Datum: 19.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1UKVS/5/1/21 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 455/9, Gem. Leider, Feuerbachstraße 12, 63741 Aschaffenburg durch den Bauherrn xxxx BV-Nr.: 20210057
2UKVS/5/2/21 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. 6589 und 6593/8, Gem. Aschaffenburg, Emilienstraße 18, 63739 Aschaffenburg durch den Bauherrn xxx BV-Nr.: 20210061
3UKVS/5/3/21 Nutzungsänderung von Verkaufs- und Lagerräume in Shisha-Bar auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 500/11, Gem. Leider, Magnolienweg 22, 63741 Aschaffenburg durch den Bauherren MAS GmbH BV-Nr.: 20210084
4UKVS/5/4/21 Klimaplenum; - Sachstandsbericht zur Eindämmung der Lichtverschmutzung bezüglich Straßenbeleuchtung
5UKVS/5/5/21 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) vom 19.05.2021 wegen "Außengastronomie / Alkoholverbotszone / Alkoholabgabeverbotszone" und Bekanntgabe der mündlichen Stellungnahme der Verwaltung

zum Seitenanfang

1. / UKVS/5/1/21. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 455/9, Gem. Leider, Feuerbachstraße 12, 63741 Aschaffenburg durch den Bauherrn xxxx BV-Nr.: 20210057

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 19.05.2021 ö Beschließend 1UKVS/5/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 24.02.2021 beantragte der Bauherr xxx den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Feuerbachstraße xxx, 63741 Aschaffenburg.
Bei dem geplanten 7-Familien-Wohnhaus mit Tiefgarage handelt es sich um ein Gebäude in Massivbauweise mit 4 Geschossen und begrüntem Flachdach sowie mit Tiefgarage für 6 Stellplätze. Der 7. Stellplatz wird im Vorgarten neben der Tiefgaragenzufahrt nachgewiesen. 
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Neubaugebiets „Anwandeweg“ und ist aktuell unbebaut. Die Grundstücksgröße beträgt 673,34 m².

Das Gebäude verfügt über einen Grundriss mit den Abmessungen von ca. 13,5 m x 13,6 m und einer Grundfläche von ca. 183,5 m². Insgesamt sind 7 Wohnungen mit Wohnungsgrößen zwischen 59 und 99 m² vorgesehen. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 524 m².

10 Fahrradabstellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen, 1 Fahrradabstellplatz ist am Eingangsbereich für Besucher vorgesehen.

Die beiden Wohnungen im Erdgeschoss sind als barrierefreie Wohnungen geplant.
Es ist eine, mindestens extensive Begrünung des Flachdaches vorgesehen. Die nicht überbauten Grundstücksflächen werden begrünt.

Der erforderliche Kinderspielplatz mit einer Größe von 60 m² wird auf dem Grundstück nachgewiesen. 

II.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 07/06 „Anwandeweg“. Es gilt die BauNVO in der Fassung von 1990. Der Bebauungsplan enthält für den Bereich des geplanten Vorhabens folgende Festsetzungen:

  • Allgemeines Wohngebiet (Teilbaugebiet WA5)
  • Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 (GRZ I) und 0,525 (GRZ II)
  • Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2
  • II - IV Vollgeschosse
  • offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig
  • maximale Gebäude-Oberkante 127,50 m ü. NN
  • Dachneigung 0 - 10°
  • Garagen und Stellplätze: Tiefgaragen können ausnahmsweise auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Fläche zugelassen werden, sofern sie vollständig unterhalb der Geländeoberfläche liegen und mit einer Schicht von bepflanztem Bodensubstrat in einer Stärke von mindestens 50 cm überdeckt und intensiv begrünt sind.
  • Die zulässige Geschossfläche kann in den Teilbaugebieten WA5, WA13 und MI2 die ausnahmsweise um die Fläche notwendiger Garagen erhöht werden, die unter der Geländeoberfläche (Tiefgarage) hergestellt werden. Hierbei ist für jeden notwendigen Stellplatz einschließlich seines erforderlichen Fahrgassenanteils pauschal eine Fläche von 25 m² in Ansatz zu bringen.
  • Nebenanlagen sind gemäß § 14 BauNVO nur außerhalb der Fläche (Vorgarten) zulässig, die sich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der jeweiligen vorderen Baugrenze bzw. Baulinie sowie deren seitlicher Verlängerung befindet. Dies gilt nicht für Zufahrten, Zugänge und Nebenanlagen, die keine Gebäude im Sinne der Bayerischen Bauordnung sind
  • Dachflächen sind ab einer Größe von 10 m² und mit einer Dachneigung von 0-10° extensiv oder intensiv zu begrünen. Dabei ist eine Substratlage von mindestens 8 cm Dicke vorzusehen. Von der Dachbegrünung kann abgesehen werden, wenn die betreffenden Dachflächen für die Gewinnung von Solarenergie genutzt werden.
  • Vorgartengestaltung: Vorgärten sind zu mindestens 40 % ihrer Breite und Fläche als unversiegelte Grünfläche gärtnerisch zu gestalten (keine Versiegelung oder Bekiesung) und von Nebenanlagen freizuhalten.
  • Baumpflanzgebot: je voller 200 m² Grundstücksgröße ist ein standortgerechter Laubbaum (unversiegelte Baumscheibe > 8 m²) gemäß Pflanzenauswahl Tabelle B zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen
  • Vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsfläche bei Einhaltung der überbaubaren Fläche und der zulässigen Höhe


Art der baulichen Nutzung 

Die geplante Wohnnutzung mit 7 Wohneinheiten ist im Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig. 


Maß der baulichen Nutzung 

Grundflächenzahl
Das Bauvorhaben erreicht eine GRZ I von 0,32 und eine GRZ II von 0,48 und bleibt damit innerhalb der zulässigen Werte.

Geschossflächenzahl
Die maximal zulässige Geschossfläche ergibt sich aus der festgesetzten GFZ von 1,2, zuzüglich eines Zuschlages, gem. der, im Bebauungsplan vorgesehenen Sonderregelung zum Tiefgaragenbonus. Hiernach wird die zulässige Geschossfläche um die Fläche notwendiger Garagen erhöht, die unter der Geländeoberfläche (Tiefgarage) hergestellt werden. 

Bei einer Grundstücksgröße von 673 m² ergibt sich eine zulässige Geschossfläche von 808 m². Das Bauvorhaben erreicht lediglich eine Geschossfläche von ca. 676 m² (= GFZ ca. 1,0), so dass es vorliegend auf den sog. Tiefgaragenbonus nicht mehr ankommt. Es hätte sich hier ein Zuschlag von nochmals 150 m² (6 x 25 m²) ergeben.

Das Vorhaben bleibt mit einer GFZ von ca. 1,0 im zulässigen Bereich. 
Vollgeschosse und maximal festgesetzte Höhe
Die Obergrenze von IV Vollgeschossen wird eingehalten. 

Das Vorhaben erreicht eine Höhe von 127,15 m ü. NN und bleibt unterhalb der maximal festgesetzten Höhe von 127,50 m ü. NN. 


Überbaubare Fläche 

Das geplante Gebäude bleibt vollständig innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Ein Teil der Tiefgarage befindet sich außerhalb des Baufensters. Dies kann zugelassen werden, da sie vollständig unterhalb der Geländeoberfläche liegt und mit einer Schicht bepflanztem Bodensubstrat in einer Stärke von 50 cm überdeckt und intensiv begrünt ist. Die im Bebauungsplan festgesetzten Voraussetzungen für eine Ausnahme sind daher erfüllt. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Tiefgaragenüberdeckung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.


Bauweise 

Das Vorhaben hält die offene Bauweise ein. 


Tiefgarage / Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz erforderlich. Alle 7 Wohnungen weisen Größen unter 100 m² auf. Hiernach ergibt sich ein Bedarf von 7 PKW-Stellplätzen. Die geplante Tiefgarage mit 6 Stellplätzen und 1 oberirdischer, offener Stellplatz erfüllt diese Anforderungen 

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 7 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 524 m² sind daher 11 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. 10 Fahrradabstellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen, 1 Fahrradabstellplatz ist am Eingangsbereich für Besucher vorgesehen.

Zufahrt
Die zulässige Zufahrtsbreite wird eingehalten.
 

Erschließung 

Die Erschließung ist gesichert. 


Entwässerung 

Das anfallende Niederschlagswasser ist getrennt von häuslichen Abwässern (Schmutzwasser) zu sammeln, als Brauchwasser zu nutzen oder zur Versickerung zu bringen.


Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.


Gestalterische Vorgaben und Begrünung 

Das Bauvorhaben an die gestalterischen Vorgaben. Es wird ein Flachdach mit 0° Dachneigung und mit extensiver Dachbegrünung errichtet. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Dachbegrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Die Vorgartengestaltung des Bauvorhabens entspricht den Vorgaben und liegt über den min. 40 % unversiegelte Grünfläche, die es gärtnerisch als echte Grünfläche (keine Versiegelung oder Bekiesung) zu gestalten gilt. Die nicht überbauten Flächen des Grundstückes sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen und dauerhaft als Grünflächen zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Begrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Über Einfriedungen wird im Freiflächenplan keine Aussage getroffen. Mögliche Einfriedungen dürfen zur Straße (vorne), zum Fußweg (seitlich) und zur öffentlichen Grünfläche (seitlich und hinten) eine maximale Höhe von 1,20 m nicht übersteigen.
Die Höhenbegrenzung gilt nicht für Einfriedungen oder Hinterpflanzungen aus / mit standortheimischen Hecken und Sträuchern. 

Es sind nach dem Baumpflanzgebot 3 standortgerechte Laubbäume gemäß Pflanzenauswahl Tabelle B zu pflanzen. Der Bauherr weist die zu pflanzenden Bäume im Freiflächenplan nach. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Kinderspielplatz
Es ist ein Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. 60 m² vorgesehen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag des Bauherrn xxx zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Feuerbachstraße xxx, 63741 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Ausnahme, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Die Tiefgarage wird außerhalb des Baufensters im Wege der Ausnahme zugelassen.

  2. Die Tiefgaragendecke ist mit einer mindestens 50 cm starken Erdsubstratschicht zu überdecken und intensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Tiefgaragenüberdeckung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

  3. Die Dachfläche des Gebäudes ist mind. extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Dachbegrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

  4. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  5. Es sind 3 standortgerechte Laubbäume, gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

  6. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen. 

Die Verwaltung nimmt außerdem Kontakt mit dem Bauherrn auf, dass die bisher noch zwei fehlenden Besucher-Stellplätze geschaffen werden sollen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. / UKVS/5/2/21. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. 6589 und 6593/8, Gem. Aschaffenburg, Emilienstraße 18, 63739 Aschaffenburg durch den Bauherrn xxx BV-Nr.: 20210061

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 19.05.2021 ö Beschließend 2UKVS/5/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 02.03.2021 beantragte der Bauherr xxx den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Emilienstraße 1xxx 63739 Aschaffenburg.

Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss. Das Gebäude verfügt über einen Grundriss mit den Abmessungen von ca. 28 m x 7 m und einer Grundfläche von ca. 192,5 m². Insgesamt sind 8 Wohnungen mit Wohnungsgrößen zwischen 36 und 57 m² vorgesehen. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 390 m².
 
Die Grundstücksgröße liegt bei 807 m².

Im Kellergeschoss sind 8 Kellerabteile, ein Wasch-/Trockenraum und Technikräume vorgesehen.
Im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sind je 3 Wohnungen geplant. Im Staffelgeschoss werden 2 Wohnungen errichtet.

Die 8 notwendigen Stellplätze werden oberirdisch auf dem Grundstück angelegt.


Die nicht überbauten Grundstücksflächen werden begrünt. Insgesamt ist die Pflanzung von 5 Laubbäumen geplant.

Der erforderliche Kinderspielplatz mit einer Größe von 60 m² wird auf der Rückseite des Grundstückes nachgewiesen. 

II.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/04 für den Bereich zwischen dem Bahnweg, der Bahnlinie Aschaffenburg-Miltenberg, Adelenstraße, Katharinenstraße, Obernauer Straße und Südbahnhofstraße. Für die Beurteilung gilt die BauNVO 1968. Der Bebauungsplan enthält für das Baugrundstück die folgenden Festsetzungen:
Mischgebiet - MI
bis zu III Vollgeschosse
GRZ 0,4
GFZ 1,0
Baugrenzen
Garagen und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig
Zäune bis 1,00 m Höhe


Art der baulichen Nutzung 

Die geplante Wohnnutzung mit 8 Wohneinheiten ist im Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig. Auf dem Grundstück befindet sich ein früher gewerblich genutztes Bestandsgebäude (Werkstattgebäude), für welches eine Wohnnutzung mit 4 Wohneinheiten im Rahmen einer Nutzungsänderung am 03.06.2020 genehmigt wurde. Dieses Gebäude soll nunmehr abgebrochen und durch einen Neubau mit 8 Wohnungen ersetzt werden.

Maß der baulichen Nutzung 

Das Bauvorhaben erreicht eine GRZ von 0,24 und GFZ von 0,66 und unterschreitet damit die zulässigen Werte von 0,4 (GRZ) und 1,0 (GFZ).

Die Obergrenze bei der Zahl der Vollgeschosse wird mit III Geschossen eingehalten.


Überbaubare Fläche 

Das Hauptgebäude bleibt vollständig innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Lediglich das Müllhäuschen mit den Abmessungen von ca. 3 x 3 m befindet sich außerhalb der überbaubaren Flächen. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, gem. § 14 BauNVO, wonach Nebenanlagen nur innerhalb der bebaubaren Flächen errichtet werden dürfen kann erteilt werden. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt.


Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz erforderlich. Alle 8 Wohnungen weisen Größen unter 100 m² auf. Hiernach ergibt sich ein Bedarf von 8 PKW-Stellplätzen. Die Stellplätze werden als offene oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 8 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 390 m² sind daher 8 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Es werden insgesamt 8 Fahrradabstellplätze errichtet.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.


Gestalterische Vorgaben und Begrünung 

Gem. § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 4 ebenerdiger Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen. Bei 8 Stellplätzen ergibt sich ein Pflanzgebot von 2 Bäumen. In der Freiflächenplanung wird die Pflanzung von 5 Laubbäumen nachgewiesen. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Kinderspielplatz
Ein Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. 60 m² ist im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt-, Klima und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag des Bauherrn xxx zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Emilienstraße xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Bedingung, Abweichung, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Es wird eine Befreiung von der Überschreitung der Baugrenzen für das Müllhäuschen mit den Abmessungen 3 m x 3 m erteilt.

  2. Es sind mind. 2 standortgerechte Laubbäume, gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

  3. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  4. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen. 

Die Verwaltung nimmt außerdem Kontakt mit dem Bauherrn auf, damit der Behindertenstellplatz um 1,5 m verlängert wird.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. / UKVS/5/3/21. Nutzungsänderung von Verkaufs- und Lagerräume in Shisha-Bar auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 500/11, Gem. Leider, Magnolienweg 22, 63741 Aschaffenburg durch den Bauherren MAS GmbH BV-Nr.: 20210084

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 19.05.2021 ö Beschließend 3UKVS/5/3/21

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenats der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 3 d. ö. S. „Nutzungsänderung von Verkaufs- und Lagerräumen in Shisha-Bar auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. XXX, Gem. Leider, XXX, 63741 Aschaffenburg, durch den Bauherren XXX; BV-Nr.: XXX“ abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. / UKVS/5/4/21. Klimaplenum; - Sachstandsbericht zur Eindämmung der Lichtverschmutzung bezüglich Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 19.05.2021 ö Beschließend 4UKVS/5/4/21

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenats der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. „Klimaplenum; Sachstandsbericht zur Eindämmung der Lichtverschmutzung bezüglich Straßenbeleuchtung“ abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / UKVS/5/5/21. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) vom 19.05.2021 wegen "Außengastronomie / Alkoholverbotszone / Alkoholabgabeverbotszone" und Bekanntgabe der mündlichen Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 19.05.2021 ö Beschließend 5UKVS/5/5/21

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Thomas Giegerich (GRÜNE) vom 19.05.2021 wird zur Kenntnis genommen.

Die Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot beruhen auf § 24 der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (InfSchMV). Diese Regelungen sind bislang inzidenzunabhängig und auch verpflichtend („besteht“ bzw. „sind festzulegen“). Vor allem am Mainufer sind die Voraussetzungen des § 24 der 12. InfSchMV erfüllt, weshalb die Stadt Aschaffenburg eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen hat. Hierbei handelt es sich auch um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, die nicht vom Stadtrat zu beschließen ist. 

In der Sitzung des Plenums am 14.06.2021 soll diese Thematik nochmals aufgegriffen werden. Die Ausschreibungen der Biergärten für den „Main-Sommer“ laufen vorerst unverändert weiter.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 19:31 Uhr