Datum: 07.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:04 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / WS/3/1/22. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2022 bis einschließlich Februar 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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07.04.2022
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ö
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Beschließend
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1 | WS/3/1/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mündlicher Bericht
.Beschluss:
I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2022 bis 28.02.2022 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. / WS/3/2/22. Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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07.04.2022
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ö
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Vorberatend
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2 | WS/3/2/22 |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.05.2022
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ö
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Beschließend
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7 | PL/6/7/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2023. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 04.05.2022 zwischen den Gesellschaftern verhandelt.
Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg, gegenüber den aktuell zehn Gesellschaftern der VAB GmbH, vertreten zu können.
Durch die Neugründung der VAB GmbH kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.01.2023 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 04.05.2022 eine angemessene Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.01.2023 in der Größenordnung von ca. 3,8% über das gesamte Tarifangebot zu verhandeln.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. / WS/3/3/22. Bericht zum 12 € Schülerticket
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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07.04.2022
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ö
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Beschließend
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3 | WS/3/3/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zum Schuljahresbeginn am 14.09.2021 wurde das vom Stadtrat beschlossene, vergünstigte Schülerticket in Aschaffenburg eingeführt. In den ersten drei Monaten bis zum Jahresende 2021 wurden knapp 500 Fahrtberechtigungen in Form einer VAB - Kundenkarte angefordert und ausgestellt. Diese Kundenkarten sind im Kundenzentrum persönlich bzw. online über das Kundenportal der Stadtwerke zu beantragen und berechtigen zum Kauf der vergünstigten Tickets direkt im Bus.
Die Anzahl der tatsächlich verkauften 12 € Schülertickets liegt bei ca. 370 Tickets im Monat. Bei einem genehmigten Tarif von 37,30 € in 2021 sowie einem Eigenanteil von 12 € gleicht die Stadt Aschaffenburg pro Ticket 25,30 € aus. Dies entspricht einem monatlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von € 9.361. Die der Beschlussvorlage von 2019 zugrundeliegenden Annahme ging von einem Ausgleichbetrag von ca. € 11.700 im Monat aus.
Durch eine bedarfsgerechte Planung der eingesetzten Bus-Kapazitäten, konnte der Einsatz von zusätzlichen Bussen auf vier Fahrzeuge begrenzt werden.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zum aktuellen Stand des 12 € Schülertickets in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / WS/3/4/22. Automatische Fahrgastzählsysteme – Erfassung der Beförderungsfälle für die Einnahmen- und Auslastungsstatistik sowie die Einnahmenaufteilung in der VAB
Bericht der Stadtwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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07.04.2022
|
ö
|
Beschließend
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4 | WS/3/4/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ausgangssituation
Im Bereich der Fahrgastzählung haben sich automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS) in den letzten Jahren etabliert. Gegenüber der manuellen Zählung durch Zählpersonal bieten AFZS zahlreiche Vorteile und Einsatzmöglichkeiten.
Bei einem AFZS sind über den Türen in den Bussen Sensoren angebracht. Diese erfassen automatisch und kontinuierlich alle Ein- und Aussteiger. Die Zähldaten werden an ein Hintergrundsystem übergeben. Mit diesem Hintergrundsystem können die Zähldaten linien- und haltestellengenau ausgewertet werden.
Bereits in der Vergangenheit haben die Stadtwerke ein AFZS betrieben. Dieses wies jedoch diverse Nachteile auf. Insbesondere waren die Zähldaten sehr ungenau und der technische Support nicht zufriedenstellend. Eine belastbare Analyse der Nachfragedaten nach Linien bzw. Haltestellen war somit nicht möglich. Daher konnten die Daten auch keinesfalls zur Einnahmen-Aufteilung innerhalb der VAB verwendet werden.
Das neue AFZS der Stadtwerke
Seit 2016 werden im Rahmen der Bus Ersatzbeschaffungen sämtliche Fahrzeuge mit neuen AFZS ausgestattet. Die Stadtwerke haben bereits 28 von 56 Bussen mit neuen Zählsensoren ausgerüstet (Stand Dezember 2021). Da bei allen weiteren Ersatzbeschaffungen die Sensoren zur Standardausstattung gehören, kommen langfristig somit nur noch „Zählbusse“ zum Einsatz. Um die gewonnen Zähldaten auch für sensible Bereiche, wie z.B. die Berechnung der Einnahmenanteile in der VAB verwenden zu können, müssen die Zählanlagen in den Bussen, mittels manueller Vergleichszählungen durch einen externen Dienstleister, zertifiziert werden. Die Zertifizierung der Systeme ist bereits größtenteils abgeschlossen. 20 der aktuell 28 Zählanlagen haben den Zertifizierungsprozess bereits erfolgreich durchlaufen.
Zukünftige Verwendung der Fahrgastzahlen aus dem AFZS
Die mit dem AFZS generierten Fahrgastzahlen bilden ab dem 01.01.2022 die Grundlage für die Einnahmenaufteilung in der VAB. Anhand der Beförderungsfälle wird der Verteilungsschlüssel gebildet. In diesem Anwendungsfall ist eine Zertifizierung der Zählbusse verpflichtend.
Regelmäßig werden die Beförderungszahlen dem Werksenat im Rahmen der Einnahmen-Auslastungsstatistik präsentiert. Diese Zahlen basieren auf den Vertriebsdaten. Hierzu werden die verkauften Fahrscheine mit einer vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV ermittelten Nutzungshäufigkeit multipliziert.
Gerade während der Pandemie hat sich allerdings gezeigt, dass die Berechnung der Beförderungsfälle aus den verkauften Fahrscheinen nicht der Realität entspricht und sich die Nutzungshäufigkeit der einzelnen Fahrscheinarten deutlich verändert hat. Daher hat der VDV bereits eine zweite Empfehlung (VDV 26/2020, VDV 11/2021) zur Anpassung der Fahrgastzahlen aus der Vertriebsstatistik herausgegeben. Dennoch ist eine rein rechnerische Ermittlung von Beförderungszahlen, auch nach wiederholter Anpassung, nur bedingt aussagekräftig.
Aus diesem Grund möchten die Stadtwerke künftig in der Einnahmen- und Auslastungsstatistik die erhobenen Werte aus dem AFZS verwendet. Die Zahlen sind wesentlich belastbarer und spiegeln die tatsächliche Nachfrage bzw. Nachfrageentwicklung wider.
Mit dem neuen System stehen darüber hinaus weitere vielfältige Auswertemöglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere lassen sich nach Fahrplanänderungen oder nach Einführung neuer Tarifprodukte die Auswirkungen auf die Nachfrage direkt bewerten.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über das automatische Fahrgastzählsystem AFZS wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / WS/3/5/22. Handyticket Fairtiq – Ausweitung auf das gesamte VAB-Gebiet
Bericht der Stadtwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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07.04.2022
|
ö
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Beschließend
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5 | WS/3/5/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ausgangslage
Im Juli 2020 wurde mit dem Anbieter FAIRTIQ ein Handyticket in Aschaffenburg eingeführt. Das Handyticket funktioniert nach dem „Check-In / Check-out“-Prinzip. Der Fahrgast muss zu Fahrtbeginn einen Regler in der App zur Seite schieben und nach Beendigung der Fahrt wieder zurückschieben. Sollte der Fahrgast den „Check-out“ vergessen, so erkennt dies die App und übernimmt den Check-out (sogenannte Smart-Stop-Funktion).
Der Ein- und Ausstieg wird so automatisch erfasst und anhand dessen der Fahrpreis berechnet. Der Gültigkeitsbereich der Aschaffenburger FAIRTIQ-App wurde zunächst auf das Stadtgebiet Aschaffenburg mit Stadtteilen (Waben 9111, 9112, 9113, 9114, 9115) beschränkt. Das Handyticket gilt in allen Nahverkehrsmitteln (Bus und Zug). Zunächst wurden die folgenden Tarifprodukte über die FAIRTIQ App angeboten:
- Einzelfahrschein Erwachsene / Kind für Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg)
- Tageskarte Erwachsene / Kind für Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg)
- Kurzstrecke
Die Tarifprodukte als Handyticket sind gegenüber dem Fahrerverkauf preislich deutlich rabattiert. Dies soll die Attraktivität des Handytickets weiter steigern. So kostet die Einzelfahrt Erwachsene für die Preisstufe 11 über FAIRTIQ nur 1,90 € statt regulär 2,10 € beim Fahrer (Genehmigter Tarif ab 01.01.2022). Der Nulltarif an Samstagen und das Ein-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen sind auch in der App verfügbar.
Die Verrechnung aller Fahrten erfolgt am Ende des Tages – dank Bestpreis-Automatik – immer zum bestmöglichen Preis. Tarifkenntnisse benötigt der Fahrgast keine. Auch entfällt die Überlegung, wie oft ich das Verkehrsmittel benutze und welche Streckenabschnitte ich damit befahre. Aus Sicht des Fahrgastes eine deutliche Erleichterung. Aus Sicht des Betriebes steht auch eine Reduktion der Fahrzeitverluste, verursacht durch Fahrscheinverkäufe beim Fahrpersonal, bzw. eine bessere Fahrplanstabilität im Focus. Inzwischen werden monatlich ca. 1800 Fahrscheine über die App verkauft. Die Quote bei den Einzelfahrten pro Tag liegt bei rund 5,7%.
Erweiterung auf das VAB-Gebiet
Am 17.01.2022 wurde FAIRTIQ auf das gesamte Verbundgebiet der VAB ausgeweitet. Gleichzeitig wurde ein neues Tarifmodell eingeführt. Das „Check-In / Check-out“-Prinzip gilt auch für die Ausweitung. Allerdings wird nicht, wie bisher üblich, der Preis nach einem Wabensystem ermittelt, sondern nach einem Luftlinientarif, da der bestehende Wabentarif mit ca. 40 regionalen (örtlichen) Sondertarifen in verschiedenen Ausprägungen digital nicht umsetzbar ist. Daher wurde der „VAB-eTarif“ entwickelt.
VAB-eTarif
Der VAB-eTarif ist ein Luftlinientarif. Er berechnet sich jedoch nicht ausschließlich nach der kürzesten Strecke (Luftlinie) zwischen Einstiegs- und Ausstiegshaltestelle, sondern wird an Umstiegspunkten gebrochen. Das bedeutet, dass die Luftlinie zwischen Einstiegs- und Umstiegshaltestelle sowie zwischen Umstiegs- und Ausstiegshaltestelle ermittelt wird (vgl. Abbildung 1). Damit wird nicht nur die reine Luftlinienentfernung, sondern auch die Beförderungsleistung des Verkehrsunternehmens berücksichtigt. Entwickelt wurde der eTarif mit Unterstützung eines externen Gutachters mit dem Ziel, Erlösneutralität gegenüber Wabentarifen zu erreichen.
Abbildung 1: Luftlinientarif und VAB-eTarif
Innerhalb der Stadt Aschaffenburg kommt in der FAIRTIQ-App weiterhin der bisherige Tarif zur Anwendung. Bei Fahrten innerhalb der Verbundregion sowie bei Fahrten zwischen den Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg kommt ausschließlich der VAB eTarif zur Anwendung.
Dieser setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Kilometerpreis. Es gibt einen Fahrtendeckel (maximaler Preis für eine einzelne Fahrt) und einen Tagesdeckel (maximaler Preis für einen Tag). Für das Gebiet der VAB werden Fahrten- und Tagesdeckel auf Basis der Preisstufe 7 gemäß Tarifblatt des Wabentarifes festgelegt. Hierbei wird auch das AufAchse-Ticket einbezogen.
Es gelten folgende Preise:
Grundpreis: 1,20 Euro
Kilometerpreis: 0,27 Euro
Fahrtendeckel: 7,40 Euro für Erwachsene / 4,90 Euro für Kinder
Tagesdeckel: 13,90 Euro für Erwachsene / 9,10 Euro für Kinder
Tagesdeckel „Auf Achse“: 5,00 Euro für Erwachsene / 3,50 Euro für Kinder
Der VAB eTarif ist transparent und einfach, nicht aber per se günstiger als der Zonentarif. Er bietet die Chance, das bestehende Tarifsystem kritisch zu hinterfragen. Insbesondere können mittelfristig z. B. Sondertarife und Anreizsysteme mit deutlich geringerem Aufwand realisiert werden. Auch Subventionsregelungen zur Absenkung des Luftlinientarifes über die Aufgabenträger sind denkbar.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über die Ausweitung des Handytickets Fairtiq wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / WS/3/6/22. Einführung eines „Altersdienstplans“ für das Fahrpersonal der STA/SVG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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3. Sitzung des Werksenates
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07.04.2022
|
ö
|
Beschließend
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6 | WS/3/6/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Schichtarbeit lässt sich aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegdenken. Ob bei der Polizei, im Krankenhaus, am Flughafen, oder eben bei der Personenbeförderung mit Bussen, spielen Schicht- und Nachtarbeit eine große Rolle – in vielen Berufsbereichen erwarten wir eine gute Arbeit weit über die klassischen Tag-Arbeitszeiten hinaus.
Allerdings kann Schichtarbeit eine erhebliche gesundheitliche und soziale Belastung darstellen.
In der zweiten Lebenshälfte lässt sich eine veränderte Leistungsfähigkeit von Schichtarbeitern verzeichnen. Ab dem ca. 50. Lebensalter lässt die Regenerationsfähigkeit im Durchschnitt nach und es werden zunehmend Schlafstörungen und Magen-Darm-Erkrankungen bekundet. Der ältere Arbeitnehmer leistet in seiner Schicht in physiologischer Hinsicht mehr, als er in jüngeren Jahren geleistet hat, die Arbeitsbeanspruchung steigt an.
Um den schichtspezifischen Problematiken entgegen zu wirken haben die Stadtwerke zum Jahresbeginn 2022 einen neuen Schichtenplan für Mitarbeiter/innen im Fahrdienst, ab einem Alter von 60 Jahren, eingeführt. Berücksichtigung finden aber auch Beschäftigte, welche durch ein zwingendes, fachärztliches Attest nur zu bestimmten Tageszeiten arbeiten dürfen. Bei altersbedingtem Ausscheiden von Mitarbeitern rücken automatisch die nächstälteren Beschäftigten nach, sofern Interesse an dem Schichtenplan besteht.
Von den täglich rund 68 Diensten konnten zehn Dienste separiert werden, welche einem klassischen Tagesarbeitszeitmodell nahezu entsprechen. Ziel der Maßnahme ist neben der Krankheitsvermeidung sowie der Erhaltung der Arbeitskraft auch eine Verbesserung der Arbeitszufriedenheit. Der zunächst auf ein Jahr befristete Versuch wurde mit der Personalvertretung und dem Betriebsrat abgestimmt und basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Umsetzung eines „Altersdienstplans“ für das Fahrpersonal der STA/SVG wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
(Falko Keller persönlich beteiligt)
zum Seitenanfang
7. / WS/3/7/22. Erneuerung der Dynamischen Fahrgast-Informationssysteme DFI
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
3. Sitzung des Werksenates
|
07.04.2022
|
ö
|
Beschließend
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7 | WS/3/7/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Rahmen der Neugestaltung und Umbaus des Regionalen Omnibusbahnhof ROB wurde auch die Errichtung einer dynamischen Fahrgastinformation DFI beschlossen und umgesetzt. Die Inbetriebnahme erfolgte mit der Eröffnung des ROB im November 2008.
Bei dem zwischenzeitlich in die Jahre gekommene Informationssystem mehren sich die Ausfallzeiten und Störungen. Gleichzeitig ist der Service nur noch eingeschränkt möglich, da für die teilweise veraltete Technik kaum noch Ersatzteile erhältlich sind. Mit weiteren Ausfällen, die eventuell nicht mehr instand zu setzen sind, ist zu rechnen. Daher prüfen die Stadtwerke die Erneuerung der dynamischen Fahrgastinformation. Nach bisherigen Recherchen belaufen sich die Kosten für eine Erneuerung auf ca. 400 T€. Auf Anfrage bei der Förderstelle wurde uns mitgeteilt, dass die Erneuerung der DFI nicht förderfähig wäre. Lediglich die Komponenten für eine eventuelle Erweiterung an neuen Standorten. Die Förderquote würde in diesem Fall zwischen 50% bis 80% liegen.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Erneuerung der Dynamischen-Fahrgastinformation DFI im Stadtgebiet wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / WS/3/8/22. Abfallbilanz 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
3. Sitzung des Werksenates
|
07.04.2022
|
ö
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Beschließend
|
8 | WS/3/8/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Gesamtabfallmenge aus kommunalen Sammlungen in der Stadt Aschaffenburg nahm im vergangenen Jahr um 691 t ab.
Im letzten Jahr wurden 13.380 t Abfall aus Aschaffenburg im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt verbrannt und 477 t auf den Deponien Rothmühle und Wirmsthal abgelagert; die Differenz zur erfassten Abfallmenge ergibt sich durch die Veränderung der Lagermenge auf der Müllumladestation der GBAB. Im Vergleich zum Jahr 1989 beträgt die Restmüllmenge heute noch ca. 17,6 % (vgl. Anlage 1).
Bereich Hausmüll/kommunale Sammlungen:
Die Menge der zu verwertenden Abfälle nahm im vergangenen Jahr um 629 t auf 24.386 t ab (vgl. Anlage 2).
Zu nennenswerten Steigerungen kam es lediglich bei Bioabfall um 111 t. Durch die neu eingeführte kommunale Sammlung der Weihnachtsbäume ergab sich lediglich eine Mengen-verlagerung von bisher direkt an den Recyclinghöfen und der GBAB angelieferten Mengen.
Nennenswerte Rückgänge ergaben sich bei Papier um 233 t (bei gleichzeitig deutlich zunehmendem Volumen), bei Kunststoffen/Verbunden um 139 t und bei Bauschutt um 174 t (nach einer Steigerung um 235 t im Vorjahr).
Im Bereich der Schadstoffsammlung lag die Erfassungsmenge bei 85 t. Der eingeschlagene Weg der stationären Schadstofferfassung im Recyclinghof Fürther Straße bewährt sich und wird von den Bürgern und Gewerbebetrieben sehr gut angenommen.
Die Bedeutung der beiden Recyclinghöfe als Möglichkeit, wo Bürger und gewerbliche Anlieferer nahezu alle Abfälle abgeben können, bewegt sich trotz der Corona-bedingten Einschränkungen auf stabil hohem Niveau (vgl. Anlage 3). 157.471 Anlieferer (9.936 mehr Anlieferungen, als im Vorjahr) nutzten dieses komfortable Entsorgungsangebot im vergangenen Jahr und lieferten jeweils durchschnittlich 66,08 kg Abfälle an (146,4 kg/Ew*a).
Die bisher als nicht verwertbar bezeichnete Menge an Haus- und Sperrmüll nahm um 62 t ab. Die direkt an der Müllumladestation angelieferte Gewerbeabfallmenge ging um 256 t zurück (vgl. Anlage 1).
Erhebliche Aufwendungen verursachen weiterhin die wilden Abfallablagerungen im Stadtgebiet. 1 bis 2 Mitarbeiter sammeln ganzjährig ca. 150 - 200 t Abfall ein. Sofern Hinweise auf den Abfall-erzeuger gefunden werden, erhält dieser unmittelbar eine Rechnung und der Vorfall wird zur Anzeige gebracht.
Die Gesamtabfallmenge (Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung) im Hausmüllbereich nahm im vergangenen Jahr vor allem durch die Corona-bedingten veränderten Lebensumstände um 691 t ab.
Die Verwertungsquote im Hausmüllbereich liegt bei 68,5 % (2020 ca. 68,9 %, 1991 ca. 40 %). Unter Berücksichtigung der Schlacke- und Altmetallverwertung im GKS beträgt die Verwertungsquote ca. 80 %. Nach der Definition des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt auf Grund des hohen energetischen Wirkungsgrades des GKS von 63,4 % inzwischen auch der verbrannte Haus- und Sperrmüll als energetisch verwertet, wodurch sich nach LfU eine Verwertungsquote von 108 % errechnet.
Kommunale Abfälle
In erheblichem Umfang konnten insgesamt 11.465 t kommunale Abfälle (Grünabfall, Papierkorbabfälle, Rechengut aus dem Klärwerk, Straßenkehricht, Sinkkasteninhalte, Sandfanggut und Klärschlamm) einer Verwertung zugeführt werden (vgl. Anlage 4).
Der kommunale Klärschlamm wird nach der Trocknung in der Klärschlammtrocknungsanlage ebenfalls einer energetischen Verwertung im GKS zugeführt und ersetzt dort Steinkohle.
Recyclinghofladen
Der Umsatz der Recyclinghofläden konnte sich aufgrund der zeitweiligen Corona-bedingten Ladenschließung und Einschränkungen während der Öffnung nur um 1.569 € auf 130.096 € erholen. Nach wie vor bestätigt das ansonsten hohe Niveau und die Kundenzufriedenheit jedoch diesen seit 16 Jahren beschrittenen Weg, bei dem
- tatsächliche Abfallvermeidung erfolgt
- Bürger mit knappem Budget sich Dinge anschaffen können, die sonst nicht leistbar wären
- und der Abfallgebührenhaushalt durch vermiedene Entsorgungskosten und zusätzliche Einnahmen doppelt entlastet wird
Entsorgungssystem und Gebühren
Zu Recht werden von Bürgern und Gewerbebetrieben neben dem Leistungsumfang und dem Service vor allem auch die Gebührenhöhe kritisch betrachtet.
Im vergangenen Jahr mussten die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Aschaffenburg um durchschnittlich 5,9 % erhöht werden und liegen damit noch knapp unter den bis vor 15 Jahren geltenden Gebühren.
Den bisherigen Erfolg hoher Recyclingquoten bei hohem Servicestandard und moderaten Gebühren verdanken wir vor allem der Bereitschaft fast aller Bürger, sich an diesem etablierten System praktizierten Umweltschutzes aktiv zu beteiligen und nur mit deren Beteiligung werden auch die zukünftigen Herausforderungen bewältigt werden können. Das weltweite Reduktionspotential der Abfallwirtschaft beträgt ca. 2,8 Mrd. t CO2-Äquivalente bei einem gesamten CO2-Ausstoß von 36 Mrd. Tonnen (2019).
.Beschluss:
I. Der Bericht über die Abfallbilanz 2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.06.2022 18:54 Uhr