Datum: 04.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/13/1/21 PL/13/1/21
2PL/13/2/21 Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße Abschluss einer Vereinbarung mit der Autobahn GmbH
3PL/13/3/21 Sitzverteilung und Besetzung neuer Senate
4PL/13/4/21 Änderung der Bestellung von Mitgliedern der GRÜNEN-Stadtratsfraktion in den Haupt- und Finanzsenat, Planungs- und Verkehrssenat, Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat sowie in den Jugendhilfeausschuss
5PL/13/5/21 Mobile Luftfilteranlagen an städtischen Schulen; - Sachstandsbericht - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2021 - Antrag der FDP vom 01.10.2021 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Antrag der KI vom 04.10.2021
6PL/13/6/21 PL/13/6/21
7PL/13/7/21 PL/13/7/21

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1. / PL/13/1/21. PL/13/1/21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.10.2021 ö Beschließend 1PL/13/1/21

.Beschluss: 1

Die neue Leiterin des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Frau xxx, und die neue Sachgebietsleiterin für Bauplanung und Ausführung des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Frau xxx, werden vom Stadtrat begrüßt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die Sprecherinnen und Sprecher der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen werden gebeten ihre Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2021 in der nächsten Sitzung des Plenum auf fünf Minuten zu begrenzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/13/2/21. Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße Abschluss einer Vereinbarung mit der Autobahn GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.10.2021 ö Beschließend 2PL/13/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) A 3 zwischen den Anschlussstellen Aschaffenburg/Ost und Hösbach wurden auch umfangreiche Gewässerausbau- und Umbau-maßnahmen an der Aschaff mit Beschluss der Regierung von Unterfranken vom 04.03.1994 planfestgestellt und auch ausgeführt. 
Unter anderem war vorgesehen den Aschaffaltarm als Stillgewässer zu erhalten. Mit dem Wasserrechtsbescheid der Stadt Aschaffenburg vom 22.02.2001 Ziffer 2.8 wurde festgestellt, dass eine Mischwasserentlastung in den Aschaffaltarm nicht mehr zulässig ist, da in diesem Stillgewässer kein merklicher Wasseraustausch mehr vorhanden ist. Die notwendigen Umbau-maßnahmen an der Mischwasserentlastung des Stauraumkanals „Goldbacher Straße“ in den Aschaffaltarm durch die Stadt Aschaffenburg sind auf den Ausbau der A 3 mit seinen begleitenden Gewässerausbaumaßnahmen zurückzuführen. 

Die vorhandene Mischwasserentlastung des Stauraumkanals "Goldbacher Straße" vom Kanal in der Weichertstraße in den Aschaffaltarm wird zurückgebaut und verdämmt. Abflussspitzen aus der Mischwasserentlastung "Goldbacher Straße" werden im Mischwasserkanal der Weichertstraße durch den Bau eines 190 m langen Stauraumkanals mit einem Volumen von 420 m³ zurückgehalten. 

Der Bau des Stauraumkanals in der Weichertstraße hat zur Folge, dass der bestehende Regenwasserkanal in der Weichertstraße auf einer Länge von 140 m verlegt werden muss. Die Verlegung ist notwendig, um die ordnungsgemäße Entwässerung der Grundstücke in der Weichertstraße gemäß Bebauungsplan weiterhin sicherstellen zu können. Die beschriebenen Maßnahmen wurden mit Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 18.11.2020 wasserrechtlich genehmigt.

Die Entwurfsplanung wurde vom Planungs- und Verkehrssenat am 19.01.2021 beschlossen und der Vergabe der Bauleistungen am 28.06.2021 durch das Plenum zugestimmt. 
Die Kosten für die durch die Umsetzung der Planfeststellung erforderlichen Baumaßnahmen trägt die Autobahn GmbH (AdB). Für die ergänzenden Maßnahmen, die nicht mit dem Umbau des Aschaffaltarmes zusammenhängen, trägt die Stadt die Kosten.

Durch die notwendige Verlegung und damit Erneuerung des Regenwasserkanals auf einer Länge von 140 m entsteht der Stadt ein monetärer Nutzen. Der monetäre Nutzen errechnet sich durch Abzug des Restbuchwertes des Anlagevermögens (10.045,94 €) von den Herstellungskosten im Baujahr 1978 (71.756,72 €). Der monetäre Nutzen beläuft sich somit auf 61.710,78 €. Die Kosten für die Baumaßnahmen nach § 1 Abs. 3 abzüglich dieses monetären Nutzens trägt die AdB. 

Nach Submission der Baumaßnahme am 25.05.2021 durch die Stadt belaufen sich die Kosten für die Baumaßnahmen auf 962.613,66 € brutto. Die durch die AdB für die Baumaßnahmen zu tragenden Gesamtkosten belaufen sich auf 900.902,88 € brutto. 

Die Kosten werden nach Erstellung der Schlussrechnung durch die Stadt und Prüfung durch die AdB von der AdB erstattet. Die AdB erstattet der Stadt zusätzlich Verwaltungskosten für Vergabe, Bauüberwachung und Vertragsabwicklung in Höhe von 5 % der von der AdB zu tragenden Kosten. 

.Beschluss:

I. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung eine Vereinbarung mit der Autobahn GmbH zur Kostenübernahme für die Änderung der Mischwasserentlastung des Stauraumkanals „Goldbacher Straße“ in den Aschaffaltarm abzuschließen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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3. / PL/13/3/21. Sitzverteilung und Besetzung neuer Senate

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.10.2021 ö Beschließend 3PL/13/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gem. Beschluss aus konstituierender Sitzung vom 04.05.2021 vgl. 
Verteilung der Sitze in den Ausschüssen und Senaten des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg

Mit E-Mail der Stadt Aschaffenburg vom 26.07.2021 wurden die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen gebeten, ihre Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die ihnen zustehenden Ausschusssitze zu benennen.

Daraufhin schlugen die Parteien und Wählergruppen die im umseitigen genannten Stadtratsmitglieder als ihre Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen in den Ausschüssen vor.


Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. 

1. Die 16 Ausschusssitze (ohne Vorsitzenden) des neu gebildeten Kultursenates, des neu gebildeten Bildungssenates, des neu gebildeten Senates für Gesundheit und Sport sowie des neu gebildeten Digitalisierungs- und Organisationssenates werden nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg unter Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen und den gebildeten Ausschussgemeinschaften wie folgt verteilt:

CSU                5 Ausschusssitze
SPD                4 Ausschusssitze
GRÜNE        3 Ausschusssitze
FDP                1 Ausschusssitz
ÖDP                1 Ausschusssitz
KI                1 Ausschusssitz
AfD                1 Ausschusssitz

2. Als Ausschussmitglieder werden in die nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) gebildeten Ausschüsse nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4 GeschO i. V. m. Art. 33 Abs. 1 GO entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen, Gruppen und Ausschuss-gemeinschaften die folgenden Stadtratsmitglieder bestellt:

2.1 Kultursenat


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
CSU
Dr. Maria Bausback
Jessica Euler
Gerald Otter

Werner Elsässer
Peter Schweickard
Anna Hajek

Dr. Robert Löwer
Rainer Kunkel
Gerald Otter

Johanna Rath
Jessica Euler
Rainer Kunkel

Brigitte Gans
Peter Schweickard
Prof. Dr. Winfried Bausback
SPD
Wolfgang Giegerich
Karl-Heinz Stegmann
Eric Leiderer

Klaus Herzog 
Esther Pranghofer-Weide
Manuel Michniok

Anne Lenz-Böhlau
Erika Haas
Uwe Flaton

Tobias Wüst
Martina Fehlner
Dr. Erich Henke
GRÜNE
Claus Berninger
Thomas Mütze
Moritz Mütze

Thomas Giegerich
Stefan Wagener
Niklas Wagener

Rosemarie Ruf
Katharina Koch
Dr. Nicole Holzheu
FDP
Thomas Klein
Karsten Klein
Dr. Lothar Blatt
ÖDP
Leonie Kapperer
Bernhard Schmitt
-/-
KI
Johannes Büttner
Jürgen Zahn
-/-
AfD
Ramona Storm
Falko Keller
-/-

2.2 Bildungssenat


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
CSU
Dr. Maria Bausback
Jessica Euler
Gerald Otter

Werner Elsässer
Peter Schweickard
Anna Hajek

Dr. Robert Löwer
Rainer Kunkel
Gerald Otter

Johanna Rath
Jessica Euler
Rainer Kunkel

Brigitte Gans
Peter Schweickard
Prof. Dr. Winfried Bausback
SPD
Wolfgang Giegerich
Karl-Heinz Stegmann
Eric Leiderer

Esther Pranghofer-Weide
Tobias Wüst
Manuel Michniok

Anne Lenz-Böhlau
Erika Haas
Uwe Flaton

Klaus Herzog
Martina Fehlner
Dr. Erich Henke
GRÜNE
Thomas Mütze
Moritz Mütze
Thomas Giegerich

Rosemarie Ruf
Katharina Koch
Dr. Nicole Holzheu

Stefan Wagener
Claus Berninger
Niklas Wagener
FDP
Thomas Klein
Karsten Klein
Dr. Lothar Blatt
ÖDP
Leonie Kapperer
Bernhard Schmitt
-/-
KI
Johannes Büttner
Jürgen Zahn
-/-
AfD
Ramona Storm
Falko Keller
-/-

2.3 Senat für Sport und Gesundheit


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
CSU
Johanna Rath
Rainer Kunkel
Prof. Dr. Winfried Bausback

Josef Taudte
Brigitte Gans
Anna Hajek

Gerald Otter
Werner Elsässer
Rainer Kunkel

Thomas Gerlach
Anna Hajek
Dr. Maria Bausback

Jochen Grimm
Jessica Euler
Brigitte Gans
SPD
Karl-Heinz Stegmann
Erika Haas
Martina Fehlner

Uwe Flaton
Wolfgang Giegerich
Esther Pranghofer-Weide

Eric Leiderer
Tobias Wüst
Dr. Erich Henke

Anne Lenz-Böhlau
Manuel Michniok
Klaus Herzog
GRÜNE
Katharina Koch
Moritz Mütze
Thomas Giegerich

Rosemarie Ruf
Stefan Wagener
Claus Berninger

Thomas Mütze
Claus Berninger
Stefan Wagener
FDP
Karsten Klein
Thomas Klein
Dr. Lothar Blatt
ÖDP
Bernhard Schmitt
Leonie Kapperer
-/-
KI
Jürgen Zahn
Johannes Büttner
-/-
AfD
Falko Keller
Ramona Storm
-/-

2.4 Digitalisierungs- und Organisationssenat


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
CSU
Anna Hajek
Jochen Grimm
Gerald Otter

Jessica Euler
Brigitte Gans
Peter Schweickard

Dr. Maria Bausback
Gerald Otter
Josef Taudte

Rainer Kunkel
Josef Taudte
Dr. Robert Löwer

Thomas Gerlach
Johanna Rath
Werner Elsässer
SPD
Dr. Erich Henke
Anne Lenz-Böhlau
Wolfgang Giegerich

Manuel Michniok
Eric Leiderer
Erika Haas

Klaus Herzog
Uwe Flaton
Martina Fehlner

Tobias Wüst
Esther Pranghofer-Weide
Karl-Heinz Stegmann
GRÜNE
Claus Berninger
Thomas Giegerich
Rosemarie Ruf

Dr. Nicole Holzheu
Thomas Mütze
Niklas Wagener

Katharina Koch
Moritz Mütze
Stefan Wagener
FDP
Karsten Klein
Thomas Klein
Dr. Lothar Blatt
ÖDP
Leonie Kapperer
Bernhard Schmitt
-/-
KI
Jürgen Zahn
Johannes Büttner
-/-
AfD
Ramona Storm
Falko Keller
-/-

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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4. / PL/13/4/21. Änderung der Bestellung von Mitgliedern der GRÜNEN-Stadtratsfraktion in den Haupt- und Finanzsenat, Planungs- und Verkehrssenat, Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat sowie in den Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.10.2021 ö Beschließend 4PL/13/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 27.09.2021 beantragte die GRÜNEN-Stadtratsfraktion den umseitig genannten personellen Wechsel.

Die Bestellung in die Funktion des Mitglieds und des 1. Bzw. 2. Stellvertreters erfolgt gem. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO).

.Beschluss:

I. Folgende Mitglieder der GRÜNEN-Stadtratsfraktion werden als Mitglied, 1. Stellvertreter(in) und 2. Stellvertreter(in) in die nachfolgenden Senate und Ausschüsse des Stadtrates neu bestellt:

1. Haupt- und Finanzsenat


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Thomas Mütze
Thomas Giegerich
Dr. Nicole Holzheu
Stefan Wagener
Rosemarie Ruf
Claus Berninger
Niklas Wagener
Katharina Koch
Thomas Giegerich



2. Planungs- und Verkehrssenat 


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Stefan Wagener
Thomas Mütze
Dr. Nicole Holzheu
Rosemarie Ruf
Moritz Mütze
Claus Berninger
Thomas Giegerich
Katharina Koch
Niklas Wagener



3. Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Moritz Mütze
Claus Berninger
Niklas Wagener
Katharina Koch
Thomas Giegerich
Rosemarie Ruf
Stefan Wagener
Thomas Mütze
Dr. Nicole Holzheu



4. Jugendhilfeausschuss


Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Thomas Giegerich
Moritz Mütze
Dr. Nicole Holzheu

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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5. / PL/13/5/21. Mobile Luftfilteranlagen an städtischen Schulen; - Sachstandsbericht - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2021 - Antrag der FDP vom 01.10.2021 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion - Antrag der KI vom 04.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.10.2021 ö Beschließend 5PL/13/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Stadtratsbeschluss vom 07.12.2020 wurden für alle städtischen Klassenräume, die nicht, bzw. nicht ausreichend belüftet werden können (Räume der Kategorie 2), mobile Luftfilteranlagen beschafft. 

Mit diesem Beschluss wurden nach vorheriger Abfrage aller städtischen Schulen 60 mobile Luftreinigungsgeräte und darüber hinaus 1.060 CO2-Melder beschafft, welche ab einer entsprechenden Luftqualität das Lüften signalisieren. Der größte Teil, der damit verbundenen Kosten wurden als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch das Bayerische Staatsministerium übernommen.

Das Thema Infektionsgerechtes Lüften an Schulen unter Berücksichtigung einer ergänzenden (50%-Förderung) Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte wurde im Haupt- und Finanzsenat am 01.02.2021 nochmals vorgestellt. Die Empfehlung: 
Nach Abwägung der erläuterten kritischen Bewertung einer zusätzlichen Nutzung mobiler Luftreinigungsgeräte für belüftbare Räume ……sollte die Teilnahme an der zweiten Antragsrunde aktuell nicht angestrebt werden.


Weitere eingegangene Anträge der KI vom 29.06. und 17.07.2021, der FDP vom 15.07.2021, der CSU vom 19.07.2021 und Herrn Stadtrat Lothar Blatt vom 05.04.2021 wurden im Plenum am 19.07.2021 behandelt.
Aus der Behandlung aller Anträge erging nachfolgender Beschluss:

1. Die Anträge der KI vom 29.06.2021 und vom 17.07.2021, der Antrag der FDP vom 15.07.2021, der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 05.04.2021 und Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

2. Die aktuell noch geltende Beschlusslage des Stadtrates aus der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates vom 01.02.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

3. Die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14.07.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

4. Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 09.07.2021 über „Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Beschaffung mobiler Luftreiniger bis zum Beginn des neuen Schuljahres definitiv nicht möglich sein wird, da die Neuauflage der FILS-R-N für die kommunalen Sachaufwandsträger sehr kurzfristig erfolgte, da ggf. eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss und mit langen Lieferzeiten der Geräte zu rechnen ist. 

6. Nach einer Diskussion über das Für und Wider zur Teilnahme an dem aktuellen Förderprogramm einigt sich der Stadtrat darauf, dass die Zeit der bevorstehenden Sommerpause genutzt werden soll, um weitere Entscheidungsgrundlagen (z. B. Bestandsaufnahme der Räume) ermittelt werden sollen, um im Herbst ggf. weitere Schritte einleiten zu können.


Im Zeitraum der diesjährigen Sommerferien wurden nunmehr alle Klassenräume, Fachräume, 
Mehrzweckräume, Gruppenräume und Mittagsbetreuungen hinsichtlich des Raumvolumens anhand von Planunterlagen und örtlicher Aufnahme ermittelt. Ebenso die je Raum verfügbaren elektrischen Anschlüsse.



Alle relevanten Daten wurden gegliedert in 

  • 13 Grundschulen, 
  •  6 Mittelschulen, 
  •  1 Realschule, 
  •  3 Gymnasien, 
  •  2 Förderschulen, 
  •  3 Fachschulen und 
  •  2 Berufsschulen 

Insgesamt wurden 780 Einzelräume (Kategorie 1) ermittelt, die aufgrund der jeweiligen Raumgrößen (Volumen) insgesamt ca. 840 mobile Luftfilteranlagen erfordern. 

Als Grundlage wurden Luftfilteranlagen berücksichtigt, die einen mind. fünffachen Luftwechsel je Stunde sicherstellen und den max. Schalldruckpegel von 40 db(A) während der Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
Beide Kriterien sind gemäß Förderrichtlinien für eine Förderung nachzuweisen und einzuhalten. 

Entsprechend der aktuellen Marktlage und dem technischen Stand betragen die Anschaffungskosten ca. 2,76 Mio. €. Bei günstigeren Einzelgeräten, die den fünffachen Luftwechsel nicht mit einem Gerät je Raum leisten können, erhöht sich die Gesamtzahl der mobilen Luftfilteranlagen entsprechend.

Unter Berücksichtigung des Fördersatzes von 50 %, max. jedoch 1.750 € je Raum ist mit einer Gesamtförderung in Höhe von ca. 1,26 Mio. € zu rechnen.
Somit verbleibt ein städtischer Anteil von ca. 1,50 Mio. €

Hinzu kommt ein jährlicher Anteil für Wartung und Filteraustausch je Luftfilter im Mittel von ca. 
200 €, zuzüglich Betriebskosten (Strom).

Daraus ist eine teilweise Klimarelevanz – insbesondere durch anfallende Stromkosten -  abzuleiten.

Eine weitergehende Recherche hat ergeben, dass
 
  • Aufgrund der Auftragshöhe eine EU-weite Ausschreibung erforderlich ist,
  • Lieferungen für 2021 nicht gesichert in Aussicht gestellt werden können.

Hinsichtlich der Vorgaben des Rahmenhygienekonzeptes des bayerischen Kultusministeriums für Schulen vom 14.07.2021 haben sich bis dato keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Auch verweist das Umweltbundesamt unter anderem auf nachfolgenden Sachstand:
  
„Räume der Kategorie 1 haben eine gute Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen) 
In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird. Bestehen Zweifel, kann der Lüftungserfolg zweckmäßig durch CO2-Messungen im Klassenraum überprüft werden. Kann die CO2-Konzentration während einer Unterrichtsstunde im Mittel bei 1000 ppm oder kleiner gehalten werden, dann ist der Raum ausreichend belüftbar (Kategorie 1). 
Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung der AHA-Regeln ist aus innenraumhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus. Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (z.B. Gerätetyp, Aufstellungsbedingungen, Luftzirkulation, Umsetzung der Lüftungs- und AHA-Regeln) lässt sich diese Virenlastreduktion nicht exakt quantifizieren. Dies zeigt sich auch mit Blick auf die hinsichtlich der Methoden und Ergebnissen heterogene aktuelle Studienlage.
Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden.“

Zur Frage einer quarantänerelevanten Entscheidung in einem positiven Covid-19-fall wurde am 23.09.21 folgende Anfrage an das Gesundheitsamt Aschaffenburg gerichtet:
Inwieweit berücksichtigt das Gesundheitsamt Aschaffenburg bei Entscheidungen über Quarantäne von Schüler*innen das Vorhandensein von Luftreinigungsgeräten im Klassenraum?  
Gibt es derzeit und grundsätzlich an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Aschaffenburg ein relevantes Infektionsgeschehen? 

Folgende Rückmeldung ging am 25.09.21 ein:
 das Gesundheitsamt entscheidet unter Abwägung der Umstände im Einzelfall inwieweit eine Quarantäneanordnung erforderlich ist. 

Nach den aktualisierten Vorgaben des Kontaktpersonenmanagements in Schulen ist von einer Kontaktpersonenquarantäne nur der direkte Sitznachbar betroffen, außer es würde sich um einen Ausbruch handeln (>=2 Fälle in einer Klasse, die im Zusammenhang stehen), solange die allgemeinen infektionsprophylaktischen Vorgaben eingehalten wurden (u.a. Maske und regelmäßige, sachgerechte Lüftung gemäß den Vorgaben, oder durch raumlufttechnische Anlagen oder anderen Luftreinigungsgeräten). 

Beim Einsatz von mobilen Luftfiltern ist zu beachten, dass auch beim Einsatz von derartigen Geräten weitere Maßnahmen, z.B. das Einhalten von Abstandsregeln oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes („OP-Maske“), eingehalten werden müssen. Daher ist es wichtig, dass der Einsatz solcher Geräte nicht zu einem Gefühl der falschen Sicherheit führt und, dass die empfohlenen infektionspräventiven Maßnahmen (AHA+L-Regeln) weiterhin umgesetzt werden.
Ein relevantes Infektionsgeschehen in Schulen ist derzeit nicht vorhanden. 


Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Kriterien und Abwägungen – insbesondere auch der sich weiterhin entwickelnden hygienischen Anforderungen und Rahmenbedingungen – wird eine zusätzliche Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht empfohlen. 

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung zu mobilen Luftfilteranlagen an städtischen Schulen wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2021, der FDP vom 01.10.2021, der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.10.2021 und der Kommunalen Initiative vom 04.10.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die Vertreter der GRÜNEN-Stadtratsfraktion schlagen vor, dass sich die Schulleitungen die bereits vorhandenen mobilen Luftfilteranlagen begutachten und dass die Alternative der Installation von stationären Lüftungsanlagen geprüft wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

Dem Änderungsantrag der Kommunalen Initiative vom 04.10.2021 (in Anlage 1) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2

.Beschluss: 4

I. Die Verwaltung wird beauftragt, für Schulen bis zur sechsten Jahrgangsstufe, d. h. für Kinder unter 12 Jahren, den tatsächlichen Bedarf festzustellen und nach Entscheidungen der jeweiligen Schulfamilie die zusätzlichen mobilen Luftreinigungsgeräte unter Einhaltung des Vergabeverfahrens zu beschaffen. Bis zur Entscheidung über den Nachtragshaushalt 2021 ist der notwendigen Finanzbedarf zu ermitteln.II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 1

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6. / PL/13/6/21. PL/13/6/21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.10.2021 ö Beschließend 6PL/13/6/21

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing gratuliert den Stadträten Karsten Klein und Niklas Wagener zu ihrer (Wieder-)Wahl in den Deutschen Bundestag.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PL/13/7/21. PL/13/7/21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.10.2021 ö Beschließend 7PL/13/7/21

.Beschluss:

1. Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Hungerstreik des Ali Acig vor dem Stiftsbrunnen wird zur Kenntnis genommen.

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Eingangskontrollen zum Rathaus noch bis Ende des Jahres stattfinden werden. Außerdem wird aufgrund einer Nachfrage aus der Mitte des Stadtrates zur Kenntnis genommen, dass sich die Verwaltung mit der Situation in der Führerscheinstelle  des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes auseinandersetzen wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2021 13:44 Uhr