teil.

Aufgrund der mitgeteilten Informationen der oben benannten Städte sowie des Ergebnisses der Kommunalbefragung des BN können zusammenfassend die folgenden Vor- und Nachteile einer Baumschutzverordnung dargestellt werden:


Vorteile:

  • Bezogen auf den Innenbereich gem. § 34 BauGB: Schutz aller Bäume, deren Stammumfang größer als der in der Verordnung festgelegte Umfang ist.

  • Im Zuge einer Fällgenehmigung können Ersatzpflanzungen oder eine Ausgleichszahlung angeordnet werden.

Nachteile:

  • „Gefühlte Bevormundung“ des Bürgers, Eingriff in seine persönliche Entscheidungsfreiheit, somit ist eine schlechte Akzeptanz einer Baumschutzverordnung zu erwarten.

  • Es besteht die Befürchtung, dass möglicherweise vor dem Erlass der Verordnung Bäume gefällt werden, die unter den Schutzumfang subsumiert werden können bzw. nach Erlass der Verordnung Fällungen von Bäumen vor Erreichen des Schutzumfangs durchgeführt werden. Dadurch könne eine „Zweiklassengesellschaft“ der Bäume (junge Bäume, die den Schutzumfang noch nicht erreicht haben sowie alte Bäume, die beim Erlass der Verordnung den Umfang bereits erreicht hatten) entstehen. Da der Großteil der Baumschutzverordnungen in Bayern bereits vor mehr als zwanzig Jahren eingeführt wurde, gibt es wenig Erfahrungswerte zu Fällungen vor Verordnungserlass. Fällungen, bevor Bäume den Schutzumfang der Verordnung erreicht haben, erfolgen nach der Studie des BN in einem Viertel der Kommunen immer wieder, in 48 % eher selten. Dass dies nie passieren würde, gab keine Kommune an.

  • In einer Baumschutzverordnung werden Tatbestände geregelt unter deren Voraussetzung eine Genehmigung zu erteilen ist bzw. erteilt werden kann. Ein absoluter Schutz des alten Baumbestandes ist durch eine Baumschutzverordnung daher nicht gesichert. Die Umfrage bei o. g. Städten ergab, dass bei diesen durchschnittlich 80 – 90 % der Anträge auf Fällung genehmigt werden. Die Befragung des BN kam zu dem Ergebnis, dass in Bayern durchschnittlich 72 % der Fällanträge genehmigt werden, in ca. einem Drittel der Kommunen werden 90 % und mehr der Anträge genehmigt.

  • Eine Baumschutzverordnung ersetzt keine intensive Beratung der Bürger, wie sie aktuell bereits innerhalb der Stadt Aschaffenburg durch die jeweiligen Fachämter durchgeführt wird. Durch die bereits freiwillig durchgeführte Baumberatung konnte die Fällung einiger Bäume bereits verhindert werden.

  • Das Baurecht hat Vorrang zu einer Baumschutzverordnung.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es aufgrund verstärkter Bautätigkeit im Bereich großer begrünter Grundstücke im Zuge der Innenverdichtung (Umwandlung von Grundstücken mit Einfamilienhäusern in Anlagen mit mehreren Wohneinheiten und Tiefgaragen) zu einem sukzessiven Verlust von wertvollem Baumbestand kommt. Bei Vorliegen einer Baumschutzverordnung wäre in diesen Fällen der Bauherr verpflichtet, Bäume nachzupflanzen, was aber wegen fehlendem Platz nicht möglich ist. In diesen Fällen wäre eine Ausgleichszahlung für Nachpflanzungen an die Stadt fällig. Städtische Flächen stehen jedoch nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung.
Ersatzpflanzungen müssten auch an Standorten realisiert werden, bei denen hohe Kosten anfallen (technische Umbauten an Straßen, Entwässerungseinrichtungen, Leitungen etc.)
Die Kosten für Pflege und Unterhalt der Ersatzpflanzungen im öffentlichen Grün werden bei Ersatzpflanzungen von der Stadt und nicht vom Verursacher getragen.

  • Durch eine Baumschutzverordnung kann es zu einer weitergehenden Personalbindung sowie einem Personalmehrbedarf kommen. Beispielsweise:
 
    • Garten- und Friedhofsamt: Sollte bei einer genehmigten Fällung keine Ersatzpflanzung möglich sein (z. B. aufgrund von Baurecht), wird eine Ausgleichszahlung festgesetzt. Mit dieser Ausgleichszahlung müssten durch das Garten- und Friedhofsamt auf geeigneten städtischen Flächen Standorte gesucht werden, Planungen erstellt, notwendige Baumaßnahmen und zusätzliche Neupflanzungen durchgeführt werden.
Der Unterhalt der Ersatzbäume im öffentlichen Grün erfolgt ebenfalls durch Mitarbeiter des Garten- und Friedhofsamtes.


    • Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz: Die Baumschutzverordnung muss sowohl aus fachlicher als auch aus rechtlicher Sicht umgesetzt werden. Bei einem Eingang eines Antrages auf Genehmigung auf Fällung muss eine Beurteilung des betroffenen Baumes aus fachlicher Sicht erfolgen. Nicht immer ist die vorgelegte Fotodokumentation ausreichend für die fachliche Beurteilung. Eine Vor-Ort-Kontrolle ist hier dann notwendig. Nach der fachlichen Beurteilung wird eine rechtliche Beurteilung der Situation im Hinblick auf eine Fällgenehmigung oder Fällversagung vorgenommen. Bei einer Fällversagung muss unter Umständen mit einem Widerspruchs- oder Klageverfahren gerechnet werden. Sollte die Fällung genehmigt werden und in diesem Zuge eine Ersatzpflanzung erforderlich sein, fällt diese Ersatzpflanzung direkt unter die Baumschutzverordnung. Um den Erhalt der Ersatzpflanzungen fortlaufend zu gewährleisten ist eine regelmäßige Kontrolle des „Ersatzpflanzungsbaum-Bestandes“ zu gewährleisten. Die Nachfrage bei den anderen Städten ergab, dass die Gewährleistung einen zunehmenden fachlichen sowie rechtlichen Personalbedarf benötigt. In Folge dessen und des daraus resultierenden Personalmangels in den angefragten Städten, kann eine Kontrolle der Ersatzpflanzungen nicht im benötigten Umfang durchgeführt werden. Die Studie des BN kam zu dem Ergebnis, dass nur in 26 % der Kommunen Ersatzpflanzungen bei jeder Maßnahme überprüft werden, der Großteil der Überprüfung erfolgt nur stichprobenartig. Zudem werden Sanktionen oftmals nicht durchgesetzt. Nur 8 % der Kommunen gaben an, dass es bei Verstößen immer zu Sanktionen komme, in 35 % der Kommunen werden Sanktionen selten, in 8 % nie durchgesetzt. Damit eine Baumschutzverordnung ihrem Schutzzweck gerecht wird, ist die Überprüfung von Ersatzpflanzungen und Sanktionierung von Verstößen erforderlich.

Der Vergleich der angefragten Städte stellt sich als sehr schwierig dar, da die Parameter in den jeweiligen Baumschutzverordnungen unterschiedlich gestaltet wurden. Ebenfalls gibt es Unterschiede bei den innerhalb der Verordnung ausgenommenen Flächen (öffentliche Grünanlagen, Erwerbsgartenbau, etc.), den Nadel- und Obstbäumen sowie in Bezug auf die Aufnahme von mehrstämmigen Bäumen in eine Verordnung.

Der Personalbedarf beträgt beispielhaft bei den folgenden angefragten Städten:
  • München: 10 Vollzeitäquivalente (VZÄ) fachlich sowie 6 VZÄ rechtlich
  • Ingolstadt (ca. doppelt so groß wie Aschaffenburg): 1 VZÄ fachlich sowie 1 VZÄ rechtlich
  • Bamberg (von der Fläche vergleichbar mit Aschaffenburg): 0,5 VZÄ fachlich sowie 0,5 VZÄ rechtlich
  • Würzburg (ca. doppelt so groß wie Aschaffenburg): 1 VZÄ fachlich sowie 1 VZÄ rechtlich
  • Schweinfurt: Baumschutzverordnung wurde am 01. Juli 2018 abgeschafft

Aufgrund der vorliegenden Informationen aus dem Vergleich der betroffenen Grundfläche der Städte sowie der angegebenen Anzahl der Anträge pro Jahr ergibt sich grob geschätzt bei der Stadt Aschaffenburg ein erhöhter Personalbedarf insbesondere für das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz von einer 0,5 Stelle (rechtlich) sowie einer 0,5 Stelle (fachlich). Dafür müsste die Stadt ca. 65.000 € / Jahr veranschlagen.
Seitens des Garten- und Friedhofsamtes wird ein Personalbedarf von 0,5 Stelle für Planung, Ausführung und Unterhalt der Ersatzpflanzungen gesehen.

Um zurzeit einen größtmöglichen Schutz von Bäumen z. B. auf Baugrundstücken zu erreichen, wird bei Bauanträgen folgendermaßen vorgegangen:
Bereits vor Abgabe eines Bauantrages stellt der/die zuständige Sachbearbeiter/in im Stadtplanungsamt im Rahmen der Vorgespräche fest, ob sich auf den Baugrundstücken erhaltenswerte Bäume befinden und notiert dies auf einem Formblatt. Dies ist insbesondere wichtig bei genehmigungsfreien Bauvorhaben.
 
Ergänzend hierzu werden vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Naturschutz) nach Eingang der wöchentlich erstellten Bauantragsliste die Baugrundstücke zunächst anhand der Luftbilder überprüft. Falls größere Bäume oder Baumbestände erkennbar sind, werden das Bauordnungsamt und der städtische Baumberater des Garten- und Friedhofsamtes informiert. Die Hinweise werden der jeweiligen Bauakte beigelegt. Diese Vorgehensweise hat auch zu einer größeren Sensibilität für den Baumschutz innerhalb der Verwaltung geführt.

Zudem wird betont, dass die Stadt Aschaffenburg den Baumbestand auch über Bebauungspläne schützt. Beim Erlass von Bebauungsplänen werden erhaltenswerte Bäume als zu erhaltend festgesetzt. Diese Bäume dürfen grundsätzlich nicht beseitigt werden. Bei einer Beseitigung wird der Verursacher bauordnungsrechtlich zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet.
Nicht zuletzt ist anhand der beigefügten Tabelle nachzuvollziehen, dass ein Schutz von Bäumen auch durch Festsetzungen in Bebauungsplänen erreicht werden kann.

Darüber hinaus wird der städtische Baumberater bei Problemen in privaten Gärten hinzugezogen. Typische Fälle sind Bäume, die zu nah am benachbarten Grundstück stehen und durch Laub- und Fruchtfall z. T. erhebliche Probleme verursachen.

Die Zunahme der Anrufe besorgter Bürger bei Baumfällungen zeigt, dass auch in der Bevölkerung das Interesse am Erhalt des städtischen Grüns groß ist.

Es sei noch erwähnt, dass die Stadt in den letzten 7 Jahren insgesamt 43 Bäume als Naturdenkmal unter Schutz gestellt hat. Von diesen Bäumen befinden sich 22 im Innenbereich bzw. innerhalb eines Bebauungsplans. Diese Bäume wären auch vom Geltungsbereich einer Baumschutzverordnung erfasst.


Fazit:
Der Vergleich des Vollzuges von Baumschutzverordnungen in anderen Städten hat gezeigt, dass der Großteil der beantragten Fällungen genehmigt wird. Ersatzpflanzungen gestalten sich im Zuge einer genehmigten Fällung in Folge der Nachverdichtung als schwierig und werden in den Städten nicht ausreichend kontrolliert. Ferner zeigt die beigefügte Tabelle, dass die von der KI angegebenen Bäume mit Ausnahme der 2005 gefällten Blutbuche sowie der 2020 gefällten Weide keinen besseren Schutz durch eine Baumschutzverordnung erhalten hätten. Für den Vollzug einer Baumschutzverordnung wird zusätzliches Personal (fachlich und rechtlich) benötigt.

Seit 2010 wurde das Thema der Baumschutzverordnung zwei Mal im Stadtrat behandelt.
Am 01.03.2010 fasste der Stadtrat den Beschluss, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, den eingeschlagenen erfolgreichen Weg des Baumschutzkonzeptes beizubehalten und vom Erlass einer Baumschutzverordnung abzusehen.​
Den gleich lautenden Beschluss fasste der Stadtrat in der UVS-Sitzung am 26.06.2019.​

Die oben dargestellte bewährte Vorgehensweise in Aschaffenburg soll weiterhin als Alternative zu einer Baumschutzverordnung fortgeführt werden.

Daher wird vorgeschlagen, den eingeschlagenen erfolgreichen Weg des Baumschutzkonzeptes beizubehalten und vom Erlass einer Baumschutzverordnung abzusehen.


Anlagen:
Tabelle „Bewertung gefällter Bäume zwischen 2005 und 2020“
Liste der Naturdenkmäler in der Stadt Aschaffenburg seit 2014

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Niklas Wagener beantragt eine namentliche Abstimmung. Nach Abstimmung wird festgestellt, dass sich 14 anwesende Mitglieder des Plenums für eine namentliche Abstimmung ausgesprochen haben. Somit ist das erforderliche Quorum nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) erfüllt und der Oberbürgermeister führt eine namentliche Abstimmung durch.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Peter Schweickard beantragt eine sofortige Abstimmung ohne Aussprache. Die Verwaltung erklärt, dass zwar auf den Sachvortrag verzichtet wird, aber dass den Antragsstellern und jeder im Stadtrat vertretenen Fraktion, Partei oder Wählergruppe dennoch das Wort erteilt werden wird.

Nachdem sich die Antragssteller sowie mindestens ein Mitglied der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen zu Wort gemeldet und gesprochen haben, beantragt Herr Stadtrat Prof. Dr. Winfried Bausback ein „Ende der Debatte“.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

I. Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den eingeschlagenen erfolgreichen Weg des Baumschutzkonzeptes beizubehalten und vom Erlass einer Baumschutzverordnung abzusehen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 26, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung:
Dafür haben gestimmt: Dr. Maria Bausback, Prof. Dr. Winfried Bausback, 2. Bürgermeisterin Jessica Euler, Martina Fehlner, Brigitte Gans, Thomas Gerlach, Wolfgang Giegerich, Jochen Grimm, Erika Haas, Anna Hajek, Klaus Herzog, Falko Keller, Thomas Klein, Rainer Kunkel, 3. Bürgermeister Eric Leiderer, Anne Lenz-Böhlau, Dr. Robert Löwer, Manuel Michniok, Gerald Otter, Esther Pranghofer-Weide, Ramona Storm, Peter Schweickard, Karl-Heinz Stegmann, Josef Taudte, Tobias Wüst und Oberbürgermeister Jürgen Herzing. Dagegen haben gestimmt: Claus Berninger, Dr. Lothar Blatt, Johannes Büttner, Thomas Giegerich, Dr. Nicole Holzheu, Leonie Kapperer, Katharina Koch, Moritz Mütze, Thomas Mütze, Rosemarie Ruf, Bernhard Schmitt, Niklas Wagener, Stefan Wagener und Jürgen Zahn.

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8. / PL/7/8/21. Behandlung des Antrages der ÖDP vom 21.01.2021 wegen "Parkgebührenerstattung und Parkplatz für Stadträte während der Sitzung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 8PL/7/8/21

.Beschluss: 1

Der Antrag der ÖDP vom 21.01.2021 wegen "Parkgebührenerstattung und Parkplatz für Stadträte während der Sitzung" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) beantragt, eine Abstimmung über den vorgenannten Antrag.
Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing lässt daher über folgenden Vorschlag abstimmen:
„Ab sofort werden keine Parkgebühren mehr für eine Sitzungsteilnahme erstattet.“

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

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9. / PL/7/9/21. Behandlung des Antrags von der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.04.2021 wegen "Öffnung der Sonderstände zur Wochenmarktzeit!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 9PL/7/9/21

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.04.2021 wegen "Öffnung der Sonderstände zur Wochenmarktzeit!" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.04.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PL/7/10/21. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 07.02.2021 wegen "Gleichbehandlung der Marktbeschicker auf dem Wochenmarkt mit anderen Einzelhandelsbetrieben und Supermärkten. Blumenverkauf auf dem Wochenmarkt zulassen!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 10PL/7/10/21

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 07.02.2021 wegen "Gleichbehandlung der Marktbeschicker auf dem Wochenmarkt mit anderen Einzelhandelsbetrieben und Supermärkten. Blumenverkauf auf dem Wochenmarkt zulassen!" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / PL/7/11/21. Corona-Pandemie; - Bericht über aktuelle Entwicklungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.05.2021 ö Beschließend 11PL/7/11/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat wurde zuletzt in der Plenarsitzung am 19.04.2021 ausführlich über die Entwicklungen in der Corona-Pandemie informiert.

Aufgrund des hohen Informationsbedarfs und der dynamischen Entwicklungen des Pandemiegeschehens und der Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft beabsichtigt der Oberbürgermeister ab sofort in jeder öffentlichen Plenarsitzung über den tagesaktuellen Sachstand berichten wird.


Im Übrigen wird auf folgende Informationsplattformen verwiesen:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 (RKI-Dashboard)

https://www.aschaffenburg.de/Notfallbereich/DE_index_1600.html 

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

.Beschluss:

I. Der tagesaktuelle Bericht von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing über die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2021 09:42 Uhr