Datum: 30.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kippenburg
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/11/1/21 Bericht zum Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
2PL/11/2/21 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
3PL/11/3/21 Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
4PL/11/4/21 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
5PL/11/5/21 Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen
6PL/11/6/21 Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
7PL/11/7/21 Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
8PL/11/8/21 Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
9PL/11/9/21 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2021
10PL/11/10/21 Nachtragsvermögensplan 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen
11PL/11/11/21 Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) - Geschäftsanteilsabtretung an das Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld

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1. / PL/11/1/21. Bericht zum Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 1PL/11/1/21

.Beschluss:

I. Der Bericht zum Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/11/2/21. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 2PL/11/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2020 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage. 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.

Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2020 der AVG wie folgt festzustellen:
 
a)        Bei einer Bilanzsumme von 145.275.897,41 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2020 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.

Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 11.769.297,03 €.

b)        Der von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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3. / PL/11/3/21. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 3PL/11/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2020 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage. 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.

Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2020 der ABE wie folgt festzustellen: 

a)        Bei einer Bilanzsumme von 10.994.377,21 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2020 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €. 

Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 1.934.653,36 €.

b)        Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2). 

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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4. / PL/11/4/21. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 4PL/11/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2020 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage. 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.

Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2020 der SVG wie folgt festzustellen:

a)         Bei einer Bilanzsumme von 508.040,20 € beträgt der im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.500,00 €.

Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2020 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.

b)        Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3)

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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5. / PL/11/5/21. Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 5PL/11/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die Vorschriften gemäß dem 3. Buch des HGB (Handelsgesetzbuch) für große Kapitalgesellschaften. 

Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2020 ist Inhalt der Berichterstattung. 

Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2020 ist abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungs-prüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO), hat allerdings für den Jahresabschluss 2020 noch nicht stattgefunden. Der Jahresabschluss 2020 konnte deshalb dem Werksenat am 22.07.2021 zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt werden, jedoch noch nicht dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. 
Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 der Stadtwerke zu informieren, wird hiermit der Jahresabschluss auch dem Plenum schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.

.Beschluss:

I. Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen.

a)        Bei einer Bilanzsumme von 130.094.123,64 € beträgt der im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete Gewinn 4.984.162,44 €.

b)      Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:

1. Abführung an den Haushalt der Stadt in Höhe von        2.492.000,00 €
    davon abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Soli          - 394.359,00 €
    verbleiben zur Auszahlung         2.097.641,00 €

2. Einstellung des verbleibenden Gewinns in Höhe von         2.492.162,44 €
    in die Allgemeine Rücklage der Stadtwerke Aschaffenburg 

c)         Der von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungs-gesellschaft, Nürnberg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2020 wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 4)

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Agaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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6. / PL/11/6/21. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 6PL/11/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2020 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Elsässer Werner
5
Euler Jessica
6
Gans Brigitte
7
Gerlach Thomas
8
Giegerich Thomas
9
Grimm Jochen
10
Dr. Henke Erich
11
Herzing Jürgen
12
Herzog Klaus
13
Dr. Holzheu Nicole
14
Kapperer Leonie
15
Keller Falko
16
Klein Karsten
17
Klein Thomas
18
Kunkel Rainer
19
Leiderer Eric
20
Lenz-Böhlau Anne
21
Mütze Thomas
22
Otter Gerald
23
Pranghofer-Weide Esther
24
Stegmann Karl-Heinz
25
Taudte Josef
26
Wagener Stefan
27
Wüst Tobias

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund der fehlenden Beschlussfähigkeit kann eine Beschlussfassung zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters zur Entlastung der Aufsichtsräte Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2020 in der Gesellschafterversammlung nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PL/11/7/21. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 7PL/11/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2020 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Elsässer Werner
5
Euler Jessica
6
Gans Brigitte
7
Gerlach Thomas
8
Giegerich Thomas
9
Grimm Jochen
10
Dr. Henke Erich
11
Herzing Jürgen
12
Herzog Klaus
13
Dr. Holzheu Nicole
14
Kapperer Leonie
15
Keller Falko
16
Klein Karsten
17
Klein Thomas
18
Kunkel Rainer
19
Leiderer Eric
20
Lenz-Böhlau Anne
21
Mütze Thomas
22
Otter Gerald
23
Pranghofer-Weide Esther
24
Stegmann Karl-Heinz
25
Taudte Josef
26
Wagener Stefan
27
Wüst Tobias


Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund der fehlenden Beschlussfähigkeit kann eine Beschlussfassung zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters zur Entlastung der Aufsichtsräte der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2020 in der Gesellschafterversammlung nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / PL/11/8/21. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 8PL/11/8/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2020 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Elsässer Werner
5
Euler Jessica
6
Gans Brigitte
7
Gerlach Thomas
8
Giegerich Thomas
9
Grimm Jochen
10
Dr. Henke Erich
11
Herzing Jürgen
12
Herzog Klaus
13
Dr. Holzheu Nicole
14
Kapperer Leonie
15
Keller Falko
16
Klein Karsten
17
Klein Thomas
18
Kunkel Rainer
19
Leiderer Eric
20
Lenz-Böhlau Anne
21
Mütze Thomas
22
Otter Gerald
23
Pranghofer-Weide Esther
24
Stegmann Karl-Heinz
25
Taudte Josef
26
Wagener Stefan
27
Wüst Tobias

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund der fehlenden Beschlussfähigkeit kann eine Beschlussfassung zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters zur Entlastung der Aufsichtsräte der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2020 in der Gesellschafterversammlung nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PL/11/9/21. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 22.07.2021 ö Vorberatend 2WS/3/2/21
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 9PL/11/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung. 

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.

Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 vor.

Der Vorschlag ist das Ergebnis eines Angebotsvergleichs zur Beauftragung der Jahresabschluss-prüfung 2020. Für den Angebotsvergleich wurden zwölf überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Zehn Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, hat unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Die Prüfung des Jahres 2020 wurde mit hoher Kompetenz und sehr effizient durchgeführt.

.Beschluss:

I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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10. / PL/11/10/21. Nachtragsvermögensplan 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 22.07.2021 ö Vorberatend 3WS/3/3/21
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 10PL/11/10/21

.Beschluss:

I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2021, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan wird zugestimmt (Anlage 5).

Es wird festgestellt:

Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 13.500.000 €.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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11. / PL/11/11/21. Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) - Geschäftsanteilsabtretung an das Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.07.2021 ö Beschließend 11PL/11/11/21

.Beschluss:

I.

1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung des GKS der Veräußerung und Abtretung des Geschäftsanteils des Landkreises Rhön-Grabfeld, lfd. Nr. 7, über 2.000.000 DM (= 1.022.583,76 €; entspricht 6,25 % des Stammkapitals) an das Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld – Anstalt des öffentlichen Rechts – (KU) unter Verzicht auf das Vorkaufsrecht und die Einhaltung des in § 6 Abs. 4 – 11 des Gesellschaftsvertrags normierten Verfahrens zuzustimmen.
 
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung des GKS der nachfolgenden Ergänzung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen:
 
§ 14 Regelungen wegen der Gesellschafterstellungen des Landkreises Rhön-Grabfeld und des Kommunalunternehmens des Landkreises Rhön-Grabfeld - An­stalt des öffentlichen Rechts –

  1. Der Landkreis Rhön-Grabfeld hat seinen Geschäftsanteil in Höhe von DM 2.000.000,00 (= 1.022.583,76 €; entspricht 6,25 % des Stammkapitals) an das Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld - Anstalt des öffentli­chen Rechts - (KU), mit Sitz in Bad Neustadt an der Saale, übertragen und abgetreten. Alleiniger Gesellschafter des KU ist der Landkreis Rhön-Grabfeld.

  1. Der Landkreis Rhön-Grabfeld verpflichtet sich gegenüber den übrigen Gesell­schaftern, den genannten Geschäftsanteil zurückzuerwerben, bevor er den be­stimmenden Einfluss auf das KU verliert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er eine Beteiligung von mindestens 25 % - fünfundzwanzig vom Hundert — vom KU an einen Dritten veräußert.

  1. Das KU tritt in alle bestehenden Rechte und Pflichten eines müllanliefernden Gesellschafters ein. Alle bestehenden Verträge, Regelungen und Vereinbarun­gen werden vom KU vollinhaltlich übernommen. Die gesellschaftsinternen Be­ziehungen bleiben unbeeinträchtigt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2021 08:48 Uhr