Datum: 27.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Bildungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1BS/1/1/22 Krieg in der Ukraine Bericht über die Integration von Kindern und Jugendlichen in den Schulbereich und Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe
2BS/1/2/22 Bericht über die Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den Berufsschulen in Aschaffenburg und zur Koordinierungsstelle - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.02.2022
3BS/1/3/22 Gründung einer Jugendberufsagentur und Abschluss der Kooperationsvereinbarung "Jugendberufsagentur für die Stadt Aschaffenburg"
4BS/1/4/22 Ausbau und Aufstockung der Jugendsozialarbeit an Schulen Aufstockung von JaS an der Brentano-Grund- und Mittelschule und Einrichtung einer Teilzeitstelle an der Pestalozzigrundschule

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1. / BS/1/1/22. Krieg in der Ukraine Bericht über die Integration von Kindern und Jugendlichen in den Schulbereich und Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsame Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses 27.04.2022 ö Beschließend 1BS/1/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Krieg in der Ukraine – Bericht über die Integration von Kindern und Jugendlichen in den Schulbereich und Aufgaben für die Kinder und Jugendhilfe

Zahlen geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine (Stand 11.4.2022)


 Stand 11.4.2022
 
Flüchtlinge gesamt
702
davon vollj. Männer
105
davon vollj. Frauen
342
 Davon Kinder u. Jugendliche
255
 
 
Kinder bis 3 Jahre
28
Kinder 4 - 6 Jahre
47
Kinder 7 - 10 Jahre
64
Kinder  11 - 15 Jahre
82
Kinder 16 - 17 Jahre
34
Junge Erwachsene
40
Kinder und Jugendliche bis 21 gesamt
295


Gäste Erbighalle
161
Kinder u. Jugendliche in der Erbig-Halle
84
Kinder und Jugendliche in der Erbig-Halle, ohne Eltern aber mit Verwandten
9
 Kinder in Willkommensgruppen in Schulen
 98

Die Informationen spiegeln den Stand 11.4.2022 wider. Sowohl Zahlen als auch Handlungsanweisungen und Entwicklungen sind dynamisch. In der Sitzung werden die Informationen gegebenenfalls aktualisiert.

Der Allgemeine Soziale Dienst ist regelmäßig in der Erbig-Halle präsent, um vor Ort Hilfebedarfe aufzunehmen. Bei Bedarf wird der Koordinierende Kinderschutz hinzugezogen.
Inobhutnahmen unbegleiteter minderjährige Ausländer fanden bisher nicht statt.


Kinderbetreuung 

In der Erbig-Halle werden Aktivitäten für Kinder und Jugendliche durch den Verein „One Day“ organisiert. Sobald die Unterkunft im ehemaligen Impressgebäude eröffnet ist, wird auch dort durch Ehrenamtliche die Organisation von Angeboten übernommen.

Für Familien mit kleinen Kindern, die dezentral untergebracht sind, gibt es z. B. folgende Angebote:

- MIZ: Sprachcafé mit Kinderbetreuung:  eine Stunde lang erste Schritte in der deutschen Sprache, die zweite Stunde ist für den gegenseitigen Austausch und Netzwerken 
- Spiel & Spaß für ukrainische Mamas mit Kindern mit den Stadtteilmüttern im Bewohnertreff B4
- JUKUZ: „Begegnungskaffee – Miteinander“. "Wir für Aschaffenburg" bietet Treffen zum Kennenlernen 
- FSP Hefner Alteneck: Weltencafe - Internationales Frauencafe: Gemeinsames Frühstück und Üben der deutschen Sprache.

Am Samstag, den 9. April bot das JUKUZ ein Kennenlernen mit buntem Angebot für Familien mit Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine. Offene Werkstätten, Kletterturm, Zirkustreff, Spielangebote und Möglichkeiten zum Austausch waren einige der Aktivitäten. Viele ukrainische Gäste kamen und nutzten die Angebote 



Eindruck aus der Töpferwerkstatt im JUKUZ am 9. April

Hier finden sich die aktuellen Angebote für Familien:
https://www.taskcards.de/#/board/69f64609-3340-418c-ba55-2acfc463d858/view





Für ältere Kinder und Jugendliche gibt es Freizeit-Angebote z. B. 
- Katakombe und in den Jugendtreffs in allen Stadtteilen: offene Treffs
- Hockstraße: offener Fitnesstreff 

Alle Angebote richten sich explizit auch an ukrainische Jugendliche

Hier finden sich die aktuellen Angebote für Jugendliche:
https://www.taskcards.de/#/board/8dbea906-9e26-4797-bd53-4c93ef02cf8c/view



(https://www.jukuz.de/)

Sollte sich der Bedarf erweitern, werden weitere solcher Angebote geschaffen werden. Alle Angebote in der Stadt sind immer auf der Homepage des Jukuz aktuell vermerkt

Aufnahme von Kindern aus der Ukraine in der Kindertagesbetreuung

Ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nach § 24 SGB VIII besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und entsteht mit der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in Bayern. Maßgeblich dafür ist im Rahmen des § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I eine Prognose, ob sich das Kind voraussichtlich längerfristig im Freistaat aufhalten wird.
Die Frage, ab wann ein gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern begründet wird und somit der Rechtsanspruch entsteht, hängt von der konkreten Fallgestaltung ab. Es besteht jedoch eine grundsätzliche Anmeldefrist nach Art. 45a AGSG von drei Monaten vor der geplanten Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes.
Die vorhandenen Strukturen sind aufgrund des Fachkräftemangels bereits stark belastet, somit ist die Aufnahmefähigkeit von Kindertageseinrichtungen begrenzt

Zu unterscheiden sind:
Betriebserlaubnisfreie Angebote 
Kinderbetreuung ist erlaubnisfrei, wenn sie nicht auf Dauer angelegt ist. Dies ist der Fall, wenn diese auf einen kürzeren Zeitraum als drei Monate angelegt ist.
Ebenso ist eine Betriebserlaubnis bei Eltern-Kind-Angeboten entbehrlich.
Betriebserlaubnisfrei sind ferner Betreuungsformen, die weniger als zehn Stunden pro Woche geöffnet haben oder die vom einzelnen Kind für die Dauer von nicht mehr als fünf Stunden pro Woche besucht werden

Betriebserlaubnispflichtige Angebote (ohne BayKiBiG-Förderung)
Die bestehenden Vorgaben insbesondere zum Brandschutz sowie zum Kindeswohl (§ 8a SGB VIII) bleiben unberührt.
Vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Lage sind bei Brückenangeboten, die die Kinder planmäßig nur befristet besuchen sollen, bis ein Platz in einem Regelangebot bereitsteht, besonders pragmatische Regelungen bei der Qualifikation des pädagogischen Personals akzeptabel.
Keine staatliche Förderung.


BayKiBiG-Einrichtungen 

Für eine Förderung nach dem BayKiBiG müssen alle Anforderungen des BayKiBig eingehalten werden (Anstellungsschlüssel, Raumvorgaben, pädagogische Konzeption)

Die Schaffung von Übergangslösungen von Kitagruppen ist in Vorbereitung. 

Schulische Situation 

Für die schulische Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine sind aktuell drei Wege durch das Kultusministerium vorgesehen:
-  Pädagogische Willkommensgruppen“ für die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine.
- Aufnahme in besondere Klassen oder Unterrichtsgruppen (z. B. Deutschklassen) in Abhängigkeit von den Kapazitätsgrenzen dieser Angebote.
- Aufnahme in eine Regelklasse bzw. den regulären Unterricht, ggf. als Gastschüler (Voraussetzung: sichere Beherrschung der deutschen Sprache, Aufnahmeverfahren der jeweiligen Schulart).
Der Bedarf und die Anmeldung werden zentral bei der Verwaltung koordiniert

Handlungsfelder für die Kinder- und Jugendhilfe

Grundsätzlich kristallisieren sich im Wesentlichen drei unterschiedliche Fallkonstellationen heraus: 
- Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA), 
- Minderjährige in Begleitung von Erwachsenen 
- Minderjährige aus evakuierten Waisenhäusern/Kinderheimen oder vergleichbaren Einrichtungen, die in Begleitung von Betreuungspersonen eingereist sind.

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Für ausländische Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die ohne Begleitung einer personensorge- oder erziehungsberechtigten Person nach Deutschland einreisen, besteht in der Jugendhilfepraxis bereits ein etabliertes und gesetzlich geregeltes, bundesweites Aufnahme- und Verteilsystem.
Ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) ist bei seiner Einreise nach Deutschland nach § 42a SGB VIII durch das örtlich zuständige Jugendamt vorläufig in Obhut zu nehmen. 
Während der vorläufigen Inobhutnahme prüft das zuständige Jugendamt sodann die Verteilfähigkeit des Kindes oder des Jugendlichen und entscheidet über die Anmeldung zur Verteilung oder den Ausschluss der Verteilung.

Minderjährige in Begleitung von Erwachsenen
Soweit Minderjährige von einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden, sind sie nicht unbegleitet und auch nicht vorläufig in Obhut zu nehmen.
Diese Kinder werden nicht in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe untergebracht, sondern im Rahmen der allgemeinen Strukturen bei einem Unterbringungsbedarf gemeinsam mit den sie begleitenden Erwachsenen in einer Asylunterkunft. 
In Zweifelsfällen ist das Jugendamt einzubeziehen und auf die Sicherstellung des Kindeswohls zu achten. Eine Trennung von etwaigen „Gruppen“ / „Fluchtgemeinschaften“ soll vermieden werden. 
Kommt das zuständige Jugendamt zu dem Ergebnis, dass die Kinder und Jugendlichen mangels Vorhandenseins einer entsprechenden Erziehungsberechtigung unbegleitet sind, werden sie wie UMA behandelt und durch das zuständige Jugendamt vorläufig in Obhut genommen. Geprüft wird dabei, ob die begleitende Person „geeignet“ ist und die Kinder oder Jugendlichen im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme daher bei der begleitenden Person verbleiben können. 

Minderjährige aus evakuierten Einrichtungen (Waisenhäuser etc.), die in Begleitung von Betreuungspersonen eingereist sind 
Der Ukraine-Krieg zwingt auch viele Heim- und Waisenkinder zur Flucht. Damit sie in Deutschland schneller eine Unterkunft finden und möglichst in Gruppen zusammenbleiben können, wurde eine bundesweite Melde- und Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Kommunen dürfen nicht in eigener Regie Kinder aus diesen Einrichtungen aufnehmen. Die Vermittlung über die Koordinierungsstelle ist verpflichtend.
Die SOS-Meldestelle, betrieben von SOS Kinderdorf e.V, informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren, über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt Ansprechpartnerinnen und -partner. 
Die zweite Säule ist die zentrale Koordinierungsstelle, eingerichtet beim Bundesverwaltungsamt. Sie registriert Aufnahmen und Kapazitäten in den Bundesländern und stellt die ausgewogene Verteilung der evakuierten Gruppen auf die Bundesländer sowie die gemeinsame Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Gruppen mit ihren Begleitpersonen sicher.
Auch diese Kinder und Jugendlichen, wenn sie in Begleitung von Betreuungspersonal der Heime nach Deutschland eingereist sind, sind nicht unbegleitet und in der Folge auch nicht vorläufig in Obhut zu nehmen. Sie werden nicht in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht, sondern im Rahmen der allgemeinen Strukturen bei einem Unterbringungsbedarf gemeinsam mit den sie begleitenden Erwachsenen in einer Asylunterkunft. Auch dabei ist auf die Sicherstellung des Kindeswohls zu achten.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Integration von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[X]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / BS/1/2/22. Bericht über die Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den Berufsschulen in Aschaffenburg und zur Koordinierungsstelle - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsame Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses 27.04.2022 ö Beschließend 2BS/1/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Zahl der Ausbildungsabbrüche zeigt kein einheitliches Bild, sondern ist von Berufsschule zu Berufsschule unterschiedlich. Die Anzahl der durch die HWK und IHK gemeldeten Vertragsauflösungen bei Ausbildungsverträgen am Bayerischen Untermain lag insgesamt für das Jahr 2020 bei 797. Die Zahlen beziehen sich auf Betriebe in den drei Gebietskörperschaften am Bayerischen Untermain und deren gemeldete Ausbildungsverträge. Die betreffenden Auszubildenden besuchen zu einem nennenswerten Anteil die Berufsschulen in Aschaffenburg. Die Zahlen differenzieren nicht danach, ob ein Ausbildungsabbruch, eine Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Unternehmen oder andere Gründe vorliegen.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken und zur Unterstützung einer Bildungsbiographie ohne Abbrüche wurde im Jahre 2012 im Rahmen des Projekts des Bildungsbüros Jugend stärken – Aktiv in der Region eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Modelprogramms „Jugend stärken – Aktiv in der Region“ (Anlage 1) zwischen der Stadt Aschaffenburg, der Agentur für Arbeit, dem Job-Center und dem staatlichen Schulamt geschlossen. 
Die Kooperation stellte den Start der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit dar, deren Ziel insbesondere die Schaffung der richtigen Voraussetzungen für die berufliche Integration von jungen Menschen war. 

Im Rahmen des seit dem 01.01.2015 laufenden Projekts des Bildungsbüros „JUSTIQ – Jugend Stärken im Quartier“ wurden 3 Projektstellen geschaffen: 
  • eine Vollzeitstelle Clearing an Berufsschulen
  • eine 80%-Teilzeit-Stelle zur Koordinierung des Projekts
  • konzeptionelle und finanzielle Veränderung der bereits seit 1999 bestehenden Jugendarbeitsberatung im Jukuz

Im Rahmen des Förderprojekts erfolgte unter anderem eine Evaluierung der projektiv geschaffenen Stellen. Dies führte zu einer Verstetigung der Jugendarbeitsberatung.
Darüber hinaus wurde sodann im Jahr 2016 zusätzlich eine weitere Kooperationsvereinbarung (Anlage 2) die Thematik Übergang Schule/Beruf betreffend geschlossen. 
Kooperationspartner der „Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Projekts Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den staatlichen Berufsschulen Aschaffenburg“ sind die Stadt Aschaffenburg, die Agentur für Arbeit, IHK, HWK und die Berufsschulen. 

Innerhalb der zweiten Förderphase des Projekts JUSTIQ wurde die Kooperation zwischen den verschiedenen Rechtskreisen bei identischer Zielgruppe und identischem zentralen Handlungsfeld mit den Akteuren der Übergangsgestaltung intensiviert und die Beteiligten verständigten sich auf die Errichtung einer Jugendberufsagentur (vgl. weiterer TOP der gemeinsamen Sitzung des Bildungssenats/Jugendhilfeausschuss vom 27.04.2022) bis zum Projektende im Juni 2022. 
Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, dass die Kooperationsvereinbarungen aus 2012 und 2016 in der Vereinbarung über die Errichtung einer Jugendberufsagentur aufgehen.

Die Evaluierung der weiteren beiden im Rahmen des Projekts geschaffenen Stellen wurde mit folgendem Ergebnis fortgesetzt: 

Mit der Errichtung einer Jugendberufsagentur werden neue Strukturen geschaffen, die besser auf die aktuellen Bedarfe der jungen Menschen abgestimmt sind. 

Bei einem Nebeneinander der Jugendberufsagentur und insbesondere des Clearings besteht die Gefahr von Doppelstrukturen, die zum Wohle der Jugendlichen vermieden werden sollen. Sinn des Zusammenwirkens ist insbesondere die Vereinfachung des komplexen Fördersystems für junge Menschen. 
Darüber hinaus hat sich im Rahmen der Evaluierung herausgestellt, dass statt des Clearings in vielen Fällen keine zeitnahe Weitervermittlung, sondern vielmehr eine Fallbearbeitung erfolgt ist, die jedoch nicht Aufgabe des Clearings ist. 
Es hat sich gezeigt, dass das notwendige Schnittstellenmanagement besser über die im Laufe des Projekts stark ausgebaute Jugendsozialarbeit an Schulen, die Jugendarbeitsberatung und in prekären Fällen über die sozialen Dienste des Jugendamts erfolgen sollte. Hier ist eine sinnvolle Vernetzung der zuständigen Stellen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes gegeben. Darüber hinaus stellt die Verortung des Clearings bei der für die jeweilige Berufsschule zuständige JaS-Fachkraft auch einen niedrigschwelligeren Ansatz dar. Die jungen Menschen können sich an diejenige Kraft innerhalb der „eigenen“ Schule wenden, die sie beispielsweise durch gemeinsame Projekte, bereits erfolgte Gespräche o. ä. bereits kennen.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Verstetigung der Clearing-Stelle als solche nicht angezeigt. 
Auch die Notwendigkeit die Koordinierungsstelle selbst zu verstetigen, wird zum Abschluss des Förderprojekts nicht gesehen. So werden die Ziele des Förderprojekts Intensivierung der Zusammenarbeit und Errichtung einer Jugendberufsagentur zum Ende des Projekts erreicht werden. Den jeweiligen Mitarbeitern, die mit der Thematik Übergang Schule/Beruf befasst sind, stehen die jeweiligen Vorgesetzten als Ansprechpartner zur Verfügung. 
Die Förderung junger Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und bei ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Eingliederung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, ist eine Kernaufgabe der Jugendsozialarbeit, § 13 SGB VIII. Das Thema Übergang Schule/ Beruf wird daher auch weiterhin durch die Jugendhilfe/Jugendamt mit Unterstützung des Bildungsbüros bearbeitet. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss/Bildungssenat nimmt den Bericht über die Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den Berufsschulen in Aschaffenburg und zur Koordinierungsstelle zur Kenntnis (Anlage 2)

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[X]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / BS/1/3/22. Gründung einer Jugendberufsagentur und Abschluss der Kooperationsvereinbarung "Jugendberufsagentur für die Stadt Aschaffenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsame Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses 27.04.2022 ö Beschließend 3BS/1/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 sind neben den Arbeitsagenturen und den Trägern der Jugendhilfe auch die Jobcenter für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zuständig. Jeder dieser Akteure verfügt über eigene Budgets und Angebote. Da Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit sowohl dem SGB II als auch dem SGB VIII unterliegen können, haben sie in der Regel mehrere Ansprechpartner in unterschiedlichen Behörden. Es kommt in der Praxis häufiger zu Brüchen im Integrationsprozess aufgrund aufwendiger und oftmals defizitärer Abstimmungsergebnisse.  

Um dieser Problematik entgegenzuwirken und zur Unterstützung einer Bildungsbiographie ohne Abbrüche hat sich die Stadt Aschaffenburg bereits im Jahr 2012 mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, dem Jobcenter Aschaffenburg und dem staatlichen Schulamt im Rahmen einer Kooperation als „Jugend stärken – aktiv in der Region“ zusammengeschlossen, um eine Bildungsbiographie ohne Brüche unterstützen zu können. 

Herausforderung ist hierbei, ist die unterschiedlichen Gesetzeslogiken und Anforderungen des SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX in eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit einmünden zu lassen und koordiniert gemeinsam vorzugehen. Des Weiteren stellt auch die rechtskreisübergreifende Vereinbarung von Prozessen und Abstimmungen über Maßnahmen eine Herausforderung dar, die notwendig ist, um Doppelbetreuungen und Betreuungslücken zu verhindern und eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung zu gewährleisten. 

Die Erfahrungen der bisherigen Zusammenarbeit haben gezeigt, dass auch die bisher nicht explizit beteiligten Berufsschulen ein wichtiger Partner im Übergang Schule – Beruf sind, so dass seitens der Verwaltung auf deren zukünftige Beteiligung hingewirkt wurde. 

Zur Verstärkung und der Weiterentwicklung der bisherigen erfolgreichen Kooperation haben sich die Beteiligten dahingehend verständigt, zukünftig im Rahmen einer Jugendberufsagentur zusammen zu arbeiten. 

Die Verwaltung schlägt den Abschluss den in der Anlage 1 vorliegenden Kooperationsvereinbarung „Jugendberufsagentur für die Stadt Aschaffenburg“ vor.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gründung einer Jugendberufsagentur für die Stadt Aschaffenburg und dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung „Jugendberufsagentur für die Stadt Aschaffenburg“ zwischen der Stadt Aschaffenburg, der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, dem Jobcenter der Stadt Aschaffenburg und dem staatlichen Schulamt zu. 

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[X]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / BS/1/4/22. Ausbau und Aufstockung der Jugendsozialarbeit an Schulen Aufstockung von JaS an der Brentano-Grund- und Mittelschule und Einrichtung einer Teilzeitstelle an der Pestalozzigrundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsame Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses 27.04.2022 ö Beschließend 4BS/1/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Schulleitungen der Brentano-Grundschule und der Brentano-Mittelschule haben jeweils Anträge auf Aufstockung der derzeitigen JaS-Stellen gestellt. Des Weiteren hat die Schulleitung der Pestalozzi-Grundschule einen Antrag auf Einrichtung einer Stelle in Teilzeit gestellt. 

In einer aktuellen Bedarfs- bzw. Sozialraumanalyse wurde festgestellt, dass die Einrichtung bzw. Aufstockung der JaS-Stellen an allen drei Schulen zu empfehlen ist.

Brentano-Grundschule und –Mittelschule: 
Die Schülerzahlen an der Brentano-Grundschule lagen im Jahr 2010 bei 270. Im Schuljahr 2020/2021 besuchten 215 Schüler*innen diese Grundschule.
Die Brentano-Mittelschule hat im gleichen Zeitraum ebenfalls einen Rückgang bei den Schülerzahlen zu verzeichnen. Von 346 vor zehn Jahren ist die Gesamtschülerzahl 2015 auf 306 gesunken. Im Schuljahr 2020/2021 lag die Schülerzahl stabil bei 305. Die Mittelschule ist nach wie vor die größte in der Stadt Aschaffenburg. Auch die Grundschule gehört zusammen mit der Hefner-Alteneck- und Pestalozzi-Schule zu den größten.
Aktuelle Prognosen gehen davon aus, dass die Brentano-Schule mittelfristig deutlich anwachsen wird, weil die Geburtenzahlen in Aschaffenburg – vor allem auch in der Stadtmitte – seit 2015 signifikant zugenommen haben. Für die Grundschule wird im Schulentwicklungsplan eine Zunahme auf bis zu 285 Schüler*innen erwartet; in der Mittelschule bleiben die Schülerzahlen in den kommenden fünf Jahren stabil. Die Klassenzahl der Grundschule steigert sich von 11 auf 13.
Der Migrantenanteil von Schüler und Schülerinnen liegt an der Grundschule bei 63 %, während der Durchschnitt aller Aschaffenburger Grundschulen bei 38 Prozent liegt. An der Mittelschule liegt der Migrantenanteil bei 56 %, der Durchschnitt in Aschaffenburg liegt bei 52%. Ferner treten weitere signifikante Belastungsindikatoren auf, u. a. eine überdurchschnittliche Häufung von Alleinerzieher-Haushalten, Beziehern von Transferleistungen sowie der Anzahl von Scheidungen. 
Darüber hinaus ist eine überdurchschnittliche Häufung von ambulanten und stationären Jugendhilfefällen zu verzeichnen. Die Aufstockung der JaS-Stellen soll die frühe pädagogische Unterstützung der Schülerinnen und Schülern ermöglichen und niederschwellige Zugänge zur Herkunftsfamilie gewährleisten. Damit eröffnen sich Chancen, notwendige Hilfebedarfe früh zu erkennen und durch die jeweils geeignete Unterstützung den Lern- und Lebensalltag der Kinder und Jugendlichen positiv zu beeinflussen und Fehlentwicklungen gegenzusteuern. 

Pestalozzi-Grundschule: 
Mit den 271 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/2022 ist die Pestalozzischule mittlerweile die 2. größte Grundschule im Stadtgebiet.
Zum Einzugsgebiet der Schule gehören neben dem Stadtteilzentrum von Schweinheim, einige Neubaugebiete und auch die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber.
Im Schuljahr 2019/2020 hatten laut Schulstatistik der Regierung von Unterfranken 31,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler (82 der 264 Schüler) einen Migrationshintergrund. Der Anteil der Arbeitslosen, Personen in Bedarfsgemeinschaften sowie der Kinder unter 15 im ALG-II liegt im Sprengel leicht unter dem städtischen Durchschnitt. 
Trotz der im Vergleich weniger auffälligen Sozialindikatoren, muss aber festgestellt werden, dass bei der Größe der Pestalozzi-Grundschule, dreizügig, mit 12 Klassen und 271 Schülern, eine sehr heterogene Schülerschaft mit verschiedensten Problemlagen vorhanden ist, bei der eine Vielzahl von Schülerinnen und Schüler Unterstützungsbedarf hat.
Vor allem auch die Kinder aus der Gemeinschaftsunterkunft benötigen zusätzliche Hilfen bei der Integration. So wurde zum Beispiel an der Schule schon in Kooperation mit Grenzenlos e.V. das Projekt ‚Zukunft ohne Grenzen‘ eingerichtet, um Grundschüler bei der Erledigung der Hausaufgaben zu unterstützen.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung einer Teilzeitstelle im Umfang von 50% einer Vollzeitstelle an der Pestalozzigrundschule und der Aufstockung der JaS-Stellen an den Brentanogrund- und Mittelschulen um jeweils 40% auf insgesamt 90% zu. 

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[X]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.07.2022 15:48 Uhr