Datum: 16.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/7/1/22 Unterbringung und Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine; Bericht der Verwaltung
2PL/7/2/22 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
3PL/7/3/22 Schützenverein St. Sebastianus Schweinheim; Verlängerung der festgesetzten Schießzeiten - Antrag der KI vom 13.05.2022 - Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Gerlach (CSU) vom 15.05.2022 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 15.05.2022
4PL/7/4/22 Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) - Verlängerung der Geltungsdauer
5PL/7/5/22 Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) - Verlängerung der Geltungsdauer
6PL/7/6/22 Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) - Verlängerung der Geltungsdauer
7PL/7/7/22 Behandlung des Antrags von Frau Stadträtin Rosemarie Ruf (GRÜNE) und Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 30.08.2021 wegen "Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Stadt Aschaffenburg stärken" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.04.2022
8PL/7/8/22 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 09.03.2020 wegen "Antrag auf redaktionelle Änderungen der Satzung der "Hospital-Stiftung"" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2022
9PL/7/9/22 „Kuttergarten“; Standortsuche für ein kulturelles Angebot des Vereins „Musik-, Kunst- und Kulturinitiative Aschaffenburg e. V.“ - Antrag der FDP vom 21.03.2022 - Antrag der KI vom 22.03.2022 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.04.2022 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 24.04.2022
10PL/7/10/22 Freier Museumseintritt für die Besucher am „Tag der Franken“
11PL/7/11/22 Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2022 für den Haushaltseinnahmerest aus 2021

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1. / PL/7/1/22. Unterbringung und Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine; Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 1PL/7/1/22

.Beschluss:

I. Der tagesaktuelle mündliche Bericht der Verwaltung zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/7/2/22. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 2PL/7/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen des Neubaus des „Gabelsberger Blocks“ in der Dunzerstraße in der Aschaffenburger Innenstadt sieht die Stadtbau vor, eine Kita mit 25 Kindergartenplätzen und 12 Krippenplätzen zu integrieren. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Der Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen im Stadtteil ist laut Berechnung der Jugendhilfeplanung gegeben. 

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 12 Krippenplätze und 25 Kindergartenplätze im Stadtteil Stadtmitte in der Dunzerstraße als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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3. / PL/7/3/22. Schützenverein St. Sebastianus Schweinheim; Verlängerung der festgesetzten Schießzeiten - Antrag der KI vom 13.05.2022 - Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Gerlach (CSU) vom 15.05.2022 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 15.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 3PL/7/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nachdem die vorliegende Beschlussvorlage die einzige Angelegenheit für den UKVS am 18.5.2022 gewesen wäre, wurde die Sitzung am 18.5.2022 abgesagt. Die nächste UKVS-Sitzung ist erst am 22.6.2022, was im Hinblick auf die auslaufende Übergangslösung zum 30.6.2022 zu spät wäre. Die Angelegenheit wurde deshalb auf die Tagesordnung des Plenums am 16.05.2022 gesetzt.

  1. Bisherige Entwicklung

Dem Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V. wurde im März 1974 eine Teilfläche der Flur Nr. 11745/2 Gmkg Schweinheim, in der Natur handelt es sich um den früheren „Höllein-Steinbruch“ sowie dem Gelände vor dem Steinbruch nebst den Baulichkeiten, verpachtet. Die bisherige von der Stadt Aschaffenburg genehmigte wöchentliche Schussbegrenzung belief sich auf 13.000 Schuss/ Woche. Die Ruhezeiten, die am 08.12.2009 auf privatrechtlicher Basis festgelegt wurden, waren von Montag bis Donnerstag: bis 14:00 Uhr; Freitag und Samstag: 12:00 bis 14:00 Uhr und Sonntag: 12:00 bis 14:00 Uhr – im Zeitraum der MEZ (mitteleuropäische Zeit) und 12:00 bis 14:30 Uhr – im Zeitraum der MESZ (mitteleuropäische Sommerzeit. Der Schießbetrieb endet an Sonntagen generell um 19:00 Uhr. Ausgenommen von dieser Regelung waren Turniere, Lehrgänge und behördliche Maßnahmen bis zu einer Anzahl von 10 Tagen im Jahr.

Der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V. hatte in den letzten zehn Jahren eine höhere sechsstellige Summe für Standsanierung und Schallschutz ausgegeben. Eine der Hauptaufgaben der Sanierungsarbeiten war die Beseitigung von Altlasten, die durch den Schießbetrieb entstanden sind. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch die Schallschutzanlagen verbessert. Der Schießstand ist geeignet für das Schießen mit Langwaffen und Kurzwaffen, sowie zum Tontauben- und Skeetschießen. 

2020 wurde vom Verein eine Ausweitung der Schießzeiten beantragt, da neben den Schießübungen der Vereinsmitglieder auch die Polizei aufgrund der zurzeit geänderten politischen Lage (u.a. Terrorbekämpfung usw.) zu Ausbildungs- und Übungszwecken auf Schießanlagen angewiesen ist. Die Polizei wurde in den letzten Jahren u.a. wegen der Terrorbekämpfung mit Langwaffen ausgerüstet. Für diese Waffen fehlen der Polizei aber geeignete Schießstände um das Schießen und die Handhabung zu üben. Die Polizei aus Hessen (Polizeipräsidium Südosthessen) und Bayern sind daher an den Schützenverein herangetreten, um den vereinseigenen Schießstand für Ausbildungszwecke zu nutzen. Der Schießstand wird zurzeit auch von der Justiz, dem Industrie- und Werkschutz (IWS), dem Reservistenverband und zur Jagdausbildung von der Jägervereinigung Aschaffenburg genutzt. Durch die polizeiliche Ausbildung, bei der es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt, sowie der Jagdausbildung, bei der es sich um eine staatliche Prüfung handelt, aber auch durch andere externe Nutzer würde sich die Schusszahl so erhöhen, dass für die eigenen Vereinsmitglieder nicht mehr genug Schusskapazitäten zur Verfügung stehen.

Durch die ursprünglich geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes (neuer § 15a BJagdG nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung BT-Drs. 19/26024), das u. a. einen jährlichen Schießnachweis für Jäger vorgesehen hat, die an Gesellschaftsjagden teilnehmen, würde sich der Schusszahlbedarf auf dem Schießstand weiter erhöhen, wenn ein Gesetz mit diesen Zielsetzungen auch in den neuen Bundestag wieder eingebracht werden würde. Auch ist bekannt, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland angekommen ist, welche eine gezieltere Bejagung und umfangreichere Schießausbildung erfordert.

Der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V. bat daher, die nach § 16 Abs. 1 BImSchG im Bescheid vom 10.02.2010 von der Stadt Aschaffenburg genehmigte wöchentliche Schussbegrenzung von 13.000 Schuss/ Woche auf 25.000 Schuss/ Woche zu erhöhen sowie eine Tageshöchstgrenze von 6.000 Schuss/ Tag festzulegen. 

Dem Genehmigungsantrag wurde eine Schallprognose der Fa. Wölfel beigelegt, dies hält sogar eine Schusszahlobergrenze von 8.000 Schuss/ Tag unter Einhaltung der Immissionswerte für möglich. Diese 56.000 Schuss pro Woche wurden aber weder beantragt noch war oder ist dies beabsichtigt. Die Begrenzung der Schusszahlen im Bescheid vom 10.02.2010 erfolgt nicht aus immissionsschutzrechtlichen Gründen. Es wurde lediglich die beantragte Schusszahl festgesetzt.


Durch die erhöhte Nutzung der Schießanlage waren folgende wöchentliche Schusszeiten vorgesehen:

Werktags von                 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
                       14.00 Uhr – 22.00 Uhr

sonn- und feiertags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr MESZ (mitteleuropäische Sommerzeit)
                           14.00 Uhr – 19.00 Uhr MESZ
sonn- und feiertags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr MEZ (mitteleuropäische Zeit)
                           13.00 Uhr – 19.00 Uhr MEZ


Parallel stattfindender Schießbetrieb durch Behörden und Verein wurde ausgeschlossen. Beibehalten wurde die Sonderregelung, dass an 10 Tagen im Jahr anlässlich von Meisterschaften, Jagdlehrgängen und behördliche Maßnahmen von der vorstehenden Regelung abgewichen werden darf.


In der 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates vom 12.11.2020 wurde einer Erhöhung der Schusszahlen und einer neuen Festsetzung der Schießzeiten, probeweise bis 31.12.2021 zugestimmt.

Mit Bescheid vom 07.05.2021 wurde dem Schützenverein St. Sebastianus die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erhöhung der Schusszahlen erteilt. Zur Prüfung der Unterlagen und Abgabe einer Stellungnahme wurden folgende städtische Dienststellen beteiligt:

- Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 
  (Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Abfallbehörde, Untere Naturschutzbehörde)
-  Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (Untere Waffenbehörde)
-  Stadtplanungsamt

Des Weiteren wurde die Regierung von Unterfranken (Gewerbeaufsichtsamt, Höhere Naturschutzbehörde) als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt.

Auf entsprechende Nachfrage hat der Vorstand des Vereins St. Sebastianus zur UVKS-Sitzung vom 8.12.2021 ausdrücklich bestätigt, dass er die Erweiterung der Schießzeiten nicht aus eigenem Interesse beantragt hat, sondern aus seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Sicherheitsbelange der Bevölkerung. Die Rahmenbedingungen der Vereinsschießanlage sind für die Polizei- und Behördenausbildung nicht nur in funktionaler Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf die Schonung wertvoller Einsatzkapazitäten optimal. Wenn der Stadtrat bei seiner Entscheidung die Schwerpunkte anders setzt, wird dies vom Verein respektiert. In diesem Falle wurde lediglich darum gebeten, die erweiterten Schießzeiten bis zum 30.3.2022 zu verlängern, um allen Beteiligten die erforderliche Zeit zur Neuorientierung zu geben. Nach diesem Zeitpunkt ist das Ausbildungs- und Übungsschießen der bayerischen und hessischen Polizei auf der Vereinsanlage nicht mehr möglich.

In der Sitzung vom 8.12.2021 hat der Stadtrat die endgültige Entscheidung vertagt und die Verwaltung beauftragt, mit dem Verein über folgende Punkte zu verhandeln:

  • Der Verein soll seinen Schießbetrieb in der Form beschränken, dass der Sonntag weitgehend schießfrei bleiben sollte. Ausnahmen, etwa für Wettbewerbe, müssten mit der Stadtverwaltung abgesprochen werden.
  • Der Ausbildungsbetrieb von Polizei, Justiz und Werkschutz mit den neuen Langwaffen sollte auf 40 Vormittage (Montag bis Freitag) im Jahr begrenzt werden.
  • Zudem sollte untersucht werden, ob sich der Schallschutz weiter verbessern lasse.

Im Hinblick darauf hat der Stadtrat einer Verlängerung der Ausnahmeregelung bis zum 30.6.2022 zugestimmt.

  1. Verhandlungsergebnis

  1. Einschränkung des Schießbetriebes am Sonntag

Zum Wunsch des Stadtrates, den Schießbetrieb am Sonntag weitgehend einzuschränken, hat der Verein mit Schreiben vom 20.01.2022 Folgendes mitgeteilt:

„Dieser Punkt ist für uns nicht umsetzbar. Das Waffengesetz fordert von den Sportschützen eine regelmäßige Teilnahme am Schießtraining. Unsere Mitglieder sind überwiegend berufstätig und können nur am Wochenende ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Gleiches gilt natürlich für die Jägerschaft, welche sonntags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit hat, Waffen einzuschießen, Zieleinrichtungen zu überprüfen, neue Munition zu testen, ihre Schießfertigkeit auf Wurfscheiben und laufenden Keiler (letzteres ist für Drückjagden Voraussetzung) zu üben. Auch finden sonntags regelmäßig Rundenwettkämpfe u.ä. statt. Der Sonntag ist der wichtigste Schießtag und nicht zu ersetzen oder in der Betriebsdauer zu verkürzen.“

Eine weitgehende Einschränkung des Schießbetriebes am Sonntag ist daher nicht möglich.

  1. Begrenzung des Ausbildungsbetriebes

Die Bayerische Polizei geht davon aus, dass sie für ihren Ausbildungsbetrieb 20 Schießvormittage im Jahr benötigt. Die Schusszahl wird dabei maximal bei 8.000 Schuss pro Jahr liegen. Im Zuge eines Modellprojektes schießt die bayerische Polizei ausschließlich mit Schalldampfer. Diese wurden für den Schießbetrieb in Aschaffenburg extra beschafft. Außerdem schießt die bayerische Polizei ausschließlich innerhalb des eingehausten Schießstandes. Der Schießlärm ist daher kaum noch wahrnehmbar. Auch Messungen durch das Umweltamt haben dies bestätigt.

Die Verwaltung befürwortet daher eine Genehmigung dieses Schießbetriebes unabhängig von der grundsätzlichen Frage der verlängerten Schießzeiten.

Die hessische Polizei hat Ihren Schießbetrieb um ca. 40 % reduziert. Die Grundausbildung ist weitgehend abgeschlossen. Zurzeit findet im Schnitt nur an einem Tag pro Woche Schießausbildung statt. Die hessische Polizei sieht jedoch keine Möglichkeit den Schießbetrieb analog zur bayerischen Polizei zu gestalten. Die hessische Polizei will, dass ihre Beamten praxisnah ausgebildet werden. Dies setzt voraus, dass ohne Schalldämpfer geschossen wird und dass die Schüsse in Bewegung abgegeben werden. Damit scheidet auch die Abgabe der Schüsse innerhalb des Schießstandes aus. 

  1. Verbesserung des Schallschutzes

Der Genehmigung der Betriebsausweitung mit Bescheid vom 07.05.2021 lag eine Schallschutzberechnung zu Grunde. In der Genehmigung wurde zur Auflage gemacht, dass nach Betriebsaufnahme eine Schallmessung vorzunehmen ist. Diese wurde zwischenzeitlich vorgenommen. Als Ergebnis wurde im Gutachten vom 02.05.2022 festgehalten, dass die gesetzlich zulässigen Immissionswerte sowohl beim Vereinsschießen als auch dem Behördenschießen bis auf eine Konstellation nicht überschritten werden. Lediglich wenn mit Bockdoppelflinten im Trappstand geschossen wird, sind bei dieser Waffenart rechnerisch Einschränkungen auf zukünftig 3.500 Schuss pro Tag erforderlich. Zusätzlich dürfen parallel zur Bockdoppelflinte noch 2.000 Schuss weiterer Kaliber geschossen werden. Bereits jetzt darf zudem während dem behördlichen Schießen kein weiterer Schießbetrieb stattfinden, dies gilt auch weiterhin. 

Eine Reduzierung des Schießlärms wurde durch die bayerische Polizei in der Form vorgenommen, dass nur noch Waffen mit Schalldämpfer eingesetzt werden. Schallreduzierung für das Schießen im Freien in Form von abgehängten schallabsorbierenden Elementen wäre zwar theoretisch möglich. Die Kosten hierfür würden sich aber auf rund 150.000 € belaufen, ohne dass dem eine belastbare Kostenschätzung zugrunde liegt. Der Schießlärm wäre dann immer noch sehr deutlich zu hören. Aufwand und Nutzen stehen daher in keinem Verhältnis zueinander. Der Verein wird für das Vereinsschießen weitere Lärmschutzmaßnahmen prüfen und möglicherweise im nächsten Jahr Vorschläge unterbreiten.

.Beschluss: 1

Die vorliegenden Anträge der KI vom 13.05.2022, von Herrn Stadtrat Thomas Gerlach (CSU) vom 15.05.2022 und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 15.05.2022 auf Absetzung des TOP-Nr. 3 des öffentlichen Teils der Tagesordnung werden abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung:
Die Anträge sind damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Es wird zeitlich unbefristet zugestimmt, dass die bayerische Polizei werktags von
08.00 Uhr – 12.00 Uhr ihr Schießtraining durchführt, soweit dabei Waffen mit Schalldämpfer verwendet werden und die Schüsse innerhalb des Schießstandes abgegeben werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt bis spätestens 01.10.2022 mit St. Sebastianus eine Vereinbarung zu schließen, die nachfolgende Eckwerte beinhaltet. Bis dahin kann der Schießbetrieb im bisherigen Umfang fortgeführt warden.

4. Die am 12.11.2020 vom UKVS beschlossene und am 08.12.2021 bis zum 30.06.2022 verlängerte Zustimmung zur Ausweitung der vereinbarten Schießzeiten einschließlich der damit verbundenen Erhöhung der Schusszahlen für den Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e. V. wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Dies gilt mit der Maßgabe, dass die Schießzeiten werktags von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr an nicht mehr als 60 Tagen (2022 incl. der bereits in Anspruch genommenen Tage) im Jahr in Anspruch genommen werden. Nach dem 31.12.2023 reduziert sich die Zahl dieser Tage auf 12.

5. St. Sebastianus verzichtet sonntags ab 12.00 Uhr auf Schießbetrieb. Ausgenommen von dieser Regelung sind Turniere, Lehrgänge und behördliche Maßnahmen bis zu einer Anzahl von 15 Tagen im Jahr. Dies gilt unter der Bedingung, dass die St. Sebastianus von der Stadt zur Nutzung gestattete Fläche für den Bogenschießsport im Wald (Beschluss Plenum vom 19.10.2015 nö) deutlich ausgeweitet wird. Bei Widerruf der Gestattung entfällt auch die Verpflichtung von St. Sebastianus zur Reduzierung der Sonntagsschießzeiten.

6. St. Sebastianus erklärt sich bereit, den Schallschutz seiner Anlage weiter zu optimieren. Das betrifft im Wesentlichen den Einbau von Schalldämmmatten im Bereich der Schützenstände und des Kugelfangs, eine partielle Einhausung des Wurfscheiben-Bereichs und die akustische Verbesserung der derzeit vorhanden schallharten (reflektierenden) Gebäudesegmente durch Ausrüstung mit entsprechendem Dämmmaterial akustisch zu verbessern. Die Stadt erstattet St. Sebastianus die hierfür erforderlichen Materialkosten gegen Nachweis maximal bis zur Höhe von 40.000 €. Die Haushaltsmittel werden überplanmäßig auf der Haushaltsstelle 5500.9880 bereit gestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

Dem Antrag der Kommunalen Initiative, wonach die Verwaltung beauftragt wird, bis Herbst 2022 ein Bürgerinformationsgespräch zum Schießbetrieb des Schützenvereins St. Sebastianus durchzuführen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 21, Dagegen: 16

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4. / PL/7/4/22. Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) - Verlängerung der Geltungsdauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.05.2022 ö Vorberatend 5PVS/5/5/22
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 4PL/7/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) beschlossen. In der Zeit vom 17.01.2022 bis 25.02.2022 wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt, gleichzeitig wurden die betroffenen Behörden beteiligt.

Zur Sicherung der Bauleitplanung hatte der Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 18.01.2021 eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre (Satzung vom 21.01.2021) trat am Tage nach ihrer Bekanntmachung, also am 30.01.2021 in Kraft. 

Eine Veränderungssperre tritt grundsätzlich gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Wird allerdings die Entscheidung über ein Bauvorhaben gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt, ist der Zeitraum seit der Zurückstellung individuell auf die Veränderungssperre anzurechnen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB ist es möglich, die Geltungsdauer um 1 Jahr zu verlängern.

In dem Bebauungsplangebiet ist derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht rechtshängig. In diesem Fall wurde eine förmliche Zurückstellung mit Bescheid vom 16.12.2020 erlassen. Aufgrund der zwischenzeitlich inkraftgetretenen Veränderungssperre wurde der Zurückstellungsbescheid mit Bescheid vom 01.02.2021 aufgehoben und durch einen Ablehnungsbescheid, gestützt auf die Veränderungssperre, ersetzt.

Aus diesem Grund wird empfohlen, die Geltungsdauer der Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4.147) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekannt­machung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 3/27) (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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5. / PL/7/5/22. Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) - Verlängerung der Geltungsdauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.05.2022 ö Vorberatend 6PVS/5/6/22
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 5PL/7/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) beschlossen. In der Zeit vom 17.01.2022 bis 25.02.2022 wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt, gleichzeitig wurden die betroffenen Behörden beteiligt.

Zur Sicherung der Bauleitplanung hatte der Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 03.05.2021 eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre (Satzung vom 17.05.2021) trat am Tage nach ihrer Bekanntmachung, also am 22.05.2021 in Kraft. 

Eine Veränderungssperre tritt grundsätzlich gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Wird allerdings die Entscheidung über ein Bauvorhaben gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt, ist der Zeitraum seit der Zurückstellung individuell auf die Veränderungssperre anzurechnen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB ist es möglich, die Geltungsdauer um 1 Jahr zu verlängern.

In dem Bebauungsplangebiet ist derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht rechtshängig. Hier erfolgte eine Ablehnung wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen. Im Rahmen der Novellierung der Bayerischen Bauordnung wurden die gesetzlichen Abstandsflächen mit Wirkung vom 01.02.2021 auf 0,4 H verkürzt. Hierdurch ist der ursprüngliche Rechtsgrund für die Ablehnung entfallen, so dass der Fall nunmehr gestützt auf die Veränderungssperre abgelehnt wurde.

Aus diesem Grund wird empfohlen, die Geltungsdauer der Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4.147) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekannt­machung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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6. / PL/7/6/22. Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) - Verlängerung der Geltungsdauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.05.2022 ö Vorberatend 7PVS/5/7/22
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 6PL/7/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) beschlossen. In der Zeit vom 17.01.2022 bis 25.02.2022 wurde die öffentliche Auslegung durchgeführt, gleichzeitig wurden die betroffenen Behörden beteiligt.

Zur Sicherung der Bauleitplanung hatte der Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 03.05.2021 eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre (Satzung vom 17.05.2021) trat am Tage nach ihrer Bekanntmachung, also am 22.05.2021 in Kraft. 

Eine Veränderungssperre tritt grundsätzlich gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Wird allerdings die Entscheidung über ein Bauvorhaben gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt, ist der Zeitraum seit der Zurückstellung individuell auf die Veränderungssperre anzurechnen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB ist es möglich, die Geltungsdauer um 1 Jahr zu verlängern.

In dem Bebauungsplangebiet wurde eine Bauvoranfrage gestellt. Der Fall wurde förmlich zurückgestellt. Nach einem Augenscheintermin mit der 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Würzburg wurde die Klage zwischenzeitlich – vor dem Hintergrund der bestehenden Veränderungssperre - zurückgezogen. Die ablehnende Entscheidung hat hiermit Bestandskraft erlangt.

Es wird empfohlen, die Geltungsdauer der Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4.147) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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7. / PL/7/7/22. Behandlung des Antrags von Frau Stadträtin Rosemarie Ruf (GRÜNE) und Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 30.08.2021 wegen "Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der Stadt Aschaffenburg stärken" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 7PL/7/7/22

.Beschluss:

Der gemeinsame Antrag von Frau Stadträtin Rosemarie Ruf (GRÜNE) und Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 30.08.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.04.2022 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / PL/7/8/22. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 09.03.2020 wegen "Antrag auf redaktionelle Änderungen der Satzung der "Hospital-Stiftung"" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 8PL/7/8/22

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 09.03.2020 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.04.2022 werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PL/7/9/22. „Kuttergarten“; Standortsuche für ein kulturelles Angebot des Vereins „Musik-, Kunst- und Kulturinitiative Aschaffenburg e. V.“ - Antrag der FDP vom 21.03.2022 - Antrag der KI vom 22.03.2022 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.04.2022 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 24.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 9PL/7/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach dem Beschluss des Stadtrates vom März 2022, einer Sondernutzung an der Ebertbrücke für den „Kuttergarten“, betrieben von der „Musik-, Kunst-, und Kulturinitiative Aschaffenburg e. V.“ in 2022 nicht mehr zuzustimmen, hat sich die Stadtverwaltung intensiv darum bemüht, für den Verein ein Gelände zu finden, auf dem ein kulturelles Angebot für die vom Verein angesprochene Zielgruppe dauerhaft etabliert werden kann.
Es wurde ein möglicherweise für eine Dauernutzung geeigneter Standort an der Darmstädter Straße/Westring gefunden. Derzeit werden die Belange Umwelt- und Artenschutz sowie Immissionsschutz geprüft und die voraussichtlichen Erschließungskosten für das Gelände in enger Abstimmung mit den potentiellen Betreibern ermittelt. Der Betreiber arbeitet parallel an einem detaillierten Nutzungskonzept. Eine Inbetriebnahme ist jedoch vor Sommer 2023 nicht zu realisieren. Ein Baugenehmigungsverfahren ist durchzuführen. 
Um auch im Jahr 2022 ein Angebot für die Zielgruppe, die der Verein vorrangig anspricht, zu realisieren, wurden Gespräche mit der Bürgerinitiative der Anwohner am Ziegelberg geführt. Ein Sprecher der Bürgerinitiative hat Zustimmung der Anwohnerschaft zur Durchführung von zwei Festivalwochenenden durch den Verein am Standort des „Kuttergarten“ aus 2021 signalisiert.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Planungsstand für eine Dauerlösung „Kuttergarten“ an einem alternativen Standort zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine Sondergenehmigung für die Durchführung von zwei Wochenendfestivals des Vereins „Musik-, Kunst-, und Kulturinitiative Aschaffenburg e. V.“ auf dem im Jahr 2021 für den „Kuttergarten“ genutzten Gelände an der Ebertbrücke zu erteilen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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10. / PL/7/10/22. Freier Museumseintritt für die Besucher am „Tag der Franken“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 10PL/7/10/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der „Tag der Franken“ am 03.07.2022 bietet der Stadt Aschaffenburg und ihren Museen die Möglichkeit, von einer großen Öffentlichkeit als lebendige und gastfreundliche Kulturstadt wahrgenommen zu werden. Dies sollte durch freien Eintritt in den städtischen Museen unterstrichen werden.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat (Plenum) stimmt der Gewährung eines freien Museumseintritts bei allen städtischen Museen für die Besucher am „Tag der Franken, 03.07.2022“ zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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11. / PL/7/11/22. Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2022 für den Haushaltseinnahmerest aus 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 11PL/7/11/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlags an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:

Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Hauptsenates/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderungen am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01% bis über 0,10% auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei jeder Kreditaufnahme ein zusätzlicher erheblicher Zinsaufwand.

Bei der Darlehensaufnahme aus den Kreditermächtigungen der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenigen Angebote mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.

Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahre 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Für die Kreditaufnahme im Jahr 2021 wurde ein Betrag i. H. v. 7.608.600,- € festgesetzt. Dieser wurde 2021 nicht aufgenommen und hierfür ein Kasseneinnahmerest gebildet. Da die Zinsen in den letzten Monaten angestiegen sind und erwartet wird, dass diese weiter steigen, soll nun der Kredit aufgenommen werden. 

Die nächste Stadtratssitzung ist erst am 20.06.2022 vorgesehen ist und hier eine Dringlichkeit der Angelegenheit besteht, bitten wir um Zustimmung der Aufnahme des Kredites. 

.Beschluss:

I. Die Verwaltung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2021 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmenbeschaffung zu beachten. Den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in einer der nächsten Sitzungen Bericht zu erstatten.

Für strukturierte Darlehen verbleibt es bei der ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2022 09:07 Uhr