Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Bezeichnung
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1 | PVS/4/1/21 |
B 26, Darmstädter Straße, zwischen dem Knotenpunkt Hafenzufahrt West (Waldfriedhof) und dem Knotenpunkt Hafenzufahrt Mitte – Bauablauf;
- Bericht des Leiters des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg
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2 | PVS/4/2/21 |
Bauleitplanung Godelsberg - Sachstandsbericht
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3 | PVS/4/3/21 |
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28)
- Satzungsbeschluss
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4 | PVS/4/4/21 |
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29)
- Satzungsbeschluss
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5 | PVS/4/5/21 |
Neubau der Brentanoschule
Standortanalyse
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6 | PVS/4/6/21 |
Umweltstraße Luitpoldstraße - Probebetrieb
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7 | PVS/4/7/21 |
Mainradweg: Ausbaustrategie und Förderprogramm
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8 | PVS/4/8/21 |
Fortschreibung Ökokonto Neurod
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9 | PVS/4/9/21 |
Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
- Widmung der Landingstraße
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10 | PVS/4/10/21 |
Behandlung des Antrags von Frau Brigitte Gans (CSU-Stadtratsfraktion) vom 18.02.2021 wegen "Fasanerie Parkplätze für Behinderte!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 22.02.2021
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11 | PVS/4/11/21 |
Behandlung der Stadtratsanträge von der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.10.2020 und 18.10.2020 wegen "Überarbeitung der Bebauungspläne: preisgebundener Wohnraum/städtebauliche Verträge; Vorkaufsrecht der Stadt und Vergabe einer qualifizierten Evaluation über die Preisentwicklung von Wohnungen, Grundstücken und entstandenen Wohnraum seit 2010" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung
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1. / PVS/4/1/21. B 26, Darmstädter Straße, zwischen dem Knotenpunkt Hafenzufahrt West (Waldfriedhof) und dem Knotenpunkt Hafenzufahrt Mitte – Bauablauf;
- Bericht des Leiters des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.04.2021
|
ö
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Beschließend
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1 | PVS/4/1/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg plant nach gegenwärtigen Bearbeitungsstand mit den Bauarbeiten zum Ausbau der B 26, Darmstädter Straße vom Knotenpunkt Hafenzufahrt West (Waldfriedhof) bis zum Knotenpunkt Hafenzufahrt Mitte voraussichtlich im September 2021 zu beginnen.
Die Regierung von Unterfranken erteilte hierfür am 11.11.2019 den Planfeststellungsbeschluss.
Das Staatliche Bauamt hat nach dem Rechtsverfahren sofort mit den notwendigen Schritten zur Umsetzung der Planung begonnen. Wichtig war hier im Vorfeld
zahlreiche Abstimmungsgespräche mit den unmittelbaren Betroffenen zu führen, um die jeweiligen Belange im Bauablauf zu berücksichtigen. Vor dem eigentlichen Baubeginn im September sind noch diverse vorbereitende Maßnahmen abzuschließen, um das Baufeld für die Straßenbauarbeiten frei zu machen. Hierzu wurden u.a. bereits die notwendigen Rodungsarbeiten im Winter 2020/2021 durchgeführt. Die Abbrucharbeiten der beiden Häuser (Darmstädter Straße 162 und 164) sollen Ende Mai abgeschlossen sein. In diesem Sommer sind des Weiteren Leitungsverlegungen im Stockstädter Weg geplant. Die Abstimmungen erfolgen derzeit schon seitens des Versorgungsträgers.
Derzeit werden außerdem die Ausführungspläne angefertigt sowie die Vergabeunterlagen zusammengestellt, um diese zum baldmöglichsten Zeitpunkt zu veröffentlichen und den Auftrag an eine entsprechend qualifizierte Baufirma zu vergeben. Die Ausschreibung beinhaltet zunächst nicht die Signalanlagen sowie die Bahnübergangssteuerungsanlagen (BÜSTRA) und Beschilderung. Diese werden separat ausgeschrieben und sollen möglichst parallel zu den Straßenbauarbeiten umgesetzt werden.
Die Straßenbauarbeiten werden unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in Richtung Aschaffenburg und in Richtung Darmstadt durchgeführt. Es sind lediglich nur zwei kurze Vollsperrungen der B 26 vorgesehen, bei denen die neu gebaute Straße an den Bestand angeschlossen wird. Aufgrund der örtlichen Randbedingungen, wie z.B. der hohen Verkehrsstärke, dem Waldfriedhof, dem Park Schönbusch, den Sportstätten, den an die B 26 angrenzenden Firmen sowie dem Bayernhafen als Gewerbe- und Industriestandort, wird die Maßnahme in 9 Bauphasen umgesetzt.
Diese Arbeiten werden - ohne Berücksichtigung der Witterung - mindestens 2,5 Jahre in Anspruch nehmen.
.Beschluss:
I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht des Staatlichen Bauamtes über den Bauablauf der B26, Darmstädter Straße, zwischen dem Knotenpunkt Hafenzufahrt West (Waldfriedhof) und dem Knotenpunkt Hafenzufahrt Mitte zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
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[…..] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PVS/4/2/21. Bauleitplanung Godelsberg - Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.04.2021
|
ö
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Beschließend
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2 | PVS/4/2/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Begründung:
Bisheriger Verlauf der drei Bebauungsplanverfahren:
Für drei Teilgebiete am „Godelsberg“ zwischen Bismarckallee und Ludwigsallee hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg die Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplänen eingeleitet (Aufstellungsbeschluss vom 07.10.2019), und zwar für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29).
Zuletzt hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 19.10.2020 die Verwaltung beauftragt, die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. Wesentlicher Gegenstand dieses Verfahrensschritts waren Planungsziele und ein Bebauungsplan-Vorentwurf für jedes der drei Plangebiete. Die jeweiligen Bebauungsplanverfahren stehen damit noch am Beginn des im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Verfahrensablaufs.
Verfahrensschritt der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 08.01.2021) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 11.01. bis 19.02.2021 statt; im gleichen Zeitraum wurden auch die ggf. von der Planung berührten Behörden im Verfahren beteiligt.
Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Bebauungsplanung für die Geltungsbereiche „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29) zu informieren, diese zu erörtern und sich bei Bedarf zur Planung zu äußern.
Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen wurden für die Unterrichtung der Bürgerschaft umfassend digitale Informations- und Beteiligungsformen eröffnet. So konnten die Planunterlagen über die Homepage der Stadt Aschaffenburg online aufgerufen werden. Die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen war sowohl per Brief als auch elektronisch (E-mail oder Nutzung des digitalen Beteiligungsportals) möglich.
Gleichzeitig bestand aber auch die Möglichkeit, die Planunterlagen nach entsprechender Terminvereinbarung im Rathaus persönlich einzusehen und mit zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern des Stadtplanungsamtes zu erörtern und zu diskutieren.
Die der Öffentlichkeit vorgestellten Planunterlagen umfassten insbesondere
- die Bebauungsplanvorentwürfe für die drei einzelnen Plangebiete und
- kurze textliche Begründungen zu den Bebauungsplanvorentwürfen
sowie ergänzende Unterlagen, die die Bebauungsplanung veranschaulichten oder die Verständlichkeit verbessern sollten:
- eine Grafik zum Verfahrensablauf einer Bebauungsplanaufstellung
- Luftbilder
- Abbildungen der bisher geltenden „übergeleiteten Baulinienpläne“
- ein Übersichtsplan mit Aufteilung und Abgrenzung der drei Plangebiete
- eine Gesamtübersicht der Planungsziele
- eine Kurzzusammenfassung wesentlicher textlicher Festsetzungen
- zwei Beispiele für Flächenversiegelung im Gebiet
- eine Zusammenstellung planungsrechtlicher Begriffe mit Kurzerklärung
Während der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ sind schriftliche Stellungnahmen von 211 Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Die meisten dieser Stellungnahmen benutzten einen (offenbar von Interessenvertretern gefertigten) Vordruck oder orientierten sich inhaltlich stark daran. Nur sehr wenige der Stellungnahmen unterscheiden zwischen den drei Plangebieten; die meisten Stellungnahmen beziehen sich insgesamt auf die Bebauungsplanung am „Godelsberg“.
Einige Bürgerinnen und Bürger reichten mehrere Schriftstücke ein und / oder ließen Stellungnahmen durch Rechtsanwaltskanzleien fertigen.
Überschlägiges Meinungsbild aus den Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern:
In der Tendenz ergibt sich nach dem aktuellen Stand der Auswertung folgendes Meinungsbild:
Ca. 85% stimmen den Planungszielen bzw. den Bebauungsplan-Vorentwürfen zu oder votieren für eine weitere Verringerung des Maßes der baulichen Nutzung.
Ca. 13% lehnen die Bebauungsplan-Vorentwürfe ab und votieren für eine großzügigere Ausnutzbarkeit von Grundstücken.
Ca. 2 % äußern eine neutrale, differenzierte oder widersprüchliche Meinung.
Im Verfahren wurde auch eine Liste mit namentlich aufgeführten Unterstützern eingereicht, jedoch ohne Unterschriftenliste. Von einer Mehrzahl der dort benannten Personen sind auch unterschriebene Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden bei dem hier dargestellten Meinungsbild berücksichtigt.
Auffällig ist zudem, dass durch die Herausgabe von Vordrucken durch die jeweiligen Interessengemeinschaften, die Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit, zu einer Art Abstimmung gemacht wurde. Dies ist jedoch in einem Bebauungsplanverfahren nicht vorgesehen. Durch die Beteiligungsmöglichkeit sollen Belange eingebracht werden, die Abwägungsentscheidung hierzu wird durch den Stadtrat getroffen. Die Anzahl gleichlautender Belange ist rein sachbezogen unerheblich.
Behandlung der Stellungnahmen aus der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ und Fortgang der Bebauungsplanverfahren
Die Stadtverwaltung wird die wesentlichen sachbezogenen Inhalte (soweit sie die Bebauungsplanung betreffen) aller Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Behörden und Fachdienststellen würdigen und dem Stadtrat das Ergebnis der „frühzeitigen Beteiligung“ überschlägig in einem zusammenfassenden Bericht vorstellen. Auf einzelne Details kommt es dabei nicht an, sondern auf die wesentlichen Ziele, Zwecke und Inhalte der Planung.
Einzelne schriftliche Antworten auf Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gibt es im Verfahrensschritt der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ nicht. Ob und in welcher Form Anregungen Eingang in den dann noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplans finden, wird für alle Interessierten im folgenden Verfahrensschritt der „öffentlichen Auslegung“ (§ 3 Abs.2 BauGB) zu erkennen sein.
Dann haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich während der „öffentlichen Auslegung“ erneut oder auch erstmals schriftlich zu äußern. Schriftliche Anregungen zum Bebauungsplanentwurf aus der „öffentlichen Auslegung“ werden dann mit allen anderen Belangen untereinander und gegeneinander abgewogen und dem Stadtrat einzeln zur Entscheidung vorgelegt. Über diese Entscheidung werden die jeweiligen Verfasser einer schriftlichen Stellungnahme nach Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens schriftlich informiert.
Wann die drei einzelnen Bebauungsplanverfahren diesen Stand erreichen oder gar abgeschlossen werden, ist aktuell noch nicht verlässlich absehbar. Seitens des Stadtplanungsamts ist vorgesehen, dem Stadtrat vor der Sommerpause 2021 den Bericht über die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ mit einer angemessenen inhaltlichen Auswertung der Stellungnahmen vorzulegen. Ergänzend wird die Stadtverwaltung Vorschläge für den planerischen Umgang mit einzelnen Sachfragen unterbreiten. Der Stadtrat möge dann einen Grundsatzbeschluss zur weiteren und sich verfestigenden inhaltlichen Ausrichtung der Bebauungspläne fassen. Darauf basierend nimmt die Stadtverwaltung die Ausarbeitung der Bebauungsplanentwürfe für die spätere „öffentliche Auslegung“ vor.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Aufstellung von drei qualifizierten Bebauungsplänen für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29) zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[..X..] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / PVS/4/3/21. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28)
- Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.04.2021
|
ö
|
Vorberatend
|
3 | PVS/4/3/21 |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
03.05.2021
|
ö
|
Beschließend
|
1 | PL/6/1/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.10.2019, berichtigt am 21.02.2020, ortsüblich bekanntgemacht.
In der Sitzung des Plenums am 19.10.2020 hat der Stadtrat die Planungsziele für die aufzustellenden Bebauungspläne im Bereich nördlich der Ludwigsallee gebilligt.
Die Voraussetzungen zum Erlass einer Veränderungssperre sind damit erfüllt.
Zudem steht/stehen im Bereich dieses Bebauungsplanentwurfs Bauvorhaben an, so dass empfohlen wird, diese Veränderungssperre zu erlassen.
.Beschluss:
I.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1.728) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) (Anlage 1).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[x] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1
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4. / PVS/4/4/21. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29)
- Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.04.2021
|
ö
|
Vorberatend
|
4 | PVS/4/4/21 |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
03.05.2021
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PL/6/2/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.10.2019, berichtigt am 21.02.2020, ortsüblich bekanntgemacht.
In der Sitzung des Plenums am 19.10.2020 hat der Stadtrat die Planungsziele für die aufzustellenden Bebauungspläne im Bereich nördlich der Ludwigsallee gebilligt.
Die Voraussetzungen zum Erlass einer Veränderungssperre sind damit erfüllt.
Zudem steht/stehen im Bereich dieses Bebauungsplanentwurfs Bauvorhaben an, so dass empfohlen wird, diese Veränderungssperre zu erlassen.
.Beschluss:
I.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1.728) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[x] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
5. / PVS/4/5/21. Neubau der Brentanoschule
Standortanalyse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.04.2021
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PVS/4/5/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
An der Brentano-Grundschule wird sich in den kommenden Jahren die Anzahl der Schüler*innen deutlich erhöhen. Die Zahl der jährlich dort eingeschulten Kinder steigt durch die starke Zunahme der Geburten im Sprengel von aktuell 50-60 auf 90-110 Kinder an.
Die Grundschule entwickelt sich von einer 3- hin zu einer 4-Zügigkeit. Der Raumbedarf, der schon jetzt im Bestand nicht mehr gedeckt werden kann, steigt dadurch signifikant.
Die Gesamtzahl der Schüler*innen nimmt nach den Berechnungen der Fa. biregio (Bonn) von 246 im Schuljahr 2018/2019 auf über 300 bis zu fast 350 im Schuljahr 2024/2025 zu.
Die Brentano-Mittelschule ist nach den Prognosen der Fa. biregio (Bonn) die einzige Mittelschule in Aschaffenburg, deren Schülerzahl relativ stabil bleiben wird. In den letzten sechs Jahren lag sie bei zirka 300 und wird auch in den kommenden sechs Jahren etwa auf diesem Wert gesehen. Laut Raumanalyse von biregio besteht hier aktuell schon ein Raumdefizit.
Die Standortanalyse für den Neubau der Brentanoschule wurde im Planungs- und Verkehrssenat am 15.09.20 und am 11.11.20 behandelt.
Von den vier vorgeschlagenen Standorten:
1. Ersatzneubau an Brentanostraße/Schweinheimer Straße
2. Neubau an der Werkstraße
3. Neubau an der Schweinheimer Straße (ehemals Maria-Ward-Gelände)
4. Neubau an der Clemensstraße
wurde der Standort Clemensstraße wegen anderen planerischen Prioritäten aufgegeben.
Neu hinzugekommen ist ein möglicher Standort im Nilkheimer Neubaugebiet „Anwandeweg“.
Ein Schulbaugrundstück von ca. 8.200 qm befindet am Ahornweg, gegenüber der Polizei.
Durch den Neubau einer Brentano-Mittelschule kann der o. a. Raumbedarf abgedeckt werden.
Die freiwerdenden Räume an der Brentanostraße dienen zur Abdeckung des Fehlbedarfs der Brentano-Grundschule. Unter der Voraussetzung, dass eine angemessene Sprengelaufteilung erfolgt und eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV sichergestellt ist, kann sich die Schulleitung den Standort „Anwandeweg“ vorstellen. Für den Schulbetrieb müssen zusätzliche Schulbusse zur Verfügung gestellt werden.
Für den Neubau einer Mittelschule wurden als vergleichbare Planungsgrundlage 16 Klassenzimmer (= aktueller Bedarf) angenommen. Im Rahmen der notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigung kann sich die Anzahl der Klassenräume noch erhöhen. Ab 18 Klassen ist eine zusätzliche Sporthalle erforderlich.
Die geforderte Freisportanlage mit Rasenfeld, Allwetterplatz, Kugelstoßanlage und 100 m Laufbahn kann auf keinem Plan-Grundstück nachgewiesen werden.
A) Standortanalyse
Variante 1 – Brentanostraße/Schweinheimer Straße
Abriss und Neubau der Brentano-Mittelschule am gleichen Standort.
Kostenrahmen: 32,2 Mio €
Die dreigeschossige Brentanoschule wurde 1955 errichtet und 1994 mit einem Neubau für die Grundschule erweitert. Eine zweite Sporthalle ist 1997 an die bestehende Halle angebaut worden. Der Schulbau von 1955 steht nicht unter Denkmalschutz und wurde nie umfassend generalsaniert.
Für den Neubau der Mittelschule muss das Schulgebäude komplett abgerissen werden und durch einen 5-geschossigen Neubau ersetzt werden. Die umliegende Wohn- und Schulbebauung (Maria- Ward-Schule) ist ebenfalls 5-geschossig. Die Grundschule sowie beide Sporthalle bleiben erhalten. Die Grundschule kann, falls erforderlich, um ein Geschoß aufgestockt werden.
Kfz-Abstellplätze stehen im vorhandenen Parkdeck ausreichend zur Verfügung.
Ein Neubau auf dem Schulgelände würde diesen zentralen Schulstandort in der Innenstadt stärken.
Vorteile:
- Der Schulstandort bleibt komplett erhalten
- Es muss kein Grunderwerb durchgeführt werden
- Die Schule besitzt eine sehr gute öffentliche Erschließung
Nachteile:
- Es gibt keine Sportplätze in der näheren Umgebung. Der Sportunterricht findet mittels Bustransfer (ÖPNV) auf den Flächen des TV Schweinheim statt.
- Die Pausenfläche für die Grundschule ist zu klein, der Fehlbedarf beträgt ca. 300 – 400 qm. Es müssten getrennte Pausen für Grund- Mittelschule eingerichtet werden.
- Für die Mittelschule ist ein Ausweichquartier (alte Fos-Bos) während der Bauzeit erforderlich
- Bauen im Bestand und in Bauabschnitten erforderlich
- Ab 34 Klassen (Grund- und Mittelschule) ist eine weitere Sporthalle notwendig.
Variante 2 – Werkstraße
Neubau der Brentano-Mittelschule auf dem ehemaligen Lagerplatz der AVG
Kostenrahmen: 32,3 Mio €
Durch die Verlegung des Lagerplatzes entsteht hinter dem Hauptgebäude der AVG/Stadtwerke ein freies, dreieckiges Baufeld von ca. 5000 qm Fläche. Dort wäre der Neubau eines 5-geschossigen Schulgebäudes, mit einer Sporthalle im Untergeschoß möglich. Die begrünte Böschung zur Obernauer- und Lamprechtstraße muss gemäß Auflage der unteren Naturschutzbehörde erhalten bleiben. Inwieweit das durch Unterkellerung und Bodenauffüllungen möglich ist, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Kfz-Abstellplätze könnten am benachbarten Südring über die AVG angemietet werden.
Vorteile:
- Schulbau in einem Bauabschnitt realisierbar
- Kein Ausweichquartier während der Bauzeit erforderlich.
Nachteile:
- Grunderwerb erforderlich
- Ungünstige Erschließung über Werkstraße
- Ungünstiges dreieckiges Baufeld, Baugrund mit unbekannten Auffüllungen
- Keine Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachweisbar.
- Bei 18 Klassen: Fläche für Zweifach-Sporthalle nicht ausreichend
- Durch den erforderlichen Umbau des Bestandsgebäudes für die Grundschulnutzung entstehen zusätzliche Kosten
- Freisportanlage weiterhin beim TV Schweinheim.
Variante 3 – Schweinheimer Straße (ehemals Maria-Ward-Schule-Gelände)
Neubau der Brentano-Mittelschule auf dem Gelände der Fa. RealConcept-GmbH
Kostenrahmen: 33,0 Mio €
Die Fa. RealConcept-GmbH besitzt umfangreiche Grundstücke zwischen der Schweinheimer- und der Mattstraße. Südlich grenzt die Außenstelle der Maria-Ward-Schule mit großen Sport-Freiflächen an.
Die Firma ist bereit eine Teilfläche von ca. 5000 qm im Tausch gegen 4 Bauplätze für Geschoßwohnungsbauten im Baugebiet „Anwandeweg“ abzugeben. Die Grundstücke am Anwandeweg sind im Besitz der Stadtbau-GmbH und für den preisgebundenen Wohnungsbau vorgesehen, so dass die Grundstücke nicht angeboten werden können.
Auf dem Schulgrundstück könnte ein fünfgeschossiger Schulbau einschließlich Einfach-Sporthalle entstehen.
Vorteile:
- Kein Ausweichquartier erforderlich
Nachteile:
- Schwieriger Grunderwerb!
- Die Grundstücke am Anwandeweg sind im Besitz der Stadtbau und für preisgebundenen Wohnungsbau vorgesehen.
- Zeitlicher Verzug bis Grunderwerb durchgeführt wird beträgt ca. 6 – 12 Monate
- Bei 18 Klassen: Fläche für Zweifach-Sporthalle nicht ausreichend
- Durch den erforderlichen Umbau des Bestandsgebäudes für die Grundschulnutzung entstehen zusätzliche Kosten
- Freisportanlage weiterhin beim TV Schweinheim.
Variante 4 – Baugebiet Anwandeweg
Neubau der Brentano-Mittelschule am Ahornweg
Kostenrahmen: 30,7 Mio €
Die Stadt Aschaffenburg besitzt im Neubaugebiet ein Grundstück über 8200 qm für ein Schulgebäude. Das trapezförmige Grundstück liegt am Straßenabzweig Ahornweg/Theodor-Heuss-Straße, direkt gegenüber dem Polizeigebäude. Der öffentliche Nahverkehr verfügt über mehreren Haltstellen am Ahornweg (Linie 6). An der nahen Großostheimer Straße liegen die Haltestellen der Linien 53, 54, 55 und 60. Zur Schülerbeförderung sind zusätzliche Schulbusse notwendig.
Das Grundstück bietet auch genug Fläche für eine Einfach-Sporthalle (15x27m). Die notwendigen Sportplätze (Rasenplatz, Allwetterplatz, Kugelstoßanlage, 100 m-Laufbahn) können jedoch auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden.
Vorteile:
- Kein Grunderwerb erforderlich
- Planungen können sofort beginnen
- Gute Erschließung durch den ÖPNV
Nachteile:
- Fehlende Sportfreiflächen
- Sprengeländerung erforderlich.
- Bei 18 Klassen: Fläche für Zweifach-Sporthalle ausreichend
- Durch den erforderlichen Umbau des Bestandsgebäudes für die Grundschulnutzung entstehen zusätzliche Kosten
Für den Freisportunterricht sind folgende Sportplatznutzungen denkbar:
a) Mitnutzung der Sportanlage Erthalschule, Entfernung ca. 2,3 km, Bustransfer erforderlich
b) Mitnutzung der DJK-Sportanlage, Entfernung 1,2 km, Bustransfer erforderlich
Eine Anfrage an den Vereinsvorsitzenden ergab ein positives Ergebnis.
B) Grundschule Nilkheim
Sollte das Grundstück am Anwandeweg durch den Neubau der Brentano-Mittelschule bebaut werden, sind keine weiteren Flächen für eine neue 1-zügige Grundschule mit den erforderlichen Sportanlagen am Anwandeweg vorhanden.
Die Nilkheimer Grundschule (2-zügig) befindet sich am Lindenweg, fußläufig max. 1,50 km
von dem Neubaugebiet entfernt. Die komplette Schulinfrastruktur u. a. mit Ganztagsbereich, Kinderhort, 2 Sporthallen und Freisportflächen sind an der Christian-Schad-Schule vorhanden.
Bei Bedarf kann die Grundschule zur 3-Zügigkeit mit einem zweigeschossigen Ersatzneubau als Winkelbau entlang der Pfarrer-Scherpf-Straße erweitert werden.
Alternativ kann bei steigenden Schülerzahlen auch eine Umsprengelung zur Erthalschule geprüft werden.
C) Resümee
Unter den vier untersuchten Standorten stellt die Variante 4, in Absprache mit dem Schulreferat und der Schulleitung die beste Lösung für den Neubau einer Mittelschule dar. Das Grundstück hat für den Schulbau eine ausreichende Größe. Die Planungen für den Neubau können, nach Erstellung des Raumprogramms, umgehend beginnen.
.Beschluss: 1
Die neue Brentanomittelschule soll auf dem Maria-Ward-Gelände (Variante 3) errichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
I.
- Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Standortanalyse zum Neubau der Brentanoschule zur Kenntnis. Die neue Brentano-Mittelschule soll im Neubaugebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Nilkheim errichtet werden (Variante 4).
- Die Verwaltung wird beauftragt das Raumprogramm zu erstellen und einen Architektenwettbewerb vorzubereiten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ X ]
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wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 4
.Beschluss: 3
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.04.2021 wegen „Neubau der Brentano-Mittelschule“ mit zukunftsweisender Bauweise und nach neuesten pädagogischen Erkenntnissen“ wurde behandelt (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PVS/4/6/21. Umweltstraße Luitpoldstraße - Probebetrieb
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.04.2021
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PVS/4/6/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Planungs- und Verkehrssenat hat am 15.09.2021 dem einjährigen Probebetrieb einer Umweltstraße in der Luitpoldstraße zugestimmt. Eine ursprünglich für Herbst erdachte Umsetzung konnte nicht erfolgen, weil sich rechtliche Fragestellung ergaben, die vorab einer Klärung bedurften.
Die Regierung von Unterfranken erhob Zweifel an der Rechtsgrundlage des Vorhabens: Der Erprobung einer Verkehrsregelung müsse eine konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs vorliegen. Zudem dürfen benachbarte Bereiche der Maßnahme dadurch keine übermäßige Mehrbelastung erleiden.
In einer Stellungnahme der Verwaltung wurde das Vorhaben ausführlich dargelegt und die Auswirkungen (hier in erster Linie der Erthalstraße) dargestellt. Dabei nahm die Verwaltung auch den Radverkehr in den Focus: Mit der Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr erhielt die Verwaltung auch den Auftrag, auf den Straßen des sogenannten inneren Rings sichere Radverkehrsanlagen zu errichten. Die Umweltstraße und auch die Fortsetzung mit dem Radfahrstreifen tragen weitgehend dazu bei, dieses Ziel zu erreichen.
Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 1.3.2021 zum Ausdruck gebracht, dass der von Verwaltung vorgebrachte Sachverhalt den Probebetrieb rechtfertigt. Der Probetrieb muss begleitend beobachtet und dokumentiert werden. Entsprechende Berichte sind der Regierung vorzulegen. Dabei sind besonders folgende Fragestellungen zu berücksichtigen:
1. Wie wirkt sich die Erprobungsmaßnahme auf den Radverkehr und die Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone sowie in der Luitpoldstraße messbar aus?
2. Welche messbaren Verkehrsverlagerungen des motorisierten Individualverkehrs ergeben sich im Innenstadtbereich sowie insbesondere in die Erthalstraße?
3. Wie wirken sich diese Verkehrsverlagerungen auf den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen in den durch Verkehrsverlagerungen des motorisierten Individualverkehrs betroffenen Straßenabschnitten aus?
Mit der nun vorliegenden Zusage der Regierung von Unterfranken kann die Umsetzung testweise erfolgen. Der Start des Probebetriebs ist für den 30.04.2021 geplant. Vom Stadtplanungsamt wird eine Information für die Anlieger der Luitpoldstraße, Treibgasse und Steingasse erstellt und verteilt.
Das geforderte Monitoring, Messungen und Dokumentation wird vom Stadtplanungsamt begleitend durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat entsprechend vorgestellt.
Klimawirkung
Die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds hat grundsätzlich eine klimaschonende Wirkung. Bezogen auf die Einzelmaßnahme Umweltstraße Luitpoldstraße können aber keine Einschätzung über die Höhe der Klimarelevanz getroffen werden. Sie wird aber als teilweise klimarelevant behandelt, da sie Teil übergeordneter Planungen ist, nämlich dem Radverkehrskonzept und dem Verkehrsentwicklungsplan, deren Ziele ja deutliche klimaschonende Relevanz besitzen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat nimmt die Aufnahme des Probebetriebs der Umweltstraße Luitpoldstraße zum 30.04.2021 zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
|
[…..] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / PVS/4/7/21. Mainradweg: Ausbaustrategie und Förderprogramm
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.04.2021
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PVS/4/7/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Sachstand
Der offizielle und vom Franken-Tourismus vermarktete Mainradweg hat auf dem Stadtgebiet eine Länge von ca. 8,3 km. Auch die Route Nr. 5 des Deutschlandnetzes, das Bayernnetz sowie der Deutsche Limes-Radweg verlaufen deckungsgleich. Neben dem touristischen Aspekt hat der Mainradweg eine sehr hohe Bedeutung für den Alltagsradverkehr. Im Radverkehrskonzept ist er im Bereich der Kernstadt und in Richtung Mainaschaff als Radhauptverbindung 1. Ordnung definiert. In Richtung Niedernberg ist er nur als Freizeitroute definiert. Allerdings findet auch von Niedernberg und Großostheim aus ein hoher Anteil an Alltagsfahrten statt, die in hohem Maße mit dem E-Bike zurückgelegt werden.
Der Franken-Tourismus legt alljährlich einen Befahrungsbericht zur Qualitätssicherung mit Mängelstellen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich vor. Schon lange werden dabei Mängel an der Wegweisung, Wegbreite und vor allem an der Oberflächenqualität geäußert. Bislang wurden stets nur die notwendigen Klein- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund der Nutzbarkeit des Weges, anderer Schwerpunkte und wegen des hohen finanziellen Aufwandes wurden grundlegende Sanierungsmaßnahmen bislang nur im Bereich des Schlossufers durchgeführt. Auch eine sichere Umfahrung der gefährlichen Engstelle am Pompejanumsfelsen wurde bislang aus Kostengründen nicht über eine Vorplanung hinaus vertieft.
Förderprogramm zum Ausbau des Radnetzes Deutschland
Die Bundesregierung hat aktuell ein Förderprogramm zum Ausbau und zur Erweiterung des Radnetzes Deutschland aufgelegt. Dieses ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030. Obwohl die D-Routen schwerpunktmäßig ein Freizeitnetz sind, gibt es eine sehr hohe Förderquote in Höhe von 80 % aller förderfähigen Kosten.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nimmt umfangreiche Aufgaben zur Radverkehrsförderung für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wahr. Für investive infrastrukturelle Maßnahmen muss nun ein Antrag beim BAG bis zum 02.08.2021 erfolgen. Die Finanzierung muss gesichert und ein Abschluss aller Maßnahmen bis zum 31.12.2023 erfolgen.
Neben der Stadt Aschaffenburg haben auch Mainaschaff und Kleinostheim großes Interesse an der Nutzung dieses Programms geäußert. Einer Antragstellung im interkommunalen räumlichen Zusammenhang werden hohe Chancen beigemessen. Da die Mittelbereitstellung für dieses Programm aktuell nur 45 Millionen EUR deutschlandweit vorsieht, ist eine Überzeichnung des Programmes zu erwarten. Eine zeitnahe Antragstellung wird auch deshalb von Vorteil sein.
Von den förderfähigen Maßnahmen sind insbesondere die folgenden für das Stadtgebiet zutreffend:
- Verbesserung der Ausbaubreite
- Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit
- Beseitigung von Gefahrenstellen
Ausbaustrategie Mainradweg im Stadtgebiet Aschaffenburg
Die Stadtverwaltung hat vor diesem Hintergrund des Förderprogrammes eine Ausbaustrategie für den Mainradweg aufgestellt. Dies beinhaltet vor dem Hintergrund den folgenden zeitlichen Ablauf:
2021: Antragstellung, Planung und Vorbereitung der Baumaßnahmen, Beauftragung der erforderlichen Umweltschutzverfahren
2022: Bauliche Umsetzung der Ausbaumaßnahmen südlich der Willigisbrücke bis zur Gemarkungsgrenze nach Niedernberg
2023: Bauliche Umsetzung der Ausbaumaßnahmen nördlich der Willigisbrücke bis zur Gemarkungsgrenze nach Mainschaff.
Als Ausbaustandard wurde eine allgemeine Zielbreite von 3,5 m sowie eine glatte asphaltierte Oberfläche festgelegt. Die glatte Oberfläche kommt dabei nicht nur den Radfahrenden, sondern auch allen Fußgängern, Inline-Skatern, Rollern, Skateboards, Kinderwägen und Rollatoren zu Gute. Eine interkommunale Verbindung in diesem Standard ist auch als Beitrag zur Erhöhung des Standortfaktors „Freizeitwert“ zu sehen und wird sich bei den Bürgerinnen und Bürgern größter Beliebtheit erfreuen. Die Breite von 3,5 m entspricht einer Radhauptverbindung nach bayerischem Standard. Im Kernbereich sind allerdings höhere Maße vorzusehen.
Deshalb wird zwischen dem Pompejanum und der Kleingartenanlage Mörswiese (Anschluss Schlotfegergrund) die Neuanlage eines zurückgesetzten zweiten Weges auf der Trasse des großen Main-Sammelkanals vorgeschlagen. Diese Vorgehensweise bringt mehrere Vorteile:
- Der Bereich ist durch seine geringe Breite bei sehr hohen Nutzerzahlen äußerst konfliktträchtig. Die Trennung von Fuß- und Radverkehr kann die Verkehrssicherheit auf der Radhauptverbindung 1. Ordnung im Alltagsradverkehr in hohem Maße erhöhen.
- Auf der Trasse des Main-Sammelkanals hat sich nach dessen Sanierung bereits ein Weg durch die ständige Begehung durch die Bürgerinnen und Bürger etabliert. Dessen Befestigung und Versiegelung stellt im Vergleich zum ökologisch wesentlich sensibleren Uferbereich einen wesentlich geringeren Eingriff hinsichtlich der Belange von Natur- und Umweltschutz dar.
- Auch beim baulichen Aufwand und den Kosten bei Bau und im Unterhalt des Weges bringt die zurückgesetzte Trasse in größerer Entfernung zu den hohen Bäumen viele Vorteile.
Am Pompejanumsfelsen ist eine sichere Umfahrung zu planen und umzusetzen. Die weniger als 1,5m breite Engstelle ohne Einsehbarkeit ist dauerhaft eine sehr große Gefahrenstelle und Ursache für zahlreiche Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger. Eine Befahrung mit Lastenfahrrädern oder Kinderanhängern ist auf dieser Radhauptverbindung 1. Ordnung aktuell nicht möglich. Die fehlende Sicherung zum Main ist laut dem Befahrungsbericht des Franken-Tourismus die letzte ungesicherte Stelle im gesamten Routenverlauf des Main-Radweges über 600 km. Bei der zu beauftragenden Planung werden die Konzeptentwürfe zur Umfahrung des Pompejanumsfelsen aus den 2010er-Jahren gewürdigt.
Für den Abschnitt zwischen dem Pompejanumsfelsen und dem Theoderichstor wurde bereits für das Projekt „Umgestaltung des Schlossufers“ ein verbreiterter Ausbau vorgesehen.
Kosten
Die Stadtverwaltung hat überschlägig mit rund 100 EUR je Quadratmeter für den Ausbau und die Neuasphaltierung des Weges kalkuliert. Zusätzlich werden Planungskosten entstehen. Insgesamt werden für den Ausbau des Weges ca. 2 Millionen EUR kalkuliert. Als besonders aufwendig und schwierig ist die Umfahrung des Pompejanumsfelsen zu sehen. Diese wurde vorläufig mit rund 1,0 Millionen EUR kalkuliert. Im Falle einer vollumfänglichen Teilnahme am Förderprogramm würden für die Stadt in den Jahren 2022 und 2023 rund 640.000 EUR Kosten entstehen (20 % von rd. 3,2 Millionen EUR Gesamtkosten).
Empfehlung der Stadtverwaltung
Ein Förderprogramm mit einer solch hohen Förderquote entlang einer Freizeitroute ist bislang einzigartig. Die große Chance zur Sanierung des Mainradweges sollte deshalb ergriffen und ein dementsprechender Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm eingereicht werden. Voraussichtlich wird das bundesweite Interesse an dem Programm dessen bisherige Mittelausstattung deutlich übersteigen. Weitere Mittelzuweisungen erscheinen aber nach der Bundestagswahl im Herbst ebenso möglich wie eine ergänzende Landesförderung des Freistaates.
Mit der Antragstellung sollte die Stadt Aschaffenburg das große Interesse am Ausbau des Mainradweges zeigen und damit auch das Ziel der Stärkung des regionalen Radverkehrs im interkommunalen Zusammenhang mit den Landkreiskommunen demonstrieren.
.Beschluss:
I.
- Der Zustandsbericht der Verwaltung zum Mainradweg im Stadtgebiet wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Förderprogramms zum Ausbau des Radnetzes Deutschland einen Förderantrag zum Ausbau des Mainradweges zu stellen und das Projekt bis Ende 2023 umzusetzen.
- Als Zielstandard wird hierfür eine Breite von mindestens 3,5 m sowie eine glatte asphaltierte Oberfläche festgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zwischen Pompejanum und Kleingartenanlage Mörswiese (Anschluss Schlotfegergrund) die Neuanlage eines zurückgesetzten zweiten Weges auf der Trasse des Main-Sammelkanals erfolgen kann.
- Am Pompejanumsfelsen soll die Planung und Umsetzung einer sicheren und komfortablen Umfahrung beauftragt werden.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[..x..] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. / PVS/4/8/21. Fortschreibung Ökokonto Neurod
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.04.2021
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PVS/4/8/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Anfang der 2000er Jahre hat die Stadtverwaltung erstmals ein Ökokonto im Bereich des Neurod im Stadtteil Schweinheim eingerichtet. Die Notwendigkeit hierfür ergab sich durch die Änderung des Baugesetzbuches, nach der Eingriffe in Natur und Landschaft (die sogenannte naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) in der Bauleitplanung durch geeignete Maßnahmen auszugleichen sind. Dieser Ausgleich konnte damit auch außerhalb der Flächen des Eingriffs gesammelt in geeigneten Gebieten eines Ökokonto umgesetzt werden.
Um diese rechtliche Möglichkeit schnell zu nutzen beschloss der Stadtrat die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen Neurod für ein solches Ökokonto heranzuziehen. Das Konzept für das Ökokonto wurde von Dr. Rehan als Landschaftstrukturplanung erstellt. Zeitgleich wurde ein Bewertungsverfahren erarbeitet um nach einem standardisierten Verfahren den Eingriff und den Ausgleich ermitteln zu können.
Das Gebiet Neurod umfasst eine Fläche von rund 64 Hektar. Seit der Einrichtung des Gebietes als Ökokonto wurde der Landschaftsraum zwischen Erbig und ehemaligen Standortübungsplatz nachhaltig umgestaltet und ökologisch aufgewertet. Der Anteil der intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen wurde zurückgenommen und Flächen für die Extensivierung geschaffen. Die einst aufgeräumte Landschaft konnte so kleinteilig strukturiert werden in dem Hecken, Feldgehölze, Alleen, Streuobstflächen und Blühstreifen neu geschaffen wurden. Auch die Waldränder wurden eingebunden in dem sie eine wertige Staffelung zu den Offenlandflächen erhalten haben. Nach rund 20 Jahren ist im Neurod ein sehr hochwertiges Gebiet für den Natur- und Artenschutz entstanden. Auch als Naherholungsgebiet wird es geschätzt. Der Stadtverwaltung war es von Anfang an ein großes Anliegen die Bevölkerung über das Ökokonto Neurod zu informieren, was über Informationstafeln vor Ort und Öffentlichkeitsarbeit gelungen ist.
In den Jahren 2006, 2012 und 2017 erfolgte jeweils ein umfangreiches Monitoring durch die Untere Naturschutzbehörde. Es konnten rund 3,5 Mio. Biotopwertpunkte generiert werden. Die Umrechnung auf den jeweiligen Biotopwertpunkt bezogen auf die Aufwendungen zur Herstellung der Maßnahmen einschließlich des anzusetzenden Bodenwertes (zur dauerhaften Sicherung der Fläche) ergibt ein Geldwert-Äquivalent von 0,88 €/Biotopwertpunkt.
Das Ökokonto Neurod wurde in den vergangenen Jahren für eine Vielzahl von städtebaulichen Planungen als Ausgleichsfläche herangezogen. Zu nennen ist insbesondere das Baugebiet Anwandeweg und das Baugebiet Gäßpfad.
Für das Baugebiet Gäßpfad erfolgte 2013/2014 Jahre eine Abrechnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen über Kostenerstattungsbeiträge. In diesem Zuge wurden seitens zahlreicher Grundstückseigentümer Widerspruch erhoben. Unter Einschaltung der Regierung von Unterfranken wurde über einen Musterfall entschieden, der wiederum beim Verwaltungsgericht Würzburg beklagt wurde. Das Verwaltungsgericht regte zur Entscheidung einen Vergleichsvorschlag zur Abrechnung des Ökokontogebietes an um im Gesamtergebnis den Geldwert je Ökokontopunkt zu reduzieren.
Die Stadtverwaltung hat daraufhin in den letzten Monaten das aus dem Jahre 2000 stammende Ökokonto-Konzept nochmals überprüft und feststellen können, dass sachliche Gründe eine Fortschreibung rechtfertigen.
Im Einzelnen sieht die Fortschreibung folgende Änderungen vor:
Flächen, die keine nennenswerte Aufwertung durch aktive Maßnahmen erfahren, werden bei der Ermittlung des Bodenwertes herausgenommen.
Für einzelne landwirtschaftliche Flächen werden weitere ökologische Maßnahmen zur Aufwertung festgelegt. Gegenüber den bislang verfolgten Auflagen zur Bewirtschaftung durch die Pachtverträge mit der Stadt Aschaffenburg wird eine zusätzliche ökologische Bewirtschaftung in Form von sogenannten PIK-Maßnahmen (Produktionsintegrierte Kompensation z.B. durch Blühflächen und Blühstreifen, Düngemitteleintrag, Art der mechanischen Bearbeitung etc.) in den Pachtverträgen veranlasst. Diese rechtliche Möglichkeit gab es Anfang der 2000er Jahre noch nicht. Die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion im Neurod wurde mit den Pächtern besprochen.
Vergleichbare PIK-Maßnahmen sind bereits beim zweiten Ökokonto der Stadt Aschaffenburg am Rosenberg in Damm in der Praxis erprobt.
Mit der Umstellung ergibt sich ein Punktezuwachs im Ökokonto Neurod von rund 1,5 Mio. Biotopwertpunkte. In der Gesamtbilanz der Abrechnung der Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich hierdurch zusätzliche Reduzierungen des Ökopunktwertes in eine Größenordnung von knapp 40 %.
Die Stadtverwaltung bittet um Zustimmung das Ökokonto Neurod nach oben genannten Merkmalen fortzuschreiben.
.Beschluss:
I.
- Der Bericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Ökokontos Neurod wird zur Kenntnis genommen.
- Der Planung und Verkehrssenat stimmt der Fortschreibung des Modells 3 zu und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Schritte und Maßnahmen umzusetzen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[…..] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[..x..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. / PVS/4/9/21. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
- Widmung der Landingstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.04.2021
|
ö
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Beschließend
|
9 | PVS/4/9/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg ist Eigentümerin der Grundstücksfläche Landingstraße (Fl.Nr. 1375 Gemarkung Aschaffenburg) und auch Straßenbaulastträgerin.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass nur die Fahrbahnflächen (Richtungsfahrspuren zwischen der Herstallstraße und der Luitpoldstraße) öffentlich gewidmet sind und zwar als Staatsstraße 2309.
Nicht erfasst ist die Fahrbahnfläche in der Zufahrt zum Landingtunnel sowie die Gehsteigflächen beidseitig der Landingstraße jeweils zwischen Bordsteinkante und Grundstücksaußengrenze.
Ebenfalls nicht erfasst ist der Stand-/Parkstreifen auf der Rampe zur Luitpoldstraße und auf der Südseite der Landingstraße.
Die Flächen der Arkadengänge (südlich und nördlich) sind in Privateigentum. Hier besteht zwischen der Stadt und den Eigentümern eine privatrechtliche Absicherung, dass die Flächen für die Öffentlichkeit offengehalten werden müssen.
Die Treppenanlage und der Fußweg zwischen der Landingstraße 13 und der Pfaffengasse 18/20 sind bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
Ebenso gewidmet ist der Fußweg von der Treppenanlage entlang der ehemaligen FOS/BOS und Jesuitenkirche (oberhalb der Stützmauer Landingstraße) bis zum Marktplatz.
Es ist vorgesehen die Landingstraße zur Ortsstraße abzustufen (siehe hierzu den Bericht der Verwaltung im Planungs- und Verkehrssenat am 02.02.2021).
Die Gehsteigflächen und Stand-/Parkstreifen sind unselbständige Bestandteile der Straße und daher als Ortstraße zu widmen.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
.Beschluss:
I.
Mit Wirkung vom 10.05.2021 werden gemäß Artikel 6 des Bay.Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Flächen im Stadtgebiet von Aschaffenburg zu Ortsstraßen (Artikel 46 Nr.2 BayStrWG) gewidmet:
- Gehwegfläche und Stand-/Parkstreifen Landingstraße Südseite
Teilfläche aus Fl.-Nr. 1375 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: Dalbergstraße
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. (Gemarkung Aschaffenburg) (Beginn der Treppenanlage zwischen den Anwesen Landingstraße 13 und Pfaffengasse 18/20
Länge: 112 m
- Gehwegfläche und Stand-/Parkstreifen Landingstraße Nordseite
Teilfläche aus Fl.-Nr. 1375 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: Herstallstraße
Ende: Luitpoldstraße
Länge: 216 m
- Fahrbahnfläche
Teilfläche aus Fl.-Nr. 1375 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: Höhe Anwesen Landingstraße 16
Ende: Grenze zu Fl.-Nr.621 (Gemarkung Aschaffenburg) (Portal Landingtunnel)
Länge: 105 m
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ X ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
10. / PVS/4/10/21. Behandlung des Antrags von Frau Brigitte Gans (CSU-Stadtratsfraktion) vom 18.02.2021 wegen "Fasanerie Parkplätze für Behinderte!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 22.02.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.04.2021
|
ö
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Beschließend
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10 | PVS/4/10/21 |
.Beschluss:
Der Antrag von Frau Brigitte Gans (CSU-Stadtratsfraktion) vom 18.02.2021 wegen "Fasanerie Parkplätze für Behinderte!" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 22.02.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. / PVS/4/11/21. Behandlung der Stadtratsanträge von der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.10.2020 und 18.10.2020 wegen "Überarbeitung der Bebauungspläne: preisgebundener Wohnraum/städtebauliche Verträge; Vorkaufsrecht der Stadt und Vergabe einer qualifizierten Evaluation über die Preisentwicklung von Wohnungen, Grundstücken und entstandenen Wohnraum seit 2010" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.04.2021
|
ö
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Beschließend
|
11 | PVS/4/11/21 |
.Beschluss:
Die Stadtratsanträge von der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.10.2020 und 18.10.2020 wegen "Überarbeitung der Bebauungspläne: preisgebundener Wohnraum/städtebauliche Verträge; Vorkaufsrecht der Stadt und Vergabe einer qualifizierten Evaluation über die Preisentwicklung von Wohnungen, Grundstücken und entstandenen Wohnraum seit 2010" und die Stellungnahme der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2021 09:54 Uhr