Datum: 19.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/10/1/21. SPNr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.07.2021
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ö
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Beschließend
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1 | PL/10/1/21 |
.Beschluss:
Dem Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 16.07.2021 wegen „Verschiebung des TOP-Nr. 3 „ZENTEC – Kompetenznetze Förderung“ des öffentlichen Teils der Tagesordnung in den nichtöffentlichen Teil“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
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2. / PL/10/2/21. Organisationsuntersuchung für die Stadtverwaltung;
- Bericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.07.2021
|
ö
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Beschließend
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2 | PL/10/2/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 haben die FDP mit Schreiben vom 19.11.2020/29.01.2021, die SPD mit Schreiben vom 31.01.2021 und die CSU mit Schreiben vom 21.02.2021 die Durchführung einer Organisationsuntersuchung für die Stadtverwaltung beantragt. Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergabe einer Organisationsuntersuchung für die Stadtverwaltung vorzubereiten. Dafür wurden im Haushalt 2021 als 1. Rate 100.000 € zur Verfügung gestellt.
Nach einer Markterkundung und mehreren Kontaktaufnahmen wurden zunächst weitergehende Informationen bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eingeholt. Die KGSt hat daraufhin ihren Vorschlag auf Leitungsebene der Stadtverwaltung unter Einbeziehung der Referatsleitungen und der Personalvertretung vorgestellt. Der Teilnehmerkreis hält die Vorgehensweise für geeignet. Dieses Verfahren des 2-Phasen-Modells der KGSt bietet insbesondere folgende Vorteile:
- Personalressourcen schonende Vorgehensweise
- Zeitversetzte Analyse der einzelnen Referate
- Schnelle Umsetzungsmöglichkeiten erster Erkenntnisse
- Erhalt der Entscheidungshoheit hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise bei detaillierterem Untersuchungsbedarf
- langjährige und umfangreiche kommunale Erfahrung
- Beginn noch in 2021 möglich.
Daher wurde die KGSt gebeten, dem Stadtrat ihren Vorschlag zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung im Rahmen des sogenannten 2-Phasen-Modells vorzustellen.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
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Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / PL/10/3/21. Umsetzungsbericht zu den Stellenmehrungen im Stellenplan 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.07.2021
|
ö
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Beschließend
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3 | PL/10/3/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Stellenplan 2021 wurden insgesamt 36 Stellen zusätzlich genehmigt,
- 4,5 Stellen davon unterjährig bereits im Jahr 2020 und
- weitere 31,5 Stellen im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Aktuell wurde für einen nur geringen Anteil von 6,9 Stellen noch kein Stellenbesetzungsverfahren in die Wege geleitet.
Für einen Anteil von 11,40 Stellen läuft derzeit das Stellenbesetzungsverfahren (Stellenausschreibung, Bewerbervorauswahl, Terminierung und Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Entscheidungsfindung).
Hinsichtlich der restlichen 17,70 Stellen ist das Stellenbesetzungsverfahren bereits abgeschlossen (Vorstellungsgespräche haben stattgefunden, Entscheidungen wurden getroffen und Arbeitsverträge geschlossen, ein Teil hat die Arbeit aufgenommen).
Bei der Kalkulation der zusätzlich notwendigen Personalkosten wurde davon ausgegangen, dass die Stellen durchschnittlich ab September 2021 besetzt sein werden. Die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel sind auskömmlich. Ein zusätzlicher Mittelbedarf für Personalausgaben ist für den Nachtragshaushalt 2021 nicht absehbar.
.Beschluss: 1
I. Der Bericht der Verwaltung hinsichtlich des aktuellen Stands der Besetzung der zusätzlichen Stellen im Stellenplan 2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
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|
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Die Stadtratsmitglieder Prof. Dr. Winfried Bausback und Peter Schweickard fordern, dass die personellen Probleme in der Führerscheinstelle des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes endlich behoben werden. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing sagt zu, dass sich die Verwaltung dieser Situation annehmen wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / PL/10/4/21. ZENTEC - Kompetenznetze Förderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.07.2021
|
ö
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Beschließend
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4 | PL/10/4/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg fördert gemeinsam mit den Landkreises Aschaffenburg und Miltenberg seit 2007 den Aufbau und die Betreuung von Kompetenznetzen in der Region durch die ZENTEC GmbH. Seit 2012 beträgt der jährliche Zuschuss der Stadt dafür 80.000 Euro (davor jährlich 60.000 Euro).
Die aktuelle Förderung der Kompetenznetze war laut Beschluss des Stadtrats vom 19. September 2016 auf fünf Jahre befristet. Nachdem der Förderzeitraum zum Ende 2021 ausläuft, ist über die Weiterführung und die Finanzierung zu entscheiden.
Kompetenznetze sind sehr gut geeignet, die Region Bayerischer Untermain als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum sowohl regional wie auch überregional zu profilieren, Wirtschaft und Wissenschaft zu verzahnen sowie Geschäftskontakte in der Region anzubahnen und zu stärken. Bisherige Aktivitäten waren u.a. Fachveranstaltungen, Netzwerktreffen, Kooperationsbörsen sowie Kompetenzsammlungen. Dies führte in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Innovationsprojekten in der Wirtschaft.
Näheres hierzu erläuterten auch die Geschäftsführer der ZENTEC, Marc Gasper und Thorsten Stümer, im Rahmen der Plenarsitzung.
Damit verbunden sind u.a. Verbesserungen der Forschungs- und Innovationsstruktur der Region. Sichtbare Ergebnisse sind die Ansiedlung der Fraunhofer-Einrichtung für Wertstoffkreisläufe und Ressourcenstrategien (IWKS) sowie des Zentrums für wissenschaftliche Services und Transfer (ZeWIS).
Mit der Veränderung in der Geschäftsführung der ZENTEC GmbH und dem personellen Umbau 2019/2020, wurde und wird die Arbeit in den Kompetenznetzen methodisch umgestellt und deutlich intensiviert. Die Kompetenznetze „Automotive“ sowie „Mechatronik & Automation“ arbeiten schon seit Jahren sehr erfolgreich. Stärker in den Fokus rückte das jüngere Netzwerk „Digitalisierung und Industrie 4.0“, aus dem die Innovationskommission hervorgegangen ist und die mit relevanten regionalen und überregionalen Institutionen gemeinsame Lösungen auf dem Weg zur digitalen Transformation in unserer Region erarbeitet. Das Netzwerk Elektromobilität legt den Fokus technologieoffen auf alternative Antriebstechnologien und Kraftstoffe. (Ergänzend sei erwähnt, dass die Netzwerke Logistik und Informationstechnologie von der IHK betrieben werden).
Gleichlautende Beschlüsse in den Gremien des Landkreises Aschaffenburg und des Landkreises Miltenberg sind bereits getroffen worden.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt (erneut) die finanzielle Unterstützung der ZENTEC (Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH) durch die Stadt Aschaffenburg in Höhe von 80.000 Euro p.a. zweckgebunden für die Kompetenznetzwerke in der Region Bayerischer Untermain für weitere fünf Jahre, beginnend ab dem 01.01.2022.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 2
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5. / PL/10/5/21. Corona-Pandemie: Beschaffung mobiler Luftfilteranlagen für Schulen und Kitas;
- Anträge der KI vom 29.06.2021 und vom 17.07.2021
- Antrag der FDP vom 15.07.2021
- Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 05.04.2021
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.07.2021
|
ö
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Beschließend
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5 | PL/10/5/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
1. Die Anträge der KI vom 29.06.2021 und vom 17.07.2021, der Antrag der FDP vom 15.07.2021, der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 05.04.2021 und Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2. Die aktuell noch geltende Beschlusslage des Stadtrates aus der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates vom 01.02.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
3. Die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14.07.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
4. Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 09.07.2021 über „Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Beschaffung mobiler Luftreiniger bis zum Beginn des neuen Schuljahres definitiv nicht möglich sein wird, da die Neuauflage der FILS-R-N für die kommunalen Sachaufwandsträger sehr kurzfristig erfolgte, da ggf. eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss und mit langen Lieferzeiten der Geräte zu rechnen ist.
6. Nach einer Diskussion über das Für und Wider zur Teilnahme an dem aktuellen Förderprogramm einigt sich der Stadtrat darauf, dass die Zeit der bevorstehenden Sommerpause genutzt werden soll, um weitere Entscheidungsgrundlagen (z. B. Bestandsaufnahme der Räume) ermittelt werden sollen, um im Herbst ggf. weitere Schritte einleiten zu können.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / PL/10/6/21. Modellprojekte Smart Cities - Stadtentwicklung und Digitalisierung (Fördergeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) - und Ideenwettbewerb "kommunal? digital!" (Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Digitales);
Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/10/6/21 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 4 d. ö. S. "Modellprojekte Smart Cities - Stadtentwicklung und Digitalisierung (Fördergeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) - und Ideenwettbewerb "kommunal? digital!" (Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Digitales) - Bericht der Verwaltung" aufgrund des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 16.07.2021 abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / PL/10/7/21. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Ahndungsbehörde für die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet von Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/10/7/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Per Vereinbarung vom 16.06.2008 zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Polizeipräsidium Unterfranken wurde das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Straßenverkehrswesen für die Zeit ab 01.07.2008 mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr beauftragt.
Bei den heutigen Verkehrszahlen und der wachsenden Raumnot im öffentlichen Raum kommt einer Verkehrsüberwachung aus Sicherheits- und auch Ordnungsgründen immer mehr Bedeutung zu und stellt ein Massengeschäft dar. Zeitgleich besteht die Maßgabe festgestellte Verstöße konsequent und gerecht zu ahnden, um den Verkehr sicher und flüssig zu halten und den Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu animieren. Es ist also wichtig die Durchführung des gesamten Verfahrens von Seiten der zuständigen Behörden zu garantieren.
Das war seit dem Einstieg in die Verkehrsüberwachung bezogen auf die Kernverwaltung der Stadt Aschaffenburg nur bedingt möglich. Daher hat man auf die Einrichtung einer Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr verzichtet und nach der Richtlinie für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Inneren bzgl. der Verfolgung und Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr sowie von Geschwindigkeitsverstößen von Gemeinden verfahren. Hier werden also ohne eigene Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten im übertragenen Wirkungskreis nur Verstöße im ruhenden Verkehr im Vorverfahren zum Bußgeldverfahren, dem sogenannten Verwarnungsverfahren, verfolgt und geahndet.
Die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr gestaltet sich aktuell in Aschaffenburg wie folgt (Aufgaben, die das Ordnungs- und Straßenverkehrsamts erbringt, sind farblich hervorgehoben):
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was
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wer
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1.
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Streifendienst zur Feststellung/Protokollierung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach StVO
(Sachverhaltsermittlung)
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im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises:
Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem Ahndungsbetrag bis zu 55 € (Bsp: unberechtigtes Parken auf einem Anwohnerparkplatz bis zu 3 Stunden => 10 €)
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Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, SG Straßenverkehr, Verkehrsüberwachung – Außendienst
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Generelle Zuständigkeit
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Polizeiinspektion Aschaffenburg
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2.
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Verwaltungsverfahren bei
|
|
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2.1.1
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Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Ahndungsbetrag bis 55 €
|
Verwarnungsverfahren mit Halterermittlungen, Anhörung des Halters bzw. Fahrers, Prüfung der Einwendungen, Erinnerungen. Nach fruchtlosem Ablauf des Verfahrens, d. h. das Verwarnungsgeld wird nicht gezahlt, werden dieses Verfahren in ein Bußgeldverfahren gewandelt und abgegeben.
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Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, SG Straßenverkehr, Verkehrsüberwachung – Innendienst
|
|
|
Bußgeldverfahren; Es fallen ab jetzt Verwaltungsgebühren an. Vollständiger Betrag verbleibt dort.
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Polizeiverwaltungsamt Viechtach
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2.1.2
|
Vollstreckung
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bis zur Erzwingungshaft
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Polizeiverwaltungsamt Viechtach
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2.2.1
|
Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem Ahndungsbetrag über 55 €
|
Bußgeldverfahren, kein Verwarnungsverfahren mehr möglich! Diese Verfahren werden nicht vom Außendienst der Verkehrsüberwachung verfolgt.
|
Polizeiverwaltungsamt Viechtach
|
2.2.2
|
Vollstreckung
|
bis zur Erzwingungshaft
|
Polizeiverwaltungsamt Viechtach
|
Die unmittelbaren Folgen dieser Organisationsstruktur sind folgende:
- Entgangene Verwarnungsbeträge, weil nicht angenommene Verwarnungsgelder durch die Abgabe an die zentrale Bußgeldstelle vollständig der Stadt entgehen, obwohl der personelle Aufwand hier am größten ist.
Jahr
|
Fälle
|
Entgangene Verwarnungsgelder
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2017
|
2286
|
32.965 €
|
2018
|
2034
|
29.320 €
|
2019
|
3514
|
49.970 €
|
2020
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2674
|
37.990 €
|
Summe
|
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150.245 €
|
Die Zentrale Bußgeldstelle arbeitet voll EDV-gestützt mit den von der örtlichen Verkehrsüberwachung erhobenen Daten, nimmt keine Gerichtstermine war, vereinnahmt dann aber den Gesamtbetrag aus Verwarnung und Verwaltungsgebühr.
Damit sind in den letzten 4 Jahren 150.245 € an Verwarnungsgelder der Stadt Aschaffenburg entgangen.
- Mehrfachtäter können immer nur im Verwarnungsverfahren aufgegriffen werden. Maßnahmen zeigen keine Wirkung und es gibt keine weiteren bzw. härteren Mittel wirkungsvoll gegen das Falschparken vorzugehen.
Es gibt auch im ruhenden Verkehr sogenannte Mehrfachtäter, die bewusst und vorsätzlich falsch an immer den gleichen Örtlichkeiten parken. Eingaben über Stadtratsmitglieder und die Bürgerschaft zeigen eine große Unzufriedenheit und fordert andere Maßnahmen In der aktuellen Konstellation müssen diese immer wieder mit den gleichen Verwarnungsgeldern verwarnt werden. Über die Fahrerlaubnisbehörde ist aufgrund der Anforderungen im Fahrerlaubnisrecht diesen Fahrern nicht beizukommen.
Eine sichtbare Verbesserung tritt nicht ein (Bsp.: Oberstadt – besonders Dalbergstraße, Pfaffengasse, östliche Innenstadt – besonders Bereich Sandkirche, Vorplatz Alexandraparkhaus, Roßmarkt). Eine Bußgeldstelle dürfte unmittelbar den Vorsatz mit doppelten Verwarngeldern ahnden, sobald der Vorsatz unterstellt werden könnte.
- Eingeschränkter Tatbestandskatalog, weil mit Einführung höherer Bußgelder (Bsp: Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde => 70 €) wegen der Überschreitung der 55 €-Marke ehemals ahn bare Tatbestände nicht mehr geahndet werden dürften.
In der derzeitigen Konstellation ist es der Stadt Aschaffenburg nicht erlaubt außerhalb des Verwarnungsbereichs Fehlverhalten im ruhenden Verkehr zu ahnden. Es ist also denkbar, dass Fahrzeuge im Anfangstatbestand mit 55 € einmal verwarnt werden können und danach eine Erhöhung ausgeschlossen ist. Wenn ein Fahrzeug falsch und behindernd parkt (Bsp: auf dem Gehweg im Bereich einer Feuerwehrzufahrt), könnte es gar nicht angemessen verwarnt werden. Dies obliegt aktuell nur der hiesigen Polizei.
Damit kann die Verkehrsüberwachung ihren Auftrag für die öffentliche Sicherheit in der gewünschten Form nicht mehr erfüllen.
Abhilfe würde die Einrichtung einer Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten schaffen.
Eine verwaltungsinterne Lösung erscheint undurchführbar. Auch weiterhin können nicht die unverzichtbaren Vollstreckungsmaßnahmen im notwendigen Umfang garantiert werden. Erschwerend käme noch dazu, dass aufgrund der gesetzlichen Entwicklungen von einer Fallsteigerung bei den umzuwandelnden Verwarnungsverfahren nach Zeitablauf ausgegangen werden muss. Es mussten also andere Wege gefunden werden.
Es wurde daher mit dem Zweckverband Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU) Kontakt aufgenommen.
Der Zweckverband arbeitet seit Gründung eng mit der Stadt Aschaffenburg in der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr (Messtätigkeit, Verwaltungsverfahren einschließlich Vollstreckung) zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt reibungslos, der Zweckverband wird regelmäßig durch das städtische Rechnungsprüfungsamt in seiner Rechnungslegung geprüft, es werden die gleichen Fachverfahren verwendet und es bestehen dort durch vorausschauende Personalplanung Personalreserven, die eine Übernahme der Bußgeldstelle mit einem Fallaufkommen von ca. 2.500 – 3.000 Fällen im Jahr für den ruhenden Verkehr ermöglichen würden. Vorteile dieser Konstellation sind damit:
- Die Sicherung des Gesamtverfahrens ohne Beteiligung weiterer Fachstellen wie die Stadtkasse, die personell den Aufgabenkomplex Vollstreckung -Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht leisten können.
- Die Stadt Aschaffenburg kann nach Abzug der Verfahrenskosten, in denen sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten sind, über die vollständigen Einnahmen der Verkehrsüberwachung verfügen.
- Der Verkehrsüberwachung stehen rechtlich mehr Maßnahmen zur Verfügung und sie kann ihre Verwaltungskosten selber geltend machen.
Die Rechtsaufsicht der Regierung von Unterfranken sieht in der Übernahme dieser Tätigkeit durch den Zweckverband keine rechtlichen Bedenken, da die gesetzlichen Regelungen und Richtlinien bzgl. der Verkehrsüberwachung für Gemeinden analog auch auf die Zweckverbände anzuwenden sind. Des Weiteren ist der Zweckverband bereits im ruhenden Verkehr in allen Instanzen für andere Mitgliedskommunen (Bsp: Stockstadt, Goldbach) tätig und kennt daher die Verfahrensabläufe und die damit entstehenden Kosten.
Nach Zustimmung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg wird der Zweckverband die notwendige Satzungsänderung betreiben. Die Stadt Aschaffenburg wird das Polizeiverwaltungsamt Viechtach über die Einrichtung der Ahndungsbehörde bzw. Bußgeldstelle informieren und die technischen Vorkehrungen treffen, dass ab Aufgabenübernahme die Fälle durch die Fachsoftware nicht mehr dem Polizeiverwaltungsamt sondern dem ZVAU überstellt werden.
Kosten
Der Zweckverband arbeitet selbstkostendeckend, es werden also nur tatsächliche Kosten in Rechnung gestellt.
Die Kosten des ZVAU werden geschätzt und in vier Abschlagszahlungen an den ZVAU (Quartal) überwiesen. Die Kalkulation orientiert sich am Fallaufkommen (Erfahrungswerte) und Leistungsumfang beim „Fließenden Verkehr“ und „Ruhenden Verkehr“.
Es wird gequotelt unter den Zweckverbandsmitgliedern bei den
- Personalkosten,
- Standort- und Sachkosten (Raummiete, Reinigung, Einrichtung, Porto, EDV, Fahrzeuge),
- Verfahrenskosten (Kontoführung, Zinsen, Gebühren, Steuern, Gerichts-, Anwalts- und Prüferkosten, Zustellung usw.).
Keine Quotelung erfolgt bei den Kosten für Sondermaßnahmen, die nur einzelne Mitgliedskommunen betreffen (Bsp: teilstationäre Messung - Mietkosten des Trailers pro Einsatz), hier folgt die unmittelbare Weiterbelastung an die nutzende Kommune.
Die Spitzabrechnung erfolgt am Ende eines jeden Kalenderjahres.
Die Ausgaben werden über die Haushaltsstelle 0.1122.6730 abgewickelt. Für 2021 wurde bereits mit entsprechenden Ausgaben – die Kosten der Verwaltung als Bußgeldstelle im ruhenden Verkehr mit 3.000 Fällen pro Jahr sind enthalten - kalkuliert, so dass keine weiteren Mittel bereitgestellt werden müssen.
Ausgaben
|
|
2020
|
2021
|
Haushaltsansatz
|
320.000 €
|
320.000 €
|
Kalkulation ZVAU
|
193,600 €
|
267.500 €
|
Abrechnung ZVAU
|
184.298,90 €
|
|
.Beschluss:
I.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle Vorkehrungen zu treffen, um ab dem 01.10.2021 selbst als Ahndungsbehörde für die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet Aschaffenburg tätig werden zu können.
- Der Stadtrat stimmt zu, die Bußgeldstelle für die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr an den Zweckverband Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU) zu übertragen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / PL/10/8/21. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2019 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/10/8/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit dem jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht informiert die Stadt Aschaffenburg über den aktuellen Bestand ihrer Unternehmensbeteiligungen. Der Bericht zeigt das Portfolio der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen auf und es werden alle Beteiligungsgesellschaften einzeln vorgestellt.
Zudem enthält der Beteiligungsbericht ausgewählte Kennzahlen über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der städtischen Unternehmen und Beteiligungen des Geschäftsjahres 2019. Ebenso sind Informationen zu den Gewinnausschüttungen, Zuschüssen, Mitarbeiterzahlen, zur Zusammensetzung der Geschäftsführungen und der Überwachungsgremien enthalten.
Die jährlichen Beteiligungsberichte der Stadt Aschaffenburg geben einen Einblick in ihre wirtschaftliche Betätigung. Mit der Berichtslegung erfüllt sie ihre Pflicht zur Transparenz und Offenlegung gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit.
Der Beteiligungsbericht ist ein Nachschlagewerk für die finanz- und leistungswirtschaftliche Entwicklung der städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände. Er veranschaulicht den umfangreichen Beitrag, den die kommunalen Beteiligungen im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürger und zur Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur leisten.
Der vorliegende Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet.
Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Der Beteiligungsbericht liegt den Unterlagen separat bei.
.Beschluss:
I.
1. Der Beteiligungsbericht 2019 gemäß Art. 94 Absatz 3 GO wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
2. Die Verwaltung sagt zu, dass für die jährliche Vorlage des Beteiligungsberichts eine Informationsveranstaltung angeboten wird, um über die Aufgaben des Beteiligungsberichts aufzuklären.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / PL/10/9/21. Einrichtung eines Pflegestützpunktes;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.07.2017
- Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 08.07.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
9 | PL/10/9/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Steigender Beratungsbedarf
Bereits seit 2009 besteht im Freistaat Bayern die Möglichkeit, Pflegestützpunkte einzurichten. Bisher gibt es 18 Pflegestützpunkte in Bayern, davon 5 in Unterfranken.
Der Bedarf für eine koordinierte und strukturierte Pflegeberatung ist schon jetzt gegeben und wird in den nächsten Jahren aufgrund des demographischen Wandels weiter stark zunehmen. Die Altersgruppe der ab 75-Jährigen wird bis 2037 in ganz Bayern am stärksten zunehmen, auch in Unterfranken, wo die Gesamtbevölkerung tendenziell eher schrumpfen wird?? Vgl. Gutachten für den Bereich der Pflege für die Jahre 2025 bis 2050 in Bayern, Endbericht für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Teilbericht A: Gesamtgutachten, S. 34 (Berlin 2020)
. Da die Wahrscheinlichkeit für Pflegebedürftigkeit ab dem 75. Lebensjahr stark ansteigt, ist zu erwarten, dass auch die Zahl der Pflegebedürftigen wachsen wird. Hochrechnungen zufolge?? Vgl. Gutachten für den Bereich der Pflege für die Jahre 2025 bis 2050 in Bayern, Endbericht für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Teilbericht B: Tabellenband, S. 507 (Berlin 2020) wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Aschaffenburg im Vergleich zu 2017 (2.825) bis zum Jahr 2025 um 321 Personen steigen, bis 2030 um 500.
Beratungsangebote zur Pflege stellen eine gesetzliche Leistung der Kranken- und Pflegekassen dar, diese führen eine Beratung in der Regel jedoch nur für ihre eigenen Mitglieder durch. In Aschaffenburg gibt es aktuell zusätzlich zu den Krankenkassen verschiedene Anlaufstellen zum Thema Pflege. Diese können jeweils einzelne Teilbereiche abdecken, die Koordination vieler Akteure, insbesondere bei komplexen Problemlagen, ist jedoch schwierig bis unmöglich und belastet auch die Angehörigen zusätzlich.
Anzustreben ist daher eine wohnortnahe, neutrale, unabhängige und umfassende Beratung. Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen oder weitere von ihnen beauftragte Personen sollen unnötige Wege zu unterschiedlichen Ansprechpartnern erspart bleiben, indem sie Informationen über erforderliche Hilfen und Unterstützungsleistungen möglichst aus einer Hand erhalten.
Leistungen und Modellvarianten von Pflegestützpunkten
Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, dass Menschen zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege beraten und die für sie in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote koordiniert werden, um eine wohnartnahe und möglichst abgestimmte Versorgung und Betreuung zu erhalten.
Dies beinhaltet insbesondere:
-Örtliche Anlaufstelle für Rat-und Hilfesuchende zum Thema Pflege
-Informationen zu möglichen Sozialleistungen und weiteren Hilfsangeboten
-kostenlose und neutrale Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen
-Pflegeberatung im Sinne eines umfassenden Fall-Managements
-Koordination von wohnortnahen Hilfs- und Unterstützungsangeboten
-regionale Vernetzung mit allen relevanten Akteuren
- Öffentlichkeitsarbeit
Träger der Pflegestützpunkte sind die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Dies sind die Pflege- und Krankenkassen, die Träger der Hilfe zur Pflege (Bezirke) sowie die Träger der Altenhilfe (Kommunen).
§ 7 c Absatz 1a SGB XI normiert bis zum 31.12.2021 einen Gründungsanspruch für die Kommunen, von den Pflege- und Krankenkassen die Einrichtung eines Pflegestützpunktes zu verlangen.
Die seit Ende 2017 laufenden langwierigen und schwierigen Verhandlungen zwischen den Kranken-und Pflegekassen, den Bezirken und kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene zur Festlegung der Arbeit und der Finanzierung von Pflegestützpunkten nach § 7 c Abs.6 SGB XI führten im Jahre 2020 endlich zum Abschluss eines Rahmenvertrages.
Danach sind nunmehr zwei Varianten zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes möglich:
- Kooperationsmodell
- Das Personal wird paritätisch (=hälftig) von der Kranken-/Pflegekasse und der Kommune gestellt. Bei einer Orientierungsgröße bei einem Vollzeitäquivalent pro 60.000 Einwohner sind das 1,2 Vollzeitstellen für die Stadt Aschaffenburg, demnach jeweils 0,6 Stellenanteile, die durch die Kommune und die Krankenkasse und Pflegekasse gestellt werden.
- Pflegeberatung nach §7a SGB XI erfolgt durch Pflegeberater der Kassen, der kommunale Mitarbeiter übernimmt die übrigen Aufgaben (Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit, homepage etc.)
- Personalkosten werden durch entsendende Träger unmittelbar getragen ( wobei der Bezirk 50% der Personalkosten der Kommune übernimmt)
- die Sachkosten werden zu 2/3 von der Krankenkasse und der Pflegekasse und zu 1/6 von Bezirk und 1/6 von der Kommune getragen
- Angestelltenmodell:
- Die Finanzierung erfolgt auf der Basis einer Ist-Kosten-Abrechnung
- Personal ist bei der Kommune angestellt, Mitarbeiter (Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsangestellte, Sozialarbeiter) müssen Zusatzqualifikation nach §7a SGB XI vorweisen, bei einer Orientierungsgröße von einem Vollzeitäquivalent pro 60.000,00 Einwohner, sind das für Aschaffenburg 1,2 Vollzeitstellen.
- Für Personalkosten pro Vollzeitkraft wird ein maximal abrechenbarer Betrag anhand tariflicher Eingruppierungsmerkmale ( maximal TVÖD-SUE, S 15, Stufe 6) in Ansatz gebracht
- Zuzüglich eines 20prozentigem Gemeinkostenzuschlag
- Zuzüglich einer Sachkostenpauschale von derzeit 9.750,00 Euro
- Dies sind insgesamt daher 106.650,00 Euro pro Vollzeitkraft, womit alle Aufwendungen und sonstigen Kosten (Miete etc.) abgegolten sind.
- Für Aschaffenburg würde dies bei einer 1,2 Vollzeitstelle abrechenbare Kosten in Höhe von maximal 127.980,00 Euro bedeuten.
- Hiervon trägt die Krankenkasse 1/3 und die Pflegekasse 1/3, der Bezirk und die Kommune tragen zusammen 1/3
- für die Kommune entstehen Kosten i.H.v. 1/6 der Gesamtkosten demnach 21.330,00 Euro
zusätzliche Fördermöglichkeiten
… durch das Bayerische Landesamt für Pflege:
Um für den Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern zusätzliche Anreize zu schaffen, hat der Freistaat beginnend ab dem Jahre 2021 zusätzliche Mittel im Rahmen der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ bereitgestellt. Das Förderprogramm endet zunächst zum 31.12.2023.
Unter Zugrundelegung von 1,2 Stellenanteilen würde die Fördersumme für die Stadt Aschaffenburg 4.000,00 Euro betragen.
Empfehlung der Verwaltung
Um auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Aschaffenburg eine wohnortnahe und unabhängige Pflegeberatung aus einer Hand anzubieten, empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung eines Pflegestützpunktes.
Der Landkreis Aschaffenburg plant derzeit ebenfalls die Einrichtung eines eigenen Pflegestützpunktes. Die Einrichtung eines gemeinsamen Pflegestützpunktes für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg, so wie von der UBV mit Schreiben vom 08.07.2020 beantragt, war nicht realisierbar.
Um Synergieeffekte nutzen zu können, würde eine örtliche Anbindung des Pflegestützpunktes an das Ehrenamtsbüro Aschaffenburg Aktiv!,an das die Selbsthilfekontaktstelle angegliedert ist, eine gewinnbringende Lösung darstellen.
So können ehrenamtliche Ressourcen, die in der ambulanten Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine immer größere Rolle spielen, direkt in den Beratungsprozess mit einbezogen werden. Außerdem können pflegende Angehörige, die häufig einer immensen Belastung ausgesetzt sind, Unterstützung in der Selbsthilfekontaktstelle erfahren.
Insoweit empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung eines Pflegestützpunktes in der Variante des Angestelltenmodells.
Die Vorteile beim Angestelltenmodell liegen darin, dass aufgrund des ausschließlichen Einsatzes von kommunalem Personal eine stringente Führungsstruktur und ein unabhängiges Agieren möglich sind.
Dies wäre auch im Hinblick auf ein gemeinsames Beratungszentrum aus Pflegestützpunkt, Selbsthilfekontaktstelle und Aschaffenburg Aktiv! von Bedeutung.
Weiterer Vorteil beim Angestelltenmodell ist, dass Hausbesuche in den Fällen, in denen dies erforderlich ist, auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich ist, was beim Kooperationsmodell laut Rahmenvertrag nur innerhalb der Öffnungszeiten vorgesehen ist und sich damit nicht als flexibel erweist.
Auch ist die Einhaltung des Datenschutzes beim Angestelltenmodell einfacher zu gestalten als bei einem Kooperationsmodell mit mehreren Akteuren.
Aufgrund der einfacheren Handhabung und klaren Regelungen ist daher dem Angestelltenmodell der Vorzug einzuräumen.
Kommunen, die bereits seit Jahren das Kooperationsmodell praktizieren, wechseln derzeit in das Angestelltenmodell.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass unabhängig von der Wahl des Modells für die Errichtung des Pflegestützpunktes barrierefreie Räume angemietet werden müssen, da innerhalb des Rathauses oder der Außenstellen keine Räume zur Verfügung stehen.
Ob die Personalbemessung anhand der Orientierungsgröße 1 : 60.000 auskömmlich sein wird, den Beratungsbedarf in der Stadt Aschaffenburg angemessen zu befriedigen, wird evaluiert werden müssen.
Weitere Fördermöglichkeiten, insbesondere die Netzwerkförderung nach § 45 c Absatz 9 SGB XI bei Zusammenarbeit mit der Selbsthilfekontaktstelle sind möglich und werden geprüft werden.
.Beschluss:
I.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, von ihrem Initiativrecht gemäß § 7 c Absatz 1a SGB XI Gebrauch zu machen und die Verhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen und dem Bezirk zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes in der Form des Angestelltenmodells in der Stadt Aschaffenburg aufzunehmen und einen Errichtungsvertrag auf der Grundlage des geltenden Rahmenvertrages abzuschließen.
- Die ggf. notwendigen 1,2 Vollzeitstellen sind im Stellenplan 2022 auszuweisen. Der Besetzung der Stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
10. / PL/10/10/21. Satzung für Kommunale Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg;
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion und der FDP vom 16.07.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
10 | PL/10/10/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg wird im Rahmen des weiterhin notwendigen Ausbaus von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.10.2021 eine Mini-Kita mit 12 Krippenplätzen im Stadtteil Damm in kommunaler Trägerschaft betreiben. Zukünftig ist die Schaffung von weiteren Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft geplant.
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist in einer städtischen Satzung zu regeln. Hierin müssen unter anderem Regelungen zu Personal, Aufnahmekriterien, Öffnungs- und Betreuungszeiten, Schließzeiten, Buchungszeiten, Abmeldung und Ausschluss enthalten sein.
Die Verwaltung schlägt den Beschluss der in der Anlage beigefügten Satzung vor.
.Beschluss: 1
Der Bericht der Verwaltung über den Erlass einer Satzung für kommunale Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg sowie der gemeinsame Änderungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion und der FDP vom 16.07.2021 (Anlage 5) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Der Anregung von Herrn Stadtrat Werner Elsässer zur Umformulierung von § 7 Abs. 4 der Satzung wird zugestimmt. § 7 Abs. 4 der Satzung erhält folgende Fassung:
„(4) Die Stadt Aschaffenburg haftet des Weiteren nicht für Schäden, die von den Benutzern der Kindertageseinrichtungen Dritten zugefügt werden, soweit sie nicht auf eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht der Beschäftigten beruhen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
.Beschluss: 3
Satz 1 von § 9 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:
„Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags jeweils von 7:00 Uhr bis max. 19:00 Uhr geöffnet.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
.Beschluss: 4
Dem Vorschlag, die Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung auf max. 20 Tage zu reduzieren wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 5
I. Der Stadtrat beschließt die Satzung für kommunale Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg vorbehaltlich der Prüfung der Regierung von Unterfranken und der Gleichstellungsstelle unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in der vorliegenden Fassung (Anlage 5).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[x] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
11. / PL/10/11/21. Änderung der Satzung des Jugendparlaments
- Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) vom 15.07.2021
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
11 | PL/10/11/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Stadt Aschaffenburg wurde in der Zeit vom 21.06.2021 bis zum 09.07.2021 das Jugendparlament neu gewählt.
Erkenntnisse und Erfahrungen aus der nun beendeten Amtszeit des 1. Aschaffenburger Jugendparlaments machen eine Abänderung der Satzung für das Jugendparlament der Stadt Aschaffenburg vom 17.04.2018 geändert durch Satzung vom 11.12.2020 nötig.
1.
Um die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter/innen über die komplette Amtszeit des Jugendparlaments motivieren zu können, regelmäßig an den Sitzungen teilzunehmen, erscheint es sinnvoll, § 4 Abs. 1 hinsichtlich der Anzahl der Fehltage und möglicher Konsequenzen zu konkretisieren. Hierüber wird auch eine Einbeziehung der Stellvertreter ermöglicht, wodurch mehr Jugendliche am Jugendparlament beteiligt werden können.
2.
Für § 12 Abs. 1 schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Anzahl der Stellvertreter von 10 auf 19 vor. Hierdurch wird die Möglichkeit der Beteiligung auch für nicht gewählte Jugendliche erhöht. Die Motivation sich einzubringen und gegebenenfalls ein weiteres Mal zu kandidieren steigt damit.
Darüber hinaus liegt den Überlegungen zu der Anpassung der Vorschrift ein pädagogischer Aspekt zugrunde: In diesem Jahr haben sich insgesamt 33 Jugendliche zur Wahl gestellt. Bei der Benennung von 10 Nachrückern, gingen vier Jugendliche leer aus, was nach diesseitiger Auffassung zu einer Demotivation führen kann, sich zukünftig zu engagieren.
3.
Bei der Zusammensetzung des Jugendparlaments ist es sinnvoll, die Zusammensetzung des Vorstands auszuweiten. So ist es möglich, die anfallenden Tätigkeiten besser unter den Mitgliedern aufzuteilen. Überforderungen einzelner werden somit vermieden. Darüber hinaus lässt sich durch eine größere Beteiligung an der Vorstandstätigkeit der Lernprozess zu Beginn der Amtszeit vereinfachen und das Teamwork wird gefördert. Letztlich kann der Stellvertreter die Aufgabe des Amtsinhabers übernehmen, wenn dieser in einer Sitzung fehlt. Der Ablauf ist somit besser gewährleistet.
4.
Die Erfahrungen der vergangenen Amtszeit des 1. Jugendparlaments haben gezeigt, dass es bei durchschnittlich 11 Sitzungen im Jahr unrealistisch ist, dass ein Mitglied an allen Sitzungen teilnehmen kann, dem stehen häufig bereits schulische oder dringende persönliche Belange entgegen. § 17 kann daher ersatzlos wegfallen.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die geplanten Änderungen zur Satzung des Jugendparlaments wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Änderungsanträge von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) vom 15.07.2021 und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
3. Nach der Diskussion einigen sich die Stadtratsmitglieder auf den Erlass der nachfolgenden Änderungssatzung:
„Der Stadtrat erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments:
§ 1
In § 13 Abs. 3 werden nach Satz 2 folgende Sätze neu eingefügt:
„Der Vorstand wird paritätisch besetzt. Die Posten des/der Vorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter werden ebenfalls paritätisch besetzt.“
§ 2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
12. / PL/10/12/21. Berufsschulbeirat;
- Aufhebung des Beschlusses des Plenums vom 22.06.2020
- Berichtigung des Beschlusses des Plenums vom 04.05.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
12 | PL/10/12/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem Berufsschulbeirat gehört gem. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern u. a. ein Vertreter des Aufwandsträgers, d. h. der Stadt Aschaffenburg an.
Nach § 58 Abs. 3 und Abs. 4 der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern wird der Vertreter und dessen Stellvertreter durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bestellt.
Bisher haben sich die beiden größten Fraktionen des Stadtrates den einen Sitz durch ein personelles Rotationsverfahren geteilt. So wurde in der Sitzung des Plenums vom 04.05.2020 der als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügte Beschluss gefasst.
Es hatte sich dann herausgestellt, dass der Beschluss noch um die zeitliche Komponente für das Rotationsverfahren ergänzt werden muss. Deshalb wurde in der Sitzung des Plenums vom 22.06.2020 der als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügte Beschluss gefasst.
Hier wurden in der Niederschrift jedoch die Zeiträume falsch angegeben, da die Intention der GRÜNEN mit ihrem Antrag vom 19.06.2020 (Anlage 3 dieser Beschlussvorlage) ein jeweils gleich langer Vertretungszeitraum der drei größten Stadtratsfraktionen war.
Um Beschlussfassung wird daher gebeten.
.Beschluss:
- Der Beschluss des Stadtrates (Plenum) vom 22.06.2020 (SPNr. PL 7/16/20) wird aufgehoben.
- Der Beschluss des Stadtrates (Plenum) vom 04.05.2020 (SPNr. PL/4/23/20) wird wie folgt geändert:
„Als Vertreter des Aufwandsträgers im Berufsschulbeirat werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:
Fraktion
|
Mitglied
|
Zeitraum
|
CSU
|
Josef Taudte
|
ab sofort bis 30.04.2022
|
SPD
|
Tobias Wüst
|
01.05.2022 bis 30.04.2024
|
GRÜNE
|
Thomas Mütze
|
01.05.2024 bis 30.04.2026
|
Die Stellvertretung wird wie folgt geregelt:
Zeitraum
|
Stellvertreter
|
ab sofort bis 30.04.2022
|
Tobias Wüst
|
01.05.2022 bis 30.04.2024
|
Thomas Mütze
|
01.05.2024 bis 30.04.2026
|
Josef Taudte
|
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
13. / PL/10/13/21. Behandlung der gemeinsamen Anträge von ÖDP, KI und UBV vom 25.03.2021 wegen
- Antrag 1: Verhaltenskodex Stadtratsmitglieder
- Antrag 2: Transparenzsatzung und -register einführen
- Antrag 3: Anonymes Hinweissystem schaffen
- Antrag 4: Resolution zur Vertrauensbildung - Offenlegung von Parteispenden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
13 | PL/10/13/21 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 11 d. ö. S. "Behandlung der gemeinsamen Anträge von ÖDP, KI und UBV vom 25.03.2021 wegen
- Antrag 1: Verhaltenskodex Stadtratsmitglieder
- Antrag 2: Transparenzsatzung und -register einführen
- Antrag 3: Anonymes Hinweissystem schaffen
- Antrag 4: Resolution zur Vertrauensbildung - Offenlegung von Parteispenden" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. / PL/10/14/21. Weiterbetrieb des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
14 | PL/10/14/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg betreibt seit Februar 2021 am Volksfestplatz das gemeinsame Corona-Testzentrum für Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Durch Änderung der Coronavirus-Testver-ordnung (TestV) kann die Stadt Aschaffenburg als Betreiber des Testzentrums ab 01.Juli 2021 die Kosten und Aufwendungen nicht mehr über die TestV sowie die SARS-CoV-2-Testzentrenkosten-erstattungsrichtlinie abrechnen. Hierfür ursächlich ist die Tatsache, dass nunmehr alleine der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Abrechnung der Testzentrumskosten gegenüber dem Staat legitimiert ist. Der Betrieb des Testzentrums wird daher zum 01.Juli 2021 formell an das Landratsamt Aschaffenburg (Staatliches Gesundheitsamt) überführt. Um die reibungslose Fortführung der bereits etablierten Betriebsabläufe im Testzentrum sicherzustellen, beauftragt der Landkreis die Stadt Aschaffenburg mit der Weiterführung des operativen Betriebes per Betreibervertrag. Die kapazitive Planungsgröße des Testzentrums wird nach Vorgabe des Gesundheitsamtes auf 500 bis 600 PCR-Testungen sowie 400 PoC-Antigen-Schnelltestungen täglich ausgelegt. Die kapazitätsabhängige Personalausstattung umfasst 22 Vollzeitadäquate. Mit Ausnahme der Personalkosten, sind die Kosten für die betriebliche Infrastruktur monatlich kündbar. Daraus entstehen monatliche Kosten in Höhe von ca. 120.000 €.
Die staatliche Kostenübernahme für den Testbetrieb ist aktuell bis 30.09.2021 zugesichert. Vor dem Hintergrund eines zu erwartenden, erneuten Anstiegs der Infektionszahlen im Herbst/ Winter 2021/ 2022 ist jedoch davon auszugehen, dass auch über den 30.09.2021 hinaus ein kommunales Testzentrum zu betreiben ist und eine staatliche Kostenübernahme in Aussicht gestellt wird. In Anbetracht der v.g. Rahmenbedingungen soll der Betrieb des gemeinsamen Testzentrums bis 31.03.2022 erfolgen. Sofern eine vollumfängliche Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern nicht erfolgen sollte, teilen sich beide Kreisverwaltungsbehörden etwaig verbleibende Kosten zu gleichen Teilen.
.Beschluss:
I.
- Der Bericht der Verwaltung zum Betrieb des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
- Dem Weiterbetrieb des gemeinsamen Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg bis einschließlich 31.03.2022 wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 2
Datenstand vom 05.10.2021 08:47 Uhr