Datum: 22.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleinen Saal der Stadthalle Aschaffenburg
Gremium: Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1UKVS/8/1/21 Neubau eines Operationszentrums mit 11 Operationssälen, einer Pflegeebene mit 80 Betten und einer Zentralsterilisation auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH, BV-Nr.: xxx
2UKVS/8/2/21 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Görrestraße xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Rowinth Immobilien GmbH, BV-Nr.: xxx
3UKVS/8/3/21 Neubau 2 Mehrfamilienhäuser mit 19 Wohneinheiten
4UKVS/8/4/21 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Niklas Wagener (GRÜNE) vom 14.06.2021 wegen "Holz aus dem Stadtwald für den Bau von KiTas" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.07.2021
5UKVS/8/5/21 Behandlung des Antrags von Frau Stadträtin Frau Ramona Storm (AfD) vom 17.06.2021 wegen "Sofortige Maskenbefreiung für alle Kinder und Jugendliche an Schulen und städtischen Einrichtungen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.07.2021

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1. / UKVS/8/1/21. Neubau eines Operationszentrums mit 11 Operationssälen, einer Pflegeebene mit 80 Betten und einer Zentralsterilisation auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 22.09.2021 ö Beschließend 1UKVS/8/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 17.06.2021 beantragte die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH den Neubau eines Operationszentrums mit 11 Operationssälen, einer Pflegeebene mit 80 Betten und einer Zentralsterilisation auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg.

Der geplante Baukörper schließt sich im Nordosten viergeschossig an das Bestandsgebäude des Klinikums an. Die Feuerwehrumfahrung wird hierzu verlegt. Der neue Baukörper grenzt an das Baugrundstück der, sich derzeit im Bau befindlichen psychiatrischen Klinik des Bezirks Unterfranken an. Kubatur und äußere Gestaltung wurden so gewählt, dass sich diese der Erscheinung des Bestandsgebäudes aber auch der psychiatrischen Klinik anpasst. 

Der Neubau ist als rechteckiger, viergeschossiger Bau mit Atrium und in den Eckbereichen um 45° versetzten Treppenhäusern geplant. Die äußeren Abmessungen liegen bei 68 m x 60 m. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss geplant.

Das Operationszentrum ist eng mit den Bestandfunktionen des Klinikums verwoben. Dies bedingt eine Anbindung an den Bestand in folgenden Geschossen:

  • Der Neubau wird als Verbindungsbauwerk mit allen Ebenen an das Bettenhaus D angeschlossen. Hierdurch entstehen Synergien zwischen den Bestandsstationen C/D 02 mit der neuen Doppelstation in der Ebene 02

  • Die Ebene 00 (Arztdienst/Technik) wird über eine Verbindungsbrücke an den Flur Arztdienste des Bestandes angebunden. In dieser Ebene befinden sich Personal-, Dienst- und Bereitschaftsräume, sowie Sozial-, Sanitär- und Umkleideräume. Zudem befindet sich die Lüftungstechnik der OP-Abteilung auf dieser Ebene.

  • Die Ebene 01 (OP) wird ebenfalls über eine Verbindungsbrücke an den zentralen Erschließungskern des Bestandsgebäudes angeschlossen. Die Verbindung schafft den Zugang für stationäre Patienten aus den Bettenhäusern A bis C zu den Operationsräumen. Auf dieser Ebene sind die 11 Operationssäle platziert mit Patientenschleusen, Material- und Entsorgungsschleusen, sowie Wartebereiche und Aufwachräume für Patienten. Die Planung ermöglicht kurze Wege zur Intensivstation im Bestand.

  • Die Ebene 02 (Pflege) umfasst zwei Stationen, jeweils mit einem Pflegestützpunkt und Patientenzimmern mit 40 Betten je Station, Patienten- und Personalaufenthaltsräumen, sowie Funktionsräumen.

  • Die Ebene 03 (Technik) wird über einen Verbindungsgang an das Versorgungsgeschoss des Bestandsgebäudes für den Gütertransport für das Operationsgebäude angeschlossen. Diese Ebene beinhaltet die Zentralsterilisation mit Technik- und Lagerräumen.

  • Die Ebene 04 (Technikkanal/Kriechkeller) wird als reine Technikebene an das Bestandsgebäude angeschlossen.

  • Die Dachfläche dient u.a. als Aufstellfläche für technische Geräte. Im Übrigen erhalten die Dachflächen eine extensive Begrünung.

Das Raum- und Funktionsprogramm ist mit dem Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abgestimmt. Dieses verteilt sich auf folgende Nutzflächen:

  • Untersuchung und Behandlung: 2.194 m²
  • Pflege: 1.776 m²
  • Allgemeine Dienste: 84 m²
  • Ver- und Entsorgung: 538 m²

Bei der Planung wurden die Anforderungen an die Barrierefreiheit beachtet.

Die Dachflächen werden extensiv begrünt. Der Außenbereich wird begrünt und bepflanzt. Der natur- und artenschutzrechtlich notwendige Ausgleichsbedarf wird derzeit im laufenden Bauleitplanungsverfahrens festgestellt und im Rahmen der Gesamtmaßnahme umgesetzt. 

Auf dem Gelände des Klinikums werden insgesamt 1.160 PKW-Stellplätze nachgewiesen. Zudem sind insgesamt 118 Fahrradabstellplätze vorhanden.

Dies Gesamtgrundstücksgröße liegt bei 110.399 m².

II.
Das Bauvorhaben liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. xxx für „den Neubau eines Klinikums am Hasenkopf im Gebiet zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Haibacher Straße und der Straße am Krämersgrund“ und teilweise im Außenbereich, da die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes überschritten wird. Allerdings befindet sich der Bebauungsplan derzeit in einem Änderungsverfahren. Die Bebauungsplanänderung bezieht die Baufläche künftig in die bebaubaren Flächen ein. Das Bauvorhaben hält zwar die künftigen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung ein, allerdings verfügt dieser noch nicht über die notwendige formelle Planreife, gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Bebauungsplan setzt für das vorliegende Baugrundstück u.a. Folgendes fest:

Sondergebiet Klinik
GFZ 2,2
geschlossene Bauweise
IV Vollgeschosse
Baugrenzen


Art der baulichen Nutzung

Die geplante Erweiterung des Klinikums mit dem Neubau eines Operationszentrums, einer Pflegeebene und einer Zentralsterilisation fügt sich in das Sondergebiet Klinik ein.


Maß der baulichen Nutzung

Die Grundstücksgröße liegt bei 110.399 m². Die bisherige Geschossfläche des Klinikums erhöht sich von ca. 79.500 m² um 13.800 m² auf insgesamt 93.300 m². Hierdurch wird eine GFZ von 0,85 erreicht. Zulässig ist eine GFZ von 2,2. Die geschlossene Bauweise ist eingehalten. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse (IV) wird nicht überschritten.


Bauweise

Eine Befreiung von der Abweichung der geschlossenen Bauweise kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden, da die geschlossene Bauweise bereits im Bestand nicht eingehalten ist und der geplante Anbau der bestehenden Gebäudestruktur entspricht. Die gewählte Stellung der Baukörper ermöglicht eine bessere Belichtung, insbesondere der Pflegeabteilungen und trägt damit den Belangen der Patienten und Beschäftigen besser Rechnung.

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. 


Überbaubare Grundstücksflächen

Für das Bauvorhaben, welches zum größten Teil außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, sind Baumfällungen sowie die Verfüllung eines Teiches notwendig. 

Eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden.

Die im, seit 1985 rechtskräftigen Bebauungsplan für den Neubau eines Klinikums festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen lassen keinen Spielraum mehr für dringend benötigte Klinikbauten, bzw. -anbauten zu. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Klinikstandort sind durch den Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2019 zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für das Gebiet „Kliniken Am Hasenkopf“ einschließlich der zurzeit laufenden frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (07.06. - 30.07.2021) mit einer großzügigen Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen in alle Himmelsrichtungen in die Wege geleitet.

Das Bauvorhaben liegt vollständig innerhalb der vorgesehenen überbaubaren Flächen, gem. 
Bebauungsplan-Vorentwurf.

Die durch die Überschreitung der Baugrenzen verursachte Abweichung ist in Anbetracht der
Größe des Gebäudebestandes des Klinikums geringfügig. Die Bebauung der im 
Bebauungsplan 23/1 festgesetzten überbaubaren Flächen wird durch diese Abweichung 
nicht eingeschränkt.

Der natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich für den Eingriff in die Natur durch 
Überschreitung der zulässigen überbaubaren Flächen ist im Rahmen des laufenden 
Bebauungsplanänderungsverfahrens auszugleichen.

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen
mit den öffentlichen Belangen vereinbar.


Natur- und Artenschutz

Das geplante Bauvorhaben überschreitet im nordöstlichen Bereich die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 23/1 und liegt damit teilweise im Außenbereich. Allerdings ist diese Fläche im Vorentwurf des laufenden Bebauungsplanänderungsverfahrens als bebaubare Fläche ausgewiesen. Im Rahmen dieses Bauleitplanungsverfahrens ist der natur- und artenschutzrechtliche Eingriff auszugleichen.

Dem Bericht vom 13.12.2019 über die ökologische Baubegleitung, einschließlich der artenschutzrechtlichen Beurteilung der geplanten Baumfällungen und Abfischen des Teiches, sowie dem Bericht vom 30.04.2021 über die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die im Ergebnis ein Kompensationsbedarf von 22.702 Biotopwertpunkten feststellt, hat die Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 08.06.2021 unter folgenden Auflagen zugestimmt:

  • Der artenschutzrechtliche Ausgleich hat zeitnah im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs zu erfolgen (fachgerechte Anbringung von insg. 6 Fledermauskästen an langfristig zu erhaltenden Bäumen).

  • Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf für das Operationszentrum (22.702 WP) ist (wie auch für den Ausbau der Zufahrt an der Alois-Alzheimer-Allee (5.067 WP) und für das Mutter-Kind-Zentrum) im Rahmen einer zusammenfassenden Ausgleichsplanung im laufenden Bebauungsplan-Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für das Gebiet „Kliniken Am Hasenkopf“, bei dem zurzeit die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeits-beteiligung (07.06. - 30.07.2021) läuft, darzustellen und entsprechend kartographisch dem Eingriffsvorhaben zuzuordnen.

Auf dieser Grundlage ist der, im Bebauungsplanänderungsverfahrens noch festzusetzende, natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich im Rahmen der Gesamtmaßnahme bis zur Aufnahme der Nutzung des Bauvorhabens nachzuweisen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.


Stellplätze

Gem. der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung 1 PKW-Stellplatz je 4 Betten erforderlich. Das Klinikum verfügte bisher über 731 Betten, davon 80 in der Kinderklinik, 18 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und 8 in der Palliativstation. Durch den Neubau werden zwar 80 neue Betten geschaffen, allerdings erhöht diese nicht den Gesamtbestand, da im Gesamtkomplex eine Bettenverschiebung vorgenommen wird, welche letztendlich zu einer Bettenzahl, gem. Bettenbedarfsfeststellung von 723 Betten führt. Auf dieser Grundlage sind 181 PKW-Stellplätze vorzuhalten. Auf dem Gelände sind derzeit 1.160 PKW-Abstellplätze vorhanden.

Darüber hinaus ist 1 Fahrradabstellplatz je 20 Betten nachzuweisen. Hieraus errechnet sich ein Bedarf von 37 Fahrradabstellplätzen. Auf dem Gelände werden insgesamt 118 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Der Nachweis über die erforderlichen Stellplätze ist daher erbracht.


Erschließung / Zufahrt

Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert. 

Aktuell erfolgt der Neubau einer psychiatrischen Einrichtung. In diesem Zuge wird die Feuerwehrumfahrung bis auf Höhe des Vorplatzes der Psychiatrie mit ausgebaut.

Im Rahmen des Neubaus des Operationszentrums wir die Fertigstellung der Straße erforderlich. Diese ist über eine Länge von ca. 60 m vom Vorplatz der psychiatrischen Einrichtung bis zum Bestand auf Höhe des Gebäudes Intensivstation auszubauen.

Für das geplante Operationszentrum wird außerdem die Realisierung einer Zufahrt, sowie die Anlage von Feuerwehrbewegungsflächen notwendig.


Abstandsflächen

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.


Begrünung

Die Dachflächen des Neubaukörpers sind mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.


Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. 
Dem Antrag der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH auf Neubau eines Operationszentrums mit 11 Operationssälen, einer Pflegeebene mit 80 Betten und einer Zentralsterilisation auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Befreiungen, Auflagen:

  1. Von der Festsetzung einer geschlossenen Bebauung wird eine Befreiung erteilt. 

  1. Von der Überschreitung der Baugrenze im nordöstlichen Grundstücksbereich wird eine Befreiung erteilt.

  1. Die Dachflächen des Neubaukörpers sind mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Der im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens noch zu festzusetzende natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich ist im Rahmen der Gesamtmaßnahme bis zur Aufnahme der Nutzung des Bauvorhabens nachzuweisen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die Verwaltung sichert zu, die mögliche Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus bei der Sitzung des Aufsichtsrates des Klinikums am 24.09.2021 noch einmal zur Sprache zu bringen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 3

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2. / UKVS/8/2/21. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Görrestraße xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Bauherrin Rowinth Immobilien GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 22.09.2021 ö Beschließend 2UKVS/8/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 23.06.2021 beantragte die Rowinth Immobilien GmbH den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Görresstr. xxx, 63739 Aschaffenburg.

Bei dem beantragten Bauvorhaben handelt es sich um einen Eckbaukörper an der Görresstraße und dem Wittelsbacherring mit einer Grundfläche des Gebäudes inklusive Fahrrad-/ Müllbox im Hofbereich von ca. 696 m². Das geplante Gebäude verfügt über 4 Geschosse (Erdgeschoss, 1.- 3. Obergeschoss und Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss). Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 40° ausgebildet. 

Der bestehende Baukörper an der Görrestraße wird abgebrochen. Die Baulücke wird durch einen beidseits grenzständigen Eckbaukörper geschlossen. Hierbei werden die Höhen der beiden Nachbargebäude in etwa aufgenommen. Das Gebäude erreicht eine Firsthöhe von 16,99 m bis 17,71 m und eine Dachneigung von 40°.
Im Erdgeschoss sind ein Durchgang zum Innenhof, sowie eine Tiefgaragenzufahrt sowie 6 Wohnungen geplant. Das 1. - 3. Obergeschoss verfügt jeweils über 7 Wohnungen. Im Dachgeschoss werden 5 Wohnungen errichtet. Es ist ein Wohnungsmix aus Zwei-, Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 60 m² und 94 m² geplant. Die Wohnungen werden über einen Laubengang mit zwei Treppen und einem Aufzug barrierefrei erschlossen. Die Gesamtwohnfläche liegt bei 2.224 m².

Im Kellergeschoss befindet sich eine Tiefgarage mit insgesamt 34 PKW-Stellplätzen. Ein Stellplatz ist als barrierefreier Parkplatz vorgesehen. Allen Nutzern werden Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (Fahrräder und PKW) zur Verfügung gestellt.

Für das Bauvorhaben werden insgesamt 45 Fahrradabstellplätze nachgewiesen, davon 38 in einer geschlossenen Fahrradbox und 7 Besucherstellplätze im Hofbereich. 

Der erforderliche Kinderspielplatz mit einer Größe von 135 m² wird im rückwärtigen Grundstücksbereich errichtet.

Die Tiefgaragendecke und die nicht überbauten Grundstücksflächen werden begrünt und bepflanzt. 

II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aber innerhalb eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“, für den das Einfügungsgebot des § 34 BauGB gilt. Die nähere Umgebung hat hierbei den Charakter eines „Allgemeinen Wohngebebietes“ gemäß § 4 BauNVO. Aus der näheren Umgebung lässt sich folgender Maßstab ableiten:

Allgemeines Wohngebiet - WA 
überbaute Grundstücksfläche: ca. 60 %
Zahl der Vollgeschosse:  IV + D
geschlossene Bauweise
Traufhöhe bis ca. 12,60 m
Firsthöhe bis ca. 17,60 m
Typische Dachform: Sattel-/Walmdach mit ca. 35° bis 54° Dachneigung


Art der baulichen Nutzung

Die Bauvoranfrage ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO zu beurteilen. Die geplante Wohnnutzung ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung im vorliegenden Allgemeinen Wohngebiet zulässig. 


Maß der baulichen Nutzung

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich der geplante viergeschossige Baukörper (IV + Dachgeschoss) entlang der Görrestraße und des Wittelsbacher Rings in die straßenbegleitende Blockrandbebauung der näheren Umgebung ein.

Das geplante Gebäude nimmt die Bauflucht der beiden grenzständigen Nachbargebäude auf und orientiert sich auch hinsichtlich der Bautiefe (11,365 m an der Görrestraße und 10,74 m am Wittelsbacher Ring) an den Nachbargebäuden (Görrestraße xxx und Goethestraße xxx). Die Bautiefe wird um max. 0,50 m überschritten und hält sich damit innerhalb des planungsrechtlichen Rahmens. Die Bauflucht entlang des Wittelsbacher Rings mit einer durchgängigen Vorgartenzone mit einer Tiefe von ca. 5 m wird beibehalten.

Die Höhe des Gebäudes (TH ca. 12,5 m bis 13,2 m, FH ca. 16,99 m bis 17,71 m) fügt sich ebenfalls in den Rahmen der Umgebungsbebauung ein. Die Dachform gleicht sich der Bestandsbebauung in Form und Dachneigung an. 

Das Vorhaben fügt sich daher insgesamt in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist gemäß § 34 BauGB i.V. m. § 4 BauNVO planungsrechtlich zulässig. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.


Stellplätze

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz, bei Wohnflächen über 100 m² je 2 Stellplätze erforderlich. Alle 32 Wohnungen weisen Größen unter 100 m² auf. Hiernach ergibt sich ein Bedarf von 32 PKW-Stellplätzen. Insgesamt werden 34 Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen.

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 32 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 2.224 m² sind daher 45 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Hiervon werden 38 in einer geschlossenen Fahrradbox und 7 Besucherstellplätze im Hofbereich nachgewiesen. 

In der Baubeschreibung ist ausgeführt, dass allen Nutzern Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (Fahrräder und PKW) zur Verfügung gestellt werden. Die Voraussetzungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukur-Gesetzes (GEIG) sind daher erfüllt.


Zufahrt

Die städtische Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung (§ 5 Abs. 1 GaStAbS) sieht eine maximale Zufahrtsbreite von 3,5 m vor. Dies wird vorliegend nicht überschritten.


Erschließung und Verschmelzung oder Vereinigung der Grundstücke

Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert. 
Die Flurstücke des Baugrundstücks Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg sind zu verschmelzen oder zu vereinigen. Die Vereinigung bzw. Verschmelzung sind der Stadt Aschaffenburg vor Baubeginn nachzuweisen.


Abstandsflächen

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.


Begrünung und Baumpflanzungen

Die von der Tiefgarage unterbauten Flächen sind mit einer, mind. 1,0 m dicken Erdsubstratschicht zu überdecken und dauerhaft intensiv zu begrünen. Reine Kies- und Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung sind Sicherheitsleistungen in Höhe von xxx € zu leisten.

Die nicht überbauten Flächen (insb. der Vorgarten) sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten. Reine Kies- und Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung sind Sicherheitsleistungen in Höhe von xxx € für die Begrünung des Grundstückes zu leisten.

Im Grünbereich sind, gem. Freiflächenplan 5 standortgerechte Laubbäume, davon 4 im Vorgartenbereich zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Aufgrund des insgesamt relativ hohen Unter-/Überbauungsgrades ist das Dach des Nebengebäudes mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.


Kinderspielplatz

Ein Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. 135 m² ist im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

I. Dem Antrag der Rowinth Immobilien GmbH auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 32 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Görrestraße xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Die Tiefgaragendecke ist im nicht überbauten Bereich, mit einer mind. 1,0 m dicken Erdsubstratschicht zu überdecken und dauerhaft intensiv zu begrünen. Reine Kies- und Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung sind Sicherheitsleistungen in Höhe von xxx € zu leisten.

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Im Grünbereich sind gem. Freiflächenplan 5 standortgerechte Laubbäume, davon 4 im Vorgartenbereich zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Das Dach des Nebengebäudes ist mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Die Flurstücke des Baugrundstücks Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, sind zu verschmelzen oder zu vereinigen. Die Vereinigung bzw. Verschmelzung sind der Stadt Aschaffenburg vor Baubeginn nachzuweisen.

Die Verwaltung sichert zu, die Option der Aufhebung des einseitigen Parkverbots im Wittelsbacherring während der Bauzeit des Vorhabens zu prüfen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 20.09.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / UKVS/8/3/21. Neubau 2 Mehrfamilienhäuser mit 19 Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 22.09.2021 ö Beschließend 3UKVS/8/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 15.06.2021, bzw. 09.07.2021 beantragte Frau xxx die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit 19 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, Gem. Obernau, Hauptstraße xxx, 63743 Aschaffenburg.

Auf dem Baugrundstück, bestehend aus 5 Flurstücken mit einer Gesamtgröße von 2.224 m² wurde bisher ein Getränkemarkt betrieben. Im rückwärtigen Grundstücksbereich befanden sich dazugehörige Stellplätze. Es ist geplant den Gebäudebestand abzubrechen, das bislang nahezu vollständig versiegelte Grundstück zu entsiegeln und mit 2 Mehrfamilienhäusern zu bebauen.
Im Vorderhaus sind 9 Wohnungen geplant. Das Gebäude soll aus 3 Gebäudeteilen, jeweils zweigeschossig mit Dachgeschoss bestehen. Die Gebäudeteile werden durch ein mittig gelegenes Treppenhaus zentral erschlossen. 2 giebelständige Gebäudeteile sollen an der Grenze zur Hauptstraße, in Anlehnung an die vorhandene Bebauung im Ensemble mit steilen Satteldächern (DN 52°) errichtet werden. Der dritte Gebäudeteil fügt sich, um 90° gedreht, trauständig, mit gleicher Dachneigung an die beiden Vordergebäude an.

Im rückwärtigen Grundstücksbereich ist ein Hinterhaus mit 10 Wohnungen geplant. Das Gebäude besteht aus 2 Gebäudeteilen mit insgesamt 3 Vollgeschossen, davon das oberste Geschoss als Staffelgeschoss. Dieses erhält ein extensiv begrüntes Pultdach mit einer Dachneigung von 6°. Das Staffelgeschoss erreicht etwa 2/3 der Grundfläche des Erd-, bzw. Obergeschosses.

Die Wohnflächen der 19 geplanten Wohnungen teilen sich wie folgt auf:
  • 2 zwischen 60 - 70 m²
  • 13 zwischen 70 - 80 m²
  • 4 zwischen 90 - 99 m²

Die Gesamtwohnfläche liegt bei 1.530 m².

Die notwendigen Stellplätze werden oberirdisch auf dem Grundstück nachgewiesen. 1 Stellplatz ist direkt von der Hauptstraße aus anfahrbar. Die 18 weiteren Stellplätze befinden sich im Innenhof zwischen dem Vorder- und dem Hinterhaus. Die Stellplätze sind über eine Zufahrt von der Hauptstraße aus erreichbar. Die Lage der geplanten Zufahrt deckt sich mit der Zufahrt zum bisher betriebenen Getränkemarkt.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen werden begrünt und mit 9 Bäumen bepflanzt. 
Der erforderliche Kinderspielplatz mit einer Größe von 90 m² wird auf dem Grundstück auf zwei Teilflächen verteilt an der nordwestlichen Grundstücksgrenze nachgewiesen.

II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aber innerhalb eines „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“, für den das Einfügungsgebot des § 34 BauGB gilt. Die nähere Umgebung hat hierbei den Charakter eines „Allgemeinen Wohngebietes“ gemäß § 4 BauNVO. Aus der näheren Umgebung lässt sich folgender Maßstab ableiten:

Allgemeines Wohngebiet - WA 
überbaute Grundstücksfläche: bis 100 %
Zahl der Vollgeschosse:  II + D
halboffene Bauweise

Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet Obernau und ist mit dem Vorderhaus sowie mit einem geringen Teil des Baukörpers des Hinterhauses denkmalrechtlich im Ensemble „Ortskern Obernau“ einzuordnen. Hier sind insbesondere die Gestaltungsgrundsätze des Integrierten Handlungskonzepts zu beachten:

  • Die Hauptstraße ist geprägt durch die Bautypologie der Haus-Hof-Bebauung mit dahinterliegendem Scheunenkranz
  • Die Wohnfunktion soll durch ein Wohnen in allen Lebensphasen gestärkt werden
  • An der Hauptstraße sollen giebelständige Hauptgebäude in halboffener Bauweise mit hoher Dachneigung mit verputzter Lochfassade an der Giebelseite entstehen
  • Einfriedungen sollen als Mauern ausgeführte werden
  • Abschluss der Grundstücke zur Hauptstraße hin mit Hoftoren


Art der baulichen Nutzung

Die geplante Wohnnutzung ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung im vorliegenden Allgemeinen Wohngebiet zulässig. 


Maß der baulichen Nutzung

Die Umgebungsbebauung ist geprägt von der halboffenen Bauweise der Hauptstraße mit giebelständigen Haupthäusern und einer relativ heterogenen rückwärtigen Bebauung, die im östlichen Bereich der Hauptstraße nicht mehr die Durchgängigkeit des Scheunenkranzes der westlichen (mainseitigen) Bebauung erkennen lässt. Erkennbar ist eine heterogene rückwärtige Dachlandschaft, die bisweilen auch Pultdächer aufweist und eine zweigeschossige Bebauung mit zum Teil steilen Dachgeschossen, die teilweise ein drittes Vollgeschoss bilden. Die überbaute Grundstücksfläche ist sehr unterschiedlich, jedoch sind die Grundstücke – vor allem wenn es sich um sehr kleine Grundstücke handelt – stark ausgenutzt.

Die GRZ I liegt bei vorliegendem Bauvorhaben bei 0,33, die GRZ II bei 0,63 und die GFZ beträgt 0,93. Das Vorderhaus besitzt 2 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss. Das Hinterhaus besitzt 2 Vollgeschosse und ein zurückgesetztes Staffelgeschoss. Die Dachform des Rückgebäudes ist in der näheren Umgebung bei Nebengebäuden vorhanden. Durch den Rücksprung des obersten Geschosses wird eine deutliche Zurücknahme des Geschosses in seinem städtebaulichen Erscheinungsbild erreicht, so dass dieses als Dachgeschoss erkennbar wird. Dieser Bereich des Grundstückes unterliegt darüber hinaus nicht mehr dem Ensembleschutz. Dieser gilt jedoch für das an der Hauptstraße gelegene Wohngebäude und wurde in der Planung berücksichtigt. 
Sowohl in baulicher Höhe, überbauter Grundstücksfläche und der Art der Nutzung fügt sich das Bauvorhaben damit noch in die Umgebungsbebauung ein. 

Sanierungsgebiet – Integriertes Handlungskonzept

Das Integrierte Handlungskonzept sieht weiterhin diverse Gestaltungsgrundsätze vor, die im Wesentlichen durch das Bauvorhaben eingehalten werden:

  • Die Bautypologie des Haupthauses an der Hauptstraße wird mit den beiden giebelständigen Teilbaukörpern fortgeführt
  • Die gänzliche Barrierefreiheit der beiden Mehrfamilienhäuser ermöglichen ein Wohnen gerade auch für ältere Personen
  • Die verputze Lochfassade entspricht den Gestaltungsgrundsätzen des integrierten Handlungskonzepts
  • Die Haupteinfahrt zum Grundstück wird mit einem Hoftor abgeschlossen, das direkt an das Haupthaus anschließt 

Das vorliegende Bauvorhaben entspricht mit dem Vorderhaus damit den Grundsätzen des Integrierten Handlungskonzeptes. 

Bauweise

Die an der Hauptstraße vorherrschende Bauweise ist eine halboffene Bauweise, die jedoch vereinzelt durch aneinandergrenzende Hoftore unterbrochen wird. Da sich das Baugrundstück im Sanierungsgebiet „Ortskern Obernau“ befindet, sind darüber hinaus auch die Vorgaben des Integrierten Handlungskonzepts einzuhalten. Diese sehen u.a. den Erhalt der halboffenen Bauweise vor. Zwar grenzen die beiden Teilbaukörper des Vorderhauses nicht direkt an die Grundstücksgrenze des Nachbargebäudes an, durch ihren geringen Abstand voneinander wird jedoch das städtebauliche Gesamtbild der Hauptstraße verbessert und gestärkt und der Abschluss mit Hoftor zum Nachbargrundstück Hauptstraße xxx unterstreicht die Typologie der Haus-Hof-Bebauung. 


Denkmalschutz

Das geplante Bauvorhaben liegt teilweise innerhalb eines denkmalgeschützten Ensembles und ist in der Denkmalliste mit folgender Bezeichnung eingetragen (Aktennummer: E-6-61-000-4):
Ortskern Obernau

Das Ensemble Ortskern Obernau wird wie folgt beschrieben:

Das seit Ende des 12. Jh. bezeugte, ehemals ummauerte Straßendorf ist unmittelbar am Main gelegen. Es zeigt eine regelmäßige Hofreihung beiderseits der Hauptstraße. Die Wohnhäuser der Hofanlagen stehen, meist jeweils von einem Einfahrtstor begleitet, giebelständig zur Straße; die tiefen Grundstücke werden nach hinten durch die Scheunen abgeschlossen, die mainseits einen noch weitgehend ungestörten Scheunenrand bilden. Die ältesten Häuser und Toranlagen entstammen dem 16./17. Jh. Das Straßenbild wird durch die spätbarocke Turmfront der ehem. Pfarrkirche beherrscht, deren östliche Teile bei einem Brand 1942 vernichtet wurden.

Im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens wird der Gebäudebestand auf den Grundstücken abgebrochen. Die Gebäude selbst stehen nicht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz. Sie wurden im Juni 1982 als Einzelhandelsgeschäft genehmigt. Im Jahr 2003 erfolgte eine Nutzungsänderung als Getränkemarkt. Im Wesentlichen besteht das abzubrechende Gebäude aus einem eingeschossigen Flachdachgebäude, mit zwei kleinen giebelständigen Gebäudeteilen an der Hauptstraße, welche das historische Ensemble entsprechend aufnehmen.

Die beiden geplanten vorderen Gebäudeteile nehmen ebenfalls die historische bauliche Struktur des alten Obernauer Ortskerns auf. Diese werden mit steilem Satteldach (DN = 52°) giebelständig zur Hauptstraße errichtet. Der dritte Gebäudeteil ist rückseitig, mit Traufe und First parallel zur Hauptstraße geplant und nimmt damit die Scheunenreihung auf.

Das Hinterhaus befindet sich nur mit einem geringen Teil (ca. ¼ des Baukörpers) innerhalb des Ensemblebereiches.

Die Untere Denkmalschutzbehörde, die Heimatpfleger und das Bay. Landesamt für Denkmalpflege wurden beteiligt. Das Landesamt hat zwar die zwei giebelständigen Gebäudeteile an der Hauptstraße und das Wohnen im Ensemble positiv hervorgehoben, jedoch letztlich die Zustimmung nicht erteilt. Aus Sicht des Landesamtes sollte die historische Struktur im alten Ortskern, wie sie vor Errichtung des nunmehr als Getränkemarkt genutzten Gebäudes im Jahr 1982 vorhanden war, wiederhergestellt werden. Durch das Treppenhaus, mit dem die drei Gebäudeteile im vorderen Bereich verbunden sind, würde jedoch die Wirkung eines Gebäudekomplexes entstehen. Aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg kann dennoch das Bauvorhaben im Ergebnis befürwortet werden. Durch das Treppenhaus wird die Barrierefreiheit aller Gebäudeteile hergestellt, so dass auch ein Wohnen für die ältere Generation möglich ist. Entwicklungsziele des Integrierten Handlungskonzeptes sind gerade das Wohnen im alten Ortskern und die Stärkung der Wohnfunktion durch die Möglichkeit für ein Wohnen in allen Lebensphasen, was durch das Angebot an barrierefreien Wohnungen mit dem Bauvorhaben verwirklicht wird. Auch die übrigen Grundsätze des Handlungskonzeptes sind durch das Vorderhaus eingehalten. Zudem ist das Dach des Verbindungsbaus in seiner Wirkung untergeordnet, da sich dieses in der Dachlandschaft des 3. zurückgesetzten Gebäudeteils weitestgehend verliert. Bereits im Vorfeld wurden denkmalpflegerische Belange durch die Untere Denkmalschutzbehörde gegenüber dem Bauherrn angeführt und Änderungen im Sinne des Integrierten Handlungskonzeptes sowie des Ensembleschutzes veranlasst, die der Bauherr letztlich auch im Wesentlichen umgesetzt hat.

Dem Bauvorhaben wird unter der Auflage zugestimmt, dass die Dachflächen des Vorderhauses mit Biberschwanztonziegel zu decken sind und die Fassadenfarben und Materialien mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind.


Stellplätze

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz, bei Wohnflächen über 100 m² je 2 Stellplätze erforderlich. Alle 19 Wohnungen weisen Größen unter 100 m² auf. Hiernach ergibt sich ein Bedarf von 19 PKW-Stellplätzen. Diese Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 19 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 1.530 m² sind daher 31 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Auf dem Baugrundstück sind derzeit 30 Fahrradstellplätze vorgesehen. Zusätzlich hat der Bauherr einen weiteren Fahrradabstellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen.

Zufahrt

Die städtische Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung (§ 5 Abs. 1 GaStAbS) sieht eine maximale Zufahrtsbreite von 3,5 m, bei zwei direkt aneinandergrenzenden Stellplätze eine Zufahrt in maximal dieser Breite vor. Diese Zufahrtsbreite wird durch den barrierefreien Stellplatz an der Hauptstraße mit einer Breite von 3,5 m und der Zufahrt zu den rückseitig gelegenen Stellplätzen mit einer Breite von ebenfalls 3,5 m um insgesamt 3,5 m überschritten. In diesem Umfang kann eine Abweichung gewährt werden, da sich diese, in Anbetracht der Größe des Vorhabens in einem angemessenen Rahmen bewegt.


Erschließung und Verschmelzung oder Vereinigung der Grundstücke

Die Erschließung des Baugrundstücks ist über die Hauptstraße gesichert. 
Die Flurstücke des Baugrundstücks Fl.Nrn. xxx, Gem. Obernau sind zu verschmelzen oder zu vereinigen. Die Vereinigung bzw. Verschmelzung sind der Stadt Aschaffenburg vor Baubeginn nachzuweisen.

Abstandsflächen

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.


Begrünung und Baumpflanzungen

Das Grundstück ist derzeit fast vollständig versiegelt. Durch die Baumaßnahme erfolgt eine deutliche Entsiegelung des Grundstücks, die GRZ II liegt demnach noch bei 0,63. Dies bedeutet ein Plus von ca. 800 m² Grünfläche. 

Die nicht überbauten Flächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten. Reine Kies- und Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung sind Sicherheitsleistungen in Höhe von xxx € für die Begrünung des Grundstückes zu leisten.

Gem. § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 4 ebenerdiger Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen. Bei 19 Stellplätzen ergibt sich ein Pflanzgebot von 5 Bäumen. In der Freiflächenplanung wird die Pflanzung von 9 Laubbäumen, davon 1 im Vorgartenbereich nachgewiesen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Das Dach des Hinterhauses mindestens extensiv zu begrünen oder mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Kinderspielplatz

Ein Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. 90 m² ist im nordwestlichen Grundstücksbereich mit zwei Teilflächen vorgesehen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt-, Klima und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. 

Dem Antrag der Bauherrin xxx auf Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit 19 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gem. Obernau, Hauptstraße xx, 63743 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Abweichungen, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Von der zulässigen Zufahrtsbreite wird eine Abweichung im Umfang von 3,50 m erteilt.

  2. Es ist ein zusätzlicher Fahrradabstellplatz auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

  3. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  4. Im Grünbereich sind 9 standortgerechte Laubbäume, davon 1 im Vorgartenbereich, gem. Freiflächenplan zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  5. Das Dach des Hinterhauses ist mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  6. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  7. Die Flurstücke des Baugrundstücks Fl.-Nrn. xxx, Gem. Obernau sind zu verschmelzen oder zu vereinigen. Die Vereinigung bzw. Verschmelzung sind der Stadt Aschaffenburg vor Baubeginn nachzuweisen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. / UKVS/8/4/21. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Niklas Wagener (GRÜNE) vom 14.06.2021 wegen "Holz aus dem Stadtwald für den Bau von KiTas" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 22.09.2021 ö Beschließend 4UKVS/8/4/21

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Niklas Wagener (GRÜNE) vom 14.06.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / UKVS/8/5/21. Behandlung des Antrags von Frau Stadträtin Frau Ramona Storm (AfD) vom 17.06.2021 wegen "Sofortige Maskenbefreiung für alle Kinder und Jugendliche an Schulen und städtischen Einrichtungen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 22.09.2021 ö Beschließend 5UKVS/8/5/21

.Beschluss:

Der Antrag von Frau Stadträtin Ramona Storm (AfD) vom 17.06.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 19:10 Uhr