Datum: 07.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:43 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/3/1/22. SPNr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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07.03.2022
|
ö
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Beschließend
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1 | PL/3/1/22 |
.Beschluss:
Der Stadtrat gedenkt in einer Schweigeminute den Opfern des russischen Angriffs auf die Ukraine.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PL/3/2/22. Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied durch Herrn Claus Berninger (GRÜNE);
- Feststellungsbeschluss
- Nachrücken der Listennachfolgerin Gabriele Fleckenstein in den Stadtrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PL/3/2/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit E-Mail vom 17.02.2022 teilte Herr Stadtrat Claus Berninger mit, dass er aufgrund von beruflichen Verpflichtungen leider sein Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied nach achtjähriger Zugehörigkeit zum Stadtrat niederlegen muss.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann eine als Stadträtin gewählte Person ihr Amt niederlegen. Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat (Plenum) die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers bzw. der Listennachfolgerin.
Listennachfolgerin der GRÜNEN ist Frau Gabriele Fleckenstein (Art. 37 GLKrWG). Frau Fleckenstein hat die Übernahme des Ehrenamtes bereits schriftlich erklärt.
Um Zustimmung wird daher gebeten.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat stellt fest, dass Herr Claus Berninger (GRÜNE) sein Amt als ehrenamtlicher Stadtrat mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat.
2. Die Listennachfolgerin der GRÜNEN, Frau Gabriele Fleckenstein, wohnhaft xxx, 63741 Aschaffenburg, rückt entsprechend dem Ergebnis der Stadtratswahl vom 15.03.2020 für Herrn Claus Berninger als ehrenamtliches Stadtratsmitglied in den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit sofortiger Wirkung nach.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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3. / PL/3/3/22. SPNr. 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PL/3/3/22 |
.Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing händigt Herrn Claus Berninger eine Urkunde sowie ein Präsent anlässlich des Ausscheidens von Herrn Claus Berninger aus dem Stadtrat aus.
Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing vereidigt Frau Stadträtin Gabriele Fleckenstein (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / PL/3/4/22. Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg;
Bestellung der Listennachfolgerin der GRÜNEN anstelle von Herrn Claus Berninger (GRÜNE) in die jeweiligen Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PL/3/4/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 27.02.2022 hat die GRÜNEN-Stadtratsfraktion die umseitig genannte Neubesetzung der Ausschüsse vorgeschlagen.
Die Bestellung von Frau Stadträtin Gabriele Fleckenstein (GRÜNE) als Mitglied bzw. als Stellvertreterin von Mitgliedern in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg erfolgt gem. Art. 31, 32, 88 Abs. 2 und Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg.
.Beschluss:
I. Frau Stadträtin Gabriele Fleckenstein wird anstelle von Herrn Claus Berninger in die folgenden Ausschüsse des Stadtrates bestellt:
Ausschuss / Gremium
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Funktion
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Haupt- und Finanzsenat
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2. Stellvertreterin für Stefan Wagener
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Planungs- und Verkehrssenat
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2. Stellvertreterin für Rosemarie Ruf
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Umwelt-, Klima und Verwaltungssenat
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1. Stellvertreterin für Moritz Mütze
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Kultursenat
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Mitglied
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Senat für Sport und Gesundheit
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2. Stellvertreterin für Rosemarie Ruf
|
Senat für Sport und Gesundheit
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1. Stellvertreterin für Thomas Mütze
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Bildungssenat
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1. Stellvertreterin für Stefan Wagener
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Stadthallensenat
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Mitglied
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Werksenat
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1. Stellvertreterin für Thomas Giegerich
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Werksenat
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2. Stellvertreterin für Thomas Mütze
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Digitalisierungs- und Organisationssenat
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Mitglied
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Rechnungsprüfungsausschuss
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2. Stellvertreterin für Thomas Mütze
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Steuersenat
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2. Stellvertreterin für Thomas Mütze
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Wirtschaftsförderungsausschuss
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1. Stellvertreterin für Thomas Giegerich
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Wirtschaftsförderungsausschuss
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2. Stellvertreterin für Katharina Koch
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Personalausschuss
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Mitglied
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II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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5. / PL/3/5/22. Bestellung der Listennachfolgerin der GRÜNEN anstelle von Herrn Claus Berninger (GRÜNE) in
- Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
- Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Aschaffenburg
- Beirat des Jobcenters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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07.03.2022
|
ö
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Beschließend
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5 | PL/3/5/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 27.02.2022 hat die GRÜNE-Stadtratsfraktion die umseitig genannte Neubesetzung der weiteren Gremien vorgeschlagen.
Die Bestellung von Frau Stadträtin Gabriele Fleckenstein (GRÜNE) als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau erfolgt gem. Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 GeschO analog i.V.m. § 4 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg Aschaffenburg-Alzenau.
Die Bestellung von Frau Stadträtin Gabriele Fleckenstein (GRÜNE) als Mitglied des Beirats des Jobcenters der Stadt Aschaffenburg erfolgt nach §§ 2 und 4 der Gründungsbegleitenden Vereinbarung zwischen Stadt Aschaffenburg und der Agentur für Arbeit Aschaffenburg zur Ausgestaltung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 18 d SGB II.
Die Bestellung von Frau Gabriele Fleckenstein (GRÜNE) als Mitglied im Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung der Stadt Aschaffenburg erfolgt nach § 11 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung der Bürgerstiftung Aschaffenburg.
.Beschluss:
I. Frau Stadträtin Gabriele Fleckenstein wird anstelle von Herrn Claus Berninger in die folgenden Gremien bestellt:
Ausschuss / Gremium
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Funktion
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Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
|
Mitglied
|
Beirat des Jobcenters
|
Mitglied
|
Stiftungsvorstand Bürgerstiftung Aschaffenburg
|
Mitglied
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II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6. / PL/3/6/22. Unterbringung und Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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07.03.2022
|
ö
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Beschließend
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6 | PL/3/6/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Sachverhalt
Die Ukraine wurde am 23.02.2022 von Russland angegriffen. Dies hat eine Flüchtlingswelle ausgelöst. Laut UN-Berichten sollen in den ersten Tagen des Krieges bereits mehr als 600.000 Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen sein. Die große Mehrheit hält sich nach wie vor in Polen auf. Es ist davon auszugehen, dass viele Menschen in andere EU-Staaten weiterziehen werden. Auch in Deutschland ist mit größerem Zuzug zu rechnen.
Laut Bundesinnenministerium plant die EU, dass EU-Mitgliedstaaten auf der Basis der Richtlinie 2001/55/EG das gleiche unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen schaffen. Geflüchtete aus der Ukraine müssen dann kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen. Sie erhalten einen vorübergehenden Schutz in der EU für bis zu drei Jahre. Im deutschen Recht findet sich die entsprechende Umsetzungsvorschrift in § 24 Aufenthaltsgesetz.
Laut Mitteilung der Regierung von Unterfranken und entsprechender Presseberichterstattung haben verschiedene Bahnunternehmen, darunter auch die Deutsche Bahn, sich bereit erklärt, ukrainische Geflüchtete kostenlos in ihren Zügen reisen zu lassen. Aufgrund dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass Geflüchtete sich Ihren Aufenthaltsort nach ihren persönlichen Kontakten aussuchen werden. Eine Planbarkeit des Zustroms ist daher nicht gegeben.
Anhaltspunkt für die zu erwartende Geflüchtetenzahl könnte die Anzahl der in Aschaffenburg lebenden Bewohner mit ukrainischer Staatsangehörigkeit sein. In der Stadt Aschaffenburg sind 230 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gemeldet. Hinzu kommen weitere 189 Personen, die die ukrainische Staatsangehörigkeit hatten und inzwischen eingebürgert sind. Etwa 1.600 Bürger sind aktuell als russische Staatsangehörige gemeldet oder haben einen russischen Zuwanderungshintergrund (Stand 31.01.2022).
Die Stadt wird zumindest alle Einwohner mit ukrainischem Zuwanderungshintergrund anschreiben, über die aktuelle Situation informieren und um Rückmeldung dahingehend bitten, ob Erkenntnisse über die Anreise von Geflüchteten bestehen und ob die Bereitschaft zur Unterstützung bei der Betreuung der Geflüchteten besteht.
Die Vorgaben der Regierung sind zurzeit so, dass Geflüchtete, die privat untergekommen sind, in diesen Unterkünften bleiben können. Alle anderen haben sich grundsätzlich zunächst in das Ankerzentrum nach Geldersheim zu begeben. Eine Unterbringung in etwaig vorhandenen dezentralen Unterkünften kann nur in Abstimmung mit der Regierung erfolgen.
- Unterbringung
Soweit sich Geflüchtete in staatlichen Unterbringungseinrichtungen melden, wird die Unterbringung in diesen staatlichen Einrichtungen erfolgen. Zurzeit melden sich beispielsweise im Ankerzentrum Geldersheim täglich etwa 20 – 30 Personen. Die Gemeinschaftsunterkunft in Aschaffenburg ist ausgelastet.
Die Stadt beabsichtigt bis auf Weiteres eine gestufte Vorgehensweise.
Nach einer aktuellen Bestandsaufnahme stehen zurzeit Unterbringungsmöglichkeiten in dezentralen Unterkünften für ca. 50 Personen zur Verfügung, die notfalls sofort belegt werden können. Parallel hierzu werden etwaige Wohnungsangebote aus dem freien Markt auf Nutzbarkeit geprüft. Die Bürger können sich hierzu über die E-Mail-Adresse unterkuenfte-flucht@aschaffenburg.de an die Stadtverwaltung wenden. Angegeben werden sollten in der E-Mail bereits Informationen zu Lage, Größe und Anzahl der Zimmer sowie zu eventuell vorhandener Ausstattung (Küche, Möblierung etc.). Das städtische Sozialamt sammelt bzw. prüft die Angebote und wird sich zeitnah mit dem Absender in Verbindung setzen. Erste Gespräche laufen. Eine kostenneutrale Anmietung ist nach wie vor nur nach vorheriger Abstimmung mit der Regierung möglich.
Der zweite Schritt wäre die Revitalisierung bestehender Räumlichkeiten. Die Stadtbau GmbH ist zurzeit dabei einen Wohnblock zu entmieten, um ihn durch einen Neubau zu ersetzen. Entmietet sind bisher 20 Wohnungen. Die Wohnungen befinden sich in unterschiedlichem Qualitätszustand. Es muss noch geprüft werden, ob eine Instandsetzung betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Je nach Wohnungszustand ist für die Instandsetzung eine Vorlaufzeit zwischen 4 Wochen und 2 Monaten anzusetzen. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft beabsichtigt – vorbehaltlich der brandschutztechnischen Nutzbarkeit - das Verwaltungsgebäude auf dem ehemaligen IMPRESS-Gelände an der Dyroffstraße zu ertüchtigen, um eine übergangsweise Unterbringung von Geflüchteten zu ermöglichen. Hier könnten – mit gewissen Abstrichen im Hinblick auf autarke Kochbereiche und der Sanitärkomponente – rund 80 Personen untergebracht werden.
Der dritte Schritt wäre die Wiederinbetriebnahme der Erbighalle als Notunterkunft nach dem bekannten System. Dies wird zurzeit nur als absoluter Ausnahmefall angesehen, da eine Unterbringung in einer derartigen Halle unter Coronagesichtspunkten schwierig ist und auch angesichts der erwarteten Zusammensetzung der Geflüchteten (viele Mütter mit Kindern) nur mit starken Einschränkungen bei den Kapazitäten hinnehmbar ist. Diesbezüglich wird der vorhandene Ausrüstungsbestand überprüft und es werden ggf. Ersatzbeschaffungen vorgenommen.
- Betreuung
Hier wird auf die in der Flüchtlingskrise eingeführte und seitdem – in reduziertem Umfang fortgeführte Systematik zurückgegriffen.
- Laufende Betreuung
Die Entscheidungsbefugnis bei der Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten liegt beim Amt für soziale Leistungen. Die Betreuung der Geflüchteten durch sogenannte „Kümmerer“, die Durchführung notwendiger Beschaffungen und der Abschluss etwaig erforderlicher Mietverträge erfolgt durch die Stadtbau GmbH auf der Basis des bestehenden Rahmenvertrages vom 7.10.2014 (Plenum 6.10.2014 TOP 2 nichtöffentlich mit späteren Nachträgen).
Ergänzt wird die Betreuung ggf. durch die Ausweitung des Angebotes an Sprach- und Kulturvermittlern.
Wer darüber hinaus noch seine ehrenamtliche Hilfe anbieten möchte oder ukrainisch spricht, kann sich über die E-Mail-Adresse ehrenamt-flucht@aschaffenburg.de bei der Stadt melden. Das Ehrenamtsbüro der Stadt ist dabei, eine Datenbank mit Helfern zusammenzustellen.
- Verwaltungsaufwand
Das erhöhte Aufkommen an Geflüchteten wird sich auch in der Verwaltung nicht ohne einen Mehraufwand abbilden lassen. Volumen und Modalitäten sind dabei noch unklar. Zu denken sind hier insbesondere die Bereiche:
- Bürgertelefon oder Vergleichbares
- Amt 33: Aufenthaltserlaubnisse
- Amt 50: Asylbewerberleistungen, Ehrenamt, Kümmerer/Objektbetreuer
- Amt 51: soz.päd. Betreuung
Zu denken wäre ggf. an Personalmehrungen, Überstunden, Bereitschaftsvergütungen oder Kosten für externe Dienstleister.
- Kosten
Ungeklärt ist zurzeit die Frage der Finanzierung der Unterbringungskosten. Angesichts dessen, dass die Geflüchteten aus der Ukraine als Asylbewerber formlos anerkannt werden sollen, ist davon auszugehen, dass die entstehenden Kosten größtenteils durch staatliche Erstattungen gedeckt werden. Solange jedoch noch nicht endgültig feststeht, nach welcher Norm die Aufnahme der Flüchtlinge erfolgen wird, gilt zunächst folgendes:
Zurzeit ist es so, dass sich die Leistungsgewährung nach dem ausländerrechtlichen Status richtet; bei einer visumfreien Einreise besteht nur im Einzelfall Anspruch auf so genannte „Überbrückungsleistungen“ nach § 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII. Die Überbrückungsleistungen werden normalerweise für einen Monat erbracht und liegen deutlich unter dem normalen Leistungsumfang (nur Essen, Kleidung, Kosten der Unterkunft, medizinische Notversorgung sowie Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft). AsylbLG Leistungen wären nur bei Personen nach § 1 Abs. 1 AsylbLG zu erbringen.
Unklar ist, ob die Mehrkosten aus der Betreuung der Geflüchteten durch die Stadtbau GmbH, in der auch die Kosten für die „Kümmerer“ enthalten sind, mittelfristig übernommen werden. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass das eingeführte und bewährte System beibehalten werden soll auch um den Preis, dass die Stadt auf etwaigen Mehrkosten sitzen bleibt.
Die erforderlichen Finanzmittel werden auf den bestehenden Haushaltsstellen über- oder außerplanmäßig bereitgestellt.
- Sonstiges
- Spenden
Verwaltung wird die Bevölkerung darum bitten, keine Sachspenden zu leisten. Der Aufwand, diese Sachspenden entgegenzunehmen, zu sortieren, zu bearbeiten und wieder zu verteilen bindet zu viele Kapazitäten. Aufwand und Nutzen stehen vor Ort in keinem Verhältnis zueinander.
Geldspenden verweist die Stadt bis auf weiteres auf das Spendenkonto der „Nothilfe Ukraine“, einer Initiative der „Aktion Deutschland hilft“ einem Zusammenschluss renommierter deutscher Hilfsorganisationen.
- Öffentlichkeitsarbeit
Eine zentrale Telefonnummer für ein Bürgertelefon wird derzeit eingerichtet. Die Hotline wird so schnell wie möglich bekannt gegeben.
Alle vorbenannten Angaben geben eine Momentaufnahme wieder. Angesichts der Dynamik der Situation sind kontinuierlich Änderungen zu erwarten.
.Beschluss:
I.
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des bestehenden Rahmenvertrages mit der Stadtbau Aschaffenburg GmbH den erforderlichen Wohnraumbedarf für die Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine bereitzustellen. Sofern die bestehenden Haushaltsansätze nicht ausreichen, werden die erforderlichen Mittel über- oder außerplanmäßig bewilligt. Dies gilt auch unter Berücksichtigung dessen, dass ein vollständiger Kostenersatz durch Dritte möglicherweise nicht erreicht werden kann.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, eigene Immobilien, die für die Unterbringung von geflüchteten geeignet sind, zu aktivieren. Sofern die hierfür erforderlichen Mittel nicht ohnehin schon bereitstehen, werden die erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Mittel bewilligt. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Ersatzbeschaffungen des Katastrophenschutzinventars für einen Notbetrieb der Erbighalle als Auffangeinrichtung vorzunehmen.
- Der Bereitstellung des erforderlichen Personalmehraufwands (z. B. Personalmehrungen, Überstunden, Bereitschaftsvergütungen oder Kosten für externe Dienstleister) für die Bearbeitung der Flüchtlingsthematik „Ukraine“ wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / PL/3/7/22. neue SPNr.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/3/7/22 |
.Beschluss:
1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.02.2022 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt folgende Resolution, die an den russischen Botschafter übermittelt werden soll:
„Für den Frieden in Europa – nie wieder Krieg!
Die Stadt Aschaffenburg verurteilt den russischen Einmarsch in die Ukraine auf das Schärfste. Nach dem gnadenlosen, völkerrechtswidrigen und verbrecherischen Angriff erklären wir unsere ganze Solidarität mit den Menschen in der Ukraine. Wir sind zutiefst bestürzt, denn der Angriff auf die Ukraine, ist ein Angriff auf uns alle und den Frieden in Europa. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei allen Menschen in der Ukraine, die unter den kriegerischen Handlungen des russischen Präsidenten leiden.
Wir fordern den russischen Staatspräsidenten dazu auf, alle Aggressionen und Kampfhandlungen sofort zu beenden. Die volle Souveränität der Ukraine muss unverzüglich wiederhergestellt werden. Wir unterstützen alle diplomatischen Initiativen, die sich um den Frieden und ein Ende des Kriegs bemühen.
Die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine ist nicht verhandelbar. Die Gebietsansprüche des russischen Staatspräsidenten entbehren jeder legitimen Grundlage. Er stellt damit die internationale Friedensordnung in Frage.
Wir fordern alle Beteiligten auf, gemeinsam an einer dauerhaft stabilen, gesamteuropäischen Architektur für Frieden und Sicherheit zu arbeiten.“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 1
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8. / PL/3/8/22. Nachbenennung von Mitgliedern des Seniorenbeirats bis 2026
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/3/8/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter*innen und Stellvertreter*innen) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung in den Seniorenbeirat berufen.
Vom MIZ (Miteinander im Zentrum e. V.) wurde mitgeteilt, dass xxx nicht mehr 1. Vorsitzender des Vereins ist.
Sein Nachfolger ist xxx.
Für die nicht organisationsbezogenen Senior*innen können gemäß § 4 der Satzung bis zu drei Mitglieder benannt werden. Bisher sind zwei nicht organisationsbezogene Senioren*innen im Seniorenbeirat vertreten.
Auf Vorschlag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich soll xxx in den Seniorenbeirat berufen werden.
xxx ist seit Jahren ehrenamtlich aktiv, unter anderem im Seniorentreff und bei der SG Strietwald und an der Mitarbeit im Seniorenbeirat interessiert.
Von Seiten des Amtes für soziale Leistungen wird daher die Aufnahme von xxx in den Seniorenbeirat befürwortet.
.Beschluss:
- Ab dem 07.03.2022 werden für den Seniorenbeirat benannt:
- xxx (1. Vorsitzender MIZ) für xxx (ehemals Vorsitzender MIZ)
- xxx (Nicht organisationsgebundene Seniorin)
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. / PL/3/9/22. Nachbenennung eines neuen Mitglieds des Sozialbeirates bis 2026
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
9 | PL/3/9/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter*innen und Stellvertreter*innen) des Sozialbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2.Bürgermeisterin (als Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs.1 Sozialbeiratssatzung in den Sozialbeirat berufen.
xxx hat sich an das Amt für soziale Leistungen gewandt mit der Bitte um Aufnahme in den Sozialbeirat. xxx leitet die sozialen Dienste des Vereins IN VIA und die vom Verein in Trägerschaft geführte Bahnhofsmission.
Die Satzung des Sozialbeirates sieht vor, dass auf Vorschlag der Verwaltung bis zu 3 Vertreter*innen aufgenommen werden können.
Die Verwaltung befürwortet die Aufnahme, da xxx viel Fachexpertise mitbringt, um aktiv soziale Themen der Stadt Aschaffenburg voranzubringen.
Als ihre Stellvertreterin wird xxx, Geschäftsführerin von INVIA benannt.
Auch xxx verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im sozialen Bereich.
.Beschluss:
I. Ab sofort wird als Vertreterin von IN VIA, katholischer Verband für Mädchen und Frauensozialarbeit Aschaffenburg e. V., xxx in den Sozialbeirat berufen. Als ihre Stellvertreterin wird xxx benannt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
10. / PL/3/10/22. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss
- Bestellung von Angelika Huhn als Nachfolge von Dr. Hansjörg Schemann
- Bestellung von Elisa Narloch als Nachfolgerin von Pia Haile im Unterausschuss Jugendarbeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
10 | PL/3/10/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Email vom 13.12.2021 wurde xxx als Nachfolgern für den in den Ruhestand gehenden xxx als Vertreter der evangelischen Kirche benannt.
Mit weiterem Schreiben vom 16.12.2021 wurde xxx als Nachfolgerin von xxx im Unterausschuss Jugendarbeit durch den Stadtjugendring benannt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat stimmt den folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss bzw. dessen Unterausschuss Jugendarbeit zu:
- Frau Angelika Huhn wird als Nachfolgerin für Herrn Dr. Hansjörg Schemann bestellt.
- Frau Elisa Narloch wird als Nachfolgerin von Frau Pia Haile für die Jugendverbände im Unterausschuss Jugendarbeit bestellt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
11. / PL/3/11/22. Weiterbetrieb des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
11 | PL/3/11/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg betreibt seit Februar 2021 am Volksfestplatz das gemeinsame Corona-Testzentrum für Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Aufgrund der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) war man davon ausgegangen, dass die Stadt Aschaffenburg als Betreiber des Testzentrums ab 01.Juli 2021 die Kosten und Aufwendungen nicht mehr über die TestV sowie die SARS-CoV-2-Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie abrechnen konnte. Hierfür ursächlich war die Tatsache, dass laut Verordnungstext alleine der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Abrechnung der Testzentrumskosten gegenüber dem Staat legitimiert ist. Der Betrieb des Testzentrums wurde daher zum 01.Juli 2021 formell an das Landratsamt Aschaffenburg (Staatliches Gesundheitsamt) überführt. Um die reibungslose Fortführung der bereits etablierten Betriebsabläufe im Testzentrum sicherzustellen, beauftragte der Landkreis die Stadt Aschaffenburg mit der Weiterführung des operativen Betriebes per Betreibervertrag. Die kapazitive Planungsgröße des Testzentrums wurde nach Vorgabe des Gesundheitsamtes auf 500 bis 600 PCR-Testungen sowie 400 PoC-Antigen-Schnelltestungen täglich ausgelegt. Die kapazitätsabhängige Personalausstattung umfasst 22 Vollzeitadäquate. Mit Ausnahme der Personalkosten, sind die Kosten für die betriebliche Infrastruktur monatlich kündbar. Daraus entstehen monatliche Kosten in Höhe von ca. 120.000 €.
Mit Beschluss vom 19.7.2021 hat der Stadtrat dieser Vorgehensweise mit großer Mehrheit zugestimmt. Der entsprechende Vertrag wurde am 28.7.2021 unterzeichnet und seitdem reibungslos umgesetzt. Mit mail vom 30.7.2021 hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass der Freistaat Bayern die Regelungen der Testverordnung aufgrund der landesspezifischen Besonderheiten in der Form auslegt, dass die bisherigen kreisfreien Städte als Betreiber der Testzentren den Betrieb auch dann fortsetzen können, wenn sie nicht Träger des Gesundheitsamtes sind. Die vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis wurde gleichwohl nicht geändert, um die Organisationsstrukturen nicht erneut umzustellen.
Die staatliche Kostenübernahme für den Testbetrieb wurde vom Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Schreiben vom 23.12.2021 bis 30.6.2022 zugesichert. In Anbetracht der vorgenannten Rahmenbedingungen soll der Betrieb des gemeinsamen Testzentrums über den bereits mit dem Landkreis vereinbarten Betriebszeitraum bis 30.06.2022 hinaus bis zum 31.12.2022 erfolgen. Damit würde auch die Personalkontinuität erleichtert werden. Der Landkreis schließt mit seinen coronabedingt eingestellten Mitarbeitern bereits Verträge mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2022. Sofern eine vollumfängliche Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern nicht erfolgen sollte, teilen sich beide Kreisverwaltungsbehörden etwaig verbleibende Kosten zu gleichen Teilen. Zurzeit sind im Haushaltsplan sind mit einem Betrag von 875.000 € zurzeit nur die Personalkosten für einen Betrieb des Testzentrums bis zum 30.6.2022 vorgesehen. Das Kostenrisiko der Stadt würde auf dieser Basis ca. 450.000 € betragen, wobei die Stadt versuchen würde dieses Risiko zu minimieren, sobald absehbar ist, dass der Freistaat die weitere Kostenübernahme nicht zusagt.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung zum Betrieb des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Weiterbetrieb des gemeinsamen Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg bis einschließlich 31.12.2022 wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
12. / PL/3/12/22. Vorübergehende Maßnahmen im Stadtgebiet zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2020
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 04.12.2021
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
12 | PL/3/12/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ausgangslage:
Durch die Corona-Pandemie sind weiterhin weite Bereiche der örtlichen Wirtschaft betroffen. Besonders betroffen ist der Bereich des Gaststätten- und Hotel-, sowie Tourismusgewerbes, der örtliche Einzelhandel und die Schausteller.
Ausgangssituation war die Lage im Jahr 2020. Die Bayerische Staatsregierung hat damals, nach einem weitgehenden Lockdown, stufenweise Lockerungen beschlossen. Für den Bereich der Gastronomie wurde zunächst ab 18.05.2020 eine Öffnung der Außenbereiche und ab 25.05.2020 der Speisegaststätten im Innenbereich zugelassen.
Die Stadt Aschaffenburg hat in diesem Rahmen Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen für v.g. Wirtschaftsbereiche beschlossen. Die im Jahr 2020 erstmals umgesetzten Hilfsmaßnahmen wurden im Jahr 2021 entsprechend verlängert. Der Stadtrat, und seine Ausschüsse haben sich mit dem Thema „Förderung der örtlichen Gastronomie während der Corona-Pandemie“ in mehreren Sitzungen befasst:
- Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 20.05.2020
Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses vom 29.07.2020
Sitzung des Haupt- und Finanzsenates vom 10.11.2020
Sitzung des Stadtrates vom 15.03.2021
In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates wurden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen und beschlossen, deren praktische Umsetzung in der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses noch einmal vorgestellt wurden. In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates wurde ein Erlass der Sondernutzungsgebühren, sowie verkehrsrechtliche Gebühren i.R.d. Corona-Pandemie beschlossen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2021 beschlossen, die Maßnahmen des Jahres 2020 auch auf das Jahr 2021 auszudehnen.
Gegenüber der Lage im Jahr 2020, aber auch gegenüber dem Jahr 2021 haben sich im laufenden Jahr wesentliche Veränderungen, insbesondere Lockerungen ergeben. Die Situation am Mainufer ist sowohl hinsichtlich der fortschreitenden Baumaßnahmen, wie auch hinsichtlich der Sicherheitslage neu einzuschätzen. Die ursprünglich sehr hohe Toleranz der Bevölkerung in Bezug auf die Ausweitung der Gastronomieflächen in der Innenstadt und der hiermit verbundenen Lärmimmissionen und sonstiger Begleiterscheinungen war bereits im Jahr 2021 deutlich rückläufig. Aktuell liegen Unterschriftenlisten von Bürgern zur „Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe und Sauberkeit“ vor. Aus diesem Grunde können die, in den beiden vergangenen Jahren beschlossenen Maßnahmen nicht vollumfänglich auf das Jahr 2022 übertragen werden, insbesondere da sich die Lage deutlich verändert hat.
Von der Stadtratsfraktion der GRÜNEN liegt ein Antrag vom 04.12.2021 auf Verlängerung der im Jahr 2020 und 2021 beschlossenen Maßnahmen (Freiflächenerweiterung für die Außengastronomie) vor. Hinsichtlich einer Entscheidung war jedoch zunächst die weitere Lageentwicklung abzuwarten.
Zwischenzeitlich liegen entsprechende Erfahrungen aus den Jahren 2020 und 2021 vor und es besteht ein vager Ausblick auf das Jahr 2022.
Für das Jahr 2022 vorgesehene Maßnahmen:
Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
1. Vorübergehende Erweiterung, bereits genehmigter Außengastronomieflächen:
Flächenüberschreitungen genehmigter Außengastronomiebereiche (Sondernutzungen) werden im Jahr 2022 weiterhin allgemein zugelassen, soweit folgende Vorgaben eingehalten werden:
- Keine Beeinträchtigung von Verkehrsflächen, vor allem Rettungswege
- Keine Überschreitung der max. zugelassenen Sitzplätze (Immissionsschutz)
- Bei Inanspruchnahme von Nachbarflächen, Einigung mit den betroffenen Nachbarn
Es handelt sich hier – wie in den Jahren 2020 und 2021 umgesetzt - um die Ausdehnung der bereits bisher genehmigten und genutzten Außengastronomie in die Fläche, um die Abstandsregelungen einhalten zu können. Eine Betriebsausweitung ist hiermit nicht verbunden.
Die Regelung umfasst auch die temporäre Erweiterung von bestehenden Biergärten, unabhängig davon, ob diese dem Baurecht oder dem Sondernutzungsrecht unterliegen. Die Erweiterung - wie vorgeschlagen - wird unbürokratisch geduldet. Bei berechtigten Beschwerden, z.B. von Nachbarn, ist der Betrieb wieder auf den genehmigten Umfang (Fläche) zurückzufahren.
Allerdings sind ab 01.05.2022 bauliche Anlagen (Anbauten, Pavillons, Überdachungen, etc.), welche in den letzten beiden Jahren im öffentlichen Raum, insbesondere in der Herstallstraße geduldet wurden wieder zurückzubauen. Dies gilt entsprechend für bauliche Anlagen mit nichtgastronomischer Nutzung, die coronabedingt geduldet wurden.
2. Vorübergehende Nutzung von privaten, dem Gastronomiebetrieb zugeordneter PKW-Stellplätze zu gastronomischen Zwecken:
Nachdem die Gästezahlen der Gastronomiebetriebe zur Einhaltung der Abstandsregelungen
b.a.w. eingeschränkt sind, ist es vertretbar, den Stellplatznachweis vorübergehend
auf 50 % des regulären Stellplatzerfordernisses zu reduzieren. Diese Stellplätze stehen dann
– soweit in der Praxis geeignet - für eine Erweiterung der Außengastronomiefläche zur
Verfügung. Auf Privatgrund wird diese Nutzung – soweit die öffentliche Sicherheit und
Ordnung (z.B. Brandschutz) nicht beeinträchtigt wird - geduldet. Es gelten hierbei die
Vorgaben, gem. Ziffer 1 (Verkehrsflächen, Rettungswege, Sitzplatzzahl - Immissionsschutz).
3. Vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Stellplätze vor genehmigten Gastronomiebetrieben:
Es wird im Einzelfall zugelassen, je Gastronomiebetrieb bis zu 2 öffentliche Stellplätze
(soweit aus Gründen der Sicherheit und Ordnung vertretbar) für eine gastronomische
Außenbereichsnutzung in Anspruch zu nehmen. Hierzu müssen allerdings im Einzelfall
Genehmigungen (insb. eine verkehrsbehördliche Anordnung) eingeholt werden. Bei
bereits genehmigten Außengastronomieflächen gelten die Vorgaben, gem. Ziffer 1
(Verkehrsflächen, Rettungswege, Sitzplatzzahl - Immissionsschutz).
Die Inanspruchnahme solcher Stellplätze in verkehrsberuhigten Bereichen erwies sich in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der verkehrlichen Rahmenbedingungen (Frequenz der Fahrzeuge, Schrittgeschwindigkeit, Gemeinschaftsfläche für alle Verkehrsteilnehmer und Nutzer) als weitgehend unproblematisch.
Außerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen ist die Nutzung von Verkehrsflächen aus Gründen der Verkehrssicherheit kritisch zu betrachten. Es werden hier höhere Geschwindigkeiten gefahren, damit steigen die Unfallgefahren an. Es gilt auch weiterhin der Grundsatz Fahrbahnen sind für den fließenden und ruhenden Straßenverkehr vorgesehen. Die zu beteiligenden Fachstellen der Feuerwehr und der Polizei teilen diese Ansicht und empfehlen grundsätzlich, eine solche Nutzung von Fahrbahnbereichen außerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zuzulassen.
In den Jahren 2020 und 2021 wurde gleichwohl im Bereich der Dalbergstraße Gastronomen erlaubt, auf der Fahrbahn Außengastronomie zu betreiben. Dazu musste die Fläche jeweils durch straßenverkehrsrechtlich anerkannte Absperrungen und Beleuchtungen ausgestattet werden und regelmäßig kontrolliert werden.
Eine Ausweitung derartiger Genehmigungen über die in 2021 bereits tolerierten Nutzungen wird nicht befürwortet.
4. Vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Plätze vor oder in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang genehmigter Gastronomiebetriebe:
Es wird im Einzelfall zugelassen, öffentliche Plätze vor oder in einem unmittelbaren
räumlichen Zusammenhang genehmigter Gastronomiebetriebe in Anspruch zu
nehmen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Schöntal (gepflasterter Bereich vor der Brunnenanlage am Eingang zur City-Galerie)
- Freihofsplatz
- Theaterplatz (Randbereich außerhalb der Sonnenuhr)
Es wird empfohlen, eine Außengastronomienutzung im Bereich des offenen Schöntals im Jahr 2022 nicht mehr zuzulassen. Der Hauptgrund, nämlich die ursprüngliche Schließung der Gastronomie und die sukzessive Lockerung, vor allem mit dem Fokus auf den Außenbereich ist zwischenzeitlich entfallen. Durch die Nutzung des offenen Schöntals wird die öffentliche Grünanlage, insbesondere der Baumbestand erheblich beeinträchtigt. Zudem liegen Beschwerden von Anliegern hinsichtlich der Schallimmissionen vor.
5. Neuordnung der Flächen am Mainufer:
Bereits im Jahr 2020 wurden auf städtischen Grundstücken entlang des Mainufers Flächen für Gastronomiebetriebe mietfrei zur Verfügung gestellt um vor allem Gastronomiebetrieben ohne eigenen Außenbereich die Ausübung Ihres Berufes zu ermöglichen. Ähnlich wurde hier im Jahr 2021 verfahren. Grund hierfür war, dass die gastronomische Nutzung aus Infektionsschutzgesichtspunkten zeitweise nur im Außenbereich möglich war und die Innenbereichsnutzung stark eingeschränkt war. Manche Betriebe mussten komplett schließen.
Diese Situation ist 2022 nach heutiger Kenntnis nicht mehr gegeben. Die Betriebe, die von der Möglichkeit 2021 Gebrauch gemacht haben, unterliegen nur noch geringfügigen Beschränkungen. Es können daher wieder die normalen Regelungen Anwendung finden, wonach man der etablierten Gastronomie keine Konkurrenz durch zusätzliche Betriebsstätten im öffentlichen Raum machen will.
Soll gleichwohl im Einzelfall eine derartige Nutzung geplant werden, ist diese förmlich zu beantragen und nach den üblichen gesetzlichen Maßstäben zu prüfen.
Eine Sondersituation stellte im Vorjahr der Bereich Perth Inch dar. Hier stand im Vorjahr der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Um größere Menschenansammlungen im Bereich des Perth-Inch zu vermeiden und die Kontrolle der Coronaauflagen zu erleichtern, sollte im Jahr 2021 eine Bewirtschaftung der Fläche durch Gastronomen erfolgen. Zielsetzung war es, eine unkontrollierte Nutzung der Fläche wie im Vorjahr mit massiven Beschwerden und erheblichem Personaleinsatz der Polizei zu vermeiden.
Nach Rücksprache mit der Polizei stellt sich die Situation in diesem Jahr, auch unter Berücksichtigung der Baustellensituation anders dar. Eine Bewirtschaftung dieses Bereiches wurde nicht als zwingend notwendig angesehen. Vielmehr kann diese Fläche, wie in den früheren Jahren wieder der Allgemeinheit als Gemeinbedarfsfläche zur Verfügung gestellt werden.
Anders sieht die Situation in dem Bereich zwischen Theoderichstor und Ebertbrücke dar. Dort gab es im vergangenen Jahr massive Ordnungsstörungen und Sachbeschädigungen, meist unter Alkoholeinfluss. Die Verwaltung wird deshalb dem Stadtrat die Einbeziehung dieser Flächen in die Grünanlagensatzung und das dort teilweise geltende Alkoholverbot vorschlagen.
6. Zulassung von Schaustellerbetrieben in der Innenstadt:
Es wird im innerstädtischen Bereich die Aufstellung von Einrichtungen örtlicher
Schaustellerbetriebe (insbesondere Imbissstände, Verkaufsstände, Karussells) zugelassen.
Hierfür vorgesehen sind vor allem Standorte, welche bereits in den Jahren 2020 und 2021
hierfür bereitgestellt wurden, z.B. Standorte
- in der Herstallstraße
- auf dem Verbindungsweg zwischen Herstallturm und der City-Galerie
- auf dem Schlossplatz
- an der Sandkirche
Die aufgrund der „Weihnachtsmarktproblematik“ vorgenommene Ausweitung der Standorte wird wieder zurückgeführt.
7. Erlass von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen und Geschäftssondernutzungen sowie straßenverkehrs- und gaststättenrechtlicher Gebühren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates vom 10.11.2020 und in der Sitzung des Plenums am 15.03.2021 wurde, zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie, ein Erlass der Gebühren für Geschäftssondernutzungen und Sondernutzungen im Bereich der Außengastronomie sowie für Maßnahmen im Straßenverkehr und Genehmigungen von Haltverboten für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen.
Insgesamt ging es hier um Gebühren in folgendem Umfang:
- Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie i.H.v. ca. xxx €
- Sondernutzungsgebühren für Geschäftssondernutzungen (Geschäftsauslagen, Kleiderständer, Kundenstopper, etc.) i.H.v. ca. xxx €
- Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen und Gestattungen nach dem Straßenverkehrsrecht, dem Gaststättenrecht und dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) i.H.v. ca. xxx €
Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2022 mit einem ähnlichen Gebührenvolumen zu rechnen wäre.
Nachdem die wirtschaftliche Entwicklung in der Gastronomie und Einzelhandel in diesem Jahr noch nicht abzuschätzen ist, wird empfohlen, die v.g. Gebühren für das Haushaltsjahr 2022 ebenfalls zu erlassen, um die betroffenen Betriebe zu entlasten.
8. Übernahme der Kosten für Corona-Hilfsmaßnahmen bis zu 3.000 € im Einzelfall im Zusammenhang mit der Einrichtung von Standplätzen im Rahmen dieses Maßnahmenpakets
Im Rahmen der Einrichtung geeigneter Standplätze im Zusammenhang mit der Bereitstellung zusätzlicher Flächen für die örtlichen Schausteller fallen teilweise Kosten, z.B. für den Anschluss an die Strom- oder Wasserversorgung oder an das Kanalnetz an. Die Stadt gibt zu den nachgewiesenen Anschlusskosten (Nettobetrag, nicht Strom- oder Wasserverbrauch oder Mietkosten für Technik) einen Zuschuss in Höhe der nachgewiesenen Anschlusskosten, maximal 3.000 €. Die Verwaltung erhebt keine Bescheidsgebühren.
Allgemeines zu den Erweiterungen:
Sämtliche vorgesehenen Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass diese Form der wirtschaftlichen Betätigung im Rahmen der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässig ist und die notwendigen Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Die bisherige Genehmigungspraxis war auf einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen (Öffentliche Hand/Anwohner/Wirtschaft, etc.) ausgelegt. Diese hielten sich bisher in der Waage, bzw. es wurden Nachbesserungen vorgenommen, um diese Interessen wieder in Ausgleich zu bringen. Die v.g. Maßnahmen sind darauf ausgelegt, vorübergehend Erleichterungen für Gastronomiebetriebe zu schaffen, um die gesetzlichen Abstands-regelungen zu wahren und erhebliche wirtschaftliche Nachteile der örtlichen Gastronomiebranche reduzieren zu können.
Die Gastronomiebetriebe werden vermutlich weiterhin b.a.w. Beschränkungen aufgrund der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen unterliegen. Hierdurch werden auch die Auswirkungen auf Dritte, z.B. hinsichtlich der Immissionen begrenzt. Die geplanten Erleichterungen sind zeitlich befristet auf die Saison 2022 begrenzt und lassen im Einzelfall abweichende Regelungen, insbesondere nachträglich beschränkende Maßnahmen zu, soweit diese zum Schutz Dritter (insb. Nachbarn) oder zur Wahrung öffentlicher Interessen (z.B. Rettungswege, etc.) erforderlich sind.
Jeder Betrieb ist - aufgrund völlig unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten - im Einzelfall zu betrachten. Eine pauschale Aussage für alle Betriebe lässt sich nicht treffen. Das vorgeschlagene Konzept stellt allerdings Instrumente zur Verfügung um kurzfristig Hilfe zur Selbsthilfe durch die Kommune gewähren zu können.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen dem Maßnahmenpaket zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, dieses Konzept umzusetzen.
.Beschluss: 1
Nachdem Willen des Stadtrates sollen in 2022 geeignete Flächen des offenen Schöntals im Abschnitt zwischen Herstallturm und Einmündung Luitpoldstraße als Flächen für Außengastronomie genutzt werden, wenn dies beantragt wird und auch genehmigungsfähig ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
.Beschluss: 2
Der “Kuttergarten” und der Biergarten in der Nähe der Adenauerbrücke sollen in 2022 nicht mehr zugelassen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
.Beschluss: 3
I. Der Stadtrat beschließt zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie folgende Maßnahmen für das Stadtgebiet Aschaffenburg:
- Vorübergehende Erweiterung bereits genehmigter Außengastronomieflächen
- Vorübergehende Nutzung von privaten, dem Gastronomiebetrieb zugeordneter PKW-Stellplätze zu gastronomischen Zwecken
- Vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Stellplätze vor genehmigten Gastronomiebetrieben
- Vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Plätze vor oder in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang genehmigter Gastronomiebetriebe
- Neuordnung der Flächen am Mainufer
- Zulassung von Schaustellerbetrieben in der Innenstadt
- Erlass von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen und Geschäftssondernutzungen sowie straßenverkehrs- und gaststättenrechtlicher Gebühren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
- Übernahme der Kosten für Corona-Hilfsmaßnahmen für die Schaustellerverbände bis zu xxx € im Zusammenhang mit der Einrichtung von Standplätzen im Rahmen dieses Maßnahmenpakets
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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13. / PL/3/13/22. Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Frühjahrs-Mobilia mit E-Mobilia durch
FUNKHAUS Aschaffenburg am Sonntag, 15.05.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
13 | PL/3/13/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung
Der Handelsverband (HBE) hat in der Vergangenheit stets von sich aus Anträge eingebracht, um verkaufsoffene Sonntage stattfinden zu lassen. Derzeit befindet sich die Institution in einer personellen Umstrukturierungsphase und es lässt sich daher nicht mit Sicherheit sagen, ob eine rechtzeitige Antragstellung für einen verkaufsoffenen Sonntag durch den HBE erfolgen wird. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung ist aber gerade zum Zeitpunkt der geplanten Mobilia mit E Mobilia ein verkaufsoffener Sonntag der geeignete Zeitpunkt, um auch einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Damit die Stadt Aschaffenburg diese Gelegenheit nicht verpasst und evtl. größere entstehende wirtschaftliche Schäden für die Aschaffenburger Geschäfte abwenden kann, bittet die Stadtverwaltung hiermit selbst um den Auftrag für den Erlass einer Verordnung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags.
Situation des Einzelhandels und der Gastronomie
Die Situation des Einzelhandels und der Gastronomie ist in Aschaffenburg, wie in der gesamten Bundesrepublik, seit Beginn der Pandemie prekär: Aus Medienberichten, Zeitungsartikeln und individuellen Gesprächen mit Aschaffenburger Geschäftsinhaber*innen lässt sich schlussfolgern, dass die Geschäfte und Lokale in der Innenstadt stark gebeutelt aus zwei Jahren der Pandemiesituation herausgehen. Der alltägliche Betrieb wurde durch zwei Lockdowns mit teilweisen Geschäftsschließungen, Einschränkungen im Kundenverkehr durch mehrfach wechselnde Verordnungen (z.B. beschränkte Kunden-/Gästeanzahl pro m²), die Erfüllung verschiedener Hygienekonzepte und nicht zuletzt durch die Bereitstellung zusätzlichen Personals zwecks Kontrollen des 2G-Status extrem erschwert. Die Geschäfte klagten und klagen über Rückgänge der Kundenfrequenz und damit einhergehend über Umsatzeinbußen.
Die Stadtverwaltung hat indes Anstrengungen unternommen, um insbesondere Gastronomiebetrieben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegen zu kommen. In den Jahren 2020 und 2021 wurden Genehmigungen und Anträge zur Nutzung zusätzlicher Sondernutzungsflächen unbürokratisch behandelt und zahlreiche zusätzliche Gebiete im Stadtgebiet vorübergehend als Freischankflächen ausgewiesen. Auch im Jahr 2022 plant die Stadtverwaltung, einige dieser Maßnahmen beizubehalten.
Voraussichtlich ab dem 20. März 2022 wird ein Großteil der coronabedingten Maßnahmen und Beschränkungen für Einzelhandel und Gastronomie per Allgemeinverfügung der Bundesregierung außer Kraft gesetzt (https://www.bundesregierung.de/breg-de). Demnach wird der Zugang zum Einzelhandel künftig bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen ermöglicht. Für die Gastronomie gilt seit dem 4. März 2022 wieder die 3G-Regel, die den Zugang für alle geimpften, genesenen oder getesteten Personen ermöglicht. Der Wegfall einiger Beschränkungen und die sukzessive Rückkehr in die Normalität gibt den Geschäftsinhaber*innen bundesweit Hoffnung auf einen Aufschwung. Umso wichtiger ist es, dass Politik und Stadtverwaltung den Einzelhandel und die Gastronomie im Rahmen der Möglichkeiten genau jetzt unterstützen und signalisieren, dass die zukünftige Entwicklung eine positivere ist als in den letzten zwei Jahren.
Durch den Wegfall nahezu aller Veranstaltungen in ihren ursprünglichen Formaten (Weihnachtsmarkt, Hamburger Fischmarkt, Volksfest, Stadtfest, u.v.m.) im Aschaffenburger Stadtgebiet während der Pandemie, sind auch wichtige Frequenzbringer für Handel und Gastronomie weggebrochen. Situationsbedingt durch die andauernde Baustelle im Roßmarkt sind die Geschäftsinhaber*innen vor Ort außerdem in großer existenzieller Sorge, zusätzliche Kundschaft zu verlieren und damit noch mehr Einbußen zu verbuchen.
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings ist es daher essentiell, diesen Verlust durch den Wegfall von Veranstaltungen und die Situation im Roßmarkt schnellstmöglich zu kompensieren und dem Einzelhandel und der Gastronomie zu ermöglichen, von der hohen Kundenfrequenz während einer Veranstaltung im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags zu profitieren. Individuell geführte Gespräche mit Geschäftsinhaber*innen im Februar 2022 haben zusätzlich verdeutlicht, dass der Wunsch nach einem verkaufsoffenen Sonntag sehr stark ausgeprägt ist.
Planungen zur Durchführung der Mobilia 2022
In den Jahren vor der Pandemie beantragte der HBE anlassbezogen die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich der Frühjahrsmobilia. In diesen Antragsschreiben wurde ausführlich dargelegt, dass ein verkaufsoffener Sonntag im Rahmen der Mobilia geeignet ist, die Anforderungen des in Bayern geltenden Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) zu erfüllen (s. Anlage 1).
Die Frühjahrsmobilia findet (mit pandemiebedingten Ausnahmen 2020 und 2021) bereits seit 2013 regelmäßig statt und zählt zu den größten Veranstaltungen im Aschaffenburger Stadtgebiet. Somit dient sie als wichtiger Frequenzbringer und (über-)regional bedeutender Besuchermagnet während ihrer Veranstaltungszeit. Die Besonderheit der (E-)Automobil- und Zweiradschau liegt insbesondere darin, dass die Innenstadt zum „Ausstellungsraum“ und somit zum Erlebnisraum für Besucher*innen wird: Die „Veranstaltungsfläche“ der Mobilia breitete sich bislang über das gesamte Innenstadtgebiet, vom Schlossplatz über die Fußgängerzone bis zum Schöntal und zur City-Galerie, in Form vielfältiger Angebote wie Präsentationen, Veranstaltungen, Ausstellungen und Informationen verschiedener Aussteller, aus und lädt Besucher*innen zum Besichtigen und Flanieren ein (ausführlichere Informationen s. Anlage 1).
Für das Jahr 2022 ist die Durchführung der „Mobilia meets E-Mobilia“ wieder geplant. Ein entsprechender Antrag auf Marktfestsetzung der Funkhaus Aschaffenburg GmbH liegt der Stadtverwaltung vor (s. Anlage 2). Vorgesehen ist die Veranstaltung für den 15.5.2022, 11 – 18 Uhr; sie erstreckt sich über die Gebiete Schlossplatz, Schloss-Vorplatz, Schloss-Innenhof und Luitpoldstraße (s. Anlage 3; s. Anlage 4).
Aus oben dargelegten Gründen schlägt die Verwaltung den Erlass einer Verordnung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 15. Mai 2022, von 13 bis 18 Uhr, im Aschaffenburger Innenstadtgebiet vor.
Zusätzlich wird das Büro des Oberbürgermeisters in enger Abstimmung mit dem Kulturamt im Rahmen der Unterfränkischen Kulturtage eine lange Einkaufsnacht bei der Regierung von Unterfranken für den 2. Juli 2022 beantragen.
Anlage 1: HBE Antrag für den Erlass einer Satzung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 31. März 2019 in Aschaffenburg
Anlage 2: Mobilia – Antrag auf Marktfestsetzung
Anlage 3: Lageplan Luitpoldstraße
Anlage 4: Lageplan Schloss
.Beschluss: 1
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, anlässlich der Frühjahrs-Mobilia mit E-Mobilia durch FUNKHAUS Aschaffenburg für Sonntag, den 15.05.2022, in Aschaffenburg, in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltung eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
.Beschluss: 2
Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für Samstag, den 02. Juli 2022 die Durchführung einer langen Einkaufsnacht im Rahmen der Kulturtage beantragt wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 2
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14. / PL/3/14/22. Erneuerung der Stützmauer Südbahnhofstraße
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.03.2022
|
ö
|
Beschließend
|
14 | PL/3/14/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Die zu projektierende Straße zweigt derzeit als kurze Stichstraße zur provisorischen Erschließung des EDEKA-Andienungeländes Hnr. 15 von der Südbahnhofstraße ab. Entlang der Grenze zur Hausnr. 17 befindet sich ein abgeböschter, aufgefüllter Grünstreifen, der zusätzlich durch eine ca. 0,60 m -1,50 m hohe Ortbetonmauer auf Seite des Flurstückes 6505 (Hnr. 17) abgefangen wird. Ursprünglich wurde die Mauer als Grenz- bzw. Einfriedigungsmauer auf privatem Grund errichtet. Aufgrund von vorgenommenen Auffüllungen auf Seite des städtischen Flurstückes der Stichstraße ist die Mauer nicht mehr standsicher und muss daher durch einen Neubau auf städtischem Grund ersetzt werden. Die Entwurfsplanung wurde am 05.10.2021 vom Planungs- und Verkehrssenat freigegeben.
2. Projektbeschreibung
heutiger Zustand:
Die Stichstraße wurde mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m sowie einem 1,00 m breitem Schrammbord, das entlang der Grenze des EDEKA-Geländes verläuft, ausgebaut. Um die bestehende Stützmauer kurzfristig zu entlasten, wurden 2019 die im Standsicherheitsgutachten empfohlenen Maßnahmen durchgeführt: Reduzierung der nutzbaren Fahrbahnbreite durch Proviblocks auf 4,0 m, Beseitigung des Baumbestandes der Böschung, Reduzierung der Erdauflast der Böschung durch Erdabtrag sowie Folienabdeckung der freigelegten Böschung zum Schutz vor eindringendem Oberflächen- und Regenwasser.
zukünftiger Zustand:
Die Planung sieht den Neubau der Stichstraße einschließlich der Stützmauer sowie des Mischwasserkanals auf einer Länge von 56 m vor. Die insektenfreundliche LED-Straßen-beleuchtung wird im Rahmen der Maßnahme erstmalig hergestellt.
Querschnitt:
Vorgesehen ist eine Fahrbahnbreite von 5,60 m, an die sich Gehwege in einer Breite von 2,15 m bzw. 1,80 m, bedingt durch die Stützmauer, anschließen. Die Fahrbahn wie auch die Gehwege erhalten eine einseitige Querneigung von 2,5 %. Die Gehwege sind durch ein Hochbord mit 1-zeiliger bzw. 2-zeiliger Rinne am tieferliegenden Rand von der Fahrbahn abgetrennt. Das Ende der Stichstraße wird durch eine Absperrschranke verdeutlicht. Die Längsneigung beträgt zwischen 0,50 % und 9,50 % und orientiert sich an den bestehenden Höhenverhältnissen.
Stütz- und Einfriedigungsmauer:
Die Ortbetonwinkelstützmauer, die zur Abfangung der Straße dient, erhält auf Höhe der Einmündung eine Konstruktionshöhe von 1,0 m. Die Konstruktionshöhe steigt in ihrem Verlauf kontinuierlich ohne Stufen auf eine Höhe von bis zu 4,00 m an. Am Ende der Stichstraße wird das vorhandene Gelände abgeböscht, so dass im weiteren Grenzverlauf eine freistehende, 1,50 m hohe Mauer, als Ersatz für die bestehende, ausreichend ist. Die Einfriedigungsmauer wird ebenfalls aus Ortbeton hergestellt. Als Absturzsicherung dient ein Füllstabgeländer. Da die Mauer einen Überstand von 10 cm gegenüber dem Gehweg besitzt, ergibt sich für die Oberkante des Geländers eine Höhe von 1,10 m.
Entwässerung:
Zur Entwässerung der Fahrbahn wird das Straßenoberflächenwasser über Sinkkästen dem ebenfalls neu zu bauenden Mischwasserkanal DN 300 zugeführt.
Erforderliche Drainagen im Bereich der Entwässerungsmulde der Böschung, der Planums-entwässerung sowie am Mauerfuß werden an einen neu zu setzenden Versickerungsschacht angeschlossen.
Baugrube:
Die Baugrube wird bereichsweise durch eine Trägerbohlwand gesichert.
3. Kosten und Finanzierung
Die berechneten Gesamtkosten im Rahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses (LV) für die Umsetzung der Maßnahme betragen ca. 811.400 € brutto.
Die berechneten Kosten im Rahmen der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.
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Kostenberechnung
(Entwurfsplanung)
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bepreistes Leistungsverzeichnis
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Haushaltsstelle 1.6400.9505:
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Mischwasserkanal
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88.200 €
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104.120 €
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Verkehrsanlagen
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154.000 €
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123.940 €
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Stütz- und Einfriedigungsmauer
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269.000 €
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332.330 €
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Straßenbeleuchtung
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6.650 €
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7.820 €
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Zwischensumme
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517.850 €
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568.210 €
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Baunebenkosten 20%
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104.000 €
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113.642 €
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Summe netto
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621.850 €
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681.852 €
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MwSt 19%
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118.150 €
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129.555 €
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Summe brutto
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740.000 €
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811.400 €
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Die Mehrkosten in Höhe von 71.400 € brutto gliedern sich wie folgt:
Baugrubenverbau
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32.000 €
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Zulage für Kampfmittelüberwachung
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14.000 €
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Kanal Partliner
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5.500 €
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Preisanpassung zu Entwurfsplanung 09/2021
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8.000 €
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Zwischensumme
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59.500 €
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Baunebenkosten 20 %
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11.900 €
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Summe brutto
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71.400€
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Im Rahmen der weitergeführten Planung wurde festgestellt, dass eine Andienung für EDEKA nur möglich ist, indem bereichsweise eine Trägerbohlwand als Baugrubensicherung eingebaut wird. Da eine Sondierung des Geländes im Hinblick auf Kampfmittel nicht möglich war, wird eine baubegleitende Kampfmittelräumung notwendig. Die hierdurch bedingten Erschwernisse bzw. verminderte Reduzierung der Transport- und Aushubleistung sind in den Mehrkosten „Zulage für Kampfmittelüberwachung“ enthalten.
4. Finanzierung
Über die Haushaltsstelle 1.6400.9505 „Südbahnhofstraße Stützmauer“ stehen 600.000 € zur Verfügung, weitere ca. 106.000 € wurden als zu übertragende Haushaltsreste für das Jahr 2022 beantragt. Es ergibt sich eine Summe von 706.000 €. Die restlichen Gelder müssen je nach Submissionsergebnis über den Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
5. Weiteres Vorgehen
Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss ist eine Vergabe der Bauleistung für das Plenum am 16.05.2022 vorgesehen. Als Bauzeit sind ca. 5 Monate kalkuliert. Die Arbeiten erfolgen weitestgehend unter Aufrechterhaltung der Zufahrt zum Andienungsgelände EDEKA.
.Beschluss:
I.
- Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Erneuerung der Stützmauer Südbahnhofstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 811.400 € brutto.
- Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung einzuleiten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
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15. / PL/3/15/22. Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19
Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers
- modifizierter Bauzeitenplan
- überarbeiteter Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Änderungsantrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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07.03.2022
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ö
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Beschließend
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15 | PL/3/15/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Neugestaltung des Schlossufers ist in das Förderprogramm des Bundes „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“ aufgenommen. Der Zuwendungsbescheid vom 17.02.2020 umfasst folgende Maßnahmen:
- Neugestaltung der Flächen zwischen Mainufer und Oberstadt mit Ausnahme der Grundstücke, die sich im Eigentum des Bundes (Wasserstraßenverwaltung) befinden
- Ausbau des P+R-Platzes an der Darmstädter Straße
- Verlegung der Slipanlage an die Mörswiesenstraße
- konzeptionelle Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit)
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2023. Lt. Bescheid sind die Arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen. Der Verwendungsnachweis ist dann innerhalb eines Jahres, also bis 31.12.2024, dem Bund vorzulegen.
Zuletzt wurde dem Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 08.11.2021 über den Sachstand des Gesamtprojektes berichtet. Gemäß vorgelegtem Ausgaben- und Finanzierungsplan sollten die letzten Arbeiten erst im Jahr 2026 durchgeführt werden mit der Konsequenz, dass eine Gesamtabrechnung frühestens am 31.12.2026, also 2 Jahre nach der vom Bund bislang vorgegebenen Frist, vorgelegt werden könnte.
Im Rahmen dieser Beratung wurde der Stadtrat auch über die Notwendigkeit der Stützmauersanierung im Bereich der Suicardusstraße und des Oberen Hofwegs informiert.
In der Sitzung des Plenums am 17.01.2022 wurde beschlossen, auf den Ausbau des P+R-Platzes im Rahmen des Schlossufer-Projekts zu verzichten. Die freiwerdenden Finanzmittel in Höhe von 950.000 € (zuwendungsfähigen Kosten) sollen für die Sanierung der Stützmauern eingesetzt werden.
Hierüber hatte die Verwaltung bereits am 14.01.2022 mit dem Vertreter des Bundes (BBSR) ein Gespräch geführt. Festzuhalten ist, dass aus Sicht des Bundes auf den Ausbau des P+R-Platzes verzichtet werden kann, wenn sich nun herausgestellt habe, dass dieser nicht notwendig sei. Die dadurch freiwerdenden Mittel können an das Schlossufer verschoben und zur Finanzierung der Stützmauersanierung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass ohne Einsatz der Fördermittel für die Stützmauersanierung das gesamte Vorhaben gefährdet wäre und die Ziele der Fördermaßnahme nicht erreicht werden könnten.
Die Änderungen gegenüber dem ursprünglich bewilligten Projekt bedingen einen Änderungsantrag, der beim Bund möglichst zeitnah einzureichen ist. In diesem ist u. a. auf Folgendes einzugehen:
- Abgrenzung der Baumaßnahme am Schlossufer:
Die Gestaltung der Flächen im Eigentum des Bundes wird nicht aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“, sondern aus Mittel der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme „Innenstädte beleben“ (Freifläche zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen) und „Sozialer Zusammenhalt“ (Freifläche zwischen Theoderichstor und Willigisbrücke) bezuschusst. Die Abgrenzung der Förderprogramme erfolgte im ursprünglichen Antrag entlang der Grundstücksgrenze Stadt / Bund. Auf Anregung der Regierung von Unterfranken wird diese Grenzziehung verändert und an Teilprojekte angepasst. Statt entlang der Grundstücksgrenze verläuft die Abgrenzung daher künftig westlich der Parkplätze entlang der Suicardusstraße. Lediglich im Bereich des „Kranichplatzes“ erfolgt eine Erweiterung in Richtung Main. Dadurch vergrößert sich der aus Städtebaufördermitteln bezuschusste Bereich, die Abrechnung wird wesentlich vereinfacht.
- Sanierung der Stützmauern:
Bei Antragstellung im Jahre 2018 war die Notwendigkeit, die Stützmauern entlang Suicardusstraße und Oberem Hofweg zu sanieren, noch nicht bekannt. Der genaue Sanierungsbedarf und die konkrete Höhe der Kosten werden derzeit ermittelt. Die Sanierung ist unbedingte Voraussetzung für die Durchführung der weiteren baulichen Maßnahmen, da anderenfalls die gerade erst fertiggestellten, hochwertigen Oberflächen der Straßen und Wege aufgenommen und anschließend neu verlegt werden müssten. Dies wäre nicht wirtschaftlich. Durch den Verzicht auf den Ausbau des P+R-Platzes werden Fördermittel frei (950.000 € zuwendungsfähige Kosten), die in den Bereich des direkten Schlossumfeldes verschoben und zur Stützmauersanierung eingesetzt werden können. Nicht betroffen hiervon ist die Kranichmauer. Diese liegt nicht im Bereich des Förderprogramms „Nationale Projekte“.
- Verzicht auf den Ausbau des P+R-Platzes an der Darmstädter Straße:
Ursprünglich war von Kosten in Höhe von 1,9 Mio. € ausgegangen worden. Durch Umplanung konnte der Kostenansatz auf zuletzt 950.000 € brutto reduziert werden. Nach dem Beschluss, auf diesen Ausbau zu verzichten, werden hier keine Fördermittel benötigt.
- Verlegung der Slipanlage:
Bestandteil der Antragstellung war die Verlegung der Slipanlage vom Theoderichstor an die Mörswiesenstraße. Dieser Standort hatte sich danach als ungeeignet herausgestellt, so dass zwischenzeitlich eine Verlegung an den Mainwiesenweg geplant worden war. Auch dieser Standort scheidet mittlerweile aus. Ein neuer Standort wird derzeit ermittelt und dem Stadtrat demnächst hierüber berichtet. Es ist aber davon auszugehen, dass unabhängig vom neuen Standort eine Bezuschussung aus Mitteln des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ nicht in Frage kommt. So ist der Mittelrahmen durch die Neugestaltung im direkten Schlossumfeld mit der zusätzlich notwendig gewordenen Stützmauersanierung ausgereizt. Auch kann die neue Slipanlage nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens fertiggestellt werden.
Es gilt nun, diese Entwicklungen dem Bund in Form eines Änderungsantrags zukommen zu lassen. Dieser beinhaltet nicht die unabhängig davon erforderliche baufachliche Prüfung durch die Landesbaudirektion, in welcher die Planung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der Kosten geprüft wird. Diese hängt aber, gerade was die zeitliche Umsetzung der Maßnahme angeht, von diesem Änderungsantrag und der Zustimmung des Bundes hierzu ab.
Im Gespräch am 14.01.2022 hat der Vertreter des Bundes (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung - BBSR) deutlich gemacht, dass von der ursprünglichen Vorgabe, das Projekt bis 31.12.2023 fertigzustellen, nicht abgewichen werden kann. Lediglich Restarbeiten (Fertigstellung von Gewerken, die bereits 2023 vergeben wurden) sind noch zulässig. Der Verwendungsnachweis muss nach aktuellem Stand bis 31.12.2024 vorgelegt werden. Derzeit kann eine Verlängerung nicht in Aussicht gestellt werden, hierüber könne frühestens 2023 gesprochen werden.
Die Stadtverwaltung hat nun - gemeinsam mit den Planungsbüros - den Bauzeitenplan dahingehend überarbeitet, dass diese zeitliche Vorgabe eingehalten werden kann. Das bedeutet, dass die Teilprojekte
- Aufzug
- Stützmauersanierung an Suicardusstraße und Oberem Hofweg sowie
- Umbau der Suicardusstraße mit Stellplätzen und einer Teilfläche der Verbindung zwischen Aufzug und Mainufer
im Wesentlichen in den Jahren 2022 und 2023 mit abschließenden Arbeiten in 2024 realisiert werden. Dies spiegelt sich um überarbeiteten Rahmenterminplan wider. In diesem wird davon ausgegangen, dass der Verwendungsnachweis dem Bund bis spätestens 31.12.2024 vorgelegt wird.
Trotz Änderung der Planung werden die ursprünglichen Förderziele
- das Schlossufer seiner städtebaulichen Bedeutung - insbesondere als „Auftakt“ für Aschaffenburg und flussseitiger Eingang zur Altstadt - entsprechend aufzuwerten,
- die Verflechtung des Mainufers mit Schloss und Altstadt soll zu stärken und eine klare Wegeführung auch unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit auszubauen,
- Sichtbezüge zur Stadtsilhouette zu erhalten und wiederherzustellen,
- die Aufenthaltsqualität entlang des Flussufers zu verbessern und
- das Schlossufer in seiner Freizeit- und Naherholungsfunktion aufzuwerten
weiterhin erreicht.
Die restlichen Flächen, deren Neugestaltung aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert wird (Freiflächen südlich des Theoderichstors) können erst im Anschluss daran und in Abhängigkeit von der Baustelle „Regenüberlaufbecken“ umgestaltet werden.
Nicht betroffen ist der Bereich zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“. Hier wird die Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken in Kürze erwartet. Dieser Teilabschnitt wird in den Jahren 2022 und 2023 erneuert werden.
Der Änderungsantrag liegt in der Anlage bei. Er kann bei Zustimmung durch den Stadtrat kurzfristig beim Bund (BBSR) eingereicht werden.
In einem weiteren Gespräch mit der Vertreterin der Landesbaudirektion Bayern (LBD) am 27.01.2022 wurde erörtert, wann der Antrag auf baufachliche Prüfung eingereicht werden soll und ob es möglich ist, vorzeitig mit dem Bau des Aufzuges beginnen zu können.
Grundsätzlich kann mit der Realisierung von baulichen Maßnahmen erst nach Abschluss der baufachlichen Prüfung begonnen werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung wäre förderschädlich. Hierzu zählt bereits die Veröffentlichung einer Ausschreibung. Mit der Vertreterin der LBD wurde vereinbart, dass die ersten Unterlagen Mitte Mai vorgelegt werden, um mit der Vorprüfung beginnen zu können. Der eigentliche Antrag kann erst nach Abschluss aller Planungen (also auch nach Vorliegen der Planungen zur Stützmauersanierung) gestellt werden. Dies wird bis Mitte Juni 2022 der Fall sein. Für die finale Prüfung werden ca. 3 Wochen Bearbeitungsdauer veranschlagt.
Mit der Errichtung des Aufzuges soll aber bereits früher begonnen werden. Um eine Förderschädlichkeit zu vermeiden, wurde hierfür ein Antrag auf Zustimmung zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Dieser wird von der LBD geprüft und muss vom Bund (BBSR) freigegeben werden. Somit lässt sich der aktuelle Zeitplan einhalten.
.Beschluss:
I.
1. Dem modifizierten Bauzeitenplan für das Projekt „Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers“ im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“ wird zugestimmt (Anlage 3). Es wird davon ausgegangen, dass die geförderten Maßnahmen im Wesentlichen im Jahr 2023 abgeschlossen und die Endabrechnung dem Bund bis zum 31.12.2024 vorgelegt werden kann.
2. Dem modifizierten Ausgaben- und Finanzierungsplan (AFP) wird zugestimmt (Anlage 3).
In diesem wird davon ausgegangen, dass gegenüber der ursprünglichen Bewilligung
- die Neugestaltung der Freiflächen westlich der Parkplätze entlang der Suicardusstraße (mit Ausnahme eines Teilstücks des „Kranichplatzes“) nicht im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“, sondern im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme „Innenstädte beleben“ und „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert wird,
- die dringend erforderliche Sanierung der Stützmauern an Suicardusstraße und Oberem Hofweg im Rahmen des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ realisiert wird und anderweitig nicht benötigte Fördermittel aus diesem Programm hierfür eingesetzt werden können,
- auf den Ausbau des P+R-Platzes an der Darmstädter Straße verzichtet wird und die durch Verzicht auf den Ausbau des P+R-Platzes freiwerdenden Mittel (zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 950.000 €) für die Sanierung der Stützmauern an Suicardusstraße und Oberem Hofweg in das direkte Schlossumfeld verschoben werden sowie
- die Verlegung der Slipanlage aus Mitteln des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ nicht gefördert werden kann.
3. Dem Änderungsantrag zum Programm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen kurzfristig dem Bund vorzulegen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Kosten entstehen erst mit konkreten Auftragsvergaben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. / PL/3/16/22. Fahrradforum
Änderung Geschäftsordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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07.03.2022
|
ö
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Beschließend
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16 | PL/3/16/22 |
.Beschluss:
Aufgrund eines Antrag der KI und der CSU-Stadtratsfraktion wird mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 12 d. ö. S. "Fahrradforum
Änderung Geschäftsordnung" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.04.2022 08:09 Uhr