Datum: 07.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PVS/11/1/21. Städtebauförderung;
Sanierung Innenstadt
Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“
- Förderantrag „Möblierung und Events“
- Zustimmung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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07.12.2021
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ö
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Beschließend
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1 | PVS/11/1/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Von der Bayerischen Staatsregierung wurde der Sonderfonds „Innenstädte beleben“ aufgelegt. Der Fördersatz für Maßnahmen, die hieraus finanziert werden, beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für die Stadt Aschaffenburg wurden Landesmittel über 1.080.000 € (Zuwendung) bereitgestellt. Dies entspricht förderfähigen Kosten in Höhe von 1.260.000 €. Über dieses Programm wurde der Stadtrat (PVS) in der Sitzung am 05.10.2021 informiert.
Eingereicht werden folgende Förderanträge:
- Neugestaltung Schlossufer nördlicher Abschnitt
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597.000 € zuwendungsfähige Kosten
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- Anmietung leerstehender Ladenlokale
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50.000 € zuwendungsfähige Kosten
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Somit verbleiben für den Fonds „Möblierung und Events“
1.260.000 € - 597.000 € - 50.000 € = 613.000 € zuwendungsfähige Kosten
Hieraus sollen folgende Maßnahmen finanziert werden:
Illumination Marktplatz und Übergänge
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475.000 €
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digitale Informationsstelen
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70.000 €
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Bäume in Baumkübeln
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30.000 €
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Sitzgelegenheiten
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30.000 €
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Spielpunkteparcours
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30.000 €
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Trinkbrunnen
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20.000 €
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Sommer / Winter in Aschaffenburg 2022
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93.000 €
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optional: Sommer / Winter in Aschaffenburg 2023
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90.000 €
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Summe
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838.000 €
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Die Beschreibung der Maßnahmen ergibt sich aus dem Erläuterungsbericht in Anlage.
Die aktuelle Kalkulation ist mit Unsicherheiten behaftet, da
- da noch nicht geklärt ist, ob die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können (z. B. auf Grund der Leitungstrassen im Untergrund, die evtl. das Errichten von Fundamenten nicht zulassen) und
- es sich zum anderen nur um grobe Kostenschätzungen handelt; die tatsächlich erforderlichen Ausgaben ergeben sich erst nach konkreter Planung und Einholung der erforderlichen Angebote.
Aus diesem Grund übersteigt der Betrag aller dieser Maßnahmen den tatsächlich zur Verfügung stehenden Kostenrahmen um
838.000 € - 613.000 € = 225.000 €.
Im Zuge der Konkretisierung der Maßnahmen werden die genauen Kosten ermittelt. Die Gesamtkosten in Höhe von 613.000 € sollen nicht überschritten werden. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf 613.000 € * 20 % = 122.600 €.
Die Maßnahmen werden in den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt. Die erforderlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung der Stadt für diese beiden Jahre berücksichtigt.
.Beschluss:
I. Dem Förderantrag „Möblierung und Events“ betreffend das Sanierungsgebiet Innenstadt (Abschnitte 1 bis 9) im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“ wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / PVS/11/2/21. Neustrukturierung der Sportflächen des TVA 1860 Aschaffenburg für die Weiterentwicklung der Technischen Hochschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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07.12.2021
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ö
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Beschließend
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2 | PVS/11/2/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Begründung:
- Technische Hochschule Aschaffenburg – Bisherige Entwicklung und Ausbauperspektiven
Die Hochschule Aschaffenburg hat sich seit ihrer Gründung als Fachhochschule im Jahre 1995 kontinuierlich weiterentwickelt. Heute studieren dort rund 3.400 Studenten/-innen. Die Hochschule ist eine klassische Campus-Universität mit kurzen Wegen zu den jeweiligen universitären Einrichtungen.
Auf dem rund 61.000 qm großen Areal der ehemaligen Jäger-Kaserne zwischen der Würzburger Straße und dem Bessenbacher Weg sind die Flächenreserven für einen weiteren Ausbau der Hochschule jedoch weitestgehend aufgebraucht. Aktuell erfolgt der Bau des neuen Rechenzentrums und des Fakultätsgebäudes Ingenieurwissenschaften mit Hörsälen und Laboren. Die Fertigstellung ist für 2022 geplant. Bauliche Meilensteine in den vergangenen Jahren waren die Fertigstellung des 3. Bauabschnitts 2011 und der Bau des Parkhauses an der Flachstraße 2019.
Aufgrund dieser Flächenknappheit erfolgten bereits in den 2010er Jahre Anmietungen von Seminar-und Vorlesungsräumen im sog. Campus II an der Würzburger Straße 162 und neu im Campus III in Räumlichkeiten des ehemaligen Telekom-Hauses Würzburger Straße 62-64.
Eine bedeutende Zukunftsaufgabe ist es daher Erweiterungsflächen für die Hochschulentwicklung am Standort zu schaffen. Hierbei soll das Campus-Konzept fortgeführt werden.
Seit mehr als 10 Jahren arbeiten Stadt- und Hochschulverwaltung an der Idee, das Universitätsgelände in nordöstlicher Richtung über den Bessenbacher Weg hinaus auf die vereinseigene Liegenschaft des TVA 1860 Aschaffenburg auszudehnen. Alternative Flächen zu diesem Areal bestehen nicht. Nur mit dieser rund 16.000 qm großen Fläche lässt sich die Campus-Hochschule weiterentwickeln. Der TVA 1860 Aschaffenburg steht dieser Planungsüberlegung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber sofern dem Verein keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.
Die sich auf dem TVA-Gelände befindlichen Sportstätten
- 3-fach Turnhalle mit Schwimmhalle, Mehrzweckräumen Kegelbahn, Restaurant, Hausmeisterwohnung etc. (Nutzfläche ca. 4.000 qm)
- Tennisanlage (x Plätze) mit Vereinsheim
wären an einem anderen Standort neu zu errichten.
Mit der Hightech-Agenda der Staatsregierung besteht seit 2019 ein bedeutsames Sonderprogramm für den Ausbau der Bayerischen Hochschullandschaft von der auch der Hochschulstandort Aschaffenburg partizipieren möchte. Ministerpräsident Dr. Markus Söder signalisierte anlässlich seines Besuchs der Technischen Hochschule am 27.02.2020 seine Bereitschaft die Bemühungen das Gelände des TVA als Erweiterungsfläche zu erwerben durch ein Zusammenwirken des Freistaates Bayern und der Region zu unterstützen Der Freistaat Bayern ist grundsätzlich bereit die Liegenschaft zu erwerben und befasst sich aktuell mit der Wertermittlung.
Diese Ankündigung führte dazu, dass die Gespräche zwischen den Beteiligten intensiviert wurden. Die Stadtverwaltung hat die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen neu aufbereitet. Die bislang erarbeiteten Grundlagen erwiesen sich als nicht mehr aktuell, zudem sind auch weitere (neue) Standortalternativen für die Verlagerung der Sportstätten zu betrachten.
- Machbarkeitsstudie „Neustrukturierung der Sportflächen TVA 1860 Aschaffenburg e.V.
Die Stadtverwaltung beauftragte Anfang 2021 das Büro L+S Architekten, München, mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie. Die Aufgabenstellung wurde im Vorfeld mit der Hochschulverwaltung und dem Vorstand des TVA abgestimmt. Der Verein legt großen Wert darauf, dass ein neues Sportgelände in räumlicher Nähe zum Altstandort entsteht.
Die Machbarkeitsstudie arbeitet die Rahmenbedingungen der Freimachung des TVA-Geländes mit Verlagerung der Sportstätten in baulicher und finanzieller Hinsicht auf. Es werden 6 Varianten und 2 Untervarianten betrachtet. Die einzelnen Varianten zeigen die erforderlichen Flächen, mögliche Gebäudeanordnungen und valide Kostenschätzungen nach den Kostengruppen der DIN 276 (Kosten im Bauwesen) auf. Die Varianten werden abschließend bewertet.
Wesentliche Bewertungskriterien sind:
- die Größe der freiwerdenden Fläche für die Hochschulerweiterung
- die Zukunftsfähigkeit des neuen Sportstandortes
- die Gesamtkosten.
Der Untersuchung liegt ein Raumprogramm zugrunde, dass sich am Bestand der vorhandenen Sportstätten orientiert.
- 3-Feld Sporthalle mit einer Bruttogeschossfläche von rund 4.450 qm. Hierin enthalten sind 6 Umkleiden, Lehrer- Schiedsrichterräume, Nebenräume, Technikräume, 3 Mehrzweckräume, Foyer, Ausziehtribüne f. ca. 400 Personen, Verpachtfläche mit gesondertem Zugang und Hausmeisterwohnung
- Tennisplatz mit 8 bzw. 9 Spielfeldern für Trainingsbetrieb und Wettkämpfe einschließlich Vereinsheim [Bruttogeschossfläche (BGF) rund 300 qm], Umkleiden und Lager. Mitbetrachtet ist auch ein eventueller Neubau einer Tennishalle als Ersatz für die Anlage an der Wendelbergstraße, den der Verein als Wunsch in die Diskussion eingebracht hat. Im Raumprogramm bildet sich diese Tennishalle in 2 Varianten ab (3- bzw. 5-Feld-Tennishalle mit einer BGF von rund 2.000 qm bzw. 3.100 qm).
2.1 Standortvarianten
Unter der Bedingung einer standortnahen Verlagerung des TVA-Geländes bestehen folgende geeignete Baufelder (Baugrundstücke):
- Baufeld 1 Wendelbergstraße (derzeit Tennishalle)
- Baufeld 2 Wendelbergstraße (derzeit Sportplatz)
- Baufeld 3 Wendelbergstraße (Grünfläche/landwirtschaftliche Fläche), hierzu besteht bereits eine rechtskräftige Bauvoranfrage zur Nutzung Tennisanlage
- Baufeld 4 Nürnberger Straße (Gewerbegebiet unbebaut)
- Baufeld 5 Würzburger Straße (Kerngebiet/ Gewerbegebiet unbebaut)
- Baufeld 6 Bessenbacher Weg (zur Zeit Tennisanlage TVA)
Die Varianten gehen von folgenden Szenarien aus:
Variante 1
Die Sporthalle entsteht auf dem Gelände der Tennisanlage des TVA am Bessenbacher Weg (Baufeld 6). Die bestehende Tennisanlage wird auf die Grünfläche an der Wendelbergstraße verlagert (Baufeld 3). Die Tennishalle an der Wendelbergstraße beleibt erhalten.
Mit dieser Variante wird nur eine Teilfläche von rund 7.200 qm für die Hochschulerweiterung frei. (Kostendimension: 16,3 Mio €)
Variante 2
In der Variante 2 entsteht die Sporthalle auf dem bundeseigenen Grundstück Würzburger Straße (Baufeld 5). Die Tennisanlage wird wie bei der Variante 1 an die Wendelbergstraße (Baufeld 3) verlagert. Bei der bestehenden Tennishalle ergibt sich keine Änderung. Das gesamte Gelände des TVA stünde für die Hochschule zur Verfügung.
(Kostendimension: 18,7 Mio €)
Variante 3
Die Variante 3 verlagert die Sporthalle auf das Gelände der bestehenden Tennishalle an der Wendelbergstraße (Baufeld 1). Dies setzt den Neubau der Tennishalle voraus, die neu im Gewerbegebiet Graves-Kaserne (Baufeld 4) entsteht. Die Tennisplätze werden analog der Varianten 1 und 2 an die Wendelbergstraße verlagert (Baufeld 3). Auch bei dieser Lösung würde das gesamte Gelände des TVA für die Hochschule zur Verfügung stehen.
(Kostendimension: 20,6 Mio €)
Variante 4
Die Variante 4 vereinigt alle Sportstätten an den Standort Wendelbergstraße. In diesem Fall erfolgt der Neubau der Sporthalle auf dem Altstandort Tennishalle (Baufeld 1). Ersatzstandort für die Tennishalle ist der Sportplatz (Baufeld 2), der in diesem Zuge in deutlich verkleinerter Abmessung (ca. 45x90 m) neu errichtet werden muss. Hier muss mit dem Verein geprüft werden, ob die Abmessung dieses Hartplatzes den Anforderungen an den Spiel- und Trainingsbetrieb gerecht wird. Die Tennisplätze werden auch auf das Baufeld 3 verlagert.
(Kostendimension: 22,6 Mio €)
Variante 4a
Die Variante 4 a ist eine Untervariante von 4. Hier würde die Tennishalle im Bestand erhalten. Die Sporthalle entsteht auf dem Baufeld 2.
(Kostendimension: 19 Mio €)
Variante 5
Die Variante 5 ist eine Sonderlösung. Die Sporthalle entsteht auf dem Grundstück Nürnberger Straße (Baufeld 4) als Grenzbau. Mit einer Grundstücksgröße von knapp 5.000 qm ist für die Sporthalle nur eine reduzierte Grundfläche und damit ein reduziertes Raumprogramm möglich. Die Tennishalle bleibt, die Tennisanlage wird auf das Baufeld 3 verlagert.
(Kostendimension: siehe Variante 5a)
Variante 5a
Mit dieser Variante ist eine erweiterte Sonderlösung für die Sporthalle dargestellt. Hier entfallen zusätzlich die Verpachtflächen und die Hausmeisterwohnung. Die Funktionsräume der Halle befinden sich nicht mehr auf der Hallenebene.
(Kostendimension: 14,3 Mio €)
Variante 6
Bei der Variante 6 handelt es vergleichbar mit der Variante 1 um eine Teillösung, da durch den Bestandserhalt der Tennisplätze am Bessenbacher Weg nur eine reduzierte Fläche für die Hochschulerweiterung frei würde. Die Sporthalle entsteht neu auf der Grünfläche Wendelbergstraße (Baufeld 3). Die Tennishalle bleibt im Bestand.
(Kostendimension: 14,1 Mio €)
Bewertung und Kostendimensionen
Die Neustrukturierung der Sportflächen des TVA 1860 Aschaffenburg e.V. für die Weiterentwicklung der Technischen Hochschule Aschaffenburg ist nicht nur für die Stadt Aschaffenburg als Bildungs- und Wirtschaftsstandort, sondern für gesamte Region am Bayerischen Untermain ein wichtiges zukunftsweisendes Stadtentwicklungsprojekt. Dies drückt sich allerdings auch in der hohen Kostendimension aus. Je nach Variante sind Gesamtkosten in einer Größenordnung zwischen 14 und 22 Mio. Euro zu erwarten. Eine Teillösung (vgl. Variante 1 und 6), die nur eine hälftige Fläche für die Hochschulerweiterung freimacht, kann nicht zur Ausführung empfohlen werden. Aufwand und Nutzen stehen in Relationen zu den anderen Varianten in keinem angemessenen Verhältnis. Die Entwicklungschancen für die Hochschule sind nicht langfristiger Natur. Die räumliche Konzentration der Sportanlagen auf dem bereits vom TVA genutzten Gelände an der Wendelbergstraße ist, wie vom Gutachter bewertet, sehr zukunftsfähig und schafft Synergien für den Vereins- und Schulsport.
Bei der Beurteilung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie ist bei der Kostenbewertung zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Kostendimensionen nicht als ausschließliche Finanzierungsaufgabe der Stadt Aschaffenburg zu verstehen ist. Die Stadtverwaltung sieht hier eine gemeinsame Verantwortung des Freistaates und der Region Bayerischer Untermain.
- Weiteres Vorgehen
Um in der Komplexität der Aufgabenstellung für dieses Stadtentwicklungsprojekt weiterzukommen empfiehlt die Stadtverwaltung die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie im ersten Schritt mit den Projektbeteiligten, insbesondere mit dem Sportverein, der Technischen Hochschule, den Ministerien und den Regionsvertretern des Bayerischen Untermains zu erörtern. Hierbei ist die Variantendiskussion zu einer Vorzugsvariante zu entwickeln, ein gemeinsames Finanzierungsmodell zu erstellen und ein Rahmenterminplan zu erarbeiten.
Anlagen:
- Machbarkeitsstudie – Neustrukturierung der Sportflächen des TVA 1860 Aschaffenburg vom 15.07.2021, L+S Architekten GmbH, München
- Präsentation zur o.g. Studie
.Beschluss:
I.
- Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur räumlichen Entwicklung der Technischen Hochschule Aschaffenburg zu Kenntnis (Anlage 1).
- Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Machbarkeitsstudie “Neustrukturierung der Sportflächen TVA 1860 Aschaffenburg e.V.“ vom 15.7.2021 zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit den Projektbeteiligten, insbesondere mit dem Sportverein, der Technischen Hochschule, den Ministerien und den Regionsvertretern des Bayerischen Untermains zu erörtern. Hierbei ist die Variantendiskussion zu einer Vorzugsvariante zu entwickeln, ein gemeinsames Finanzierungsmodell zu erstellen und ein Rahmenterminplan zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat zur weiteren Entscheidungsfindung vorzulegen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1
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3. / PVS/11/3/21. Bericht über ein Vorhaben zum Kies- und Sandabbau im Vorranggebiet „Westlich Schönbusch“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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07.12.2021
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ö
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Beschließend
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3 | PVS/11/3/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Orbu GbR vertreten durch die Fritz Weber GmbH und Co. Miltenberger Industriewerk KG und Orgeldinger GmbH & Co. KG aus Bürgstadt bereitet ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Gewinnung und Veredelung von Quarzsand und Quarzkies auf den Flächen des Vorranggebietes „SD/KS 2 Westlich Schönbusch“ vor.
Die Orbu GbR ist an die Stadt Aschaffenburg herangetreten um über das Verfahren und das Vorhaben zu informieren und einen Kooperations- und Grunderwerbsvertrag abzuschließen - über die Vertragsinhalte wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten.
Lage
Das Gebiet mit der Lagebezeichnung „Nilkheimer Felder“ liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) westlich des Schönbuschs in der Gemarkung Leider, an den Gemarkungsgrenzen zu Stockstadt und Großostheim.
Das Gebiet grenzt im Osten an den Schönbusch, im Westen wird es durch die Obernburger Straße begrenzt.
Im Norden zieht die Darmstädter Straße die Grenze, im Süden schließen sich die Gewerbegebiete xxx „Linde“, xxx „Wailandtstr.“, xxx „Niedernberger Str.“ und xxx „GE III Nilkheim“ an.
Es handelt sich um ein Areal mit meist sehr großflächigen Grundstücken in landwirtschaftlicher Nutzung, die zum Teil der Stadt (vgl. Abb. 1) und zum Teil Privateigentümern gehören.
Abb. 1 Gebietsausschnitt mit Vorranggebiet und Darstellung städtischer Grundstücke (gelb)
Regionalplan Region Bayerischer Untermain
Der Regionalplan Region Bayerischer Untermain konkretisiert räumlich und fachlich das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) für die Region Bayerischer Untermain.
Er legt für das betroffene Gebiet „westlich Schönbusch“ ein Vorranggebiet mit der Nummer „SD/KS 2“ für Sand und Kies fest. Bei Sand und Kies handelt es sich um grundeigene Bodenschätze gem. § 3 Abs. 2 und 4 BbergG. „In Vorranggebieten soll bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Gewinnung von Bodenschätzen der Vorrang gegenüber anderen Nutzungsansprüchen zukommen“ (vgl. Regionalplan der Region Bayerischer Untermain 1, S. 53, Nr. 3.2.2.1)
Das ausgewiesene Vorranggebiet wird vom regionalen Grünzug Gz3 „westlich Aschaffenburg“ überlagert. Der Grünzug reicht vom Freizeitpark Sonneck im Westen bis zum Park Schönbusch im Osten. Regionale Grünzüge dienen der Gliederung von Siedlungsräumen, der Erholungsvorsorge, dem Luftaustausch und der Vernetzung ökologisch bedeutsamer Flächen. Beeinträchtigende Maßnahmen sollen unterbleiben – das Vorranggebiet ist hiervon unberührt.
In der weiteren Umgebung befinden sich außerdem Trenngrünflächen (T12 „zwischen Stock-stadt am Main und Aschaffenburg“) und landschaftliche Vorbehaltsgebiete („Unter- und Oberhübnerwald bei Stockstadt a. Main“). Sie sind durch das geplante Vorhaben nicht tangiert.
Abb. 2 Ausschnitt Karte 2 "Siedlung und Versorgung" zum Regionalplan Bay. Untermain 1
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan FNP 2030 der Stadt Aschaffenburg stellt für das Gebiet „landwirtschaftliche Fläche“ im Außenbereich mit der Zweckbestimmung „Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen“ für einen Großteil der Fläche dar (vgl. Abb. 3).
Die Entwurfsplanung vom August 2012 hatte hier noch einen Großteil gewerbliche Fläche dargestellt (vgl. Abb. 4). Diese Zielsetzung einer baulichen Nutzung kollidierte jedoch mit den Zielen des Regionalplans als Vorrangfläche für Rohstoffgewinnung. Die Stadt Aschaffenburg musste ihr Planungsziel durch den Vorrang der Regionalplanung zurücknehmen. Demnach wäre eine bauliche Nutzung erst nach dem Rohstoffabbau möglich, sofern diese Nachnutzung im bergrechtlichen Verfahren auch festgelegt wird.
Östlich und südlich wird das Gebiet von Flächen umgrenzt, die als „Biotopverbund Trockenlebensraum“ dargestellt sind.
Im südlichen Bereich verläuft die Grenze zur Wasserschutzzone IIIA.
Im Westen, entlang der Obernburger Straße, liegt Flurstück Nr. xxx, Gem. Leider, für das eine Fläche mit der Zweckbestimmung „Abfall“ dargestellt ist und auf dem sich das mit dem Bebauungsplan Nr. 9/6 überplante Gebiet der Kompostierungsanlage der GABA befindet.
Weitgehend diagonal über das Gebiet verlaufen Versorgungsleitungen (220 kV und 110 KV).
Die gesamte Fläche wird mit dem Ziel dargestellt, eine Flurdurchgrünung anzustreben.
Abb. 3 Ausschnitt des rechtskräftigen FNP 2030
Abb. 4 Ausschnitt FNP 2030 Vorentwurf vom 14.08.2012
Verbindliche Bauleitplanung
Das betroffene Gebiet ist nicht mit Bebauungsplänen überplant. Direkt angrenzend an die Vorrangfläche wurde für die Kompostierungsanlage auf dem Grundstück mit der Flurnummer xxx, Gem. Leider der BPl. Nr. 9/6 „Kompostierungsanlage“ ausgewiesen.
Für eine geplante Photovoltaikanlage wurde westlich der Obernburger Straße ein Aufstellungsbeschluss für einen Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst.
Vorhabenbeschreibung
Der Vorhabenträger strebt die Gewinnung von Sand und Kies auf einer Bruttofläche von rund 45,8 ha in einem sog. Nassabbau an, der sich nach räumlichen und zeitlichen Gewinnungsabschnitten ordnet. Nach den bisherigen Erkenntnissen einer bereits durchgeführten Lagerstättenerkundung wird die Rohstoffmächtigkeit auf durchschnittlich 11 m geschätzt. Der Grundwasserspiegel liegt bei ca. 7,5 m unter Flur.
Die Betriebsfläche für die Aufbereitungsanlage und Lagerflächen soll sich südlich an das Abbaugebiet an die bestehende gewerbliche Nutzung des Kompostwerks und Wertstoffhofs anschließen.
Die Erschließung der geplanten Tagebaufläche soll vom geplanten Betriebsgelände mit einem Anschluss zur Bundesstraße 469 über die Kreisstraße AB 16 verlaufen. Sied-lungsflächen werden hierdurch nicht tangiert.
Östlich an den Vorhabensbereich grenzt das landschaftsprägende Denkmal und Baudenkmal „Landschaftspark Schönbusch“ an. Es handelt sich hierbei um einen der frühesten Landschaftsgärten Süddeutschlands. Der Park ist neben seiner kulturhistorischen und denkmalschützerischen Funktion auch wichtiger Erholungsraum für die Aschaffenburger Bevölkerung.
Zum Park Schönbusch soll ein ausreichender Abstand eingehalten werden. In der Folgenutzung soll hier ein 160 m breiter Grüngürtel entstehen. Der Bayrischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen wurde das Vorhaben bereits zur Kenntnis gegeben.
Folgenutzung
Die Auskiesung der Abbaufläche wird einen langen Zeitraum beanspruchen. Der Vorhabenträger geht von mindestens 10-15 Jahren aus. Für die Folgenutzung, die bergrechtlich festgesetzt wird, ist ein differenziertes Konzept vorgesehen, dass in der Endphase eine bauliche Nutzung (gewerbliche oder Sonderbaufläche) vorsieht und der ursprünglichen Zielsetzung des FNP-Vorentwurfs von 2012 entspricht.
Nach einem von der Orbu GbR vorgeschlagenen Entwicklungskonzept für die Folgenutzung könnte auf einer rd. 23 ha Fläche bauliche Nutzungen vorgesehen werden. Zzgl. der Flächen für den temporären Anlagen- und Lagerflächenstandort (rd. 7 ha) würden so nach dem Rohstoffabbau und Teilverfüllung rd. 30 ha für gewerbliche oder Sondernutzungen zur Verfügung stehen (vgl. Abb.5 und 6).
Östlich in Richtung Park Schönbusch und nördlich bis zur Stadtgrenze sieht das Folgenutzungskonzept des Vorhabenträgers einen breiten Gürtel für Naturschutz und Erholung vor. Hiermit sollen die Ziele einer nachhaltigen Eingrünung der Gewerbefläche über breite Gehölzpflanzungen sowie eine parkartige und naturnahe Vernetzung der Landschafts- und Biotopelemente Schönbusch und Sonneck erreicht werden.
Abb. 5 Vorgeschlagenes Folgenutzungskonzept der Orbu GbR
Abb. 6 Vorgeschlagenes Folgenutzungskonzept der Orbu GbR
Das Folgenutzungskonzept des Vorhabenträgers setzt eine teilweise Verfüllung voraus. Dies gilt insbesondere für die angestrebte ökologische Vernetzung zwischen den Parkflächen Schönbusch und Sonneck. Dieses wichtige Entwicklungsziel wird in mehreren Fach-planungen als übergeordnetes Leitbild formuliert oder zumindest planerisch impliziert (u.a. Regionalplan, Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Arten- und Biotopschutzprogramm).
Hierdurch sollen die bestehenden Rahmenvorgaben nach Möglichkeit erreicht werden.
- Grünzug gemäß Regionalplan Bayerischer Untermain (1)
- Folgenutzung Biotopentwicklung und Erholung gemäß Regionalplan Bayerischer Untermain (1)
- Flächenbestandteil BayernNetzNatur-Projekt
- Flächenbestandteil eines Schwerpunktgebietes des Naturschutzes gemäß ABSP Landkreis Aschaffenburg
- Standort mit Entwicklungspotenzial für Trocken- und Sandlebensräume gemäß FNP/LP Stadt Aschaffenburg; potenzielle Entwicklungsachse für ein Sandrasenverbundsystem ge-mäß ABSP Landkreis Aschaffenburg
- Bereich mit erforderlicher Flurdurchgrünung gemäß FNP/LP Stadt Aschaffenburg
- Abstandsflächen zum Landschaftspark Schönbusch (Denkmal und Baudenkmal)
Für den Bereich der baulichen Nutzflächen ist aus Landschaftsbild-Gründen keine vollständige Verfüllung geplant. Die bauliche Entwicklung kann so in sichtreduzierter Muldenlage ca. 4-5 m unter der ursprünglichen Geländeoberkante vollzogen werden. Ein vergleichbares Projekt hat der Vorhabenträger bereits in Bürgstadt realisiert.
Gemäß § 15 BNatSchG Abs. 2 ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Auf Grundlage der vom Vorhabenträger vorgesehenen Rekultivierungs-/Renaturierungs-Konzeption sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Ausgangszustände ist von einer vollständigen Kompensation der Eingriffsfolgen im unmittelbaren Vorhabensbereich auszugehen. Lediglich im Hinblick auf die vorhandene Feldvogelfauna muss zur Gewährleistung des speziellen Artenschutzes voraussichtlich eine externe Kompensationsfläche bereitgestellt werden. Die Maßnahmen können jedoch erst mit Vorliegen der erforderlichen Fachgutachten durch die Naturschutzbehörden bestimmt werden.
Genehmigungsverfahren nach Bergrecht
Handelt es sich bei den Rohstoffen im Bereich des Vorranggebietes SD/KS um solche, die unter die Begriffsdefinition der „Grundeigenen Bodenschätze“ in § 3 Abs. 4 Bundesberggesetz (BBergG) subsummiert werden können, so beispielsweise Quarzsand, soweit er sich zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen eignet, richtet sich das Genehmigungsverfahren nach den Richtlinien des Bergrechts.
Das Vorhaben bedarf eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes mit einem Planfeststellungsverfahren und wird beim Bergamt Nordbayern, Regierung von Oberfranken, Bayreuth, durchgeführt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die für das Verfahren erforderlichen Antragsunterlagen bestehen aus dem Rahmenbetriebsplan mit Sonderbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung (Landschaftspflegerischer Begleitplan) sowie den erforderlichen Fachgutachten.
In Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (v.a. § 44 BNatSchG) und hinsichtlich der Rechtsprechung zur "speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung" (saP) wird die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Unterlage erforderlich.
Die für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung erforderlichen Fachgutachten werden für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere erstellt. Die Ergebnisse sind in der Planung (Landschaftspflegerische Begleitplanung) zu berücksichtigen.
Der Vorhabenträger, die Orbu GbR, wird den Umfang der einzelnen Gutachten mit den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (Stadt und Landkreis Aschaffenburg) sowie der Regierung von Unterfranken (Höhere Naturschutzbehörde) abstimmen. Auch in Bezug auf die zu erstellenden fachlichen Beiträge für Fauna und Flora werden im Vorfeld Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden stattfinden.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Abbaus sowie einer endgültigen landschaftspflegerischen Ausgestaltung und Renaturierung ist vom Vorhabenträger vorgesehen, die entsprechend geforderten Antragsunterlagen, mit denen eine Berücksichtigung fachlicher Erfordernisse sichergestellt wird, für ein bergrechtliches Zulassungsverfahren einzureichen.
Zur Feststellung des Umfanges der endgültig zu erarbeitenden Antragsunterlagen für das Zulassungsverfahren sowie zur Abstimmung und Beachtung ggf. weiterer fachlich erforderlicher Auflagen wird der Vorhabenträger einen Scoping-Termin mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange durchführen. Hierfür wurde bereits eine „Tischvorlage zur Behördeninformation“ (siehe Anlage 1 „Scopingvorlage Orbu GbR“) erstellt, die zunächst als Vorinformation dient.
Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
Anlage 1: Scopingvorlage Orbu GbR, September 2020
Anlage 2: Übersichtsplan Orbu GbR, April 2020
Anlage 3: Folgenutzung Orbu GbR, April 2020
Anlage 4: Gestaltungskonzept, Orbu GbR April 2020
.Beschluss: 1
I. Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Vorhabenträgers, der Orbu GbR, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Matthias Scholz und den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt den Antrag, dass der Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, keine Flächen im Vorranggebiet „westlich Schönbusch“ zu verkaufen und alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, um in diesem Gebiet die Nassauskiesung zu verhindern.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
4. / PVS/11/4/21. Kostenlose ÖPNV-Nutzung an Samstagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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07.12.2021
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ö
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Beschließend
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4 | PVS/11/4/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zum 01.12.2018 wurde an Samstagen die kostenlose Nutzung des ÖPNV innerhalb der Stadtgrenzen Aschaffenburgs eingeführt. Diese Regelung beinhaltet in den Tarifzonen 9111-9116 die Nutzung aller Verkehrsangebote der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) und somit den Stadt- und Regionalbusverkehr sowie den Schienenverkehr auf der Relation Aschaffenburg/Hauptbahnhof – Obernau.
Der Einnahmeausfall der Verkehrsunternehmen der VAB aus den Tarifzonen 9111-9116 (Stadt/Stadtteile Aschaffenburg) wird über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Das Angebot des kostenlosen ÖPNV wurde zunächst für die Zeitdauer von 2 Jahren befristet.
Zum Ende des Testzeitraums erfolgte ein Bericht über den Testzeitraum. Von den Stadtwerken wurde vorgeschlagen, die Kostenfreiheit an Samstagen aufzuheben und in ein 1-€-Ticket zu überführen. Diese Regelung sollte auch auf Sonn- und Feiertage übertragen werden. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Daher ergingen im Stadtrat am 23.11.2020 davon abweichend folgende Beschlüsse:
- Der Bericht der Stadtwerke zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stadtwerke werden beauftragt, die kostenlose Nutzung des ÖPNV an Samstagen zunächst für einen weiteren Testzeitraum von einem Jahr, bis zum 31.12.21, weiter zu führen sowie unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zustimmung aller Beteiligten (VAB) ein Tagesticket Tarifzone 11 zum Preis von 1 Euro für alle Sonn- und Feiertage anzubieten.
- Die Stadtwerke werden beauftragt gemeinsam mit dem Einzelhandel ein Konzept zu prüfen, ob eine Erstattung von 1,- € Tickets an Samstagen, abhängig von Einkaufsmindestumsatz, für die Zeit nach dem 31.12.21 möglich ist.
- Das Angebot wird, unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zustimmung aller Beteiligten (VAB) frühestens ab dem 01. Januar 2021 eingeführt. Ein Zwischenbericht über die Nutzerfrequenz und die Erfolgsaussicht eines Konzeptes mit dem Einzelhandel erfolgt spätestens nach einem Jahr.
Für das Jahr 2021 bestand gemäß den Beschlüssen an Samstagen weiterhin ein kostenloses ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet. Für Sonn- und Feiertage wurde das 1-€-Ticket eingeführt, was auch erfolgreich angenommen wurde. Eine genauere Analyse ist nicht möglich, da die ÖPNV-Nachfrage auch im Jahr 2021 noch deutlich unter der Nachfrage aus dem Jahr 2019 liegt.
Aufgrund der anhaltenden Pandemie war sowohl auf Seite des Einzelhandels als auch auf Seite der Stadtwerke keine geeignete Datengrundlage vorhanden, um eine neue Erstattungsvereinbarung zu schaffen. Die Gespräche hierüber sollen im Laufe des Jahres 2022 aufgenommen werden.
Es wird empfohlen, die für das laufende Jahr geltende Regelung für den innerstädtischen ÖPNV an Samstagen, Sonn- und Feiertagen um ein weiteres Jahr zu verlängern und zum Ende des Jahres 2022 eine ggf. neue Regelung zu treffen. Dabei muss neben dem rein tariflichen Angebot und Nutzen die Praktikabilität berücksichtigt werden: 1-€-Ticketverkäufe beim Busfahrer führen an einem Samstag dazu, dass die Fahrpläne nicht mehr eingehalten werden können. Das zeigte sich bereits bei der kostenlosen Ausgabe von Fahrscheinen. Eine verstärkte Entwicklung hin zu digitalen Fahrscheinen muss in die zukünftigen Überlegungen einfließen.
.Beschluss:
I.
Der Testzeitraum der kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen sowie das Angebot des 1-€-Ticket an Sonn- und Feiertagen wird um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1
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5. / PVS/11/5/21. Lagebericht (Gefährdungslage) zu Extrem-, Starkregen und der Hochwassersituation in Aschaffenburg
- Antrag der KI vom 25.07.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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07.12.2021
|
ö
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Beschließend
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5 | PVS/11/5/21 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Anlass: Starkregenereignis im Juli 2021 in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern
1. Hintergrund
Lokale Starkregenereignisse treten aufgrund des Klimawandels immer häufiger auf. Entstehen daraus urbane Sturzfluten, können sie erhebliche Sachschäden verursachen und in Stadtgebieten Menschen in Lebensgefahr bringen - wie zuletzt im Juli 2021 in Rheinland/Pfalz und Nordrhein-Westfalen geschehen. Lokal, wie beispielweise im Ahrtal, fielen laut Deutschem Wetterdienst (DWD) bis zu 200 Liter Niederschlag pro Quadratmeter (m²) innerhalb von 72 Stunden und lösten eine gewaltige Sturzflut aus.
In der Region Bayerischer Untermain fielen während dieser Regenperiode 15 Liter Niederschlag pro m² innerhalb von 72 Stunden. Eine relativ geringe Menge Niederschlag gegenüber dem Starkregenereignis in NRW, RLP und Bayern. Aber auch in der Region in und um Aschaffenburg (wie z. B. im Kahlgrund oder am 13.06.2020 über Haibach) traten in der jüngeren Vergangenheit lokale Starkregenereignisse auf.
Neben dem Flusshochwasser von Main und Aschaff stellt der Klimawandel einen maßgeblichen Faktor für urbane Starkregenereignisse dar und Kommunen vor gewaltige Aufgaben. Es hat gezeigt, dass gerade die vermeintlich kleineren Gewässer bei solchen Ereignissen sehr schnell zu reißenden Strömen werden und damit für große Schäden sorgen können. Die Auswirkungen der Starkregenereignisse sind und werden auch zukünftig über verstärkte Maßnahmen im Bereich der technischen Regenrückhaltungsmaßnahmen nicht vollständig beherrschbar sein. Über Maßnahmen zur Risikovorsorge können diese Auswirkungen minimiert, jedoch nicht gänzlich verhindert werden.
2. Hochwasserschutz-Vorsorge
Die Verwaltung betreibt auf verschiedenen Ebenen Vorsorge zum Hochwasserschutz bei Flusshochwasser des Mains und der Aschaff. Innerhalb der Verwaltung sind die Zuständigkeiten zur Vorsorge für den Hochwasserschutz auf vier Ämter verteilt.
- Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz: Untere Wasserrechtsbehörde
- Katastrophenschutz/Feuerwehr: Katastrophenschutz
- Tiefbauamt: Technischer Gewässer- und Hochwasserschutz
- Stadtplanungsamt: Hochwasserrisikomanagementplan
Die Untere Wasserrechtsbehörde legt per Verordnung die Überschwemmungsgebiete an den Gewässern fest und vollzieht die gesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz in den Wassergesetzen (z. B. bauliche Vorhaben in Überschwemmungsgebieten oder die Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen).
Das Tiefbauamt ist für den Ausbau und die Unterhaltung der kleineren Gewässer (III. Ordnung) im Stadtgebiet zuständig – dies sind z.B. der Hensbach mit dem Gailbach, der Kühruhgraben oder der Glattbach. Mittels Berechnungen von Hochwasserereignissen an diesen Gewässern werden Gefahrenbereiche durch das Tiefbauamt visualisiert, der Öffentlichkeit bekanntgemacht und die Überschwemmungsgebiete eines Hundertjährlichen Hochwassers (HQ100) zur Festsetzung an die Untere Wasserrechtsbehörde weitergeleitet. Darüber hinaus betreibt das Tiefbauamt Regenwasserbehandlungs- und Rückhaltungsanlagen im Trennsystem (Schmutzwasser und Regenwasser getrennt) und sorgt mit dem Ausbau und Unterhalt des Kanalnetzes im Mischsystem (Schmutzwasser und Regenwasser in einer Kanalisation) für einen störungsfreien Abfluss der Niederschläge.
Im Stadtplanungsamt steht die Flächenvorsorge bei Hochwassergefahren im Vordergrund. In Bereichen mit Hochwassergefahr sind in relevanten Bebauungsplänen gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet nachrichtlich gekennzeichnet. Im Rahmen von Baugenehmigungen gilt hier hochwasserangepasstes Bauen zu berücksichtigen und von den Bauherren einzufordern.
Ein weiteres wesentliches Instrument der Hochwasservorsorge stellt der Hochwasserrisiko-managementplan (HWRP) für die Gewässer I. und II. Ordnung (Main und Aschaff) dar. Der HWRP enthält eine Maßnahmenplanung zu den Handlungsfeldern Bau- und Flächenvorsorge, Risiko- Verhaltens- und Informationsvorsorge sowie Vorbereitung Gefahrenabwehr. Diese Handlungsfelder des HWRP werden im Abstand von 6 Jahren überprüft und fortgeschrieben und dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg mitgeteilt. Die letzte Fortschreibung erfolgte in 2020. Urbane Überflutungen im Stadtgebiet aufgrund von Starkregenereignissen und in Folge dessen bspw. Überlastungen des Kanalnetzes sind im HWRP nicht abgedeckt. Die Pläne verdeutlichen insbesondere überschwemmte Stadtgebiete bei Hochwasser des Mains und der Aschaff. Die Federführung der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements liegt beim Stadtplanungsamt.
Das Handlungsfeld Vorbereitung Gefahrenabwehr ist eine Daueraufgabe der Kreisverwaltungsbehörde. Die untere Katastrophenschutzbehörde, welche bei dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz angesiedelt ist, wirkt bei der Bearbeitung mit. So werden dort Alarm- und Einsatzpläne erstellt und fortgeschrieben.
Die Maßnahmen des Katastrophenschutzes können in mehrere Bereiche aufgeteilt werden.
- Beobachtung der Wetterlage, bei amtlichen Unwetterwarnungen und Meldungen über bevorstehende Starkregenereignissen werden erste Stabsstrukturen hochgefahren und eine engmaschige Überwachung der vorhandenen Warnmittel (DWD, Pegelstände u. s. w.) betrieben.
- Bei konkreten Gefahrenlagen kann die Warnung der Bevölkerung über die WarnApp NINA, über amtliche Rundfunkdurchsagen sowie für kleinzellige Bereiche über Lautsprecherdurchsagen mittels mobiler Einheiten erfolgen. Ein flächendeckendes Sirenen-Netz ist derzeit in Planung/ Aufbau. Die Förderanträge hierfür wurden gestellt und die erforderlichen Finanzmittel sind bereitgestellt. Eine Inbetriebnahme wird nach derzeitigem Stand frühestens Anfang 2023 erfolgen können.
- Im „Katastrophenfall“ können im Stadtgebiet größere Hallen als Notunterkünfte und „Leuchttürme“ als Anlaufstellen für die Bevölkerung eingerichtet und betrieben werden. Die Bevölkerung kann bei der Evakuierung unterstützt werden (z. B. Transport von liegenden Personen).
- Auch verfügt der Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg über ein Sandsacklager, mit diesem könnten ggf. besonders gefährdete Objekte/ Bereiche geschützt werden.
- Auf Landes-/ Bundesebene verfügt der „Katastrophenschutz“ über im Vorfeld aufgestellte Einheiten, die nach dem Feststellen einer Katastrophe, angefordert werden können. Als Beispiel eines solchen bayerischen Hilfeleistungskontingentes kann die Entsendung unserer Aschaffenburger Einsatzkräfte von Feuerwehr, Sanitäts- und Betreuungsdienst nach Ahrweiler dienen. Über die Anforderung solcher überörtlichen/ -regionaler Einheiten entscheidet die Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg.
- Überschwemmungsgebiete, Plangrundlagen und Kataster
Von der Stadt Aschaffenburg wurden für folgende Gewässer Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 festgesetzt:
Gewässer Main (I. Ordnung) und Aschaff (II. Ordnung):
- Main Ü-Gebiet festgesetzt 2018
- Aschaff Ü-Gebiet festgesetzt 2018
Für die Gewässer Main und Aschaff liegen neben Überschwemmungsgebietskarten auch Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten vor. Hochwassergefahrenkarten stellen die Wassertiefen bei seltenen (HQ100) und sehr seltenen (HQextrem) Hochwasserereignisse dar. Hochwasserrisikokarten zeigen das Risiko auf, welche Flächen betroffenen sind, z.B. Wohnbaufläche oder Gewerbeflächen.
Gewässer III. Ordnung liegen im Verantwortungsbereich der Stadt Aschaffenburg (Tiefbauamt). Für folgende Gewässer III. Ordnung liegen festgesetzte Überschwemmungsgebiete vor:
- Gailbach Ü-Gebiet festgesetzt 1982
- Pfaffengrundbach Ü-Gebiet festgesetzt 1986
- Klingersbach Ü-Gebiet festgesetzt 1986
- Dörnbach Ü-Gebiet festgesetzt 1986
- Kühruhgraben Ü-Gebiet festgesetzt 1986
- Herbigsbach Ü-Gebiet festgesetzt 1986
Für den Hensbach (ab dem Zusammenfluss von Gailbach und Dörnbach) liegt noch kein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet (mit Rechtskraft) vor, jedoch Berechnungen eines HQ100 aus der jüngeren Vergangenheit. Eine Aktualisierung der Hochwasserberechnung des Hensbach inklusive des Gailbachs hat das Tiefbauamt beauftragt, die anschließend aus fachlicher Sicht mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg abgestimmt und der Unteren Wasserrechtsbehörde zur Festsetzung übergeben wird.
Für die Gewässersysteme Kühruhgraben und Hechelsgraben wurden ebenfalls auf der Basis von Starkregenereignissen im Bereich des Büchelbergs und des Oberen Kühruhgrabens Überschwemmungsgebiete berechnet. Hierbei handelt es sich bisher jedoch ebenfalls nur um berechnete, noch nicht mit dem WWA abgestimmte und noch nicht amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Das gleiche gilt für die Gewässer Klingenbach und den Ramsbach, für die derzeit aktualisierte Hochwasserberechnungen erstellt werden (Vorentwurf liegt vor) und anschließend als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden sollen.
Für den Glattbach ist die Vergabe einer Hochwasserüberrechnung zusammen mit der Gemeinde Glattbach in die Wege geleitet.
Bzgl. Starkregenkarten gibt es bisher keine Kataster oder Detailkarten. Im Wege der Erstellung der Klimaanpassungsstrategie wurde ein Starkregenrisiko-Übersichtskarte für das gesamte Stadtgebiet durch das Büro Greenadapt erstellt (jedoch nur aufgrund der Topgraphie und nicht unter Einziehung anderer Faktoren wie der hydraulischen Überlastung der Kanalisation).
4. Mögliche Anpassungen in gefährdeten Gebieten (z. B. Offenlegung/Renaturierung kanalisierter Bachläufe im Stadtgebiet)
Nach einer Aufstellung des Bauhofs von 2015 waren in Aschaffenburg ca. 4.752m Gewässer verrohrt. Da gerade an diesen Gewässern sehr viele Gebäude, teils sogar über dem Bachbett errichtet wurden ist eine Öffnung oder Querschnittsvergrößerung oft nicht ohne weiteres möglich. Daher ist gerade für diese Bereiche notwendig, auf die Gefahren von abgetriebenen Stoffen hinzuweisen. Im Abflussbereich sollte nichts gelagert, abgestellt bzw. aufgebaut werden, das im Hochwasserfall mitgerissen werden kann und an den darunterliegenden Engstellen zu Verklausungen führen kann.
Die Offenlegung des Hensbachs am Südring Sportplatz ist bisher an den zu erwarteten Kosten gescheitert, wäre jedoch sowohl aus gewässerökologischen als auch hochwasserschutztechnischen Gründen sinnvoll. Ebenso die Öffnung entlang der Bachstraße. Hier verläuft der Hensbach verrohrt unter der Straße. In diesem Bereich ist der bestehende Deckel bereits marode, weshalb schwere Fahrzeuge die Straße bereits nicht mehr befahren dürfen. Eine Offenlegung wäre lediglich durch einen Umbau der gesamten Straße möglich. Grundstückszufahrten müssten durch einzelne Brücken erschlossen werden. Die Verrohrung des Hensbach an der Dümpelsmühle soll soweit möglich entfernt werden und der Bach frei gelegt werden.
Oberhalb der Einmündung in den Hensbach, auf Höhe der Dümpelsmühle ist die Verrohrung des Dörnbach unter der Gailbacher Straße und unter der Dümpelsmühlstraße zu klein. Dies führt zu Rückstauungen und Ausuferungen.
In Gailbach besteht aufgrund der sehr engen Bebauung mit vielen über dem Gewässer errichteten Häusern ein hohes Risiko. Daher ist es notwendig, möglichst viel Grund entlang des Baches zu erwerben um hier Retentionsraum zu schaffen, wodurch die Hochwassergefahr zumindest etwas verringert werden kann. Dies kann durch gezielten Grundstückskauf als auch durch Vorkaufsrechte erwirkt werden. Durchlässe sind soweit möglich zu optimieren. Wobei hierbei darauf geachtet werden muss zuerst die tieferliegenden Durchlässe zu öffnen um den Aufstau und damit die Gefahren nicht nur zu verlagern.
Es wurden bereits einzelne Gewässer zumindest Abschnittweise wieder geöffnet. So z.B. ein Teil des Kühruhgrabens im Bereich der Großmutterwiese. Diese Öffnung hat jedoch fast nur gewässerökologische Bedeutung, da der Zufluss im Bereich der Großmutterwiese durch den Ringstraßendüker begrenzt ist und dadurch der gewonnene Retentionsraum nicht aktiviert werden kann.
5. Information Hochwassergefahren
Wichtige Informationen auch für betroffene Hausbesitzer über die Hochwassergefahren an den Gewässern in Aschaffenburg können auf folgenden Internetseiten eingesehen werden. Hier können sich die Betroffenen über die Lage und die potenzielle Gefahrensituation zu den Hochwasserszenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem informieren:
Über das Geoportal.bayern.de/bayernatlas des Freistaates Bayern kann unter dem Thema „Naturgefahren“ die wesentlichen Informationen zum Thema Hochwasser abgefragt werden.
So sind z.B. für Main und Aschaff neben den 2018 amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten (HQ100) auch die Wassertiefen der Szenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem dargestellt.
Auch für die Gewässer III. Ordnung Kühruhgraben, Gailbach, Herbigsbach, Dörnbach, Klingersbach und Pfaffengrundbach sind im Bayernatlas die in den 1980er-Jahren festgesetzten Überschwemmungsgebiete einsehbar.
Die Stadt Aschaffenburg bietet auf ihrer Homepage www.aschaffenburg.de ebenfalls wesentliche Informationen über die Überschwemmungsgebiete von Main, Aschaff sowie die Gewässer III. Ordnung an. Unter nachstehendem Link sind die Übersichts- und Detailkarten für die festgesetzten Überschwemmungsgebiete Main und Aschaff sowie alle Rechtsverordnungen von amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Stadtgebiet zu finden.
Aktuelle Pegelstände und Hochwasserwarnungen stehen für Aschaff und Main über den Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND) – www.hnd.bayern.de zur Verfügung: www.hnd.bayern.de
Weitere Informationen
Viele kostenfreie Tipps, Informationen und Beratungsangebote für Bürger, Architekten und Hausbesitzer werden vom LfU unter der Rubrik „Hochwasserinfo Bayern“ im Internet zur Verfügung gestellt:
Darunter stehen neben Handlungsempfehlungen für den Hochwasserfall, Checklisten und Hochwasser-Checks zur Verfügung, mit dem getestet werden kann, wie gut man auf ein Hochwasser vorbereitet ist.
Konkrete und ausführliche Tipps und Informationen für die bauliche Vorsorge und den Objektschutz sind über die kostenfreie Hochwasserschutzfibel unter folgendem Link erhältlich:
Oder über die städtische Homepage abrufbar.
Zudem bietet die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) 2 kostenpflichtige Flyer zum Thema Überflutungsvorsorge bei Starkregenereignisse an:
- Hochwasser: Überflutung und Abwehr
Der Flyer gibt sowohl Hinweise zu kommunalen Aufgabenbereichen als auch Tipps zur Risikoanalyse für jeden Hausbesitzer sowie Anregungen für mobile Bauvorsorgen, wenn sich eine Überflutung ankündigt, und Ratschläge zu einer Verhaltensvorsorge im Ernstfall. Er gibt auch Hinweise was zu tun ist, wenn der Schaden eingetreten ist.
- Gefahr durch Starkregen: Auswirkungen und Gegenmaßnahmen
Das Faltblatt informiert über mögliche Folgen und Auswirkungen von Starkregen, sowie über Verantwortlichkeiten bei der Vorsorge, das Erkennen von Gefahren und die Planung von Vorsorgemaßnahmen. Es gibt Hinweise zu Vorsorgemaßnahmen der Kommunen, der Landwirtschaft und der Grundstückseigentümer.
Zu beziehen sind diese Faltblätter im Webshop des DWA unter folgender Adresse.
https://webshop.dwa.de/de/offentlichkeitsarbeit/flyer-hochwasser.html
6. Audit zum Thema „Urbane Sturzfluten“
Die Stadt Aschaffenburg ist bezogen auf die Flusshochwasser, die aufgrund von länger anhaltenden Niederschlägen und Schneeschmelze an Main und Aschaff auch in der Vergangenheit regelmäßig aufgetreten sind, gut aufgestellt. Die Szenarien für die verschiedenen Hochwasserereignisse an Main und Aschaff wurden erst 2018 durch das Wasserwirtschaftsamt aktualisiert und die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 von der Unteren Wasserrechtsbehörde mittels Rechtsverordnung festgesetzt. Über den HWRMP sind gefährdete Nutzungen und Objekte in diesen Bereichen bekannt. Die Vorwarnzeiten am Main sind in der Regel ausreichend, um entsprechende Vorsorgen treffen zu können, da die Einzugsgebiete weitläufiger und das Fassungsvermögen sowie die Abflusskapazität größer sind.
Urbane Starkregenereignisse, die punktuell im Stadtgebiet auftreten, haben stattdessen eine andere Qualität von Hochwasser, da sie kleine Bäche in kurzer Zeit anschwellen lassen und zu Überflutungen von Straßenzügen u. ä. führen können, wenn sich das Niederschlags-wasser bspw. in Senken staut oder Kanäle für derartige Ereignisse nicht ausgelegt sind. Auch die Vorwarnzeiten für derartige Ereignisse sind deutlich kürzer.
Innerhalb der Stadtverwaltung sind, wie eingangs beschrieben, verschiedene Ämter mit dem Thema Hochwasser und Niederschläge betraut, sei es im Rahmen der Planung, der Maßnahmenumsetzung, des Katastrophenschutzes oder des gesetzlichen Vollzuges. Jede Dienststelle hat die Aufgaben des jeweiligen Tätigkeitsbereichs bisher immer im erforderlichen Maß abgearbeitet (z. B. Kanalsanierung, Bau von Regenrückhaltebecken, Berechnung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten u.ä.).
Die stadtintern verteilten Fachkompetenzen sollten zusammengeführt und an zentraler Stelle gebündelt werden. Ziel sollte ein Risikomanagementplan für das gesamte Stadtgebiet sein, der im Fall des Eintreffens eines Starkregenereignisses herangezogen werden kann.
Die Stadt strebt aus diesem Grunde ein Audit zum Thema „Überflutungsvorsorge bei Starkregenereignisse an, in dem die Vorsorgeaspekte Flächen-, Bau-, Verhaltens- und Risikovorsorge mittels 35 Indikatoren untersucht, geprüft und mit Handlungsempfehlungen unterlegt werden. Somit wird für die Stadt nochmals sichtbar, in welchen Bereichen Aschaffenburg gut aufgestellt ist und wo Handlungsbedarf besteht.
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Hochwasserrisikomanagementplans derzeit diese Auditierung durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) mit einem Fördersatz von 75%. Der Antrag ist beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zu stellen.
Die Kosten des Audits belaufen sich insgesamt auf ca. 18.000 Euro, davon werden 75 % durch den Freistaat (13.500€) gefördert, für die Stadt verbleiben noch ca. 4.500 €.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss jedoch vor Auftragsvergabe der Bewilligungsbescheid zur Durchführung des Audits der Stadt vorliegen. Der Aufnahmeantrag in die Dringlichkeitsliste der Regierung von Unterfranken soll noch in diesem Jahr über das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg gestellt werden, die Bewilligung kann sich jedoch bis Anfang 2. Quartal 2022 hinziehen.
Nach Abschluss der Auditierung wird über den Stand der Ergebnisse sowie über die erarbeiteten Handlungsempfehlungen im Stadtrat berichtet.
.Beschluss:
I.
- Der Lagebericht über die Hochwassersituation in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Audit durchzuführen und die Ergebnisse des Audits im Planungs- und Verkehrssenat vorzustellen
- Der Antrag der KI vom 25.07.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
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|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PVS/11/6/21. Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.03.2021 wegen "Sicherheit in den Spielstraßen im Rosensee" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.07.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
07.12.2021
|
ö
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Beschließend
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6 | PVS/11/6/21 |
.Beschluss:
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.03.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / PVS/11/7/21. Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.07.2021 wegen "Sicherer Fußgängerüberweg in der Spessartstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.08.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
07.12.2021
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PVS/11/7/21 |
.Beschluss:
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.07.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.08.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2022 11:04 Uhr