Datum: 04.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/5/1/22 Unterbringung und Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine; Bericht der Verwaltung
2PL/5/2/22 Vorstellung Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK)
3PL/5/3/22 Nachbenennung eines Mitglieds des Sozialbeirates bis 2026
4PL/5/4/22 Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026
5PL/5/5/22 Personelle Änderung der GRÜNEN-Stadtratsfraktion bei Besetzung von Gremien; - Ausschüsse des Stadtrates - Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands
6PL/5/6/22 Frühjahrs-Mobilia am 15.05.2022; Erlass einer Verordnung zur Festsetzung eines Verkaufsoffenen Sonntags
7PL/5/7/22 Grünanlagensatzung - Änderung; Aufnahme der Wiese unterhalb des Weinbergs am Pompejanum zwischen Felsen und Schlotfegergrund

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1. / PL/5/1/22. Unterbringung und Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine; Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.04.2022 ö Beschließend 1PL/5/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Tagesaktueller mündlicher Bericht der Verwaltung.

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/5/2/22. Vorstellung Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.04.2022 ö Beschließend 2PL/5/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hintergrund
Auf der UN-Vollversammlung im September 2015 in New York wurden mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erstmals global gültige Nachhaltigkeitsziele - (Sustainable Development Goals, SDGs) - beschlossen. Die 17 Hauptziele der SDGs bilden für alle Staaten – erstmals in Nord und Süd – einen gemeinsamen Bezugsrahmen und sind auch in Deutschland für Bund, Länder und Kommunen handlungsleitend. Sie verzahnen die ökonomische, ökologische und soziale Dimension von Nachhaltigkeit. Im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 kommt der kommunalen Ebene eine besondere Rolle zu, denn nahezu alle der 17 globalen Entwicklungsziele stehen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den Aufgaben einer Kommune. 
In diesem Kontext erarbeitete die Stadt Aschaffenburg mit Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global in Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes anhand des neuen „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune (BNK)“ auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). 
Die Ziele des RNE sind:

  • Der BNK ist ein Transparenzstandard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Er soll Geeignet sein für alle Kommunen, egal welcher Größe, er ist Instrument zur Reflexion der eigenen kommunalen Nachhaltigkeitsleistung.
  • Er bietet die Möglichkeit einer prozessorientierten Berichterstattung.
  • Er ermöglicht Kommunen durch ein festes Set aus 18 Kriterien (qualitativ) und einer Auswahl an Leistungsindikatoren (quantitativ) voneinander zu lernen.
Die Kriterien und Handlungsfelder folgen gängigen kommunalen Strukturen und Berichtsinhalte knüpfen an Bestehendes an.

Nachhaltigkeit in Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg sieht sich in der Verantwortung, als Kommune ihre Aufgaben in
ökologischer, sozialer und ökonomischer Weise ganz im Sinne der Nachhaltigkeit wahrzunehmen und in Vielem Vorbild zu sein. Diese Verantwortung wird in der Verwaltung als Querschnittsaufgabe angesehen und hat in Aschaffenburg lange Tradition.
Der Agenda21-Beirat wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen und es wurden zahlreiche Projekte wie das Streuobstwiesenprojekt "Schlaraffenburger" oder die Fairtrade-Stadt-Initiative angeregt und umgesetzt. Im Sonderplenum: Klima und Nachhaltigkeit am 13.10.2020 wurde die Verschmelzung des Agenda21-Beirates mit der Energie- und Klimakommission beschlossen.
Am 20.1.2020 hat sich die Stadt Aschaffenburg auf Empfehlung des Agenda21-Beirates der allgemeinen Erklärung der Musterresolution des Deutschen Städtetages und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ angeschlossen. Damit bekennt sich die Stadt Aschaffenburg zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Agenda2030 und hat fünf Ziele benannt, um die sich die Stadt Aschaffenburg im Besonderen kümmern möchte. 
  • Ziel 1 keine Armut
  • Ziel 11 nachhaltige Städte und Gemeinden
  • Ziel 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
  • Ziel 15 Leben an Land
  • Ziel 16 Frieden und Gerechtigkeit
Für eine nachhaltige und ausgewogene kommunale Aufgabenerfüllung ist eine Orientierung an der Agenda2030 und den 17 Nachhaltigkeitszielen der Grundpfeiler für eine moderne und in die Zukunft gerichtete Nachhaltigkeitspolitik.

Grundlage für den BNK in Aschaffenburg

Für den Berichtsrahmen nachhaltige Kommune bringt die Stadt Aschaffenburg einiges an Erfahrung mit und kann auf ein solides Fundament aufbauen. Es wurde bereits 2005 ein eigenes Nachhaltigkeits-Indikatoren-Set entwickelt, welches 2012 und 2018 neu veröffentlicht wurde. In der aktuellen Version, Aschaffenburger Indikatoren 2018, sind die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda2030 integriert und zugeordnet. Zudem hat die Stadt Aschaffenburg bereits zweimal 2003 und 2012 die Eine-Welt-Bilanz auf Indikatoren Basis herausgebracht. 
Die nachhaltigen und zukunftsweisenden Projekte und Strukturen der Stadt Aschaffenburg wurden bereits mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2020 für mittlere Städte gewürdigt. Für die Testphase des BNK ist es sehr praktikabel, einen Bericht für eine Kommune mittlerer Größe zu erstellen. Es liegt darin hohes Potential für die Etablierung eines nachhaltigen Berichtswesens für Kommunen.


Bausteine des Berichtsrahmens
Die Handlungsfelder des Berichtsrahmens sind in einzelne Aspekte aufgegliedert. Diese Aspekte sind jeweils einem oder mehreren SDGs zugeordnet, um so eine Verknüpfung zur 
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen herzustellen. Der Berichtsrahmen setzt sich aus neun Steuerungskriterien, neun kommunalen Handlungsfeldern und einem ergänzenden Indikatoren Set zusammen. Die Kriterien und Handlungsfelder enthalten jeweils mehrere Aspekte, die klar beschreiben, welche Informationen offengelegt werden sollen.

Grundlagen zur Berichterstattung 
Im Berichtsrahmen wird in den einzelnen Aspekten klar formuliert, welche Inhalte berichtet werden sollen. Hier werden in weiten Teilen qualitative Informationen gefordert.
Berichterstattung ist keine einmalige, sondern eine regelmäßige Aufgabe, denn jeder Bericht kann nur den Status zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein Selbstzweck, sondern vielmehr ein Baustein, der Teil eines größeren politischen Prozesses ist. 

Entwicklungsprozess in Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg wurde als Pilotkommune zur Erstellung des Berichtsrahmens nachhaltige Kommune von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) und dem Rat für nachhaltige Entwicklung ausgewählt. Der Stadtrat stimmte der Teilnahme am 03.03.2021 zu. Kurz danach begann die Ausschreibung für ein begleitendes Dienstleistungsbüro, für das die Bürogemeinschaft Julia Pfinder/Corsus corporate sustainability GmbH von Seiten der SKEW und RNE den Zuschlag bekam.
Als erster Schritt wurde ein Kernteam innerhalb der Stadtverwaltung gebildet. Die Koordination und Kommunikation mit der Bürogemeinschaft Pfinder/Corsus wurde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz übernommen.
Es fanden drei Workshops statt mit Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, mit Mitgliedern des Stadtrates sowie der Zivilgesellschaft.

Qualitative und quantitative Bestandsaufnahme

Als erster Schritt wurde ein Bestandsaufname gestartet, in der die vorhandenen Konzepte, Leitbilder, Beschlusse gesammelt und den Handlungs- und Steuerungsfeldern zu geordnet wurden.
Die Stadt Aschaffenburg hat bislang keine gesamtstädtische Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, sondern richtet ihre kommunalen Handlungsfelder an Nachhaltigkeitsprinzipien aus.  
Im Anschluss an die Datenanalyse wurden die Aspekte und Indikatoren bearbeitet und es fanden die Workshops statt. Es wurden auch kleinere Arbeitsgruppen gebildet.

BNK Aschaffenburg

Das Endgültige Ergebnis liegt nun mit dem Berichtsrahmen nachhaltige Kommune vor.
Aschaffenburg richtet sich nachhaltig aus, besondere Schwerpunkte lagen in den letzten Jahren in der integrierten Verkehrsentwicklungsplanung, einer sicheren und sozial verantwortlichen Wohnraumversorgung, der nachhaltigen Mobilitätsentwicklung und des Klima-, Energie-, Umwelt- und Ressourcenschutzes. Insbesondere der Klimaschutz und die nachhaltige Versorgung mit Energie hat einen hohen Stellenwert. Die Stadt verfügt über ein internes Contracting zum Klimaschutz und ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept, in dem ambitionierte Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen festgelegt sind. Die Stadt hat zudem mit der Klimaanpassungsstrategie umfassende Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt. Insbesondere Freiflächen mit regionaler Bedeutung für Erholung, Hochwasserschutz und Luftaustausch sollen gestärkt werden. Das Leitbild „Grünes Rad“, die naturnahe Bewirtschaftung des Stadtwaldes oder der Streuobstaktionsplan adressieren Biodiversität und Ressourcenschutz. 

Neben der Kernverwaltung spielen auch Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen sowie die Zivilgesellschaft eine große Rolle für die Aktivitäten einer Stadt im Bereich der Nachhaltigkeit. An vielen Stellen stellt die Struktur des BNK daher konkrete Bezüge zum Handeln dieser Akteure her.
Das Ziel war, eine Entscheidungshilfe in Nachhaltigkeits- und Zukunftsfragen für Politik und Verwaltung zu schaffen, damit eine übersichtliche Informationsgrundlage vorliegt für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele in der Stadt Aschaffenburg. In den verschiedenen Workshops hatten sich Mitarbeitende der Stadtverwaltung, Mitglieder des Stadtrats und Agenda21-Beirats sowie der Stadtgesellschaft im Prozess eingebracht. 
Der BNK zeigt, dass in Aschaffenburg das Engagement in sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Belangen sehr groß ist. Die Praxisbeispiele legen auch die innovativen Potentiale dar, die über die Kernaufgaben der städtischen Verwaltung hinausgehen.



Pilotprojekt BNK

Seit März 2021 wird der BNK in Kooperation mit der SKEW systematisch in 20 Kommunen in verschiedenen Bundesländern erprobt. Die Erfahrungen aus der Pilotphase sollen in die inhaltliche und methodische Weiterentwicklung des Berichtsrahmens einfließen. Ein Feedbackgespräch sowie Erfahrungsaustausch an dem die Stadt Aschaffenburg ihren BNK Prozess vorgestellte hatte bereits stattgefunden.
Der BNK ist ein Transparenzstandard, nach dem Kommunen freiwillig berichten können. Er setzt sich aus neun Steuerungskriterien, neun kommunalen Handlungsfeldern und einem ergänzenden quantitativen Set aus quantitativen Indikatoren zusammen. Da die Stadt Aschaffenburg dies als Pilotkommune erprobte ging es auch immer um die Hinterfragung der Struktur und Aussage Fähigkeit der gewählten Indikatoren. 
So war die Einteilung der Steuerungs- und Handlungsfelder in Aspekte eine Maßnahme die während des Prozess erfolgte, dadurch konnte die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit verbessert werden.
Auch die Festsetzung der vorgegebenen Indikatoren war nicht immer nachvollziehbar. So ist beispielsweise im Handlungsfeld 10 Klimaschutz und Energie der Indikator Windkraft obligatorisch.
Die Stadt Aschaffenburg verfügt nicht über ausreichend windhöffige Freiflächen, um im Stadtgebiet Windkraftanlagen zu bauen. Allerdings besteht die Möglichkeit eigene Indikatoren hinzuzufügen. Daher wurden seitens der Stadt Aschaffenburg die Indikatoren Regenerative Energieerzeugung sowie Verbräuche Ladesäulen für Elektromobilität selbst gewählt.

Die nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten Aschaffenburgs greifen mit ihren Beteiligungsgesellschaften – Stadtbau, Stadtwerke und Kongress- und Touristikbetriebe – ineinander. Die Verfolgung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitsziele der Stadt ist nur im Zusammenspiel mit ihren Eigenbetrieben möglich. Es besteht Konsens, die Eigenbetriebe als Trägerinnen der Daseinsvorsorge auch weiterhin in städtischer Hand zu halten. Damit wird anerkannt, dass sie eine wichtige Grundlage für ein nachhaltiges Handeln der Stadt darstellen, ein hohes Vertrauen und Ansehen bei den Bürgerinnen und Bürgern genießen und im Vordergrund ihrer Leistungen das Gemeinwohl steht.

Mit dem vorliegenden Bericht verfügt die Stadt Aschaffenburg über ein Instrument um ihre ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeitsaktivitäten noch stärker in der Öffentlichkeit darzustellen. Der BNK bietet die Möglichkeit Transparenz und Sichtbarkeit für das nachhaltige Gesamtbild der Stadt zu schaffen. Insbesondere, um die Stadtgesellschaft zu ermutigen, gemeinsam mit Politik und Verwaltung an einer nachhaltigen und gerechten Welt mitzuwirken.
Die Verwaltung sollte zusammen mit Bürgerschaft und Unternehmen hierbei als Vorreiter und Vorbild fungieren und weiterhin kontinuierlich Ideen und nachhaltige Konzepte in die Umsetzung bringen. 

Angaben zur Klimawirkung
Für die Erarbeitung und Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts besteht zunächst keine Klimarelevanz. Die daraus folgenden Maßnahmen können aber durchaus zu einer Verminderung von Treibhausgasen führen.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg wurde als Pilotkommune zur Erstellung des Berichtsrahmens nachhaltige Kommune von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) und dem Rat für nachhaltige Entwicklung ausgewählt. Die Stadt Aschaffenburg erarbeitete einen Nachhaltigkeitsbericht, der an den kommunalen Strukturen ausgerichtet ist. Der Bericht ist in Handlungsfelder mit Indikatoren und Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Agenda2030 strukturiert. Der Bericht (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PL/5/3/22. Nachbenennung eines Mitglieds des Sozialbeirates bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.04.2022 ö Beschließend 3PL/5/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Sozialbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (als Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Sozialbeiratssatzung vom Stadtrat in den Sozialbeirat berufen.

Die Vertretung vom Bayer. Roten Kreuz hatte bisher Herr xxx als Kreisgeschäftsführer inne. Als Vertreter des Bayer. Roten Kreuzes wurde ab 01.04.2022 Herr xxx als neuer Kreisgeschäftsführer vorgeschlagen. 

.Beschluss:

I. Ab dem 01.04.2022 wird Herr xxx als Vertreter des Bayerischen Roten Kreuzes Aschaffenburg in den Sozialbeirat der Stadt Aschaffenburg berufen. Der bisherige Vertreter Herr xxx scheidet aus dem Gremium aus.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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4. / PL/5/4/22. Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.04.2022 ö Beschließend 4PL/5/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben die Vertreter/in und Stellvertreter/in vorgeschlagen für die Zeit bis 31.05.2026, diese wurden nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung berufen.

Die Vertretung des Bayer. Roten Kreuzes hatte bislang der Kreisgeschäftsführer, Herr xxx, wahrgenommen. Ab 01.04.2022 ist Herr xxxx neuer Kreisgeschäftsführer des Bayer. Roten Kreuzes und wurde als Vertreter vorgeschlagen.

Die Vertretung der Arbeiterwohlfahrt hatte bisher Frau xxx inne. Diese scheidet jedoch aus dem Seniorenbeirat aus. Als Vertreterin der Arbeiterwohlfahrt wurde Frau xxx vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. 
Ab 01.04.2022 wird 
  • Herr xxx als Vertreter des Bayerischen Roten Kreuzes 
  • Frau xxx als Vertreterin der Arbeiterwohlfahrt
in den Seniorenbeirat der Stadt Aschaffenburg berufen. Der bisherige Vertreter für das Bayerischen Rote Kreuz Herr xxx und die Vertreterin für die Arbeiterwohlfahrt Frau xxx scheiden aus diesem Gremium aus.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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5. / PL/5/5/22. Personelle Änderung der GRÜNEN-Stadtratsfraktion bei Besetzung von Gremien; - Ausschüsse des Stadtrates - Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.04.2022 ö Beschließend 5PL/5/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 03.04.2022 beantragte die GRÜNEN-Stadtratsfraktion die umseitig aufgeführten Änderungen.

Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der GRÜNEN-Stadtratsfraktion als Mitglied bzw. als stellvertretende Mitglieder in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg erfolgt gem. Art. 31, 32, 88 Abs. 2 und Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) 
i. V. m. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg.

Rechtsgrundlage für die Bestellung der Mitglieder in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes ist § 9 der geltenden Verbandssatzung.

.Beschluss:

I. Der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der GRÜNEN-Stadtratsfraktion, anstelle der bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitgliedern der GRÜNEN-Stadtratsfraktion, in die nachfolgenden Senate des Stadtrates wird zugestimmt:

a) Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat

Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Moritz Mütze
Thomas Giegerich
Niklas Wagener
Gabriele Fleckenstein
Rosemarie Ruf
Katharina Koch
Stefan Wagener
Thomas Mütze
Dr. Nicole Holzheu

b) Digitalisierungs- und Organisationssenat

Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Katharina Koch
Gabriele Fleckenstein
Stefan Wagener
Moritz Mütze
Thomas Giegerich
Rosemarie Ruf
Dr. Nicole Holzheu
Thomas Mütze
Niklas Wagener

c) Stadthallensenat

Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Dr. Nicole Holzheu
Thomas Giegerich
Stefan Wagener
Gabriele Fleckenstein
Stefan Wagener
Thomas Giegerich
Katharina Koch
Rosemarie Ruf
Moritz Mütze

II. Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands:

Herr Stadtrat Stefan Wagener wird anstelle von Frau Stadträtin Katharina Koch als Stellvertreter des Mitglieds Niklas Wagener bestellt.

III. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ X ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

IV. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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6. / PL/5/6/22. Frühjahrs-Mobilia am 15.05.2022; Erlass einer Verordnung zur Festsetzung eines Verkaufsoffenen Sonntags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.04.2022 ö Beschließend 6PL/5/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Bisherige Handhabung verkaufsoffene Sonntage in Aschaffenburg:

In Aschaffenburg bestanden früher zwei Dauerverordnungen, die verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Stadtgebiet ermöglichten.

Die Regierung von Unterfranken hatte 2018 angeregt, die bisherigen Rechtsverordnungen aufzuheben. Nach gängiger Rechtsprechung sollte die Freigabe der Verkaufsstellen zumindest örtlich auf die Bereiche beschränkt werden, in denen die Veranstaltung entweder stattfindet oder sich wenigstens auswirkt (z. B. Ausschluss außerhalb liegender Einkaufszentren). Bei einer Beschränkung auf Handelszweige ist auf die durch die Veranstaltung ausgelösten Bedürfnisse abzustellen.

Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung der Regierung und beschloss die Aufhebung der Verordnungen.

In der Vergangenheit beantragte der Handelsverband jeweils einzeln die Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen in erheblich verkleinertem Gebietsumfang.


1.        Rechtliche Rahmenbedingungen an den Verlass einer solchen Verordnung:

Rechtsgrundlage ist § 14 Ladenschlussgesetz. Darin heißt es:

Weitere Verkaufssonntage
(1)        Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage werden von den Landesregierungen oder den von ihnen bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung freigegeben.
(2)        

Dazu erging im wesentlichen folgende Rechtsprechung:

BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - BVerwG 8 CN 2.14 (Bay. Gemeinde Eching):

VGH München, Urteil v. 24.05.2017 – 22 N 17.527 (Stadt Augsburg)

BayVGH Beschluss vom 21. März 2018 – 22 NE 18.204 (Stadt Ansbach):

VGH München Urteil vom 18. Mai 2016 – 22 N 15.1526 (Stadt München):

BayVGH Beschluss vom 21. März 2018 – 22 NE 18.204 (Stadt Ansbach):

VGH München, Urteil v. 24.05.2017 – 22 N 17.527 (Stadt Augsburg)

BayVGH ,Urteil vom 18. Mai 2016 – 22 N 15.1526 (Stadt München):


Summarisch ist erforderlich für eine Sonntagsöffnung, dass die Veranstaltung prägend ist und die Kunden nicht wegen des verkaufsoffenen Sonntags kommen.

Der räumliche Bezug zum konkreten Marktgeschehen MOBILIA ist in Aschaffenburg gegeben:

       Die Mobilia erstreckt sich vom Schloss über den Schlossplatz und Luitpoldstraße,
       Das Verordnungsgebiet für den verkaufsoffenen Sonntag wird stark auf den unmittelbaren Umgriff incl. der Zu- und Abgangswege zu den Innenstadtparkhäusern, dem ROB und dem Hauptbahnhof eingeschränkt. Das restliche Stadtgebiet ist nicht mehr erfasst.
       Das Verordnungsgebiet entspricht dem des letzten verkaufsoffenen Sonntags.

2.        Umfrage anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags am 31.3.2019:

Auch am 31.03.2019 führten externe Interviewer eine Befragung von Passanten an mehreren Plätzen im Stadtgebiet durch. Noch deutlicher als in den Vorjahren ist durch diese Befragungen  der Schluss zu ziehen, dass die Voraussetzungen zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags erfüllt  sind.

Zusammenfassung: Auswertung der Umfrage vom Verkaufsoffenen im März (im Vergleich mit den Ergebnissen vom Oktober 2018).

Die Ergebnisse fallen nochmals besser aus – für den verkaufsoffenen Sonntag und die Mobilia.

       64,1% sind (auch) wegen der Mobilia in der Stadt und 35,8 nur wegen der offenen Geschäfte. Im Oktober 2018 lagen diese Werte bei 56,5 zu 43,6%.
       Die Anzahl der Personen, die aus anderen Gründen (z.B. die Magnolien) in der Stadt sind, hat auch deutlich zugenommen.
       Die Besuche aus dem nahen hessischen „Ausland“ sind signifikant zurückgegangen. Möglicherweise waren dort auch in einigen Städten die Geschäfte geöffnet.

3.        Auswertung der Belegungszahlen der Parkhäuser:

Am 31.03.2019 wurde wiederum die Auslastung der Parkhäuser überprüft. Auch diese Zahlen führen zum Schluss, dass der überwiegende Teil der Besucher wegen der MOBILIA nach Aschaffenburg kam:

       Mobilia ohne verkaufsoffenen Sonntag durchschnittliche Belegung/Stunde        Mobilia mit verkaufsoffenen Sonntag durchschnittliche Belegung/Stunde
Parkhäuser mit bekannten Belegungsquoten        1335        1927
DB-Parkhaus        307        459
City-Galerie        47        766
Summe        1689        3152

Die Mobilia-Besucher überwiegen mit 1689 Fahrzeugen voraussichtlich die reinen Sonntagbesucher mit 1463 Fahrzeugen um 226 Fahrzeuge.

Bei stundendurchschnittlich ca. 1700 Fahrzeugen mit einer Belegung von mindestens 1,5 Personen/Fahrzeug (Quelle: TU Dresden: Pkw-Besetzungsgrad bei der privaten Autonutzung, Stand 12.4.2016) lässt die Mobilia allein durch 12.750 Besucher von 13.00 – 18.00 Uhr erwarten.

4.        Stadtratsbeschluss:

Die Stadtverwaltung wurde gemäß Beschluss des Plenums in der Sitzung vom 07.03.2022 beauftragt, anlässlich der Frühjahrs-Mobilia mit E-Mobilia durch FUNKHAUS Aschaffenburg für Sonntag, den 15.05.2022, in Aschaffenburg, in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltung eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Der Gewerkschaft, den Kirchen, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. (Anlage 2 – 6)
Die Rückmeldungen zeichnen folgendes Bild:

       Die Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft Fachbereich Handel lehnt den Antrag ab
       Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung lehnt den Antrag ab
       Der evangelische Dekan Rudi Rupp, begrüßt den Antrag und hofft auf Beteiligung der evangelischen Kirche
       Der Dekan des katholischen Dekanates Aschaffenburg, Martin Heim befürwortet den Antrag zu einem verkaufsoffenen Sonntag und schließt sich der Stellungnahme des evangelischen Dekans Rudi Rupp an
       Die IHK unterstützt den Antrag
       Die Handwerkskammer hat keine Einwände

5.        Erlass einer Verordnung:

Die beiliegende Verordnung (Anlage 1) mit dem beiliegenden Plan wird erlassen.

.Beschluss:

I. 
1. Anlässlich der Frühjahrs-Mobilia durch FUNKHAUS Aschaffenburg findet am Sonntag, 15.05.2022, in Aschaffenburg in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltung - siehe Antrag des Handelsverbands Bayern e. V. - ein verkaufsoffener Sonntag statt. Die beiliegende Verordnung (Anlage 3) wird erlassen.

2. Der Firma FUNKHAUS als Veranstalter der Mobilia erlaubt, die Luitpoldstraße zwischen Treibgasse und Landingstraße (Umweltstraße) als Veranstaltungsfläche zu nutzen. Dazu wird der Straßenabschnitt am Sonntag, 15.05.2022, in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr gesperrt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[X]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 6

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7. / PL/5/7/22. Grünanlagensatzung - Änderung; Aufnahme der Wiese unterhalb des Weinbergs am Pompejanum zwischen Felsen und Schlotfegergrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.04.2022 ö Beschließend 7PL/5/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu I. 

Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie wurde durch weitreichende Reglementierungen im Freizeitbereich im Jahr 2020 und 2021 die Bevölkerung stark belastet. Zur Kompensation trafen sich abends bei entsprechender Witterung große, feiernde Menschenansammlungen – meist Heranwachsende und junge Erwachsende - im Mainuferbereich unterhalb des Schlosses Johannisburg zwischen Perth-Inch und Adenauerbrücke bzw. auf der unterhalb des Weinberges am Pompejanum befindliche Wiese. 

Durch gesteigerten Alkoholkonsum in Anonymität durch Dunkelheit entstanden für die Ordnungsbehörden (Polizei und Ordnungsamt) wiederholt Gefahrenlagen. Es gab Übergriffe und eine Vielzahl an Beschwerden wegen Lärm und Vermüllung des Areals. Das Sicherheitsgefühl aller Beteiligten einschließlich Besucher*innen des Bereiches war empfindlich gestört. 

Maßnahmen aus dem Bereich des Jugendschutzes waren nicht ausreichend. Erst nach der Installation von bedarfsgerechten Beleuchtungselementen verbesserte sich jeweils die Gefahrenlage und das Sicherheitsgefühl. Auch war die Bewirtschaftung der Perth-Inch Wiese ein Mittel die angespannte Gefahrenlage zu entzerren. Hier wurde ein möglicher Verdrängungseffekt in diesen Bereich in Kauf genommen. 

Für 2022 wurden bereits mit Ratsbeschluss vom 07.03.2022 Unterstützungsmaßnahmen in verringerter Form für die Gastronomie beschlossen. Es wird keine weitere Bewirtschaftung in Form eines stationären Biergartens am Perth Inch über das alte Maß hinaus (Gude-Biergarten) geben und der Alkoholkonsum am Perth Inch wieder möglich sein. 

Alle beteiligten Behörden und Fachstellen sind sich einig, dass der Treffpunkt auf der Mainwiese am Pompejanum erhalten bleiben wird. Benutzer*innen haben dort den Aufenthalt genossen, solange es „geordnet“ und ohne Alkohol-Exzesse herging. 
Das beschriebene Areal hat durch die Beschaffenheit und den Pflegezustand einen hohen Wert für die dortigen Anlieger*innen und Benutzer*innen und ist mit den regulären Parkanlagen in Aschaffenburg vergleichbar, so dass die dortige Aufenthaltsqualität für alle erhalten und geschützt werden sollte. Es liegt zudem aufgrund der schwer einsehbaren Lage außerhalb des Wirkungsbereiches einer Sozialkontrolle, so dass feiernde Gruppen, die Alkohol konsumieren, sich hier unbeobachtet fühlen, was enthemmend auf Lautstärke und Vermüllungsaktionen wirkt. Eine erneute Verlagerung dieser feiernden Gruppen Richtung Mainufer-Wiese des Perth Inch würde diesen Effekt vermutlich abmildern. 

Das Perth Inch steht als Toleranzzone zur Verfügung. Die negativen Folgen alkoholbedingter Störungen sollten sich nach Einschätzung der hiesigen Ordnungsbehörden aufgrund der gewissen Distanz zur Innenstadt nicht unmittelbar auswirken. 

Es entstehen Kosten durch die notwendige Beschilderung. 

Zu II.: 

Die Erweiterung erfordert eine Überarbeitung des Anlagenverzeichnisses der Satzung. Der Vollzug ist auf Klarheit und Transparenz der zugrundeliegenden Satzung angewiesen. Dies entspricht auch den Forderungen aus der Rechtsprechung. Es wird daher eine Planskizze in der Anlage aufgenommen. 

Nach Rücksprache mit dem Garten- und Friedhofsamt werden die Grünanlagen an der Blütenstraße in Schweinheim zusammengefasst und eindeutig bezeichnet. Im Stadtteil Schweinheim wird daher unter der Nr. 32 Blütenstraße die folgende Ergänzung vorgeschlagen: 
a.        Spielplatz der Generationen
b.        Insel an der Blütenstraße
c.        Blütenstraße/Klosterrainstraße

Im Stadtgebiet Aschaffenburg gibt es drei Grillplätze. Die offiziellen Bezeichnungen lauten Grillplatz an der Aschaffaue, Grillplatz am Schwalbenrainweg und Grillplatz Hügelswiesen (siehe: https://www.aschaffenburg.de/Sport-und-Freizeit/Gruenanlagen-Waelder-und-Parks/Grillplaetze/DE_index_3962.html). Die Aufzählung in der Anlage zur Grünanlagensatzung unterscheidet sich. Es wäre sinnvoll diesen Unterschied zu beheben und im Anlagenverzeichnis die Grillplätze wie folgt zu bezeichnen: 

       Grillplatz an der Aschaffaue – Strietwaldstraße gegenüber Kegelzentrum
       Grillplatz am Schwalbenrainweg – Schwalbenrainweg hinter dem Kindergarten
       Grillplatz Hügelswiesen – auf dem Gelände der ehemaligen Range Control an der Verlängerung der Ebersbacher Straße (Umweltstation)


Zu III. 

Die Verwaltung empfiehlt daher den vorgenannten Beschluss zu fassen: 

.Beschluss:

I.
1. Dem Vorschlag der Verwaltung die bestehende Grünanlagensatzung auf Aufnahme der Wiese unterhalb des Weinbergs am Pompejanum (Bereich Engstelle Felsen bis Schlotfegergrund) in 
  • § 2 Abs. 2 Nr. 1 letzter Satz Grünanlagensatzung (Ausnahme vom Verbot des Radfahrens) und 
  • § 2 Abs. 3 Grünlagensatzung (Verbot des Einnehmens von Alkohol in den dort genannten Grünflächen) 
wird zugestimmt.

2. Das Anlagenverzeichnis wird redaktionell überarbeitet bzw. ergänzt und in Punkto
    Grillplätze berichtigt. 

3. Die beigefügte Änderungssatzung (Anlage 4) wird erlassen.  

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 03.05.2022 11:44 Uhr