Datum: 14.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1JHA/2/1/21 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; - Bestellung von Frau Corina Berndt als Vertreterin des Vertreters der Agentur für Arbeit - Bestellung von Frau Pia Haile als Nachfolgerin von Frau Lisa Fischer als Vertreterin des BDKJ - Bestellung von Frau Tanja Sebald als beratendes Mitglied als Nachfolgerin von Adam Mantel
2JHA/2/2/21 Besetzung der Unterausschüsse „Grundsatzfragen und Jugendhilfeplanung“, „Bildung, Betreuung und Erziehung“ und „Jugendarbeit“
3JHA/2/3/21 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)
4JHA/2/4/21 Bericht über die Reform des Jugendschutzgesetzes

zum Seitenanfang

1. / JHA/2/1/21. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; - Bestellung von Frau Corina Berndt als Vertreterin des Vertreters der Agentur für Arbeit - Bestellung von Frau Pia Haile als Nachfolgerin von Frau Lisa Fischer als Vertreterin des BDKJ - Bestellung von Frau Tanja Sebald als beratendes Mitglied als Nachfolgerin von Adam Mantel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 14.09.2021 ö Beschließend 1JHA/2/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 12.08.2021 teilte die Agentur für Arbeit mit, dass xxx die Vertretung des Mitglieds der Agentur für Arbeit xxx übernehmen wird.

Mit Email vom 28.06.2021 wurde mitgeteilt, dass xxx nicht mehr als Vertreterin des BDKJ zur Verfügung steht. Als Nachfolgerin wurde xxx benannt.

Der bisherige Leiter des Stadtjugendamts, xxx ist zum xxx in die Freistellungsphase der Altersteilzeit gewechselt. xxx ist die Nachfolgerin als Leiterin des Stadtjugendamts. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 AGSG gehört die Leitung der Verwaltung des Jugendamts dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu: 

  1. xxx wird als Vertreterin von xxx als Vertreter der Agentur für Arbeit bestellt. 

  1. xxx wird als Nachfolgerin von xxx als Vertreterin des BDKJ bestellt.

  1. xxx wird als beratendes Mitglied anstelle des bisherigen Ausschussmitglieds xxx bestellt.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. / JHA/2/2/21. Besetzung der Unterausschüsse „Grundsatzfragen und Jugendhilfeplanung“, „Bildung, Betreuung und Erziehung“ und „Jugendarbeit“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 14.09.2021 ö Beschließend 2JHA/2/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss vom 01.07.2021 hat der Jugendhilfeausschuss die Bildung von drei Unterausschüssen in den Bereichen „Grundsatzfragen und Jugendhilfeplanung“, „Bildung, Betreuung und Erziehung“ und „Jugendarbeit“ beschlossen. 

Die Besetzung der Ausschüsse wurde wie folgt beschlossen: 

  • maximal 8 Vertreter*innen der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen des Stadtrates oder unter Anrechnung auf diese Zahl auch andere in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

  • auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe zwei Vertreter*innen der in der Stadt Aschaffenburg wirkenden anerkannten freien Träger der Jugendhilfe

  • auf Vorschlag des Stadtjugendrings Aschaffenburg e. V. eine/-n Vertreter*in der in der Stadt Aschaffenburg wirkenden und anerkannten Jugendverbände

  • als beratendes Mitglied ein/-e Vertreter*in der Verwaltung des Jugendamts

  • sowie pro Unterausschuss eine(n) Fachexpert*in aus dem Jugendamt und eine/-n Fachexperten aus der freien Trägerschaft. 


Von den Fraktionen von CDU, SPD und Grüne und der AG ÖDP/KI wurden pro Ausschuss die nachfolgenden Vorschläge abgegeben, die zur Beschlussfassung gestellt werden:

Partei / AG
Grundsatzfragen und JHP
Bildung, Betreuung und Erziehung
Jugendarbeit
CSU (in der Jugendhilfe erfahrene Personen)
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
xxx




SPD (in der Jugendhilfe erfahrene Personen)
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
xxx




GRÜNE (in der Jugendhilfe erfahrene Personen)
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
xxx




KI / ÖDP (in der Jugendhilfe erfahrene Personen)
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
-/-


Von den freien Trägern wurden pro Ausschuss jeweils nachfolgende Vorschläge unterbreitet, die zur Abstimmung bzw. Beschlussfassung gegeben werden:

Partei / AG
Grundsatzfragen und JHP
Bildung, Betreuung und Erziehung
Jugendarbeit
Freie Träger
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
xxx


xxx


Für den Unterausschuss „Bildung, Betreuung und Erziehung“ wurden drei Vertreter aus der freien Trägerschaft gemeldet, so dass hier eine Abstimmung über die Besetzung vor Beschlussfassung vorgeschlagen wird. 


Der Stadtjugendring hat pro Ausschuss jeweils eine/n Vertreter*in der in der Stadt Aschaffenburg wirkenden Jugendverbände vorgeschlagen. Die Vorschläge werden ebenfalls zur Beschlussfassung gegeben. 

Partei / AG
Grundsatzfragen und JHP
Bildung, Betreuung und Erziehung
Jugendarbeit
Jugendverbände
xxx
xxx
xxx


Als beratendes Mitglied der Verwaltung soll die Amtsleitung des Jugendamts beschlossen werden. 


Als Fachexpert*in der Verwaltung soll für den Unterausschuss „Grundsatzfragen und Jugendhilfeplanung“ xxx beschlossen werden. Für den Unterausschuss „Bildung, Betreuung und Erziehung“ xxx und für den Unterausschuss „Jugendarbeit“ xxx beschlossen werden. 


Auf Seiten der freien Trägerschaft werden die Fachexpert*innen durch die Lebenshilfe e. V.  gestellt, um dem im neuen SGB VIII verstärkt verankerten Inklusionsgedanken Rechnung zu tragen.

.Beschluss:

I. 
  1. Alle drei Vertreter, die von den freien Trägern für den Unterausschuss „Bildung, Betreuung und Erziehung“ vorgeschlagen wurden, werden zugelassen.

  1. Als Mitglieder für die Unterausschüsse „Grundsatzfragen und Jugendhilfeplanung“, „Jugendarbeit“ und „Bildung, Betreuung und Erziehung“ werden folgende Personen bestellt:

Partei / AG
Grundsatzfragen und JHP
Bildung, Betreuung und Erziehung
Jugendarbeit
CSU (in der Jugendhilfe erfahrene Personen)
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
xxx




SPD (in der Jugendhilfe erfahrene Personen)
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
xxx




GRÜNE (in der Jugendhilfe erfahrene Personen)
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
xxx




KI / ÖDP (in der Jugendhilfe erfahrene Personen)
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
-/-




Freie Träger
xxx
xxx
xxx

xxx
xxx
xxx


xxx





Jugendverbände
xxx
xxx
xxx




Verwaltung des Jugendamts
xxx
xxx
xxx




Fachexpert*in Jugendamt
xxx
xxx
xxx




Fachexpert*in freie Trägerschaft
xxx
xxx
xxx


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. / JHA/2/3/21. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 14.09.2021 ö Beschließend 3JHA/2/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg wird im Rahmen des weiterhin notwendigen Ausbaus von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.10.2021 eine Mini-Kita mit 12 Krippenplätzen im Stadtteil Damm in kommunaler Trägerschaft betreiben. Zukünftig ist die Schaffung von weiteren Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft geplant. 

Die Erhebung von Benutzungsgebühren von Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft bedarf einer Rechtsgrundlage in Form einer städtischen Satzung. 

Innerhalb der Satzung ist unter anderem die Entstehung und Fälligkeit der zu begleichenden Gebühren und deren Höhe zu regeln.

Entsprechend den Vorgaben des BayKiBiG wurden die Benutzungsgebühren entsprechend der Buchungszeiten gestaffelt. 

Bei der Festlegung der Höhe der Benutzungsgebühren wurden die durchschnittlichen Elternbeiträge der Einrichtungen von freien Trägern in der Stadt Aschaffenburg zugrunde gelegt. 

Die Verwaltung schlägt den Beschluss der in der Anlage beigefügten Satzung vorbehaltlich einer Prüfung durch Rechtsstelle und Gleichstellungsbeauftragte vor. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechtsamt und die Gleichstellungsbeauftragte.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. / JHA/2/4/21. Bericht über die Reform des Jugendschutzgesetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 14.09.2021 ö Beschließend 4JHA/2/4/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes, das zum 01.05.2021 in Kraft trat, modernisiert den gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz, dessen Regelungen im Kern aus dem Jahr 2002 stammen. 

Das Gesetz hat nunmehr mehrere neue Regelungsansätze. Ziel ist den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz auf die heutige digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen auszurichten. Es umfasst den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die verlässliche Orientierung für Eltern und Fachkräfte und die Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern. umfassen und eröffnet den Weg zu der Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Medienschutz als Ersatz für die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. 

Nachfolgend werden die neuen Regelungssätze im Überblick dargestellt: 


1. Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen

Anbieter von für Kinder und Jugendliche relevanten Internetangeboten werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen.

Vorsorge kann beispielsweise in sicheren Voreinstellungen, leicht erreichbaren Melde- und Hilfesystemen oder Systemen zur Altersverifikation getroffen werden. Die konkret erforderlichen Vorsorgemaßnahmen können mit Blick auf Eigenheiten und Nutzungsanwendungsbestimmungen eines Angebots variieren. Die gesetzliche Regelung lässt den notwendigen Spielraum sowohl für eine passgenaue Anwendung als auch für die Berücksichtigung künftiger Entwicklungen.


2. Modernisierung von Alterskennzeichen

Die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst: Auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote künftig mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind.

Interaktionsrisiken finden Eingang in die Altersbewertung, wenn und soweit sie die Alterseignung des Mediums wesentlich prägen. Dies bedeutet, dass beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung ermöglichen und damit Einfallstor für Mobbing, sexuelle Belästigung unter anderem sein können, nun bei der Frage der Alterseignung berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen. Durch eine Einbeziehung in das Alterskennzeichen selbst werden zum Beispiel Eltern auf einen Blick befähigt, eine Entscheidung zu treffen.


3. Konsequente Rechtsdurchsetzung

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In einem ersten Schritt wird Anbietern in einem dialogischen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Verläuft dieses Verfahren jedoch fruchtlos, drohen als letzte Konsequenz Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.


4. Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten führen. Ebenso wird sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure vernetzen, die auch weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorantreiben und Orientierung ermöglichen. Für die Erfüllung dieser neuen Aufgabe wird die Behörde sukzessive auch personell ausgestattet; schon für 2021 sind 37 zusätzliche Stellen vorgesehen. Bei der Bundeszentrale wird ein Beirat eingerichtet, der nicht nur konsequent die Interessen von Kindern und Jugendlichen einbringt, sondern in dem Kinder und Jugendliche auch - erstmals bei einer Behörde - selbst vertreten sind.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Reform des Jugendschutzgesetzes zur Kenntnis


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2022 10:58 Uhr