Datum: 03.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/1/1/22 Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und dem Betrieb der Deponie: Nachzahlung für das Kalenderjahr 2020
2WS/1/2/22 SPNr. nach TOP 2 d. ö. S.
3WS/1/3/22 Busersatzbeschaffung 2022
4WS/1/4/22 SPNr. nach TOP 3 d. ö. S.
5WS/1/5/22 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2021 bis einschließlich November 2021
6WS/1/6/22 Bericht zum 12 € Schülerticket
7WS/1/7/22 Automatische Fahrgastzählsysteme – Erfassung der Beförderungsfälle für die Einnahmen- und Auslastungsstatistik sowie die Einnahmenaufteilung in der VAB Bericht der Stadtwerke
8WS/1/8/22 Handyticket Fairtiq – Ausweitung auf das gesamte VAB-Gebiet Bericht der Stadtwerke
9WS/1/9/22 Einführung eines „Altersdienstplans“ für das Fahrpersonal der STA/SVG
10WS/1/10/22 Erneuerung der Dynamischen Fahrgast-Informationssysteme DFI
11WS/1/11/22 SPNr. nach TOP 8 d. ö. S.

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1. / WS/1/1/22. Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und dem Betrieb der Deponie: Nachzahlung für das Kalenderjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 1WS/1/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988 / 31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch laufende Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.

Von einer endgültigen Stilllegung der Deponie bis zum Jahr 2035 wird ausgegangen, bevor die dreißigjährige Nachsorgephase folgen kann.

Für das Abrechnungsjahr 2020 ist eine Nachzahlung von 73.660,23 € an den Landkreis Aschaffenburg zu leisten. Die jährliche Abschlagszahlung von 200.000,- € wurde bereits berücksichtigt. Die Kosten werden aus der Rückstellung zur Deponienachsorge gezahlt.

.Beschluss:

I. Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988 / 31.01.1989 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragenen Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt für das Kalenderjahr 2020 eine Nachzahlung von 73.660,23 € zu leisten hat.

Die jährliche Abschlagszahlung i.H.v. 200.000,- € wurde bereits berücksichtigt.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / WS/1/2/22. SPNr. nach TOP 2 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 2WS/1/2/22

.Beschluss:

Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.01.2022 (Anlage 1) und mit Zustimmung des Werksenates erfolgt die Behandlung von TOP 1 d. nö. S. „Vertragsangelegenheit; Abstimmung mit den dualen Systemen“ mit Ausnahme der finanzwirksamen Punkte in öffentlicher Sitzung.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / WS/1/3/22. Busersatzbeschaffung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 3WS/1/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum Stichtag 31.12.2021 liegt das Durchschnittsalter der Busse im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg bei 7,11 Jahren. Eine jährliche Ersatzbeschaffung (wie vorgeschlagen) der jeweils ältesten Busse bis zum Jahr 2026 unterstellt, ergibt die nachfolgende Entwicklung:

Seit Dezember 2011 ist die Fahrzeugflotte vollständig barrierefrei (Niederflur mit Absenkung) ausgestattet. 54 der 56 Busse verfügen darüber hinaus über ein Klapprampe um den Zustieg an nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen für Rollstuhlfahrer zu erleichtern. 

55 Busse sind klimatisiert und somit in der Lage ein angenehmes Raumklima zu ermöglichen. 

Im Jahr 2022 sind drei Neufahrzeuge als Ersatz für die nachfolgend aufgeführten Busse geplant:

AB-VA 57        EZ: 2005        Km (01.11.2021):        923.500                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 58        EZ: 2005        Km (01.11.2021):        918.748                Abgasnorm Euro 3
AB-VA 61 G        EZ: 2005        Km (01.11.2021):        454.146                Abgasnorm Euro 3

Bezogen auf die Antriebsarten setzt sich der Bus-Fuhrpark der Stadtwerke Aschaffenburg dann wie folgt zusammen:

Dieselantrieb Ad Blue                        37
Dieselantrieb Ad Blue - Hybrid        13
Batterie E- Bus                          3
Brennstoffzellen E- Bus                  3

Mit dem nun vorgeschlagenen Austausch von Diesel angetriebenen Bussen gegen Brennstoffzellenbusse gehen die Stadtwerke einen weiteren Schritt in Richtung emissionsfreie Antriebe. 
Ein wesentlicher Vorteil von Brennstoffzellenbussen im Vergleich zu herkömmlichen Dieselbussen ist, dass diese lediglich Wasserdampf emittieren. Brennstoffzellenbusse sind somit frei von schädlichen NOx- und Feinstaub-​​Emissionen, die üblicherweise in Verbrennungsmotoren entstehen. Außerdem sind sie wesentlich geräuschärmer als Dieselbusse.
Durch die Beschaffung von Brennstoffzellen Bussen, einhergehend mit dem Austausch der alten Fahrzeuge wird eine signifikante Reduzierung der Emissionswerte erreicht. Insbesondere kann hierdurch die NOx Belastung in einzelnen Straßenabschnitten (z.B. Landing) in der Stadt Aschaffenburg deutlich verringert werden.

Brennstoffzellenbusse sind ebenso Elektrobusse wie rein batterie-​​elektrische Busse oder Oberleitungsbusse. Der Elektromotor dient dabei als direkter Antrieb des Fahrzeugs. Die Brennstoffzelle nimmt die Funktion eines Generators wahr, der aus Wasserstoff über eine bei niedrigen Temperaturen stattfindende elektrochemische Reaktion Strom für den Elektromotor erzeugt.

Abhängig davon, welcher fahrzeugseitige Energiespeicher die Hauptenergiequelle darstellt, werden zwei Arten von Brennstoffzellenbussen unterschieden. Beiden gemein sind die Hauptkomponenten Brennstoffzelle, Hochvoltbatterie und Drucktanks für den Wasserstoff:

  • Brennstoffzellen-​Hybrid-Bus: die Brennstoffzelle erzeugt den überwiegenden Teil der notwendigen Energie. Eine relativ kleine Batterie speichert den Strom aus der Brennstoffzelle zwischen und stellt diesen bei Bedarf zusätzlich zur Brennstoffzelle dem Antriebsstrang zur Verfügung. Weiterhin nimmt die Batterie auch die beim Bremsen durch Rekuperation gewonnene Energie auf.
  • Brennstoffzellen-​Range-Extender-Bus: Hauptenergiequelle ist eine vergleichsweise große Batterie (ähnlich der von Batteriebussen), die extern geladen wird. Eine klein dimensionierte Brennstoffzelle als Range-​Extender vergrößert die Reichweite durch kontinuierliches Nachladen der Batterie.

Brennstoffzellen-​Hybrid-Busse werden im Gegensatz zu Brennstoffzellen-​Range-Extender-Bussen bereits in Serie hergestellt.

Ein Brennstoffzellen Hybridbus mit einem rund 40 Kilogramm Wasserstoff fassenden Drucktank (Speicherdruck 350 bar) kann in rund zehn Minuten betankt werden. Mit einer Tankfüllung kann der Bus etwa 300 - 400 Kilometer weit fahren. Der Brennstoffzellen Hybridbus weist damit dieselbe Einsatzflexibilität auf wie Fahrzeuge mit traditionellem Diesel-​​Verbrennungsmotor. Auch der Niederflureinstieg und die Platzkapazität sind nahezu vergleichbar mit Dieselbussen. 

Die Beschaffung von emissionsfreien Bussen erfüllt die am 02. August 2021 in Kraft getretene Clean Vehicles Direktive (GVD).  Beide hierin festgeschriebenen Quoten für emissionsfreie- (z.B. Wasserstoff) und saubere- Fahrzeuge (Freigabe der Euro 6 Busse für Gas-to-Liquids GTL) können so von den Stadtwerken eingehalten werden. 

Für die im vergangenen Jahr 2021 angeschafften drei Elektrobusse wurden Zuwendungen durch den Freistaat Bayern in Höhe von 210.000 € und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Höhe von 858.300 €, in Aussicht gestellt. 

Förderanträge bzw. Projektskizzen für die in 2022 geplanten drei neuen Brennstoffzellen Busse wurden sowohl an das Bayerische Staatsministerium (GVFG Mittel) als auch an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt. 

Diese Anträge begründen aber keinen Rechtsanspruch auf eine Gewährung einer Zuwendung.
Die vorgesehenen drei Brennstoffzellen -  Busersatzbeschaffungen wurden mit 2.300.000 € in den Wirtschaftsplan 2022 eingestellt.
 
Die Fahrzeuge sollen gemäß ANBest-K (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft EU-weit ausgeschrieben werden.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Stadtwerke zur vorgeschlagenen Busersatzbeschaffung 2022 wird zur Kenntnis genommen. 

  1. Die Ausschreibung von zwei Brennstoffzellen Hybridbussen 12 Meter und einem Brennstoffzellen Hybridbus 18 Meter im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wird beschlossen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / WS/1/4/22. SPNr. nach TOP 3 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 4WS/1/4/22

.Beschluss:

Es wird über den Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Mütze (GRÜNE) auf Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Einführung City-Shuttle“ abgestimmt (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

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5. / WS/1/5/22. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2021 bis einschließlich November 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 5WS/1/5/22

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2021 bis 30.11.2021 wird zur Kenntnis genommen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / WS/1/6/22. Bericht zum 12 € Schülerticket

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 6WS/1/6/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / WS/1/7/22. Automatische Fahrgastzählsysteme – Erfassung der Beförderungsfälle für die Einnahmen- und Auslastungsstatistik sowie die Einnahmenaufteilung in der VAB Bericht der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 7WS/1/7/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / WS/1/8/22. Handyticket Fairtiq – Ausweitung auf das gesamte VAB-Gebiet Bericht der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 8WS/1/8/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / WS/1/9/22. Einführung eines „Altersdienstplans“ für das Fahrpersonal der STA/SVG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 9WS/1/9/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Herr Stadtrat Falko Keller (AfD) zeigte an persönlich beteiligt zu sein.

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10. / WS/1/10/22. Erneuerung der Dynamischen Fahrgast-Informationssysteme DFI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 10WS/1/10/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / WS/1/11/22. SPNr. nach TOP 8 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 03.02.2022 ö Beschließend 11WS/1/11/22

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister unterbricht die Sitzung von 17:52 bis 18:02 Uhr und geht im Anschluss mit Zustimmung des Werkssenates in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung über. Begonnen wird mit TOP 2 d. nö. S.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2022 11:25 Uhr