Datum: 24.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Sportsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1SpS/1/1/21 Anpassung des Stadions am Schönbusch an Anforderungen der 3. Fußball-Bundesliga

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1. / SpS/1/1/21. Anpassung des Stadions am Schönbusch an Anforderungen der 3. Fußball-Bundesliga

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 1. Sitzung des Sportsenates 24.02.2021 ö Beschließend 1SpS/1/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der SV Viktoria 01 e. V. hat sich in den vergangenen Jahren sportlich auf allen Ebenen, sowohl in der Jugendarbeit wie bei den Aktiven, sehr positiv entwickelt. Insbesondere die aktive Mannschaft ist aktuell sehr erfolgreich, so dass sie in der aktuellen –derzeit aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochenen – Spielzeit auf dem ersten Tabellenplatz der Regionalliga Bayern steht. Sollte der Verein am Ende der Saison die Meisterschaft in seiner Liga erreichen, so würde in Hin- und Rückspiel gegen den Meister der Regionalliga Nord einer der Aufsteiger in die 3. Fußball-Bundesliga ermittelt. Somit rückt für den SV Viktoria der Aufstieg in die 3. Liga in greifbare Nähe. 

Bereits im Sommer 2020 hatte der Verein bei einem Ortstermin im Stadion am Schönbusch die Mitglieder des Sportsenates sowie Vertreter der Stadtverwaltung über diese Perspektive informiert. In Anbetracht der konkreten Situation hat der Verein Ende November 2020 erneut mit der Stadt Aschaffenburg Kontakt aufgenommen. Die Spiele der aktiven Mannschaft werden ausschließlich im Stadion am Schönbusch ausgetragen, das sich im Eigentum der Stadt befindet und dem SV Viktoria 01 e. V. gegen ein Nutzungsentgelt überlassen wird, vertraglich derzeit bis zum Ende der Spielzeit 2023/24. 
In mehreren Besprechungen erarbeiteten Vertreter des Vereins und der Verwaltung Handlungsbedarfe, die sich aus den Anforderungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) an Stadien für den 3.Liga-Betrieb ergeben. Hier sind vorrangig zu nennen: 

  • Flutlichtanlage
  • Erweiterung der Zuschauerkapazitäten von derzeit rund 6.200 auf mindestens 10.000 Plätze
  • Rasenheizung 

Die notwendigen Anpassungsmaßnahmen sollten sinnvollerweise nicht isoliert voneinander betrachtet werden, sondern vielmehr im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, für das die Verwaltung die Unterstützung eines einschlägigen Fachplanungsbüros benötigt. Im Haushalt der Stadt für 2021 sind –unter der Haushaltsstelle 1.5600.9553 - lediglich Mittel im Umfang von 75.000 Euro für die Planung einer Flutlichtanlage vorgesehen. Für die Beauftragung eines Fachplaners werden zusätzliche Mittel erforderlich.

Die o.g. Maßnahmen werden seitens der Stadt nicht in vollem Umfang bis zum Beginn der Spielzeit 2021/22 umsetzbar sein. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung daher die Kosten für die unauffschiebbar zum Saisonbeginn erforderlichen Arbeiten ermitteln. Parallel zur Planung der baulichen Maßnahmen nimmt die Stadt Kontakt zum DFB auf, um Spielräume für deren zeitliche Taktung auszuloten.
Die Suche des Vereins nach einem vorübergehenden Ausweichstadion, das die Voraussetzungen für den Spielbetrieb der 3. Liga erfüllt, blieb bislang ohne Erfolg.. 

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung zur sportlichen Situation des SV Viktoria 01 e. V. und den ggf. erforderlichen Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

  2. Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt beauftragt, Kosten für einzelne unaufschiebbare Maßnahmen zu ermitteln, die für die Herstellung der Drittligatauglichkeit des Stadions am Schönbusch erforderlich sind.  

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner den Kostenrahmen der erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.11.2021 09:23 Uhr