Datum: 08.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:01 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/3/1/22 Regionales Mobilitäts- und Siedlungsgutachten 2035 für die Region Bayerischer Untermain (REMOSI) Vorstellung des Gutachtens durch die Büro Baader Konzept und Gertz Gutsche Rümenapp
2PVS/3/2/22 Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke Sachstandsbericht
3PVS/3/3/22 Kanalsanierung im Stadtteil Strietwald Vorstellung der Entwurfsplanung
4PVS/3/4/22 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern
5PVS/3/5/22 Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - Beitritt Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.02.2022
6PVS/3/6/22 AufAchse-Ticket - Einführung
7PVS/3/7/22 Flachstraße - Haltverbot
8PVS/3/8/22 Schlossufer - Bericht Bürgerbeteiligung - Möglichkeiten des Baumerhaltes
9PVS/3/9/22 Sanierung Mainradweg im Förderprogramm Radnetz Deutschland
10PVS/3/10/22 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 13.06.2021 wegen "Umbenennung der Suicardusstraße in Berta-von-Suttner-Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.07.2021
11PVS/3/11/22 Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2021 wegen "Anbringung eines Verkehrsspiegels Kreuzung Linkstraße-Nordring" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.2022
12PVS/3/12/22 Behandlung des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.01.2022 wegen "Ergänzung der Komfortstreifen zwischen Betgasse und Sandgasse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.2022

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1. / PVS/3/1/22. Regionales Mobilitäts- und Siedlungsgutachten 2035 für die Region Bayerischer Untermain (REMOSI) Vorstellung des Gutachtens durch die Büro Baader Konzept und Gertz Gutsche Rümenapp

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 1PVS/3/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zur Fortschreibung des Regionalplans für den Planungsverband Bayerischer Untermain – Kapitel Siedlung und Mobilität ist von 2019 bis 2021 ein regionales Mobilitäts- und Siedlungsgutachten durch die Büros Baader Konzept und Gertz Gutsche Rümenapp erarbeitet worden. Es basiert auf einem Verkehrsmodell und beschreibt für das Jahr 2035 unterschiedliche Szenarien bei der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in der Region 1. Mit dem Projekt REMOSI soll die Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht bei guter verkehrlicher Erreichbarkeit abgestimmt werden. Ziel ist die Stärkung der umweltfreundlichen Mobilität. Siedlungsentwicklungen sollen dort unterstützt werden wo sie auf eine nachhaltige Mobilität trifft. 

Das Gutachten wurde durch die Planungsregion Bayerischer Untermain beauftragt und fachlich durch die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde betreut. Die Gebietskörperschaften Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und die Stadt Aschaffenburg sowie die IHK waren durch die Projektsteuerungsgruppe vertreten. Die 65 Gemeinden der Region waren ebenfalls über eine online gestützte Beteiligungsplattform eng eingebunden. Verschiedene Fachforen mit Experten aus den Bereichen SPNV/ÖPNV, Wirtschaftsverkehr, Radverkehr und Mobilitätsknoten ergänzten die Expertise. 

Die Zwischenergebnisse und Ergebnisse wurden mehrfach im Planungsausschuss und in der Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes behandelt. Der finale Beschluss erfolgte einstimmig am 19.11.2021.

Dabei empfiehlt er das Szenario „kompakt und ambitioniert“ als Grundlage für die Fortschreibung des Regionalplans anzuwenden. 
Mit dem Beschluss verband sich der Wunsch, die Ergebnisse des REMOSI-Gutachtens in den Kommunalen Gremien der Kreistage Aschaffenburg und Miltenberg sowie im Stadtrat der Stadt Aschaffenburg im Frühjahr 2022 vorzustellen.  
Das REMOSI Gutachten ist in der Kurzfassung dieser Beschlussvorlage beigefügt. 

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht über das Regionale Mobilitäts- und Siedlungsgutachten 2035 für die Region Bayerischer Untermain (REMOSI) zur Kenntnis (Anlage 1).


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/3/2/22. Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 2PVS/3/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Im Bereich Willigisbrücke wird die Mischwasserbehandlung durch den Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke und das neue Hebewerk des Mainsammlers neu geordnet. Becken dient der Entwässerung des Gebietes Innenstadt innerhalb der Ringstraße und ersetzt die bestehende veraltete Pumpstation unterhalb der Willigisbrücke.

Das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt erhielt am 07.12.2015 mit Abschluss eines vorangestellten VOF-Verfahrens den Zuschlag für die ingenieurtechnischen Planungs- und Überwachungsleistungen der Maßnahme „Sanierung der Mischwasserbehandlung im Bereich der Willigisbrücke“. Die erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung hat das IB Unger an das Ingenieurbüro Krebs + Kiefer als Subunternehmerleistungen vergeben. Die Stadt Aschaffenburg hat GMP-Geotechnik, Würzburg mit bodengutachterlichen Leistungen betraut. Am 11.06.2016 fasste der Stadtrat den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) Willigisbrücke. 

Die Bauleistungen für den erweiterten Rohbau wurden am 17.02.2020 an die Bietergemeinschaft Michel Bau GmbH, Klingenberg / Bauer Spezialtiefbau GmbH, Schrobenhausen vergeben. Dem Stadtrat wurde zuletzt am 18.10.2021 über den aktuellen Stand der Bauarbeiten berichtet.


  1. Projektbeschreibung

Für den Bau des Regenüberlaufbeckens (RÜB) und der Pumpstation (PST) wurde eine wasserdichte Baugrube geplant und ausgeschrieben. Diese besteht aus einer Baugrubenumfassung mittels Bohrpfahlwand in Kombination mit einer tiefliegenden Untergrundabdichtung als Hochdruckinjektion (HDI-Sohle). Nach Einbringen aller überschnittenen Bohrpfähle als Baugrubensicherung wurde Mitte Februar 2021 die Hochdruckinjektion (HDI)-Tiefenabdichtung der Baugrubensohle durchgeführt. 

Vor Beginn des Baugrubenaushubs wurden Brunnen gebohrt und Pumpversuche durchgeführt, um Kenntnis über die Wasserundurchlässigkeit der Baugrubensicherung zu erhalten. Im Bereich des RÜB war die Fördermenge zufriedenstellend, so dass daraus auf ausreichende Dichtheit geschlossen werden konnte. Die Pumpversuche in der Baugrube der Pumpstation ergaben teilweise sehr hohe Fördermengen. Es wurde ein Sanierungskonzept von der ARGE vorgelegt und nach Abstimmung mit UNGERingenieure und der Stadt Aschaffenburg umgesetzt. Die vermuteten undichten Stellen wurden durch außenliegende Andichtsäulen abgedichtet. Die anschließenden Pumpversuche lieferten akzeptable Ergebnisse. Man hoffte, dass mögliche verbleibende undichte Stellen im Zuge des Aushubs kenntlich würden und abgedichtet werden könnten.

Nach dem Erdaushub kam es dann tatsächlich zu Wassereintritt durch Leckagen. Mehrmalige Abdichtungsversuche führten nicht zum gewünschten Erfolg und mussten gestoppt werden. Die Zuflussmenge wurde so groß, dass die Leckagestellen mit Bodenmaterial wieder abgedeckt werden mussten. Die Gefahr eines hydraulischen Grundbruchs konnte nicht ausgeschlossen werden. 

Seit dem 05.08.2021 konnten, ausgenommen der Abdichtversuche und Sicherungsmaßnahmen der Baugrube, keine regulären Bauleistungen mehr stattfinden. Seit dem 19.08.2021 bestand ein Baustopp. Der Stadtrat wurde in der Sitzung am 21.09.2021 über die Situation auf der Baustelle informiert. Die Baugrube wurde per 3D-Scan vermessen. Dabei wurden deutliche Abweichungen der eingebrachten Bohrpfähle vom Plansoll festgestellt. 

Durch die Zusammenarbeit von allen Projektbeteiligten (Planungsteam UNGER ingenieure Ingenieurbauwerke, GMP Bodengutachten, Krebs+Kiefer Tragwerksplanung und Baufirma ARGE Michel+Bauer, Stadt Aschaffenburg) konnte in Abstimmung mit dem Auftraggeber am 18.10.2021 ein Sanierungskonzept vom Stadtrat freigegeben werden. Seit 15.11.2021 wurde die Sanierung der undichten Baugrube durch das Einbringen von Andichtsäulen durchgeführt und nach Abschluss die Aushubarbeiten fortgeführt. 

Am 28.01.2022 kam es zu einem erneuten, massiven Wassereinbruch in die Baugrube mit rückschreitender Erosion und erheblichen Schäden an Infratsrukturanlagen im unmittelbaren Umfeld der Baugrube. So wurden insbesondere die angrenzende Straße, eine Gasleitung und der Baugrund erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Es erfolgte eine sofortige Sicherung der Baugrube durch Aktivieren des Notfallplans und Fluten der Baugrube, die im Anschluss zur Stabilisierung teilverfüllt wurde. Begleitet wurden diese Arbeiten durch eine umfangreiche Zustandsfeststellung. 

Dies Stadt hat am 13.09.2021 formal eine Mängelrüge mit Schadensersatzforderung gem. VOB/B §4 Abs. 7 gestellt. Diese wurde am 10.02.2022 erweitert und an die ARGE übermittelt. Die Mängel am vertraglich geschuldeten Werk führen zu erheblichen Bauzeitverzögerungen und Mehrkosten.


  1. Kosten

Im Bau- und Finanzierungsbeschluss wurden Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von 18,2 Mio. Euro genannt. In diesen Kosten sind neben dem eigentlichen Abwasserbauwerk auch die Kosten für die öffentliche Toilettenanlage, die Kosten für die Freianlagen, Kosten für den Retentionsraumausgleich, aber auch die geschätzten Kosten für die Sanierung der Sandsteinmauer, sowie alle Baunebenkosten enthalten. Die Kosten für die Sandsteinmauer werden, da kausal nicht dem Becken zugehörig, zukünftig in das Paket historische Stützmauersanierung des Schlossufers eingepflegt und das Projekt Regenüberlaufbecken Willigisbrücke in diesen Teilkosten entsprechend reduziert.

Im Rahmen der vertiefenden Planung mit Erweiterungen in Konstruktion und städtebaulicher Integration, wurden die Teilkosten stetig an die Submissionsergebnisse und an die Kostenentwicklungen angeglichen. Der prognostizierte Mittelbedarf wurde also kontinuierlich nachgeführt und die Haushaltsansätze in den letzten Jahren, begleitend durch den Stadtrat, entsprechend angepasst. Im Haushalt für das Jahr 2022 sind daher Gesamtkosten in Höhe von 24,5 Mio. Euro verankert. Diese Schätzung basierte auf einer Kostenprognose mit Stand vom 28.10.2021 mit Sicherheiten für den konstruktiv äußerst anspruchsvollen Zulaufkanal. 

Tabelle Kostenentwicklung: 

Kostenberechnung
(Entwurfsplanung)
Kostenerwartung
(Stand 28.10.21)
Kostenerwartung
(Stand 27.01.22)
Leitungsverlegungen
663.679,72 €
487.633,31 €
487.633,31 €
Erweiterter Rohbau 
12.666.813,57 €
15.381.630,73 €
15.145.804,80 €
Zulaufkanal
777.679,84 €
2.000.000 €
2.968.505,58 €
Maschinentechnik 
615.304,38 €
732.837,36 €
732.837,36
EMSR-Technik
494.266,50 €
588.679,31 €
588.679,31
Öffentliche Toilettenanlage 
222.173,00 €
264.611,60 €
264.611,60
Freianlagen
805.124,11 €
1.018.861,44 €
1.018.861,44 €
Ausgleich Retentionsraum
100.000,00 €
49.918,57 €
49.918,57 €
Summe Baukosten
16.345.038,00 €
20.524.169,00 €
21.256.848,00 €
Baunebenkosten 20% (Lph.3)
3.269.007,60 €
3.269.007,60 €
3.269.007,60 €
Projektkosten, brutto 
19.614.045,00 €
23.793.169,00 €
24.525.855,00 €




  1. Bauzeit

    Das Bauende für den erweiterten Rohbau wurde vertraglich auf den 16.12.2022 fixiert. Bedingt durch zusätzliche Leistungen, der Nachtragsvereinbarungen jeweils im Stadtrat verabschiedet wurden und den Verzögerungen durch den ersten Havariefall, lag das geplante Bauzeitende für die Gesamtmaßnahme inkl. Zulaufkanal ohne Freianlagen auf dem 29.09.2023. Die Freianlagen sollten im Jahr 2024 fertiggestellt werden. Bedingt durch die aktuellen Entwicklungen ist mit einer weiteren, mehrmonatigen Bauzeitverlängerung zu rechnen.


  1. Weiteres Vorgehen

Die ARGE, das Ingenieurbüro Unger, das Büro GMP und die Stadt Aschaffenburg haben sich aufgrund der Komplexität der aktuellen Schadensvorgänge gemeinsam mit den jeweiligen Versicherungen in einem Abstimmungsprozess unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes und der Rechtsstelle darauf verständigt, die Undichtigkeit der Baugrube gutachterlich aufbereiten zu lassen, um außergerichtlich die Ursachen und Verantwortlichkeiten zu klären. 

Die Parteien kamen überein, dass die Ergebnisse des Gutachtens weder für die Stadt noch für die ARGE, für Unger und für GMP verpflichtend als verbindlich anerkannt werden. Gleichwohl soll das Gutachten zumindest eine richtungsweisende Funktion für die Festlegung der Verantwortlichkeiten und Kostentragung aufzeigen. Die Parteien übernehmen dabei jeweils ein Viertel der Kosten des Gutachtens.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Stand der Arbeiten am Regenüberlaufbecken (RÜB) mit Bauzeit- und Kostenentwicklung zur Kenntnis (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PVS/3/3/22. Kanalsanierung im Stadtteil Strietwald Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 3PVS/3/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Der am 18.01.2022 vorgestellten Vorplanung wurde seitens des Senats einstimmig zugestimmt.  

Im Oktober 2021 wurde durch das Ingenieurbüro UNGER ingenieure eine hydraulische Kanalnetzberechnung der öffentlichen Mischwasserkanalisation u.a.  für den Ortsteil Strietwald durchgeführt. Hierin wird u.a. ein prioritärer Sanierungsbedarf für die Bereiche Adlerstraße inkl. angrenzender Kreuzungsbereiche sowie Hasenhägweg festgestellt. 

Der Sanierungsbedarf ergibt sich vor allem durch die Nichteinhaltung der Mindestleistungsfähigkeit im Ist-Zustand. Starkregen sorgt in diesen Bereichen für Rückstau in Anschlussleitungen sowie immer wieder für Überstauereignisse, gemäß betrieblicher Beobachtungen. Die Defizite der vorhandenen Entwässerungssituation lassen sich vor allem durch die lokalen Bedingungen (Hanglage mit steilem Sohlgefälle verbunden mit hydraulisch ungünstig ausgebildeten Schachtzuläufen / „spitze Winkel“, Verwirbelungen und schießende Verhältnisse) begründen. 

Das Ziel der hydraulischen Sanierung ist die Sicherstellung einer 2-jährlichen (Bestand) bzw. 3-jährlichen Überstausicherheit (nach Sanierung) in diesen Bereichen sowie die Vermeidung von Rückstauungen. 

Hierzu sind folgende Maßnahmen notwendig:
-Auflösen von spitzwinkligen Zuläufen zu Schachtbauwerken
-Aufdimensionierung der Haltung Herrenwaldstraße ab Busardweg bis Adlerstraße
-Aufdimensionierung der Haltung Adlerstraße ab Kreuzung Finkenweg bis Kreuzung Starenweg
-Aufdimensionierung der Haltung Hasenhägweg ab Anbindung Wespenweg bis Kreuzung Zeppelinstraße 

Im Zuge der Vorplanung wurden die örtlichen Randbedingungen und die bisherige entwässerungstechnische Situation erläutert sowie auf das Planungskonzept eingegangen.


2. Projektbeschreibung

Im öffentlichen Kanalsystem kann die hydraulische Situation verbessert und damit die Wasserspiegellage bei Starkregen abgesenkt werden, indem zum einen die Anströmbedingungen an den Übergängen Flachstrecke / Steilstrecke optimiert werden. Zum anderen sind zusätzlich Auf-Dimensionierungen in den Kanalsträngen erforderlich, in denen die maximal auftretenden Durchflüsse bei Starkregen die Vollfüllleistungen der Kanäle übersteigen(Qmax> Qvoll). Die Sanierung bzw. der Austausch der einzelnen Kanalabschnitte erfolgt in offener Bauweise.  
Ergänzend zur hydraulischen Sanierung sollen im Projektgebiet auch Schäden am Kanal behoben werden, die auf Basis einer TV-Untersuchung bereits 2015 lokalisiert wurden. Hierzu werden an den betroffenen Stellen Kopflöcher hergestellt, um die Kanalstücke freizulegen, die im Anschluss ausgetauscht werden. Hiervon betroffen sind insgesamt 3 Haltungen in der Herrenwaldstraße. Das Projekt erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken, die ihrerseits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Versorgungsleitungen durchführen wird. So können teilweise Kosten geteilt und hieraus resultierend verringert werden.


3. Kosten

Für die Maßnahme wurde im Rahmen der Vorplanung eine Kostenschätzung durchgeführt. Die Kostenansätze sind nach dem derzeitigen Verfahrensstand ermittelt und in Anlehnung an aktuell erzielte Preise aus vergleichbaren Baumaßnahmen angesetzt.
Ingenieurbauwerke         
Kostenschätzung
(Vorplanung)
Kostenberechnung
(Entwurfsplanung)
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
108.000,00 €
79.000,00 €
Oberflächen- und Straßenbauarbeiten 
104.000,00 €
103.000,00 €
Erdarbeiten, Wasserhaltung und Sicherungsmaßnahmen
160.000,00 €
151.000,00 €
Kanalbauarbeiten inkl. Rückbau und Prüfungen 
180.000,00 €
217.000,00 €
Kanalreparaturen mittels Kopflöcher
30.000,00 €
30.000,00 €
Summe Baukosten, netto 
582.000,00 €
580.000,00 €
Baunebenkosten 20%
116.400,00 €
116.000,00 €
Gesamtkosten netto
698.400,00 €
698.000,00 €
Mehrwertsteuer, 19 %
132.696,00 €
131.100,00 €
Projektkosten, brutto 
831.096,00 €
829.100,00 €



Die Baukosten wurden im Zuge der Vorplanung mit rd. 690.000,00 € brutto und die Gesamtprojektkosten mit rd. 831.000 € brutto abgeschätzt. Sie sind nach der Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung mit dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand nahezu gleichbleibend. Diese Kosten werden im Zuge der weiteren Planung fortgeführt.


4. Finanzierung

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden über die Haushaltsstelle 
1.700.9590 - Kanalsanierung offene Bauweise - zur Verfügung gestellt. 


5. Weiteres Vorgehen

Im Anschluss der Entwurfsplanungsphase erfolgt die Ausführungsplanung in enger Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt Aschaffenburg. 
Im Zuge der Ausführungsplanung wird der vorgeschlagene Planungsentwurf in eine ausschreibungsreife Planung mit dazugehörigem Leistungsverzeichnis überführt. 

.Beschluss:

I. Der Entwurfsplanung zur Kanalsanierung im Stadtteil Strietwald wird zugestimmt (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/3/4/22. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 4PVS/3/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Hintergrund - Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern: Aufgabe und Auswirkung

1.1 Rechtliche Einordnung

Die räumliche Planung und Ordnung und damit die Aufteilung, Nutzung und Entwicklung der Flächen ist von der kommunalen Bauleitplanung bis hin zu länderübergreifenden Raumordnungsplänen auf Bundesebene in mehreren Planungsstufen erfasst.

Diese Stufen sind im Detail:
  • Raumordnung (Bundesebene)
  • Landesplanung (Länderebene)
  • Regionalplanung (Region)
  • Bauleitplanung – FNP, Bebauungsplan (Kommune)

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) legt die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebiets fest. Die Regionalpläne sind aus dem LEP zu entwickeln. Sie legen unter Beachtung der im LEP festgelegten Ziele der Raumordnung die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Region fest.
Die Bauleitpläne einer Kommune sind gemäß §1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen, d.h. sie sind aus den Regionalplänen heraus zu entwickeln.


1.2 Inhalt des Landesentwicklungsprogramms (LEP)

Das Landesentwicklungsprogramm enthält (Art. 19 (2) BayLplG)
  • die Einteilung des Staatsgebiets in Regionen
  • die Festlegung der Zentralen Orte, Vorgaben für deren Sicherung und, soweit erforderlich, deren weiterer Entwicklung hinsichtlich ihrer zentralörtlichen Aufgaben sowie Vorgaben für die Bestimmung der Zentralen Orte der Grundversorgung 
  • die Gebiete, die hinsichtlich ihrer Problemlage, ihres Ordnungsbedarfs und ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind (Gebietskategorien) [..]
  • landesweit raumbedeutsame Festlegungen, insbesondere zur Siedlungsstruktur, zum Verkehr, zur Wirtschaft (mit Land- und Forstwirtschaft), zur Energieversorgung, zum Sozialwesen, zur Gesundheit, Bildung, Kultur sowie zur Freiraumsicherung, sofern nicht die jeweiligen Belange fachrechtlich hinreichend gesichert sind.


Die Festlegungen im LEP werden als „Ziele“ und „Grundsätze“ definiert.

Ziele (Z) der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben und keiner Abwägung im Bauleitplanverfahren zugänglich (Art. 2 Nr. 2 BayLplG). Viele der Ziele sind jedoch im LEP und den Regionalplänen inhaltlich so allgemein gehalten, dass sie den Gemeinden einen eigenverantwortlich auszufüllenden Gestaltungsspielraum geben.

Grundsätze (G) der Raumordnung werden als Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums definiert (Art. 2 Nr. 3 BayLplG), die bei nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind. Sie können also in den Bauleitplanungen gegenüber anderen Belangen abgewogen werden.


2. Teilfortschreibung des LEP

Mit den landesweit raumbedeutsamen Festlegungen beschreibt das Landesentwicklungsprogramm auch die politische Zielrichtung gegenüber aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. In diesem Zusammengang kam es in der Vergangenheit selbstverständlich immer wieder zu Fortschreibungen, um auf neue gesellschaftliche Herausforderungen (z.B. Demografischer Wandel, fortschreitende Globalisierung, Klimawandel) in der Landesplanung mit zeitgemäßen Lösungsansätzen zu reagieren.
Dementsprechend ist es nur stringent, die in den letzten Jahren verstärkt aufgetretenen zentralen gesamtgesellschaftlichen Zukunftsfragen wie Digitalisierung, Pandemie-/Krisenbewältigung, Mobilitätswende und laufende Beanspruchungen der natürlichen Ressourcen, im Rahmen einer erneuten Teilfortschreibung in die Landesentwicklung aufzunehmen.

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:

1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen 
2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt 
3. Für nachhaltige Mobilität 

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.  

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP zu beteiligen.
Mit Schreiben vom 20.12.2021 wurde die Stadt Aschaffenburg vom bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aufgefordert bis zum 01.04.2022 eine Stellungnahme abzugeben. 
Auch der regionale Planungsverband hat mit seinem Schreiben vom 23.12.2021 um Zusendung der Stellungnahme der Stadt bis 08.03.2022 gebeten.


3. Beteiligung der städtischen Ämter

Das Stadtplanungsamt hat als federführendes Amt in diesem Zuge folgende Ämter der Stadt mit einbezogen und um Stellungnahme gebeten, soweit deren Belange mit den Themen der Änderungen berührt sind:

Beteiligte Ämter/ städtische Stellen
Betroffenheit (Kapitel)
Stellungnahme
Stadtentwicklung/Bauleitplanung
Kap. 1-4
Stellungnahme abgegeben
Radverkehr
Kap. 4.4
Stellungnahme abgegeben
Wirtschaftsförderung
Kap. 5 –Wirtschaft
Keine Einwände
Stadtwerke
Kap. 6 – Energieversorgung
 Keine Rückmeldung
Umweltamt
Kap. 7 – Freiraumstruktur
 
Naturschutz

keine Einwände
Mobilfunk

keine erforderlich
Lärmschutz

Stellungnahme abgegeben
Klimaschutz

keine erforderlich
Wasser- und Bodenschutz

keine erforderlich
Schulverwaltungs- und Sportamt 
Kap. 8 Soziales und kulturelle Infrastruktur
Keine Einwände
Amt für soziale Leistungen
Kap. 8
keine erforderlich
Jugendamt
Kap. 8 
keine Einwände
Kulturamt
Kap. 8 
Keine Einwände
vhs
Kap. 8 
 Keine Rückmeldung

Die eingegangenen fachbezogenen Stellungnahmen der einzelnen Fachbereiche wurden in die Gesamtstellungnahme der Stadt integriert.


4. Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg

Grundsätzlich begrüßt die Stadt Aschaffenburg die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayerns in den drei Themenfeldern

1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen  
2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt 
3. Für nachhaltige Mobilität 

Durch die Fortschreibung werden nun wichtige, aktuelle Themen (Demografischer Wandel, Klimawandel, Energie- und Mobilitätswende, Pandemien) in die Landesplanung integriert, welche Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen und mit denen sich Kommunen wie die Stadt Aschaffenburg auch schon längere Zeit beschäftigen.
Die erfolgten Änderungen, welche sich über alle Kapitel des Landesentwicklungsprogramms ziehen, bilden sich jedoch überwiegend in übergeordneten, relativ allgemein gehaltenen Zielen ab oder sind Ergänzungen zu bereits bestehenden Festlegungen. Die meisten Ergänzungen sind als Grundsätze formuliert.

Daher entsteht aus der Fortschreibung heraus nur wenig Bindungswirkung für die Kommunen wie Aschaffenburg. 

Mit der Fortschreibung werden aber der Regionalplanung einige neue Instrumente zur Verfügung gestellt (z.B. neue Vorrang-/Vorbehaltsflächen), welche dann zu einem späteren Zeitpunkt in die Regionalpläne einfließen werden.
Erst mit Umsetzung solcher Festlegungen in den Regionalplänen entsteht für die Kommunen eine Bindungswirkung, die in den Bauleitplänen zu berücksichtigen sind.
Für Aschaffenburg wird sich aber voraussichtlich auch daraus keine grundlegende Änderung ergeben bzw. werden Änderungen z.B. in Bezug auf zukünftige Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete vorab auch im Detail zwischen regionalem Planungsverband und der Stadt abgestimmt. (siehe hierzu auch Stellungnahme zu Kap. 1 u. 3)

In vielen Bereichen handelt die Stadt Aschaffenburg bereits nach den Zielen und Grundsätzen, welche nun im Zuge der Teilfortschreibung in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen und verstärkt werden. Zu erwähnen sind hier bspw.:

  • nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung und Innen- vor Außenentwicklung (z.B. durch die stetige Fortschreibung des Baulückenkatasters, der Neuaufstellung des FNP, Grundsatzbeschluss zur Baulandstrategie)
  • das Klimaschutzkonzept zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel
  • Smart-City-Strategie, um das digitale Angebot bürgernah und bedarfsorientiert auszubauen.
  • die Radverkehrsförderung allgemein sowie mit den Modellprojekten/Machbarkeitsstudien der Radschnellverbindungen, um auch ein überregionales, durchgängiges Radverkehrsnetz aufzubauen.
  • Förderung des Nahverkehrs und Umweltverbundes (Stärkung der Zusammenarbeit durch die Gründung von AMINA)

Demzufolge begrüßt die Stadt Aschaffenburg sämtliche Ergänzungen zu diesen Punkten.

Im Folgenden sind nochmals grundlegende Änderungen/Neuerungen insbesondere in Verbindung mit neu formulierten Zielen (Z) nach den einzelnen Kapiteln des LEP zusammengefasst und aus Sicht der Stadt Aschaffenburg bewertet:


  1. Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns

In Kapitel 1 gibt es für die Stadt neben der Ergänzung zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen „mit möglichst hoher Qualität“ (1.1.1) und dem neuen allgemeinen Ziel „Die Errichtung von Mobilfunkantennen in ausreichender Anzahl an dafür geeigneten Standorten bei Bedarf zu ermöglichen“ (1.4.2) nur eine relevante neue Zieldefinition, die in Zusammenhang mit den Regionalplänen steht (wie eingangs bereits erläutert): 

In Kap. 1.3.2 wird nun das Ziel ergänzt, dass in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Anpassung an den Klimawandel festzulegen sind.
Mit diesem Ziel sollen Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Luftleitbahnen gesichert werden können, um der Zielsetzung der Verringerung der bioklimatischen und lufthygienischen Belastung in Siedlungsräumen zu entsprechen (Begründung).

Für ein gesundes Klima im Siedlungsbereich ist dieses Ziel auch im Sinne der Stadt Aschaffenburg. Hierzu wurden im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie auch schon erste Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem deutschen Wetterdienst (DWD) vorgenommen. Diese Planungen werden in Zukunft noch weiter vertieft werden.
Welche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete letztendlich in der Region 1 – Bayerischer Untermain festgelegt werden, wird im Rahmen der Regionalplanung abgestimmt.


  1. Raumstruktur

Das Zentrale Orte-System bleibt in der Fortschreibung unverändert. Die Strukturkarte wurde angepasst, so dass der Verdichtungsraum im Osten von Aschaffenburg reduziert wurde. Einige Umlandgemeinden sind somit aus dem Verdichtungsraum herausgefallen (Krombach, Geiselbach, Waldaschaff, Bessenbach, Leidersbach).

In der Begründung zur Änderung des LEP heißt es hierzu:
„Die letzte Abgrenzung der Gebietskategorien „ländlicher Raum“, „ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen“ und „Verdichtungsraum“ erfolgte zur LEP-Gesamtfortschreibung 2013. Angesichts der umfassenden Überarbeitung der Abschnitte 2.2.5, 2.2.6 und 2.2.7 ist es geboten, auch die Zuordnung jeder Gemeinde zu einer Gebietskategorie anhand der neuesten verfügbaren Daten zu aktualisieren (Einwohner- und Beschäftigtendaten zum Stichtag 30.06.2020 und Flächendaten zum Stichtag 31.12.2020), unter Beibehaltung der bestehenden Abgrenzungskriterien.“

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gab dazu folgende Auskunft:

Die 4 Gemeinden Geiselbach, Krombach, Leidersbach und Bessenbach erfüllen das Kriterium 1 (Einwohner/Beschäftigtendichte über Bayerischen Durchschnitt) im Jahr 2020 nicht mehr und werden dem Ländlichen Raum zugeordnet. Dies liegt vor allem daran, dass der landesweite Durchschnitt seit 2010 stärker zugenommen hat als die Entwicklung in den genannten Gemeinden. Unmittelbare Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.
Die Gemeinde Waldaschaff erfüllt zwar alle 3 im LEP geforderten Kriterien für den Verdichtungsraum, liegt aber durch den Wegfall von Bessenbach isoliert und kann so nicht Teil des zusammenhängenden Verdichtungsraums sein.

Die (Neu-)Zuordnung der einzelnen Gemeinden in die Gebietskategorie „Verdichtungsraum“ erfolgte also aufgrund aktueller Datenlage gemäß der in Kapitel 2.2.1 genannten Kriterien. Die Nachjustierung und somit Reduzierung des Verdichtungsraumes im Osten von Aschaffenburg hat zunächst keine große Auswirkung auf die Gebietskategorie und räumliche Funktion der Stadt als Oberzentrum in der Region. Dennoch tragen auch diese Gemeinden mit ihren Entwicklungen zu einem starken Stadt-Umland-Gefüge bei und stärken so den Verdichtungsraum der Region. Der landesweite Durchschnitt zum Vergleich heranzuziehen, ist aus Sicht der Stadt Aschaffenburg für die Region Bayerischer Untermain keine adäquate Berechnungsgrundlage. Die Weiterentwicklung der einzelnen Gemeinden wurde und wird sehr wohl in der Region positiv wahrgenommen. Die Stadt Aschaffenburg stimmt daher dieser Neuzuordnung der Gemeinden Krombach, Geiselbach, Waldaschaff, Bessenbach und Leidersbach nicht zu und würde begrüßen, wenn diese weiterhin dem Verdichtungsraum zugeordnet werden.

Des Weiteren wird neben einigen Grundsätzen (G) in Kapitel 2.2.7 das Ziel ergänzt, das Gesamtverkehrsnetz im Rahmen von verkehrsträgernübergreifenden, interkommunalen Verkehrskonzepten funktions- und umweltgerecht auszubauen.
Mit dem Regionalen Mobilitäts- und Siedlungsgutachten für die Region Bayerischer Untermain (REMOSI) wird diesem Ziel bereits Rechnung getragen. Es stärkt das Vorgehen in der Region und zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.


  1. Siedlungsstruktur

In Kapitel 3.1.3 abgestimmte Sieldungs- und Freiflächenentwicklung wird folgendes Ziel ergänzt:
„In der Regionalplanung sind geeignete siedlungsnahe Freiflächen als Trenngrün festzulegen, um das Zusammenwachsen benachbarter Siedlungsbereiche und das Entstehen ungegliederter Siedlungsstrukturen zu verhindern“ (Z)

Dies hat auch Auswirkung auf die Regionalplanung und muss entsprechend im Regionalplan abgebildet werden. Diese Regelung war bisher optional - im Regionalplan der Region 1 gibt es daher bereits als Trenngrün definierte Bereiche – neu ist nun die Formulierung als Ziel und damit als Pflichtaufgabe der Regionalplanung.
Weiter ist dazu zu sagen, dass die Stadt Aschaffenburg in Kenntnis der globalen klimatischen Veränderungen bereits aktiv für den Klimaschutz eintritt und mit der Flächennutzungsplanung das Ziel der Anpassung der Stadt an den Klimawandel auf lokaler Ebene umsetzt, um langfristig ein gesundes Stadtklima zu sichern.
Bei der Ausweisung von Neubaugebieten wurde darauf geachtet, dass diese sich an bereits vorhandene Siedlungsflächen angliedern. Dabei wurde der Erhalt siedlungsnaher Freiräume berücksichtigt, um die Entstehung bandartiger Siedlungsstrukturen möglichst zu verhindern.
Eine notwendige Entwicklung in den Außenbereich hinein soll in Aschaffenburg organisch und flächensparend verlaufen und das kompakte Siedlungsgefüge Aschaffenburgs erhalten. Eine Entwicklung in den Außenbereich soll erst dann erfolgen, wenn eine solche räumliche Entwicklung geeignet ist, die Einwohnerzahl langfristig zu stabilisieren, wenn die konversionsgeeigneten und sonstigen Flächenpotenziale im Innenbereich erschöpft sind oder die Entwicklung größeren Hemmnissen begegnet und in absehbarer Zeit eine Verwirklichung nicht möglich ist.
Dadurch wird das ausgewogene Verhältnis von qualitativ hochwertigen Freiräumen und Siedlungsflächen gewahrt und gleichzeitig eine notwendige Entwicklung der Stadt ermöglicht.
Das heißt, die ausgewiesenen Neubaugebiete entsprechen einer nachhaltigen und bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Auswirkungen, den Mobilitätsanforderungen, der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Stärkung der zusammenhängenden Landschaftsräume ausgerichtet. 
Die geplante Ergänzung wird daher grundsätzlich von der Stadt Aschaffenburg begrüßt.

Weiter wird in Kapitel drei die Innen- vor Außenentwicklung nochmals verstärkt, aber auch dieses Ziel wird in Aschaffenburg bereits umgesetzt. Die vielen Baulückenschließungen und Nachverdichtungen in der Innenstadt sowie der Grundsatzbeschluss zur Baulandstrategie verdeutlichen dies.

Das Anbindungsgebot in Kapitel 3.3 wird dahingehend angepasst, dass Ausnahmen gestrichen werden. [Gewerbeflächen „auf der grünen Wiese“ an Autobahnen/ autobahnähnl. Straßen/ Gleisanschluss (bisher: Ausnahme 2), interkommunale GE und GI (bisher: Ausnahme 3), Freizeit- und Tourismusanlagen (bisher: Ausnahme 9)]

Durch die Streichung werden Verwerfungen zwischen Kommunen und Verschärfungen interkommunaler Konkurrenz beseitigt. 
Durch die Streichung besteht nicht mehr die Gefahr der Schwächung der Städte und zentralen Orte durch den Verlust an Gewerbeflächen an verkehrsgünstig gelegene Kommunen, die aber landesplanerisch nicht den Auftrag haben, das Umland mit wichtigen Versorgungseinrichtungen zu versorgen. Weiterhin fällt dadurch die bisherige Begünstigung von Kommunen nach der zufälligen Gegebenheit ihrer räumlichen Lage an Verkehrsnetzen und nicht nach ihrer Versorgungsfunktion für ihr Umland und ihren Aufgaben weg.
Hierdurch wird der Zersiedelung des Freiraums Einhalt geboten, auch wenn das für den Verdichtungsraum Aschaffenburg nur von untergeordneter Bedeutung ist. Die entsprechenden Standorte sind bereits heute überwiegend für Siedlungszwecke genutzt. Lediglich kleinräumig könnte Aschaffenburg hiervon profitieren, sofern regionale Grünzüge entsprechend angepasst werden würden.
Gerade durch die Anbindung neuer Siedlungsflächen an geeignete vorhandene Siedlungsflächen wird eine Zersiedelung vermieden und ein wirtschaftlicher Ausbau und Unterhalt sowie eine ausreichende Auslastung vorhandener, technischer Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen erreicht. 
Die geplante Streichung wird grundsätzlich von der Stadt Aschaffenburg begrüßt.


  1. Mobilität und Verkehr

Im Bereich Mobilität und Verkehr gibt es keine für die Stadt Aschaffenburg relevanten Ziel-anpassungen. In diesem Kapitel werden in erster Linie Grundsätze ergänzt, die zur Stärkung und Förderung neuer, umweltschonender Mobilitätsformen und Einsatz neuer Technologien beitragen. Auch eine bessere Vernetzung von ländlichen Räumen und Verdichtungsräumen durch bedarfsorientierte Mobilitätsangebote wird dabei aufgegriffen.
Gerade die umweltfreundliche Verkehrsanbindung des Umlandes an die Stadt mit ihren zentralen Versorgungsfunktionen stellt die Region weiter vor große Herausforderungen. Grundsätzlich muss aus Sicht der Stadt weiterhin das Ziel verfolgt werde, das innerstädtische Verkehrsaufkommen zu reduzieren und die Erreichbarkeit aus dem Umland dennoch sicherzustellen und zusätzlich umweltfreundlich auszubauen für gleichwertige Lebensverhältnisse, eine gesunde Umwelt und nachhaltige Mobilität. 

Wie aber auch die Geschäftsstelle des bayerischen Städtetags zu diesem Punkt richtiger Weise erwähnt, lässt sich die Vernetzung und Orientierung am Bedarf aber nur im Rahmen regionaler oder interkommunaler Mobilitätskonzepte, deren Erarbeitung vom Freistaat unterstützt werden müssen, herstellen.

Weiter soll der Alltagsradverkehr im überörtlichen Netz ausgebaut werden, hierzu besteht nun auch die Möglichkeit Trassen für den überörtlichen Radverkehr in den Regionalplänen zu sichern (neuer Grundsatz). Dies wird ausdrücklich von der Stadt Aschaffenburg begrüßt.

Hierzu ist aber auch im Sinne der Region nochmals darauf hinzuweisen, dass überörtliche Radwege insbesondere zukunftsfähige überregionale Radschnellverbindungen, nicht an Ländergrenzen Halt machen. Gerade in Metropolregionen werden Radschnellverbindungen für den Alltagsradverkehr von immer größerer Bedeutung sein, um für Berufspendler eine attraktive Mobilitätsalternative zum Auto zu bieten. Für die Region Bayerischer Untermain und die Stadt Aschaffenburg als Teil der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main ist hier die Anbindung in Richtung Hanau und Frankfurt enorm wichtig. Gemeinsam mit den anliegenden Städten und Gemeinden wird hierzu momentan auch schon eine Machbarkeitsstudie für die Radschnellverbindung Hanau – Aschaffenburg erarbeitet, die von den Ländern Hessen und Bayern gefördert wird. 

Gerade wenn Bayern allerdings das „Radlland Nr. 1“ werden soll, dann ist auch ein höheres Engagement von Landesseite insbesondere in Bezug auf das überregionale Netz (auch i.V.m. dem „Bayernnetz für Radler“) erforderlich. Für das Radverkehrsnetz Bayern als Alltagsnetz sind Qualitätsstandards und eine Kostenübernahme für deren Umsetzung erforderlich. Dabei sind die Musterlösungen der AGFK-Bayern zu berücksichtigen.
Der bauliche Zustand des überörtlichen Radwegenetzes ist zumeist deutlich schlechter als das der jeweiligen Kfz-Fahrbahnen. Eine Angleichung der Qualität des Angebotes ist unbedingt erforderlich, um den Bürgerinnen und Bürgern eine gleichwertige Alternative anbieten zu können. Es ist die Grundvoraussetzung, dass der Radverkehr als umweltfreundliche Mobilitätsform auch einen nennenswerten Anteil am Verkehrsgeschehen entwickeln kann.
Weiter schlagen wir vor, zu dem neuen Grundsatz, dass der Alltagsradverkehr im überörtlichen Netz möglichst auf baulich getrennten Radwegen geführt werden soll (4.4), auch „selbstständige Wege“ als Führungsform in Betracht zu ziehen. Vielfach ersetzen selbständige (Wirtschafts-) Wege die Funktion von baulich getrennten Radwegen und sind teilweise dabei auch attraktiver als straßenbegleitende Radwege. Sofern die selbständigen Wege keinen hohen Umwegfaktor größer als ca. 1,2 haben, werden diese in der Regel von den Radfahrenden wegen ihrer höheren Attraktivität auch bevorzugt.

Der Grundsatz neue Mobilitätsformen zu unterstützen, um den ÖPNV zu ergänzen und zu stärken wird grundsätzlich auch aus Sicht des Lärmschutzes begrüßt.
Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass insbesondere in Verdichtungsräumen die Belastung durch Umgebungsgeräusche und Schadstoffe deutlich erhöht ist und teilweise gesundheitsgefährdende Ausmaße erreicht. Bisher unbelastete Freiräume sind dadurch zunehmend wichtig für die Regeneration und Erholung der Einwohner. Ruhige Gebiete i.S.d. Umgebungslärmrichtlinie können sich aber auch im bebauten Innenbereich befinden, z.B. Parkanlagen oder ruhige Wohngebiete.
Bei diesen neuen Angeboten und Mobilitätsformen ist daher darauf zu achten, dass insbesondere in den ruhigen Gebieten keine neue Belastung stattfindet.
Aber auch innerhalb der bebauten Fläche ist eine Zunahme der Lärmbelastung durch z.B. Fluggeräte zu verhindern. Hier besteht die Gefahr, dass dadurch gerade die bisher ruhigeren und zur Erholung genutzten Bereiche wie Innenhöfe und Gärten beschallt und dadurch verlärmt werden können. 
Das im Umweltbericht genannte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist nicht geeignet, solche Zunahmen der Belastungen im Außenbereich oder in sonstigen ruhigen Gebieten zu vermeiden. Die Verkehrswege dieser neuen Angebote müssen sich daher insbesondere im Außenbereich entlang der bestehenden verkehrlichen Infrastruktur orientieren. Es wird vorgeschlagen, den Grundsatz entsprechend zu ergänzen.


  1. Wirtschaft

Im Kapitel „Wirtschaft“ gibt es lediglich grundsätzliche Ergänzungen, dass bspw. der wettbewerbsfähige Tourismus „im Einklang mit Mensch und Natur“ erhalten und verbessert werden soll und für leistungsfähige Abfallwirtschaft sowie umweltverträgliche, entstehungsortnahe Beseitigung Sorge zu tragen ist.
Auch im Bereich „Land- und Forstwirtschaft“ werden ein paar Grundsätze ergänzt bzw. konkretisiert. So können nun auch für die Landwirtschaft Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen festgelegt werden. Und Waldumbaumaßnahmen sollen schonend unter Wahrung bestands- und lokalklimatischer Verhältnisse erfolgen.


  1. Energieversorgung

Die Energieversorgung soll „klimaschonend“ erfolgen. Im Kapitel „6.2. Erneuerbare Energien“ ist zum einen als Ziel ergänzt worden, dass die Erneuerbaren Energien „dezentral in allen Teilräumen“ verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind. Zum anderen wurde beim Ziel zur Windenergie (6.2.2.) ergänzt, dass die Steuerungskonzepte sich auf Referenzwindenergieanlagen zu beziehen haben, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abwägung der Steuerungskonzepte entsprechen.
Ansonsten gab es auch im Kapitel zur Energieversorgung nur Ergänzungen bei Grundsätzen. Z.B. dass die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen regelmäßig auf die Möglichkeit des Repowerings geprüft werden sollen (G). 


  1. Freiraumstruktur

Im Kapitel 7 wurden keine Ziele ergänz oder angepasst.
In Kapitel 7.1.3 „Erhalt freier Landschaftsbereiche“ wurde folgender Grundsatz (G) ergänzt:
„Freie Landschaftsbereiche, die keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind, sollen weiterhin vor Lärm geschützt werden.“

Völlig zu Recht wird erkannt, dass ruhige Bereiche in besonderem Maße schützenswert sind: „Lärmarme Naturräume sind ein besonderes Gut, das es zu bewahren gilt. Ruhige Gebiete dienen der Erholung des Menschen und sind in besonderem Maße schützenswert.“ (s. Begründung zu Kap. 7.1.3)
Insbesondere in Verdichtungsräumen sind ruhige Gebiete zur Erholung sehr wichtig. Bisher unzerschnittene Freiräume sollten daher durch den Ausbau einer verkehrlichen Infrastruktur oder Ansiedlungen von Gewerbe oder Freizeiteinrichtungen nicht mit Schall belastet werden, um diese Erholungsfunktion weiter gewährleisten zu können. Leider gibt es hierfür keine bundes- oder landesrechtlichen Kriterien wie dies zu erfüllen ist. Sowohl das Bundes-Immissionsschutzrecht mit seinen Verordnungen und der TA Lärm, als auch die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) machen für freie Landschaftsbereiche keine Vorgaben bzw. setzen keine Kriterien.
Auch der aktuelle zentrale Lärmaktionsplan für Bayern (Mai 2020) macht für ruhige Gebiete keine Festlegung, sondern verweist diese Thematik an die Kommunen, denen hierfür aber wieder Kriterien und Regelungen fehlen.
Zielführend und hilfreich für die Kommunen wäre daher landesweite Zielvorgaben zu definieren, ab wann ein ruhiges Gebiet als ruhiges Gebiet zu werten ist.

Neben dem Schutz freier Landschaftsbereiche vor Lärm, der mit dem neuen Grundsatz nun verstärkt im LEP benannt wird, fehlt im LEP jedoch allgemein der Schutz vor Lichtverschmutzung. Hier wäre eine grundsätzliche Formulierung hilfreich für Kommunen im Umgang mit entsprechenden Planungen.


  1. Soziale und kulturelle Infrastruktur

Im Kapitel 8.2 Gesundheit wird im entsprechenden Ziel ergänzt, dass neben einer medizinischen nun auch eine pharmazeutische Versorgung flächendeckend zu gewährleisten ist. Außerdem wird der Grundsatz neu hinzugefügt, dass in allen Teilräumen Einrichtungen der Geburtshilfe flächendeckend und bedarfsgerecht vorgehalten werden sollen.
In Kapitel 8.3 Bildung wird bei dem Ziel zu Schulen und außerschulischen Bildungsnageboten (8.3.1) die Versorgung mit Ganztagsangeboten ergänzt und der Grundsatz hinzugefügt, dass im ländlichen Raum Grundschulen auch bei rückläufigen Schülerzahlen erhalten bleiben.



Zu Umweltbericht: Kapitel 3.1.6 – Schutzgut Klima und Luft 

Es wird zutreffend aufgeführt, dass die Luftbelastung in den vergangenen Jahrzenten deutlich abgenommen hat. Bei dem Schadstoff Ozon sind gemäß Lufthygienischem Überwachungssystem des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) in Aschaffenburg die Spitzenkonzentrationen zwar rückläufig, aber insgesamt ist auch hier eine Zunahme der mittleren Ozonkonzentration festzustellen. Diese Konzentrationszunahme ist trotz Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen zu registrieren und kann in Zusammenhang gebracht werden mit den steigenden Temperaturen durch den fortschreitenden Klimawandel. 
Das LfU schreibt hierzu in seinem Ozon-Infoblatt 2021: „Die Langzeitauswertungen der Messergebnisse auf Basis von gleitenden 12-Monatsmittelwerten über die letzten zehn Jahre mit Verlaufsgrafiken und Trendberechnungen zeigen bei allen Messstationen einen signifikant zunehmenden Trend der mittleren Ozonbelastung.“ und „Aufgrund der zu beobachtenden globalen Erwärmung, die u.a. eine Häufung heißer und trockener Witterungsabschnitte bewirkt, ist nach derzeitiger Einschätzung auch weiterhin mit einzelnen, in extremen Ausnahmesituationen auch häufiger mit hohen Spitzenwerten zu rechnen.“
Dies sollte im Umweltbericht entsprechend angepasst werden. 


Sämtliche Unterlagen zur Teilfortschreibung werden vom Ministerium auf der Homepage Landesentwicklung Bayern (landesentwicklung-bayern.de) zur Verfügung gestellt.
Zum besseren Verständnis der Beschlussvorlage ist direkt der BV zusätzlich die Erläuterungskarte zur Änderung der Strukturkarte beigefügt.
Alles andere entnehmen Sie bitte der Homepage der Landesentwicklung.


Anlagen:
- Erläuterungskarte zur Änderung der Strukturkarte

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg begrüßt die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern im Allgemeinen und gibt zu einzelnen Zielen und Grundsätzen eine Stellungnahme ab. Allerdings wird ein Ausbau von Windenergieanlagen aufgrund der beengten regionalen Verhältnisse in der Region Bayerischer Untermain kaum möglich sein, wenn die 10h-Regelung bestehen bleibt.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/3/5/22. Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - Beitritt Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 5PVS/3/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Kommunen haben ein großes Interesse daran, angemessene Geschwindigkeiten selbst festzulegen. Dies zeigt die neue Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr". Organisiert von der Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages wurde die Initiative am 6. Juli bei einer Online-Veranstaltung gestartet.

Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Bislang ist die Anordnung vom Tempo 30 außerhalb von Tempo-30-Zonen an bestimmte Voraussetzungen gebunden, z. B. in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Altenheime oder Krankenhäuser. In Aschaffenburg besteht der Beschluss für Tempo 30 auf allen Straßen innerhalb der Ringstraße. Der Beschluss konnte aber aufgrund der oben genannten Voraussetzungen nur teilweise vollzogen werden. Daher begrüßt die Verwaltung die Initiative, mehr eigenen Gestaltungsspielraum bei der Anordnung von Tempo 30 zu erhalten und spricht sich daher für den Beitritt zur Initiative aus.

Die Vorteile von Tempo-30 in der Innenstadt:
  • Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
  • Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
  • Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
  • Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.
  • Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.

Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden. Das Modellvorhaben ermöglicht, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, die genauerer Betrachtung bedürfen. Das hilft, bei der Anwendung des neuen Rechtsrahmens etwaige negative Begleiteffekte der Neuregelung minimieren zu können bzw. ggf. rechtlich nachzusteuern. Das Modellvorhaben kann u. a. folgende Themen umfassen:

  • Der straßengebundene ÖPNV darf durch niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz nicht signifikant benachteiligt werden. Es soll untersucht werden, in welchem Umfang solche Nachteile auftreten (z. B. Reisezeit, Auswirkungen auf betriebliche Kosten) und mit welchen Maßnahmen sie kompensiert werden können.
  • Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem zeitlichem Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die Anordnung von Tempo 30 kann hier (auch als Zwischenlösung) bei Mischverkehr bzw. nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten (z. B. Schutzstreifen) die Sicherheit erhöhen. Dazu fehlt es aber bislang an belastbaren Untersuchungen.
  • Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen. Besondere Bedeutung hat deshalb ein störungsarmer Verkehrsfluss. Es können ggf. aber auch ergänzende regulierende Maßnahmen im Nebennetz sinnvoll sein (z. B. Höchstgeschwindigkeiten < 30 km/h, Umgestaltung von Quartiersstraßen nach dem Vorbild von „Superblocks“ und anderes).

Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
Anlage 1: Liste aller bislang der Initiative beigetretenen Städte
Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.02.2022

.Beschluss:

I. Dem Beitritt zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ wird zugestimmt.

Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.02.2022 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1

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6. / PVS/3/6/22. AufAchse-Ticket - Einführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Vorberatend 6PVS/3/6/22
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.03.2022 ö Beschließend 3PL/4/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2018 wurde das VAB-Event-Ticket zum ersten Mal über die gesamten Sommerferien angewendet (auch Ferienticket genannt). Das Event-Ticket war eine Tageskarte für das gesamte VAB-Gebiet - der Fahrpreis je Event-Ticket betrug 3,50 €, gültig in Bus und Bahn.

Das Ferienticket des Jahres 2018 wurde ab den Sommerferien 2019 in das sogenannte "AufAchse-Ticket" überführt. Die Tageskarte gilt in den Sommerferien und darüber hinaus auch an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen im gesamten VAB-Netz (Stadt Aschaffenburg, Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg). Erwachsene zahlen dabei 5,00 €, Kinder den bisherigen Betrag von 3,50 €.

Auf Grund der Ausdehnung auf die Wochenenden und Feiertage ist das AufAchse-Ticket an rund 150 Tagen im Jahr nutzbar. Der insgesamt erforderliche Ausgleichbetrag pro Jahr wurde auf rund 182.000 € insgesamt und für die Stadt Aschaffenburg auf rund 54.000 € geschätzt.
Die positive Nachfrageentwicklung im Jahr 2019 führte dazu, dass keine Ausgleichzahlungen erforderlich waren. Die Mehreinnahmen waren so hoch, dass sie auch die theoretischen Mindereinnahmen je Ticket kompensierten.

In den Jahren 2020 und 2021 fiel die Nachfrage pandemiebedingt niedriger aus – finanziell wurde dies durch den bundesweiten ÖPNV-Rettungsschirm aufgefangen.

Nach dem erfreulichen Start des AufAchse-Tickets im Jahr 2019 wurde der Gedanke ins Auge gefasst, das Ticket auch an Werktagen ab 9:00 Uhr anzubieten. Ohne die Einschränkung ab 9:00 Uhr besteht die Gefahr, dass Zeitkarteninhaber fortan täglich das AufAchse-Ticket lösen. Daraus würden Kannibalisierungs- und Zeitverluste beim täglichen Verkauf im Bus entstehen.

Der geschätzte Ausgleichsbedarf, der sich durch die Erweiterung des AufAchse-Ticket ergeben könnte, wurde von der econex verkehrsconsult GmbH auf rund 266.000 € pro Jahr ermittelt. Dabei wurde jedoch der Tarif aus dem Jahr 2021 berücksichtigt. Eine Fortschreibung der Modellrechnung durch das Stadtplanungsamt ergab für den Tarif 2022 einen Ausgleichsbedarf von insgesamt 291.000 € pro Jahr. Hiervon entfallen auf die Stadt Aschaffenburg etwa 23.000 € pro Jahr.
Nach etwa 6-10 Monaten nach Einführung des neuen Tickets soll durch eine Fahrgastbefragung der tatsächliche Ausgleichsbedarf genauer ermittelt werden.

Der Beschluss kann als teilweise klimarelevant eingestuft werden, da der große Erfolg aus dem Jahr 2019 gezeigt hat, dass nicht nur ein Tarifwechsel durch ÖPNV-Bestandkunden erfolgt ist, denn dies hätte kein positives Ergebnis erbracht, sondern dass insbesondere Neukunden durch das Ticket gewonnen werden konnten. Nach Einschätzung des Stadtplanungsamts wurden durch die Neukunden einerseits Kfz-Fahrten durch ÖPNV-Fahrten substituiert und andererseits auch zusätzliche Wege mit dem ÖPNV zurückgelegt. Die vorgesehene Fahrgastbefragung wird hierüber genauere Aufschlüsse zeigen. In jedem Fall bleibt jetzt schon festzustellen, dass das AufAchse-Ticket sehr erfolgreiche Werbung für den ÖPNV in der Freizeitnutzung ist.

.Beschluss:

I. Der neuen Tarifoption, das AufAchse-Ticket ab 01.04.2022 auch an Werktagen ab 9:00 Uhr zu erwerben, wird zugestimmt.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/3/7/22. Flachstraße - Haltverbot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 7PVS/3/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Linie 15 der Stadtwerke fährt auf ihrem stadtauswärts gerichteten Linienweg von der Würzburger Straße nach links in die Flachstraße hinein.

Die Stadtwerke haben im Rahmen des Arbeitskreis Verkehr vorgetragen, dass es im vorderen Bereich der Flachstraße häufig zu Behinderung des Linienbetriebs sowie Rückstaus bis auf die Würzburger Straße kommt. Als Gründe hierfür sind zu nennen:

-        In der Flachstraße vor der LSA wartende, oft doppelt aufgestellte Fahrzeugreihen und
-        gleichzeitig parkende Fahrzeuge im eingeschränkten Haltverbot und auch im legalen Bereich.

Die Bestandssituation ist in Anlage 1 dargestellt. Ein im anfangs angeordneten eingeschränktem Haltverbot parkendes Fahrzeug reicht bereits aus, dass Fahrzeuge nicht mehr daran vorbeifahren können. Bei mehreren in die Flachstraße abbiegenden Fahrzeugen, was zu Vorlesungsbeginn und nachmittags häufiger auftritt, ist es auch schon zu Rückstaus gekommen, die sich bis auf die Würzburger Straße gebildet haben.

Im Anschluss an das eingeschränkte Haltverbot verjüngt sich die Straßenbreite – hier darf ohne Beschränkung am Fahrbahnrand geparkt werden. Auch hier kann der Bus bei entsprechendem Zulauf in Richtung LSA Würzburger Straße die Engstelle nicht passieren und durch den Versatz ist es dem Gegenverkehr auch nicht immer möglich, die Situation des wartenden Busses rechtzeitig einzuschätzen, um ihm ggf. den Vorrang zu lassen.

Auf Höhe der Hausnummer 12 folgt dann ein Haltverbot mit Zusatz "Feuerwehrzufahrt" und anschließend die Haltestelle Campus.

Als Maßnahme wird eine von der Würzburger Straße aus bis zur Haltestelle Campus durchgängige Anordnung eines Haltverbots vorgeschlagen (s. Anlage 2). Hierdurch entfallen sechs Parkstände, die je nach Uhrzeit i. d R. von Studierenden und Bewohnern genutzt werden. Im Rahmen der Einführung des Bewohnerparkens bis Mitte des Jahres werden in der Flachstraße reine Bewohnerparkstände entstehen, die den jetzigen Verlust kompensieren.

Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
Anlage 1: Bestandsplan Flachstraße
Anlage 2: Planung Flachstraße

.Beschluss:

I. Der Anordnung eines Haltverbots in der Flachstraße, zwischen Würzburger Straße und der Flachstraße 12, wird zugestimmt.
Die Verwaltung sagt zu, eine mögliche zeitliche Ausnahme für Lieferverkehr zu prüfen

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / PVS/3/8/22. Schlossufer - Bericht Bürgerbeteiligung - Möglichkeiten des Baumerhaltes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 8PVS/3/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorgehensweise

Das Stadtplanungsamt hat vom 23.10. – 23.-12.2021 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung bestand aus verschiedenen Komponenten:
  • Online-Bürgerbeteiligung mit dem Programm INKA
  • Auftaktveranstaltung am 23.10. mittels eines Informationstags am Schlossufer-Container
  • Verteilung vom 2. Schlossufer-Journal mit eingelegter Postkarte, die kostenfrei an das Stadtplanungsamt zurückgeschickt werden konnte
  • Beteiligung von Interessengruppen in separaten Gesprächen, hier: Behindertenbeauftragte der Stadt Aschaffenburg, Mobilitätstrainerin für Blinde und Sehbehinderte, Jugendparlament, LBV Bayern
Zusätzlich konnten Likes und Dislikes auf der Internetplattform abgegeben werden, mit denen Zustimmung oder Ablehnung zu den Beiträgen ausgedrückt werden konnten.
Alle Beiträge wurden gesammelt, unter verschiedenen Themengruppen einsortiert und gewertet. Diese Auswertung wurde dem Team der Planer und Planerinnen vorgestellt und daraus ergaben sich weitere, kleinere Fachgruppengespräche, die zum Ziel hatten, die von den Bürgerinnen und Bürgern gemachten umsetzbaren Vorschläge in die Planung mit einzubeziehen.


Ergebnisse

Beim Stadtplanungsamt gingen im Beteiligungszeitraum 92 Postkarten zum Schlossufer Projekt ein, (eine davon leider mit volksverhetzendem Inhalt) und es wurden 72 digitale Anregungen abgegeben, die zum Teil mehrere Vorschläge beinhalteten. Vorschläge und Anregungen kamen auch aus den Reihen der befragten Interessensgruppen (Umweltschutzverbände, Behindertenbeauftragte).
Die Vorschläge verteilten sich auf die Themen Gastronomie, Sitzgelegenheiten, Freizeitmöglichkeiten, Grünplanung, Spielgeräte, Beleuchtung und Sonstige. Viele Vorschläge waren bereits nach dem Aktionstag vom 23. Oktober 2021 in die Planung übernommen worden, einige weitere wurden im weiteren Verlauf der Besprechung der Fachplaner und Fachplanerinnen in den weiteren Entwurf einbezogen. 
Als Hauptpunkte wurden Wünsche zu 
  • einer ganzjährigen, mit gesundem Essen ausgestatteten Gastronomie,  
  • mehr und vielfältigen, beschatteten und unbeschatteten Sitz- und vor allem Liegemöglichkeiten,
  • Bade- und Bewegungsmöglichkeiten im und am Main,
  • großen Spiel- und Klettergeräten,
  • naturnaher, ansprechender Begrünung und Rückzugsräumen für Kleintiere,
  • weiteren Toilettenanlagen,
  • der Einbindung von Elektromobilität in die Planung,
  • aber auch zum Freihalten der Suicardusstraße von Stellplätzen und die Trennung von Rad- und Fußverkehr am Ufer
geäußert.

Die Stadt Aschaffenburg ist mit dem Ziel in das Förderprogramm „Nationale Projektes des Städtebaus“ eingetreten, den 2018 verabschiedeten Masterplan zu realisieren. Der Masterplan wiederum ist das Ergebnis eines jahrelangen Abstimmungsprozesses von Bürgerinnen und Bürgern, Stadtrat und Verwaltung. Der Masterplan ist Grundlage für den Förderantrag.
Anregungen, die den Grundzügen des Masterplans nicht entsprechen, wie beispielsweise der Verzicht von Stellplätzen entlang der Suicardusstraße können deshalb nicht in die Planung übernommen werden. Andere Wünsche, wie z.B. große Klettergerüste sind auf Grund des Hochwasserschutzes nicht realisierbar. Zudem soll der Bereich am Schlossufer nicht durch diese Elemente stark vorgeprägt und in der Nutzungsvielfalt eingeschränkt werden. Wichtig ist hingegen, dass die Wiesenflächen für eine Vielzahl von individuellen Nutzungen erhalten bleiben. Das Schlossufer soll ein Ufer für alle sein und bleiben. 


Möglichkeiten des Baumerhaltes

Die übrigen Hauptpunkte wurden übernommen und konnten in der aktualisierten Planung eingefügt werden. In der Anlage ist eine ausführliche Auflistung aller Anregungen und Wünsche und deren Wertung durch das Team der Planerinnen und Planer beigefügt.
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Plenums am 08.11.2021 gebeten zu überprüfen, ob durch geringfügige Anpassungen der Vorentwurfsplanung weitere Bäume und Gehölzstrukturen erhalten bleiben können. Zur Beurteilung des Wurzelverlaufs wurden vor Ort Suchschlitze angelegt.

Als Ergebnis schlägt die Verwaltung vor:
  • Erhalt von zwei Linden an der Suicardusstraße
Stammdurchmesser jeweils 60 cm, Vitalitätsstufe 1 und 2
Änderung gegenüber der Vorentwurfsplanung:
Einengung der Fahrbahn auf ca. 4,15 m
Wegfall von 5 Stellplätzen
Veränderte Bauweise bei den angrenzenden Stellplätzen, um die Wurzeln zu schützen (Einbau von Vlies, Schotter und Wurzelbrücken für die Einfassungen)

  • Erhalt von zwei Bäumen am Panoramaweg auf Höhe des Biergartens
Esche, mehrstämmig 3 x 25 cm Vitalitätsstufe 4
Der Baum kann aktuell erhalten bleiben, solange die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Bergahorn Stammdurchmesser 25 cm Vitalität 1
Änderung gegenüber der Vorentwurfsplanung:
Verlegung des Panoramaweges
Verzicht auf die Aufstellung von Containern für den Biergarten in einer Mauernische, stattdessen Erhalt der begrünten Böschung.

Die direkt an der Uferlinie stehenden Gehölze werden weitgehend erhalten. Dies gilt auch für Solitärgehölze oberhalb der Kranichmauer wie z. B. Eibe und Felsenbirne. Der Abschnitt ist teilweise stark mit Brombeeren verwachsen, ein Pflegeschnitt ist notwendig.
Pflanzen, die unmittelbar auf der Mauerkrone stehen, müssen gerodet werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht zur Bürgerbeteiligung zum   Schlossufer zur Kenntnis (Anlage 5).

  1. Es wird einen Termin geben, um die Situation vor Ort zu besprechen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PVS/3/9/22. Sanierung Mainradweg im Förderprogramm Radnetz Deutschland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 9PVS/3/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand
Im Planungs- und Verkehrssenat vom 21.04.2021 wurde der Sanierungsbedarf am Mainradweg vorgestellt. Es wurde einstimmig beschlossen, einen Förderantrag zur Sanierung im Rahmen des Ausbaus vom Radnetz Deutschland zu stellen. Als Zielstandard wurde hierfür eine Breite von mindestens 3,5 m sowie eine glatte asphaltierte Oberfläche festgelegt.
Im Förderantrag wurde der interkommunale Zusammenhang mit den Anschlüssen nach Großostheim und Niedernberg sowie Mainaschaff und Kleinostheim und deren hohe Bedeutung im Alltagsradverkehr betont. Der Förderantrag wurde fristgerecht am 29.07.2021 in der Erwartung gestellt, dass voraussichtlich eine Reduzierung der Maßnahme oder eine Ablehnung erfolgen wird, da das deutschlandweite Programm mit lediglich mit einem Volumen von 45 Millionen ausgestattet ist.
Am 21.12.2021 wurde die Verwaltung allerdings per Email (Anlage 1) vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) darüber informiert, dass unser Vorhaben im Rahmen des Programms ausgewählt wurde. Auch die Gemeinde Mainaschaff hat eine gleichlautende Mitteilung erhalten.

Weitere Vorgehensweise
Nach der Fördervorgabe im standardisierten Zeit- und Finanzierungsplan (Anlage 2) müssen die baulichen Maßnahmen bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Dies ist hinsichtlich der erforderlichen und sehr umfangreichen Untersuchungen und Planungen aus dem Natur-, Umwelt- und Gewässerschutz eine ehrgeizige Vorgabe.
Nach übereinstimmender Auffassung der Verwaltungen und der beteiligten Planer aus Mainaschaff kann diese Zeitvorgabe für die bauliche Sanierung und Verbreiterung des Weges erfüllt werden. Bei der Umfahrung des Pompejanumsfelsen ist allerdings die Abstimmung hinsichtlich der grundsätzlichen Notwendigkeit unter Einbeziehung der verschiedenen Interessensgruppen noch nicht abgeschlossen. Auch zeitlich könnte die planungs- und bautechnisch sehr anspruchsvolle Umfahrung nicht innerhalb der Frist gewährleistet werden. Die Verwaltung hat deshalb den Zeit- und Finanzierungsplan entsprechend aktualisiert und empfiehlt, dieses Teilprojekt aus dem Förderprogramm zurückzuziehen.
Der formale Förderbescheid steht noch aus und wird voraussichtlich erst gegen Ende des zweiten Quartal 2022 erteilt werden, wenn seitens des Bundes die „haushalterischen Voraussetzungen“ vorliegen. Dies kann aus zeitlichen Gründen nicht abgewartet werden, wenn die baulichen Maßnahmen Ende 2023 abgeschlossen sein müssen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, um die erforderlichen Voruntersuchungen und insbesondere die erforderlichen Umweltplanungen auszuschreiben und beauftragen zu können.
Den kalkulierten Baukosten von insgesamt 2,4 Mio. EUR liegt ein überschlägiger Ansatz von 120 EUR je Quadratmeter des neuen Geh- und Radweges zu Grunde. Hier wurde für den Förderantrag bewusst ein sehr großzügiger Ansatz gewählt, denn es werden vor allem durch die Lage im Überschwemmungsgebiet und durch die zu erwartenden Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bereich des Natur-, Umwelt- und Gewässerschutzes Mehrkosten entstehen, die im Voraus schwer zu kalkulieren sind. Die eigentliche Baumaßnahme am Weg ist bautechnisch vergleichsweise einfach und es sind nach Einschätzung des Tiefbauamtes keine größeren Schwierigkeiten zu erwarten.

Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, sich der Herausforderung gemeinsam und in Absprache mit der Gemeinde Mainaschaff zu stellen. Dies ist in Anbetracht der äußerst hohen Bedeutung des Mainradweges im Alltags- und Freizeitverkehr angemessen. Es besteht die große und auf absehbare Zeit vielleicht einmalige Chance, eine sehr hohe Förderquote von 75 % und damit ca. 1,8 Mio. Zuwendung zu erhalten. Hierfür ist im kommenden Jahr 2023 die Finanzierung sicherzustellen, wobei der städtische Eigenanteil in Höhe von 600.000 EUR von der Haushaltstelle Radverkehr abgedeckt werden kann.

Angaben zur Klimawirkung
Die Radverkehrsförderung und der Ausbau der Geh- und Radwege zur Förderung des Radverkehrsanteils am Verkehrsgeschehen hat grundsätzlich eine hohe Klimawirkung. Über den Mainradweg werden auf direktem und sehr attraktivem Wege, kreuzungsfrei und verkehrssicher die Nachbarkommunen Niedernberg, Großostheim, Mainaschaff und Kleinostheim angebunden. Dies sind knapp 40.000 Einwohner in weniger als 10 km Entfernung zur Stadt Aschaffenburg. Mit weniger als 30 Minuten Fahrzeit ist dies mit dem Fahrrad oder E-Bike eine sehr attraktive Alternative zur Kfz-Nutzung. Über Jahrzehnte gesehen haben die Radfahrenden am Mainradweg im Alltagsradverkehr deshalb ein sehr enormes Einsparpotenzial an klimawirksamen Gasen und der Ausbau des Mainradweges ist dementsprechend als sehr klimarelevant einzuschätzen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Förderantrag zur Sanierung des Mainradweges im Radnetz Deutschland zur Kenntnis (Anlage 6).
  2. Der Stadtrat beschließt, die Umfahrung des Pompejanumsfelsen als Bestandteil des Förderprogrammes zurückzuziehen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der baulichen Umsetzung im Haushaltsplan für 2023 zu berücksichtigen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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10. / PVS/3/10/22. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 13.06.2021 wegen "Umbenennung der Suicardusstraße in Berta-von-Suttner-Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 10PVS/3/10/22

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 13.06.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 06.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / PVS/3/11/22. Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2021 wegen "Anbringung eines Verkehrsspiegels Kreuzung Linkstraße-Nordring" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 11PVS/3/11/22

.Beschluss:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.2022 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / PVS/3/12/22. Behandlung des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.01.2022 wegen "Ergänzung der Komfortstreifen zwischen Betgasse und Sandgasse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 12PVS/3/12/22

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.01.2022 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.2022 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 9).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2022 12:19 Uhr