Datum: 18.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/14/1/21 Generalsanierung Kronberg Gymnasium; 2. und 3. Bauabschnitt: Hauptgebäude Kostenentwicklung
2PL/14/2/21 Schwimmbadsanierung Pestalozzi-Grundschule Bau- und Finanzierungsbeschluss
3PL/14/3/21 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021; - Anträge der KI vom 14.10.2021 und vom 15.10.2021
4PL/14/4/21 PL/14/4/21

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1. / PL/14/1/21. Generalsanierung Kronberg Gymnasium; 2. und 3. Bauabschnitt: Hauptgebäude Kostenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.10.2021 ö Beschließend 1PL/14/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Stadtratssitzung am 17.07.2017 wurde der Kostenanschlag für den 2. und 3. Bauabschnitt (Hauptgebäude) auf 12,02 Mio € beziffert. Zusätzlich wurden 140.000,00 € im Haupt- und Finanzsenat am 02.07.2018 für das überarbeitete Medienkonzept (Zweiter großformatiger Bildschirm) beschlossen und der aktuelle Kostenanschlag (17.05.2018) in Höhe von 12,23 Mio € zur Kenntnis gegeben. Im Haushaltsplan 2021 stehen für die Maßnahme 12,358 Mio € zur Verfügung.

Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Hauptgebäudes im Februar 2021 werden zurzeit die Schlusszahlungen durch die Architekten und Fachplaner geprüft. In der aktuellen Kostenverfolgung des Architekturbüros Ritter + Bauer vom 29.07.2021 wird die zu erwartende Endsumme auf 13.028.000,00 € prognostiziert.

Die Mehrkosten für das Hauptgebäude (BA 2 und 3) betragen gegenüber dem Haushalt 2021 ca. 670.000,00 € und setzen sich wie folgt zusammen:  

  1. Kostenverschiebung
Erforderliche Maßnahmen des 4. und 5. Bauabschnitts                          ca.  376.000,00 €

  1. Provisorien zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs                             ca.    44.000,00 €

  1. Zusätzliche Leistungen 

    1. Schadstoffsanierung und Rohbauarbeiten                                          
Nachträge noch in Prüfung                                                          ca.    40.000,00 €
Massenmehrungen noch in Prüfung                                                  ca.    80.000,00 €

    1. Elektroinstallation
Nachträge und Massenmehrungen noch in Prüfung                          ca.  130.000,00 € 


Gesamt                                                                         ca.   670.000,00 €


Den Gesamtkosten steht bisher eine FAG-Förderung in Höhe von ca. 5,5 Mio €. für das Hauptgebäude gegenüber. Die Mehrkosten (Nr.3.1 – 3.2) werden bei der Regierung von Unterfranken zur nachträglichen Förderung angemeldet. Über die mögliche Nachförderung kann noch keine Angabe getätigt werden. Die Kostenverschiebung unter Ziffer 1 ist bereits Bestandteil der Förderung.

Für die Förderung der Einzellüftungsgeräte und der LED-Beleuchtung wurden vom Bund 253.096,00 € überwiesen.



Die Aufstockung und Sanierung der Fachklassen ist der letzte noch anstehende 4. Bauabschnitt. Die Vorplanung soll im November beginnen und im Frühjahr 2022 dem Planungssenat vorgestellt werden.  

.Beschluss:

I.
  1. Die Kostenaktualisierung für die Generalsanierung des Kronberg Gymnasiums (2. und 3. Bauabschnitt) um 670.000,00 € auf nun 13.028.000,00 € wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2021 bereitzustellen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 1

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2. / PL/14/2/21. Schwimmbadsanierung Pestalozzi-Grundschule Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.10.2021 ö Beschließend 2PL/14/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das 1957 erbaute Schulschwimmbecken der Pestalozzischule musste Mitte 2016 aus bauaufsichtlichen, technischen und hygienischen Gründen geschlossen werden.

Im Juni 2018 wurde seitens der Schulfamilie und der Politik der Wunsch zur Reaktivierung des Schulschwimmbades deutlich. 
Daraufhin wurden Mittel für Planung und Grundlagenermittlungen im Haushalt 2018 und 2019 (100.000,00 €) zur Verfügung gestellt.
Bereits bei diesen Haushaltsberatungen wurde auf den erhöhten Raumbedarf für die Mittagsbetreuung in der Pestalozzi-Grundschule hingewiesen, die aus dem Schulentwicklungsplan bekannt sind.

Dennoch sollte an der Planung zur Reaktivierung des Schulschwimmbeckens festgehalten und alle notwendigen Schritte veranlasst werden. 

Im Zuge der Grundlagenermittlungen wurde aufgrund von dann sichtbar geworden Schäden an der Rippendecke eine Betonschadensanalyse veranlasst. Dabei war eine fortgeschrittene Karbonatisierung festzustellen, sodass die Betonsanierung unabhängig von der nachfolgenden räumlichen Nutzung zu veranlassen war.
Am 15.09.2020 erfolgte der Beschluss zur Betonsanierung der Rippendecke sowie zur Schwimmbadsanierung inkl. der angrenzenden Sanitär- und Umkleideräume. Die Baukosten wurden auf dem damaligen Planungsstand auf insgesamt 2.070.000,00 € (Betonsanierung 340.000,00 € + Schwimmbadsanierung 1.730.000,00 €) geschätzt.

Im Dezember 2020 mussten aufgrund der angespannten Haushaltslage die Planungen zur Schwimmbadsanierung gestoppt werden. Die Planungen zur erforderliche Betonsanierung der Rippendecke wurden jedoch weitergeführt.

Ende Februar 2021 konnten im Zuge der Haushaltsberatungen die Planungen zum Projekt Schwimmbadsanierung Pestalozzischule wieder aufgenommen werden. Anfängliche kapazitätsbedingte Engpässe seitens der beteiligten Planer erforderten nochmals einer Grundabstimmung.

Ende Juli wurden als vorbereitende Maßnahmen zur anstehenden Deckensanierung die nichttragenden Innenwände im Sanitär- und Umkleidebereich abgebrochen. Entgegen der vorliegenden Statik hatten diese nichttragenden Innenwände jedoch Lasten aus der Decke aufgenommen, was nach deren Abbruch zu einer zusätzlichen Deckendurchbiegung und zu unvorhersehbaren Rissbildungen in den darüber liegenden Räumen führte. Die Standsicherheit des Gebäudes ist dadurch nicht gefährdet. Ausführliche, statische Berechnungen führten zu dem Ergebnis, dass eine statische Ertüchtigung der Decke über das vorhandene Maß hinaus, aufgrund der schmalen Stege, nicht möglich ist und die Eigenlast und Verkehrslast der Decke rechnerisch nachgewiesen ist. Darüberhinausgehende, zusätzliche Lasten können jedoch nicht ohne weitere Deckendurchbiegung aufgebracht werden. 


  1. Konzept / Sanierungsumfang

Bei der Schwimmbadsanierung waren die vorhandene Raumstrukturen zu berücksichtigen und konnten nur geringfügig verändert werden. Mit den vorhandenen Raumhöhen und verfügbaren Flächen mussten unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik vertretbare Lösungen erarbeitet werden. 
Nach intensivierten Untersuchungen ist weiterhin erkennbar, dass von einem erheblich größeren Sanierungsaufwand gegenüber den bisherigen Annahmen ausgegangen werden muss.
  • Das Schadstoffgutachten ergab einen umfangreichen Sanierungsbedarf im Schwimmbadbereich, den angrenzenden Räumlichkeiten und im sehr beengten Technikgang unterhalb des Schwimmbeckens. 
  • Weiterführende bauphysikalische Untersuchungen führten dazu, dass im Schwimmbadbereich an den Außenwänden eine dampfdichte Innendämmung aufzubringen ist, um der Problematik der Taupunktbildung entgegenzuwirken und um Bauschäden zu vermeiden. Die ohnehin sehr beengten Flächenverhältnisse werden dadurch noch weiter eingeschränkt.
  • In der nachfolgenden Kostenaufstellung sind lediglich die Erneuerung der Außenfenster und Türen im vom Umbau betroffenen Bereich vorgesehen. Die später weiter erforderliche, energetische Gebäudehüllensanierung ist nicht Bestandteil dieser Kostenberechnung. Um den energetischen Anforderungen gerecht zu werden und somit Wärmeverluste zu reduzieren, ist die energetische Gebäudehüllensanierung des gesamten Gebäudeteils als weitere Maßnahme einzuplanen und in einem separaten Abschnitt umzusetzen.  
  • Die nun komplett durchgeführte Untersuchung der bestehenden Grundleitungen brachte weitere Undichtigkeiten zum Vorschein. Somit sind sämtliche Grundleitungen im Schwimmbad- und Duschbereich zu sanieren.
  • Durch unterschiedliche Nutzungen (intern und extern) wurde entgegen der bisherigen Planung auf eine vollautomatisierte Anlage für Badewassertechnik umgestellt. Dies entspricht dem heutigen Stand der Technik und kann Fehlbedienungen nahezu ausschließen. Auch kann mit diesem Schritt eine Anbindung an die Gebäudeleittechnik erfolgen. 
  • Nach heutigem Stand des Baurechts ist der Zustand hinsichtlich Brandschutz teilweise unzureichend und muss durch zusätzliche Brandabschnittsbildung unter Einbindung des Technikgangs im 2. UG ertüchtigt werden. 
  • Die vorhandenen Platzverhältnisse für die aktuell erforderliche Gebäude- und Badewassertechnik ist maximal ausgereizt.
  • Die Rippendecke wird betonsaniert und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.
  • Durch abgehängte Decken wird den Vorgaben der DIN 18041 bezüglich Schallschutz entsprochen. 
  • Der Einbau der erforderlichen Lüftungskanäle in der Schwimmhalle und den Umkleiden führt in Teilbereichen zu sehr geringen Raumhöhen (ca. 2,25m) 
  • Der Wunsch nach einer barrierefreien Nutzung kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht vollumfänglich erfüllt werden. 
  • Weiterhin entspricht die Größe des Schwimmbeckens nicht den KOK Richtlinien (KOK - Koordinierungskreis Bäder, Mindestgröße Lehrschwimmbecken 8,00 x 12,50m).
  • Der Beckenumgang ist nicht ausreichend breit und entspricht nicht den einschlägigen DIN-Normen.

  
  1. Bestandsanierung und Begründung von Mehrkosten

Einige der o.g. Maßnahmen führen zu Mehrkosten, welche in der Kostenschätzung vom 15.09.2020 nicht enthalten waren. 
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende: 
  • Innendämmung der Außenwände                                                   ca.  58.310,00 €
  • Brandschutzertüchtigungen / Brandabschnittbildung                        ca.  20.000,00 €
  • zusätzliche Schadstoffsanierung                                                ca.  28.560,00 €
  • zusätzlicher Sanierungsaufwand der best. Grundleitungen                        ca.    5.500,00 €
  • Vollautomatisierte Badewassertechnik inkl. GLT                                     ca.  35.000,00 €
  • Verbesserte barrierefreie Zuwegung über Außenbereich                        ca.  15.000,00 €
  • zus. Nebenkosten (ca. 28%)                                                        ca.  48.000,00 €

ca.210.370,00 €

  • gegenüber der bisherigen Kostenschätzung ist mit pandemiebedingten Materialpreissteigerungen (und Engpässe) in Höhe von ca. 7,5% zu rechnen. Diese tragen zu Mehrkosten für die Gesamtmaßnahme in folgender Höhe bei:
ca.141.280,00 €



Summe Zusatzkosten                                                                      351.650,00 €


Gegenüber der Kostenschätzung vom September 2020 (2.070.000,00 €) entstehen zur aktuellen Kostenberechnung (2.421.650,00 €) insgesamt Mehrkosten in Höhe von 351.650,00 €. 


  1. Energiekonzept

Einstufung der Klimarelevanzprüfung:
„teilweise klimarelevant“

Die Schwimmbadsanierung erfolgt in einem lediglich anteilig sanierten Gebäudeteil.
Die übrigen Teile der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach) müssen in einem weiteren Bauabschnitt folgen, um Wärmeverluste in den Übergangsbereichen auszuschließen.
Hierzu verpflichtet auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).


  1. Außenanlage

Die Zugänge werden über die bestehende Außenanlage gewährleitet. 


  1. Barrierefreiheit

Im Außenbereich wird ein neuer Zugang über eine Rampe geschaffen. Ein behindertengerechtes WC ist nur außerhalb des Dusch- und Umkleidebereichs möglich. Am Schwimmbecken wird ein manuell betriebener Pool-Lift installiert.
Die Barrierefreiheit ist aufgrund von beengten Platzverhältnissen und aufgrund der örtlichen Begebenheiten, die z.T. nicht verändert werden können, nicht in allen Bereichen vollumfänglich gegeben. 


  1. Kostenberechnung nach DIN 276 (Stand 04.10.2021)

Schwimmbadsanierung inkl. Betonsanierung der Rippendecke

KG 100        Baugrundstück                                                 0,00 € brutto
KG 200         vorbereitende Maßnahmen                                         0,00 € brutto
KG 300        Bauwerk - Baukonstruktion                               1.208.564,00 € brutto
KG 400        Bauwerk - technische Anlagen                          607.138,00 € brutto
KG 500        Außenanlagen und Freianlagen                            21.777,00 € brutto
KG 600        Ausstattung                                                    48.671,00 € brutto
KG 700        Baunebenkosten (ca. 28%)                                    535.500,00 € brutto 
                                                               

Gesamtkosten                                                       2.421.650,00 € brutto
alt (Stand Kostenschätzung)                                                        2.070.000,00 € brutto



  1. Förderung

Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssten u.a. Mindest-Beckenabmessungen (mind. 8,00m * 16,66m) und mindestens 40 Übungseinheiten pro Woche nachgewiesen werden. Zudem sind entsprechende Flächen und Mindestbreiten für den Beckenumgang nachzuweisen.
All diese Vorgaben können beim Schwimmbecken der Pestalozzi-Schule nicht eingehalten werden. Somit ist eine Fördermöglichkeit nicht gegeben.  


  1. Zeitplan

Das Bauvorhaben ist in einem Bauabschnitt vorgesehen. Neben der bereits durchgeführten Deckensanierung ist der Baubeginn (zunächst Schadstoffsanierung) für die Schwimmbadsanierung für Januar 2022 geplant, die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist bis Ende 2022 vorgesehen. Eine genauere Aussage kann aufgrund der Unwägbarkeiten für Materialbeschaffungen und Ausführungsengpässen nicht getroffen werden.


  1. Finanzierung

Für die Gesamtmaßnahme sind Mittel in Höhe von 2.422.000,00 € gemäß Baufortschritt bereitzustellen. 

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung für die Schwimmbadsanierung Pestalozzi-Grundschule zustimmend zur Kenntnis.

  1. Der Kostenberechnung nach DIN 276 für die Schwimmbadsanierung 
inkl. Betonsanierung der Rippendecke in Höhe von 2.421.650,00 € brutto
wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

  1. Die weiterführenden Planungen sind umgehend zu veranlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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3. / PL/14/3/21. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021; - Anträge der KI vom 14.10.2021 und vom 15.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.10.2021 ö Beschließend 3PL/14/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates vom 04.10.2021 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2021 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert. 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates vom 04.10.2021 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2021 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert. 

In der Sitzung des Plenums am 04.10.21 wurde beschlossen, dass in allen Schulen für die Klassen 1 – 6 Luftfilteranlagen beschafft werden. Es wird deshalb in dem Nachtragshaushalt bei HH-Stelle 1.2000.9356 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.500.000 € eingestellt. 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung erhöht sich somit gegenüber dem Entwurf aus der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates auf 17.220.000 €. 


Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.


Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss: 1

Den Anträgen der Kommunalen Initiative vom 14.10.2021 wegen “Wegfall Negativzinsen Sparkasse” und “Gewinnabführung Sparkasse” und vom 15.10.2021 wegen “Einführung 1-Euro-Tickets” (Anlage 1) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 33

Abstimmungsbemerkung:
Die Anträge sind damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Dem Antrag der Kommunalen Initiative vom 15.10.2021 wegen “365-Euro-Jahresticket” (Anlage 1) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 34

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

1. Der Antrag der Kommunalen Initiative vom 15.10.2021 wegen “Klinikum – Neubauten Ausstattung mit PV-Anlagen” (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Stellungnahme der Verwaltung, wonach dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn macht und deshalb zurückgenommen werden sollte, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

I. Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage 2 beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes




von bisher
auf nunmehr
im 
Verwaltungs-
haushalt





die Einnahmen

8.058.300

1.944.700

266.380.850

272.494.450

die Ausgaben

11.871.500

5.757.900

266.380.850

272.494.450

im
Vermögens-
haushalt





die Einnahmen

6.933.000

7.033.500

64.534.600

64.434.100

die Ausgaben

9.603.500

9.704.000

64.534.600

64.434.100

verändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 9.811.000 € neu festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um 950.000 € erhöht und damit von bisher 16.270.000 € auf 17.220.000 € neu festgesetzt.



Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG



Jürgen Herzing
Oberbürgermeister


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 5

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4. / PL/14/4/21. PL/14/4/21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.10.2021 ö Beschließend 4PL/14/4/21

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Vorschlag des Vorsitzenden zur Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2022 08:09 Uhr