Datum: 08.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / HFS/14/4/21. Austausch der Übergangskonstruktion Willigisbrücke
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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08.11.2021
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ö
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Beschließend
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1 | HFS/14/4/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Sachstand und Anlass
Der Vorplanung für den Austausch der Übergangskonstruktion der Willigisbrücke wurde am 20.07.2021 im Planungs- und Verkehrssenat zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Umsetzung der Maßnahme zu veranlassen.
- Projektbeschreibung
Die Entwurfsplanung für den Austausch der Übergangskonstruktion ist mittlerweile abgeschlossen. Die Ausschreibungsunterlagen sind erstellt.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis liegt vor.
- Kosten
Das bepreiste LV endet mit Baukosten von 452.000,00 € brutto. Das entspricht den Kosten aus der Vorplanung.
Für die Planung durch das Ingenieurbüro wurde ein Ingenieurvertrag abgeschlossen, in dem ein Honorar von ca. 38.000,00 € vereinbart wurde.
- Finanzierung
Die Baukosten von 452.000,00 € sind in der Haushaltsstelle 1.6300.9500 verankert, die Kosten für die Ingenieurleistungen werden über die Haushaltsstelle 1.6300.5141 abgedeckt.
- Weiteres Vorgehen
Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für Anfang Dezember vorgesehen. Die Submission soll Mitte Januar 2022 erfolgen. Das zu beauftragende Unternehmen muss dann die Planung technisch weiterbearbeiten.
Für diese Baumaßnahme ist eine Zulassung im Einzelfall notwendig. Wenn diese vorliegt, kann die Fertigung der Konstruktion beginnen. Bei einem reibungslosen Ablauf der Maßnahme kann die bauliche Umsetzung voraussichtlich Mitte August 2022 beginnen.
Die Bauzeit beträgt ca. 9 Wochen. Die Willigisbrücke muss für die Arbeiten voll gesperrt werden. Für Fußgänger und Radfahrer wird ein Gerüstturm errichtet.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Austausch der Übergangskonstruktion der Willigisbrücke (innerstädtische Seite) mit maßnahmebedingten Gesamtkosten in Höhe von 490.000,00 € brutto
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. / HFS/14/5/21. Weitergewährung des Betriebskostenzuschusses für den Verein Grenzenlos e.V. in Höhe von 20.000,00 Euro jährlich für den Zeitraum 2021-2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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08.11.2021
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ö
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Beschließend
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2 | HFS/14/5/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auch im Jahre 2021 beantragte der Vereinsvorsitzende, Herr xxx, die Weitergewährung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 20.000,00 Euro ab 2021.
Der Verein wird seit 2005 jährlich mit 10.000,00 Euro ohne eine Befristung bezuschusst (Grundzuschuss).
Dieser Betrag wurde mit Beschlüssen aus den Jahren 2007, 2011, 2014, 2018 jeweils für 3 Jahre um 10.000,00 Euro (Ergänzungszuschuss) auf einen Betrag in Höhe von 20.000,00 Euro erhöht.
Die Vereinsführung arbeitet ehrenamtlich und steht für eine sparsame und effektive Verwendung der Spendenmittel und Zuschüsse.
Der Verein legt jährlich einen Jahresbericht, eine Jahresrechnung und einen Spendennachweis vor.
Der Verein ist auf Spenden und den Zuschuss der Stadt Aschaffenburg angewiesen, um alle laufenden Projekte auch in Zukunft fortzuführen.
Hierzu zählen das Cafe in der Frohsinnstraße 10, das Lebensmittel-Kaufhaus in der Kolpingstraße 7, die Sozialberatung in der Kolpingstraße 7, das Kindernest in der Herstallstraße 35, sowie das Projekt „Zukunft ohne Grenzen“ an 5 Aschaffenburger Schulen.
Neu hinzugekommen ist „Tierwohl ohne Grenzen“ in der Kolpingstraße 7, ein Projekt, das der Verein von der Tieroase übernommen hat und weiterführt.
Zudem entsteht derzeit eine weitere Anlaufstelle für Obdachlose und Bedürftige in der Ludwigstraße 17. Hier besteht die Möglichkeit kostenlos Wäsche zu waschen, zu duschen und sich auch tagsüber dort aufzuhalten.
Der Verein Grenzenlos ist ein wichtiger Baustein im Netzwerk der Hilfsangebote von Aschaffenburg für Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 eingestellt.
.Beschluss:
I. Die Arbeit des Vereins Grenzenlos e.V. für die sozial schwachen und hilfsbedürftigen Menschen in Aschaffenburg wird für den Zeitraum 2021 bis 2023 auch weiterhin jährlich mit 20.000,00 Euro als Betriebskostenzuschuss unterstützt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. / HFS/14/6/21. Fortführung der Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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08.11.2021
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ö
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Beschließend
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3 | HFS/14/6/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss vom 15.07.2019 hat der Haupt- und Finanzsenat der Einrichtung von zwei bis zum 31.12.2021 befristeten Teilzeitstellen im Stellenumfang von jeweils 25 % einer Vollzeitstelle für die Koordinierungsstelle der Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg zugestimmt.
Im September 2019 wurde die Hebammenkoordinierungsstelle beim Jugendamt eingerichtet.
Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehören unter anderem die Vermittlung von Frauen, die trotz intensiver Suche keine Hebamme finden konnten, die Organisation von Hebammenbereitschaftsdiensten an Sonn- und Feiertagen und die Netzwerkarbeit mit allen Institutionen rund um das Thema Geburt.
Die Arbeit der Koordinierungsstelle wurde bisher sehr gut angenommen und hat im Sinne einer funktionierenden Hebammenversorgung sehr gute Dienste geleistet. So konnten beispielsweise im Jahr 2020 von 220 Anfragen im Rahmen der Wochenbettversorgung 218 Frauen an Hebammen vermittelt werden. Seit Oktober 2020 wird an Sonn- und Feiertagen eine Hebammensprechstunde ohne Terminvergabe (Wochenbettambulanz) am Klinikum Aschaffenburg angeboten. Darüber hinaus konnten Externate und Fortbildungen von mit der Koordinierungsstelle zusammenarbeitenden Hebammen gefördert werden.
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 14.08.2018, deren Förderzeitraum bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, fördert der Freistaat Bayern 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dieses Projekts. Mit Schreiben vom 24.08.2021 hat die Verwaltung einen weiteren Antrag auf Förderung gestellt, dessen Eingang und die damit verbundene Erlaubnis auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bestätigt wurde.
Aufgrund des Beschlusses des dortigen Jugendhilfeausschusses vom 12.11.2019 beteiligt sich der Landkreis Aschaffenburg in Höhe von 50 % an den ungedeckten Kosten der Koordinierungsstelle. Eine weitere Beteiligung bis zum 31.12.2022 wurde im Jugendhilfeausschuss des Landkreises vom 16.09.2021 bereits beschlossen.
Im Falle einer Fortführung der Koordinierungsstelle fallen für die Stadt Aschaffenburg im Jahr 2022 voraussichtlich Kosten in Höhe von 3.000,00 bis 5.000,00 € an.
Das Projekt zur Hebammenversorgung in der Stadt und Landkreis Aschaffenburg ist trotz der pandemiebedingten Herausforderungen gut angelaufen.
Eine funktionierende Hebammenversorgung und Geburtshilfe liegen im Interesse der Bevölkerung und auch der Jugendhilfe. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Koordinierungsstelle fortzuführen solange diese durch den Freistaat Bayern gefördert wird.
.Beschluss:
I. Der Haupt- und Finanzsenat stimmt der Fortführung der „Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg“ bis zum 31.12.2022 zu.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.02.2022 07:34 Uhr