Datum: 19.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/1/1/21 Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße - Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße; Vorstellung der Entwurfsplanung (durch das Büro Unger, Darmstadt)
2PVS/1/2/21 Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung des Heidigweges (Verlängerung)
3PVS/1/3/21 Sachstandsbericht zum Projekt „Umgestaltung des Schlossufers"
4PVS/1/4/21 Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße AB 16
5PVS/1/5/21 Frohsinnstraße – Änderung der Verkehrsführung
6PVS/1/6/21 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 31.08.2020 wegen "Antrag auf Information des Stadtrates über Belastungen durch die StVO-Novelle" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2020
7PVS/1/7/21 Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Martina Fehlner (SPD-Stadtratsfraktion) vom 20.07.2020 wegen "Verbesserungen für Gästeführungen in der Altstadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme vom 09.12.2020

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1. / PVS/1/1/21. Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße - Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße; Vorstellung der Entwurfsplanung (durch das Büro Unger, Darmstadt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2021 ö Beschließend 1PVS/1/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass
Im PVS am 08.10.2019 wurde die Konzeptstudie des Büro Ungers zur Umgestaltung der Entwässerung in der Weichertstraße und zur Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Am 31.12.2020 lief die wasserrechtliche Genehmigung der Entlastung des Stauraumkanals Goldbacher Straße aus. Sie ist aufgrund der Einleitung in den Aschaff-Altarm nicht mehr genehmigungsfähig. Aus diesem Grund wurde in den letzten Monaten von Unger Ingenieure mit Nachdruck an der Planung der Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße und der Herstellung eines Regenrückhaltekanals in der Weichertstraße gearbeitet. Dieser Teil der Sanierung der Entwässerung der Weichertstraße benötigt keine wasserrechtliche Genehmigung. Es ist jedoch eine Anlagengenehmigung erforderlich, weil das Bauwerk im 60 m-Bereich des Aschaff-Altarms liegt. Der Rückbau des Auslasses in den Aschaff-Altarm ist Teil der Ausgleichs-maßnahmen, die in der Planfeststellung von 1994 zum Autobahnausbau festgelegt sind.
Die Maßnahmen sind wasserrechtlich umgehend weiter umzusetzen.


  1. Projektbeschreibung
Gegenstand der Entwurfsplanung ist die Realisierung eines Regenrückhaltekanals in der Weichertstraße, das Verschließen des Regenüberlaufs und das Verdämmen bzw. der Teilrückbau des Auslasskanals.

Der neu geplante Regenrückhaltekanal in der Weichertstraße dient lediglich als Speicherraum für stark verdünntes Mischwasser innerhalb des Kanalnetzes. Die Weiterleitung des Mischwassers wird über ein Drosselorgan geregelt. Es ist keine Entlastung zum Aschaff-Altarm geplant.

Ursprünglich sollte nur der Regenrückhaltekanal gebaut werden und die Straßenoberfläche wiederhergestellt werden. Da die Höhenverhältnisse zwischen den beiden Kanalsträngen, die durch den Regenrückhaltekanal miteinander verbunden werden, keinen Spielraum lassen, ist die Überdeckung des Kanals nur sehr gering. Um den normgerechten Straßenaufbau herstellen zu können und den Regenrückhaltekanal ausreichend vor den hohen Verkehrslasten zu schützen, muss die Querneigung der Straße von einem Dachprofil auf Einseitneigung geändert werden. Dadurch erhöht sich die Überdeckung um einige Zentimeter. Die Beauftragung von Unger Ingenieure wurde zwischenzeitlich um die Straßenplanung erweitert. Im Rahmen des Straßenbaus schließt die Sanierung der Verkehrsanlage am Ende der vor einigen Jahren bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahme Schönbornstraße an.

Im Rahmen der Vorplanung wurden zwei Varianten mit je 2 Untervarianten untersucht.

Variante 1a
In der Variante 1a wird der Regenrückhaltekanal im Gegensatz zur groben Vorkonzeptionierung um eine Haltung verlängert und an den bestehenden Mischwasserkanal DN300 angeschlossen. Dieser fungiert als Rohrdrossel, die bei stärkeren Regen eingestaut wird. Es ergibt sich bei einem Durchmesser von DN 1800 mit Trockenwetterrinne eine Gesamtlänge von ca. 190 m. Das Sohlgefälle wird mit 1,26 ‰ geringfügig gesteigert und eine Überdeckung zur Straßenoberkante von min. 0,6 m wird erreicht. Durch die Verlängerung des Regenrückhaltekanals muss eine Haltung des bestehenden Mischwasserkanals ausgetauscht werden. Auch zwei Haltungen und drei Schächte des Regenwasserkanals müssen verlegt werden.

Variante 1b
Zum Schutz der untenliegenden Hausanschlüsse vor Rückstau sieht Variante 1b anstatt der Rohrdrossel den Einbau eines Drosselorgans vor.


Variante 2a
In Variante 2a wird im Gegensatz zur Vorkonzeptionierung für den Regenrückhaltekanal ein Rahmenprofil B/H = 2 m/1,7 m auf eine Länge von ca. 140 m vorgesehen. Das Sohlgefälle beträgt hier nur 0,3 ‰. Dadurch wird zwar eine Mindestüberdeckung von ca. 0,7 m erreicht, das geringe Gefälle führt jedoch zu vermehrten Ablagerungen und somit erhöhtem Unterhaltungsaufwand. Mittels einer V-Rinne im Rahmen können Ablagerungen verringert werden. Der Regenrückhaltekanal schließt direkt an den bestehenden Mischwasserkanal an, sodass bei dieser Variante nur eine Haltung und zwei Schächte des Regenwasserkanals umgelegt werden müssen. Die Drosselung des Abflusses geschieht auch hier über die vorhandene Rohrdrossel.

Variante 2b
In Variante 2b wird wie zuvor in Variante 1b der Einbau eines Drosselorgans anstatt der Rohrdrossel eingeplant.

Variantenvergleich
Für den Vergleich der beiden Haupt-Varianten wurde eine Bewertungsmatrix aufgestellt (s. Tabelle 1). Unter Berücksichtigung der dort aufgeführten Aspekte wurde in Abstimmung mit der Stadt Aschaffenburg die Variante 1b favorisiert und in der Entwurfsplanung weiterbearbeitet.

Variante
Merkmale
1a
  • Regenrückhaltekanal, Drachenprofil, DN 1800, L = 190 m, I = 0,126 %
  • Drosselung durch vorhandenen Mischwasserkanal
  • Rückstaugefahr für Hausanschlüsse im Bereich der Rohrdrossel
  • Rückbau und Verlegung des Regenwasserkanals auf 138 m
  • Rückbau des vorhandenen Mischwasserkanals auf 52 m
1b
  • Grundsätzlich wie 1a
  • Zusätzlich Abflussregler statt Rohrdrossel zur Vermeidung von Rückstau
2a
  • Regenrückhaltekanal, Rahmenprofil, B/H = 2m/1,7m, L = 140 m, I = 0,03%
  • Drosselung durch vorhandenen Mischwasserkanal
  • Rückstaugefahr für Hausanschlüsse im Bereich der Rohrdrossel
  • Rückbau und Verlegung des Regenwasserkanals auf 83 m
2b
  • Grundsätzlich wie 2a
  • Zusätzlich Abflussregler statt Rohrdrossel zur Vermeidung von Rückstau
Tabelle 1


  1. Kosten

Kostenschätzung
Für die in der Vorplanung beschriebenen Varianten wurde Kostenschätzungen durchgeführt:

Variante 1a
Variante 1b
Variante 2a
Variante 2b
Summe Baukosten, netto
1.233.817 €
1.254.147 €
1.289.426 €
1.309.756 €
Mehrwertsteuer, 19 %
234.425 €
238.288 €
244.991 €
248.854 €
Summe Baukosten, brutto
1.468.242 €
1.492.435 €
1.534.416 €
1.558.609 €
Baunebenkosten (25 %)
367.061 €
373.109 €
383.604 €
389.652 €
Baukosten gesamt, brutto
1.835.303 €
1.865.543 €
1.918.021 €
1.948.261 €
Tabelle 2: Kostenschätzung
Variante 1a: Drachenprofil DN1800, Länge ca. 190 m
Variante 1b: Variante 1a mit zusätzlicher Drosselung (Vorzugsvariante)
Variante 2a: Rahmenprofil B/H 2m/1,7m, Länge ca. 140m
Variante 2b: Variante 2a mit zusätzlicher Drosselung
Für die Herstellungskosten wurde aufgrund des zum Zeitpunkt der Vorplanung fehlenden Baugrundgutachtens von einem unbelasteten Boden ausgegangen. Die Kosten sind nach dem damaligen Kenntnisstand ermittelt und in Anlehnung an aktuell erzielte Preise aus vergleichbaren Baumaßnahmen angesetzt.
Die angezeigten Baunebenkosten in Tabelle 2 beinhalten im Wesentlichen Ingenieur-Honorare für die beteiligten Planungsbüros, Kosten für Beweissicherung, Kosten für die Vermessung, Baugrundgutachten, Gebühren usw.

Kostenberechnung
Für die in der vorliegenden Entwurfsplanung beschriebene Baumaßnahme Kanalbau wurde eine Kostenberechnung auf Grundlage des Baugrundgutachtens durchgeführt. Eine Kurzübersicht über die Kosten zum Kanalbau lässt sich Tabelle 3 entnehmen.

Regenrückhaltekanal Weichertstraße Kanalbau
Summe Baukosten, netto
1.403.715 €
Mehrwertsteuer, 19 %
266.706 €
Summe Baukosten, brutto
1.670.421 €
Baunebenkosten (25 %)
417.605 €
Baukosten gesamt, brutto
2.088.026 €
Tabelle 3: Kostenberechnung Kanalbau

Die Position Straßenbauarbeiten in der Kostenberechnung für die Baumaßnahme Kanalbau berücksichtigt nur die notwendigen Aufbrucharbeiten im Bereich des Kanalgrabens. Diese Kosten sind in Tabelle 3 enthalten. Der komplette Abbruch sowie die grundhafte Erneuerung der Straße wird in den Kosten für den Straßenbau einkalkuliert. Eine Kurzübersicht über die Kosten für den Straßenbau ist Tabelle 4 zu entnehmen.

Regenrückhaltekanal Weichertstraße Straßenbau
Summe Baukosten, netto
459.430 €
Mehrwertsteuer, 19 %
87.292 €
Summe Baukosten, brutto
546.722 €
Baunebenkosten (25 %)
136.680 €
Baukosten gesamt, brutto
683.402 €
Tabelle 4: Kostenberechnung Straßenbau

Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme (Kanalbau und Straßenbau) ist Tabelle 5 zu entnehmen.
Regenrückhaltekanal Weichertstraße Gesamtmaßnahme
Summe Baukosten, netto
1.863.145 €
Mehrwertsteuer, 19 %
353.998 €
Summe Baukosten, brutto
2.217.143 €
Baunebenkosten (25 %)
554.285 €
Baukosten gesamt, brutto
2.771.428 €
Tabelle 5: Kostenberechnung Gesamtmaßnahme

Die angezeigten Baunebenkosten in den Tabellen 3-5 beinhalten die Kosten für notwendige Ingenieurleistungen im Rahmen der Planung, Ausschreibung und die daraus folgende Bauüberwachung und Beweissicherung der notwendigen Baumaßnahme.

Die im Rahmen der Entwurfsplanung berechneten Kosten wurden nach dem derzeitigen Kenntnisstand ermittelt und in Anlehnung an aktuell erzielte Preise aus vergleichbaren Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Tiefbauamt Aschaffenburg angesetzt.
Die Baukosten sind im Zuge der weiteren Planung gemäß Preisindex / Marktpreisänderungen fortzuführen.


  1. Finanzierung
Da es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Ausgleichsmaßnahmen handelt, die im Zuge der Planfeststellung für den Autobahnbau gefordert sind, wird die Autobahndirektion einen Teil der Kosten tragen. Zur Finanzierung wird mit der Autobahndirektion eine Vereinbarung zur Kostenübernahme geschlossen. Die benötigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 berücksichtigt.


  1. Klimarelevanz
Das Projekt ist nicht direkt klimarelevant. Bei der Baudurchführung wird darauf geachtet, dass moderne Baumaschinen mit soweit möglich reduziertem CO2-Ausstoß eingesetzt werden und wenn technisch möglich Baustoffe aufbereitet und wiederverwendet.


  1. Weiteres Vorgehen
Es folgt der Abschluss der Vereinbarung mit der Autobahndirektion zur Kostenübernahme. Erste Vorgespräche haben bereits stattgefunden.

Die Verwaltung schlägt vor, die nächste Leistungsstufe an Unger Ingenieure zu beauftragen und die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen vorzubereiten.

.Beschluss:

I.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) zur Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße und dem Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße zu (Anlage 1).
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und den Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Bauvorhaben herbeizuführen.
  3. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Vorschlag zu, die Planung auf Grundlage von Variante 1b weiterzuführen.
  4. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Autobahndirektion eine Kostenvereinbarung abzuschließen.




II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

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2. / PVS/1/2/21. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung des Heidigweges (Verlängerung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2021 ö Beschließend 2PVS/1/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass diese Fläche noch nicht gewidmet ist.
Die zu widmende Fläche ist öffentliche Verkehrsfläche und im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.

nachrichtlich
Das bisher gewidmete Teilstück des Heidigweges (nördlicher Teil, Länge 545 m) hatte zum Zeitpunkt der Widmung im Jahr 1976 die Fl.Nr. 6558 (Gemarkung Obernau).
Nach der Neuvermessung umfasst der nördliche Teil des Heidigweges nunmehr folgende Fl.Nr.:
Teilfläche aus Fl.Nr. 6666/1
Fl.Nr. 6666/83 und /84
Teilfläche aus Fl.Nr. 6720/1
Die Eintragungsverfügung ist entsprechend zu berichtigen.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 30.01.2021 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortsstraße (Artikel 46 Nr.2 BayStrWG) gewidmet (Anlage 2):

Heidigweg (südlicher Teil)
Teilfläche aus Fl.-Nr. 6720/1 (Gemarkung Obernau)
Anfang:        bisheriger Endpunkt Höhe südöstlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 6720/4
Ende:                Grenze zu Fl.-Nr. 6755
Länge:                257 m



II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/1/3/21. Sachstandsbericht zum Projekt „Umgestaltung des Schlossufers"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2021 ö Beschließend 3PVS/1/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg verfolgt seit geraumer Zeit das Ziel, das Mainufer im Abschnitt zwischen Pompejanumsfelsen und Willigisbrücke aufzuwerten. Die ersten Pläne hierzu stammen aus den 1980er-Jahren. 2007 wurde ein Beirat eingerichtet, der sich mit der Entwicklung der Grünstrukturen um das Schloss Johannisburg befasste und die Empfehlung aussprach, für den Bereich des Mainufers ein Plangutachterverfahren durchzuführen.
Ein Verfahren mit drei Planungsbüros zur Erstellung eines Planentwurfs für das Mainufer wurde im Mai 2010 abgeschlossen und mit den Bürger*innen diskutiert. Das Büro xxx bekam in der Folge den Auftrag, einen Masterplan auszuarbeiten, der vom Stadtrat am 9. Oktober 2018 verabschiedet wurde.
2019 erfolgte die Aufnahme in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“, durch welches der Bund Projekte mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und Wahrnehmung fördert. Hierfür wurden vom Bund rund 4 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Teilabschnitte werden darüber hinaus im Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ von Bund und Freistaat Bayern bezuschusst.
Im letzten Jahr (2020) wurden wichtige Schritte hin zur Realisierung umgesetzt: der Wettbewerb zum Aufzug, der Schlossufer und Oberstadt verbinden soll, fand statt und wurde Ende September entschieden. Aus ihm heraus ging das Büro Schmuck aus München als Sieger hervor. In der Dezember-Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats sprach sich auch der Stadtrat für diesen Entwurf aus. Weiterhin wurde das VGV-Verfahren zur Auswahl einer Bürogemeinschaft für Planung und Steuerung des Projekts abgeschlossen, aus dem die Landschaftsarchitekten Trölenberg und Vogt mit dem hervorging, die jetzt die Ausführungsplanung des Schlossufer-Projekts übernehmen.
Auch die Öffentlichkeit wurde im letzten Jahr umfassend über das Projekt informiert. Mit der Herausgabe des ersten „Schlossufer-Journals“ und der Einrichtung der Homepage www.schlossufer-aschaffenburg.de , die fortlaufend aktualisiert wird, sind die Grundlagen für die Mitnahme der Bürger*innen im Projektverlauf gelegt worden. Bedingt durch die Corona-Pandemie waren größere Informationsveranstaltungen vor Ort leider nicht möglich. Für das Frühjahr 2021 ist geplant, einen Informationscontainer am Schlossufer aufzustellen, der als Anlauf- und Informationsstelle dient. Die Ausschreibung dafür ist bereits erfolgt. Dort sollen in den kommenden Jahren auch kleinere Veranstaltungen stattfinden. Vereine wurden aufgerufen, den Container als Treffpunkt für sportliche oder kulturelle Treffen zu nutzen wie zum Beispiel Yoga- und Fitnesskurse, Lesungen, Fotorallyes und vieles mehr.
Die weitere Planung sieht vor, dass 2021/22 das Regenüberlaufbecken an der Willigisbrücke mit neuem Kinderspielplatz auch äußerlich fertiggestellt wird und der Aufzug zur Oberstadt gebaut wird. 2022 soll dann der Umbau der Suicardusstraße, der nördliche Teil der Grünfläche mit Veranstaltungswiese und Stadtfestbühne und – wenn möglich – ein Neubau eines Bootsanlegers für Fahrgastschiffe realisiert werden. Im darauffolgenden Jahr wird der südliche Teil der Grünfläche mit einer Sommerbühne, Gestaltung der Platzfläche zwischen Aufzug und Main, die weitere Sitzstufenanlage am Main und der Neubau einer Bootseinlassstelle realisiert. 2024 und 2025 erfolgen dann die letzten Umbauarbeiten mit der Umgestaltung des Bereichs vor dem Theoderichstor mit Aufwertung des Biergartens und der westlich angrenzenden Wiese.
Die Neugestaltung des Schlossufers ist ein Projekt, in das eine Vielzahl von Ämtern und Behörden eingebunden ist und dem die langjährige Arbeit des Referats für Bau und Stadtentwicklung mit Gartenamt, Stadtplanungsamt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und Tiefbauamt unter Beteiligung des Bauordnungsamtes vorangeht. Aber auch das Finanz- und Ordnungsreferat mit der Kämmerei, das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz sowie die Feuerwehr tragen ihren Teil zum Gelingen des Projekts bei. Darüber hinaus sind als externe Partner beteiligt: Stadtwerke, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Wasserwirtschaftsamt, Staatliche Schlösserverwaltung, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Regierung von Unterfranken als Vertretung des Freistaates Bayern.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 3 d. ö. S. "Sachstandsbericht zum Projekt „Umgestaltung des Schlossufers"" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PVS/1/4/21. Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße AB 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2021 ö Beschließend 4PVS/1/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Zwischen der dem Mark Stockstadt und der Stadt Aschaffenburg besteht im Radverkehrsnetz eine rund 650 m lange Netzlücke. Seitens der politischen Vertreter Stockstadts wurde an die Stadtverwaltung herangetragen diese Lücke zu schließen. Sie ist für den gemeindeübergreifenden Verkehr von großer Bedeutung.
Der Radweg entlang der Kreisstraße soll an den bereits ausgebauten gemeinsamen Geh-/ Radweg des Landkreises Aschaffenburg anschließen. Der Entwurf des Radweges kann hiervon unabhängig betrachtet werden.
Zusätzlich ist eine Querungsmöglichkeit über die AB 16 (Obernauer Straße) für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen.

Bestand:
Der Radverkehr wird derzeit als Zweirichtungsradweg gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr entlang der AB 16 bis zum südlichen Ende Sonneck geführt. An dieser Grenze endet der gemeinsame Geh- und Radweg wodurch der Radfahrer im weiteren Verlauf gezwungen ist, auf die Kreisstraße AB 16 auszuweichen. Eine Wegeverbindung für Fußgänger ist im anschließenden Streckenabschnitt (Ri.  Möbel Kempf) nicht vorhanden. Radfahrer und Fußgänger mit dem Ziel Großostheim können dagegen auf den vorhandenen Wirtschaftsweg abbiegen (Anlage 1).  
Vor Beginn des Linksabbiegers in die Schippnerstraße besteht in der Sperrfläche eine provisorische Querungsanlage (Länge ca. 9 m, Breite ca. 2,5 m). Allerdings bestehen derzeit an der Querung keinerlei Anschlüsse für Rad- bzw. Fußgängerverkehre.
Eine Verbindung in der Relation Großostheim – Nilkheim/ Schönbusch besteht inform der vorhandenen Flurwege entlang des Industriegebietes oder über die Schippnerstraße durch das Industriegebiet. Für diese Verbidnungen muss die AB 16 überquert werden. Ebenso kann die Relation Stockstadt - Nilkheim/ Schönbusch über den vorhandenen Flurweg entlang des Industrieweges oder über die Schippnerstraße (Industriegebiet) befahren werden.
Die Relation Stockstadt – Großostheim wird am südlichen Ende Sonnecks über den Flurweg geführt (siehe Anlage 1).
Beide Verbindungen bestehen inform einer wassergebundenen Decke und sind nicht alltagstauglich.

Beschreibung der geplanten Maßnahme
Der Planung liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, Straßenverkehrsordnung (StVO) und DIN-Normen zugrunde.
Der geplante gemeinsame Geh-/Radweg wird abgesetzt und einseitig entlang der Kreisstraße AB 16 über ca. 650 m bis zur Trasse der aufgelassenen Bahnlinie geführt. Die Baumaßnahme schließt an den bereits bestehenden gemeinsamen Geh-/Radweg des Landkreises Aschaffenburg auf Höhe des Abzweiges Sonneck/ Großostheim an (siehe Anlagen 1 und 2).
Die bereits bestehende Querungsanlage wird angepasst und im Falle eines späteren Ausbaues der AB 16 neu überprüft und ggf. gesichert ausgebaut. Die Aufstellfläche bietet gerade für Familien, Kindern sowie älteren Verkehrsteilnehmern Schutz beim Überqueren der Straße und verkürzt zusätzlich den Querungsweg.
Auf Höhe der Querungshilfe wird auf der Schönbusch gelegenen Fahrbahnseite eine neue Geh- /Radwegeverbindung von ca. 40 m an den bestehenden Flurweg eingerichtet. Die Wegeverbindung wird der Topographie angepasst und in Baumneupflanzungen eingebettet (Anlage 2).
Eine Beleuchtung ist, wie im bereits bestehenden Streckenabschnitt, nicht vorgesehen. Der Lückenschluss und auch die neue Wegeverbindung werden in Asphaltbauweise ausgebildet.
Gemäß den technischen Vorgaben ist im Anschluss an den Fahrbahnrandstreifen ein Bankett (Breite 1,50 m) und eine parallel verlaufende Entwässerungsmulde (Breite 1,0 m) geplant. Im Anschluss an die Entwässerungsmulde ist der gemeinsamen Geh-/Radweg beidseitig mit einem Bankettstreifen von 0,5 m Breite umgeben (Anlage 3). Die neue Wegeverbindung ist wie auch die bereits bestehende Strecke von geringer Längsneigung geprägt (siehe Anlage 4).
Die natürlich gewachsene Geländeform wird bei der Angleichung zum Bestand berücksichtigt.  Voraussichtlich sind streckenweise konstruktive Stützmaßnahmen zur Stabilisierung bzw. platzsparenden Anpassung des Geländes (Fa. Löwer) notwendig.
Im Zuge der Baumaßnahme sind teils schädlingsbefallene Nadel- und Laubbäume zu fällen. Die Fällungen werden durch gleichwertige Neupflanzungen ersetzt.
Sämtliche neu zu versiegelnde Flächen werden gem. der aktuellen Bayerischen Kompensationsverordnung ausgeglichen.
Die geplante Baumaßnahme wurde mit Gartenamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Untere Naturschutzbehörde sowie der Gemeinden Stockstadt und Großostheim abgestimmt.

Grunderwerb und Kosten
Die geplante Baumaßnahme liegt überwiegend auf Flächen der Stadt Aschaffenburg. Ein Teilbereich der Flächeninanspruchnahme liegt jedoch auf Großostheimer Gemarkung und muss erworben werden.
Die Stadt Aschaffenburg hat die Firma Löwer bereits in die Planung eingebunden und anhand einer Vereinbarung dessen grundsätzliches Einverständnis für die dauerhafte Nutzung der Flächen erhalten.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist privater Grunderwerb erforderlich. Voraussichtlich sind mit 7 Eigentümern Grunderwerbsverhandlungen zu führen.
Kostenträger der Baumaßnahme sind die Stadt Aschaffenburg sowie die Gemeinden Großostheim und Stockstadt. Die Stadt Aschaffenburg bemüht sich um finanzielle Mittel aus Förderprogrammen.
Die Kosten für die Baumaßnahme liegen nach derzeitigem Kenntnisstand bei rd. 515 000 €. Darüber hinaus sind in derzeitigem Planungsstand weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.
Klimawirkungsprüfung
Die Bundesregierung hat zu verschiedenen Planungshorizonten Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Deutschland aufgestellt. In diesem Sinne werden Maßnahmenpakte geschnürt, die zur Umsetzung dieser festgesetzten Ziele beitragen sollen. Ein Fokus liegt hierbei auf dem Verkehrswesen.
Der Umweltverbund soll durch die Verbesserung von Infrastruktur und Betrieb gestärkt werden. Insbesondere der Modal Split - Anteil des Radverkehres bietet Potential eine umweltschonende Mobilität weiter auszubauen. Hierfür verbessert die Stadt Aschaffenburg nicht nur die innerstädtischen Verbindungen, sondern auch die außerstädtischen Verbindungen in die umliegenden Gemeinden. Dadurch werden nicht nur Pendelverkehre sondern verstärkt Freizeitunternehmungen als Fahrerlebnis für Familien unterstützt. Durch die Stärkung des Radverkehres werden nicht nur der Kohlenstoffdioxidgehalt in der Luft, sondern auch die Belastungen durch andere Schadstoffe und Lärmemissionen verringert. Durch Investitionen in Radverkehrsmaßnahmen wird zum einen das Verkehrsverhalten nachhaltig auf die Aktive Mobilität gelenkt, und zum anderen auch der verkehrsbedingte Flächenverbrauch in und um Aschaffenburg zukünftig reduziert.
Der Planung liegen ein Übersichtsplan (M 1: 5000), ein Lageplan im Maßstab 1: 1000, ein Querprofilplan (M 1:100) und ein Längsprofilplan ( M 1:1000/100) bei.

.Beschluss:

I.
  1. Die Planung wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Bau eines einseitigen gemeinsamen Rad- und Gehweges ab Höhe Sonneck bis zu den ehemaligen Bahngleisen entlang der Kreisstraße AB 16 sowie der Ertüchtigung der bestehenden Querungshilfe wird zur Kenntnis genommen.

  3. Die Verwaltung wird gebeten mit den Gemeinden Großostheim und Stockstadt eine Bau – und Finanzierungsvereinbarung zu treffen.

  4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen einzuleiten und die weiteren Planungsschritte zu veranlassen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…x..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/1/5/21. Frohsinnstraße – Änderung der Verkehrsführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2021 ö Beschließend 5PVS/1/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bestandssituation
Im der Sitzung des PVS am 19.05.2020 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Verkehrsregelungen in der Frohsinnstraße und im Bahnhofsquartier zu überdenken und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Insbesondere die Bedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs, die Liefermöglichkeiten und das Parken sollen dabei betrachtet werden.

Die Frohsinnstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem 21 Parkstände durch Pflasterwechsel markiert sind. Die Parkdauer beschränkt sich auf eine Stunde mit Parkschein zwischen 8-20 Uhr – zwischen 20-8 Uhr dürfen nur Bewohner dort parken.

Liefern und Laden kann in der Frohsinnstraße überall außerhalb der Parkflächen erfolgen. Dies führt bei hohem Lieferdruck in Verbindung mit dem hohen Möblierungsgrad (Außenbestuhlung, Lichtmasten, Pflanzgefäße, Sitzbänke, Fahrradabstellanlagen, Kundenstopper) zu Behinderung des Fuß- und fließenden Verkehrs. Besonders deutlich tritt dies in dem Abschnitt zwischen Ludwig- und Erthalstraße auf, wo vor allem auch private Kurzparkvorgänge zu beobachten sind.

Mitte dieses Jahres musste der Buslinienverkehr auf Grund der Bauarbeiten in der Hanauer Straße über die Frohsinnstraße / Erthalstraße zur Friedrichstraße umgeleitet werden. Um dem Bus die Durchfahrt durch die Frohsinnstraße überhaupt zu ermöglichen, wurde mit Hilfe von Betonpollern eine Fahrspur gestellt. Dabei wurde nur die vom Bus erforderliche Breite gewählt. Somit war offensichtlich, dass auch nur ein parkendes Fahrzeug in der Fahrspur den Verkehr zum Erliegen bringt. Die positive Wirkung für den ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr traten unmittelbar ein. Schwieriger gestaltete sich die Situation für die ansässigen Betriebe, die tägliche (mehrere) Lieferungen erhalten (Lebensmittelgeschäft, Bäcker, Metzger, Hotel). Daher wurde eine provisorische Lieferzone auf dem Gehweg in der Ludwigstraße eingerichtet. Fußgänger nutzen eher den breiten Laufbereich entlang der Geschäfte.

Auf Grund der positiven Erfahrung wurde die Fahrspur in der Frohsinnstraße auch nach dem Umleitungsbedürfnis der Busse weiter aufrecht gehalten – wohlwissend, dass sie zwar weiterhin ihren Zweck, aber keinesfalls einen städtebaulichen Anspruch erfüllt.

Für den Bereich der Frohsinnstraße zwischen Ludwig- und Erthalstraße werden daher folgende Handlungsoptionen aufgezeigt:

Option 1: Wiederherstellung des Bestandes ohne Einengung
Durch die Erfahrungen der letzten Jahre, wo der gesamte Bereich durch parkende Kfz dominiert wurde, wird von der Entfernung der Einengung abgeraten. Die zahlreichen privaten Kfz behinderten und gefährdeten nicht nur die Fußgänger und Radfahrenden auf diesem sehr hoch frequentierten Abschnitt, sondern auch der Lieferverkehr konnte durch die zahlreichen privaten Kfz keinen nutzbaren Standplatz finden.

Option 2: Beibehaltung des Bestandes mit Einengung
Sofern eine Einengung beibehalten werden soll, ist eine attraktivere Gestaltung erforderlich. Z. B. mit wechselnden Elementen aus
- Sitzgelegenheiten
- Pflanzbereichen / Begrünung
- reinen Absperreinrichtungen
kann eine dauerhafte Lösung hergestellt werden. Eine Auftragsvergabe an ein externes Planungsbüro für Stadtplanung und Stadtgestaltung zur Auswahl geeigneter Elemente wird empfohlen. Bei dieser Option bleibt jedoch das Lieferproblem ungelöst, selbst wenn der Gehweg weiterhin als Lieferzone herangezogen wird. Weitere Flächen in unmittelbarer Umgebung gibt es nicht und entferntere Standorte werden beim Liefern nicht akzeptiert.


Option 3: Fußgängerzone mit Andienungszeiten
Eine verkehrsrechtliche Anordnung einer Fußgängerzone mit den üblichen Andienungszeiten ermöglicht den Abbau der Einengung. Lediglich im Einfahrtsbereich an der Ludwigstraße sollte die neue Fußgängerzone sehr deutlich erkennbar sein. Die Fußgängerzone besitzt gegenüber der Option 2 den Vorteil, dass die Andienungen innerhalb der vorgegebenen Zeiten besser funktionieren wird.

Bild 1: Fußgängerzone Frohsinnstraße, zwischen Ludwig- und Erthalstraße

Es gibt keine privaten Stellplätze oder Kundenparkplätze in diesem Abschnitt. Für das Hotel Central muss eine Lösung zum Ein- und Ausladen von Gepäck gefunden werden.

Die beschriebene Option 3 wurde bereits im Zusammenhang mit dem "Verkehrskonzept Bahnhof" im Planungs- und Verkehrssenat am 15.05.2018 als Planfall U1 verkehrstechnisch beleuchtet. Dabei ging es vornehmlich um die Frage des Durchgangsverkehrs im Bahnhofsquartier. In Anlage 1 ist das Datenblatt der damaligen Untersuchung hinterlegt. Dem kann entnommen werden, dass der Verkehrsstrom von der Glattbacher Überfahrt zur Weißenburger Straße seinen Weg dann auf die Bodelschwinghstraße, Frohsinnstraße und Erthalstraße verlagert. Insbesondere die Mehrbelastung der Frohsinnstraße führte damals zur Ablehnung dieses Planfalls. Makroskopisch auf das Gesamtquartier betrachtet ist diese Schlussfolgerung nach wie vor richtig.

Hier muss zwischen den Verkehrsverhältnissen der Frohsinnstraße zwischen Ludwig- und Erthalstraße (ohne Maßnahmen) auf der einen und einer modellierten Mehrbelastung der Frohsinnstraße zwischen Bodelschwingh- und Erthalstraße auf der anderen Seite abgewogen werden. Die Verwaltung kommt hier zu dem Schluss, dass die Option 3 trotz der prognostizierten Mehrbelastung im anderen Bereich zumindest zur Probe für ein Jahr eingeführt wird.


Ruhender Verkehr
Anlieferung und Hol- und Bringverkehr mit dem Kfz zu konkreten Zielen in der Frohsinnstraße sollte weiter möglich sein. Dies gilt insbesondere wegen den zahlreichen medizinischen Angeboten in der Frohsinnstraße.

Längerfristiges Parken kann demgegenüber ggf. reduziert werden, da drei Parkhäuser (Hauptbahnhof, Elisenstraße, Luitpoldstraße) in unmittelbarer Umgebung vorhanden sind.

Die Idee, die Parkstände in der Frohsinnstraße tagsüber als Lieferzonen und abends als Bewohnerparkstände zu definieren, soll mit Hilfe einer qualifizierten Parkraumanalyse mit Differenzierung des Wirtschafts- und Privaten Verkehrs im Jahr 2021 genauer untersucht werden.

.Beschluss: 1

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrssituation in der Frohsinnstraße wird zur Kenntnis genommen.

  2. Der Stadtrat begrüßt die Anordnung einer Fußgängerzone in der Frohsinnstraße, zwischen Ludwigstraße und Erthalstraße (Anlage 3).

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Fußgängerzone vorab mit den Anliegern zu besprechen.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat im ersten Halbjahr 2021 über die Gesprächsergebnisse zu berichten und die Planung erneut vorzulegen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

Der Antrag der FDP (Anlage 4) vom 18.01.2021 wegen „Änderungsantrag zum TOP 5 PVS (19.01.2021) – Frohsinnstraße – Änderung der Verkehrsführung“ wurde in der Sitzung behandelt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PVS/1/6/21. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 31.08.2020 wegen "Antrag auf Information des Stadtrates über Belastungen durch die StVO-Novelle" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2021 ö Beschließend 6PVS/1/6/21

.Beschluss:

Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 31.08.2020 wegen "Antrag auf Information des Stadtrates über Belastungen durch die StVO-Novelle" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2020 (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PVS/1/7/21. Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Martina Fehlner (SPD-Stadtratsfraktion) vom 20.07.2020 wegen "Verbesserungen für Gästeführungen in der Altstadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme vom 09.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2021 ö Beschließend 7PVS/1/7/21

.Beschluss:

Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Martina Fehlner (SPD-Stadtratsfraktion) vom 20.07.2020 wegen "Verbesserungen für Gästeführungen in der Altstadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme vom 09.12.2020 (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2021 19:13 Uhr