Datum: 10.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/10/1/21 SPNr. vor TOP Nr. 1 zu TOP 1-3 Übergreifende Anträge zu den TOP´s 1-3
2PVS/10/2/21 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27); - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
3PVS/10/3/21 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28); - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
4PVS/10/4/21 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 4319 bis zum Fußweg Fl.-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Fl.-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29); - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
5PVS/10/5/21 Bachgaubahn Machbarkeitsstudie Endbericht Gäste: Sachvortrag durch das Büro TTK - Dr. Rainer Schwarzmann
6PVS/10/6/21 Clemensheim - Anschluss Bahnweg
7PVS/10/7/21 Bahnübergang Automuseum - Planungsvereinbarung; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.02.2021
8PVS/10/8/21 Bischbergweg - Sanierung Fuß- und Radweg
9PVS/10/9/21 Comeniusschule: Ersatzneubau der Fuß- und Andienungsbrücke - Vorstellung der Entwurfsplanung

zum Seitenanfang

1. / PVS/10/1/21. SPNr. vor TOP Nr. 1 zu TOP 1-3 Übergreifende Anträge zu den TOP´s 1-3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Beschließend 1PVS/10/1/21

.Beschluss: 1

Antrag der GRÜNEN

(…) Tiefgaragen oder andere Gebäudeteile unterhalb der Geländeoberfläche müssen nicht in die „Grünfläche des Gebäudes“ eingerechnet werden, wenn sie mit einer mindestens 80 cm (statt bisher 50 cm) starken Schicht von bepflanztem Bodensubstrat überdeckt und intensiv begrünt sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 5, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Antrag der CSU

Die CSU beantragt, im Bebauungsplan durch textliche Festsetzung zu regeln, dass seitliche Abstandsflächen von Gebäuden so zu bemessen sind, wie dies die bis zum 31.01.2021 geltende (alte) Bayerische Bauordnung verlangt hätte.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

2. / PVS/10/2/21. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27); - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Vorberatend 2PVS/10/2/21
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.11.2021 ö Beschließend 8PL/16/8/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung zum Verfahrensstand

Mit dem „Aufstellungsbeschluss“ hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg in seiner Sitzung am 07.10.2019 das Aufstellungsverfahren qualifizierter Bebauungspläne für drei Teilgebiete am „Godelsberg“ zwischen Bismarckallee und Ludwigsallee eingeleitet, und zwar für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29).

Danach beauftragte der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 19.10.2020 die Verwaltung, die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. Wesentlicher Gegenstand dieses Verfahrensschritts waren Planungsziele und ein Bebauungsplan-Vorentwurf für jedes der drei Plangebiete. 
Die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ wurde im Zeitraum vom 11.01. bis 19.02.2021 durchgeführt.

Den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Bebauungsplanentwürfe für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (3/29) auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beratung und Billigung vorzulegen.

Die Ausarbeitung der Bebauungsplanentwürfe und deren Begründung incl. Umweltbericht ist inzwischen erfolgt.


Zu 1:        Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans vom 25.10.2021

Für das Plangebiet „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27) hat das Stadtplanungsamt den Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Weitestgehend übernimmt dieser Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 die Inhalte des Bebauungsplan-Vorentwurfs vom 19.10.2020.

Wie vom Stadtrat in seiner Sitzung am 28.06.2021 beschlossen, sind folgende wesentliche Planänderungen bzw. –ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Begründung eingearbeitet worden:

- Überbaubare Grundstücksflächen: Mindesttiefe von Baufenstern = 15m statt 12m 
- Grünordnung: Entwicklung einer Straßenbaumreihe im südwestlichen Abschnitt der Yorckstraße zwischen Ludwigsallee und Arndtstraße

Auf Hinweis oder Anregung einzelner Behörden und Träger öffentlicher Belange sind folgende Änderungen oder Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Begründung eingearbeitet worden (vom Stadtrat in gleicher Sitzung am 28.06.2021 im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden zustimmend zur Kenntnis genommen):

- Verwendung einer aktuellen Katastergrundlage für den zeichnerischen Teil der Bebauungspläne
- Grundlegende Sicherung der Baumreihen in Ludwigsallee und Moltkestraße durch Festsetzung
- Ergänzung einer Pflanzliste zu den grünordnerischen Festsetzungen 
- Aufnahme von diversen Hinweisen in die Bebauungsplanentwürfe (z.B. zur Versickerung von Niederschlagswasser, zum Artenschutz und zum Schutz vor Verkehrslärm)


Weiterhin wurden seitens des Stadtplanungsamtes zwei planungsrechtliche Regelungen ergänzt, nämlich zur baulichen Höhe von Gebäuden und zu Dachaufbauten auf geneigten Dächern.
Schließlich wurden in Planzeichnung und Text punktuell redaktionelle Fehler beseitigt und Präzisierungen (mit geringer inhaltlicher Relevanz) vorgenommen. Der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan sowie der Entwurf des Umweltberichts (Anlage zur Begründung) wurden erstellt.


Zu 2:        Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 können nun die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden (§ 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB).
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die „öffentliche Auslegung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Die „öffentliche Auslegung“ erfolgt durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs im Rathaus; nach gesetzlicher Vorschrift (§ 3 Abs.2 Satz 1 BauGB) sind die Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat auszuhängen. 
Aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie noch gegebenen Zugangsbeschränkungen zum Rathaus wird vorgeschlagen, diese Frist auf sechs Wochen auszudehnen; nach entsprechender Terminvereinbarung können sich Bürgerinnen und Bürger im Rathaus während dieser Frist über die ausgehängten Planunterlagen informieren und sich bei Bedarf von einer fachkundigen Person aus dem Stadtplanungsamt erklären lassen.  
Parallel sollen während der Auslegungsfrist ergänzend wieder digitale Informations- und Beteiligungsformen angeboten werden, wie dies bereits bei der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ praktiziert worden ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 25.10.2021 für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) mit Begründungsentwurf vom 25.10.2021 incl. Umweltbericht wird gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf des Bebauungsplans vom 25.10.2021 für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) mit Begründungsentwurf vom 25.10.2021 incl. Umweltbericht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

3. / PVS/10/3/21. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28); - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Vorberatend 3PVS/10/3/21
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.11.2021 ö Beschließend 9PL/16/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung zum Verfahrensstand

Mit dem „Aufstellungsbeschluss“ hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg in seiner Sitzung am 07.10.2019 das Aufstellungsverfahren qualifizierter Bebauungspläne für drei Teilgebiete am „Godelsberg“ zwischen Bismarckallee und Ludwigsallee eingeleitet, und zwar für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29).

Danach beauftragte der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 19.10.2020 die Verwaltung, die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. Wesentlicher Gegenstand dieses Verfahrensschritts waren Planungsziele und ein Bebauungsplan-Vorentwurf für jedes der drei Plangebiete. 
Die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ wurde im Zeitraum vom 11.01. bis 19.02.2021 durchgeführt.

Den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Bebauungsplanentwürfe für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (3/29) auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beratung und Billigung vorzulegen.

Die Ausarbeitung der Bebauungsplanentwürfe und deren Begründung incl. Umweltbericht ist inzwischen erfolgt.


Zu 1:        Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans vom 25.10.2021

Für das Plangebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) hat das Stadtplanungsamt den Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Weitestgehend übernimmt dieser Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 die Inhalte des Bebauungsplan-Vorentwurfs vom 19.10.2020.

Wie vom Stadtrat in seiner Sitzung am 28.06.2021 beschlossen, sind folgende wesentliche Planänderungen bzw. –ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Begründung eingearbeitet worden:

- Art der baulichen Nutzung: „Allgemeines Wohngebiet“ statt „Reines Wohngebiet“ 
- Überbaubare Grundstücksflächen: Mindesttiefe von Baufenstern = 15m statt 12m 
- Grünordnung: Entwicklung einer Straßenbaumreihe im südwestlichen Abschnitt der Yorckstraße zwischen Ludwigsallee und Arndtstraße

Auf Hinweis oder Anregung einzelner Behörden und Träger öffentlicher Belange sind folgende Änderungen oder Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Begründung eingearbeitet worden (vom Stadtrat in gleicher Sitzung am 28.06.2021 im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden zustimmend zur Kenntnis genommen):

- Verwendung einer aktuellen Katastergrundlage für den zeichnerischen Teil der Bebauungspläne
- Grundlegende Sicherung der Baumreihen in der Ludwigsallee durch Festsetzung
- Ergänzung einer Pflanzliste zu den grünordnerischen Festsetzungen 
- Aufnahme von diversen Hinweisen in die Bebauungsplanentwürfe (z.B. zur Versickerung von Niederschlagswasser, zum Artenschutz und zum Schutz vor Verkehrslärm)


Weiterhin wurden seitens des Stadtplanungsamtes zwei planungsrechtliche Regelungen ergänzt, nämlich zur baulichen Höhe von Gebäuden und zu Dachaufbauten auf geneigten Dächern.
Schließlich wurden in Planzeichnung und Text punktuell redaktionelle Fehler beseitigt und Präzisierungen (mit geringer inhaltlicher Relevanz) vorgenommen. Der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan sowie der Entwurf des Umweltberichts (Anlage zur Begründung) wurden erstellt.


Zu 2:        Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 können nun die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden (§ 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB).
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die „öffentliche Auslegung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Die „öffentliche Auslegung“ erfolgt durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs im Rathaus; nach gesetzlicher Vorschrift (§ 3 Abs.2 Satz 1 BauGB) sind die Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat auszuhängen. 
Aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie noch gegebenen Zugangsbeschränkungen zum Rathaus wird vorgeschlagen, diese Frist auf sechs Wochen auszudehnen; nach entsprechender Terminvereinbarung können sich Bürgerinnen und Bürger im Rathaus während dieser Frist über die ausgehängten Planunterlagen informieren und sich bei Bedarf von einer fachkundigen Person aus dem Stadtplanungsamt erklären lassen.  
Parallel sollen während der Auslegungsfrist ergänzend wieder digitale Informations- und Beteiligungsformen angeboten werden, wie dies bereits bei der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ praktiziert worden ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 25.10.2021 für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) mit Begründungsentwurf vom 25.10.2021 incl. Umweltbericht wird gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf des Bebauungsplans vom 25.10.2021 für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) mit Begründungsentwurf vom 25.10.2021 incl. Umweltbericht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

4. / PVS/10/4/21. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 4319 bis zum Fußweg Fl.-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Fl.-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29); - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Vorberatend 4PVS/10/4/21
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.11.2021 ö Beschließend 10PL/16/10/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung zum Verfahrensstand

Mit dem „Aufstellungsbeschluss“ hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg in seiner Sitzung am 07.10.2019 das Aufstellungsverfahren qualifizierter Bebauungspläne für drei Teilgebiete am „Godelsberg“ zwischen Bismarckallee und Ludwigsallee eingeleitet, und zwar für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29).

Danach beauftragte der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 19.10.2020 die Verwaltung, die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. Wesentlicher Gegenstand dieses Verfahrensschritts waren Planungsziele und ein Bebauungsplan-Vorentwurf für jedes der drei Plangebiete. 
Die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden“ wurde im Zeitraum vom 11.01. bis 19.02.2021 durchgeführt.

Den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Bebauungsplanentwürfe für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (3/29) auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beratung und Billigung vorzulegen.

Die Ausarbeitung der Bebauungsplanentwürfe und deren Begründung incl. Umweltbericht ist inzwischen erfolgt.


Zu 1:        Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans vom 25.10.2021

Für das Plangebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29) hat das Stadtplanungsamt den Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Weitestgehend übernimmt dieser Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 die Inhalte des Bebauungsplan-Vorentwurfs vom 19.10.2020.

Wie vom Stadtrat in seiner Sitzung am 28.06.2021 beschlossen, sind folgende wesentliche Planänderungen bzw. –ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Begründung eingearbeitet worden:

- Art der baulichen Nutzung: „Allgemeines Wohngebiet“ statt „Reines Wohngebiet“ 
- Überbaubare Grundstücksflächen: Mindesttiefe von Baufenstern = 15m statt 12m 
- Grünordnung: Entwicklung einer Straßenbaumreihe im südwestlichen Abschnitt der Yorckstraße zwischen Ludwigsallee und Arndtstraße

Auf Hinweis oder Anregung einzelner Behörden und Träger öffentlicher Belange sind folgende Änderungen oder Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Begründung eingearbeitet worden (vom Stadtrat in gleicher Sitzung am 28.06.2021 im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden zustimmend zur Kenntnis genommen):

- Verwendung einer aktuellen Katastergrundlage für den zeichnerischen Teil der Bebauungspläne
- Teilweise Änderung von „privater Grünfläche“ zu „Waldfläche“ 
- Festsetzung einer Erhaltungsbindung für drei große Bäume auf der Grünfläche an der Ecke Yorckstraße / Arndtstraße
- Ergänzung einer Pflanzliste zu den grünordnerischen Festsetzungen 
- Aufnahme von diversen Hinweisen in die Bebauungsplanentwürfe (z.B. zur Versickerung von Niederschlagswasser, zum Artenschutz und zum Schutz vor Verkehrslärm)


Weiterhin wurden seitens des Stadtplanungsamtes zwei planungsrechtliche Regelungen ergänzt, nämlich zur baulichen Höhe von Gebäuden und zu Dachaufbauten auf geneigten Dächern.
Schließlich wurden in Planzeichnung und Text punktuell redaktionelle Fehler beseitigt und Präzisierungen (mit geringer inhaltlicher Relevanz) vorgenommen. Der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan sowie der Entwurf des Umweltberichts (Anlage zur Begründung) wurden erstellt.


Zu 2:        Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 können nun die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden (§ 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB).
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die „öffentliche Auslegung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Die „öffentliche Auslegung“ erfolgt durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs im Rathaus; nach gesetzlicher Vorschrift (§ 3 Abs.2 Satz 1 BauGB) sind die Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat auszuhängen. 
Aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie noch gegebenen Zugangsbeschränkungen zum Rathaus wird vorgeschlagen, diese Frist auf sechs Wochen auszudehnen; nach entsprechender Terminvereinbarung können sich Bürgerinnen und Bürger im Rathaus während dieser Frist über die ausgehängten Planunterlagen informieren und sich bei Bedarf von einer fachkundigen Person aus dem Stadtplanungsamt erklären lassen.  
Parallel sollen während der Auslegungsfrist ergänzend wieder digitale Informations- und Beteiligungsformen angeboten werden, wie dies bereits bei der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ praktiziert worden ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 25.10.2021 für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 4319 bis zum Fußweg Fl.-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Fl.-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) mit Begründungsentwurf vom 25.10.2021 incl. Umweltbericht wird gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf des Bebauungsplans vom 25.10.2021 für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 4319 bis zum Fußweg Fl.-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Fl.-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) mit Begründungsentwurf vom 25.10.2021 incl. Umweltbericht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

5. / PVS/10/5/21. Bachgaubahn Machbarkeitsstudie Endbericht Gäste: Sachvortrag durch das Büro TTK - Dr. Rainer Schwarzmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Beschließend 5PVS/10/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Rückblick zum Beschluss des Zwischenberichts vom 11.11.2020
Der Beschluss zum Zwischenbericht beinhaltete neben der Darstellung der bis dahin erworbenen Grundlagendaten vor allem eine Richtungsweisung für die beiden Verkehrsträger Bahn und Bus, welche gleichsam im Korridor Großostheim – Aschaffenburg untersucht wurden.
Für die Bahn war die Trassierung vorgegeben (= ehemalige Bahntrasse). Die Verbindung sollte im 60-Minuten-Takt in der Normalverkehrszeit und im 30-Minuten-Takt zur Hauptverkehrszeit betrieben werden. Eine Anbindung nach Leider sollte vorläufig nicht weiterverfolgt werden.
Für den Bus standen für drei Abschnitte zwischen Aschaffenburg und Großostheim jeweils drei Varianten zur Verfügung, aus denen folgende Vorzugsvariante für den Trassenverlauf gewählt und beschlossen wurde:
Abschnitt Aschaffenburg
ROB – Zentrum – Großostheimer Straße (=momentane Linienführung 53-55)
Abschnitt Nilkheim-Großostheim
Großostheimer Str. – Wailandtstraße - Feldweg parallel zur Bachgaubahntrasse – Bachgaubahntrasse
Abschnitt Großostheim
Schaafheimer Straße (Verlauf wie Linie 55)
Unter diesen Rahmenbedingungen sollten die weiteren Bearbeitungsschritte erfolgen – konkret die Ausarbeitung entsprechend detaillierter Lagepläne und letztlich die Potenzialermittlung der Fahrgäste. Im Folgenden werden die Ausarbeitungen für das Bahn- und Schnellbuskonzept näher erläutert:

2        Bahnkonzept
Eingangsdaten für das Bahnkonzept sind:
  • Betriebszeit 5-23 Uhr im Stundentakt (entspricht bayerischen Bedienungsstandards)
  • Eingleisiger Ausbau der 4,4 km langen Strecke ab Abzweig Leider, davon 3 km Neubaustrecke ab Gewerbegebiet Nilkheim bis Großostheim
  • Neue Haltepunkte: Großostheim – Nilkheim Industriegebiet – Nilkheim
  • Bestehende Haltepunkte: Südbahnhof – Hochschule – Aschaffenburg Hbf.
  • ein dichterer Takt, Durchbindungen mit weiteren Regionalzügen in Aschaffenburg Hbf. sind betrieblich nicht möglich aufgrund der angespannten Situation an diesem Knoten

Bei Reaktivierungsvorhaben von Bahnstrecken ist es erforderlich, den weitgehend parallel geführten Busverkehr im Korridor zu betrachten. Hier sind es die Linie 53-54-55, die Großostheim mit Aschaffenburg und allen Zielen auf dem Weg dorthin verbinden.
Für das Bahnkonzept wurden zwei Varianten des straßengebundenen ÖPNV definiert:


Variante 1: Bachgaubahn – ÖPNV maximal
Hier verkehren neben der Bachgaubahn die Buslinien 53-54-55 wie bisher auch und stellen damit auch die Relationen her, die mit der Bachgaubahn nicht direkt möglich sind, wie z. B. Großostheim – Nilkheim, Aspenweg. Durch die Bachgaubahn entsteht ein zusätzliches Fahrtenangebot.

Variante 2: Bachgaubahn – Kompromiss Bahn und Bus
Hier endet die Linie 53 am Schienenhaltepunkt Großostheim und fährt nicht weiter bis Aschaffenburg. Somit bleibt die Anzahl der Fahrtmöglichkeiten zwischen Großostheim und Aschaffenburg gleich: die entfallenden Fahrten der Linie 53 werden quantitativ von der Bachgaubahn ersetzt.

3        Schnellbuskonzept
Mit zunehmender Konkretisierung des Schnellbuskonzepts kamen den Auftraggebern Zweifel ob der Realisierbarkeit und des Nutzenvorteils auf. Insbesondere ist hiermit der Streckenabschnitt durch das Gewerbegebiet Nilkheim-West gemeint. Die geringe Flächenverfügbarkeit, die hohen, stoßhaft auftretenden Verkehrsspitzen, der massive Lieferverkehr und der insgesamt umwegige Linienverlauf führten zu dem Entschluss, noch eine weitere Variante zu untersuchen. Somit liegen auch im Buskonzept zwei Varianten vor:
Variante 1: Schnellbus auf Bachgaubahntrasse
Das ist die wie unter 1 beschriebene Variante durch das Gewerbegebiet Nilkheim-West. Fahrzeit: 18 Minuten
Variante 2: Schnellbus auf bestehendem Linienweg
Der bestehende Linienweg stellt die kürzeste Verbindung zwischen Großostheim und Aschaffenburg dar. Der momentane Nachteil sind die hohen Zeitverluste zu den Hauptverkehrszeiten. Daher zielt diese Variante darauf ab, den Bus an den Stellen des Linienwegs zu beschleunigen, an denen er Zeit verliert. Dies erfolgt mit Hilfe von Busspuren und Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen. Fahrzeit: 16 Minuten.
Für beide Varianten gilt grundsätzlich:
Der Schnellbus ist ein zusätzliches Angebot zu den bestehenden Busfahrplänen. Stündliche Bedienung von 5-23 Uhr wird angenommen, um die Vergleichbarkeit mit der Bachgaubahn herzustellen. Der Schnellbus bedient nur ausgewählte Haltestellen auf seinem Linienweg.

4        Fahrgastpotenzial
Eine wesentliche Entscheidungsgrundlage ist die Ermittlung des Fahrgastpotenzials, das sich durch die verschiedenen Konzepte und Varianten einstellt. Die Fahrgastprognose erfolgt gemäß der Methode der Standardisierten Bewertung und wurde im Vorfeld mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) abgestimmt. Bild 1 fasst die Ergebnisse der Fahrgastprognose zusammen:

Bild 1: Fahrgastpotenziale Bahn / Schnellbus


Die Reaktivierung der Bachgaubahn vermag deutlich mehr Fahrgäste auf sich zu vereinen als ein Schnellbus. Auch hinsichtlich der neu hinzugewonnenen Fahrgäste schneidet die Bahn deutlich besser ab. Das Mindestkriterium von 1.000 Personenkilometern je Kilometer reaktivierter Strecke wird von keiner der beiden Bahn-Varianten erreicht. Am besten schneidet hierbei die Variante "Kompromiss Bahn und Bus" ab, die immerhin 800 Personenkilometer erreicht.
Bei den Bahnvarianten wird deutlich, dass bei einem unveränderten Busangebot weniger Fahrgäste die Bahn nutzen werden. Bei der Reduzierung des Busangebots durch die Linie 53 wird die Bahn stärker nachgefragt.
Bei den Schnellbusvarianten gibt es keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Fahrgastanzahl.


5        Kostenschätzung
Dem Bild 2 sind die Kostenschätzungen für die Infrastruktur zu entnehmen. Betriebskosten bzw. deren Einsparung bei der Bahnvariante "Kompromiss Bahn und Bus" werden nicht betrachtet.




6        Fazit
Das Mindestkriterium von 1.000 Personenkilometern je Kilometer reaktivierter Strecke erreicht die Bachgaubahn mit 800 Personenkilometern nicht. Eine förderungsgestützte Reaktivierung der Bachgaubahn ist damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Unabhängig von diesem Kriterium ist das Ergebnis von 1.400 bis 1.500 Fahrgäste der Bachgaubahn und besonders bis zu 440 neu gewonnene Fahrgäste im ÖPNV positiv zu bewerten. Die Bahn-Varianten generieren deutlich mehr Fahrgastpotenzial als die Schnellbus-Varianten.
Die beteiligten Gebietskörperschaften sehen durch den zunehmenden Druck auf den Verkehrssektor, verstärkt CO2-Einsparungen voranzutreiben, gleichzeitig den Druck auf den künftigen Gesetzgeber gegeben, die Kriterien für Bahnreaktivierungen zu überdenken und herabzusetzen. Es wird empfohlen, dass sich die Gebietskörperschaften hierzu bei den entsprechenden Ministerien positionieren.
Auch wenn eine Reaktivierung der Bachgaubahn erst bei besseren Förder- bzw. Bestellmodalitäten erfolgen kann, werden nach wie vor parallel mehrere Buslinien verlaufen, um den ÖPNV mit seinen unterschiedlichen Ziel- und Quellverkehren auf diesem Linienbündel zu gewährleisten.  Es ist daher unabdingbar, den Linienverkehr nach den Empfehlungen des Gutachtens (Schnellbuslinie Variante 2) zu beschleunigen. Es ist deshalb zu prüfen, ob beim vom Staatlichen Bauamt angestrebten Ausbau der Abfahrt „Großostheim“ an der B 469 Busbeschleunigungsspuren über das Brückenbauwerk oder zur Ein- und Ausfahrt in die Großostheimer Straße der Stadt Aschaffenburg zu einer Steigerung der Attraktivität der Linien und damit des ÖPNV führen können.


Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
Anlage 1: Endbericht Machbarkeitsstudie 

.Beschluss:

I. 
  1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Bachgaubahn der beauftragten Planungsbüros TTK GmbH und der PTV Group werden zur Kenntnis genommen sowie methodisch und fachlich anerkannt (Anlage 1).

  1. Aufbauend auf den Ergebnissen der Untersuchung, die derzeit zu dem Schluss kommt, dass das geforderte Kriterium (1.000 Fahrgast-km / km-Neubaustrecke) für die Bestellung des Schienenverkehrs durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) nicht erreicht wird, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, sich bei den zuständigen Ministerien für eine Abänderung der Regularien zur Reaktivierung von Bahnstrecken einzusetzen.

  1. Auch wenn eine Reaktivierung der Bachgaubahn bei besseren Förder-/Bestellmodalitäten erfolgen kann, werden nach wie vor parallel mehrere Buslinien verlaufen, um den ÖPNV mit seinen unterschiedlichen Ziel- und Quellverkehren auf diesem Linienbündel zu gewährleisten.  Es ist daher unabdingbar den Linienverkehr nach den Empfehlungen des Gutachtens (Schnellbuslinie Variante 2) zu beschleunigen. Es ist deshalb zu prüfen, ob beim vom Staatlichen Bauamt angestrebten Ausbau der Abfahrt „Großostheim“ an der B469 Busbeschleunigungsspuren über das Brückenbauwerk oder zur Ein- und Ausfahrt in die Großostheimer Straße der Stadt Aschaffenburg zu einer Steigerung der Attraktivität der Linien und damit des ÖPNV führen können.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und dem Markt Großostheim eine Vorstudie für die unter Nr. 3 genannten Punkte erstellen zu lassen, um die Anforderungen an die Ausbauplanung des Staatlichen Bauamts hinreichend darstellen zu können. Hierfür ist eine Kostenvereinbarung auszuarbeiten.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. / PVS/10/6/21. Clemensheim - Anschluss Bahnweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Beschließend 6PVS/10/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Ausgangslage
Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages wurde für das Gebiet zwischen Clemensstraße/ Emilienstraße/ Bertastraße und Helenenstraße (ehem. Clemensheim) ein städtebauliches Konzept mit verschiedenen neuen Nutzungen beschlossen (PVS, 05.10.2020). Dies sieht hierbei Pflegeeinrichtungen, Servicewohnen und Wohnnutzungen für Klinikpersonal sowie eine Kindertagesstätte und einen Raum zur allgemeinen Nutzung der Bürgerinnen und Bürger des Stadtgebietes der Obernauer Kolonie vor. 
Durch diese Neuordnung des Gebietes (Clemensareal) werden Anpassungen an den Verkehrsanlagen der äußeren Erschließung erforderlich, um die neuen Nutzungen adäquat an das bestehende Straßennetz anzubinden und die bestehenden Wohnstraßen der Obernauer Kolonie nicht mit weiterem Verkehr zu belasten. Dabei sollen aber auch Durchgangsverkehre durch die Obernauer Kolonie vermieden werden. Diese Planung obliegt der Stadt Aschaffenburg. Sie ist hierbei gemäß städtebaulichen Vertrags verpflichtet, die äußere Erschließung nach Erhalt der Baugenehmigung innerhalb einer Frist von 18 Monaten fertigzustellen.
Die Anbindung der inneren Erschließung an die öffentlichen Verkehrsanlagen erfolgt durch den Bauherrn und wird einvernehmlich mit der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.  
Die Hauptzufahrt zum Clemensareal soll zukünftig über den Bahnweg erfolgen. Hierzu soll eine neue Verbindung zwischen Clemensstraße und Bahnweg hergestellt werden. Weiterhin wurde ein Verkehrskonzept mit mehreren Planfällen erstellt, welches das neue nutzungsbedingte Verkehrsaufkommen berücksichtigt. Der Focus liegt hierbei auch auf der Vermeidung von Durchgangsverkehren. 

2.        Verkehrliche Anbindung Clemensareal und Bahnweg

Bestehende Anbindung Clemensstraße
Das Clemensareal ist derzeit für den Kfz-Verkehr ausschließlich über die Obernauer Straße erreichbar. 
Für Rad- und Fußgängerverkehre besteht die Möglichkeit über den nördlich verlaufenden Bahnweg auf einer asphaltierten Trasse (Notfallzufahrt, Breite ca. 4,3 m) zum Clemensareal zu gelangen. Hierfür besteht eine baulich gesicherte Querungshilfe. Weiterhin besteht eine für Fuß- und Radverkehr südliche Anbindung der Obernauer Kolonie zwischen Bertastraße und Unterhainstraße.

Geplante Anbindung Clemensstraße und planerische Anpassungen Bahnweg
Die geplanten Bauvorhaben sollen zukünftig über eine neue verkehrliche Erschließung an den Bahnweg angeschlossen werden (Anlage 1).

Neue Straßenverbindung Clemensstraße – Bahnweg:

Die neue verkehrliche Erschließung erfolgt über die bereits bestehende Fuß-/Radwegtrasse bzw. Notzufahrt, welche heute schon die Clemensstraße und den Bahnweg miteinander verbindet. Diese Trasse soll nun entsprechend der aktuellen Regelwerke als Fahrbahn erweitert sowie aus- und umgebaut werden.
Der Verkehrsraum der neuen Straßenanbindung besteht aus einem einseitigen regelkonformen Gehweg (Breite 2,50 m) und einer Fahrbahn mit einer Breite von 5,25 m. Die dimensionierte Straßenbreite beruht auf dem Regelwerk „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und lässt die Begegnung von Pkw und Transportern zu. Das Gefälle der vorgesehenen Straßenanbindung liegt bei rd. 6 %. Bodenbewegungen zur baulichen- und topographischen Anpassung sind aufgrund der Topographie vor allem in den Seitenbereichen nicht zu vermeiden. Der hoch eingezäunte Spielplatz liegt ca. 6-7 m von der Fahrbahn entfernt und ist von der Baumaßnahme nicht betroffen.

Anpassungen Bahnweg:
Aufgrund der neuen Straßenverbindung muss die bestehende Verbindung auf Höhe des Bahnweges baulich angepasst werden. Um Behinderungen des fließenden Verkehres durch linksabbiegende Kfz-Verkehre vom Bahnweg in Richtung Clemensstraße zu vermeiden, ist mittels einer überbreiten Fahrbahn von 5,5 m gem. RMS-2 eine provisorische Aufstellmöglichkeit für Linksabbieger vorgesehen. Die bestehende Querungshilfe bleibt erhalten und wird um ca. 9 m Richtung Südbahnhofstraße versetzt. In diesem Zuge wird auch die Querungstiefe der Insel auf 2,2 bzw. 2,5 m optimiert.
Weiterhin werden die Rad- und Parkierungsanlagen gem. den aktuell gültigen Regelwerken im Planungsbereich angepasst (siehe Anlage 2).  Hierbei werden die Parkstände auf eine Parkstandstiefe von 2 m korrigiert und zum Schutze des Radverkehres ein regelkonformer Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m eingerichtet. Im Bahnweg muss aufgrund zu geringer Parkstandslänge sowie ungenügender Anfahrbarkeit ein Parkstand entfallen. 
Der derzeit nicht regelkonforme Radfahrstreifen wird als regelkonformer Schutzstreifen mit einer Breite von mindestens 1,5 m bis zum Knoten Südbahnhofstraße/ Bahnweg ausgebildet.
 
3.        Bauabwicklung
Gemäß städtebaulichen Vertrages soll die neue Anbindung zum Bahnweg 18 Monate nach Erhalt der Baugenehmigung fertig gestellt sein. Der UVKS hat der Baugenehmigung am 06.10.2021 zugestimmt. 
Der Bauablauf wird innerhalb der dargestellten Rahmenbedingungen des städtebaulichen Vertrages mit dem Investor im Einvernehmen abgestimmt. Ziel ist, den Baustellenverkehr nicht über das Wohngebiet abzuführen, sondern über den Bahnweg. Das wird besonders zu den Hauptverkehrszeiten Umgehungsverkehr induzieren. Hierüber hat die Stadtverwaltung am 30.09. 2021 im Rahmen eines Bürgergespräches informiert. Hierbei stehen zwei Varianten zur Diskussion. Variante 1 beruht auf der Überlegung den Baustellenverkehr über die bereits bestehende Trasse zu führen, während in Variante 2 der Unterbau bereits hergestellt sein und der Oberbau erst nach dem Baustellenverkehr eingebaut würde. 

4.        Erschließungskonzept Obernauer Kolonie
Durch die weitere äußere Erschließung der Obernauer Kolonie wird auch die Möglichkeit eröffnet, durch die Obernauer Kolonie hindurchzufahren. Das wird besonders zu den Hauptverkehrszeiten Durchgangsverkehr induzieren, wenn es zur Staubildung an der Ringstraßenkreuzung kommt.
Zur Abschätzung der Auswirkung der zusätzlichen Erschließung an den Bahnweg wurden modellgestützt folgende Überlegungen bzw. Fälle untersucht:

Null-Fall
Der Null-Fall beinhaltet die Erschließung an den Bahnweg, aber keine weiteren Maßnahmen innerhalb der Kolonie. Dieser theoretische Fall ist wichtig um zu erkennen, welche Folgen allein durch die zusätzliche Anbindung zu erwarten sind. Im Ergebnis zeigt sich, dass ein Durchgangsverkehr in Höhe von rund 700 Fahrzeugen am Tag zu erwarten ist, die sich hauptsächlich von der Obernauer Straße zum Bahnweg hin und in geringem Umfang auch in entgegengesetzter Richtung bewegen. Die Bertastraße wird dabei stärker belastet als die Emilienstraße, weil sie durch ihre Breite einen geringeren Widerstand besitzt. 

Einbahnstraße Emilienstraße
Die Bertastraße wird gesperrt und ein Teilstück der Emilienstraße zur Einbahnstraße in Richtung Süden (Anlage 3). Auch damit ist die Durchfahrt von der Obernauer Straße zum Bahnweg nicht möglich – wohl aber in Gegenrichtung. Diese Relation bietet aber kaum zeitliche Vorteile im Vergleich zum Verbleib auf dem Hauptverkehrsstraßennetz. Die Eckausrundungen der inneren Erschließungsstraßen des Clemensareals sind bzw. sollten derart gestaltet werden, dass die Zu- und Abfahrt stets aus bzw. der Anbindung an den Bahnweg erfolgt.

Sperrung der Berta- und Emilienstraße
Die Bertastraße wird südlich der Tiefgaragenzufahrt des Clemensareals gesperrt Zusätzlich wird die Durchfahrt der Emilienstraße durch eine Sperrung direkt südlich der Umfahrung des Clemensareals unterbunden (Anlage 4). Ein Durchgangsverkehr durch die Kolonie ist somit unmöglich und die Erschließung des Clemensareals erfolgt zwingend über den Bahnweg. Die Sperrung der Emilienstraße birgt aber auch den Nachteil, dass hierdurch zwei Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit entstehen: von Norden her ca. 100 m und von Süden her ca. 50 m. Der Stich von Norden her endet an der Umfahrung des Clemensareals, d. h. die Einmündung kann zum Wenden herangezogen werden. Von Süden her endet der Stich an einer privaten Grundstückszufahrt, die nicht zum Wenden herangezogen werden kann. Auch andere Positionierungen der Sperrung führt immer dazu, dass einer der Stiche keine Wendemöglichkeit besitzt oder die Zufahrt einer privaten Tiefgarage nur sehr erschwert möglich ist.
Diese beiden Varianten wurden in der Bürgerversammlung am 30.09. 2021 in der Stadthalle vorgestellt. Dabei sprach sich bereits die Mehrzahl der Rednerinnen und Redner für die Sperrung beider Straßen aus. Die besondere Situation der Emilienstraße, die sich durch eine Sperrung ergibt, sollte mit den Bewohnerinnen und Bewohnern direkt vor Ort erörtert werden. Der Ortstermin fand am 14.10. statt und im Einvernehmen der anwesenden Anlieger wurde die Lage der Sperrung nördlich der Tiefgaragenzufahrt der Häuser 24 und 26 festgelegt. Von Norden her kann in den Zufahrten zum Clemens-Park gewendet werden. Von Süden her gibt es keine Wendemöglichkeit – hier wenden die Anlieger auf dem Grundstück oder verlassen den recht kurzen Stich rückwärts. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist nur von Süden her möglich und bedarf einer geringen baulichen Anpassung, wenn die Zufahrt auch mit größeren Fahrzeugen in einem Zug möglich sein soll.

Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt zur Organisation der inneren Verkehrserschließung der Obernauer Kolonie den Planfall Sperrung der Berta- und Emilienstraße weiter zu verfolgen. Die Sperrung wird nördlich der Tiefgaragenzufahrt angeordnet und mit einem Dreikantschließsystem ausgestattet.
Die Stellungnahmen der Polizei, der Rettungsleitstelle sowie des Entsorgungsbetriebs sprachen sich vorrangig für den Planfall Einbahnstraße aus. Bei Sperrung beider Straßen muss die Durchlässigkeit für Rettungsfahrzeuge grundsätzlich gegeben sein. Durch das Dreikantsystem ist das gewährleistet.

5.        Umwelt- und Naturschutz
Das Plangebiet wird als Teilfläche eines potenziellen Zauneidechsenhabitates entlang der Bahnanlage angesehen. 
Fledermäuse nutzen den Planungsraum als Durchflug- und Jagdhabitat. 
Die vorhandene Vegetation besteht aus Laubbäumen und einheimischen Sträuchern. Die aktuelle Nutzung lässt ein Vorkommen von sonstigen Tier- und Pflanzenarten nach der FFH-RL nicht erwarten. Sämtliche neu zu versiegelnde Flächen werden gem. der aktuellen Bayerischen Kompensationsverordnung ausgeglichen. Im Zuge der Baumaßnahme muss im Bahnweg ein straßenbegleitender Baum gefällt werden. Darüber hinaus sind ca. 11,- teils kleine, Baumfällungen entlang der bestehenden Zufahrt erforderlich. Die zu entfernenden Bäume werden entsprechend der erforderlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung an anderen Standorten ersetzt.

6.        Baurecht und Grunderwerb
Die betreffenden Flächen sind durch den Bebauungsplan Nr. 06/04 vollständig überplant und als Verkehrs-, Baugebiets- oder Grünfläche festgesetzt.
Die geplante Baumaßnahme liegt im öffentlichen Raum auf Flächen der Stadt Aschaffenburg. Grunderwerb ist nicht erforderlich. 

7.        Abstimmungen sowie Kosten und Finanzierung
Die geplante Baumaßnahme wurde mit dem Umweltamt, Gartenamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde sowie Polizei abgestimmt.
Kostenträger der Baumaßnahme sind die Petersboden Projektgesellschaft mbH& Co. KG (Investor) mit 90% (bis max. 400 000 €) sowie die Stadt Aschaffenburg mit 10%.
Die Kosten für die Baumaßnahme liegen nach derzeitigem Kenntnisstand bei ca. 270.000 €. Darüber hinaus sind in derzeitigem Planungsstand weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können. 
Der städtische Teil der Kosten wird über die Haushaltsstelle Clemensheim und für Radverkehrsmaßnahmen im Bahnweg die Haushaltsstelle Radverkehr finanziert. Derzeit ist vorgesehen, die Haushaltsmittel im Jahr 2022 anzumelden.
Der Beschlussvorlage liegt Folgendes bei:

Anlage 1: Übersichtsplan, Maßstab 1:1000
Anlage 2: Lageplan, Maßstab 1: 250
Anlage 3: Sperrung Bertastraße / Einbahnstraße Emilienstraße
Anlage 4: Sperrung Berta- und Emilienstraße
Anlage 5: Protokoll Bürgerinformation v. 30.09.2021

.Beschluss:

I. 
  1. Die Planung zur verkehrlichen Anbindung des Clemensareals zum Bahnweg sowie die Optimierung der Radverkehrs- und Parkierungsanlagen im Bahnweg werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

  1. Der Sperrung der Emilien- und Bertastraße zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs durch die Obernauer Kolonie und dem sich damit veränderten Erschließungskonzept wird zugestimmt.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. / PVS/10/7/21. Bahnübergang Automuseum - Planungsvereinbarung; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Beschließend 7PVS/10/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Allgemeine Einführung
Die DB Netz AG beabsichtigt die erstmalige Sicherung oder Auflassung des Bahnübergangs am ehemaligen Automuseum an der Obernauer Straße im Bereich der Bushaltestelle „Am Bischberg“. Der aktuell nur mit Umlaufschranken gesicherte Bahnübergang ist eine potenzielle Gefahrenstelle für schwere Unfälle mit Personenschaden. Im Rahmen des Ausbaus, der Beschleunigung und Sicherung der Maintalbahn ist diese Maßnahme grundsätzlich zu befürworten.

Das Ankündigen eines Zuges wird zudem an einem nicht-technisch gesicherten Bahnübergang durch akustische Signale (Pfeifen) sichergestellt. Die Vorschrift besagt, dass pro Pfeiftafel (Signalisierung für den Lokführer zum Pfeifen) etwa 3 Sekunden lang gepfiffen werden muss. Für die anwohnende Bevölkerung stellt dies eine Lärmbelastung dar, die noch in weiter Entfernung zu hören ist.

Von möglichen Ersatzmaßnahmen bei der Variantenprüfung ist auch die Querung der Obernauer Straße als Staatsstraße 2309 betroffen. Aus diesem Grund ist das Staatliche Bauamt als Straßenbaulastträger ebenfalls ein Vertragspartner der Planungsvereinbarung.

Die Querung der Obernauer Straße bei der Bushaltestelle „Am Bischberg“ ist aktuell eine Gefahrenstelle für Fußgänger und Radfahrende. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird vielfach überschritten und die bestehende Querungshilfe an der Obernauer Straße ist zu schmal und nicht ausreichend, um Fußgänger und Radfahrenden eine hohe Verkehrssicherheit zu bieten.

Planungsvereinbarung mit Variantenprüfung
Aktuell sieht die Planungsvereinbarung vier Varianten zur Prüfung vor:
a. Variante 1: Erstmalige technische Sicherung des Bahnüberganges in km 4,579
b. Variante 2: Auflassung des Bahnüberganges in km 4,579 mit Ersatzmaßnahme auf Höhe der Einmündung vom Bischbergweg: Straßenquerung mit Mittelinsel (Querungshilfe)
c. Variante 3: Auflassung des Bahnüberganges in km 4,579 mit Ersatzmaßnahme auf Höhe der Einmündung vom Bischbergweg: Straßenquerung ohne Mittelinsel (Querungshilfe)
d. Variante 4: Auflassung des Bahnüberganges in km 4,579 mit Ersatzmaßnahme auf Höhe der Einmündung vom Bischbergweg: Straßenquerung mittels Radwegunterführung

Die Varianten 1-4 wurden von der DB Netz AG genannt. Die folgende Variante 5 sollte auf Wunsch der Stadtverwaltung Aschaffenburg zusätzlich in die Variantenprüfung aufgenommen werden:
e. Variante 5: Auflassung des Bahnüberganges in km 4,579 mit Ersatzmaßnahme einer Bahnquerung an der bestehenden Kreuzung mittels Geh- und Radwegunterführung unter Bahnstrecke und Staatsstraße.

Bedeutung des Bahnübergangs am ehemaligen Automuseum im Bereich der Bushaltestelle „Am Bischberg“
Der Bahnübergang hat für den Fuß- und Radverkehr eine sehr hohe Bedeutung. Dies wurde auch schon mehrfach im Stadtrat bestätigt. Die folgenden Aspekte sind besonders hervorzuheben:

Naherholung
Der Bahnübergang am ehemaligen Automuseum / Weberei Däfler stellt einen wichtigen Anknüpfungspunkt der Freizeitverbindung Mainwanderweg an das innerstädtische Rad- und Fußwegenetz dar. Der überregional ausgewiesene Mainwanderweg verläuft über Erbig, Sternberg, Bischberg an dieser Stelle wieder hinunter zum Main. Auch der direkte Weg vom Bahnübergang zum Ludwigstempel auf dem Bischberg hinter dem Umspannwerk entlang wäre von einer Auflassung des Bahnübergangs betroffen.
Nur an diesem Bahnübergang ist es den Bürgerinnen und Bürgern aus der Innenstadt kommend möglich, zu Fuß oder mit dem Fahrrad durchgängig „im Grünen“ vom Mainuferweg in den Landschaftsbereich des Bischbergs mit den Streuobstwiesen zu wechseln oder weiter Richtung Obernau entlang der alten Weinbergsmauern zu fahren/wandern. 
Die nächste Querungsmöglichkeit besteht erst an der Bahnunterführung an der Einmündung des Bischbergweges in ca. 1,1 km Entfernung. Erst in 12-15 Minuten kann diese Einmündung entlang der sehr emissionsträchtigen und viel befahrenen Obernauer Straße erreicht werden. Der Geh- und Radweg direkt neben der Straße ist aber sehr unattraktiv, insbesondere können sich Kinder oder Hunde hier dort nicht frei und sicher bewegen.
Als zweite Möglichkeit könnte der Bischberg auch vom Ruderclub „Am Floßhafen“ aus über die Straßen „Am Häßbach“ und „Unterhainstraße“ erreicht werden. Beide Straßen haben aber keinen sichernden Bordstein und es bedeutet einen deutlichen Umweg von 1,75 km, um von dort auf den Mainwanderweg auf der östlichen Seite des Bahnübergangs zu gelangen.
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung sind beide anderen Wegemöglichkeiten insbesondere für Fußgänger zu weit und zu unattraktiv.

Nahmobilität und Radverkehr
Im Radverkehrsnetz der Stadt Aschaffenburg haben beide Geh- und Radwege westlich und östlich der Bahnlinie in Richtung Obernau eine sehr hohe Bedeutung. Beide sind im Radverkehrsnetz des Radverkehrskonzeptes klassifiziert und mit einer Wegweisung ausgestattet. Der Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2309 und westlich der Bahnlinie ist dabei die Radhauptverbindung 1. Ordnung (Alltagsradverkehr) mit der direkteren Verbindung in die Ortsmitte von Obernau. Hier ist die soziale Sicherheit höher und die Beleuchtung umfangreicher.
Aber auch der als Freizeitroute klassifizierte Geh- und Radweg östlich der Bahn hat eine Bedeutung im Alltagsradverkehr. Denn noch fehlt ein wichtiges Stück vom Geh- und Radweg an der Maintalstraße. Außerdem hat die St 2309 in Obernau ohnehin eine hohe Trennwirkung. Aus diesem Grund fahren Radfahrende aus dem Osten Obernaus im Alltagsradverkehr auf der Freizeitroute östlich der Bahn, um dann an diesem Bahnübergang auf den Mainuferweg zu wechseln. Wegen der Führung abseits der Straße und wegen der wesentlich höheren landschaftlichen Qualität präferieren viele Obernauer Bürgerinnen ohnehin diese Route.

Verkehrszählung
Vom Donnerstag 08.07.2021 bis Sonntag 12.07.2021 wurde eine Verkehrszählung von Fußgängern und Radfahrenden am Bahnübergang am ehemaligen Automuseum durchgeführt. In diesem Zeitraum passierten 2.151 Bürgerinnen und Bürger diesen Übergang. Davon fuhren 1.557 mit dem Fahrrad (72 %) und 594 gingen zu Fuß (28 %).
Diese Zahlen verdeutlichen die sehr hohe Bedeutung der Verbindung für Fußgänger und Radfahrer. Eine Sperrung dieser Verbindung würde zu großen Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. In Anbetracht des Zieles zur Förderung der umweltfreundlichen Nahmobilität wäre eine Schließung des Übergangs auch das falsche Signal.

Empfehlung der Stadtverwaltung
Aus diesen Gründen präferiert die Stadtverwaltung grundsätzlich die Varianten 1 oder 5. Im Rahmen der planerischen Untersuchung der Variante 5 mit einer Bahnunterquerung am jetzigen Standort des Übergangs beim ehemaligen Automuseum ein Gesamtbauwerk sollte die zusätzliche Unterquerung der Obernauer Straße St 2309 betrachtet werden. Erst eine barrierefreie Querung von Bahnlinie und Staatstraße wäre der größtmögliche Gewinn an Verkehrssicherheit und eine Förderung umweltfreundlicher Mobilität.
Die Varianten 2-4 mit der Auflassung des Bahnübergangs und der Schaffung einer Ersatzmaßnahme an der Einmündung des Bischbergweges verschlechtern die Naherholungsmöglichkeit und die Rahmenbedingungen für den Fuß- und Radverkehr deutlich. Auch wenn es vereinzelt mal zu Beschwerden aufgrund der Lärmbelästigung durch die Pfeifgeräusche gab – insbesondere nachdem die Gebäude des ehemaligen Rossobianco abgerissen und dadurch der Schallschutz entfernt wurde – wurde schon 2014 eine Unterschriftenliste der Anwohner zum Erhalt des Bahnübergangs abgegeben, als dies seinerzeit schon einmal Thema war. Deshalb werden die Varianten 2-4 keine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern finden. 
Auch die Stadtverwaltung steht den Varianten 2-4 kritisch gegenüber. Einer Überprüfung der Möglichkeiten im Rahmen der Planungsvereinbarung zu Vergleichszwecken wird aber auf Wunsch der anderen Vertragspartner zugestimmt. Dies festigt auch die spätere Entscheidungsgrundlage.


Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
  1. Entwurf Planungsvereinbarung
  2. Luftbild Bahnübergang
  3. Foto Bahnübergang
  4. Auszug Radverkehrsnetz
  5. Verkehrszählung am Bahnübergang - Standort
  6. Verkehrszählung am Bahnübergang - Auswertung

.Beschluss:

I. 
  1. Das Vorhaben mit dem Ziel der Auflassung oder der technischen Sicherung des Bahnübergangs in Bahn-km 4,579 am ehemaligen Automuseum wurde zur Kenntnis genommen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsvereinbarung mit der DB-Netz AG und dem Staatlichen Bauamt abzuschließen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Abschluss der Planungsvereinbarung eine Variante 5 „Bahnquerung mittels Geh- und Radwegunterführung“ aufzunehmen und auch die Unterquerung der Obernauer Straße (ST 2309) in einem Gesamtbauwerk zu prüfen.

  2. Die Stadt Aschaffenburg favorisiert eine verkehrssichere Querungsmöglichkeit im Bereich des ehemaligen Automuseums (Variante 1 oder 5). Denn die Querungsmöglichkeit hat für die Naherholung und die umweltfreundliche Nahmobilität der Bürgerinnen und Bürger eine sehr hohe Bedeutung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtrat über die Ergebnisse der Variantenprüfung zu informieren.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. / PVS/10/8/21. Bischbergweg - Sanierung Fuß- und Radweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Beschließend 8PVS/10/8/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Allgemeine Einführung
Der Bischbergweg hat eine hohe Bedeutung im Radverkehrsnetz. Er ist Bestandteil des Radwegweisungsnetzes und er wird in der Netzhierarchie des Radverkehrskonzeptes als „Freizeitroute“ geführt. Zwischen den großen und einwohnerstarken Stadtteilen Obernau und Schweinheim ist der Bischbergweg zudem die Alltags-Radverbindung, da es die kürzeste asphaltierte Route ist und nicht durch den Wald führt. Das Fahrrad hat gegenüber dem Busverkehr zwischen Obernau und Schweinheim wegen der direkteren Route einen deutlichen Zeitvorteil.
Die Entfernung zwischen den beiden Stadtteilzentren beträgt ca. 4,0 km. Die Oberfläche ist davon auf knapp 1,0 km sehr schadhaft. Dies betrifft den Steigungs- bzw. Gefällebereich südlich des Bischberges. Dieser ist für die Radfahrenden ein Gefahrenpotenzial.
Der Bischbergweg war ursprünglich nicht für 2021 zur Sanierung vorgesehen. Er steht aber aufgrund des vorliegenden Schadensbildes auf der internen Projektliste vom Radverkehr. Da im Rahmen der Ausschreibung zur baulichen Sanierung des Radweges nach Sulzbach ein deutlich günstigeres Angebot eingegangen ist und am 18.10.2021 beauftragt wurde, könnten die eingesparten Mittel kurzfristig zur Sanierung der Oberfläche des Bischbergweges eingesetzt werden.
Von allen Projekten ist ausschließlich diese Maßnahme noch in 2021 von der Firma Aulbach im Rahmen des Jahres-Vertrages umsetzbar. Denn es handelt sich um reine Asphaltierungsmaßnahme ohne weitere besondere Nebenarbeiten. Zudem braucht nur diese Maßnahme keine weiteren Planungen, Genehmigungen, Abstimmungen oder komplizierte Umleitungen. Somit könnten mit dieser Maßnahme die eingesparten Mittel dennoch der Radverkehrsförderung zu Gute kommen.

Kostenschätzung
Die Kosten der Sanierung des Bischbergweges belaufen sich auf ca. 150.000 EUR.

Angaben zur Klimawirkung
Die bauliche Sanierung von schadhaften Bereichen im Radverkehrsnetz steigert die Attraktivität des Radverkehrs insgesamt. Die Maßnahme stellt eine langfristige Förderung des Radverkehrs dar und ist geeignet, die Anzahl von Kfz-Fahrten zwischen Obernau und Schweinheim dauerhaft und nachhaltig zu reduzieren.


Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
  1. Luftbild Sanierung Bischbergweg
  2. Beispielfoto schadhafter Bereich Bischbergweg

.Beschluss:

I. 
  1. Das Vorhaben zur Sanierung der Oberfläche des „Bischbergweges“ wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung in 2021 mit den verfügbaren Mitteln der Haushaltstelle Radverkehr umzusetzen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9. / PVS/10/9/21. Comeniusschule: Ersatzneubau der Fuß- und Andienungsbrücke - Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.11.2021 ö Beschließend 9PVS/10/9/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Das Projekt Ersatzneubau der Fuß- und Andienungsbrücke auf dem Gelände der Comeniusschule Aschaffenburg, Bessenbacher Weg, wurde im Juli dieses Jahres bereits im Stadtrat vorgestellt. Das beauftragte Büro Schömig aus Kleinostheim hat inzwischen die Entwurfsplanung abgeschlossen. Die Ergebnisse werden hier vorgestellt.


2. Projektbeschreibung

Die bestehende Brücke aus dem Jahr 1983 über den Kühruhgraben ist baufällig. Der Ersatzneubau ist alternativlos. Die Brücke verbindet zwei Bereiche des Schulhofs und ermöglicht dem Gartenamt die Anbindung an den Sportbereich, wo u. a. Sand für die Sprunggrube anzuliefern ist.

Das Tiefbauamt hat das Büro Schömig aus Kleinostheim mit der Entwurfsplanung des Brückenneubaus beauftragt. Vom Ingenieurbüro wurde ein einfeldriges Bauwerk, welches den Kühruhgraben gerade überführt, geplant. Die lichte Weite des Bauwerks beträgt 5,8 m, die Breite beträgt 3,0 m. Das Bauwerk ist in Ortbetonbauweise geplant und soll als zweistegiges Rahmenbauwerk ausgeführt werden. 




Zu berücksichtigen waren folgende Randbedingungen:

  • Wirtschaftliche Konstruktion hinsichtlich Errichtung und späterem Unterhalt
  • Ästhetisches Erscheinungsbild
  • Anpassung an den Bestand
  • Minimale Eingriffe in Natur- und Wasserlauf

Die vorgestellte Maßnahme umfasst neben dem Neubau der Brücke den Rückbau des bestehenden Bauwerks. Um zu verhindern, dass während der Bauphase Schadstoffe in den Bach gelangen, wird der Bach für die Dauer der Bauzeit an dieser Stelle verrohrt. Eine genaue Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde muss noch erfolgen.

Fußgänger können den Bach während der Bauzeit an einer anderen Stelle über einen Steg oder über Trittsteine überqueren. Kfz-Verkehr ist während der Bauzeit nicht möglich.

Das Vorhaben muss noch mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Hierdurch kann es noch zu Änderungen der Planung kommen.


3. Kosten

Die Kosten wurden vom Büro Schömig im jetzigen Planungsstand ermittelt. Die Kostenberechnung endet mit 131.000 € brutto.

Im Vergleich zur Kostenschätzung vom 24.06.21 ergibt sich ein Unterschied in den Kosten von ca. 10 %. Diese Erhöhung ist zum einen auf den sehr schwierigen Baugrund zurückzuführen, hier musste die Fußfläche der Widerlager vergrößert werden und eine Bodenverbesserung vorgesehen werden, sowie auch auf den höheren Detailierungsgrad in Bezug auf die Vorplanung. 

Im Zuge der Planung wurden verschiedene Varianten untersucht. Die aktuelle Planung stellt die wirtschaftlichste Lösung dar.



4. Finanzierung

Das Projekt ist mit der Haushaltstelle 1.6300.9503 im Haushalt 2021 verankert. Für das Jahr 2021 sind 125.000 € im Haushalt eingestellt. Die Haushaltmittel für 2022 müssen nach der Submission ggf. angepasst werden. 


5. Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung wird nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Planungs- und Verkehrssenat die Ausführungsplanung beauftragen und die Maßnahme Anfang 2022 ausschreiben. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird im Jahr 2022 erfolgen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung zum Ersatzneubau der Fuß- und Andienungsbrücke auf dem Gelände der Comeniusschule zu.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.04.2022 13:35 Uhr