Datum: 14.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:17 Uhr bis 21:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/8/1/21 Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2020
2PL/8/2/21 Erweiterung Grünewaldschule; Bau- und Finanzierungsbeschluss
3PL/8/3/21 Klima-Anpassungsstrategie Aschaffenburg 2021
4PL/8/4/21 Wissenschaftliche Untersuchung der Aschaffenburger Straßennamen; - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Blatt (UBV) vom 15.01.2021
5PL/8/5/21 Fortführung der Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA – "Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“
6PL/8/6/21 Städtische Wirtschaftsförderung; moderierter Dialogprozess für eine Neuausrichtung
7PL/8/7/21 Ersatzveranstaltung "Mainvergnügen" zum Aschaffenburger Volksfest 2021; - Antrag der Interessensgemeinschaft Aschaffenburg und Untermain für Jahrmärkte und Volksfeste e.V. vom 21.04.2021
8PL/8/8/21 Nutzung des Stadions am Schönbusch für Veranstaltungen von Parteien im Zeitraum bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021
9PL/8/9/21 Corona-Pandemie; - Bericht über aktuelle Entwicklungen - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.06.2021
10PL/8/10/21 Bestellung von Herrn Stadtrat Niklas Wagener (GRÜNE) als zweiter Stellvertreter des Mitglieds Moritz Mütze (GRÜNE) in den Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
11PL/8/11/21 PL/8/11/21

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1. / PL/8/1/21. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 1PL/8/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2020 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung der Stadt Aschaffenburg am 18.03.2021und der Hospital-Stiftung am 22.03.2021 von der AKDB erstellt.


Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2020” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Die Haushaltseinnahme- und Ausgabereste wurden vom Haupt- und Finanzsenat in der Sitzung am 15.03.2021 beschlossen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2020 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2020” werden zur Kenntnis 
    genommen (Anlage 1).

  2. Die – ungedeckten - über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

    für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        18.607.409,98 €
    (Seite 1177 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

    für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        964.139,24 €
    (Seite 1181 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

  3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        10.605.400,00 €
    (Seite 32 der Drucksache)

  4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        6.182.680,87 €
    gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

  5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
    KommHV, und zwar

    neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        1.352.897,87 €
    (Seiten 35 bis 37 der Drucksache)

    und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        27.025.072,48 €
    (Seiten 38 bis 40 der Drucksache)
    wird zur Kenntnis genommen.

  6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die 
    Jahresrechnung 2020 mit dem Betrag von        322.409.900,48 €
    in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
    Hiervon entfallen auf den

    Verwaltungshaushalt        267.046.530,72 €

    Vermögenshaushalt        55.363.369,76 €

    Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
    vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        31.517.884,91 €

    Der Allgemeinen Rücklage wird der
    Betrag in Höhe von                593.961,59 €
    entnommen.

    Darüber hinaus wird der Sonderrücklage

    Baugebiet Anwandeweg ein Betrag von        110.547,35 €

    entnommen.

    Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2020 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


  7. Die Jahresrechnung 2020 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben 
    ausgeglichen

    im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.371.488,96 €

    im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        171.489,93 €

    Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.542.978,89 €.


    Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den 
    Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        171.489,93 €.

    Der Allgemeinen Rücklage
    wird ein Betrag in Höhe von         53.283,83 €        
    zugeführt.

    Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        61.997,25 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden nicht übertragen



    Die Jahresrechnung 2020 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.



II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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2. / PL/8/2/21. Erweiterung Grünewaldschule; Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 2PL/8/2/21

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 2 d. ö. S. "Erweiterung Grünewaldschule;
Bau- und Finanzierungsbeschluss" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PL/8/3/21. Klima-Anpassungsstrategie Aschaffenburg 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 3PL/8/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Begründung zur Klimarelevanz:    Dieser Beschluss ist teilweise klimarelevant 
im Sinne von Senkung der THG (Treibhausgase).  

Hintergrund:  
Grundsätzlich behandelt dieser Beschluss ausschließlich den Bereich: Klima-Anpassung – und nicht den Bereich Klimaschutz (= Senkung der THG). Eine gemeinsame Schnittmenge wird aber die in der vorliegenden Klima-Anpassungsstrategie vorgesehene Stärkung des Stadtgrüns sein (Entsiegelung, Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünung, Pflanzberatung…). Hier gilt die Regel: je mehr Blattgrün (Photosynthese), desto größer ist der CO2-Auszug. 
Schwierig wird allerdings eine Klimarelevanz-Quantifizierung, obschon es auch dazu erste Methoden gibt (z.B. Infrarot-Kartierungen). 
Hinweis: Als Stadtgrün im Sinne der vorliegenden Strategie gelten auch sämtliche Stadtwälder im Außenbereich!


Klima-Politik der Stadt Aschaffenburg  -  Systematik und Rückblick
(zuletzt Stadtratsbeschluss 2019-01 Klima-Anpassungsstrategie / Haushaltsplanung)

Die Klimapolitik beinhaltet sowohl den Bereich Klimaschutz – als auch die Klima-Anpassung. Dies gilt international als auch für Kommunen. Der Bereich Klimaschutz ist bis dato eher etabliert – doch nun gilt es parallel für beide Bereiche der Klima-Politik, dass ein deutlich gesteigertes Engagement erforderlich wird.

Im Bereich Klimaschutz wurde die Stadt Aschaffenburg schon sehr früh aktiv: 
(1995: -Eintritt in das Klimabündnis, -Einstellung eines Energiebeauftragten, -erste CO2-Bilanz, -erster Energiebericht). 

Seit 2011 gibt es die intensivierte regionale Zusammenarbeit: „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“ mit beschlossenen Teilzielen und rd. 50 Projekten (Wärmedämmprogramm, Blockheizkraftwerke, E-Mobilität, Photovoltaik-Anlagen, Thermografie-Spaziergänge, nachhaltige Bebauungspläne, Passivhausprojekte, LED-Umrüstung, Nachwärme in städtische Gebäude, Solarthermie-Programm, Messen, Energie- und Förderberatung, Etablierung der Verbraucherzentrale, Wärmerückgewinnung, Architekten-Fachtagungen, Kino-Klimaschutz-Clips, Solarkataster, … u.v.w.m.).


Warum benötigt Aschaffenburg eine Klima-Anpassungsstrategie?
Trotz vieler Klimaschutzmaßnahmen gehen seriöse Wissenschaftler von einem relevanten Klimawandel aus. Aus diesem Grunde müssen sich auch die Kommunen vorbereiten. Die geografischen und klein-klimatischen Verhältnisse der Kommunen sind sehr unterschiedlich. Daraus ergeben sich auch unterschiedliche Strategien und Maßnahmen. Der Klimawandel wurde nun auch mit Zahlen und Simulationen spezifisch für die Stadt Aschaffenburg aufgezeigt.
 
Auch bei fortschreitendem Klimawandel wird Aschaffenburg besonders lebenswert bleiben, es wird aber Auswirkungen haben. Daran müssen sich auch die Zukunftsplanungen der Stadt Aschaffenburg orientieren. Eine abgestimmte Klimaanpassungsstrategie ist dazu aber wichtig.


Zum Beschluss-Teil-1:

Klima-Anpassungsstrategie Aschaffenburg 2021:
Der Stadtrat nimmt den Abschlussbericht zum Beteiligungsprozess 
„Klima-Anpassungsstrategie Aschaffenburg 2021“ zustimmend zur Kenntnis.

Die Klima-Anpassungsstrategie Aschaffenburg 2021 wurde gemäß Beschlusslage (Stadtrat 2018/12 + 2019/09 – siehe Tabelle unten) nach dem offizielle EU-Standard für Kommunen erstellt: SECAP  (Sustainable Energy and Climate Action Plan  bzw.  Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel).

Diese Vorgehensweise beinhaltet einen öffentlichen Beteiligungsprozess mit wissenschaftlicher Begleitung:  
  1. BAUM-Consult München/Berlin  (Auftragnehmer)
  2. Green-Adapt Berlin (Auftragnehmer)
  3. Deutscher-Wetterdienst (Offenbach, Fachbehörde des Bundes)

Im Beteiligungsverfahren wurde das Projekt breit unterstützt von Bürgern, NGOs, Aschaffenburger Gewerbe, und von den Fachbehörden des Freistaates Bayern und der Stadt Aschaffenburg;

Das Projekt wurde nicht gefördert (Prüfauftrag gemäß Stadtratsbeschluss): das letztlich genau passende Förderprogramm des Freistaates kam erst lange nach dem Prozess-Start von Aschaffenburg.

Projektablauf:
  • 2018-12:  Stadtrat: Beschluss der Mittelfreigabe im HFS (90.000 €)
  • 2019 bis Juli: Bieter-Verfahren (Fach- und Kostenbewertung / vier Fachbüros)
  • 2019-09:  Vergabeempfehlung / Stadtratsbeschluss Auftragsvergabe HFS
  • 2019-10:  Auftragsvergabe an BAUM & GreenAdapt
  • 2019-11:  Bericht und Verfahrensabstimmung: Nachhaltigkeitsbeirat Agenda21
  • 2019-12:  Kick-Off Stadtverwaltung / Auftragnehmer
  • 2020-02:  Auftaktveranstaltung & Workshop-1: Stadthalle
  • 2020-04:  online-Veröffentlichung der ausgewerteten Workshop-1-Ergebnisse
  • 2020-07:  Workshop-2:   Projektwerkstatt-online
                    20.07.: Stadtentwicklung & Gesundheit  (18 bis 20:30 Uhr)
                    22.07.: Wasser & Infrastruktur  (15 bis17:30 Uhr)
                            22.07.: Umwelt & Natur (18 bis 20:30 Uhr);
  • 2020-08: beides abgesagt: Vortragsveranstaltung Martinushaus + Exkursion
  • 2021-02: Verteilung der Zwischenergebnisse an Akteure
  • 2021-03: online-Abschlussworkshop der Klima-Anpassungsstrategie
                         Workshop-Gruppen für drei Handlungsfelder -  offener Ausklang  
  • 2021-03:  Ende des Beteiligungsprozesses – Zusammenfassung
  • 2021-05:  Fertigstellung der Klima-Anpassungsstrategie
  • 2021-06:  Terminierung des Stadtratsbeschlusses / Plenum
                 Beschluss: Kenntnisnahme und Start der Umsetzung

               
Wesentliche Ergebnisse:  Diese Klima-Anpassungsstrategie hat viele für Aschaffenburg spezifischen Klima-Wandel-Erscheinungen mit Zahlen belegt und wissenschaftliche Prognosen aufbereitet: 
Für Aschaffenburg sind dies zum Beispiel:
- lange, schwierige Trockenperioden wirken auf Felder, Gärten, Parks, Wälder und Bäche,
- weiter fallende Grundwasserpegel bei Brunnen und in den Wäldern,
- Überschwemmungsgefahr am Main und auch an kleinen Bächen,
- Überflutungsgefahr auch abseits der Gewässer bei heftigem, kurzem Starkregen,
- einwandernde Arten – darunter auch Krankheitsüberträger, 
- belastende Hitzenächte (Tropennächte), auch über längere Zeiträume,
- und weitere Erscheinungen … 

   Beispiel aus Kapitel 7.1.1 – Landwirtschaft / Betroffenheit Pflanzenbau S.238 ff der Studie














Zu den Aschaffenburger Ergebnissen siehe auch Kapitel 3 „Risikobewertung“ und die Zusammenfassungen der „Betroffenheiten“ in den Steckbriefen ab Kapitel 5.5.

Die Struktur dieser Klima-Anpassungsstrategie basiert auf dem SECAP-Standard der EU.  Die Strategie ist vor allem ein Arbeitspapier: Man muss nicht alles lesen, sondern kann auch direkt in „seine“ Kapitel und Themen einsteigen. Für das Stadtgebiet wurden alle relevanten Klimarisiken untersucht. In dem Konzept werden zudem Möglichkeiten des Controllings aufgezeigt. 

Steckbriefe: In den besonders empfindlichen Handlungsfeldern beschreiben insgesamt 15 Steckbriefe die möglichen nächsten Schritte und die grundsätzlichen Instrumente zur Anpassung an die Klimaveränderung. Dort stehen auch erste Maßnahmenvorschläge – weitere werden im Umsetzungsprozess erarbeitet werden müssen.



Zum Beschluss-Teil 2:

Organisationsstruktur zur Umsetzung
Die Stadtverwaltung wird beauftragt unverzüglich geeignete Organisationsstrukturen zur Umsetzung der Klima-Anpassungsstrategie einzurichten 
(Kapitel 9.1. der Strategie – S.301 ff)

Gemäß den EU-Empfehlungen für Kommunen  ist für die Umsetzung der Klima-Anpassungsstrategie eine Organisationsform einzurichten, die sowohl eine  horizontale, als auch vertikale Vernetzung bietet.
Die Stadt Aschaffenburg kann hierbei auf bereits vorhandene und/oder erprobte Beteiligungs- und Kooperationsstrukturen bauen. Eine für Aschaffenburg geeignete Struktur einer erfolgreichen Verstetigung der Anpassungsmaßnahmen in Aschaffenburg zeigt das folgende Organigramm.


Der zentrale Baustein der in der Strategie vorgeschlagenen Umsetzungsstruktur ist die „Arbeitsgruppe Klima-Anpassung“. Ständig vertreten sind darin die hauptverantwortlichen kommunalen Fachämter (für Aschaffenburg siehe Grafik). Themenbezogen – also je nach Tagesordnung – werden weitere Akteure in diese „Arbeitsgruppe“ eingebunden (weitere Fachämter, Stadtwerke, Stadtbau, NGO …).  Gemäß der vorliegenden Strategie muss der Prozess durch ein neu zu schaffendes Klima-Anpassungsmanagement organisiert werden.



Zum Beschluss-Teil 3:

Leitziele und Leitlinien:  Der Stadtrat stimmt den im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses „Klima-Anpassungsstrategie“ herausgearbeiteten  Leitsätzen und den Leitlinien zu  (Auszüge aus Kapitel 8 der Strategie):

Leitbild: 
Der Klimawandel betrifft Aschaffenburg heute und in Zukunft. Es wird wärmer und Extremwetter-ereignisse häufen sich. 
Bürgerinnen und Bürger der Stadt fühlen sich weiterhin wohl und sicher in Aschaffenburg. Sie vertrauen darauf, dass ihr Stadtrat und ihre Stadtverwaltung im Gleichklang mit weiteren Akteuren auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet sind, absehbare Beeinträchtigungen antizipiert und auf Störfälle und Katastrophen schlagkräftig reagiert. 
Die konkreten Veränderungen des lokalen Klimas sind allgemein bewusst. Die verschiedenen Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung kennen ihre Aufgaben (inkl. Eigenvorsorge) und tragen gerne dazu bei, dass die Herausforderungen eher als Chance für notwendige Veränderungen wahrgenommen werden, denn als Bedrohung des Bestehenden.
Neben Klimaschutz nimmt die Stadtverwaltung die Anpassung an diese Veränderungen als wichtige Management-Aufgabe an, um 
  • die Lebensqualität und Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen zu sichern und zu verbessern,
  • die Leistungsfähigkeit und Robustheit der Infrastruktur zu gewährleisten und zu stärken,
  • die Umwelt in ihrer Nutzen-, Schutz- und Erholungsfunktion zu bewahren und zu adaptieren,
  • die verschiedenen Akteure bei ihren Beiträgen zu koordinieren und zu unterstützen.

Leitlinien: 
  • Die Aufenthaltsqualität im städtischen Raum wird nicht beeinträchtigt, vielmehr sollen Anpassungsmaßnahmen verbessernd in die städtische Entwicklung integriert werden (z.B. Grün- und Wasserflächen, Hoch- und Tiefbau, Gesundheits- und Katastrophenschutz).
  • Die Resilienz –also die Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen und Veränderungen- wird professionalisiert durch systematisches Risikomanagement (vorbeugend) und agiles Krisenmanagement (akut). Die Stadtverwaltung verschafft sich dazu laufend ein Bild über die Vulnerabilität (Risikoanfälligkeit) und stärkt die Anpassungskapazitäten in der Verwaltung.
  • Die Stadt bindet durch transparente Information und Kommunikation interessierte Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft aktiv in ihre Maßnahmen ein.
  • Die Folgen des Klimawandels werden grundsätzlich im Verwaltungshandeln berücksichtigt (Stadtentwicklung, Flächennutzung, Katastrophenschutz, Gesundheit), entsprechende Planungen und Konzepte wägen obligatorisch die damit verbundenen Risiken und Chancen ab.





       


Zum Beschluss-Teil 4:

Controlling, Umsetzung,  Aufwand (Auszüge aus Kapitel 10 der Strategie)

Der Stadtrat nimmt auch den für die Umsetzung erforderlichen personellen Mehraufwand zustimmend zur Kenntnis. Der Stadtrat beschließt die Schaffung einer Vollzeitstelle „Klima-Anpassungsmanagement“, gemäß den Empfehlungen der gutachterlichen Strategie.

Zur Umsetzung der städtischen Maßnahmen im Rahmen der „Klima-Anpassungsstrategie“ wird ein für Kommunen geeignetes Controlling-System und Berichtswesen nach Vorbild des EU-Standards SECAP aufgebaut und kontinuierlich umgesetzt. 
Insbesondere in den Steckbriefen enthält die Klima-Anpassungsstrategie auch Umsetzungsempfehlungen. Diese werden alle auf Umsetzbarkeit geprüft und im Rahmen des Berichtswesens dem Stadtrat vorgestellt.


(Auszüge aus Kapitel 10 der Strategie)
Die Verankerung der Klima-Anpassung im Verwaltungshandeln ist wichtig um den Stellenwert der Aktivitäten zu erhöhen. Die Umsetzung der Klima-Anpassungsstrategie ist ein Kraftakt, der ohne zusätzliche personelle Ressourcen nicht zu stemmen sein wird.
Neben der Koordination der Anpassungsaktivitäten durch das Klima-Anpassungsmanagement (ca. 70% einer Vollzeitstelle) bedarf es Ressourcen, um die Erfolge zu messen und sichtbar zu machen. Diese Klima-Anpassungsstrategie wird vornehmlich an den Schwerpunkten und Vorgaben des EU-Standards SECAP ausgerichtet. Die für die Erstellung der Klima-Anpassungsstrategie beauftragten Beratungsbüros halten diesen europäischen Standard für besonders vielversprechend: Der Prozess wird durch das Controlling überwacht, das Berichtswesen ermöglicht die erforderliche Transparenz, und durch die Anlehnung an den europäischen Standard sind die Anpassungsbemühungen gut vergleichbar mit denen anderer Städte. Das hierfür notwendige Monitoring der Erfolge auf struktureller und auf Projektebene sowie die standardisierte Berichterstattung erfordern Personalkapazitäten im Umfang von etwa 30% einer Vollzeitstelle (dies ist erforderlich für die ergebnisorientierte Weiterentwicklung des Prozesses). Die Stadt generiert hierdurch jedoch nicht nur einen Mehrwert im Bereich der Klima-Anpassung. Die erhobenen und fortgeschriebenen Daten können auch für andere Bereiche wie bspw. den Naturschutz genutzt werden. Ebenso enthalten in der Aufwandsabschätzung ist die standardisierte Fortschreibung der Klimaschutz-Daten in den SECAP-Bericht.



Zum Beschluss-Teil 5:

Schaffung einer Haushaltstelle „Klima-Anpassung“
Zur Umsetzung der Klima-Anpassungsstrategie wird für erste Maßnahmen eine Haushaltstelle mit zunächst 10.000 [€/a] eigerichtet. Über den Einsatzbereich entscheidet die zu errichtende „Arbeitsgruppe Klima-Anpassung“. Denkbar sind z.B. Projektleistungen von NGO’s. Größere Maßnahmen werden einzeln mit dem Stadtrat abgestimmt (Beschluss Punkt.4, Satz 2 bis 3)


Zur Klima-Anpassungsstrategie Aschaffenburg 2021 wurden und werden sowohl der Beteiligungsprozess als auch die Endfassung und wichtige weitere Projekte veröffentlicht. Siehe dazu unter: www.aschaffenburg.de/klimaanpassung ;

*************

.Beschluss:

I.

1. Klima-Anpassungsstrategie
Der Stadtrat nimmt den Abschlussbericht zum Beteiligungsprozess 
„Klima-Anpassungsstrategie Aschaffenburg 2021“ zustimmend zur Kenntnis.

2. Organisationsstruktur
Die Stadtverwaltung wird beauftragt unverzüglich geeignete Organisationsstrukturen zur Umsetzung der Klima-Anpassungsstrategie einzurichten.

3. Leitziele und Leitlinien
Der Stadtrat stimmt den im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses „Klima-Anpassungsstrategie“ herausgearbeiteten Leitsätzen und den Leitlinien zu.

4. Controlling, Umsetzung,  Aufwand
Zur Umsetzung der städtischen Maßnahmen im Rahmen der „Klima-Anpassungsstrategie“ wird ein für Kommunen geeignetes Controlling-System und Berichtswesen nach Vorbild des EU-Standards SECAP aufgebaut und kontinuierlich umgesetzt. 
Insbesondere in den Steckbriefen enthält die Klima-Anpassungsstrategie auch Umsetzungsempfehlungen. Diese werden alle auf Umsetzbarkeit geprüft und im Rahmen des Berichtswesens dem Stadtrat vorgestellt.

Der Stadtrat nimmt auch den für die Umsetzung erforderlichen personellen Mehraufwand zustimmend zur Kenntnis. Der Stadtrat beschließt die Schaffung einer Vollzeitstelle „Klima-Anpassungsmanagement“, gemäß den Empfehlungen der gutachterlichen Strategie.

5. Schaffung einer Haushaltstelle „Klima-Anpassung“
Zur Umsetzung der Klima-Anpassungsstrategie wird für erste Maßnahmen eine Haushaltstelle mit zunächst 10.000 [€/a] eingerichtet. Größere Maßnahmen werden einzeln abgestimmt  
(siehe Beschluss Pkt.4,Satz 2 bis 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[.X.]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein []

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 4

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4. / PL/8/4/21. Wissenschaftliche Untersuchung der Aschaffenburger Straßennamen; - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Blatt (UBV) vom 15.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 4PL/8/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Frühjahr 2020 ist ein Projekt zu den personenbezogenen Aschaffenburger Straßennamen angelaufen. Im Fokus stehen dabei vor allem Personen (d.h. Namensträger von Straßen), die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts öffentlich gewirkt haben. Im Kultur- und Schulsenat ist das Vorhaben bereits am 26.11.2020 vorgestellt worden. Der aktuelle Stand der Forschungsarbeiten wird kurz im Plenum skizziert (xxx M.A., Büro für Erinnerungskultur, Babenhausen). Hierbei wird auch ein Ausblick auf die spätere Präsentation und Vermittlung der Ergebnisse gegeben. 
Das Vorhaben wird im Auftrag der Stadt durch das „Büro für Erinnerungskultur“ (Babenhausen) durchgeführt und seitens des Stadt- und Stiftsarchivs betreut. Für Bewertung und Beurteilung der Forschungsergebnisse ist vor kurzem ein aus Wissenschaftler*innen bestehender Fachbeirat gebildet worden, der gegenüber Verwaltung und Stadtrat berichten und bei Bedarf Vorschläge unterbreiten wird. 
Außerhalb des Stadt- und Stiftsarchivs wurden im Rahmen des Projekts umfangreiche Recherchen durchgeführt, darunter systematische Recherchen im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde sowie im Archiv der Deutschen Dienststelle (ehemalige Wehrmachtsauskunftsstelle). Zudem konnten Entnazifizierungsakten aus Archiven in Würzburg und München recherchiert und eingesehen werden. 
Die Ergebnisse der Recherchen werden dem Fachbeirat Straßennamen vorgestellt.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand des Projekts „Wissenschaftliche Untersuchung der Aschaffenburger Straßennamen“ wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PL/8/5/21. Fortführung der Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA – "Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 5PL/8/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die von der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen eines Strukturprogramms zunächst im
Raum Nürnberg/Fürth geförderten Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ (in Nürnberg) und 
„TANDEM“ (in Fürth) wurden nach einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren evaluiert und haben sich nach den vorliegenden Ergebnissen als Maßnahmen erwiesen, Familien wirksam vor drohender Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren oder aus bereits bestehender Langzeitarbeitslosigkeit herauszuführen. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse der Projekte wurden diese unter dem
Titel „CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ zwischenzeitlich auch auf andere bayerische Städte (u.a. Augsburg, Hof, Schweinfurt und Aschaffenburg) ausgeweitet.

Zielgruppe sind Ein- und Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften mit Kindern, also
Langzeitarbeitslose und ihre Familienangehörigen mit komplexen Problemlagen
(leistungsberechtigt nach § 7 SGB II).
Die niedrigschwellige Unterstützung von SGB 11-Bedarfsgemeinschaften durch die
Jugendämter ermöglicht eine intensive Kooperation, eine niedrigschwellige Betreuung
und die entsprechenden Koordinationsleistungen innerhalb des Jugendamtes
sowie mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle der ganzen Familie.

Im Jahr 2017 startete das Jobcenter der Stadt Aschaffenburg auf der Grundlage eines mit dem Jugendamt abgestimmten Konzepts. Das Jobcenter hat hierfür eine Vollzeitstelle eingerichtet. Die zuständige Fachkraft betreut bis zu 40 Bedarfsgemeinschaften, greift dabei aber auf ein Netzwerk von Beratungsstellen und Fachdiensten zurück, um für die jeweiligen Familien die bestmögliche individuelle Unterstützung aufzubauen. Aufgrund des erfolgreichen Projektverlaufs wird seitens des Jobcenters voraussichtlich eine weitere Stelle eingerichtet.

Ein vorrangiger Kooperationspartner für die Durchführung des Projekts ist das Jugendamt mit seinen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Die Angebote von Jobcenter und Jugendhilfe werden einzelfallbezogen aufeinander abgestimmt und im Rahmen eines
gemeinsamen Hilfeplanprozesses weiterentwickelt bzw. bei Bedarf angepasst. 
Gemeinsames Ziel ist es, die Angebote aus beiden Rechtskreisen so auszurichten, dass zum einen Eltern motiviert und gefördert werden, ihre berufliche Eingliederung
voranzutreiben und zum anderen hinreichende Unterstützung für die Kinder in ihrer eigenen Entwicklung (Persönlichkeitsentwicklung, Betreuung, Lernförderung, schulische und berufliche Eingliederung) gewährleistet werden. Eltern sollen in ihrer Kompetenz von den Kindern als
Vorbild erlebt werden. Gleichzeitig sollen Eltern teilhaben können an den schulischen Erfolgen
ihrer Kinder. Dies sind die elementaren Voraussetzungen dafür, der Entwicklung zur Tradierung
bzw. Verstetigung sozialer Randlagen entgegen zu wirken. 
Familien in akuten unsicheren Übergangssituationen (Trennung, drohender Wohnungsverlust, Überschuldung) können im Rahmen einer konzertierten Hilfegewährung sowohl finanziell gestützt
wie auch pädagogisch begleitet werden. 

In der ersten und zweiten Förderperiode des CURA-Projekts haben sich die in das Projekt gesetzten Erwartungen in vollem Umfang bestätigt. Durch die enge Kooperation zwischen dem Jobcenter und der Koordinierungsstelle des Projekts im Jugendamt konnten zahlreiche Familien erreicht werden (siehe Abschlussbericht der ersten Förderperiode bis 31.08.2019; der Bericht für die bis zum 31.06.2021 währende 2. Förderperiode wird mit der Abrechnung der entsprechenden Förderperiode erstellt).

Die Vernetzung des Projekts mit dem Jobcenter, den Fachdiensten des Jugendamtes, anderer Träger der Jugendhilfe sowie zahlreichen Beratungseinrichtungen hat zu einer deutlichen strukturellen Verbesserung der Beratungs- und Hilfsangebote geführt und gewährt „individuell
zugeschnittene“ Unterstützung für die am Projekt beteiligten Familien. 
Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden „Schnittmengen“ zwischen den Klienten des Jobcenters und der Jugendhilfe haben sich zahlreiche Synergieeffekte ergeben, die sich aus der Optimierung des Hilfeprozesses an sich und der nachgewiesenen frühzeitigen umfassenden Hilfestellung ergeben.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat sich bereits
im Herbst 2017 erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch die am Projekt teilnehmenden Jugendämter eine angemessene finanzielle Förderung erhalten, um die personellen Mehraufwände zu kompensieren. 
Auf dieser Grundlage wird eine vom Jugendamt eingestellte Fachkraft mit 90 % der Brutto-Personalkosten gefördert.
Die Kosten belaufen sich jährlich für eine durch einen Sozialpädagogen besetzte Vollzeitstelle auf ca. 60000 €, wovon 90% aus den staatlichen Fördermitteln ersetzt werden. Hiermit verbleibt für die Stadt Aschaffenburg ein Eigenanteil von ca. 12.000 € im Jahr.

      Es wird vorgeschlagen, die Koordinierungsstelle des Projekts, welches zum 01.11.2018 in Aschaffenburg starten konnte, ab 01.07.2021 bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Die vorläufige Genehmigung des „Zentrums Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS) als Grundlage für eine mögliche Fortführung des Projekts liegt seit 03.05.2021 vor. 


Anlage:  Abschlussbericht aus der ersten Förderperiode

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Fortführung der „Koordinierungsstelle CURA“ des Jugendamts bis zum 31.12.2022 zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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6. / PL/8/6/21. Städtische Wirtschaftsförderung; moderierter Dialogprozess für eine Neuausrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 6PL/8/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hintergrund / Ausgangslage
Die Wirtschaftsbetriebe im Stadtgebiet sehen sich im nationalen und internationalen Kontext kontinuierlich Veränderungsprozessen und Trendthemen gegenüber, die in der Konsequenz das unternehmerische Handeln vor Ort beeinflussen und zu laufenden Anpassungen sowie Umstrukturierungen führen (können). Gleichzeitig unterliegen die kommunalen Rahmenbedingungen Wandlungsprozessen wie beispielsweise das tendenziell zurückgehende Angebot an verfügbaren Wirtschaftsflächen. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat in verschiedenen Anträgen die Notwendigkeit der Diskussion über eine Neujustierung der städtischen Wirtschaftsförderungsstrategie deutlich gemacht (vgl. u. a. CSU Antrag vom 11. Juni 2020: „Wirtschaftsförderung auf neue Füße stellen“, Stärkung der Aschaffenburger Wirtschaft während der Corona Krise vom 11. Juni 2020; SPD Antrag vom 03.07.2020: Gute Arbeit in Aschaffenburg durch mehr Arbeitnehmer_innen-Beteiligung). Im Wirtschaftsförderungsausschuss am 17.03.2021 sowie im Planungs- und Verkehrssenat am 02.03.2021 wurden im Zusammenhang mit der Diskussion um die Gewerbeflächensituation im Stadtgebiet und einem möglichen Vergabekriterienkatalog (Bündnis 90/Die Grünen Antrag vom 18.06.2017) bereits wichtige Aspekte, wie die nochmals gestiegene Bedeutung der Bestandspflege, erörtert. 

Vorgehen: moderierter Dialogprozess
Der damit initiierte Diskussionsprozess soll fortgeführt und intensiviert werden. Die Komplexität des Handlungsrahmens und der relevanten Themen (wie beispielsweise Fachkräftesicherung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Imagefragen, die Unsicherheiten aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie), sowie die nicht unerhebliche Anzahl der Akteure im Wirtschaftsförderungskontext auf Verwaltungsebene und auf regionaler Ebene, machen einen moderierten Dialogprozess notwendig, der die Möglichkeiten und Chancen für den Wirtschaftsstandort der Zukunft herausarbeitet und Wege zur Zielerreichung aufgezeigt. 

Ablauf Dialogprozess
Im Dialogprozess werden ausgehend von einer Strukturanalyse (Stärken-Schwächenanalyse), sowie Befragungen und Experteninterviews relevanter Akteure, die Fakten und Meinungen zum Wirtschaftsstandort Aschaffenburg zusammentragen. Diese Informationen stellen die Grundlage für sich anschließende Workshops dar, in denen ein ausgewählter Teilnehmerkreis die Zwischenergebnisse analysiert und bewertet. Die Teilnehmenden des Wirtschaftsförderungsausschusses flankieren den Prozess fachlich und bestimmen aus ihrer Mitte den Teilnehmerkreis der Workshops. Die vorläufigen Ergebnisse werden durch Bericht und Diskussion im Stadtrat überprüft und in konkrete Ziele überführt. In einem abschließenden Schritt sind zur Zielerreichung Handlungsfelder zu identifizieren sowie konkrete Maßnahmen abzuleiten. 

Kostenschätzung
Für die Moderation und Dokumentation des Prozesses wird ein Kostenrahmen in Höhe von 25.000 € veranschlagt, der im Haushalt 2022 bereitgestellt werden soll. 

Klimarelevanz
Die strategische Ausrichtung kann Klimarelevanz haben. Insbesondere die Anstrengungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes durch eine Intensivierung der Bestandpflege können sich auf Verkehr, Ressourcenverbrauch und synergetische Maßnahmen auswirken. 

.Beschluss:

I.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen moderierten Dialogprozess zur Feststellung einer Wirtschaftsförderungsstrategie für die kommenden 10 Jahre durchzuführen.

2. Die Strategie ist anschließend vom Stadtrat festzustellen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[X]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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7. / PL/8/7/21. Ersatzveranstaltung "Mainvergnügen" zum Aschaffenburger Volksfest 2021; - Antrag der Interessensgemeinschaft Aschaffenburg und Untermain für Jahrmärkte und Volksfeste e.V. vom 21.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 7PL/8/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Volksfestähnliche Veranstaltungsformate sind pandemiebedingt derzeit nicht zugelassen. Sofern bis August 2021 infektionsschutzrechtlich temporäre Freizeitpark-Veranstaltungsformate erlaubt sein sollten, streben die Aschaffenburger Schaustellerverbände die Durchführung einer Volksfestersatzveranstaltung „Mainvergnügen“ in Form eines PopUp Freizeitparks mit Aschaffenburger Schaustellerbetrieben, ergänzt durch Attraktionen auswärtiger Schausteller (insg. max. 35 Geschäfte) an. Veranstalter wäre die Interessensgemeinschaft Aschaffenburg und Untermain für Jahrmärkte und Volksfeste e.V. (kurz IG), organisatorisch unterstützt durch den Bereich Veranstaltungsmanagement der Kongress- und Touristikbetriebe.

  1. Zum Veranstaltungsformat:

  • Veranstaltungsort: beschränkt auf den unteren Bereich des Volksfestplatzes, am Main (unterhalb des Corona Testzentrums)
  • Veranstaltungsdauer: 06. bis 22. August 2021 (16 Tage)
  • Öffnungszeiten: Mo. - Do. 14 -23 Uhr; Fr. u. Sa. 14-24 Uhr; So. 11-23 Uhr
  • keine Aktionstage, kein Festzelt, ausschließlich Biergartenlösungen
  • mit umfassendem Hygienekonzept (eingezäuntes Veranstaltungsgelände, Abstandsregelungen, Desinfektionsmöglichkeiten und soweit erforderlich, Kontrolle der Besucherzahl, Kontaktdatenerfassung, Testabgleich.)
  • zugelassene Besucherzahl noch offen (abhängig von rechtlichen Optionen im August)    


  1. Kostenkalkulation

Derzeit geht die IG von folgenden Positionen aus:

Einnahmen aus Platzgeldern (30-35 Betriebe)                                20.000 EUR

Kosten        (ohne Platzmiete)                                                97.000 EUR
  • Print-, Radiowerbung                        10.000 EUR
  • Werbemittel, Plakate, Planen                10.000 EUR
  • Entsorgung, Allgemeinstrom, Wasser        10.000 EUR
  • Umzäunung                                 5.000 EUR
  • Eingangsportal                                 5.000 EUR
  • Sanitäranlagen                                 5.000 EUR
  • Sanitätsdienst, Feuerwehr                 2.000 EUR
  • Versicherungen, Genehmigungen         5.000 EUR

  • Sicherheitsdienstpersonal            ca. 32.000 EUR
(10 Personen á 10 Stunden täglich. Wenn es Sicherheitsbelange erfordern, können situative kostenwirksame Anpassungen der Personalstärke des Sicherheitsdienstes erforderlich werden.)

  • Besucherregistrierungssystem        bis zu        13.000 EUR
(Variabler Kostenblock, u.a. Registrierungsgebühren in Höhe von 30 Cent je Besucher)


  1. Konstellation Corona-Testzentrum und „Mainvergnügen“ auf dem Volksfestplatz

Die Aktionsbereiche der beiden Einrichtungen werden optisch und baulich durch Einzäunung definiert sein. Die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des Corona Testzentrums bleibt gewährleistet. Das schließt auch die Testung im Auto über den sog. „Drive in“ Schalter ein. Die Abfahrt der Fahrzeuge aus der Teststation wird mittels halbhoher Zäune sichergestellt. Die Zufahrt zum Volksfestplatz wird während der Öffnungszeiten der Teststation durch Sicherheitsdienstpersonal gewährleistet. Corona Testprobanden steht der obere Teil des Volksfestplatzes als Parkraum zur Verfügung. Parkplätze für das Mainvergnügen werden am Schulzentrum und am Stadion Schönbusch ausgewiesen.

.Beschluss: 1

Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing stellt den Änderungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion zur Abstimmung, wonach die Interessensgemeinschaft Aschaffenburg und Untermain für Jahrmärkte und Volksfeste e. V. maximal die gleiche Höhe der finanziellen Unterstützung wie den örtlichen Gastronomiebetrieben gewährt werden sollte (Gleichbehandlung).

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. Das Plenum unterstützt die Organisatoren der Volksfestersatzveranstaltung „Mainvergnügen“, IG Jahrmärkte und Messen sowie Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg.
Insofern im August infektionsschutzrechtlich volksfestähnliche Freiluftveranstaltungen wieder zulässig sind, wird der kostenfreien Überlassung der beantragten Veranstaltungsfläche auf dem Volksfestplatz und einem Verlustausgleich durch die Stadt für die Durchführung der o.g. Veranstaltung zugestimmt. Der Verlustausgleich erfolgt nach Veranstaltungsende in Höhe der offen gelegten tatsächlichen Kosten begrenzt auf max. 80.000 Euro. Die notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig über Rücklagenentnahme bereitgestellt.  

Die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des Corona Testzentrums auf dem Volksfestplatz ist zu gewährleisten.    

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [ ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 1

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8. / PL/8/8/21. Nutzung des Stadions am Schönbusch für Veranstaltungen von Parteien im Zeitraum bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 8PL/8/8/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg ist Eigentümerin des Stadions am Schönbusch. Mit dem SV Viktoria 01 Aschaffenburg e. V. besteht eine Benutzungsvereinbarung, die dem Verein die Austragung aller seiner Pflichtspiele in diesem Stadion sichert; ebenso hat die Stadt Aschaffenburg gegenüber den Fachverbänden (Bayerischer Fußballverband –BFV- bzw. Deutscher Fußball Bund –DFB-) die uneingeschränkte Verfügbarkeit des Stadions für den Verein zugesichert. 

Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Regelungen zum Infektionsschutz sind u.a. die politischen Parteien eingeschränkt in der Auswahl geeigneter Veranstaltungsorte. Im Vorfeld des Wahlkampfes zur Bundestagswahl am 26. September 2021 haben sich daher bereits mehrere politische Parteien mit Anfragen an die Stadt Aschaffenburg gewandt, ob sie im Stadion am Schönbusch Veranstaltungen abhalten können. Die Stadt Aschaffenburg möchte dies zeitlich befristet auf das Vorfeld der Bundestagswahl ermöglichen, ohne die sportlichen Belange des SV Viktoria 01 Aschaffenburg e.V. sowie evtl. stattfindende Bauarbeiten. zu beeinträchtigen. 

.Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Stadion am Schönbusch für Veranstaltungen politischer Parteien im Sinne des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) im Zeitraum bis zur Bundestagswahl 2021, d.h. bis spätestens am 25.September 2021, unter folgenden Voraussetzungen zu vermieten: 

    • Der Spielbetrieb des SV Viktoria 01 Aschaffenburg e. V. sowie ggf. stattfindende Bauarbeiten werden nicht beeinträchtigt. 
    • Der Veranstalter hat die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzuhalten.
    • Die Nutzung der Rasenfläche wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Sie darf die Nutzbarkeit des Rasens für Sportzwecke nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter hat spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung hierzu einen Abstimmungstermin mit dem Garten- und Friedhofsamt zu vereinbaren; die dort getroffenen Absprachen werden Bestandteil des Vertrages. 
    • Die Höhe der Miete wird vom Schulverwaltungs- und Sportamt nach Art und Aufwand der Veranstaltung festgesetzt (je nachdem welche Hausmeistertätigkeiten erforderlich sind). 

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[X.]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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9. / PL/8/9/21. Corona-Pandemie; - Bericht über aktuelle Entwicklungen - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 9PL/8/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat wurde zuletzt in der Plenarsitzung am 19.04.2021 ausführlich über die Entwicklungen in der Corona-Pandemie informiert.

Aufgrund des hohen Informationsbedarfs und der dynamischen Entwicklungen des Pandemiegeschehens und der Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft beabsichtigt der Oberbürgermeister ab sofort in jeder öffentlichen Plenarsitzung über den tagesaktuellen Sachstand berichten wird.


Im Übrigen wird auf folgende Informationsplattformen verwiesen:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4 (RKI-Dashboard)

https://www.aschaffenburg.de/Notfallbereich/DE_index_1600.html 

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

.Beschluss: 1

1. Der tagesaktuelle Bericht von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing und von Herrn Dr. Meinhard Gruber über die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Maskenpflicht (d. h. die Allgemeinverfügung vom 06.06.2021) wird aufgrund der sinkenden 7-Tages-Inzidenz für bestimmte Straßen und Plätze in der Innenstadt aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.06.2021 zur „Aufhebung des Alkoholverbots und des Alkoholabgabeverbots am Mainufer“ abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Das Verfahren zur Vergabe eines weiteren Standortes für einen Biergarten am Mainufer gem. Beschluss des Plenums vom 15.03.2021 (SPNr. PL/4/4/21) wird fortgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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10. / PL/8/10/21. Bestellung von Herrn Stadtrat Niklas Wagener (GRÜNE) als zweiter Stellvertreter des Mitglieds Moritz Mütze (GRÜNE) in den Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 10PL/8/10/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 11.06.2021 beantragte die GRÜNEN-Stadtratsfraktion den umseitig genannten Wechsel in der Besetzung des UKVS.

Die Bestellung erfolgt auf Grundlage von § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO).

.Beschluss:

I. Herr Stadtrat Niklas Wagener (GRÜNE) wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Stadtrat Stefan Wagener (GRÜNE) als zweiter Stellvertreter des Mitglieds Moritz Mütze (GRÜNE) in den Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant        Teilweise klimarelevant         Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich        […..]   kurze Erläuterung in den Begründungen        […..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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11. / PL/8/11/21. PL/8/11/21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.06.2021 ö Beschließend 11PL/8/11/21

.Beschluss:

Herr Stadtrat Jürgen Zahn fordert die Verwaltung auf, die Nutzungszeiten des städtischen Freibads für Familien zu überprüfen. Die Verwaltung erklärt, dass diese Forderung an die Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen weitergeleitet wird.

Frau Stadträtin Rosemarie Ruf erkundigt sich über den aktuellen Sachstand hinsichtlich ihres Antrags vom 08.06.2021 wegen der Situation in der ungarischen Partnerstadt Miskolc. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing erläutert, dass er in Kontakt mit dem dortigen Bürgermeister steht und die von Frau Ruf angesprochenen Themen aufgegriffen und thematisiert werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 14:26 Uhr