Datum: 14.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/2/1/22 PL/2/1/22
2PL/2/2/22 Comeniusschule: Ersatzneubau der Fuß- und Andienungsbrücke Bau- und Finanzierungsbeschluss
3PL/2/3/22 Anpassung der Unterrichtsentgelte der Städtischen Musikschule für das Schuljahr 2022/23
4PL/2/4/22 Bestätigung der vorberatenden Empfehlungen des Haupt- und Finanzsenates vom 10.01.2022 wegen den Stellenmehrungen und vom 31.01.2022 hinsichtlich der haushaltsrelevanten Stadtratsanträge
5PL/2/5/22 Behandlung weiterer Stadtratsanträge zum Haushalt 2022
6PL/2/6/22 PL/2/6/22
7PL/2/7/22 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Hospital-Stiftung
8PL/2/8/22 Mittelfristige Finanzplanung 2023 - 2025

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1. / PL/2/1/22. PL/2/1/22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.02.2022 ö Beschließend 1PL/2/1/22

.Beschluss: 1

Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing weist daraufhin, dass die virtuell teilnehmenden Stadtratsmitglieder stimmberechtigt sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Stadtrat gedenkt im Rahmen einer Schweigeminute dem am 10.03.2021 verstorbenen Stadtratsmitglied Rudolf Stock, welcher von 1966 bis 2002 Mitglied des Aschaffenburger Stadtrates war.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/2/2/22. Comeniusschule: Ersatzneubau der Fuß- und Andienungsbrücke Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.02.2022 ö Beschließend 2PL/2/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Der Entwurfsplanung für den Neubau wurde am 10.11.2021 im Planungs- und Verkehrssenat zugestimmt. 

2. Projektbeschreibung
Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen. Die Ausschreibungsunterlagen sind durch das beauftragte Ingenieurbüro Schömig erstellt. 

3. Kosten

Das bepreiste Leistungsverzeichnis (LV) liegt vor und bildet die Grundlage für den zu fassenden Bau- und Finanzierungsbeschluss. Die Kosten entsprechen denen der Kostenberechnung. 
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die submissionierten Kosten abweichen können.


Kosten-schätzung
Kosten-berechnung
bepreistes 
LV
Baukosten
121.000 €
131.000 €
130.990 €
Baunebenkosten
24.200 €
35.000 €
35.000 €
Gesamtkosten (brutto)
145.200 €
166.000 €
165.990 €


4. Finanzierung
Auf der Haushaltsstelle 1.6300.9503 sind für das Jahr 2022 125.000 € vorgesehen. Nach der Submission muss die Haushaltsstelle im Nachtragshaushalt ggf. angepasst werden.

5. Weiteres Vorgehen
Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke auf dem Gelände der Comeniusschule mit Gesamtkosten in Höhe von 165.900 Euro brutto.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0

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3. / PL/2/3/22. Anpassung der Unterrichtsentgelte der Städtischen Musikschule für das Schuljahr 2022/23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.02.2022 ö Beschließend 3PL/2/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Personalkosten an der Musikschule steigen im Jahr 2022 um voraussichtlich rund 1,4 %. Zur Begrenzung des kommunalen Zuschussanteils wird vorgeschlagen, die Unterrichtsentgelte im Schuljahr 2022/23 in gleicher Höhe anzuheben. 
In der Stadtratssitzung vom 21.02.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, für die künftigen Festsetzungen der Unterrichtsentgelte an der Musikschule jährlich moderate Steigerungsraten vorzusehen, um die jeweiligen Kostensteigerungen für den Betrieb der Musikschule abzudämpfen. Die Vorgabe des Stadtrats wird mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt.
Die Stadt Aschaffenburg gewährt für Familien ab dem zweiten Kind und Kulturpassinhabern auf die Unterrichtsentgelte einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent. Weitere Unterstützung wird in sozialen Härtefällen über Erträgnisse der Geissler-Stiftung geleistet. 

Vorschlag zur Anpassung der Unterrichtsentgelte: 

Für Schüler (innen) mit Familienwohnsitz




A) in Aschaffenburg und Großostheim



B) außerhalb von Aschaffenburg und Erwachsene aus Großostheim






 
 
 
 
Jahresbetrag in €
A alt
A neu
B alt
B neu
 
 
 
 
 
GRUNDFÄCHER
 
 
 
 
Babygarten/Musikschulgarten (30 min)
213 €
216 €
320 €
324 €
Grundkurs Musik (75 min)
427 €
433 €
641 €
649 €
Elementares Gruppenmusizieren
347 €
352 €
521 €
528 €
Percussion 4er-Gruppe
390 €
395 €
585 €
593 €
Percussion 5er-Gruppe
315 €
319 €
472 €
479 €
Kindertanz
255 €
259 €
382 €
388 €
Taketina für Erwachsene
213 €
216 €
320 €
324 €
Unterricht Instrumentalklassen (90 min)
485 €
492 €
728 €
738 €
 




HAUPTFÄCHER




Einzel (30 min)
865 €
877 €
1297 €
1.316 €
Einzel (45 min)
1.296 €
1.314 €
1944 €
1.971 €
Zweiergruppe (45 min)
773 €
784 €
1160 €
1.176 €
Dreiergruppe (45 min)
587 €
595 €
880 €
893 €
Kombiunterricht Hauptfach-Ensemble (2)
865 €
877 €
1297 €
1.316 €
Zwölferticket (1)
431 €
437 €
647 €
656 €
Ergänzungsfächer (Schüler*innen bis 23 Jahre und Ensembles mit 7 und mehr Teilnehmern)
78 €
79 €
117 €
119 €
Ergänzungsfächer (Schüler*innen ab 24 Jahre und Ensembles mit bis zu 6 Teilnehmer*innen)
118 €
120 €
177 € 
179 €










(1) Nur für Erwachsene oder Wiedereinsteiger, Verfügbarkeit eingeschränkt
(2) Nach Verfügbarkeit, Rücksprache erforderlich




Wenn die Unterrichtszeit oder die Gruppengröße von den getroffenen Festlegungen abweichen, werden die o. g. Unterrichtsentgelte den geän­derten Bedingungen angepasst. (Vgl. § 2 Abs. 4)
Beispiele:




Einzelunterricht (45 Min.)
1.314 €



Einzelunterricht (60 Min.)
1.752 €








Grundfach mit 9 und mehr Kindern:         75 Minuten Unterrichtszeit
Grundfach mit 8 und weniger Kindern:   60 Minuten Unterrichtszeit

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Unterrichtsentgelte an der Städtischen Musikschule um 1,4 % für das Schuljahr 2022/23.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0

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4. / PL/2/4/22. Bestätigung der vorberatenden Empfehlungen des Haupt- und Finanzsenates vom 10.01.2022 wegen den Stellenmehrungen und vom 31.01.2022 hinsichtlich der haushaltsrelevanten Stadtratsanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.02.2022 ö Beschließend 4PL/2/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Haupt- und Finanzsenat hat sich in den Sitzungen am 10.01.2022 mit dem Stellenmehrbedarf und am 31.01.2022 mit den bis dahin vorliegenden Stadtratsanträgen zum Haushalt 2022 auseinandergesetzt (Anlage).

Das Plenum wird gebeten, diese Beratungsergebnisse zu bestätigen. 

.Beschluss: 1

1. Das Plenum bestätigt den als Anlage 1 beigefügten Beschluss des Haupt- und Finanzsenates vom 10.01.2022 bzgl. den Stellenmehrungen für das Haushaltsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 2

2. Die in Anlage 2 beigefügten Stadtratsanträge zum Haushalt 2022, die bis zum 31.01.2022 bei der Stadtverwaltung eingegangen sind und in der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates am 31.01.2022 vorberaten wurden, werden zur Kenntnis genommen. Die Abstimmungs- und Beratungsergebnisse ergeben sich aus der Anlage 2. 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PL/2/5/22. Behandlung weiterer Stadtratsanträge zum Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.02.2022 ö Beschließend 5PL/2/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Plenum über die weiteren ab dem 01.02.2022 noch eingegangenen Stadtratsanträge zum Haushalt 2022 zu entscheiden.

Hinweis:
Der Antrag der Kommunalen Initiative vom 28.12.2021 bzgl. ”Haushalt 2022 – Klimaschutzkonzept” wurde versehentlich nicht am 31.01.2022 behandelt. Die Verwaltung wird zu diesem Antrag noch Stellung nehmen.

.Beschluss:

Der Antrag der Kommunalen Initiative vom 28.12.2021 wegen “Haushalt 2022 – Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts” und die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.02.2022 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Der Antrag der Kommunalen Initiative vom 07.02.2022 wegen “Haushalt 2022 – Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Förderung des Einzelhandels” wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Dem Stadtrat wird eine Ablehnung beider Anträge empfohlen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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6. / PL/2/6/22. PL/2/6/22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.02.2022 ö Beschließend 6PL/2/6/22

.Beschluss:

Die Reden von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing (Anlage 4) sowie den Vorsitzenden und Sprechern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Gruppen zum Haushalt 2022 werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PL/2/7/22. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Hospital-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 31.01.2022 ö Beschließend 1HFS/3/1/22
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.02.2022 ö Beschließend 7PL/2/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 31.01.2022 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2022 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 14.12.2021) vorgelegt. Das in Anlage beiliegende Änderungsblatt führt zu den im Beschluss genannten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und liegt dem Beschluss als Anlage bei. Die übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2025 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.

Mit dem Entwurf vom 14.12.2021 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.

In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).

Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. Nach Beratung des Haushaltsentwurfs und Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushaltsplan 2022 erlässt die Stadt Aschaffenburg 

aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

  1. Der als Anlage 5 beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen 
           und Ausgaben mit        272.571.350 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        63.033.700 €



  1. Der als Anlage 5 beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        1.432.400 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        247.775 €



§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.338.400 € festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 10.467.000 € festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 144.685 € festgesetzt. 

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.



§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 16.000.000 € festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        200 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        400 v.H.
2. Gewerbesteuer                400 v.H.



§ 5

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 250.000 € festgesetzt.

  1. Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.



§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.




II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 12

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8. / PL/2/8/22. Mittelfristige Finanzplanung 2023 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.02.2022 ö Beschließend 8PL/2/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 31.01.2022 wurde dem Stadtrat der Haushaltsplan einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben. Die Finanzplanung ist nach Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV gesondert zu beschließen. Das beiliegende Investitionsprogramm wurde nach der Hauptsenatssitzung noch einmal angepasst.

.Beschluss:

I. 
Der Stadtrat genehmigt

  1. den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan - Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

    Haushaltsjahr                2023        2024        2025
                                           
Verwaltungshaushalt        270.396.450        270.168.650        269.919.250

Vermögenshaushalt        58.912.800        52.550.100        42.722.400
               
Gesamthaushalt        329.309.250        322.718.750        312.641.650
       =======================================

  1. das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage zu diesem Beschluss

  1. den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan –  Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten: 

    Haushaltsjahr                2023        2024        2025
                                           
Verwaltungshaushalt        1.432.400        1.432.400        1.432.400

Vermögenshaushalt        248.880        249.930        250.580
               
Gesamthaushalt        1.681.280        1.682.330        1.682.980
               =======================================



II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 12.09.2023 13:51 Uhr