Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleinen Saal der Stadthalle Aschaffenburg
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:01 Uhr bis 18:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/8/1/21 Historische Stadtmauer im Schöntal Sachstandsbericht Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2021
2PVS/8/2/21 Vorplatz Tiefgarage Alexandrastraße - Antrag der KI vom 28.09.2020 - Antrag der KI vom 23.02.2021
3PVS/8/3/21 Umbau der Kreuzung Obernauer Straße / Ringstraße Vorstellung der Entwurfsplanung
4PVS/8/4/21 Ottostraße - Neuordnung des Verkehrsraumes und Grundinstandsetzung - Vorstellung der Entwurfsplanung
5PVS/8/5/21 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 15.10.2020 wegen "Vorgehen gegen Lärm-Poser" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.07.2021
6PVS/8/6/21 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Falko Keller (AfD) vom 02.04.2021 wegen "Illegale Autorennen und Manipulationen an Fahrzeugen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.07.2021
7PVS/8/7/21 SPNr. nach TOP 6: Bekanntgabe der Verwaltung (Thilo Vormwald):

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1. / PVS/8/1/21. Historische Stadtmauer im Schöntal Sachstandsbericht Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.09.2021 ö Beschließend 1PVS/8/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Stadtmauer im Schöntal handelt es sich um ein Baudenkmal. Des Weiteren wird der Bereich auch als Bodendenkmal geschützt.

Der Schenkenturm an der Stadtmauer und die anschliessende Stadtmauer wurden 2007 bis zum Torbogen „Hinter der Eich“ aufgrund der neuen Wohnbebauung (Schöntalhöfe) bereits saniert. 

Vom Torbogen „Hinter der Eich“ bis zum Schöntalaufgang an der Sandkirche stehen weitere Sanierungsmaßnahmen an.

Für die Restauratorische Bestandsaufnahme wurde das Fachplanungsbüro ProDenkmal, Bamberg, beauftragt.

Der Auftrag umfasst:

  • Restauratorische Zustands- / Schadensuntersuchung 
  • Instandsetzungskonzept 
  • Sofortmaßnahmen
  • grobe Kostenschätzung.

Bei den Untersuchungen war die Erreichbarkeit von der Parkseite gewährleistet, problematisch war die Aufnahme der Stadtseite, da hier Privatgrundstücke mit zahlreichen Anbauten und sehr starkem Bewuchs angrenzen.

Ergebnis Bestands- / Zustandsaufnahme:

  • Bruchsteinmauerwerk bestehend aus verschiedenen Gesteinsarten 
  • Mauerstärken divergieren zwischen 60 bis 90 cm 
  • Mauerzug, Länge ca. 94 m, mit unterschiedlichen Mauerabschlüssen bzw. Mauerkronen 
  • Mauer, Höhe ca. 6 m, teils nicht lotrecht, statisch bedingte Durchrisse, Ausbauchungen.

Die Mauer weist flächig einen Instandsetzungsbedarf auf. Einzelne Bereiche sind in einem kritischen Zustand. Für diese Bereiche wurden Sofortmaßnahmen vorgeschlagen und bereits realisiert. Somit ist kein dringlicher Handlungsbedarf derzeit gegeben.

Instandsetzungskonzept:

  • Abbau und Neuaufmauerung Mauerkrone mit neuem Mauerkronenabschluss
  • durchwurzelte Bereiche beim Abbau entfernen
  • partielle Neuverfugung des aufgehenden Mauerwerks
  • teilweise statische Ertüchtigungen (Verpressen, Einbau von Nadeln etc.)


Kostenschätzung Stand 21.08.2021:                350.000,00 € brutto incl. Nebenkosten

Für die Restauratorische Instandsetzung ist eine denkmalpflegerische Genehmigung erforderlich und es können Zuschüsse vom Bezirk, vom Landesamt und evtl. auch von der Landesstiftung beantragt werden.

.Beschluss:

I. Der Sachstandsbericht des Baureferats über die historische Stadtmauer im Schöntal zwischen Torbogen „Hinter der Eich“ und Schöntalaufgang an der Sandkirche wird zur Kenntnis genommen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/8/2/21. Vorplatz Tiefgarage Alexandrastraße - Antrag der KI vom 28.09.2020 - Antrag der KI vom 23.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.09.2021 ö Beschließend 2PVS/8/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Bestandssituation
Der Alexandraplatz (Arbeitstitel) erstreckt sich zwischen der Zu- und Ausfahrt des Alexandraparkhauses und der rückwärtigen Sandkirche einerseits und zwischen der Alexandrastraße und der Betgasse andererseits (s. Anlage 1).
Durch die Anordnung von 3 Bäumen in ca. 3,5 x 3,5 m großen Baumbastionen wird der Alexandraplatz räumlich in eine südliche und nördliche Hälfte getrennt. Die südliche Hälfte wird durch die Zu- und Abfahrten der Tiefgarage zumindest optisch vom Kfz-Verkehr dominiert. Zusätzlich wird dies durch parkenden Fahrzeuge entlang der Bäume noch verstärkt, die bei Wiederaufnahme ihrer Fahrt im hinteren Platzbereich wenden / rangieren müssen. Sitzgelegenheiten auf den Bastionen können nicht genutzt werden, wenn Fahrzeuge vor den Bäumen parken. In der nördlichen Hälfte befinden sich zwei Parkstände für Behinderte sowie Parkmöglichkeiten für Krafträder. Dadurch ist die nördliche Hälfte verkehrsärmer und ruhiger. Dieses Potenzial zur Schaffung von Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität wird derzeit nicht ausgeschöpft.
Die stärkste Nutzung erfährt der Platz aber durch den Fußverkehr, der sich zum einem aus der Tiefgarage heraus generiert und zum anderen treten stark gebündelte Fußverkehre aus den Wohnquartieren Brentano- und Pestalozziviertel auf, deren Ziel die Innenstadt ist.
In der Anlage 2 sind die häufigsten Bewegungsmuster des Fuß- und Kfz-Verkehrs dargestellt, an denen sich die Konfliktpunkte zwischen den beiden erkennen lassen. Weitere Gefahrenpunkte ergeben sich durch den ruhenden Verkehr auf den Positionen P1 bis P3 (s. Anlage 2). Der Fußverkehr sucht sich stets den kürzesten Weg und ist höchst umwegempfindlich. Daher bewegt er sich zwischen den geparkten Fahrzeugen hindurch und wird – je nach Fahrzeugart – spät vom vorbeifahrenden Kfz erkannt, wenn er zwischen zwei Fahrzeugen hervortritt.
Der Lauflinie 1.2 (s. Anlage 2) wird der Weg durch ein parkendes Fahrzeug auf dem Behindertenparkstand B1 versperrt.
Die Parkplätze für die Krafträder wirken sich nicht störend auf den Fußverkehr aus. Sie dehnen sich lediglich unglücklich vor der Gedenktafel an der Mauer aus.
In Bild 1 wurde exemplarisch der Fußverkehr in seinen häufigsten Bewegungsachsen (1.1, 1.2, 1.3, 2) erhoben.
Bild 1: Erhebung des Fußverkehrs auf dem Alexandraplatz, 22.7.21, 11-13 Uhr

709 zu Fuß gehende bewegen sich in 2 Stunden über den Alexandraplatz und stellen damit die stärkste Verkehrsart dar. Die Planung sollte daher die Belange des Fußverkehrs in das Zentrum rücken.
Ergänzend dazu zeigt das Bild 2 die Belegung der "Parkplätze" P1 bis P3 sowie der Behindertenparkstände B1 und B2.
Bild 2: Parkraumbelegung auf dem Alexandraplatz

Bis auf einen kurzen Zeitraum von 11:12 bis 11:21 Uhr parkte immer mindestens ein Fahrzeug vor den Bäumen auf dem Platz. Zwei Fahrzeuge brachten es dabei auf eine Parkdauer von über 30 Minuten. Die meisten Fahrzeuge parkten hingegen recht kurz, bis zu 10 Minuten. Die Anlässe des Parkens liegen vorrangig im schnellen Einkauf (Obst/ Gemüse, Apotheke, Bäcker, Metzger). In zwei Fällen wurde auf eine Person gewartet, die aus der Innenstadt kam.
Durch das verbotswidrige Parken entlang der Bauminseln wird zudem eine komfortable Ein- und Ausfahrt aus der Tiefgarage Alexandrastraße eingeschränkt. Durch Ein- und Ausparkvorgänge, rangieren und Suchverkehr nach einem vermeintlich kostenfreien Parkplatz werden die sich korrekt verhaltenden Benutzer der Tiefgarage eingeschränkt. Die mitunter gefährlichen Konfliktsituationen mit Fußgängern sind i.d.R. ursächlich auf das verbotswidrige Parken im Zu- und Einfahrtsbereich zurückzuführen.

2        Zielsetzung
Zur Förderung der Nahmobilität, dazu gehören der Fuß- und Radverkehr, ist der Abbau von Konfliktpunkten mit anderen Verkehrsteilnehmern und ein geradliniges, ungestörtes Bewegungsband unerlässlich. Aus der zuvor beschriebenen Bestandsituation lassen sich die Planungsziele wie folgt beschreiben:
  • Abbau von Hindernissen in den Bewegungsbändern der Fußgänger
  • Abbau von Konfliktpunkten mit dem ruhenden Verkehr
  • Freistellen der Gedenktafel
  • Erhöhen der Aufenthaltsqualität
  • Abbau von Konflikten und Hindernissen im Ein- und Ausfahrtsbereich des Alexandraparkhauses

3        Planung
Variante 1
Die Variante 1 war als Sofortmaßnahme gedacht und ist daher mit relativ geringem Aufwand herzustellen. Die Maßnahmen im Einzelnen:
  • Pfostenreihe zwischen Bäumen und Tiefgarage, um das Parken an dieser Stelle zu verhindern
  • Spiegelung der beiden Behindertenparkstände, sodass sie direkt von der Alexandrastraße angefahren werden können
  • Verlegen der Motorradparkstände (weg von der Mauer, hin zu den Bäumen)
Dem Vorteil des geringen Aufwands stehen einige Nachteile gegenüber:
  • Die Fläche für das Motorradparken versperrt den Durchgang zwischen den ersten beiden Bäumen. Da dieser Parkplatz gut angenommen wird, wirkt die Sperre permanent.
  • Die beiden Behindertenparkstände weisen im Bestand nicht die erforderliche Breite von 3,50 m auf und in der Variante 1 steht für beide Parkstände nur eine Breite von 5,95 m statt der erforderlichen 7,0 m zur Verfügung. Hier müsste dann eher auf einen Parkstand verzichtet werden.
  • Die Pfostenreihe an der Baumreihe entlang mag wirksam gegen Falschparker sein – zu einer gestalterischen Aufwertung des Platzes führt sie aber nicht, sondern erweckt eher den Eindruck eines störenden Elements (insbesondere Außerhalb verkehrsreicher Zeiten).

Variante 2
  • Die Baumbastionen werden zur Tiefgarage hin um 3 m erweitert. Die Bäume erhalten dadurch mehr Substrate und Wasser. Durch die Erweiterung wird das Parken vor den Bäumen verhindert.
  • Anlage eines Behindertenparkplatzes, der direkt von der Alexandrastraße anfahrbar ist.
  • Motorradparken vor dem ersten Baum zur Alexandrastraße hin.
  • Sitzgelegenheiten zur Sandkirche hin und an den erweiterten Pflanzbeeten.

Durch die Neuordnung der bisherigen Funktionen wird der Raum zwischen der Sandkirche und der Baumreihe weitgehend freigeräumt und schafft damit Raum für den Fußverkehr und den Aufenthalt. Die Erweiterung der Baumbastionen reduziert den Verkehrsraum auf ein für die Tiefgaragenerschließung vernünftiges Maß. Ein weiterer Behindertenparkstand wird im näheren Umfeld der Sandkirche eingerichtet, z. B. an der östlichen Kirchenseite oder auf der Fläche der momentanen Altglascontainer.
Die Verwaltung empfiehlt, das Flächen- und Nutzungskonzept der Variante 2 weiter zu verfolgen.

.Beschluss: 1

I. 
1. Der Bericht über die Verkehrssituation zwischen Tiefgarage Alexandrastraße und Sandkirche wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion werden bei den weiteren Planungen in diesem
Bereich Kurzzeitparkplätze berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

3. Die Verwaltung nimmt die in der Beratung aufgekommenen Anregungen der Stadtratsmitglieder zur Kenntnis und legt einen überarbeiteten Vorschlag zu einem späteren Zeitpunkt im Planungs- und Verkehrssenat vor.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PVS/8/3/21. Umbau der Kreuzung Obernauer Straße / Ringstraße Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.09.2021 ö Beschließend 3PVS/8/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Kreuzung Obernauer Straße mit der Ringstraße (Adenauer Brücke) ist seit ihrer Entstehung vor ca. 40 Jahren stets nur punktuell saniert worden. Durch den Bau der Ringstraße hat die Obernauer Straße mehr an Bedeutung gewonnen. Der Oberbau des Doppelknotens entspricht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen des heutigen Verkehrsaufkommens und den Achslasten der schweren Lkw. Im Jahr 2015 wurden an der Kreuzung im Durchschnitt 25.700 Fahrzeuge pro Werktag gemessen.
Im Lauf der Jahre haben sich Spurrinnen und Verdrückungen gebildet. Es sind Netzrisse entstanden. Der Straßenober- und unterbau kann den aktuellen Belastungen nicht mehr genügen. Daher ist es notwendig, die Doppelkreuzung von Grund auf zu erneuern und die im Jahr 2018 durchgeführte Sanierung der Decke des angrenzenden Südrings und die im Jahr 2019 erfolgte Sanierung der im Nordwesten angrenzenden Fahrbahn der Adenauer Brücke konsequent fortzuführen.


2. Projektbeschreibung

Mit der Erneuerung des Oberbaus des Doppelknotens stellt sich auch die Frage nach den Spuraufteilungen und Anpassungen in den Radverkehrsanlagen. Die Spuraufteilungen können aufgrund der Komplexität des Doppelknotens nicht wesentlich modifiziert werden.

Die Radverkehrsanlagen sind in ihrer geometrischen Ausgestaltung zum Teil überholt und mit den heutigen Richtlinien nicht mehr vereinbar. Sie sollen daher mit dem Umbau auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Die Radverkehrsanlagen der Obernauer Straße sind ausschließlich Radwege, d.h. die Radfahrer fahren auf einem getrennten Geh- und Radweg an der Seite der Fußgänger. Über die Einmündungen der Ringstraße wird der Radverkehr als Radstreifen geführt. Erst letztes Jahr wurde die Einmündung der Clemensstraße für den Radverkehr ertüchtigt.

Stadteinwärts gibt es auf der Obernauer Straße bis zu der Einmündung Clemensstraße, die für den motorisierten Individualverkehr gesperrt ist, keine Radverkehrsanlage. Die beiden dortigen Spuren sind für die Anlage eines Schutzstreifens zu schmal (je Spur nur 3,00 m), der Gehweg ebenso für einen Radweg (2,19 m). Die Radfahrer fahren mit dem motorisierten Verkehr mit und können erst direkt nach der Ampelanlage in Höhe der Einmündung Clemensweg auf den Gehweg fahren. Von dort verläuft der getrennte Geh- und Radweg bis zu der Auffahrt des Südrings auf die Obernauer Straße. Im Bestand werden die Fußgänger hier über einen Fußgängerüberweg (FGÜ) über die Einmündung geführt. Die Radfahrfurt begleitet den FGÜ und führt den Radverkehr auf dem getrennten Geh-und Radweg weiter bis zur Einmündung des Bahnweges. Hier müssen die Radfahrer derzeit absteigen und über die dortige Fußgängerampel laufen. Am gegenüberliegenden Gehweg können die Radfahrer noch ca. 30 m fahren, dann endet der Radweg abrupt und sie werden auf die Fahrbahn der Südbahnhofstraße gezwungen.

Um einen flüssigeren Ablauf für den Radverkehr zu erhalten, soll er auf der Höhe des jetzigen Fußgängerüberweges auf die Fahrbahn geführt werden und auf dieser bis in die Südbahnhofstraße bleiben. Um dies zu ermöglichen, wird die derzeitige Rechtsabbiegerspur in den Bahnweg aufgelassen und zu einem breiten Radfahrstreifen.

Die Kreuzung Obernauer Straße/Bahnweg/ Südbahnhofstraße/ Fischerhohle ist in ihrer heutigen Bedeutung überdimensioniert. Dies resultierte noch aus der Zeit vor dem Ringstraßenbau, als die Südbahnhofstraße als Umfahrungsstraße dienen musste. Im Verhältnis dazu hat die Südbahnhofstraße heute eine untergeordnete Rolle, ebenso wie Bahnweg und Fischerhohle. Die Zahlen der Verkehrsbelastung zeigen, dass auch trotz der Anfahrt zur Firma Joyson drei separate Fahrspuren vor der Kreuzung nicht notwendig sind. Zudem ist es aufgrund der Fahrkurven für den Schwerverkehr ohnehin leichter, hier auf der aktuell mittleren Spur zu fahren.

Da es kaum Linksabbieger in die Fischerhohle gibt und diese Straße nicht stärker belastet werden soll, kann dieser kombiniert mit dem Geradeaus-Verkehr laufen. Die linke Spur soll daher in eine gemeinsame Geradeaus- und Linksabbiegerspur umgewandelt werden. Der Rechtsabbieger ist demgegenüber stärker belastet, auch durch den Schwerverkehr für Joyson. Daher ist es vorgesehen, für den Rechtsabbieger in den Bahnweg eine eigene Aufstellspur vor der Lichtsignalanlage (LSA) mit einer Länge von ca. 50 m zu markieren. 
Für den links in die Fischerhohle abbiegenden Radverkehr ist eine Aufstellfläche vor der Haltelinie des LSA geplant. Der geradeausfahrende Radverkehr wird von den beiden übrigen Spuren durch eine schmale Sperrfläche mit Leitbarken (analog des Radstreifens in der Friedrichstraße) geschützt, und fährt nach Freigabe durch die LSA mittels eines 2,00 m breiten Radstreifens in die Südbahnhofstraße ein. Mittelfristig ist angedacht, die Radverkehrsanlage in der Südbahnhofstraße fortzuführen. 

Damit der aus dem Südring einfahrende, nach rechts einbiegende Verkehr nicht die geplante Radverkehrsanlage und/ oder den Fußgängerüberweg (derzeit muss er die Vorfahrt der Obernauer Straße beachten) zustellt, soll hier der vorhandene Fußgängerüberweg durch eine LSA ersetzt werden. Dies hat zum einen den Vorteil, dass der Radfahrer in einer Phase geschützt über beide Ausfahrrampen fahren kann, zum anderen wird der geplante Radstreifen nicht von den aus dem Südring kommenden Fahrzeugen verstellt. Auch der vom Südring kommende Rechtsabbieger kann bei Grün geregelt in die Obernauer Straße einfahren und muss nicht den Längsverkehr Richtung Südbahnhofstraße beachten, da dieser dann zeitgleich keine Freigabe hat. Schon heute kann der vom Südring kommende Schwerverkehr wegen der schmalen Rampe die in Richtung Obernau wartenden Fahrzeuge nicht passieren und nur dann auf die Obernauer Straße in Richtung Südbahnhofstraße einfahren, wenn zeitgleich die Freigabe der Linksabbieger in Richtung Obernau erfolgt.

Stadtauswärts beginnt die Radfahranlage von der Südbahnhofstraße kommend mit einer Furt über die Fischerhohle. Weiter werden die Radfahrer über einen getrennten Geh-und Radweg geführt. Auf Höhe des Wendehammers der Obernauer Straße 19 führt der Radweg an einer Grüninsel vorbei. Hier hat sich bereits ein schmaler Pfad gebildet, da einige Radfahrer die starke Kurve im Anschluss nicht fahren wollen und daher den kürzeren Weg durch die Grüninsel nehmen. Für eine kontinuierlich fahrbare und sichere Routenführung des Radverkehrs soll dieser Pfad zu einer asphaltierten Bahn von 1,50 m Breite ausgebaut werden. Dies verringert auch das Konfliktpotenzial mit den Fußgängern in der starken Kurve. Mit Rücksicht auf die beiden in der Grünfläche befindlichen Bäume soll dieser Teil jedoch vorerst zurückgestellt werden. Beide Bäume sind nicht gesund und werden durch das Gartenamt zwecks der Entwicklung beobachtet.
Im weiteren Verlauf kreuzt der Radweg die Auffahrt auf die Adenauer Brücke. Die vorhandene Furt ist etwas abgesetzt und soll näher an die Obernauer Straße herangeführt werden, damit die Radfahrer besser im Blickfeld des Kfz-Verkehrs bleiben. 

Auch über die Abfahrtsrampe soll der geradeaus fahrende Radverkehr möglichst nah an der Obernauer Straße geführt werden. Der Geradeausfahrer kann bei Freigabe durch die Doppelscheibe der Fußgängerschutzanlage direkt auf die Fahrbahn fahren und im weiteren Verlauf in Richtung Obernau auch dortbleiben. Derzeit führt der Radstreifen nach der Furt über die Rampe wieder auf den Gehweg und endet dort nach 10 m an der FSA. Der Radverkehr muss derzeit die Freigabe des querenden Fußgängerverkehrs abwarten um gefahrlos auf die Fahrbahn Richtung Obernau fahren zu können. Er muss somit zwei Phasen passieren. Zukünftig soll dieser zweite Stopp entfallen und der Radverkehr direkt in den Längsverkehr Richtung Obernau eingefädelt werden. Dies ist aufgrund der Markierung und der guten Sichtbarkeit der Radfahrenden gegeben. Ähnliche Situationen gibt es bereits vor der Einfahrt in Kreisverkehre, wenn die Radverkehrsanlage endet und nicht beide Verkehrsteilnehmer gleichzeitig einfahren können.

Die Vorplanung wurde am 16.10.2020 im Fahrradforum behandelt und am 04.05.2021 einstimmig im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen. Ein Ortstermin mit den Mitgliedern des Stadtrats hat stattgefunden. Dieser hat der Verwaltung zwei Prüfaufträge mitgegeben, die im Rahmen der Entwurfsplanung abgearbeitet wurden.

Prüfungsauftrag 1: Alternativen zu gegabelter Lösung
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im weiteren Verlauf der Obernauer Straße ist leider keine Überführung in eine Radverkehrsanlage möglich. Auch ein Verbleiben auf dem Gehweg ist aufgrund der Breite des Gehweges (1,40 m bis 2,25 m im Verlauf der Obernauer Straße) nicht möglich. Der Gehweg wird zwar in Richtung stadtauswärts wieder breiter, wird aber durch das Gehweg-Parken der Anwohner faktisch verschmälert.
Im Vergleich zur Vorplanung wurde als Verbesserungsvorschlag der Schutzstreifen um ca. 15 m verlängert und die verbleibende Fahrbahn auf 2,20 m verschmälert. So kann ein Pkw noch parallel zum Radfahrenden passieren ohne diesen zu gefährden. Dazu muss der ohnehin an dieser Stelle breite Gehweg leicht angeschnitten werden (max. 60 cm). Zur Verdeutlichung soll das VZ 120 „Verengte Fahrbahn“ aufgestellt werden. Der Schutzstreifen wird 10 m vor seinem Ende rot eingefärbt, um die Aufmerksamkeit der Kfz-Fahrenden zu erhöhen.

Prüfauftrag 2: Direktführung in die Clemensstraße
Eine Direktführung des stadtauswärts fahrenden – in die Clemensstraße abbiegenden Radfahrers ist aufgrund der Verkehrssituation nicht sinnvoll zu realisieren. Eine eigene Abbiegerspur existiert nicht und kann wegen der fehlenden Breite nicht eingerichtet werden, da die Einfahrt der Clemensstraße für den KFZ Verkehr gesperrt ist. Der abbiegende Radfahrende müsste durch ein eigenes Signal geführt werden, da sonst der von Obernau kommende Geradeausverkehr, der mit dem entgegenfahrenden Verkehr gleichzeitig grünes Signal bekommt, den Radfahrer behindern würde. Eine weitere Phase nur für den links abbiegenden Radverkehr würde die Leistungsfähigkeit der Kreuzung sehr stark einschränken. Die Verkehrserhebung hat ergeben, dass der Radverkehr Richtung stadtauswärts, der nach links in die Clemensstraße abbiegen will, nur gering ist. Ein Teil der aus der Innenstadt in diese Richtung abfahrenden Radfahrenden biegt schon vorher in den Bahnweg ab. Der weitaus größte Radverkehrsstrom verläuft quer zur Hauptrichtung von der Adenauer Brücke in die Clemensstraße und vice versa in Richtung Obernau und zur Adenauer Brücke, obwohl diese derzeit noch nicht für den Radfahrenden Gegenverkehr frei gegeben ist. Dies soll in Zukunft geändert werden, auch deshalb wird beim Umbau der Kreuzung die querende Furt schon für beide Seiten eingerichtet.


Die Beleuchtung wird angepasst und auf moderne LED Technik umgestellt.

Die Lichtsignalanlage bleibt in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, die Verkehrstechnik wird angepasst, da sich die Spuren und die Breiten der Übergänge zugunsten des Radverkehrs ändern.

Der Neubau von Leitungen durch die AVG ist vorerst nicht geplant.

Während der Baumaßnahme werden auch zwei Kanal-Haltungen in geschlossener Bauweise erneuert, da diese Kanalsanierungsmaßnahme ohne Sperrung der Straße nicht durchgeführt werden kann. Sie läuft haushaltstechnisch jedoch separat über Kanalsanierung geschlossene Bauweise (1.7100.9510) ab.


3. Angaben zu den Kosten

Baukosten brutto (ohne Kanal)
1.019.271 EUR
Baunebenkosten brutto
55.424 EUR
Gesamtkosten brutto
1.074.695 EUR

       
       
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung

Die Finanzierung des Projektes erfolgt über den Vermögenshaushalt. Für die Maßnahme entfallen ca. 100.000 € der Gesamtkosten auf den Radverkehr (1.6340.9501) und werden entsprechend auf dieser Haushaltsstelle abgebildet. Das Tiefbauamt wird die erforderlichen restlichen Mittel für den Haushalt 2022 auf einer neu zu bildenden Haushaltsstelle anmelden. 


5. Weiteres Vorgehen

Nach Freigabe der Entwurfsplanung wird die Ausführungsplanung erstellt und auf Grundlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses im Anschluss der Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeigeführt. 
Die Maßnahme soll im Jahr 2022 baulich umgesetzt werden. Die Bauzeit wird mit ca. 3,5 Monaten veranschlagt. Dies ist u. a. der schwierigen Verkehrssicherung geschuldet.

.Beschluss:

I. 

1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zur Erneuerung des Fahrbahnoberbaus des Doppelknotens und zum Umbau der Radverkehrsanlagen zu.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt darauf aufbauend den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/8/4/21. Ottostraße - Neuordnung des Verkehrsraumes und Grundinstandsetzung - Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.09.2021 ö Beschließend 4PVS/8/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 19.01.2021 der Vorplanung der Neuordnung auf Grundlage der Vorplanung des Stadtplanungsamtes zugestimmt. Die Vorplanung beinhaltete eine Grundinstandsetzung der Fahrbahn von der Müllerstraße bis zur Merlostraße (abzüglich der ersten 80 m ab der Müllerstraße, die bereits im Rahmen des Projektes Nordring ausgebaut wurden) und der grundhaften Erneuerung der vorhandenen Gehwege, sowie eines Gehweg-Neubaus auf der Südseite von der Müllerstraße bis zum Beginn des bereits ausgebauten Gehwegs in Höhe der Einmündung Merlostraße. Ebenfalls Teil der Vorplanung sind öffentliche Stellplätze entlang der Ottostraße auf der Südseite.


  1. Projektbeschreibung

Dimensionierung der Verkehrsflächen:

Die Dimensionierung der Fahrbahn und der beiden Gehwege hat sich im Vergleich zur Vorplanung nicht geändert. Die Fahrbahn wird aufgrund von zweien Buslinien mit einer Breite von 6,50 m in Asphaltbauweise ausgebaut –analog zu dem bereits ausgebauten, sich daran anschließenden Abschnitt der Ottostraße in Höhe der Einmündung Merlostraße. Die Gehwege variieren zwischen 2,35 m und 2,70 m auf der Nordseite und 2,00 m und 3,00 m auf der Südseite. Der 2,00 m breite Gehweg befindet sich parallel der geplanten Stellplätze; der 3,00 m Gehweg verläuft im Bereich der Fußgängerquerung und des Kindergartens. Aufgrund des Ausbauquerschnittes und der Implementierung des ÖPNV können keine separaten Radverkehrsanlagen angelegt werden.

Gehwege:

Der südliche Gehweg wird neu angelegt und verbindet die Fußverbindungen längs der Ottostraße von der Kreuzung Müllerstraße bis zur Glattbacher Überfahrt und schließt somit eine Lücke im Gehwegnetz auf der Südseite. Der Gehweg soll, analog zur Fortführung bis zur FOS/BOS, in Pflasterbauweise ausgebaut werden. Er wird im Bereich der geplanten Stellplätze verschwenkt. Aus Platzgründen kann hier nur ein Gehweg mit 2,00 Breite erstellt werden. Dieser Abschnitt ist ca. 40 m lang. In Teilbereichen des Gehweges muss die Böschung vor der Lärmschutzwand des Nordringes mit einer Reihe 1,00 m-Gabionen zum Gehweg hin abgesichert werden. Im Bereich der Lärmschutzwand des Kindergartens wird der Gehweg an drei „Ausbuchtungen“ mit Grünflächen versehen. Im weiteren Verlauf des südlichen Gehweges befinden sich zwei große Bestands-bäume, die erhalten werden sollen. Da sie mittig im Gehweg stehen, schlägt das Gartenamt vor, dass analog zum weiteren Verlauf des südlichen Gehweges entlang der Ottostraße der sensible Bereich um die Bäume mit einer wassergebundenen Oberfläche versehen wird. Aufgrund der starken Wurzeln soll hier keine Oberflächenversiegelung stattfinden. Die Oberfläche soll wie gehabt mit Bessunger Kies erstellt und nur behutsam verdichtet werden, so dass die Fußgänger dort in ebener Fläche passieren können.
Der vorhandene Gehweg Nord wird grundhaft erneuert und teilweise verbreitert. Er soll, wie auch im weiteren Verlauf in beide Richtungen, in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Vor den vorhandenen Gebäuden und Mauern, sofern sie eine unregelmäßige Oberfläche aufweisen, wird ein Einzeiler gesetzt.

Neue Stellplätze:

In der Vorplanung sind zwischen den vorhandenen Großbäumen gegenüber der Hausnummer 12 jeweils zwei Stellplätze geplant. Nach weiteren Untersuchungen des Gartenamtes zum Wurzelwerk empfiehlt dieses jeweils nur maximal ein Stellplatz zwischen zwei Bäumen zu erstellen, um größeren Schaden an den Wurzeln der Bäume und somit das Fällen der Bäume zu verhindern. Sollte sich während des Umbau herausstellen, dass die Wurzeln auch im geplanten Stellplatzbereich so stark sind, dass der Baum nicht zu erhalten wäre, schlägt die Verwaltung vor, den Stellplatz entfallen zu lassen. 
Die geplanten Stellplätze sind mit einer Breite von 2,70 m und einer Länge von 5,14 m großzügig dimensioniert und erleichtern den Umgang mit Kinderwägen. Sie werden mit einem Drainfugen-pflaster ausgebaut und entlasten somit das städtischen Kanalnetz. Als Ergänzung zu den vier Stellplätzen sollen zwei Stellplätze auf der Fahrbahn markiert werden. Die Stellplätze werden zwischen 6.00 bis 20.00 Uhr als reine Kurzzeitparkplätze ausgewiesen und in der übrigen Zeit für Anwohner freigegeben. Für die Beschäftigten des Kindergartens werden Stellplätze in ausreichender Zahl auf dem Gelände auf einer eigenen Stellplatzanlage vor dem Eingang des Kindergartens vorgehalten.

Fußgängerschutzanlage (FSA):

Nach vorigen Absprachen soll die Fußgängerquerung mittels einer Lichtsignalanlage für Fußgänger erfolgen. Dabei zeigt die Fußgängerampel für den Längsverkehr DauerGRÜN und für den Fußgänger DauerROT. Erst bei einer Anforderung durch einen Fußgänger schaltet diese für den Längsverkehr auf ROT. Diese Betriebsweise einer FSA wurde vom Tiefbauamt in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt in der Spessartstraße zum ersten Mal in Aschaffenburg erfolgreich getestet. Es ist geplant, die gemeinsame ROT-Zeit der beiden Verkehrsströme im Phasen-übergang auf 2 Sekunden zu setzen. Damit wird die Sicherheit für die querenden Fußgänger erhöht. Die Anlage wird barrierefrei als geteilter Übergang für Blinde und Rollstuhlfahrer ausgebaut und mit einem akustischen Signal für Blinde versehen.

Da die Ottostraße vom ÖPNV befahren wird, erhalten die Busse hinsichtlich dem GRÜN eine Vorrangschaltung gegenüber Fußgängeranforderungen.

Um den eventuellen Missbrauch von spielenden Kindern an den Tastern der Fußgänger-anforderung zu vermeiden, wird eine zweite bzw. dritte Fußgängeranforderung in wenigen Sekunden hintereinander erst zeitversetzt mit einem MindestGRÜN für den Individualverkehr vom System abgearbeitet.

Radverkehr:

Auf separate Fahrradverkehrsanlagen wird in Absprache mit dem Radverkehrsbeauftragten trotz Hauptverbindung erster Ordnung verzichtet, da die Straße nach ihrem Ausbau auch weiterhin eine streckenbezogene, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhält. Eine Einbindung in die T30-Zone ist aufgrund der geplanten Fußgängerschutzanlage aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Nach Ausbau sollen Radsymbole auf der jeweils rechten Fahrbahnhälfte wie schon im weiteren Verlauf markiert werden, um die motorisierten Verkehrsteilnehmer für den vorhandenen Radverkehr zu sensibilisieren.

Arbeiten der AVG und Beleuchtung:

Die Beleuchtung auf der Südseite wird grundhaft erneuert, die Maststandorte verändert und auf die neue Situation angepasst. Die AVG plant alle ihre Wasser-und Gasleitungen sowie Elektro-leitungen im Gehweg zu erneuern. Dazu muss auch die Kreuzung Merlostraße / Ottostraße während der Bauarbeiten gesperrt werden. Eventuell werden auch ein- oder zwei Hausanschlüsse erneuert.


  1. Kosten

Die berechneten Kosten betragen:


EUR
Baukosten
585.732
Beleuchtung
10.500
Baukosten gesamt
596.232
Baunebenkosten 20%
119.246
Gesamtkosten netto
715.478
Gesamtkosten brutto
851.419

Für die Baumaßnahme ergeben sich somit Gesamtkosten von 851.419 € brutto.

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


  1. Finanzierung

Das Projekt „Neuordnung Ottostraße“ wird über eine neu zu bildende Haushaltsstelle abgerechnet. Die entsprechenden Mittel werden für das Haushaltsjahr 2022 und die mittelfristige Finanzplanung beantragt. Das Projekt ist im Rahmen der Städtebauförderung angemeldet.


  1. Bauabschnitte und weiteres Vorgehen

Die Baumaßnahme wird bautechnisch in zwei Abschnitte geteilt. 

Der erste Abschnitt beginnt nach der Fertigstellung des Rohbaus des Kindergartens – voraussichtlich Anfang April 2022 und reicht von der Müllerstraße bis zum geplanten Eingang des Kindergartens einschließlich der Fußgängerschutzanlage. Es sind dafür ca. 6 Monate Bauzeit vorgesehen (einschließlich Arbeiten der AVG). Die Arbeiten werden in Vollsperrung durchgeführt, die Ottostraße wird bis zur Baustelle zur Sackgasse. Der fertiggestellte Gehweg und die Stellplätze können somit aus Richtung Müllerstraße bei Inbetriebnahme des Kindergartens genutzt werden.

Der zweite Abschnitt erfolgt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Kindergartens. Er reicht dann von der Fußgängerschutzanlage bis zur Einmündung der Merlostraße. Auch der zweite Abschnitt wird in Vollsperrung ausgeführt werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zur Neuordnung der Ottostraße zwischen der Müllerstraße und der Merlostraße zu.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Neuordnung der Ottostraße auf Grundlage der Entwurfsplanung herbeizuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/8/5/21. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 15.10.2020 wegen "Vorgehen gegen Lärm-Poser" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.09.2021 ö Beschließend 5PVS/8/5/21

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 15.10.2020 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PVS/8/6/21. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Falko Keller (AfD) vom 02.04.2021 wegen "Illegale Autorennen und Manipulationen an Fahrzeugen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.09.2021 ö Beschließend 6PVS/8/6/21

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Falko Keller (AfD) vom 02.04.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PVS/8/7/21. SPNr. nach TOP 6: Bekanntgabe der Verwaltung (Thilo Vormwald):

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.09.2021 ö Beschließend 7PVS/8/7/21

.Beschluss:

Die Verwaltung informiert den Planungs- und Verkehrssenat, dass im Regenüberlaufbecken Willigisbrücke an mehreren Stellen Wasser eintritt und die Baugrube damit undicht ist. Man ist sich sicher, dass eine Lösung hierfür gefunden werden kann, allerdings können die Kosten hierfür aktuell noch nicht genau beziffert werden. Es wurde ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen, der den Sachverhalt gutachterlich aufarbeitet. Des Weiteren ist auch die Rechtsstelle der Stadt Aschaffenburg bereits informiert, um mögliche Schadensersatzforderungen zu prüfen. Aktuell steht die Baustelle still, jedoch arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an der Aufarbeitung der Ursache. In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 10.11.2021 wird die Verwaltung einen umfassenden Bericht bezüglich dieser Angelegenheit vorstellen, der u. a. die erneute Darstellung der Situation,  eine Problemanalyse, sowie Lösungsvorschläge mit entsprechenden Bauzeiten und –kosten beinhaltet.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 19:21 Uhr