Datum: 03.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1UKVS/3/1/21 Teilnahme als Pilotkommune am Berichtsrahmen nachhhaltige Kommune - BNK
2UKVS/3/2/21 Klimaplenum; - Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 23.09.2020
3UKVS/3/3/21 Neubau eines Bürogebäudes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx
4UKVS/3/4/21 Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx
5UKVS/3/5/21 Neubau einer Lagerhalle zu Vorführzwecken auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx
6UKVS/3/6/21 Neubau eines Sozialgebäudes und eines Werkstattgebäudes für Arbeitstherapie auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx

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1. / UKVS/3/1/21. Teilnahme als Pilotkommune am Berichtsrahmen nachhhaltige Kommune - BNK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 03.03.2021 ö Beschließend 1UKVS/3/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hintergrund
Auf der UN-Vollversammlung im September 2015 in New York wurden mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erstmals global gültige Nachhaltigkeitsziele - (Sustainable Development Goals, SDGs) - beschlossen. Die 17 Hauptziele der SDGs bilden für alle Staaten – erstmals in Nord und Süd – einen gemeinsamen Bezugsrahmen und sind auch in Deutschland für Bund, Länder und Kommunen handlungsleitend. Sie verzahnen die ökonomische, ökologische und soziale Dimension von Nachhaltigkeit. Im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 kommt der kommunalen Ebene eine besondere Rolle zu, denn nahezu alle der 17 globalen Entwicklungsziele stehen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den Aufgaben einer Kommune.
In diesem Kontext plant die Stadt Aschaffenburg mit der Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global in Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes anhand des neuen „Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK)“ auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).

Die Ziele dieses Projektes sind:

  • Verbesserte kommunale Nachhaltigkeitssteuerung und -Berichterstattung
  •        Strategische Verankerung der SDGs
  •        Förderung der entwicklungspolitischen Engagements
  •        Etablierung eines übersichtlichen Steuerungsinstruments für nachhaltige  
Kommunalentwicklung
  • Verzahnung von kommunalen Beteiligungsunternehmen mit der Kommunalverwaltung und
    ihrer globalen Verantwortung


Thema Nachhaltigkeit in Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg sieht sich in der Verantwortung als Kommune ihre Aufgaben in
ökologischer, sozialer und ökologischer Weise ganz im Sinne der Nachhaltigkeit wahrzunehmen und in vielem Vorbild zu sein.
Diese Verantwortung wird in der Verwaltung als Querschnittsaufgabe angesehen und hat in Aschaffenburg lange Tradition. Der Ansatz der Beteiligung von Bürgern, Organisationen, Industrievertretern, Verwaltung und Politik wird im Agenda21-Prozess seit 1995 in Aschaffenburg gelebt.
Der Agenda21-Beirat wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen und es wurden zahlreiche Projekte wie das Streuobstwiesenprojekt "Schlaraffenburger" oder die Fairtrade-Stadt-Initiative angeregt und umgesetzt. Im Sonderplenum: Klima und Nachhaltigkeit am 13.10.2020 wurde die Verschmelzung des Agenda21-Beirates mit der Energie- und Klimakommission beschlossen.

Am 20.1.2020 hat sich die Stadt Aschaffenburg auf Empfehlung des Agenda21-Beirates der allgemeinen Erklärung der Musterresolution des Deutschen Städtetages und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ angeschlossen.

Für den Berichtsrahmen nachhaltige Kommunen BNK bringt die Stadt Aschaffenburg einiges an Erfahrung mit und kann auf ein solides Fundament aufbauen. Es wurde bereits 2005 ein eigenes Nachhaltigkeits-Indikatoren-Set entwickelt, welches 2012 und 2018 neu veröffentlicht wurde. In der aktuellen Version, Aschaffenburger Indikatoren 2018, sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda2030 integriert und zugeordnet. Zudem hat die Stadt Aschaffenburg bereits zweimal 2003 und 2012 die Eine-Welt-Bilanz auf Indikatorenbasis herausgebracht.
Auch im Rahmen der Bewerbung zum Deutschen Nachhaltigkeitspreis wurde anhand von den sechs Themenfeldern Klima und Ressourcen, Mobilität und Infrastruktur, Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Integration, Lebensqualität und Stadtstruktur, Gouvernance und Verwaltung die nachhaltigen und zukunftsweisenden Projekte und Strukturen herausgearbeitet. Dies wurde auch mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2020 für mittlere Städte gewürdigt.
Ein weiterer Grund für die Wahl Aschaffenburg als Pilotkommune ist die Größe der Stadt.
Es ist für die Testphase des BNK sehr praktikabel einen Bericht für eine Kommune mittlerer Größe zu erstellen. Engagement Global und der RNE sehen darin ein hohes Potential für die Etablierung eines nachhaltigen Berichtswesens für Kommunen.  

Bausteine des Berichtsrahmens
Die Handlungsfelder des Berichtsrahmens sind in einzelne Aspekte aufgegliedert. Diese Aspekte sind jeweils einem oder mehreren SDGs zugeordnet, um so eine Verknüpfung zur
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen herzustellen. Der Berichtsrahmen setzt sich aus neun Steuerungskriterien, neun kommunalen Handlungsfeldern und einem ergänzenden Indikatoren Set zusammen. Die Kriterien und Handlungsfelder enthalten jeweils mehrere Aspekte, die klar beschreiben, welche Informationen offengelegt werden sollen.

Grundlagen zur Berichterstattung
Im Berichtsrahmen wird in den einzelnen Aspekten klar formuliert, welche Inhalte berichtet werden sollen. Hier werden in weiten Teilen qualitative Informationen gefordert.
Berichterstattung ist keine einmalige, sondern eine regelmäßige Aufgabe, denn jeder Bericht kann nur den Status zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein Selbstzweck, sondern vielmehr ein Baustein, der Teil eines größeren politischen Prozesses ist.

Der Berichtsrahmen sieht vor, dass berichtende Kommunen einen vollständigen Bericht erstellen. Vollständig ist der Bericht immer dann, wenn er zu jedem Aspekt und jedem Indikator eine Aussage enthält.
Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen spielen eine große Rolle für die Aktivitäten einer Stadt im Bereich der Nachhaltigkeit. An vielen Stellen stellt die Struktur des BNK daher konkrete Bezüge zum Handeln von Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen her.

Entwicklungsprozess
In diesem ersten Schritt sollen in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Informationen zu den 9 Handlungsfeldern, die im Berichtsrahmen vorgegeben sind, gesammelt werden. Dies bedeutet die Auswertung von relevanten Konzepten und Leitbildern, Erhebung von Nachhaltigkeitsinitiativen und entwicklungspolitischem Engagement, Gesamtschau aus qualitativen und quantitativen Informationen im Rahmen der Berichterstattung.
Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes soll zu allen Aspekten, die im BNK unter dem Kapitel Steuerung und Handlungsfelder aufgeführt sind, berichtet werden. Hierzu dient zum einen die im ersten Schritt durchgeführte Bestandsaufnahme und zum anderen Gespräche mit den Mitgliedern des Kernteams.

Insgesamt sollen drei Workshops vorbereitet, moderiert und durchgeführt werden. Die Workshops sollen jeweils eine Dauer von 2 -4 Stunden haben und für bis zu 30 Personen konzipiert werden. Im ersten Workshop geht es darum das Projekt Mitarbeitern aus der Verwaltung, der Kommunalpolitik und kommunalen Unternehmen (Stakeholder) vorzustellen.
Innerhalb des zweiten Workshops soll den Stakeholdern der erste Entwurf des Nachhaltigkeitsberichtes vorgestellt und auch mit ihnen diskutiert werden.
Der dritte Workshop dient dazu die finale Version des Nachhaltigkeitsberichtes vorzustellen und zu erarbeiten wie der Prozess der Berichterstattung in der Kommune verstetigt werden kann.

Im Laufe des Prozesses die Kommune dazu beraten wie eine regelmäßige Berichterstattung zur Nachhaltigkeit gewährleistet werden kann. Folgende Fragestellungen sollen hier berücksichtigt werden:
-Welche Strukturen sind notwendig um eine regelmäßige Berichterstattung zu gewährleisten? Ist das bestehende Indikatorenset der Kommune ausreichend oder bedarf es zusätzlicher Indikatoren? Wie kann die Informationssammlung standardisiert werden.


Organisation und Kosten
Bei der Teilnahme als Beispielskommune am Berichtsrahmen handelt es sich um ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu 100% geförderten Projekt. Kosten für die Stadt Aschaffenburg entstehen in der Publikation (Druck, Grafik, Layout).
Es wird ein Kernteam der Stadtverwaltung gegründet, das sich regelmäßig mit den Projektpartnern austauscht.
Von Seiten Engagement Global findet eine Ausschreibung statt zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts entsprechend dem „Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune“ für die Stadt Aschaffenburg.
Dieser Dienstleister begleitet und erarbeitet das Projekt mit dem Kernteam der Stadt Aschaffenburg, Engagement Global und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung.

Angaben zur Klimawirkung:
Für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts besteht zunächst keine Klimarelevanz. Die daraus folgenden Maßnahmen können aber durchaus zu einer Verminderung von Treibhausgasen führen.  

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg wurde als Pilotkommune zur Erstellung des Berichtsrahmens nachhaltige Kommune von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) und dem Rat für nachhaltige Entwicklung ausgewählt. Die Stadt Aschaffenburg erarbeitet einen Nachhaltigkeitsbericht,  der an den kommunalen Strukturen ausgerichtet ist und in Handlungsfelder mit Indikatoren strukturiert wird. Grundlage ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / UKVS/3/2/21. Klimaplenum; - Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 23.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 03.03.2021 ö Beschließend 2UKVS/3/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit ist es gängige Praxis, dass in aller Regel zunächst vom Benutzungsrecht der Entwässerungsanlage ausgegangen wird und somit meist ein Anschluss auch des Niederschlags-wassers an die Entwässerungseinrichtungen bevorzugt wird.
Die Entwässerungssatzung bietet zwar in §4 Abs. 5 die Möglichkeit, auch die Versickerung zu verlangen, aber bisher war dies nur durchsetzbar, wenn technische Gründe (z.B. Überlastung der Kanäle) geltend gemacht werden konnten.
Mit dem Grundsatzbeschluss auf Vorrang der Versickerung am Entstehungsort hätte man hier im Rahmen der Entwässerungsgenehmigung eine wesentlich bessere Handhabe, um Versickerungen zu fordern.
Neben den häufiger auftretenden Starkregenereignissen ist insbesondere in unserer Region die größere Trockenheit und damit einhergehend ein seit Jahren sinkender Grundwasserstand eine Folge der Klimaveränderung. Mit der Förderung der Versickerung von gesammeltem Regenwasser kann dieser Folge der Klimaveränderung entgegengewirkt werden, ebenso wie mit der Verringerung des Trinkwasserverbrauchs durch die Nutzung von Regenasser für Toiletten-spülungen.

.Beschluss:

I. Die Stadtverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass bei allen künftigen Bauvorhaben, ob in Neubaugebieten oder im Bestand, anfallendes Dach- und Oberflächenwasser grundsätzlich am Entstehungsort, also auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung gebracht wird. Ebenso ist darauf hinzuwirken, dass für Toilettenspülungen Regenwasser genutzt wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Abweichen von diesen Vorgaben zulässig.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[ X ]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. / UKVS/3/3/21. Neubau eines Bürogebäudes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 03.03.2021 ö Beschließend 3UKVS/3/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.12.2020 beantragte die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH den Neubau eines Bürogebäudes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg.

Auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx sind weitere 3 Neubauten geplant, die ebenfalls mit jeweils separaten eigenständigen Bauanträgen zur Genehmigung vorliegen. Es handelt sich dabei um folgende Vorhaben:
  • Neubau einer Lagerhalle zu Vorführungszwecken (Präsentationshalle, Showroom),
  • Neubau eines Sozialgebäudes und eines Werkstattgebäudes für Arbeitstherapie,
  • Neubau eines Parkhauses.

Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 26.702 m².
Das Baugrundstück befindet sich in der Hefner-Alteneck-Straße xxx. Begleitet wird das Grundstück seitlich von der Dessauerstraße und der Lindestraße. Ein kleiner Teil grenzt auch an die Spessartstraße.
Das Gebäude nimmt die Flucht entlang der Hefner-Alteneck-Straße auf mit einer Länge von 67,5 m. Entlang der Dessauerstraße ist eine Gebäudetiefe von 28,9 m geplant, die sich schräg zulaufend auf 9,3 m reduziert.
Das Gebäude ist mit 6 Geschossen geplant (EG bis 5. Obergeschoss) zuzüglich ein zurückgesetztes Dachgeschoss (6. Obergeschoss).
Eine Unterkellerung ist lediglich für die Haustechnik in der Größenordnung von 24 m X 13 m vorgesehen. Weiterhin befinden sich dort Umkleideräume mit Sozialräumen wie Dusche und Sanitärräume.
Die Geschosse des 1. OG bis 5. OG sind Regelgeschosse und werden als Büroflächen für einen Nutzer verwendet. Das Erdgeschoss ist ein Empfangsgeschoss mit Anmeldung, eigenen Büroflächen sowie Besprechungs- und Schulungsräumen, auch zur Fremdvermietung.
Über das zweite Treppenhaus zugänglich befindet sich im Erdgeschoss eine kleine separate Büromieteinheit. Vor den Besprechungs- und Schulungsräumen befindet sich ein Ausgang auf eine ebenerdige Terrasse.
Im obersten Geschoss (6. OG) befinden sich drei Büroeinheiten, die zum Teil dem Nutzer in den darunterliegenden Regelgeschossen zugeordnet werden. Auf der Seite Hefner-Alteneck-Straße erhält das Dachgeschoss eine 1,70 m tiefe Terrasse, die als Fluchtwegstrecke zwischen den beiden Treppenhäusern dient.
Der Haupteingang mit Windfang befindet sich an der Ecke Hefner-Alteneck-Straße /Dessauerstraße direkt auf der spitzzulaufenden Gebäudeecke.
Über den angrenzend befindlichen Treppenraum 1 ist ein barrierefreier Zugang gewährleistet, da der Haupteingang an der Gebäudespitze mit zwei Stufen nach unter zugänglich ist.
In den beiden Treppenhäusern befindet sich jeweils ein Aufzug.
Das Gebäude wird ausschließlich für Bürozwecke genutzt und verfügt insgesamt über eine Nutzfläche von 4.590 m².
Angedacht ist eine Nutzung durch die Fa. Linde Material Handling GmbH vom EG bis 5. OG, sowie einen Teil des 6. OG. Die übrigen Büroeinheiten werden separat vermietet.
Das Gebäude bietet Platz für insgesamt 291 Mitarbeiter.
Die erforderlichen KFZ-Stellplätze werden in dem neu geplanten Parkhaus (BV-Nr.: xxx) nachgewiesen sowie auf 19 Stellplätzen im Westen des Bürogebäudes auf dem Baugrundstück, anfahrbar von der Hefner-Alteneck-Straße aus.
Von diesen 19 Stellplätzen werden drei als Behinderten-Stellplätze ausgeführt, vier Stellplätze erhalten Elektro-Ladestationen.
Die erforderlichen 77 Fahrradabstellplätze werden auf der Rückseite des Bürogebäudes im Freien, zugänglich vom interne Gehweg, nachgewiesen. Die Stellplätze erhalten eine Überdachung.


II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung hat den Charakter eines „Gewerbegebietes“ im Sinne des § 8 BauNVO. Aus der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:
Gewerbegebiet - GE
Höhe bis 21,3 m
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 80 %
Grundfläche bis zu 15.600 m²
abweichende Bauweise


Art der baulichen Nutzung

Die beabsichtigte Büronutzung fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässig.

Maß der baulichen Nutzung

Die maximal zulässige Grundfläche wird eingehalten. Das Gebäude erreicht auf Niveau der Attika des 5. OG eine Höhe von 22,54 m und auf Niveau der Attika des 6. OG (Staffelgeschoss) eine Höhe von 26,23 m. Das bestehende, östlich angrenzende Verwaltungsgebäude erreicht eine Höhe von 21,3 m. Aufgrund der örtlichen Lage kann die Gebäudehöhe an dieser Stelle in der beantragten Höhe zugelassen werden, insbesondere da das 6. Obergeschoss als Staffelgeschoss umlaufend um 1,7 m zurückspringt und damit baulich zurücktritt.

Überbaubare Fläche

Begrenzungen durch Baugrenzen oder Baulinien ergeben sich nicht.

Bauweise

Im Baugebiet herrscht sowohl eine offene, wie auch eine geschlossene Bauweise (abweichende Bauweise) vor. Das Vorhaben fügt sich insoweit ein.

Denkmalschutz

Das Verwaltungsgebäude auf dem Nachbargrundstück ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste mit folgender Bezeichnung eingetragen (Aktennummer: D-6-61-000-420):

Verwaltungsbau des Güldner-Motorenwerks der Firma Linde, dreiteilige Baugruppe aus Stahlbetonskelettbauten, langgestreckter fünfgeschossiger Verwaltungstrakt mit flachgeneigtem Walmdach, daran Werkspforte, zweigeschossiger Foyer- und Sitzungs-Bau (mit Ausstattung) und dreigeschossiges Lagergebäude mit Flachdächern, 1956/57 von Karl Georg Jung.

Die Untere Denkmalschutzbehörde wurden beteiligt. Das Denkmal ist durch die Baumaßnahme nicht direkt betroffen, sondern befindet sich lediglich in der Nähe des Bauvorhabens. Hierdurch wird das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt, insbesondere, da sich durch die zwischen den Baukörpern verlaufende Dessauerstraße mit einer Gesamtbreite von 13,4 m eine deutliche Zäsur ergibt und sich architektonisch absetzt.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Büro- und Verwaltungsgebäude je 40 m² Nutzfläche ein PKW-Stellplatz vorzusehen. Bei einer Nutzfläche von 4.590 m² ergibt sich ein Bedarf von 115 KFZ-Stellplätzen. Hiervon werden 19 Stellplätze im Westen des Bürogebäudes auf dem Baugrundstück, anfahrbar von der Hefner-Alteneck-Straße aus, der Rest in dem neu geplanten Parkhaus (BV-Nr.: xxx) nachgewiesen.

Je 60 m² Nutzfläche ist ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Die erforderlichen 77 Fahrradabstellplätze werden auf der Rückseite des Bürogebäudes im Freien, zugänglich vom internen Gehweg, errichtet. Die Stellplätze erhalten eine Überdachung.

Erschließung

Die Erschließung ist gesichert.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung

Gem. § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 4 ebenerdiger Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen. Bei 19 Stellplätzen ergibt sich ein Pflanzgebot von 5 Bäumen.
Durch die Baumaßnahme müssen außerdem 5 vorhandene Bäume gefällt werden. In Abstimmung mit dem Garten- und Friedhofsamt sind diese Bäume im Rahmen der Baumaßnahme nicht zuhalten. Hierfür sind 5 Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
Die Freiflächenplanung sieht die Rodung v.g. 5 Bäume, sowie, gem. Freiflächenplanung, die Pflanzung von 13 neuen Bäumen vor. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Die Dachfläche des Bürogebäudes ist mind. extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Dachbegrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH zum Neubau eines Bürogebäudes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:
  1. Die Dachfläche des Bürogebäudes ist mind. extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  2. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  3. Es sind mind. 10 standortgerechte Laubbäume gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. / UKVS/3/4/21. Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 03.03.2021 ö Beschließend 4UKVS/3/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.12.2020 beantragte die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH den Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg.
Auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx sind weitere 3 Neubauten geplant, die ebenfalls mit jeweils separaten eigenständigen Bauanträgen zur Genehmigung vorliegen. Es handelt sich dabei um folgende Vorhaben:
  • Neubau eines Bürogebäudes,
  • Neubau einer Lagerhalle zu Vorführungszwecken (Präsentationshalle, Showroom),
  • Neubau eines Sozialgebäudes und eines Werkstattgebäudes für Arbeitstherapie.
Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 26.702 m².
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 7 geschossiges Parkhaus, welches als Split-Level-Parkhaus (Ebene E00 - E13) errichtet wird und Platz für 511 PKW bietet.
Die äußeren Abmessungen des geplanten Parkhauses liegen bei 55,5 m x 32,8 m. An der Nordseite wird ein geschlossener Treppenraum, an der Südseite eine offene Außentreppe angebaut. Die Bruttogrundfläche, inkl. der beiden Treppenanlagen beträgt ca. 1.858 m². Das Parkhaus erreicht an der höchsten Stelle eine Höhe von 21,22 m.
Das Parkhaus mit seinen verschobenen Split-Leveln nutzt die vorhandene (aufsteigende) Topografie des Grundstückes. Die Geschosshöhe beträgt 2,75 m, die Split-Level verschieben sich gleichmäßig jeweils um 1,375 m zueinander. Die Zufahrt der einzelnen Level erfolgt über, für den Gegenverkehr ausreichend dimensionierte, Rampen.
Das Parkhaus wird sowohl hinsichtlich des Fahr-, wie auch Fußgängerverkehrs von der Hefner-Alteneck-Straße her erschlossen. Eine Barrierefreiheit ist über eine Aufzuganlage gewährleistet. Mittels Schrankenanlagen soll die Zufahrtsberechtigung erfolgen.
Die geplanten Bepflanzungen und Grünflächen werden im Freiflächenplan für das gesamte Gelände dargestellt. Im Bereich des Parkhauses werden 10 neue Bäume gepflanzt.

II.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans Nr. 8. Im Übrigen liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung hat den Charakter eines „Gewerbegebietes“ im Sinne des § 8 BauNVO. Aus dem Baulinienplan Nr. 8, bzw. der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:
Gewerbegebiet - GE
Höhe bis 21,3 m
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 80 %
Grundfläche bis zu 15.600 m²
abweichende Bauweise


Art der baulichen Nutzung

Die beabsichtigte Parkhausnutzung fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig.
Aufgrund des entstehenden Zu- und Abgangsverkehrs wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Die Prüfung des Gutachtens ergab, dass durch die Planung keine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs resultiert.
Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen und vorzulegen. Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zu beteiligen. Evtl. Auflagen sind zu beachten.


Maß der baulichen Nutzung

Die maximal zulässige Grundfläche wird eingehalten. Das Parkhaus erreicht an der höchsten Stelle eine Höhe von 21,22 m und bleibt damit unterhalb der Höhenentwicklung des bestehenden, östlich gelegenen Verwaltungsgebäudes mit einer Höhe von 21,3 m.

Überbaubare Fläche

Begrenzungen durch Baugrenzen oder Baulinien ergeben sich nicht.

Bauweise

Im Baugebiet herrscht sowohl eine offene, wie auch eine geschlossene Bauweise (abweichende Bauweise) vor. Das Vorhaben fügt sich insoweit ein.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze

Das Parkhaus dient dem Stellplatznachweis für die geplanten Neubauten auf der Liegenschaft (Neubau Lagerhalle zu Vorführungszwecken, Bürogebäude, und Sozialgebäude, sowie als Ersatzbau für den Wegfall offener Parkplätze im Bereich des Neubaus des Bürogebäudes). Ein eigener Stellplatznachweis ist nicht zu führen.

Erschließung

Die Erschließung ist gesichert.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung

Im Rahmen des Bauvorhabens ist geplant, einen Baum zu fällen und 10 neue Bäume zu pflanzen.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH zum Neubau eines Parkhauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen und vorzulegen. Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zu beteiligen. Evtl. Auflagen sind zu beachten.
  2. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig.
  3. Es sind 10 standortgerechte Laubbäume gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / UKVS/3/5/21. Neubau einer Lagerhalle zu Vorführzwecken auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 03.03.2021 ö Beschließend 5UKVS/3/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.12.2020 beantragte die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH den Neubau einer Lagerhalle zur Vorführzwecken auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg.

Auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx sind weitere 3 Neubauten geplant, die ebenfalls mit jeweils separaten eigenständigen Bauanträgen zur Genehmigung vorliegen. Es handelt sich dabei um folgende Vorhaben:
  • Neubau eines Bürogebäudes,
  • Neubau eines Sozialgebäudes und eines Werkstattgebäudes für Arbeitstherapie,
  • Neubau eines Parkhauses.

Für die Neubauten des Parkhauses, der hier beantragten Lagerhalle und dem Sozialgebäude sollen die bestehenden Gebäude Nrn. 46, 47, 48, 52, 53, 55, 56, 57, 63, 67 abgebrochen werden.
Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 26.702 m².
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine 1-geschossige Lagerhalle welche Vorführungszwecken (Präsentationshalle, Showroom) dient.
Der Zugang der Halle erfolgt über die Nordseite, an dieser Seite liegt auch die Andienung über einen Tiefhof mit zwei Ladetoren. Diese Andienung ist über eine neue Zufahrtstraße von der Lindestraße her erreichbar.
An der Ostseite, über die Werksstraße, gibt es ein zusätzliches ebenerdiges Tor sowie die Möglichkeit barrierefrei in das Gebäude zu gelangen.
Erdgeschossig gibt es Büro-, sowie Sozialraumeinbauten (WC-Anlagen, Umkleiden, Duschräume), welche der zeitweisen Nutzung des Gebäudes dienen.
Es sind keine dauerhaften Arbeitsplätze in der Lagerhalle geplant.
Zusätzlich zu diesen Räumen werden haustechnische Räume als Einbauten in der Nord-Ost Ecke des Gebäudes errichtet, welche der Versorgung des Gebäudes dienen.
Die Lagerhalle wird in Teilen mit Regalen bestückt, wobei diese nicht für Lagerzwecke im klassischen Sinne genutzt werden, sondern zu Vorführungszwecken für Kunden im Bereich der Logistik und Nutzung von Staplern des Mieters. Daher beschränkt sich das Lagergut auf ein Minimum. Es ist keine Lagerung von Gefahrgütern vorgesehen.
Die erforderlichen Parkplätze für die geplante Lagerhalle werden in dem neu errichteten Parkhaus nachgewiesen, welches in einem separaten Antrag beantragt wird. Notwendige Fahrradstellplätze werden im Bereich des Parkhauses (Treppenhaus) errichtet.
Der Neubau weist in seiner Außengestaltung farbliche Elemente auf, welche auch in den anderen geplanten Neubauten zu finden sind.
Die Sandwichfassade wird als klassische Fassade für eine Logistik-/Lagerhalle gewählt. Die grundsätzliche Fassade ist dezent in Wirkung und Farbigkeit gewählt, mit einzelnen farblichen Akzenten sowie einer Übereckverglasung (Pfosten-Riegel-Konstruktion) im Bereich der Nordwestecke. Diese soll einen Einblick in das Gebäude ermöglichen und das Gebäude optisch aufwerten.
Das Gebäude wird mit einem Flachdach errichtet.
Die Lagerhalle wird spezifisch für einen Mieter (Linde Material Handling GmbH) errichtet. Dieser möchte die Halle zu Präsentationszwecken im Bereich Stapler-Logistik nutzen.
In der Halle finden neben Präsentationen von Produkten auch zeitweise Fortbildungen statt.
Die Betriebszeit ist in der Regel von Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr.


II.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans Nr. 8, welcher für das Baugrundstück Festsetzungen über Baulinien und Baugrenzen enthält. Im Übrigen liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung hat den Charakter eines „Gewerbegebietes“ im Sinne des § 8 BauNVO. Aus dem Baulinienplan Nr. 8, bzw. der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:
Gewerbegebiet - GE
Höhe bis 21,3 m
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 80 %
Grundfläche bis zu 15.600 m²
abweichende Bauweise
Baugrenze, Baulinie


Art der baulichen Nutzung

Die beabsichtigte Nutzung als Lagerhalle, Präsentationshalle und Showroom fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig.

Maß der baulichen Nutzung

Die maximal zulässige Grundfläche wird eingehalten. Das Gebäude bleibt mit einer Höhe von 13,50 m deutlich unter der zulässigen Höhe in diesem Gebiet und unterschreitet auch deutlich die Trauf- und Fristhöhe der Wohngebäude auf der gegenüberliegenden Seite der Lindenstraße.

Überbaubare Fläche

Das Bauvorhaben bleibt hinter der Baugrenze zurück. Im Bereich der Baulinie ist keine Bebauung geplant, so dass die Vorgaben eingehalten werden.

Bauweise

Im Baugebiet herrscht sowohl eine offene, wie auch eine geschlossene Bauweise (abweichende Bauweise) vor. Das Vorhaben fügt sich insoweit ein.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze

Die definierten 10 Mitarbeiter der Halle haben ihren eigentlichen Arbeitsplatz im neu errichteten Bürogebäude und halten sich nur zeitweise in der Halle auf. Daher sind die notwendigen Stellplätze (PKW) grundsätzlich über den Stellplatznachweis des Büros abgegolten. Zusätzlich werden in diesem Bauantrag die notwendigen Stellplätze ebenfalls berechnet und nachgewiesen.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Büro- und Verwaltungsräume je 40 m² Nutzfläche ein PKW-Stellplatz vorzusehen. Bei einer Nutzfläche von ca. 99 m² für Büroräume ergibt sich ein Bedarf von 2,5 KFZ-Stellplätzen. Für Lagerräume ist je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 1 KFZ-Stellplatz nachzuweisen. Bei 7 Mitarbeiter/innen ergibt sich ein Bedarf von 2,5 Stellplätzen. Der Gesamtbedarf liegt damit bei 5 KFZ-Stellplätzen. Dieser Bedarf wird im Parkhaus (BV-Nr. xxx) nachgewiesen.

Für Büro- und Verwaltungsräume ist je 60 m² Nutzfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die Lagerräume ist je 5 Mitarbeiter/innen 1 Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Insgesamt ergibt sich ein Bedarf von 3 Fahrradabstellplätzen.
Nach der Stellplatzberechnung werden 5 PKW Stellplätze im Parkhaus und 3 Fahrradabstellplätze auf der ausgewiesenen Fahrradabstellfläche an der Nordseite des Parkhauses nachgewiesen und dauerhaft gesichert.

Erschließung

Die Erschließung ist gesichert.

Die äußere Erschließung des Gebäudes erfolgt über die Nordseite neben der Andienung.
Ein barrierefreier Zugang ist aufgrund der vorhandenen Topografien des Grundstückes nur von der Werksstraße aus möglich. Das Gebäude wird als erdgeschossige Halle errichtet, daher sind alle Bereiche innerhalb des Gebäudes barrierefrei zu erreichen.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung

Auf dem Grundstück werden 6 Bestandsbäume erhalten.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH zum Neubau einer Lagerhalle zu Vorführzwecken auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. / UKVS/3/6/21. Neubau eines Sozialgebäudes und eines Werkstattgebäudes für Arbeitstherapie auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 03.03.2021 ö Beschließend 6UKVS/3/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.12.2020 beantragte die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH den Neubau eines Sozialgebäudes und eines Werkstattgebäudes für Arbeitstherapie auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg.

Auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx sind weitere 3 Neubauten geplant, die ebenfalls mit jeweils separaten eigenständigen Bauanträgen zur Genehmigung vorliegen. Es handelt sich dabei um folgende Vorhaben:
  • Neubau eines Bürogebäudes,
  • Neubau einer Lagerhalle zu Vorführungszwecken (Präsentationshalle, Showroom),
  • Neubau eines Parkhauses.
Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 26.702 m².
Bei dem Sozialgebäude handelt es sich um einen Neubau mit 3 Geschossen (EG bis 2.OG), bestehend aus zwei länglichen Gebäudeflügeln, die durch einen kleineren Mittelbau verbunden sind, der auch als Eingangsbereich dient. Der östliche Gebäudeflügel neben dem geplanten Werkstattgebäude ist nur auf halber Länge 3-geschossig, im Übrigen 2-geschossig.

In den Flügeln befinden sich verschiedene Therapiegruppen mit jeweils 10 oder 15 Bewohnerzimmern mit eigenem Bad (insgesamt 60 Zimmer, davon 8 rollstuhlgerecht). Zusätzlich sind für Personal und Bewohner auch gemeinschaftliche Räume vorgesehen.
Im Mittelteil befinden sich der Eingangsbereich, Treppenhaus, Aufzug, Beratungsräume und Sanitärräume.
Insgesamt sind 5 Therapiegruppen geplant, verteilt auf die einzelnen Flügel des Gebäudes.
Bei dem Werkstattgebäude für Arbeitstherapie handelt es sich um einen eingeschossigen Neubau in Form einer Systemhalle. Geplant sind Büroräume, Sozialraum, Sanitärräume, Abstellräume, sowie drei Arbeitsbereiche in der Werkstatthalle wie Kreativbereich, ruhiger Arbeitsbereich und Playmobil.
Die für 60 psychisch beeinträchtigte Menschen geplante Übergangseinrichtung in Aschaffenburg soll die bisherige Versorgungslücke in Unterfranken für Stadt und Landkreis Aschaffenburg im Hinblick auf gemeindenahe, intensive sozialpsychiatrische Angebote schließen. Die Einrichtung versteht sich als ein Komplexleistungsangebot. Grundsätzlich wird der Wechsel aus stationärer in ambulante Betreuung angestrebt. Betroffene psychisch erkrankte Menschen, die nach Abschluss einer Akutbehandlung eine intensive Nachbetreuung benötigen, werden bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterstützt, um eine Rückkehr in deren Familie oder das Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Grundsätzliches Ziel aller Rehabilitationsbemühungen ist die schrittweise Erhöhung von Eigenverantwortung sowie Ausbau und Wahrung psychischer Belastbarkeit.

II.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans Nr. 8, welcher für das Baugrundstück Festsetzungen über eine Baugrenze enthält. Im Übrigen liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung hat den Charakter eines „Gewerbegebietes“ im Sinne des § 8 BauNVO. Aus dem Baulinienplan Nr. 8, bzw. der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:
Gewerbegebiet - GE
Höhe bis 21,3 m
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 80 %
Grundfläche bis zu 15.600 m²
abweichende Bauweise
Baugrenze


Art der baulichen Nutzung

Die beabsichtigte Nutzung als Sozialgebäude und Werkstattgebäude fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zulässig. Das Gebäude schafft einen städtebaulich und sozial verträglichen Übergang von der gewerblichen Nutzung des Areals Schweinheimer Straße/Spessartstraße/Lindestraße/Hefner-Alteneck-Straße/Carl-von-Linde Platz und den überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Bereichen entlang der Spessartstraße/Lindestraße.

Maß der baulichen Nutzung

Die maximal zulässige Grundfläche wird eingehalten. Das Gebäude bleibt mit max. 3 Geschossen und einer Höhe von 9 m, bzw. 11 m deutlich unter der zulässigen Gebäudehöhe in diesem Bereich.

Überbaubare Fläche

Begrenzungen durch Baugrenzen oder Baulinien ergeben sich nicht.

Bauweise

Im Baugebiet herrscht sowohl eine offene, wie auch eine geschlossene Bauweise (abweichende Bauweise) vor. Das Vorhaben fügt sich insoweit ein.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Sozialgebäude je 10 Betten ein PKW-Stellplatz vorzusehen. Für den Werkstattbereich ergibt sich ein Bedarf von 1 KFZ-Stellplatz je 3 Beschäftigen. Für das Außenlager mit einer Fläche von 48 m² ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 1 Stellplatz je 100 m² Nutzfläche. Insgesamt setzt sich der Stellplatzbedarf aus 6 Stellplätzen für das Sozialgebäude, 2 Stellplätze für das Werkstattgebäude und 1 Stellplatz für das Außenlager zusammen.

Die erforderlichen 9 Stellplätze werden entlang der geplanten Zufahrtsstraße auf der Nordseite nachgewiesen. Insgesamt sind 19 Stellplätze geplant. Ein Stellplatz in Nähe des Eingangs ist ein Behindertenstellplatz. Die Stellplätze 15 bis 19 sind hinsichtlich der Größe auch für Sprinterfahrzeuge geeignet. Elektroladestationen können für die Stellplätzen 14 und 15 vorgesehen werden.
Hinsichtlich der Fahrradabstellplätze gemäß Stellplatzsatzung werden 5 Abstellplätze benötigt. Diese werden vor dem Haupteingang platziert. Die Stellplätze erhalten eine Überdachung.

Erschließung

Die Erschließung ist gesichert.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung

Der vorhandene Baumbestand entlang der Lindestraße wird weitestgehend erhalten. Baumfällungen sind im Bereich der Zufahrt und im Bereich der Terrassen- und Balkonanlagen geplant.
Gem. § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 4 ebenerdiger Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen. Bei 19 Stellplätzen ergibt sich ein Pflanzgebot von 5 Bäumen.
Durch die Baumaßnahme müssen insgesamt 6 vorhandene Bäume gefällt werden. Hierfür sind 6 Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Die Freiflächenplanung sieht die Pflanzung von 15 neuen Bäumen vor. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Baumpflanzung von mind. 10 Laubbäumen ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Die Dachfläche des Sozialgebäudes ist mind. extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Dachbegrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH zum Neubau eines Sozialgebäudes und eines Werkstattgebäudes für Arbeitstherapie auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Die Dachfläche des Sozialgebäudes ist mind. extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  2. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  3. Es sind mind. 10 standortgerechte Laubbäume gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 10:56 Uhr