Datum: 17.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/1/1/22 Information zum Zensus 2022 in der Stadt Aschaffenburg
2PL/1/2/22 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
3PL/1/3/22 Aussetzung der Schließtagevorgabe für die Kitas für das Jahr 2022; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 14.01.2022 - Antrag der FDP vom 17.01.2022
4PL/1/4/22 Anpassung von Honoraren, Ermäßigungen und Kursgebühren der Volkshochschule in 2022
5PL/1/5/22 Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2022
6PL/1/6/22 Kongress- und Touristikbetriebe; Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2021
7PL/1/7/22 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
8PL/1/8/22 Bau einer Wasserstofftankstelle
9PL/1/9/22 Kostenlose ÖPNV-Nutzung an Samstagen; - Antrag der KI vom 13.01.2022
10PL/1/10/22 Änderung des Förderprojektes zur Aufwertung und Umgestaltung des Schlossufers – Einstellung des Teilprojektes „Ausbau des Park- & Ride-Platzes Darmstädter Straße“ - Antrag der KI vom 13.01.2022
11PL/1/11/22 Corona-Pandemie; - aktueller Bericht - Antrag der KI vom 13.01.2022

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1. / PL/1/1/22. Information zum Zensus 2022 in der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 1PL/1/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

2022 steht mit dem Zensus die nächste „Volkszählung“ an. Vorrangiges Ziel ist die Feststellung der aktuellen Einwohnerzahl. In Deutschland wird ein registergestützter Zensus durchgeführt, ein Großteil der benötigten Informationen kann also aus dem Melderegister gewonnen werden, zur Validierung wird jedoch eine stichprobenartige Befragung der Bevölkerung vorgenommen. In Aschaffenburg werden zwischen Mai und August 2022 knapp 6.000 Personen an rund 900 Anschriften befragt. Außerdem werden die Bewohner*innen der rund 30 Sonderbereiche wie beispielsweise Wohn- und Pflegeheimen gezählt. Zusätzlich zur Personenbefragung wird mit der Gebäude- und Wohnungszählung der in Aschaffenburg verfügbare Wohnraum ermittelt. 

Zur Umsetzung des Zensus wurde in der Stadt Aschaffenburg eine kommunale Erhebungsstelle eingerichtet, welche für die Einhaltung der offiziellen Vorgaben bzgl. Organisation, IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich ist und die Erhebung in Aschaffenburg durchführt. Zentrale Aufgabe der Erhebungsstelle ist die Anwerbung und Schulung von rund 50 Interviewern, welche die persönlichen Befragungen durchführen. Die Erhebungsstelle wird während der Befragung mit 1,5 Stellen besetzt sein und im Februar 2023 wieder aufgelöst. 

Die wichtigsten Fakten werden Ihnen in der Sitzung in einer kurzen Präsentation vorgestellt.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zum Zensus 2022 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/1/2/22. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 2PL/1/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren (Krippenplätze) im Stadtteil Damm deckt nicht die Nachfrage. Die Krippenplätze in der Kita Ottostraße, die 2023 fertig gestellt wird, eingerechnet wird lediglich eine Krippenquote von 52 Prozent erreicht werden.
Im Stadtteil sollen weitere Krippenprojekte umgesetzt werden, für die die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit erforderlich ist.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 24 Krippenplätze im Stadtteil Damm als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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3. / PL/1/3/22. Aussetzung der Schließtagevorgabe für die Kitas für das Jahr 2022; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 14.01.2022 - Antrag der FDP vom 17.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 3PL/1/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Begrenzung ihrer jährlichen Schließtage auf 24 Tage gestaltet sich für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg als sehr schwierig, da die Kitas aufgrund der Pandemielage mehr Personalausfälle als gewöhnlich verzeichnen und die Einhaltung der 24 Schließtage eine ausreichende Personaldecke erfordert. 
Zur Entlastung der Einrichtungen soll die in der Richtlinie formulierte Voraussetzung von 24 Schließtagen für das Jahr 2022 ausgesetzt werden. Somit würde die Schließzeitenregelung des BayKiBiG greifen, die maximal 30 Schließtage erlaubt.

.Beschluss: 1

Aus den Reihen der CSU-Stadtratsfraktion und der FDP wird beantragt, dass die Schließtageregelung bis zum 31.08.2023 ausgesetzt wird. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing lässt über diesen Antrag abstimmen. 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 22

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. Der Stadtrat beschließt, dass die Schließtageregelung der Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg bis zum 31.08.2022 ausgesetzt werden kann. Möglich wird dies durch einen einrichtungsbezogenen Antrag, welcher auch den Aspekt einer Notbetreuung beinhalten muss.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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4. / PL/1/4/22. Anpassung von Honoraren, Ermäßigungen und Kursgebühren der Volkshochschule in 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 4PL/1/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu Punkt 1) vhs- Honorarerhöhung

Die letzte Honorarerhöhung der Kursleitungen erfolgte zum Frühjahrsemester 2018. 
Die Erhöhung ist zum einen als Inflationsausgleich notwendig, zum anderen um Kursleiter*innen zu halten und zu akquirieren. 
Die Erhöhung des Honorars von 40 auf 42 € beträgt 5 %. 


Zu Punkt 2) vhs - Ermäßigung für Kursleiter*innen bei Teilnahme an VHS-Kursen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.10.2017 für die vhs-Kursleiter*innen eine pauschale Ermäßigung von 80% der reinen Kursgebühr gewährt (unter Ausschluss der Materialkosten). 

Mit der Ermäßigung von 80% steht die vhs Aschaffenburg allein in der vhs-Landschaft der Region dar. Mit einer pauschalen Ermäßigung von 20% würden wir uns an die Regelungen anderer vergleichbarer Volkshochschulen in der Region anpassen. (vhs Würzburg und Schweinfurt ebenfalls 20%). 

Eine prinzipielle Ermäßigung für Kursleiter*innen ist notwendig, um die Kursleiter*innen an die vhs zu binden, sie zu motivieren, den gegenseitigen Austausch auch über die Programmbereichsgrenzen hinaus zu fördern und die Möglichkeit zu geben, bei anderen Kursen zu „hospitieren“. 
Allerdings ist eine Ermäßigung in Höhe von 80% wie in der Vergangenheit nicht sachgerecht, es wird daher empfohlen, sich der regionalen VHS-Landschaft hinsichtlich der Ermäßigungen anzupassen. 


Zu Punkt 3) vhs - Gebührenerhöhung

Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum Frühjahrsemester 2020.  
Dabei wurde avisiert, die Gebühren alle 1,5 Jahre um 3% anzuheben. 
Mit der regelmäßigen Erhöhung um 5% alle zwei Jahre können evtl. Honorarerhöhungen abgedeckt und inflationsbedingte Kostensteigerungen abgedeckt werden. 
Der institutionalisierte regelmäßige Turnus der Erhöhung erleichtert die Verwaltungskosten, erspart weitere Stadtratsbeschlüsse und wirkt so ressourcenschonend und kostenreduzierend.


Zu Punkt 4) vhs - Änderungen Gebühren und Honorare Schulklassen-Führungen

Die Gebühren der übrigen Führungen werden zum 1. Januar 2022 erhöht. Im Zuge dessen müssen auch die Schulklassen-Gebühren für Führungen angepasst werden. 

.Beschluss:

I. 
  1. Das Honorar für Kursleiter*innen an der vhs zum Herbstsemester 2022 wird für jede Doppelstunde von 40 € auf 42 € erhöht.

  1. Die pauschale Ermäßigung für Kursleiter*innen bei der Teilnahme an Kursen der Volkshochschule in Höhe von 80 % (beschlossen im Stadtrat am 16.10.2017) wird ab dem Frühjahrssemester 2022 pauschal auf 20% abgesenkt.

  1. Die Gebühren für die Teilnehmer*innen an vhs-Kursen werden pauschal um 5 % zum Herbstsemester 2022 angehoben. Die Anhebung wird - analog zu den Gebühren der Musikschule - künftig alle zwei Jahre automatisch um 5 % angepasst

  1. Die Gebühren und Honorare für Schulklassen-Führungen werden wie folgt geändert: 
    1. Großgruppe (15 - 25 Schüler*innen): Gebühren von 50 -> 60 € (Honorar 55 -> 60 €)
    2. Kleingruppe (1 - 14 Schüler*innen): Gebühren von 50 -> 55 € (Honorar 55 € bleibt)


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]
Die Kosten für die Honorarerhöhung werden voraussichtlich durch die Gebührenerhöhung bei den Kursen ausgeglichen.

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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5. / PL/1/5/22. Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 3. Sitzung des Stadthallensenates 24.11.2021 ö Beschließend 1SHS/3/1/21
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 5PL/1/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß 
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt. 

Dem Stadtrat wird der Wirtschaftsplan 2022 zum Beschluss vorgelegt.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe 
der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage 1) fest:



  1. Plan Kongressbetrieb

       Erfolgsplan €        Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge        € 978.190,-        Deckungsmittel aus
                                                                                Abschreibungen                  €    145.485,-
                                                                                                              
       Aufwendungen    €  1.558.030,-                           Deckungsmittel aus                 €      51.785,-
                                               Kreditaufnahme

       Verlust                 €     579.840,-                        Ausgaben                                  €    197.270,-



  1. Plan Touristikbetrieb

       Erfolgsplan €                                                  Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge       €    97.350,-                       Deckungsmittel aus
                                                                               Abschreibungen                    €              0,-
       Aufwendungen     €   906.690,-                        Deckungsmittel aus                    €     72.000,-
                                               Kreditaufnahme

       Verlust                  €   809.340,-                    Ausgaben                              €    72.000,-



  1. Plan Veranstaltungs-Management

       Erfolgsplan €                                                  Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge       €  419.900,-                          Deckungsmittel aus
                                                                              Abschreibungen                    €        20.900,-

       Aufwendungen     €   755.575,-                          Deckungsmittel aus                €                0,-
                                               Kreditaufnahme

       Verlust                  €   335.675,-                            Ausgaben                                  €       20.900,-



  1. Gesamtplan                                        

Erfolgsplan €                                        Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge    €   1.495.440,-                         Deckungsmittel aus
                                                                                  Abschreibungen                      €   145.485,-
                                                
       Aufwendungen  €    3.220.295,-                         Deckungsmittel aus 
                                                Kreditaufnahme                       €   144.685,-

       Verlust                €   1.724.855,-                         Ausgaben                                €   290.170,-


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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6. / PL/1/6/22. Kongress- und Touristikbetriebe; Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 3. Sitzung des Stadthallensenates 24.11.2021 ö Beschließend 2SHS/3/2/21
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 6PL/1/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe bitten die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 mit Prüfung der Trennungsrechnung wieder an die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Robert-Bosch-Str. 5, 63303 Dreieich, zu vergeben.

Ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers ist für den Jahresabschluss 2022 vorgesehen.

.Beschluss:

I. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg wird die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung bestellt.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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7. / PL/1/7/22. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 09.12.2021 ö Vorberatend 2WS/5/2/21
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 7PL/1/7/22

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das
Wirtschaftsjahr 2022, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird
zugestimmt (Anlage 2).

Es wird festgestellt:

1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn                                        220.000,00 €

2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren
    Einnahmen und Ausgaben auf                                                                               14.207.000,00 €

Zusätzlich wird zugestimmt, dass in diesen Wirtschaftsplan Investitionskosten in Höhe von 60.000,00 € für den Ersatz der Beleuchtung der Gerätehallen aufgenommen werden.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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8. / PL/1/8/22. Bau einer Wasserstofftankstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 09.12.2021 ö Vorberatend 5WS/5/5/21
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 8PL/1/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bau einer Wasserstofftankstelle an den Verkehrsbetrieben

Bereits seit vielen Jahren wird Wasserstoff im Wasserwerk zur biologischen Denitrifikation (Entfernung von Nitrat aus dem geförderten Grundwasser) genutzt. 150.000 Menschen in der Region können so mit denitrifiziertem Trinkwasser versorgt werden. Hierfür werden jährlich 30.000 kg H2 als Nährstoff für die Mikroorganismen der biologischen Denitrifikation eingesetzt. Aschaffenburg hat somit bereits seit langem einen Bezug zu Wasserstoff hergestellt. 
Dieses Gas soll nun auch für den Antrieb von schweren Nutzfahrzeugen genutzt werden um diese zu Dekarbonisieren.

Gründe hierfür sind: 

  • CO2 Einsparungen bei schweren Nutzfahrzeugen und Bussen

Schwere Nutzfahrzeuge haben im städtischen Straßenverkehr den höchsten Treibstoffverbrauch pro Fahrzeug. Somit haben Sie den höchsten CO2-Ausstoß der städtischen Flotte. Durch den Einsatz von grünem Wasserstoff kann dieser vermieden werden und die Gesamtbilanz verbessert sich.

  • Luftreinhaltung (Grenzwertüberschreitungen in mehreren Straßenabschnitten) 

Auch wenn schwere Nutzfahrzeuge nur kurzzeitig in den belasteten Straßenabschnitten unterwegs sind, kann die Hintergrundbelastung der Schadstoffe gesenkt werden. Damit haben sie auch indirekt Einfluss auf die Schadstoffbelastung in den hauptbelasteten Straßen. Die Busse hingegen nutzen die betroffenen Gebiete besonders häufig und können einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Schadstoffe beitragen.

  • Reduzierung von Lärm

Die Stadt Aschaffenburg hat einen Lärmaktionsplan ausgearbeitet. Dieser empfiehlt aus Lärmminderungssicht Elektromobilität für den Ver- und Entsorgungsverkehr.
Um die aufgezeigten Punkte erreichen zu können ist eine Wasserstofftankstelle notwendig um die Betankung gewährleisten zu können.

Die Wasserstofftankstelle in der aktuellen Dimensionierung kann jährlich bis zu 255 Tonnen Wasserstoff bereitstellen. Dies entspricht der Menge von ca. 2.500.000 L Diesel und einer CO2 Einsparung von ca. 6770 to pro Jahr. Dies bei einer Druckstufe von 350 oder 700 bar.

Mit der Wasserstofftankstelle soll in der Region bayerischer Untermain dem Henne-Ei Problem bei der Wasserstoff-Problematik ein Ende bereitet werden. Die Stadtwerke möchten den lokalen Unternehmen mit der Wasserstofftankstelle die Möglichkeit geben, emissionsfreie Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb anzuschaffen. Bei ersten Wasserstoffworkshops ist die Nachfrage hierfür ersichtlich geworden. 

Die Kosten der Wasserstofftankstelle belaufen sich auf ca. 2.400.000 €. Über ein Förderprogramm können 1.600.000 € beschafft werden. Somit wird das Projekt ca. 800.000 € kosten. Diese Summe ist bereits im Wirtschaftsplan der Stadtwerke für 2021 vorgesehen.

.Beschluss:

I. 

1. Der Bericht der Werkleitung zur Wasserstofftankstelle und den dazugehörigen Fördermodalitäten wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

2. Die Werkleitung wird beauftragt, auf Grundlage eines positiven Förderbescheides zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle alle weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung des Projektes umzusetzen.

3. Die Werkleitung wird ermächtigt, den Auftrag zur Lieferung der Wasserstofftankstelle zu vergeben.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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9. / PL/1/9/22. Kostenlose ÖPNV-Nutzung an Samstagen; - Antrag der KI vom 13.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 9PL/1/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum 01.12.2018 wurde an Samstagen die kostenlose Nutzung des ÖPNV innerhalb der Stadtgrenzen Aschaffenburgs eingeführt. Diese Regelung beinhaltet in den Tarifzonen 9111-9116 die Nutzung aller Verkehrsangebote der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) und somit den Stadt- und Regionalbusverkehr sowie den Schienenverkehr auf der Relation Aschaffenburg/Hauptbahnhof – Obernau.

Der Einnahmeausfall der Verkehrsunternehmen der VAB aus den Tarifzonen 9111-9116 (Stadt/Stadtteile Aschaffenburg) wird über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Das Angebot des kostenlosen ÖPNV wurde zunächst für die Zeitdauer von 2 Jahren befristet.

Zum Ende des Testzeitraums erfolgte ein Bericht über den Testzeitraum. Von den Stadtwerken wurde vorgeschlagen, die Kostenfreiheit an Samstagen aufzuheben und in ein 1-€-Ticket zu überführen. Diese Regelung sollte auch auf Sonn- und Feiertage übertragen werden. Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert. Daher ergingen im Stadtrat am 23.11.2020 davon abweichend folgende Beschlüsse:

  1. Der Bericht der Stadtwerke zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Stadtwerke werden beauftragt, die kostenlose Nutzung des ÖPNV an Samstagen zunächst für einen weiteren Testzeitraum von einem Jahr, bis zum 31.12.21, weiter zu führen sowie unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zustimmung aller Beteiligten (VAB) ein Tagesticket Tarifzone 11 zum Preis von 1 Euro für alle Sonn- und Feiertage anzubieten.

  1. Die Stadtwerke werden beauftragt gemeinsam mit dem Einzelhandel ein Konzept zu prüfen, ob eine Erstattung von 1,- € Tickets an Samstagen, abhängig von Einkaufsmindestumsatz, für die Zeit nach dem 31.12.21 möglich ist.

  1. Das Angebot wird, unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zustimmung aller Beteiligten (VAB) frühestens ab dem 01. Januar 2021 eingeführt. Ein Zwischenbericht über die Nutzerfrequenz und die Erfolgsaussicht eines Konzeptes mit dem Einzelhandel erfolgt spätestens nach einem Jahr.

Für das Jahr 2021 bestand gemäß den Beschlüssen an Samstagen weiterhin ein kostenloses ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet. Für Sonn- und Feiertage wurde das 1-€-Ticket eingeführt, was auch erfolgreich angenommen wurde. Eine genauere Analyse ist nicht möglich, da die ÖPNV-Nachfrage auch im Jahr 2021 noch deutlich unter der Nachfrage aus dem Jahr 2019 liegt.

Aufgrund der anhaltenden Pandemie war sowohl auf Seite des Einzelhandels als auch auf Seite der Stadtwerke keine geeignete Datengrundlage vorhanden, um eine neue Erstattungsvereinbarung zu schaffen. 

Es wird empfohlen, die für das laufende Jahr geltende Regelung für den innerstädtischen ÖPNV an Samstagen, Sonn- und Feiertagen um ein weiteres Jahr zu verlängern und zum Ende des Jahres 2022 eine ggf. neue Regelung zu treffen. Dabei muss neben dem rein tariflichen Angebot und Nutzen die Praktikabilität berücksichtigt werden: 1-€-Ticketverkäufe beim Busfahrer führen an einem Samstag dazu, dass die Fahrpläne nicht mehr eingehalten werden können. Das zeigte sich bereits bei der kostenlosen Ausgabe von Fahrscheinen. Eine verstärkte Entwicklung hin zu digitalen Fahrscheinen muss in die zukünftigen Überlegungen einfließen.

.Beschluss: 1

Der Zusatz- und Änderungsantrag der KI vom 13.01.2022 (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung sagt zu, dass das Antragsanliegen als Prüfauftrag weiter verfolgt werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I. Der Testzeitraum der kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen sowie das Angebot des
1-€-Ticket an Sonn- und Feiertagen wird um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 1

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10. / PL/1/10/22. Änderung des Förderprojektes zur Aufwertung und Umgestaltung des Schlossufers – Einstellung des Teilprojektes „Ausbau des Park- & Ride-Platzes Darmstädter Straße“ - Antrag der KI vom 13.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 10PL/1/10/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den Vorberatungen zum Haushaltsentwurf wurde zur Entlastung des Finanzbedarfes vorgeschlagen, das Teilprojekt „Ausbau des Park- & Ride-Platzes Darmstädter Straße“ nicht im Rahmen des Förderprojektes „Aufwertung und Umgestaltung des Schlossufers“ umzusetzen. 

Mit dem Teilprojekt Ausbau des Park- & Ride-Platzes ist geplant, die bestehende Anlage funktional zu verbessern, um so für eine stärkere Nutzung zu sorgen. 

Die hierfür veranschlagten Finanzmittel in der Höhe von rd. 950.000 € sollen jedoch für die erforderliche Sanierung der historischen Stützmauern am Schlossufer (entlang der Suicardusstraße und Oberer Hofweg) eingesetzt werden. 
Im Zuge der Projektplanung zum Schlossufer wurde deutlich, dass vor dem Umbau der Suicardusstraße, die Stützmauern in diesen Bereichen saniert werden müssen.
Die Kosten für die Mauersanierungen können noch nicht beziffert werden, da die erforderlichen baulichen Sanierungsmaßnahmen noch nicht bestimmt werden konnten. Das beauftragte Ingenieurbüro arbeitet mit Nachdruck an der Sanierungsplanung. Die Maßnahmen sind bisher nicht Teil des Förderprojektes und galten bislang auch als nicht förderfähig.

In Vorgesprächen mit Vertretern des Fördermittelgebers wurden Möglichkeiten und Spielräume erörtert und nun deutlich, dass eine Sanierung der Stützmauern nur förderfähig ist, wenn die Umsetzung der bisher geplanten Maßnahmen (insbesondere Umbau Suicardustraße) erst nach erfolgreicher Sanierung erfolgen kann. Dieser Nachweis kann aus Sicht der Verwaltung wohl erbracht werden.
Die Verwaltung wird sich beim Fördermittelgeber dafür einzusetzen, dass die Mittel für die notwendige Sanierung der historischen Stützmauern am Schlossufer verwendet werden können. Ein weiteres Vorgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) findet am 14. Januar statt. Die Verwaltung wird über die Erkenntnisse zu den Förderbedingungen aktuell berichten.

.Beschluss: 1

I. 
  1. Der Stadtrat beschließt, dass das Teilprojekt „Ausbau des Park- & Ride-Platzes Darmstädter Straße“ im Rahmen des Förderprojektes „Aufwertung und Umgestaltung des Schlossufers“ nicht weiterverfolgt wird.

  1. Die freiwerdenden Finanzmittel in Höhe von rd. 950.000 € (Fördermittel und Eigenanteile der Stadt) sollen für das Projekt Schlossufer erhalten bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Fördermittelgeber dafür einzusetzen, dass die Mittel vorrangig für die notwendige Sanierung der historischen Stützmauern am Schlossufer verwendet werden können. 


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 2

.Beschluss: 2

Ziffer 1 des Antrags der KI vom 13.01.2022 (Anlage 5) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 34

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Ziffer 2 des Antrags der KI vom 13.01.2022 in die weitere Diskussion einbezogen wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / PL/1/11/22. Corona-Pandemie; - aktueller Bericht - Antrag der KI vom 13.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.01.2022 ö Beschließend 11PL/1/11/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein tagesaktueller Bericht des Oberbürgermeisters und des Ordnungsreferenten.

.Beschluss:

1. Der tagesaktuelle Bericht zur Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der KI vom 13.01.2022 wird zur Kenntis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2022 10:45 Uhr