Datum: 02.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/2/1/21 Sachstandsbericht zum Projekt „Umgestaltung des Schlossufers"
2PVS/2/2/21 Umstufungen von klassifizierten Straßen im Stadtgebiet - Bericht der Verwaltung - Anträge von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 26.05.2014 und 10.06.2016 wegen "Verlegung der B 26 auf den Südring" und Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2019 - Antrag von Herrn Stadtrat Stefan Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) vom 09.06.2016 wegen "Durchgangsverkehr vermeiden! B26 raus aus der Innenstadt!" und Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2019
3PVS/2/3/21 Ottostraße - Neuordnung des Verkehrsraumes und Grundinstandsetzung

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1. / PVS/2/1/21. Sachstandsbericht zum Projekt „Umgestaltung des Schlossufers"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.02.2021 ö Beschließend 1PVS/2/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg verfolgt seit geraumer Zeit das Ziel, das Mainufer im Abschnitt zwischen Pompejanumsfelsen und Willigisbrücke aufzuwerten. Die ersten Pläne hierzu stammen aus den 1980er-Jahren. 2007 wurde ein Beirat eingerichtet, der sich mit der Entwicklung der Grünstrukturen um das Schloss Johannisburg befasste und die Empfehlung aussprach, für den Bereich des Mainufers ein Plangutachterverfahren durchzuführen.
Ein Verfahren mit drei Planungsbüros zur Erstellung eines Planentwurfs für das Mainufer wurde im Mai 2010 abgeschlossen und mit den Bürger*innen diskutiert. Das Büro xxx bekam in der Folge den Auftrag, einen Masterplan auszuarbeiten, der vom Stadtrat am 9. Oktober 2018 verabschiedet wurde.
2019 erfolgte die Aufnahme in das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“, durch welches der Bund Projekte mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und Wahrnehmung fördert. Hierfür wurden vom Bund rund 4 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Teilabschnitte werden darüber hinaus im Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ von Bund und Freistaat Bayern bezuschusst.
Im letzten Jahr (2020) wurden wichtige Schritte hin zur Realisierung umgesetzt: der Wettbewerb zum Aufzug, der Schlossufer und Oberstadt verbinden soll, fand statt und wurde Ende September entschieden. Aus ihm heraus ging das Büro Schmuck aus München als Sieger hervor. In der Dezember-Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats sprach sich auch der Stadtrat für diesen Entwurf aus. Weiterhin wurde das VGV-Verfahren zur Auswahl einer Bürogemeinschaft für Planung und Steuerung des Projekts abgeschlossen, aus dem die Landschaftsarchitekten Trölenberg und Vogt mit dem hervorging, die jetzt die Ausführungsplanung des Schlossufer-Projekts übernehmen.
Auch die Öffentlichkeit wurde im letzten Jahr umfassend über das Projekt informiert. Mit der Herausgabe des ersten „Schlossufer-Journals“ und der Einrichtung der Homepage www.schlossufer-aschaffenburg.de , die fortlaufend aktualisiert wird, sind die Grundlagen für die Mitnahme der Bürger*innen im Projektverlauf gelegt worden. Bedingt durch die Corona-Pandemie waren größere Informationsveranstaltungen vor Ort leider nicht möglich. Für das Frühjahr 2021 ist geplant, einen Informationscontainer am Schlossufer aufzustellen, der als Anlauf- und Informationsstelle dient. Die Ausschreibung dafür ist bereits erfolgt. Dort sollen in den kommenden Jahren auch kleinere Veranstaltungen stattfinden. Vereine wurden aufgerufen, den Container als Treffpunkt für sportliche oder kulturelle Treffen zu nutzen wie zum Beispiel Yoga- und Fitnesskurse, Lesungen, Fotorallyes und vieles mehr.
Die weitere Planung sieht vor, dass 2021/22 das Regenüberlaufbecken an der Willigisbrücke mit neuem Kinderspielplatz auch äußerlich fertiggestellt wird und der Aufzug zur Oberstadt gebaut wird. 2022 soll dann der Umbau der Suicardusstraße, der nördliche Teil der Grünfläche mit Veranstaltungswiese und Stadtfestbühne und – wenn möglich – ein Neubau eines Bootsanlegers für Fahrgastschiffe realisiert werden. Im darauffolgenden Jahr wird der südliche Teil der Grünfläche mit einer Sommerbühne, Gestaltung der Platzfläche zwischen Aufzug und Main, die weitere Sitzstufenanlage am Main und der Neubau einer Bootseinlassstelle realisiert. 2024 und 2025 erfolgen dann die letzten Umbauarbeiten mit der Umgestaltung des Bereichs vor dem Theoderichstor mit Aufwertung des Biergartens und der westlich angrenzenden Wiese.
Die Neugestaltung des Schlossufers ist ein Projekt, in das eine Vielzahl von Ämtern und Behörden eingebunden ist und dem die langjährige Arbeit des Referats für Bau und Stadtentwicklung mit Gartenamt, Stadtplanungsamt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und Tiefbauamt unter Beteiligung des Bauordnungsamtes vorangeht. Aber auch das Finanz- und Ordnungsreferat mit der Kämmerei, das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz sowie die Feuerwehr tragen ihren Teil zum Gelingen des Projekts bei. Darüber hinaus sind als externe Partner beteiligt: Stadtwerke, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Wasserwirtschaftsamt, Staatliche Schlösserverwaltung, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Regierung von Unterfranken als Vertretung des Freistaates Bayern.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Sachstand des Projekts „Umgestaltung des Schlossufers“ zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/2/2/21. Umstufungen von klassifizierten Straßen im Stadtgebiet - Bericht der Verwaltung - Anträge von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 26.05.2014 und 10.06.2016 wegen "Verlegung der B 26 auf den Südring" und Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2019 - Antrag von Herrn Stadtrat Stefan Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) vom 09.06.2016 wegen "Durchgangsverkehr vermeiden! B26 raus aus der Innenstadt!" und Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.02.2021 ö Beschließend 2PVS/2/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Einteilung der Straßen sowie die Widmung und Umstufung sind im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für die Bundesfernstraßen und im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für die restlichen Straßen geregelt.

Gemäß §1 FStrG sind Bundesstraßen des Fernverkehrs „öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.“

Gemäß Art. 3 BayStrWG werden die weiteren „Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Klassen eingeteilt:
1. Staatsstraßen;
das sind Straßen, die innerhalb des Staatsgebiets zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr zu dienen bestimmt sind.

2.Kreisstraßen;
das sind Straßen, die dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden oder dem erforderlichen Anschluß von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz dienen oder zu dienen bestimmt sind; sie sollen mindestens an einem Ende an eine Bundesfernstraße, Staatsstraße oder andere Kreisstraße anschließen.

3. Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen (Gemeindestraßen nach Art. 46).

4. Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).“

Über die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden Straßenverzeichnisse bei der obersten Straßenbaubehörde im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr geführt. Die Zuständigkeit für die Widmung und Umstufung dieser klassifizierten Straßen liegt ebenfalls bei der Obersten Straßenbaubehörde.


  1. Bestehendes Netz klassifizierter Straßen
Im Stadtgebiet Aschaffenburg verlaufen folgende klassifizierte Straßen:

Bundesstraße B8
Hanauer Straße von Kleinostheim kommend bis Ebertbrücke/Schillerstraße

Bundesstraße B26
Darmstädter Straße von Babenhausen kommend – Ebertbrücke – Hanauer Straße – Weißenburger-/Friedrichstraße – Goldbacher Straße – Schönbornstraße - Goldbach

Staatsstraße St 2309
Dyroffstraße von Johannesberg kommend – Schillerstraße – Burchardstraße – Müllerstraße -Luitpoldstraße – Wermbachstraße – Schweinheimer Straße – Pestalozzistraße – Südbahnhofstraße – Obernauer Straße – Sulzbach

Staatsstraße St 2312
Platanenallee am Kreisel Citygalerie beginnend – Hofgartenstraße – Würzburger Straße – Haibach

Staatsstraße St 3115
Großostheimer Straße von Großostheim kommend – Westring bis Darmstädter Straße
Kreisstraße Abs11
Kreisel Touristenheim – Am Königsgraben – Aschaffenburger Straße – Dörrmorsbacher Straße – Dörrmorsbach

Kreisstraße Abs 16
Obernburger Straße

Kreisstraße Abs 22
Lindenallee beginnend am KVP Platanenallee/Hofgartenstraße – Ludwigsalle – Bismarckallee – Schmerlenbacher Straße – Schmerlenbach

Kreisstraße Abs 30
Weisbergstraße – Soden

Die Straßenbaulast liegt für die Bundesstraßen bei der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg (StBA). Bei den Staatsstraßen liegt die Straßenbaulast für die Abschnitte auf der freien Strecke beim Freistaat Bayern, ebenfalls vertreten durch das StBA. Die Straßenbaulast für die Staatsstraßenabschnitte innerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) liegt bei der Stadt Aschaffenburg, ebenso die Straßenbaulast für die Kreisstraßen.


  1. Anlass der Umstufungen
Mit der Fertigstellung der Ringstraße im Juli 2017 wurde die Grundlage geschaffen, das bestehende Straßennetz neu zu bewerten und hinsichtlich der Verkehrsbedeutung an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.

Der überörtliche Verkehr, der mit den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen abgedeckt wird, läuft nunmehr radial auf die Ringstraße zu und wird über die Ringstraße wieder in die verschiedenen Richtungen verteilt, was den Zielsetzungen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) entspricht. Ein Durchfahren des Zentrums ist für den überörtlichen Verkehr nicht mehr sinnvoll und notwendig. Lediglich der Quell- und Zielverkehr muss noch die Ringstraße in Richtung Zentrum queren. Somit entsprechen die noch durch das Zentrum verlaufenden klassifizierten Straßen nicht den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen und müssen entsprechend angepasst werden. Mit der Umstufung schafft die Stadt die Handlungsmöglichkeiten, die Verkehrsräume stadtverträglich umzubauen.


  1. Künftiges klassifiziertes Straßennetz
Von den notwendigen Umstufungen sind die B26, die St 2309, die St 2312 und die Abs 22 betroffen:

Die B26 soll künftig vom neuen Kreisverkehrsplatz in der Hanauer Straße über den Nordring, Auhofstraße, Stengerstraße und Schönbornstraße geführt werden.

Die St 2309 soll künftig über die Schillerstraße weiter bis zur Ebertbrücke geführt werden. Ab der Darmstädter Straße führt sie dann weiter über die Adenauerbrücke zur Obernauer Straße.

Die St 2312 soll künftig an der Obernauer Straße beginnen und auf dem Südring bis zur Würzburger Straße führen.

Die Ringstraße zwischen Würzburger Straße und Stengerstraße soll ebenfalls zur Staatsstraße werden, die Bezeichnung wäre neu zu schaffen.

Die Abs 22 soll künftig an der Ringstraße (Ludwigsallee) beginnen.


  1. Klimarelevanz
Das Projekt ist nicht direkt klimarelevant. Jedoch wird durch die Maßnahme die Voraussetzung geschaffen, im Stadtzentrum Verkehrsbeschränkungen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, wodurch sich klimarelevante Auswirkungen ergeben könnten.


  1. Weiteres Vorgehen
Da es sich beim Bau der Ringstraße um eine Zuwendungsmaßnahme handelt, kann eine Umstufung erst nach Ablauf der Rechnungsprüfungsfrist für den Verwendungsnachweis (VN)  erfolgen. Für die Bahnparallele und den Ringschluss-Ost ist das Förderverfahren noch nicht abgeschlossen und der VN noch nicht vorgelegt. Beim Ringschluss-Ost sind noch Ausgleichsmaßnahmen (in 2021 vorgesehen) durchzuführen und bei der Bahnparallele bestehen noch Abrechnungsdifferenzen zwischen der Stadt und dem Auftragnehmer. Die Vorlage der letzten VN für die verbleibenden Maßnahmen ist seitens des Tiefbauamtes für 2021/2022 vorgesehen. Mit der Rechnungsprüfungsfrist von 3 Jahren wäre dann die Umsetzung des Umstufungskonzepts frühestens in 2024/2025 möglich. Dieser Zeitraum soll dafür genutzt werden, die Planungen für die Ortsdurchfahrt voranzutreiben.

Da von den vorgenannten Fristen im Wesentlichen nur die B26 betroffen ist, wird vorgeschlagen, die Umstufungen in zwei Schritten durchzuführen, um bereits kurzfristig im Stadtzentrum Maßnahmen gemäß dem neuen Verkehrsentwicklungsplan durch den Wegfall der Staatsstraßen im Stadtzentrum durchführen zu können. Hier ist insbesondere die Umweltstraße Luitpoldstraße (z.Zt. St 2309) betroffen.

Im ersten Schritt soll die Umstufung der Staatsstraßen St 2309 und St 2312 sowie der Kreisstraße Abs 22 bereits in 2021 gemäß dem Zielkonzept erfolgen.
Sobald dann die Voraussetzungen für die restlichen Abschnitte gegeben sind, soll im zweiten Schritt die B26 umgestuft und die Ringstraße zwischen Würzburger Straße und Stengerstraße aufgestuft werden.

Mit Schreiben vom 23.12.2020 wurde die Regierung von Unterfranken über das Konzept und die Umstufungsabsichten informiert, um das weitere Vorgehen mit dem für die Umstufungen zuständigen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abzustimmen.



Anlage: Umstufungskonzept

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplanten Umstufungen von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Stadtgebiet zustimmend zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Umstufungen nach dem vorgelegten Konzept in die Wege zu leiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[X]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. / PVS/2/3/21. Ottostraße - Neuordnung des Verkehrsraumes und Grundinstandsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.02.2021 ö Beschließend 3PVS/2/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Am 18. Januar 2021 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtratsplenum für den Neubau der Kindertagesstätte gefasst. Um eine adäquate Erschließung insbesondere sichere Fußwege zur Kindertagesstätte anbieten zu können, wird eine Grundinstandsetzung der maroden Fahrbahn und des Gehwegs im Rahmen der Kita-Baumaßnahme als zwingend erforderlich angesehen. Ein sicherer Gehweg, um den Kindergarten gefahrlos zu erreichen, ist mit derzeitiger Aufteilung des Verkehrsraumes nicht gegeben.
Daher umfasst die Planung neben der Grundinstandsetzung die Einrichtung einer südlichen Gehweganlage sowie einer zusätzlichen Querungshilfe und Kurzzeitparkplätze für das Holen und Bringen der Kinder.







Bestand und Planung
  1. Bestand
Motorisierter Individualverkehr (MIV):
Der MIV wird einstreifig geführt und unterliegt einer Tempo-30 Regelung. Das tägliche Verkehrsaufkommen lag bei der letzten Messung im Jahr 2020 bei ca. 4200 Kfz/d.
Die Fahrbahn weißt Risse und Ausbrüche in der Deckschicht sowie Aufplatzungen und Zerstörungen der Asphaltbefestigungen auf. Ungleiche Textur und Jahrzehnte alte Pflasterbeläge mit schadhaftem und unzureichendem Schichtenverbund verstärken das Erscheinungsbild und den baulich maroden Aufbau der Fahrbahn. Zusätzlich sind bordnahe Risse und Ausbrüche im Bordsteinbereich sowie Rissbildungen und Absenkung bzw. Unebenheiten um Einbauten (z. B. Kanaldeckel, Straßenabläufe etc.) herum zu verzeichnen.
Die o. a. Schäden sind mit einer Deckensanierung nicht zu beheben und erfordern eine Grundinstandsetzung.
Die Fahrbahnbreiten liegen i. allg. zwischen 7,00 m und 7,30 m.

Radverkehr:
Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Im Radverkehrsnetz der Stadt Aschaffenburg ist der Streckenabschnitt gem. Radverkehrskonzept eine Hauptverbindung 1.  Ordnung.

Ruhender Verkehr:
Entlang der südlichen Fahrbahnseite besteht die Möglichkeit am Fahrbahnrand zu parken (unbeschränktes Parken, kein Bewohnerparken). Baulich eingerichtete Stellplätze sind nicht vorhanden.

Fußgängerverkehr und Querungsmöglichkeiten:
Der Fußgängerverkehr wird einseitig entlang der nördlichen Straßenseite geführt. Die Breite der Gehweganlage variiert anhand der Grundstücksgrenzen und liegt zwischen 2,10 m und 2,40 m.
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger sind am Knoten Müllerstr./ Ottostr. inform einer Lichtsignalanlage (LSA) sowie nahe des Einmündungsbereiches Ottostraße/ Dammerstraße inform eines Fußgängerüberweges (FGÜ) vorhanden (siehe Anlage 1). Beide Querungsanlagen sind regelkonform eingerichtet. Zwischen den vorhandenen Querungsmöglichkeiten liegen ca. 300 m.

ÖPNV:
Im Planungsgebiet verkehren die städtischen Buslinien 2 und 11.

  1. Planung
Der Planung liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, Straßenverkehrsordnung (StVO) und DIN-Normen zugrunde.

Motorisierter Individualverkehr (MIV):
Der Straßenraum ist regelkonform mit einer Breite von 6,50 m vorgesehen. Dies ermöglicht Begegnungsverkehr von Bussen oder LKW.
Die streckenbezogene Tempo 30- Regelung behält weiterhin Gültigkeit.

Radverkehr:
Der Radverkehr wird auch zukünftig im Mischverkehr geführt. In T30-Bereichen entspricht dies dem Radverkehrskonzept. Ggf. lässt sich durch Markierungen am Fahrbahnrand die Führung des Radverkehrs nochmals verdeutlichen, ähnlich wie im weiteren Verlauf des Straßenzugs Langestraße.

Ruhender Verkehr:
Um das Holen und Bringen der Kinder zu erleichtern, werden 8 Parkstände als Hol- und Bringzone für Kurzzeitparken baulich angelegt (siehe Anlage 2). Außerhalb der Kurzzeitparkregelung (06.00 Uhr – 20.00 Uhr) stehen die Parkierungsanlagen frei zur Verfügung.
Die Einrichtung von Senkrechtparkern ermöglicht das Anfahren der Stellplätze aus beiden Fahrtrichtungen, wodurch wildes Parken am Straßenrand verhindert werden soll.
Die Parkstände sind regelkonform mit einer Länge von 5,0 m geplant. Diese setzt sich aus einer Parkstandslänge von 4,30 m zuzüglich 0,7 m Überhang zusammen. Die Breite der Parkstände beträgt je nach angefahrenem Stellplatz in Abhängigkeit der erforderlichen Baumscheiben 2,5 bzw. 2,4 m.

Fußgängerverkehr, Querungsmöglichkeiten und neue Querungsanlage:
Auf der südlichen Seite ist die Neuanlage eines Gehweges mit einer Breite von 2,5 m geplant. Im Bereich der baulich geplanten Parkstände muss aufgrund topographischer Zwangspunkte die Gehwegbreite auf 2 m reduziert werden. Als platzsparende Stützmaßnahme wird der Einbau einer Spundwand vorgeschlagen.
Wegen der neuen Kindertagesstätte sieht die Verwaltung zur bestmöglichen Verkehrssicherheit der schutzbedürftigen Kinder die Einrichtung einer Fußgängerschutzanlage (FSA) auf Höhe des Zuganges als Bedarfsampel vor.
Damit wird den Fußgängerbeziehungen aus den umliegenden Straßen wie Burchardt- oder Merlostraße Rechnung getragen (siehe Anlage 1). Zusätzlich hierzu wird bereits derzeit das Betriebsgelände der Kalkwerke als Abkürzung von Fußgängern benutzt. Eine Schließung der Tore, die dies verhindern, ist aus betrieblichen Gründen nicht immer möglich.
Mit der Einrichtung einer FSA kommt die Verwaltung zusätzlich den Anforderungen der Behindertenbeauftragten der Stadt Aschaffenburg nach. Eine Stellungnahme hierzu liegt dem Stadtplanungsamt vor.

ÖPNV:
Der ÖPNV- Betrieb wird von der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt.

Baumbestand und Grünflächen:
Aufgrund der geplanten Straßenbaumaßnahme sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Baumfällungen erforderlich.
Im Bereich der Zufahrt des Kindergartens wird ein Baum mit einer begehbaren Baumscheibe versehen.
Sämtliche neu zu versiegelnde Flächen werden gem. der aktuellen Bayerischen Kompensationsverordnung ausgeglichen.

Abstimmung, Grunderwerb und Kosten
Die geplante Baumaßnahme wurde mit Gartenamt, Tiefbauamt, Hochbauamt, Straßenverkehrsbehörde, Polizei sowie der Behindertenbeauftragten der Stadt Aschaffenburg und dem Architekturbüro Ritter und Bauer (Planung Kita) abgestimmt.
Die geplante Baumaßnahme liegt im öffentlichen Raum auf Flächen der Stadt Aschaffenburg. Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die geplante Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet. Die Stadt Aschaffenburg bemüht sich um finanzielle Mittel aus dessen Förderprogrammen.
Die Kosten für die Baumaßnahme liegen nach derzeitigem Kenntnisstand bei rd. 500 000 €. Darüber hinaus sind in derzeitigem Planungsstand weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.
Die Fertigstellung des Kindergartens ist für Ende 2022 vorgesehen. Die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme ist in Abstimmung mit der Hochbaumaßnahme im Jahr 2022 vorgesehen.

Klimawirkungsprüfung
Die Bundesregierung hat zu verschiedenen Planungshorizonten Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Deutschland aufgestellt. In diesem Sinne werden Maßnahmenpakte geschnürt, die zur Umsetzung dieser festgesetzten Ziele beitragen sollen. Ein Fokus liegt hierbei auf dem Verkehrswesen, wobei gerade im innerstädtischen Bereich den Infrastrukturanlagen für Fußgänger- und Radverkehre eine entscheidende Rolle zukommt und Potential für den Ausbau umweltschonender Mobilität bietet.  
Hierbei spielen sichere, durchgängige sowie umwegarme Fußgänger- und Radverkehrsanlagen im städtischen Bereich eine entscheidende Rolle in der Verkehrsmittelwahl um das Auto für Kurzstrecken stehen zu lassen.
In vorliegender Baumaßnahme werden der innerstätische Fußgängerverkehr und die Aufenthaltsqualität durch die Einrichtung einer durchgängig beidseitig angelegten Gehweganlage sichtbar gefördert. Mit der Sanierung der Ottostraße wird auch eine Hauptverbindung 1. Ordnung für den Radverkehr ertüchtigt. Dies erhöht die Sicherheit und Attraktivität der innerstädtischen Fahrradrouten. Auch die Verlagerung der seitlichen Parkierungsanlagen in die umliegenden Parkhäuser trägt nicht nur zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie Übersichtlichkeit des Seitenraumes, sondern auch zu einer Minimierung von Schadstoffbelastung bei, da der Suchverkehr verringert wird.
Durch die Stärkung des innerstätischen Fußgängerverkehres und Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Seitenbereichen werden nicht nur der Kohlenstoffdioxidgehalt in der Luft, sondern auch die Belastungen durch andere Schadstoffe und Lärmemissionen verringert. Durch Investitionen in Maßnahmen des Fußgängerverkehres wird zum einen das Verkehrsverhalten nachhaltig auf die Aktive Mobilität gelenkt, und zum anderen auch die ohnehin knappen innerstädtischen Flächenressourcen geschont. Der Planung liegen ein Übersichtsplan (o. M., Anlage 1) und ein Lageplan im Maßstab 1: 500 (Anlage 2) bei.

.Beschluss:

I.
1. Die Planung zur Ottostraße wird zur Kenntnis genommen.

2. Um eine sichere und adäquate Erschließung zur neuen Kindertagesstätte in der Ottostraße zu ermöglichen, wird einer Grundinstandsetzung zwischen dem Knoten Müllerstraße/Ottostraße und Merlostraße sowie einer Neuordnung des Verkehrsraumes mit der Einrichtung einer neuen Gehweganlage auf der Südseite, von 8 Kurzzeitparkplätzen und einer neuen Fußgänger-schutzanlage zugestimmt.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte zu veranlassen.

4. Die Einführung einer Fahrradstraße in der Ottostraße wird geprüft.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…X..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2021 19:14 Uhr