Datum: 21.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1JHA/3/1/21 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Frau RiAG Bianca Grünewald als Vertreterin des Amtsgerichts Aschaffenburg und von RiAG Frau Sandra Erol als Vertreterin von RiAG Frau Grünewald
2JHA/3/2/21 Kommunale Kindertageseinrichtung: zwei Naturgruppen im Stadtteil Damm, Nähe Lohmühlstraße
3JHA/3/3/21 Vorstellung Team Mini-Kita „Dämmer Frösche“ in der Lange Straße 46
4JHA/3/4/21 Vorstellung des Vorstands des zweiten Aschaffenburger Jugendparlaments
5JHA/3/5/21 Beratung über den Haushaltsvoranschlag 2022 (Einzelplan 4, Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt)
6JHA/3/6/21 Aktualisierung der Kooperationsvereinbarungen der Familienstützpunkte
7JHA/3/7/21 Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg

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1. / JHA/3/1/21. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Frau RiAG Bianca Grünewald als Vertreterin des Amtsgerichts Aschaffenburg und von RiAG Frau Sandra Erol als Vertreterin von RiAG Frau Grünewald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.10.2021 ö Beschließend 1JHA/3/1/21
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.11.2021 ö Beschließend 5PL/15/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 13.09.2021 teilte der Direktor des Amtsgerichts Aschaffenburg mit, dass nunmehr xxx als beratendes Mitglied für das Amtsgericht Aschaffenburg benannt wird. 

Als Vertreterin wurde xxx benannt. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu:

  1. xxx wird als Vertreterin des Amtsgerichts Aschaffenburg bestellt. 

  1. xxx wird als Vertreterin von xxx bestellt. 


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / JHA/3/2/21. Kommunale Kindertageseinrichtung: zwei Naturgruppen im Stadtteil Damm, Nähe Lohmühlstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.10.2021 ö Beschließend 2JHA/3/2/21
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.11.2021 ö Beschließend 6PL/15/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Geplant ist ein Naturkindergarten „light“ mit zwei Gruppen im Stadtteil Damm, Nähe Lohmühlstraße, Gemarkung Flurnummer 2853 unter kommunaler Trägerschaft. 

Betreuungsform
Ein Naturkindergarten ist eine besondere Form der Kinderbetreuung für Kinder von 3-6 Jahren. Im Naturkindergarten findet die Betreuung der Kinder ohne festen Gebäudebezug schwerpunktmäßig in der Natur statt. Als Schutzraum stehen in der Regel Bauwägen oder Holzhäuser zur Verfügung. Die Stadt Aschaffenburg möchte einen Naturkindergarten „light“ errichten, der zusätzlich über eine feste Basisstation im Bereich der Dorfstraße verfügt, so dass auch Randzeiten ab 7 h und nach 14.30/15.00 h sowie Schlechtwettertage gut und pädagogisch abgedeckt werden können. Räumlichkeiten werden hierzu noch gesucht, vorstellbar ist auch diese Basisstation auf dem Impressgelände. Von der Basisstation starten die Kinder dann zu dem Grundstück in den Aschaffauen. Wichtig ist uns als Stadt, dass der Naturkindergarten fußläufig erreichbar ist, und damit allen zur Verfügung steht. Weiterhin ist uns wichtig, dass kein Verkehr in die Aschaffaue hineingezogen wird. 
Soweit noch keine Basisstation vorhanden ist, soll nur eine Betreuung von 8.00 – 14.30/15 h angeboten werden. Es wird dann ebenfalls einen festen Sammelpunkt im Bereich der Lohmühlstraße geben, zu dem die Kinder gebracht und dann auch wieder abgeholt werden 

Betreuungsort
Betreuungsort ist ein Grundstück im Stadtteil Damm, Nähe Lohmühlstraße, Gemarkung Flurnummer 2853. Der Standort und die Nutzung wurde von allen an einer Genehmigung beteiligten Ämtern geprüft. Eine Genehmigung wurde in Aussicht gestellt, Die Wiese umfasst ca. 2000 m2 und ist umgeben von weiteren Wiesen, Äckern und Gärten. Durch die Lohmühlstraße gibt es eine direkte Anbindung für Fahrzeuge (Rettungsfahrzeuge, Wassertransport etc.). Auf der Wiese sind Bäume für die Beschattung im Sommer vorhanden. Hier starten dann die Expeditionen in die freie Natur. 

Gruppengröße und Personal
Geplant sind zwei Kindergruppen mit je max. 20 – 25 Kindern. Der Personalbedarf richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (Anzahl Kinder/Buchungszeiten).

Bauwagen und Tipi
Seit einiger Zeit gibt es Anbieter, die professionelle Bauwägen für die kindgerechte Nutzung in der Natur herstellen. Diese gibt es in unterschiedlicher Ausführung. Das favorisierte Modell ist 12 Meter lang und 3 Meter breit und 3,35 Meter hoch. Zur Ausstattung gehören ein Eingangspodest,  eine Garderobe, Sanitäranlage, eine Küche, Einbauschränke, ein Sitzbereich mit Bänken und Tischen, eine zweite Ebene als Ruhe- und Spielbereich sowie ein Stromanschluss und eine Elektroheizung (muss extra installiert werden).
Der Bauwagen ist Rückzugsort, Spielort und Platz zum Aufwärmen gleichermaßen. 
Es wären zwei Bauwägen erforderlich, die ggfs. noch durch ein Tipi im Nachhinein ergänzt werden können.

Toiletten/Sanitär
Ein Sanitärraum mit Toilette und Waschbecken ist in dem Wagen integriert. Zusätzlich wäre eine Außentoilette mit einem Erwachsenen-WC und einem Kinder-WC wünschenswert.

Strom kann von der AVG verlegt werden. Dies wurde bereits geprüft. 
Ein direkter Wasseranschluss ist nicht vorhanden und auch nicht zwingend erforderlich. Frischwasser muss an das Grundstück gebracht und Brauchwasser abtransportiert werden. 

Verpflegung
Das warme Mittagessen wird über einen Caterer angeliefert. Frühstück wird von den Kindern mitgebracht. Der Nachmittagssnack wird vor Ort zubereitet.

Ausweichmöglichkeit bei schlechtem Wetter
Soweit keine Basisstation vorhanden ist, werden im Vorfeld Kooperationen geschlossen als Ausweichquartier für Tage, in denen der Aufenthalt in der Natur wegen Wetterlagen zu gefährlich wäre.

Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken
Die Grobkonzeption wurden in einem Gespräch bei der zuständigen Fachaufsicht der Regierung von Unterfranken vorgestellt. Aus Sicht der dortigen Fachaufsicht ist eine so angedachte Betreuungsform „Naturkindergarten light“ darstellbar, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. 

.Beschluss:

I. Der Bericht zur Planung von zwei Naturgruppen wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / JHA/3/3/21. Vorstellung Team Mini-Kita „Dämmer Frösche“ in der Lange Straße 46

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.10.2021 ö Beschließend 3JHA/3/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 1. November 2021 eröffnet die kommunale Mini-Kita „Dämmer-Frösche“ in der Lange Straße.
Die Mini-Kita ist eine nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderte Kindertageseinrichtung. Der Unterschied zu einer klassischen Kindertageseinrichtung ist, dass in der Mini-Kita maximal zwölf Kinder gleichzeitig betreut werden. Der besondere Rahmen bietet die Möglichkeit eine individuelle und familiäre Atmosphäre zu schaffen.
Die Mitarbeiterinnen, Frau Nicole Kobel, die gleichzeitig auch die Funktion der Gesamtleitung zukünftiger kommunaler Einrichtungen übernimmt, ist mit einer halben Stellte für den Gruppendienst eingeplant. Frau Jennifer Schreck und Frau Özlem Kutlu sind weitere pädagogische Fachkräfte. Das Team wird sich dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vorstellen.
Betreut werden 12 Kinder im Alter von eins bis drei Jahren. 
Für die Krippe besteht eine vorläufige Konzeption, die sich an den gesetzlichen Vorgaben (SGB VIII und BayKiBiG, AVBayKiBiG, bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan, Bayerische Bildungsleitlinien) orientiert, die als Anhang beigefügt wird. Die Konzeption enthält insbesondere Angaben zu den Rahmenbedingungen, zur Pädagogik und zur Qualitätsentwicklung. 
Ein Leitbild für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg wird noch aus der Konzeption entwickelt werden.
Das Logo der Einrichtung wurde von den Mitarbeiterinnen gestaltet.



.Beschluss:

I. Der Bericht zu Mini-Kita „Dämmer Frösche“ wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / JHA/3/4/21. Vorstellung des Vorstands des zweiten Aschaffenburger Jugendparlaments

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.10.2021 ö Beschließend 4JHA/3/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das zweite Aschaffenburger Jugendparlament (JuPa) ist seit Juli 2021 im Amt. Zur ersten Vorsitzenden wurde xxx gewählt; als Stellvertreter xxx. 

Der Vorstand setzt sich zudem zusammen aus: xxx (Öffentlichkeitsarbeit), xxx (Schriftführung), xxx (Finanzen) sowie xxx (weitere*r Beisitzende*r mit Schwerpunkt, den das Jugendparlament festlegt). 


Die genannten Jugendlichen werden sich dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung persönlich vorstellen.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorstellung der Vorstandsmitglieder des zweiten Aschaffenburger Jugendparlaments zur Kenntnis. 


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / JHA/3/5/21. Beratung über den Haushaltsvoranschlag 2022 (Einzelplan 4, Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.10.2021 ö Beschließend 5JHA/3/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2022 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Einsichtnahme zugeleitet.

In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechenden Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis Ende September 2021 vorlagen.
Weiterhin enthalten sind zusätzliche Mittel für dezentrale Jugendarbeit sowie für das Projekt „Bolzplatzliga“, das in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden wird.

Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.

Deutliche Kostensteigerungen zeigen sich insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Bei den ambulanten Hilfen werden sich insbesondere die Ausgaben für Erziehungsbeistandschaften von voraussichtlich 1,5 Mio. € im Jahr 2021 auf 2,00 Mio. € im Jahr 2022 erhöhen. Des Weiteren ist mit einem Anstieg der Kosten für Heimerziehungsmaßnahmen von voraussichtlich 4,00 Mio € auf 6,00 Mio. € zu rechnen. Hintergrund sind hier neben gestiegenen Fallzahlen insbesondere höhere Tagessätze der Einrichtungen und anspruchsvollere Bedarfe der Kinder und Jugendlichen. 

Im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten (# 4641.7008), setzt sich der Trend der Vorjahre fort. Die Kostensteigerungen werden sich voraussichtlich von 20,6 Mio. € im Jahr 2021 auf dann rund 21,00 Mio. im Jahr 2022 summieren. Ursachen sind im Platzausbau (zusätzliche Angebote) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen.

Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 11,9 Mio. € im Jahr 2021 auf rund 12,4 Mio. € im Jahr 2020 steigen. Die Aussage über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der Kindertagesstätten ist allerdings noch mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen kann. Diese sind dann gegebenenfalls im Nachtragshaushalt 2022 abzubilden.

Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2022 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.

Es ist davon auszugehen, dass sich bis zur Verabschiedung des Haushalts noch Änderungen ergeben. Auch diese werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden.

.Beschluss:

I.
  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan 4 – Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt (Anlage 1) zu.

  1. Dem Stadtrat wird empfohlen, die angeforderten Mittel im Rahmen der Etatberatung bereitzustellen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / JHA/3/6/21. Aktualisierung der Kooperationsvereinbarungen der Familienstützpunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.10.2021 ö Beschließend 6JHA/3/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für Bayern gibt es ein Gesamtkonzept der Eltern- und Familienbildung. In einem mehrjährigen Modellversuch wurden das vom Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) entwickelte Konzept und darauf aufbauend Familienstützpunkte in elf Landkreisen und kreisfreien Städten erprobt. Aschaffenburg war Teil des Modellversuchs. Dieser wurde 2013 in das noch laufende bayernweite Förderprogramm zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Einrichtung von Familienstützpunkten überführt. In Aschaffenburg wurde zudem das Konzept der Familienunterstützenden Einrichtung geschaffen. Als „kleine Familienstützpunkte“ haben sie eine ähnliche Arbeitsweise und schaffen Angebote für Familien. Gesetzlich verankert ist die Familienbildung in § 16 des SGB VIII. Die Familienstützpunkte und die Familienunterstützende Einrichtungen sind Teil des präventiven Angebots für Familien. Sie schaffen auf kurzem Weg Angebote für Familien. Die Einrichtungen bieten eine jeweils individuelle Kombination an Aktionen für Familien, Angeboten von Kooperationspartner*innen „unter einem Dach“ und der Wahrnehmung einer Lotsenfunktion im Sinne einer bedarfsabhängigen Vermittlung von Hilfen an. Sie wurden an bestehende Kindertageseinrichtungen angegliedert. Jeweils eine Fachkraft ist speziell für die Belange der Familien zuständig. Diese arbeiten in enger Abstimmung mit der KiTa-Leitung, die die Gesamtleitung der Häuser einrichtungsübergreifend innehat. 

Aktuell gibt es vier Familienstützpunkte und eine Familienunterstützende Einrichtung verteilt auf 5 Sozialräume. Jeder Sozialraum hat unterschiedliche strukturelle Voraussetzungen und damit unterschiedliche Bedarfen der Bewohner*innen. Im Sommer 2020 haben die Familienstützpunkte und die Familienunterstützende Einrichtung ihre Arbeit und jeweiligen Profile ausführlich im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Der Familienstützpunkt Hefner-Alteneck mit KiTa St. Martin wurde 2013 als erster Stützpunkt in Aschaffenburg eröffnet. 2014 folgte der Familienstützpunkt Innenstadt mit KiTa Herz-Jesu sowie im Jahr darauf der Familienstützpunkt Damm mit KiGa St. Michael und die Familienunterstützende Einrichtung St. Matthäus in Gailbach. 2018 eröffnete der Familienstützpunkt Schweinheim im Haus für Kinder Maria Geburt. Ein fünfter Familienstützpunkt wird im Sozialraum „Nilkheim/Leider“ im Neubaugebiet „Anwandeweg“ entstehen. Kooperationsverträge zwischen der Stadt und den Trägern sichern die Nachhaltigkeit und Einhaltung der Projektziele. 

Auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 2012 werden die Familienstützpunkte jährlich mit je 30.000 Euro gefördert. Sie erhalten einen Sachkostenzuschuss von 6.000 Euro und 24.000 Euro für die Finanzierung einer zusätzlichen Teilzeitstelle zur Realisierung der familienbildenden Arbeit. Zudem erhalten sie ein Starterpaket in Höhe von 10.000 Euro, um in der Anfangsphase die Arbeit im Familienstützpunkt strukturell aufbauen zu können. Die Familienunterstützende Einrichtung im Stadtteil Gailbach erhält einen jährlichen Zuschuss von 3.000 Euro Sachkosten und 12.000 Euro Personalkosten. 

Im Jahr 2012 waren die Personalkosten von 24.000 Euro für die Familienstützpunkte danach ausgerichtet, eine halbe Stelle (19,5 Stunden pro Woche) zu finanzieren. Bedingt durch Tarif- und Arbeitsmarktentwicklungen und die langjährige Tätigkeit der Fachkräfte in den Familienstützpunkten konnte der Stellenumfang mit der gezahlten Förderung nicht aufrechterhalten werden. Teilweise ist der wöchentliche Stundenumfang aufgrund von tariflichen Anpassungen auf unter 15 Stunden abgesunken. In der Familienunterstützenden Einrichtung zeigt sich das gleiche Bild. Aus den 12 Stunden zu Beginn der Arbeit wurden mittlerweile nur noch knapp 9. Durch diese Stundenreduktionen sind die Qualität und der quantitative Umfang der Arbeit in den Familienstützpunkten gefährdet.

Um den unterschiedlichen Bedarfen in den Sozialräumen, den Rahmenbedingungen in den Häusern (z.B. Qualifikation der Fachkräfte, Dauer des Arbeitsverhältnisses) und einem zukunftsorientierten Weg gerecht zu werden, soll die Höhe der Fördermittel nach 10 Jahren aktualisiert werden. Die Erfahrung der letzten 10 Jahre hat gezeigt, dass die Familienstützpunkte konstante und aktive Lotsen für Eltern und das soziale Netzwerk sind. Den Fachkräften in den Familienstützpunkten wird eine Arbeitszeit von 19,5 Stunden pro Woche und in der Familienunterstützenden Einrichtung eine Arbeitszeit von 12 Stunden pro Woche möglich gemacht.

Der aktuelle jährliche Gesamtzuschuss von 124.000 Euro für alle fünf Einrichtungen erhöht sich dadurch um zirka 25.000 Euro.

Den Rahmen dafür bieten die Kooperationsverträgen zwischen den Einrichtungen und der Stadt Aschaffenburg. Darin werden die Förderbedingungen, Qualitätskriterien, Stundenanzahl und Evaluationsmaßnahmen festgelegt. Die Förderhöhe orientiert sich dynamisch an der Eingruppierung der Fachkräfte und den Tarifentwicklungen und muss jährlich angepasst werden.
Der Jugendhilfeausschuss wird kontinuierlich über die Entwicklung informiert

.Beschluss:

I.
  1. Die Förderbedingungen der Stadt Aschaffenburg für die Familienstützpunkte (FSP) und die Familienunterstützende Einrichtung (FUE) werden zur Sicherung der Qualität der familien- und sozialraumorientierten Arbeit zum 01.01.2022 angepasst.

  1. Der Personalzuschuss an die Einrichtungen ist dynamisch und passt sich jährlich an die tariflichen Veränderungen an, um eine Arbeitszeit von 19,5 (FSP) bzw. 12 (FUE) Stunden sicherzustellen.

  1. Die Bezahlung erfolgt orientiert am TVöD bzw. der AVR je nach Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung maximal bis zur Entgeltgruppe S15.

  1. Der Gesamtzuschuss für die Fachkräfte der Familienstützpunkte und der Familienunterstützenden Einrichtung an alle fünf bestehenden Einrichtungen erhöht sich von 124.000 Euro auf zirka 150.000 Euro.

  1. Die Kooperationsvereinbarungen mit den Familienstützpunkten werden inhaltlich neu gefasst, die zuvor genannten Positionen werden aufgenommen und die fachliche Zusammenarbeit mit der Familienbildung und dem Jugendamt der Stadt Aschaffenburg darin geregelt.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / JHA/3/7/21. Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.10.2021 ö Beschließend 7JHA/3/7/21
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.11.2021 ö Beschließend 7PL/15/7/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg wurde erstmals am 22.07.1966 beschlossen. Diese Satzung wurde mit der Satzung vom 28.05.1996 (Anlage 1) außer Kraft gesetzt, die bis heute gilt. 

Die Jugendamtssatzung regelt im Wesentlichen den Umfang der Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss und der Jugendamtsverwaltung, die gemeinsam das Jugendamt bilden. 

Die gesetzlichen Änderungen in den vergangenen Jahren – insbesondere das Außerkrafttreten des der derzeitigen Satzung zugrundeliegende BayKJHG im Jahre 2006 und das Inkrafttreten des 7. Teils des AGSG – machen eine Überarbeitung notwendig. 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage 2 beigefügte überarbeitete Satzung zu beschließen.   

In der Anlage 3 sind die Änderungen synoptisch dargestellt. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Neufassung der Satzung des Jugendamts der Stadt Aschaffenburg entsprechend der beigefügten Anlage 2 vorbehaltlich der Prüfung der Rechtsstelle zu. 

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[X]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.02.2022 10:59 Uhr