Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/1/1/22 Bericht bzgl. Roßmarkt 21
2PVS/1/2/22 AMINA – Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH; Vorstellung der Geschäftsführung Herr Hogenmüller
3PVS/1/3/22 Erneuerung Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße Vorstellung der Vorplanung (durch die DB Netz AG und das Ing.büro Vössing)
4PVS/1/4/22 Radweg Maintalstraße Tektur der Entwurfsplanung
5PVS/1/5/22 Kanalsanierung im Stadtteil Strietwald Vorstellung der Vorplanung
6PVS/1/6/22 Neue Mitte Nilkheim Vorstellung einer Konzeptstudie
7PVS/1/7/22 Großostheimer Straße Trennung Geh- und Radweg und Anbindung Aspenweg
8PVS/1/8/22 Rahmenbedingungen für den gewerblichen Verleih von elektrischen Tretrollern („E-Scooter“) in Aschaffenburg - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.08.2021: E-Scooter-Chaos? Nein, Danke! Aschaffenburg kann das besser!
9PVS/1/9/22 Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm. - erneuter Aufstellungsbeschluss - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - Stand des Verfahrens und weiterer Verfahrensablauf

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1. / PVS/1/1/22. Bericht bzgl. Roßmarkt 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 1PVS/1/1/22

.Beschluss: 1

1. Es erfolgt ein tagesaktueller Bericht der Verwaltung über die Situation des Abrisses im Roßmarkt 21.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Über Punkt 2 des Antrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 18.01.2022 bzgl. der Einrichtung eines Fonds zur Abfederung wirtschaftlicher Nachteile durch die zweijährige Baumaßnahme (Anlage 1) wird abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

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2. / PVS/1/2/22. AMINA – Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH; Vorstellung der Geschäftsführung Herr Hogenmüller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 2PVS/1/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung

Die Aschaffenburg-Miltenberg-Nahverkehrs-GmbH (AMINA GmbH) ist eine am 18. Januar 2021 neu gegründete Aufgabenträger-Gesellschaft für die Region Bayerischer Untermain.

Gründungsgesellschafter sind neben der Stadt Aschaffenburg auch der Landkreis Aschaffenburg, die Stadt Alzenau und der Landkreis Miltenberg.
Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und der Beirat.

Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind die gesetzlichen Vertreter der Aufgabenträger während ihrer Amtszeit. Zugleich hat die Gesellschaft einen Beirat, der die Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain ersetzt. Auf Fachebene werden die Interessen der Stadt Aschaffenburg durch den Leiter des Referats für Stadtentwicklung sowie durch den Leiter des städtischen Verkehrsbetriebes wahrgenommen. Somit ist der Einflussnahme der Stadt Aschaffenburg auf die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Verbundgebiet ausreichend sichergestellt.
 
Der ÖPNV ist in der Region eine tragende Säule der Mobilität.
Im Hinblick auf die Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie an die Mobilität, hat die Gesellschaft die Aufgabe den ÖPNV deutlich zu attraktiveren und mit erweiterten, insbesondere auch digitalen Angeboten, aber auch neuen Formen der Mobilität, einen noch größeren Beitrag zur Verkehrswende in der Region zu leisten. 

Die AMINA GmbH soll dabei als zentraler Dienstleister für die regionalen Aufgabenträger und in enger Abstimmung mit diesen wirken.
Die Stelle des Geschäftsführers wurde öffentlich ausgeschrieben und zum 01.07.2021 durch Herrn Mark Hogenmüller, per Gesellschafterbeschluss neu besetzt.

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Verwaltung, sowie des Geschäftsführers der AMINA GmbH, Herrn Mark Hogenmüller, wird zur Kenntnis genommen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PVS/1/3/22. Erneuerung Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße Vorstellung der Vorplanung (durch die DB Netz AG und das Ing.büro Vössing)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 3PVS/1/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die beiden Bahnbrücken Goldbacher Straße (Goldbacher Viadukt) müssen komplett neu gebaut werden. Die Deutsche Bahn AG hatte erstmals 2014 der Stadt Aschaffenburg Mitteilung gemacht, dass die rund 100 Jahre alten Brücken nicht mehr sanierungsfähig sind. Ende 2018 hat DB Netz das Projekt konkretisiert und einen Zeitplan für die Projektrealisierung vorgelegt. Am 02.04.2019 wurde das Projekt im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt und dieser hat dem Abschluss der Planungsvereinbarungen zugestimmt. Diese sieht vor, dass im Zeitraum 2020 bis 2021 die Planung durchgeführt wird. Nach Durchführung eines VgV-Verfahrens hat die DB Netz AG den Auftrag zur Erstellung der Planungsleistungen über alle Leistungsphasen an die Vössing Ingenieurgesellschaft mbH im November 2020 erteilt. 


2. Projektbeschreibung

Durch den Brückenneubau sind auch die Belange des Bundes als Straßenbaulastträger für die B26 (Straße und Radwege), vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Aschaffenburg (Gehwege) berührt. Staatliches Bauamt und Stadt haben daher als Verlangen gegenüber der DB Netz AG eingebracht, dass die erforderliche Fahrbahnbreite 6,50 m und die lichte Höhe 4,50 m beträgt. Geh- und Radwege werden gegenüber dem heutigen Bestand verbreitert und sind baulich getrennt vom Kfz-Verkehr. Die Breite des Gehwegs beträgt 2,0 m, der Radweg 1,6 m zzgl. 0,5 m Sicherheitstrennstreifen. Hieraus ergibt sich eine Aufweitung der Brückenbauwerke gegenüber Bestand von 2,60 m. 
Im Zusammenhang mit der Brückenerneuerung steht die Realisierung des neuen Schienen-haltepunktes Aschaffenburg – Ost, der im Rahmen der sogenannten Stationsoffensive durch den Freistaat bestellt wurde. Der Haltepunkt wird im Bereich der südlichen Brücke eingeordnet. Die Deutsche Bahn wird den Haltepunkt mit in das Projekt aufnehmen und gemeinsam planen.
Durch die notwendige Absenkung der Fahrbahn muss der Knoten Goldbacher Straße/Elsässer Straße/Bayernstraße angepasst werden. Die Stadt Aschaffenburg hat hier eingebracht den Knoten zu einem Kreisverkehr umzubauen und den Haltepunkt durch 3 einseitige Bushaltestellen an den ÖPNV anzubinden. 
Das Ingenieurbüro Vössing hat die Vorplanung im November 2021 abgeschlossen. Zusammenfassend ergibt sich nach Abwägung aller Belange folgende Vorzugsvariante:
  • Die Überführungsbauwerke werden als Stahlbetontrogbauwerk mit Überbau aus einer WIB-Träger-Platte hergestellt.
  • Der Straßenquerschnitt unter dem Brückenbauwerk wird auf 14,70 m aufgeweitet und straßenbegleitend auf beiden Seiten der Goldbacher Straße ein Radweg angelegt.
  • Die Kreuzung Elsässer Straße – Bayernstraße – Goldbacher Straße wird zu einer lichtsignalgeregelten Kreuzung umgebaut.
  • Die Bushaltestellen in der Goldbacher Straße und Elsässer Straße werden näher zur Kreuzung hin verlegt.
  • Der neue Haltepunkt wird mittig über dem Kreuzungsbauwerk angelegt. Die barrierefreie Erschließung erfolgt über zwei Aufzüge am westlichen Widerlager des Überführungsbauwerkes sowie über die Anbindung zum ehemalige Bahnbetriebsgelände.  
Das Ergebnis ist in der als Anlage beigefügten Präsentation ersichtlich.


3. Angaben zu den Kosten

Die DB Netz AG kalkuliert für die Brückenerneuerung (Kostenschätzung 10.2021) Baukosten in Höhe von 36,66 Mio. €. 

Baukosten geschätzt        ca. 36,66 Mio Euro
Baunebenkosten 20 %        ca.   7,34 Mio Euro

Gesamtkosten geschätzt brutto        ca. 44,00 Mio Euro


Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Eine Abrechnung der kreuzungsbedingten Planungskosten erfolgt im Rahmen der Planungs-vereinbarung nicht. Sie werden als Verwaltungskostenpauschale Bestandteil der Kostenmasse der noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung. Es werden nur die nicht kreuzungsbedingten Planungskosten abgerechnet. Die Stadt Aschaffenburg ist hier ausschließlich mit den Planungs-kosten Kreisverkehr betroffen. Diese Kosten belaufen sich auf rund 70.000,- €. 
Nach Fertigstellung der Planung muss eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Stadt Aschaffenburg wird darüber hinaus einen kreuzungsbedingten Kostenanteil im Zuge der Baumaßnahme aufgrund ihres Verlangens zu tragen haben. Hierzu ist aus heutiger Sicht nur eine Abschätzung möglich. Nach der Kostenschätzung der Bahn beträgt der Kostenanteil Straße (einschließlich Gehweg) ca. 27 Mio. €. Hiervon trägt das Staatliche Bauamt ca. 22 Mio. € und die Stadt ca. 5 Mio. €. Über die Kostenteilung ist zwischen dem Staatlichem Bauamt und der Stadt eine Vereinbarung (Kostenteilung im Verhältnis der anteiligen Breiten: Straße/Gehweg) nach den Ortsdurchfahrtrichtlinien abzuschließen, Die Stadt Aschaffenburg kann für ihren Kostenanteil Zuwendungen von ca. 50 % vom Freistaat beantragen. 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt über den Vermögenshaushalt. Das Tiefbauamt wird die erforderlichen Mittel für den Haushalt zeitgerecht anmelden.


5. Weiteres Vorgehen

Nach Freigabe der Vorplanung wird in den nächsten Monaten die Entwurfsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie die Genehmigungsplanung erstellt und die Planfeststellung beantragt. 

Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist für Mitte 2024 geplant. 

Die eigentliche Baumaßnahme ist für die Jahre 2025 bis 2028 vorgesehen.


6. Angaben zur Klimarelevanz

Durch den Neubau des Schienenhaltepunktes, die Erweiterung der Bushaltestellen und die Anlage von Radwegen wird der ÖPNV und der Radverkehr gefördert, was zur Verbesserung des Klimas beiträgt.
Ebenso werden durch die Erhöhung der Durchfahrtshöhe auf das Regelmaß in geringem Umfang Umwegfahrten von Lkws vermieden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Vorplanung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführungen in der Goldbacher Straße und zum Umbau der Kreuzung Goldbacher Straße - Elsässer Straße - Bayernstraße zu (Anlage 2).

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, der DB als Maßnahmenträger die Zustimmung zur Erstellung der Entwurfsplanung zu erteilen und darauf aufbauend den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. / PVS/1/4/22. Radweg Maintalstraße Tektur der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 4PVS/1/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 06.10.2020 der Entwurfsplanung für einen einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen der Staatsstraße (St) 2309 und dem Ortseingang Obernau entlang der Maintalstraße zugestimmt. Im Entwurf war eine Beleuchtungs-anlage vorgesehen.
Im Jahr 2013 wurde im Zuge der Ortsumgehung Obernau entlang der Neubaustrecke der St2309 vom Bauhof der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bis zur Einmündung der Maintalstraße vom Staatlichen Bauamt ein ca. 2,80 m breiter straßenbegleitender Geh- und Radweg realisiert, der Richtung Innenstadt an den bestehenden Mainradweg anschließt.
In Richtung Obernau blieb jedoch eine Lücke von ca. 400 m von der Einmündung der Maintal-straße bis zum Ortseingangsbereich von Obernau bestehen. Diese Lücke soll mit dem Neubau des Geh- und Radweges westlich der Maintalstraße geschlossen werden. Im Radverkehrskonzept wird die Verbindung als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft. Nach dem Radverkehrskonzept sollen Hauptverbindungen 1. Ordnung beleuchtet werden. Der vorhandene Weg entlang der Staatsstraße ist größtenteils nicht beleuchtet.
Derzeit müssen Radfahrer in diesem Abschnitt in beide Richtungen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr fahren. Für Fußgänger ist keine Wegeverbindung zum bestehenden Geh- und Radweg vorhanden. Innerorts wird der Radverkehr bei Tempo 30 ebenfalls auf der Fahrbahn geführt.
Für die Realisierung des Projektes ist der Erwerb einiger Grundstücke erforderlich. Bisher konnte nur etwa die Hälfte der erforderlichen Flächen erworben werden. Daher ist für die Baumaßnahme eine Enteignung der restlichen Flächen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nötig.


Projektbeschreibung 
Der geplante gemeinsame Geh- und Radweg verläuft parallel zur Maintalstraße westlich in einem Abstand von 3,50 m zur Fahrbahn. Die Ausbaulänge zwischen der Einmündung und dem Ortseingang beträgt rund 400 m. An der Einmündung zur St 2309 schließt er an den vorhandenen Weg an. Stadteinwärts fahrende Radfahrer werden vor der Zufahrt zum Netto-Markt auf die Fahrbahn geführt. Radfahrer in Gegenrichtung können über eine Mittelinsel queren.
Die Wegbreite beträgt 2,80 m und orientiert sich am vorhandenen Geh- und Radweg entlang der Ortsumgehung. Die Querneigung des Weges beträgt 2,5 %. Auf beiden Seiten des Weges werden 0,5 m breite Bankette angelegt. Das anfallende Niederschlagswasser der Maintalstraße wird über ein 1,5 m breites Bankett in eine Versickerungsmulde mit einer Breite von 1,5 m geleitet. Zudem ist eine Rigole mit Sickerrohleitung vorgesehen. 
Am 18.11.2021 fand eine Besprechung zwischen Umweltamt, Stadtplanungsamt und Tiefbauamt, in der die Vor- und Nachteile einer Beleuchtungsanlage sowie mögliche Alternativen diskutiert wurden, statt. Eine Beleuchtung könnte geeignet sein, die Sichtverhältnisse und die soziale Sicherheit in den Nachtstunden zu verbessern. Es könnte eine Anlage eingesetzt werden, die tagsüber ausgeschaltet und abends im Standby-Modus mit einer Leuchtstärke von 10 % betrieben wird. Die Leuchtstärke würde sich sensitiv erhöhen, wenn Radfahrer oder Fußgänger über Bewegungsmelder erfasst würden. 
Den Ausführungen steht gegenüber, dass jede künstliche Beleuchtung die weiter voranschreitende Lichtverschmutzung verstärkt und somit negative Auswirkungen auf nachtaktive Tierarten, wie die im Planungsgebiet vorkommenden nachtaktiven Insektenarten, die streng geschützten Fledermäuse und nach Europa-Recht geschützten nachtaktiven Vögel (Steinkauz, Eulen etc.) hat. Im Planungsgebiet ist zudem das Vorkommen des Steinkauzes (Rote Liste Art) nachgewiesen. Durch Nachtlicht wird der Lebensrhythmus der nachtaktiven Insekten stark beeinträchtigt, bis hin zum Absterben der Tiere im Bereich der Lampen. Es gibt derzeit keine Beleuchtungsart die als „Insekten freundlich“ eingestuft werden kann. 
Besonders Fledermäuse und nachtaktive Vögel meiden beleuchtete Bereiche, unabhängig von deren Beleuchtungsintensität. Damit gehen für diese Arten Flugrouten und Jagdhabitate verloren, da diese nicht mehr genutzt werden. Diese Minimierung der Lebensräume führt zur Reduzierung der Artenvielfalt und steht im Gegensatz zu den Vorgaben der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Seit dem Beschluss des Stadtrates im Rahmen des Radwegekonzeptes, dass Radwege 
1.Ordnung beleuchtet werden sollen, gab es gesetzliche Änderungen, die es zu berücksichtigen gilt. Der § 11a BayNatSchG fordert die Vermeidung von Eingriffen in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich und dass beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich die Auswirkungen auf die Insektenfauna überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zum 1. März 2022 eine gesetzliche Erweiterung/Verschärfung durch die Einführung des § 41a BNatSchG zum Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen in Kraft tritt.
Um die Lebensräume dieser Tierarten nicht noch weiter zu zerstören, soll auf eine Beleuchtung entlang des geplanten Geh- und Radweges verzichtet werden. 
Mit Eintritt der gesetzlichen Verschärfung zum 01.03.2022 wird die Zielsetzung zur Beleuchtung von Radwegen 1.Ordnung nicht mehr durchsetzbar sein. Das Stadtplanungsamt wird zeitnah einen Beschlussvorschlag zur Klarstellung dieses Sachverhaltes in den Stadtrat einbringen.
Die Radfahrer sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, das Fahrrad mit einer ausreichenden Beleuchtungsanlage auszustatten und ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die soziale Kontrolle ist aus Sicht des Umweltamtes und des Tiefbauamtes durch die straßenbegleitende Führung gegeben. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse soll eine aufgehellte Asphaltdecke eingebaut werden. Farbasphalt wird aufgrund der hohen Kosten nicht empfohlen.


Kostenberechnung und weitere Schritte
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich ohne Beleuchtung auf rund 360.000 € brutto und setzen sich folgendermaßen zusammen:
  • Baukosten:                300.000 €
  • Baunebenkosten:          30.000 €
  • Grunderwerb:                   30.000 €
Ohne eine Beleuchtungsanlage könnten ca. 100.000 € sowie die Kosten für einen späteren Betrieb und Unterhalt der Anlage eingespart werden. 
Für die Baumaßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, in dem die benötigten Flächen erworben werden. Die Unterlagen werden an den Beschluss sowie die neuen naturschutzrechtlichen Vorgaben angepasst und sollen im Frühjahr 2022 eingereicht werden. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist frühestens Ende 2023 zu rechnen. Im Anschluss werden Fördermittel beantragt. Die Bauarbeiten sollen 2024 durchgeführt werden und innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein. Die Haushaltsmittel werden in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2024 angemeldet. 

.Beschluss:

I. 
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Tektur der Entwurfsplanung des Geh- und Radweges an der Maintalstraße zu.
2.        Auf eine Beleuchtungsanlage soll verzichtet werden. Ein Leerrohr wird aufgenommen.
3.        Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Grundlage dieses Beschlusses die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren einzureichen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/1/5/22. Kanalsanierung im Stadtteil Strietwald Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 5PVS/1/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Im Oktober 2021 wurde durch das Ingenieurbüro UNGER ingenieure eine hydraulische Kanalnetzberechnung der öffentlichen Mischwasserkanalisation u.a. für den Stadtteil Strietwald durchgeführt. Hierin wird u.a. ein prioritärer Sanierungsbedarf für die Bereiche Adlerstraße inkl. angrenzender Kreuzungsbereiche sowie Hasenhägweg festgestellt. 

Der Sanierungsbedarf ergibt sich vor allem durch die Nichteinhaltung der Mindestleistungsfähigkeit im Ist-Zustand. Starkregen sorgt in diesen Bereichen für Rückstau in Anschlussleitungen sowie immer wieder für Überstauereignisse, gemäß betrieblicher Beobachtungen. Die Defizite der vorhandenen Entwässerungssituation lassen sich vor allem durch die lokalen Bedingungen (Hanglage mit steilem Sohlgefälle verbunden mit hydraulisch ungünstig ausgebildeten Schachtzuläufen / „spitze Winkel“, Verwirbelungen und schießende Verhältnisse) begründen. 

Das Ziel der hydraulischen Sanierung ist die Sicherstellung einer 2-jährlichen (Bestand) bzw. 3-jährlichen Überstausicherheit (nach Sanierung) in diesen Bereichen sowie die Vermeidung von Rückstauungen. 

Hierzu sind folgende Maßnahmen notwendig:
-Auflösen von spitzwinkligen Zuläufen zu Schachtbauwerken
-Aufdimensionierung der Haltung Herrenwaldstraße ab Busardweg bis Adlerstraße
-Aufdimensionierung der Haltung Adlerstraße ab Kreuzung Finkenweg bis Kreuzung Starenweg
-Aufdimensionierung der Haltung Hasenhägweg ab Anbindung Wespenweg bis Kreuzung Zeppelinstraße 

Das Ingenieurbüro UNGER ingenieure erhielt am 07.10.2021 den Auftrag vom Tiefbauamt die Objektplanung für o.g. Maßnahmen durchzuführen. Zunächst waren die Leistungsphasen 1 und 2 für Ingenieurbauwerke zu erbringen. 

Im Zuge der Vorplanung wurden die örtlichen Randbedingungen und die bisherige entwässerungstechnische Situation erläutert sowie auf das Planungskonzept eingegangen.


2. Projektbeschreibung

Im öffentlichen Kanalsystem kann die hydraulische Situation verbessert und damit die Wasser-spiegellage bei Starkregen abgesenkt werden, indem zum einen die Anströmbedingungen an den Übergängen Flachstrecke / Steilstrecke optimiert werden. Zum anderen sind zusätzlich Aufdimensionierungen in den Kanalsträngen erforderlich, in denen die maximal auftretenden Durchflüsse bei Starkregen die Vollfüllleistungen der Kanäle übersteigen(Qmax> Qvoll). Die Sanierung bzw. der Austausch der einzelnen Kanalabschnitte erfolgt in offener Bauweise.

Ergänzend zur hydraulischen Sanierung sollen im Projektgebiet auch Schäden am Kanal behoben werden, die auf Basis einer TV-Untersuchung bereits 2015 lokalisiert wurden. Hierzu werden an den betroffenen Stellen Kopflöcher hergestellt, um die Kanalstücke freizulegen, die im Anschluss ausgetauscht werden. Hiervon betroffen sind insgesamt 3 Haltungen in der Herrenwaldstraße. Das Projekt erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken, die ihrerseits umfangreiche Sanierungs-maßnahmen an Versorgungsleitungen durchführen wird. So können teilweise Kosten geteilt und hieraus resultierend verringert werden.


  1. Kosten

Für die Maßnahme wurde im Rahmen der Vorplanung eine Kostenschätzung durchgeführt. Die Kostenansätze sind nach dem derzeitigen Verfahrensstand ermittelt und in Anlehnung an aktuell erzielte Preise aus vergleichbaren Baumaßnahmen angesetzt.

Ingenieurbauwerke 
Kostenschätzung
(Vorplanung)
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
108.000,00 €
Oberflächen- und Straßenbauarbeiten 
104.000,00 € 
Erdarbeiten, Wasserhaltung und Sicherungsmaßnahmen
160.000,00 €
Kanalbauarbeiten inkl. Rückbau und Prüfungen 
180.000,00 €
Kanalreparaturen mittels Kopflöcher
 30.000,00 €
Summe Baukosten, netto 
582.000,00 €
Mehrwertsteuer, 19 %
110.580,00 €
Summe Baukosten, brutto 
692.580,00 €

Die Baukosten werden mit rd. 690.000,00 € brutto abgeschätzt. Die im Rahmen der Vorplanung abgeschätzten Kosten (Kostenschätzung der Leistungsphase 2) sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten werden im Zuge der weiteren Planung fortgeführt.


4. Finanzierung

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind über die Haushaltsstellen 1.7100.9510 / 9511 im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Je nach Kostenentwicklung im Rahmen der vertiefenden Planung, bis hin zum Bau- und Finanzierungsbeschluss, bzw. dem späteren Submissionsergebnis, muss für diese Haushaltsstellen der Ansatz im Nachtragshaushalt angepasst werden.


5. Weiteres Vorgehen

Im Anschluss der Grundlagenermittlung und Vorplanungsphase erfolgt die Entwurfsplanung in enger Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt Aschaffenburg. 
Im Zuge der Entwurfsplanung wird das vorgeschlagene Planungskonzept zu einem Planungsentwurf ausgearbeitet und eine Kostenberechnung erstellt.

.Beschluss:

I. Der Vorplanung zur Kanalsanierung im Stadtteil Strietwald wird zugestimmt (vgl. Anlage 3).


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / PVS/1/6/22. Neue Mitte Nilkheim Vorstellung einer Konzeptstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 6PVS/1/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Anwandeweg sieht für den Bereich Martin-Luther-Straße/ Theodor-Heuss-Straße eine Ergänzung der zentralen Angebote im Bereich des Geschwister-Scholl-Platzes vor (vgl. Anlage 1).
So wird für den bestehenden Lebensmittel-Supermarkt eine Erweiterungsmöglichkeit im Bereich des heutigen Parkplatzes geschaffen.
Auf der gegenüberliegenden Seite wurden weitere Parkplätze geschaffen (bereits realisiert) und eine Mischgebietsfläche, die neben einem ergänzenden Einzelhandelsangebot (z.B. Drogeriemarkt) auch eine Seniorenpflegeeinrichtung umfassen. Weiterhin wurde eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte (in Realisierung) ausgewiesen. Die Nutzungen sind gemäß dem städtebaulichen Konzept für das Neubaugebiet Anwandeweg so angeordnet, dass ein korrespondierender Platzbereich zum Geschwister-Scholl-Platz entsteht und eine neue Mitte für den wachsenden Stadtteil Nilkheim und das Baugebiet Anwandeweg ausgebildet wird (Martin-Luther-Platz).

Der Stadtrat hat zur Nutzung der städtischen Grundstücke am Martin-Luther-Platz/ an der Theodor-Heuss-Straße einen Grundsatzbeschluss gefasst, der insbesondere eine Konzeptvergabe für eine Seniorenpflegeeinrichtung vorsieht.

Trotz vielfacher Bemühungen besteht für den bestehenden Lebensmittel-Supermarkt in der Wohnanlage auf Grund von eigentumsrechtlichen Vorbehalten leider keine Chance, die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Betriebserweiterung auszuschöpfen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist der bestehende Markt mit der begrenzten Verkaufsfläche nicht dauerhaft marktfähig. Um für die wachsende Nachfrage - nicht zuletzt aus dem Baugebiet Anwandeweg mit prognostizierten rd. 2.000 neuen Einwohnern - ein ausreichend attraktives Angebot zu schaffen, ist ein leistungsfähiger Lebensmittel-Vollsortimenter auf erweiterter Verkaufsfläche erforderlich. Wenn diese Einrichtung nicht wie geplant durch eine Erweiterung des bestehenden Marktes erfolgen kann, so sollte - aus Sicht der Verwaltung - eine Entwicklungs-alternative aufgezeigt werden.
Zur Kompensation bietet sich die Mischgebietsfläche an der Theodor-Heuss-Straße an, die nach Bebauungsplan eine Nutzungskombination aus Einzelhandel und Pflegeeinrichtung vorsieht. Hier war die Ansiedlung eines Drogeriemarktes angedacht, wenn der Supermarkt sich im Bestand hätte erweitern können.
Ein Lösungsvorschlag ist, dass auf der Mischgebietsfläche an der Theodor-Heuss-Straße ein Standort für einen Supermarkt entsteht und der geplante Drogeriemarkt hingegen die bestehenden Marktflächen am Geschwister-Scholl-Platz nutzt.

Ein leistungsfähiger Lebensmittel-Vollsortimenter benötigt jedoch für die Verkaufs- und Lagerflächen einen größeren Flächenbedarf als für einen (bisher geplanten) Drogeriemarkt vorgesehen wurde. Bei einer Grundstücksgröße von rd. 6.500 qm ergibt sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans (GRZ 0,6) eine überbaubare Fläche von rd. 3.900 qm – wovon bereits ca. 2.250 qm für den Einzelhandelsmarkt benötigt werden.
Die Baufelder des Bebauungsplans sind für die diese Nutzungsalternative nicht hinreichend bemessen. Der Bebauungsplan müsste hierfür geändert werden.

Neben dem Erfordernis einer leistungsfähigen Nahversorgung soll aber von dem Ziel der Ansiedlung einer bedarfsgerechten Pflegeeinrichtung an dem Standort nicht abgerückt werden. Es ist ein übergeordnetes Ziel des städtebaulichen Konzeptes für das Baugebiet Anwandeweg an dieser Stelle zentrale Einrichtungen der Nahversorgung mit sozialen und Gemeinbedarfs-nutzungen zu kombinieren. 
Die Nutzungskombination aus Pflegeeinrichtung und den gesteigerten Anforderungen durch den Lebensmitteleinzelhandel stellt jedoch sehr enge Anforderungen an die Grundstücksausnutzung.
Um die Machbarkeit und die Spielräume für diese Planung zu beleuchten wurde das auf Senioreneinrichtungen spezialisierte Unternehmen Immotec von der Verwaltung beauftragt eine Konzeptstudie zu erstellen, die die jeweiligen spezifischen Nutzungsanforderungen einer bedarfsgerechten Pflegeeinrichtung und eines leistungsfähigen Lebensmitteleinzelhandels berücksichtigt und sinnvoll kombiniert.
Die Konzeptstudie (siehe Anlage 2) beinhaltet eine auf den Stadtteil bezogene Bedarfsanalyse 
für eine Pflegeeinrichtung und den Einzelhandel und stellt an Hand von fünf Varianten Nutzungsmöglichkeiten vor.

Die Studie beschreibt, dass sich die bestehenden Pflegeeinrichtungen derzeit auf den Innenstadtbereich (zzgl. 4 Einrichtungen in Damm und 2 innenstadtnah in Schweinheim) konzentrieren.
In den westlichen, vom Main umschlossenen Stadtteilen Nilkheim und Leider gibt es für ca. 8.800 Einwohner derzeit nur eine Seniorenwohnanlage in Leider.
Das neue Baugebiet Anwandeweg ist für ca. 2.000 weitere Einwohner konzipiert.
Rechnerisch ergibt sich nach der Analyse von Immotec für 2030 einen Bedarf von 147 Pflegeplätzen für die Stadtteile Nilkheim + Leider bei ca. 10.800 Einwohnern (101 Plätze für Nilkheim bei ca. 7.400 Einwohnern).

Die Studie hat hierbei alle drei Formen der Seniorenpflege (Stationäre Pflege, teilstationäre Pflege und ambulante Pflege) berücksichtigt und bedarfsgerecht in die Nutzungskonzepte eingepflegt. So werden hier von stationären Pflegeplätzen über Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze auch selbstbestimmtes Seniorenwohnen berücksichtigt.

In die Studie sind sowohl die spezifischen Anforderungen der Pflegeeinrichtung und Wohnformen als auch der Einzelhandelsnutzung eingeflossen. Ein öffentliches Café soll im Marktbereich integriert werden. Diese Nutzungskombination aus Wohnen, Pflege, Gastronomie und Einzelhandel ist eine Erweiterung der so genannten Verbundprojekte von Wohnen und Pflege, die aktuell als Zukunftsmodelle der Seniorenpflege diskutiert werden. Diese Nutzungskombination entspricht auch dem übergeordneten Ziel des städtebaulichen Konzeptes für das Baugebiet Anwandeweg hier zentrale und soziale Einrichtungen zu verbinden.

In der anliegenden Studie werden an Hand der erarbeiteten Grundlagen die verschiedenen Nutzungsbausteine (Wohnen, Pflege, Gastronomie und Einzelhandel) zusammengestellt und in fünf verschiedenen Varianten untersucht.

Aus Sicht der Verwaltung sind im Ergebnis die Varianten 1 bis 3 zu bevorzugen, da nur diese die gewünschte Kombination aus Wohnen, Pflege, Gastronomie und Einzelhandel ermöglichen.
Die Studie von Immotec empfiehlt, die Nutzungsvariante 3 weiterzuentwickeln, dies hat betriebsorganisatorische, aber auch städtebauliche Gründe. Aus städtebaulicher Sicht wird das ursprüngliche Ziel einer räumlichen Verbindung zwischen dem Geschwister-Scholl-Platz und dem Martin-Luther-Platz mit dieser Lösung am besten aufrechterhalten.
Das Gutachten macht jedoch deutlich, dass eine Kombination aus Pflegeeinrichtung und Lebensmitteleinzelhandel nur mit entsprechenden Kompromissen umsetzbar ist; stellt aber fest, dass dieses Ziel realistisch ist.

Bei der zu beschließenden Weiterentwicklung der Nutzungsvariante 3 sollen insbesondere noch weitere Qualitäten hinsichtlich des Freiraumangebotes und der Außenbereichsgestaltung herausgearbeitet werden, sodass nicht nur die jeweiligen Nutzungen untereinander funktionieren, sondern sich auch in das städtebauliche Gefüge einpassen. Die Integration geschützter Freiräume für die Pflegeeinrichtung in die Grünflächen entlang des Überlaufbeckens erscheint hierbei sinnvoll und sollte vertiefend geprüft werden.
Bei der Weiterentwicklung der Konzeptvariante wird das Sozialreferat eng eingebunden.


Weitere Schritte:

Wenn der Stadtrat den Beschlussvorschlägen folgt, sollte ein Aufstellungsbeschluss zur Teiländerung des Bebauungsplans 07/06 „Anwandeweg“ in den Stadtrat eingebracht werden.
Parallel wird die Konzeption auf Grundlage der Variante 3 weiterentwickelt und dem Stadtrat vorgestellt.
Für die zielgerichtete Vergabe des städtischen Grundstücks sind Kriterien zu entwickeln, die eine Ausschreibung in Form eines Investorenwettbewerbs und/ oder einer Konzeptvergabe ermöglicht. Die Vergabe erfolgt in den Schritten Ausschreibung und Vergabeentscheidung jeweils auf Beschluss des Stadtrates.
Mit den im Verfahren ausgewählten Investoren können über verschiedene Instrumente die städtischen Zielsetzungen gesichert werden. Die Verträge (Grundstückskaufvertrag,  städtebaulicher Vertrag) werden durch den Stadtrat ebenso beschlossen, wie die Verfahrensschritte zur Änderung des Bebauungsplans.

Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
Anlage 1:  Ausschnitt aus Bebauungsplan 07/06 „Anwandeweg“ (Ausschnitt Theodor-Heuss-Str./ Martin-Luther-Str.)
Anlage 2:  Konzeptstudie Seniorenwohnanlage „Anwandeweg“ Aschaffenburg-Nilkheim

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung und das Gutachten der Firma Immotec zur Kenntnis (Anlage 4).
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Nutzungsvarianten weiterzuentwickeln, die eine Kombination aus Pflegeeinrichtung und Lebensmitteleinzelhandel ermöglichen (Varianten 1 bis 3). Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Gutachtens und bestimmt die Variante 3 als Vorzugsvariante. 


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/1/7/22. Großostheimer Straße Trennung Geh- und Radweg und Anbindung Aspenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 7PVS/1/7/22
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 01.02.2022 ö Beschließend 3PVS/2/3/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / PVS/1/8/22. Rahmenbedingungen für den gewerblichen Verleih von elektrischen Tretrollern („E-Scooter“) in Aschaffenburg - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.08.2021: E-Scooter-Chaos? Nein, Danke! Aschaffenburg kann das besser!

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 8PVS/1/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 02.03.2021 wurde über den gewerblichen Verleih von elektrischen Tretrollen (E-Scooter“) informiert. 
Es ist festzustellen, dass es mittlerweile eine steigende Anzahl privater E-Scooter gibt. Auch im Rahmen des „Fahrradverleihs“ seitens der Verkehrsbetriebe der Stadt Aschaffenburg als Mobilitätsdienstleister wird ein Verleih von E-Scootern in Betracht gezogen. Für einen gewerblichen Verleih externer Anbieter liegen mehrere unverbindliche Anfragen vor.
Zunächst wurde der Verleih von Fahrrädern und E-Scootern sowie deren Aufstellung im öffentlichen Raum rechtlich als „Gemeingebrauch“ interpretiert. Es war damit genehmigungsfrei. Ausgehend von einem Urteil des OVG Münster im Jahr 2020 hat sich die Einschätzung der Gerichte geändert und der Verleih wird als „Sondernutzung“ eingeschätzt. Damit ist eine entsprechende Erlaubnis durch die Stadtverwaltung notwendig und eine Reglementierung des Angebotes ist möglich.

Es wurden nun Rahmenbedingungen ausgearbeitet, unter denen ein gewerblicher Verlieh vorstellbar und auch stadtverträglich sein kann. Diese wurden auch mit potenziellen Anbietern des gewerblichen Verleihs kommuniziert. Diese sehen die Rahmenbedingungen als umsetzbar und akzeptabel an.

Die Verwaltung hat die erforderlichen Steuerungsmöglichkeiten über die Anzahl der Fahrzeuge und die Definierung von Bereichen, wo das Abstellen der Fahrzeuge durch „Geofencings“ seitens der Anbieter reglementiert wird. Diese Bereiche können im Laufe der Zeit den Erfahrungswerten angepasst werden. Eine Reaktionsfähigkeit auf Nachfrageveränderungen (Angebotserweiterung, aber auch Angebotsreduktion) ist gegeben und auch im Interesse der Anbieter.

Rahmenbedingungen:

Die Stadtverwaltung schlägt folgende Rahmenbedingungen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis vor:

  1. Organisation und Support

    1. Verleih nur mit Sondernutzungsgenehmigung 
    2. Begrenzung auf maximal 150 E-Scooter von maximal 2 externen Anbietern des gewerblichen Verleihs im Stadtgebiet
    3. Verteilung über ein Verteilungskonzept in Abstimmung mit der Stadt Aschaffenburg
    4. Die Anzahl und der Verteilungsschlüssel bleiben ständig variabel und anpassbar
    5. Einrichtung einer Support-Hotline und Nennung eines festen Ansprechpartners
    6. Entsorgung und Bergung von E-Scootern sowie Kostenübernahme durch die gewerblichen Vermieter (z.B. Bergung von E-Scootern aus dem Main)
    7. Support-Hotline: Die Zeitfrist für eine Abholung bei falsch abgestellten E-Scooter lautet: „schnellstmöglich bis maximal 5 Stunden
    8. Support-Hotline: Die Zeitfrist für eine Abholung defekter und gesperrter E-Scooter ist demgegenüber nachrangig zu betrachten. Sie lautet „schnellstmöglich bis maximal 24 Stunden
    9. Einstellung des Leihbetriebs: Entfernung von E-Scootern auf Kosten des Anbieters, wenn nach Ablauf der Zeitfristen trotz Aufforderung durch die Stadtverwaltung Aschaffenburg keine Abholung oder Bergung erfolgt sein sollte.


  1. Verkehrssicherheit

    1. Grundlagen des Betriebes: Einhaltung der Verkehrsregeln der StVO, Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Vorliegen von Versicherungsplaketten, Einhaltung der Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKVF), fortlaufende Aktualisierung der Verleih-Software
    2. Vor Fahrbeginn: Informationen über die Nutzung und straßenverkehrsrechtlichen Regelungen und zum störungsfreien Abstellen und Parken.
    3. Tägliche Prüfung der Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit und Mängel durch den Anbieter
    4. Auf Wunsch der Stadt müssen die Anbieter bei Veranstaltungen zusätzliche Bereiche für das Parken und Abstellen blockieren.


  1. Fahren, zwischenzeitliches Abstellen und Parken

    1. Die Anbieter stellen die erforderliche Software für den Verleih 
    2. Die Stadt Aschaffenburg hat die Möglichkeit zur Festlegung von Fahrverbotszonen (Fußgängerzone, Fußwege, Grünanlagen)
    3. In der Innenstadt werden feste Parkzonen durch „Geofencing“ ausgewiesenen und durch Schilder und Markierungen für die Nutzer erkennbar gemacht
    4. Für das dauerhafte Parken ist eine 50m-Pufferzone mit Abstand um den Main vorzusehen (Vorbeugung von Vandalismus)
    5. In der Innenstadt sind in der Regel 5 E-Scooter pro Standort vorgesehen. Eine flächige Verteilung muss im Rahmen der Neuaufstellung gewährleistet werden
    6. Gesamtstadt: Außerhalb des definierten Innenstadtbereichs ist ein freies Abstellen möglich. Dabei dürfen insbesondere keine Fußgänger und Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen behindert werden. Es ist stets eine freibleibende nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 Meter zu gewährleisten. Die Kunden werden auch angehalten, die Fahrzeuge nicht auf Flächen Dritter (Privatgrund) abzustellen.
    7. Nach dem Laden sollen die E-Scooter wieder an definierten Ausgangs-Standorten aufgestellt werden 
    8. Die Anbieter stellen durch technische Maßnahmen sicher, dass die E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden (z.B. Foto oder GPS Tracking). 


  1. Nachhaltigkeit

    1. Die Abholung und Aufladung soll mit schadstoffarmen Fahrzeugen erfolgen 
      (E-Auto, Hybrid, Lasten-E-Bike)
    2. Aufladung mit Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen
    3. Reparatur und Wartung muss regional und möglichst innerhalb der Stadt Aschaffenburg erfolgen


  1. Datenschutz und Statistik

    1. Der Anbieter muss bestätigen, alle relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes zu erfüllen.
    2. Der Anbieter muss der Stadtverwaltung anonymisierte Nutzungsdaten zur räumlichen Auswertung übermitteln.
    3. Es sind monatliche Berichte bzw. Statistiken durch die Anbieter zu erstellen mit folgenden Inhalten:
      1. Anzahl der Fahrten
      2. Gesamtkilometer
      3. Anzahl der Fahrten pro Fahrzeug und Tag
      4. Anzahl der Kilometer pro Fahrzeug und Tag
      5. durchschnittliche Fahrdauer pro Fahrzeug
      6. durchschnittliche Fahrdauer pro Leihvorgang
      7. Standort, wo die Leihvorgänge am meisten angefangen und beendet werden
      8. Anzahl Sachbeschädigungen
      9. Anzahl erfasste Unfälle


Laufzeit der Ausnahmegenehmigungen:

Es wird empfohlen, eine Sondernutzungsgenehmigung stets für ein Kalenderjahr zu erteilen. So können neue Erfahrungen und Entwicklungen stets berücksichtigt und in die Rahmenbedingungen für das Folgejahr eingearbeitet werden. Zudem wird den Anbietern dadurch eine hinreichende Planungssicherheit geboten.


Verteilungskonzept:

Das Verteilungskonzept für externe Anbieter des gewerblichen Verleihs entspricht dem Vorschlag aus der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 02.03.2021. Es basiert auf 150 E-Scootern als Basis für die räumliche Verteilung und maximale Anzahl aller Fahrzeuge aller externen Anbieter. Das Verteilungskonzept ist in Anlage 1 graphisch dargestellt.
Dabei ist in der Innenstadt eine Festlegung von Standorten zum Parken vorgesehen. Außerhalb dieses Kernbereichs gibt es keine festen Parkstände und eine grundsätzlich freie Standortwahl ist möglich. Die Nutzer müssen aber die bei den Rahmenbedingungen genannten Parkregelungen befolgen.


Stellungnahme von Polizeiinspektion und Straßenverkehrsbehörde / Ordnungsamt 

Ein gewerblicher Verleih von E-Scootern wird grundsätzlich zu erhöhten Nutzerzahlen und damit voraussichtlich auch vermehrt zu regelwidrigen Verhalten führen. Problematisch sind dabei die Bereiche zu sehen, in denen Fahrräder erlaubt sind, elektrische Kleinkraftfahrzeuge aber nicht. Dies gilt insbesondere für die freigegebenen Fußgängerzonen der Miteinanderzone in der Herstallstraße, dem Rossmarkt und der Sandgasse, aber auch auf dem Marktplatz oder in der Fußgängerzone der Frohsinnstraße am Hauptbahnhof. Aber auch andere Streckenabschnitte mit der Regelung „Gehweg, Radverkehr frei“ sind hiervon betroffen wie beispielsweise in der Rhönstraße.
Es ist zu erwarten, dass sich der Verleih der E-Scooter nachteilig auf die Verkehrssicherheit der Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer auswirken wird. In der Miteinanderzone werden die bereits bestehenden Vorbehalte der Fußgänger verstärkt werden. Trotz aller richtigen Informationen und Vorgaben seitens der Anbieter wird es voraussichtlich Nutzer geben, welche die E-Scooter in gefährdender Fahrweise benutzen oder diese behindernd abstellen.


Empfehlung der Stadtverwaltung:

Eine eindeutige Entscheidung ist in Abwägung aller Interessen ist in diesem Fall nicht möglich. Der Verleih von E-Scootern entspricht dem Ansatz, den zukünftigen Generationen multimodale Möglichkeiten der Mobilität zur Verfügung zu stellen. So wie auch der geplante Fahrradverleih der städtischen Verkehrsbetriebe als Experiment und Verkehrsversuch betrachtet wird, so kann ähnliches mit dem der Verleih von E-Scootern ermöglicht werden. Die Nachfrage in der Stadt Aschaffenburg nach diesen Mobilitätsangeboten kann nur im Falle einer Umsetzung eingeschätzt werden und nur dann kann auch das Ausmaß der negativen Auswirkungen insbesondere gegenüber Fußgängern konkretisiert werden.
Durch den Verleih der E-Scooter kann eine Ergänzung zum Busbetrieb und zum geplanten Fahrradverleih der städtischen Verkehrsbetriebe entstehen. Insbesondere können die Nutzer durch das Free-floating-Verfahren auch in die Stadtteile gelangen und die E-Scooter direkt am Reiseziel abstellen. Auch für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die kein Fahrrad fahren möchten, kann der E-Scooter eine Alternative sein, die flächensparend und aufgrund des wesentlich geringeren Energieverbrauchs ressourcenschonender ist als das Automobil.


Klimawirkungsprüfung:

In der Praxis werden die E-Scooter bislang meist noch als touristisches „Spaß-Gefährt“ gesehen und auch so genutzt. Eine Substitution von Kfz-Fahrten durch die E-Scooter ist nur in geringem Maße vorhanden. Es werden eher Verkehrsarten innerhalb des Umweltverbundes durch Fahrten mit dem E-Scooter ersetzt. Ein zeitnaher und spürbar positiver Beitrag zur Verkehrswende ist deshalb nicht zu erwarten. Durch die massenhafte Produktion der E-Scooter und insbesondere der Akkus sind zunächst nur negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Ressourcenverbrauch festzustellen.
Ein positiver Beitrag zur Verkehrswende und zu einer Klimawirkung ist aber auch nicht ausgeschlossen. Theoretisch können im Alltag und auf den kurzen Wegen im Nahbereich auch Kfz-Fahrten ersetzt werden. Wie beim Fahrrad sind auch E-Scooter innerhalb von 1-3 km Entfernung zwischen Quelle und Ziel der Fahrt insgesamt günstig, zeitlich konkurrenzfähig und auch sehr flexibel einsetzbar.

Anlage:
  1. Räumliches Verteilungskonzept 150 E-Scooter
  2. SPD-Antrag vom 26.08.2021

.Beschluss: 1

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Sondernutzung und zu den Rahmenbedingungen eines gewerblichen Verleihs von elektrischen Tretrollern („E-Scootern“) zur Kenntnis.

  2. Der Stadtrat beschließt die genannten Rahmenbedingungen als verbindliche Vorgabe für alle Antragsteller auf eine Sondernutzungsgenehmigung zum gewerblichen Verleih von E-Scootern.

  3. Der Stadtrat beschließt, dass eine Sondernutzungsgenehmigung stets nur für ein Kalenderjahr erteilt werden soll.

  4. Der Stadtrat beschließt das räumliche Verteilungskonzept und die Begrenzung der Anzahl von E-Scooter externer Anbieter auf insgesamt höchstens 150 Stück.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung:
Die Beschlussvorlage ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Stadtwerken Gespräche aufzunehmen, um – wie im Antrag der SPD vom 26.08.2021 (Anlage 5) formuliert – ein stationsbasiertes Verleihsystem aufzubauen. 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. / PVS/1/9/22. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm. - erneuter Aufstellungsbeschluss - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - Stand des Verfahrens und weiterer Verfahrensablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.01.2022 ö Beschließend 9PVS/1/9/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2022 11:08 Uhr