Datum: 17.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/6/1/22 Slipanlage Mainufer - Standortuntersuchung
2PVS/6/2/22 Staatliche Berufsschule 1 (Gewerbliche Berufsschule) Planungsperspektive - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.01.2022 - Antrag der KI vom 31.01.2022 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.03.2022
3PVS/6/3/22 Beschluss Konzeptstudie Museumsdepot und den weiteren Verfahrenablauf
4PVS/6/4/22 SPNr. nach TOP 2 ö

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1. / PVS/6/1/22. Slipanlage Mainufer - Standortuntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.05.2022 ö Beschließend 1PVS/6/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Begründung
Die Slipanlage am Theoderichstor ist nicht mehr zeitgemäß und genügt nicht mehr den Anforderungen für Rettungseinsätze; zudem bestehen erhebliche Nutzungs- und Verkehrskonflikte auf Grund der beengten Platzverhältnisse. In den Planungen für die Umgestaltung des Schlossufers ist eine Neugestaltung und Aufwertung des Bereichs vor dem Theoderichstor erforderlich, da ansonsten der Masterplan Schlossufer in diesem Bereich nicht umgesetzt werden kann. Die vom Stadtrat beschlossene Schlossuferplanung sieht an dieser Stelle eine attraktive Platzgestaltung mit einer wasserseitigen Sitzstufenanlage und einer schmalen Rampe für Kanuwanderer vor, die nur bei besonderen Bedarf auch von den Rettungskräften benutzt werden kann.

Für die bestehende Slipanlage am Theoderichstor muss daher ein vollwertiger Ersatz an einem geeigneten neuen Standort hergestellt werden. Die Anlage muss den aktuellen Vorgaben, Richtlinien und technischen Regelwerken entsprechen. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hat die Stadt schriftlich darauf hingewiesen, dass eine neue Slipanlage aber nicht allein für Rettungseinsätze, sondern auch für die Allgemeinheit (z.B. Einsetzen von Sportbooten) zur Verfügung gestellt werden muss.

Die Stadtverwaltung hatte in den vergangenen 2 Jahren verschiedene Alternativstandorte untersucht. Dies waren ein Standort am Mörswiesenweg westlich der Ebertbrücke, am Mainwiesenweg sowie am Floßhafen. Diese Standorte konnten aber aus mangelnder Eignung für den Rettungseinsatz (Erreichbarkeit, nautische Probleme, Wasserstandstiefe und Strömungsverhältnisse) wegen Nutzungskonflikten mit Fuß- und Radverkehr nicht weiterverfolgt werden. Die bisherigen Planungen wurden eingestellt.

Ein Arbeitskreis aus Sachverständigen der Wasserschutzpolizei, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes und der Feuerwehr Aschaffenburg sowie dem Baureferat und Stadtplanungsamt haben neben den drei bereits untersuchten Standorten weitere acht Standorte betrachtet (Vermerk „Untersuchung Alternativstandorte Slipanlage“ vom 17.12.2021).
Die Standorte wurden hinsichtlich verschiedener Aspekte vorgeprüft. Wesentlich waren hierbei die Aspekte Eignung für Rettungseinsätze und Belange der Schifffahrt, aber auch mögliche Nutzungskonflikte und Eingriffe in Natur und Landschaft.


Untersuchte Standorte:


Standort 0
Rechtes Ufer, auf Höhe des Gewerbegebietes Mörswiesenstraße
Im Zuge der Erkundungsfahrt wurde der Standort zusätzlich betrachtet.
  • Zufahrt zum Ufer über Mainaschaffer Straße, Mörswiesenstraße, Uferweg
  • Lage im Bereich des bestehenden Besucherparkplatzes 
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Wassertiefe ist zu prüfen, Wassertiefe ggf. zu gering, ggf. Verlandung
  • Keine Eignung für Rettungseinsätze wegen ungünstiger Anfahrbarkeit

Standort 1
Rechtes Ufer, unterhalb der Ebertbrücke
  • Zufahrt über Hanauer Straße, Schlotfegergrund, Uferweg
  • Lage zwischen Besucherparkplatz und Ebertbrücke
  • Durch die Brückenpfeiler ist die Sichtbarkeit stark eingeschränkt
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Wassertiefe ist zu prüfen, Wassertiefe ggf. zu gering, ggf. Verlandung
  • Keine Eignung für Rettungseinsätze wegen ungünstiger Anfahrbarkeit

Standort 2
Linkes Ufer, oberhalb der Ebertbrücke
  • Zufahrt über Westring, Stadtbadstraße, Uferweg
  • Lage neben Sportplatz (Standort „Kuttergarten“)
  • Keine Nutzungskonflikte erkennbar
  • Erhöhte Uferböschung macht lange Rampe und baulichen Eingriff in Böschung erforderlich
  • Hochwasserunabhängige Lage (außerhalb HQ100)
  • Lage für Rettungseinsätze optimal, gute Erreichbarkeit

Standort 3
Linkes Ufer, a) oberhalb und b) unterhalb der Willigisbrücke
  • Zufahrt über Großostheimer Straße (a) bzw. Darmstädter Straße, Volksfestplatz (b)
  • Standort unterhalb der Eberbrücke steht im Nutzungskonflikt mit dem Volksfestplatz
  • Standort oberhalb der Eberbrücke ist sowohl über die Großostheimer Straße bzw. Darmstädter Straße anfahrbar
  • Lage neben Wohnmobilstellplatz
  • Keine Nutzungskonflikte erkennbar
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Wellenschlaggefahr wegen geringer Flussbreite
  • Rampenplanung muss dem recht kleinen Abstand zur Fahrrinne Rechnung tragen
  • Lage für Rettungseinsätze optimal, gute Erreichbarkeit

Standort 4
Linkes Ufer, oberhalb der Adenauerbrücke
  • Zufahrt über Großostheimer Straße, Uferweg
  • Nutzungskonflikte mit Radverkehr
  • Starker Eingriff in Natur und Ufersaum (Auwald)
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Starke Wellenschlaggefahr wegen sehr geringer Flussbreite
  • Rampenplanung muss dem recht kleinen Abstand zur Fahrrinne Rechnung tragen
  • Geringe Fläche zur Abwicklung (Trailer etc.)
  • Lage für Rettungseinsätze geeignet

Standort 5
Linkes Ufer, Großostheimer Straße
  • Zufahrt über Großostheimer Straße, Uferweg
  • Nutzungskonflikte mit Radverkehr
  • Sehr starker Eingriff in Natur und Ufersaum (Auwald)
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Lage für Rettungseinsätze geeignet


Standort 6
Rechtes Ufer, unterhalb Bauhof WSV
  • Zufahrt über Obernauer Straße
  • Standortlage und Zufahrt unklar
  • Bauhof WSV kann nicht für Publikumsverkehr geöffnet werden, auch für Rettungseinsätze ungeeignet
  • Standort ungeeignet

Standort 7
Rechtes Ufer, oberhalb Bauhof WSV
  • Zufahrt über Obernauer Straße, Feldweg entlang des Bahndamms
  • Keine Nutzungskonflikte erkennbar
  • Starker Eingriff in Natur und Ufersaum (Auwald)
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Lage sehr abseitig 
  • Keine Eignung für Rettungseinsätze wegen ungünstiger Anfahrbarkeit


Als grundsätzlich geeignete Standorte wurde hierbei ein Standort linkes Mainufer, oberhalb der Ebertbrücke (Standort 2) und ein Standort linkes Mainufer oberhalb und unterhalb der Willigisbrücke (Standort 3 a + b) herausgearbeitet. 

Für diese Vorzugsstandorte wurde eine Vermessung und Tiefenpeilung erstellt sowie ein Planungskonzept für die erforderlichen Ingenieurbauwerke (Rampe und Kai) und die Verkehrsanlagen (Verkehrserschließung und Stellplätze) erarbeitet (FKS Infrastruktur mit Grassel Ingenieure). Die Planungskonzepte mit dem Erläuterungsbericht werden dem Planungs- und Verkehrssenat hiermit vorgelegt (siehe Anlagen: Lagepläne und Erläuterungsbericht).


Konzeptdarstellung Standort 2 – „Ebertbrücke“ (vgl. Kap. 2.3.2. im Erläuterungsbericht)
Die Zu- und Abfahrt zur Standortvariante an der Ebertbrücke erfolgt von der Stadtbadstraße aus. Dort verläuft, zwischen der Ebertbrücke und der östlich gelegenen Sportanlage ein bestehender, geschotteter Wirtschaftsweg bis zum Mainufer.
Im Einmündungsbereich der Stadtbadstraße sind die bestehenden Hochbordeinfassung durch überfahrbare Bordsteine auszutauschen. Der Vorrang des kreuzenden Gehweges ist mittels Verkehrszeichen und ggf. ergänzender Markierung oder Piktogrammen zu kennzeichnen. Zur Andienung der Bootseinlassstelle ist eine Asphaltbefestigung, sowie eine Verbreiterung der bestehenden Zuwegung auf 5,00 m zur Gewährleistung des Begegnungsverkehres vorgesehen.
Am Beginn der erforderlichen Rampen sind die Abstellflächen für die Feuerwehr und die Sportboote vorgesehen. Die Rampenentwicklung ist gegenüber dem Standort „Willigisbrücke“ aufgrund der zu überwindenden Höhendifferenz deutlich länger und durchschneidet den bestehenden Geh- und Radwegverlauf. Das Konzept sieht daher eine Verlegung des Geh und Radweges vor. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen rangierenden Fahrzeugen und dem Geh- und Radverkehr ist konzeptionell die erläuterte Verlegung südlich der Parkflächen vorgesehen. Somit besteht ein möglicher Konflikt lediglich bei der An- oder Abfahrt der Gespanne (Rettungsdiente und Sportboote).
Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse durch die eingezäunte Entwässerungsanlage wurden die Flächen für die Rettungsdienste aufgeteilt. In Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz werden vorrangig drei befestigte Abstellmöglichkeiten (Rasengittersteine) benötigt. Die weiteren Abstellflächen können als Schotterrasenflächen, für die Nutzung bei Großeinsätzen, ausgebildet werden und müssen nicht direkt angrenzend angeordnet sein. Um die Geh- und Radwegeführung zu optimieren wurden daher die weiteren Stellplatzflächen mit seltenerer Nutzung (Bedarfsstellplätze) südlich des Radweges angeordnet. Beim Rangieren entstehen hierbei Konflikte, die aus vorgenannter Erläuterung aus Sicht des Verfassers akzeptabel sind.
Aufgrund der bestehenden Höhendifferenz zwischen dem Gelände und dem Fließgewässer ist neben der Rampe zum Slippen eine parallel verlaufende Rampe zur Kaimauer erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz ist lediglich die Andienung mit einem Solofahrzeug zu gewährleisten, um die Beschickung der Boote zu ermöglichen. Die befestigte Bewegungsfläche ist hierbei entlang der Kaimauer in einer Breite von 10 m vorgesehen. Zum Wenden ist zusätzlich eine Fläche mit Rasengittersteinen berücksichtigt.
Die Rampe zum Slippen der Boote kann gegenüber der Lage an der Willigisbrücke senkrecht zum Fließgewässer angeordnet werden. Der Abstand zwischen der Uferlinie und dem Rand der Fahrrinne beträgt rd. 55 m. Nachfolgend ist eine Schnittdarstellung der Rampe abgebildet. 


Lageplan Standort Ebertbrücke (Plandarstellung FKS-Infrastruktur)


Gem. den vorliegenden Unterlagen zum HQ100 - Abflussbereich und der entsprechenden Höhenkote von ca. 112,90 müNN werden bei diesem Standort die Bootseinlassstelle, sowie die Kaimauer überflutet. Die Anfahrt zur Rampe, den Abstellflächen ist gegeben und somit auch die Nutzung des Geh- und Radweges. Im Bedarfsfall könnten auch bei Hochwasser Boote zu Wasser gelassen werden, was ein großer Vorteil gegenüber dem Standort 3 an der Willigisbrücke ist. 

Konzeptdarstellung Standort 3 - Willigisbrücke (vgl. Kap. 2.3.1. im Erläuterungsbericht)
Die Standortvariante südlich der Willigisbrücke sieht den Ausbau des Zufahrtsbereiches von der Großostheimer Straße bis zum bestehenden Zufahrtsweg am Mainufer, auf einer Länge von ca. 210 m vor. Mit dem Ausbau ist die Optimierung des Zufahrtbereiches hinsichtlich der Längsneigung (Reduzierung Gefälle) sowie der Trassierung (Anpassung an Erfordernisse für Bemessungsfahrzeug Lastzug für Rettungskräfte; insbesondere Befahrbarkeit linksabbiegend aus nördlicher Richtung kommend) vorgesehen. Dabei ist auf den parallel zur Großostheimer Straße verlaufenden Geh- und Radweg in Richtung Innenstadt besonderes Augenmerk zu legen. Im Kreuzungsbereich mit der Zufahrt (ca. 22 m Länge) sollte der Geh- und Radweg farblich gekennzeichnet werden. Mit der vorgenannten Reduzierung der Längsneigung des Rampenbereichs werden entsprechende Eingriffe in das Gelände erforderlich. Im Ergebnis werden die Sichtbeziehungen zwischen der Ausfahrt und dem kreuzenden Geh- und Radweg verbessert und die Anfahrt erleichtert.


Lageplan Standort Willigisbrücke (Plandarstellung: FKS Infrastruktur)

Aus verkehrstechnischer Sicht sollte zukünftig auf die offizielle Verkehrsführung, d. h. die Ausfahrt über den schmalen Fahrweg zwischen Kleingärten gemieden und lediglich für die Andienung der Kleingärten genutzt werden. Hierdurch könnte ein Konfliktpunkt zwischen dem Geh- und Radweg und der Ausfahrt vermieden werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Minimierung der Eingriffe in bis dato unbefestigte Fläche wurde von diesem Gedanken Abstand genommen und die Führung bestandsnah beibehalten und der erforderlichen Fahrgeometrie für die Nutzung mit Gespannen (Lkw + Anhänger) angepasst.
Vom Ablauf ist für die Sportbootnutzer vorgesehen, nach der Zufahrt von der Großostheimer Straße, quasi die bestehende Trasse in Richtung Volksfestplatz zu nutzen und im bestehenden Bogen in Richtung Reisemobilplatz zu fahren. Mit der Aufweitung an der Rampenanlage wird das Rückwärtsfahren zum Slippen, auch für die Rettungskräfte, erleichtert. Kollisionen mit dem Geh- und Radweg bestehen hierbei nicht. Nachdem das Boot zu Wasser gelassen ist, kann geradlinig in Richtung des Wohnmobilstellplatzes und im Weiteren über den Fahrweg zwischen den Kleingärten, sowie über den Zufahrtsweg in Richtung der vorgesehenen Abstellflächen unter der Willigisbrücke gefahren werden. Die beschriebene Route erfolgt im Einrichtungsverkehr, als Rundweg.

Nach dem Aufladen des Boots wird über den schmalen Fahrweg und links in die Zufahrtsstraße in Richtung Großostheimer Straße eingebogen und das Gelände verlassen.
Die An- und Abfahrt der Rettungsdienste erfolgt analog der zuvor beschriebenen Route, lediglich die Abstellmöglichkeiten sind direkt an der Kaimauer vorgesehen, um kurze Wege zwischen dem Slippen und der Beladung der Boote zu gewährleisten.
Die bestehenden Kreuzungspunkte mit dem Geh- und Radverkehr bei der Zu- und Ausfahrt können nicht vermieden werden. Für die Erhöhung der Sicherheit sollte der Vorrang des Geh- und Radverkehrs mittels Beschilderung und roter Farbmarkierung verdeutlicht werden.
Im Einsatzfall der Rettungsdienste sollte bei der Anfahrt mit der Rundumkennleuchte („Blaulicht“) und das Folgetonhorn (Sirene), also die Sondersignalanlage der Fuß- und Radverkehr gewarnt werden. Der Vorrang der Einsatzfahrzeuge ist nach StVO §35 Sonderrechte geregelt.
Nachfolgend eine Schnittdarstellung der möglichen Slipanlage. Aufgrund des geringen Abstandes zwischen der Uferlinie und dem Rand der Fahrrinne von lediglich 15 m ist nach Empfehlung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes eine schräge Anordnung der Rampe zum Slippen vorzusehen. Der angrenzende Bewuchs ist soweit zu entfernen, dass ausreichende Sichtbeziehungen auf die Binnenschiffe gewährleistet wird.
Gem. den vorliegenden Unterlagen zum HQ100 - Abflussbereich und der entsprechenden Höhenkote von 113,20 müNN, wird der gesamte Uferbereich bis zur Zufahrtsrampe überschwemmt. Die Bootseinlassstelle, sowie die Kaimauer werden somit rd. 3,10 m überflutet.

Kostenvoreinschätzung 
Die nachfolgenden Kostenansätze (brutto) beruhen auf Erfahrungswerten. 

Konzept Standort 3 „Willigisbrücke“ “ - Brutto 
Verkehrsanlage 
470.000 € 

Ingenieurbauwerk 
485.000 € 

Baukosten - Summe 
955.000 € 

zzgl. 20 % BNK 
191.000 € 
1.146.000 €


Konzept Standort 2 „Ebertbrücke“ - Brutto 

Verkehrsanlage 
570.000 € 

Ingenieurbauwerk 
555.000 € 

Baukosten - Summe 
1.125.000 € 

zzgl. 20 % BNK 
225.000 €
1.350.000 € 


Aufgrund ausstehender Gutachten, den statischen Nachweisen, möglicher Auflagen von Genehmigungsbehörden, Preissteigerungen und Planungsanpassungen im weiteren Planungsverfahren nach finaler Festlegung der Ausbauvariante, können Mehrkosten zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.


Standortvergleich
Erreichbarkeit
Beide Standorte zeichnen sich dadurch aus, dass sie für Rettungseinsätze sehr gut erreichbar sind und zudem im Haupteinsatzgebiet zwischen Ebertbrücke und Adenauerbrücke liegen. 

Hochwasserresilienz 
Während der Standort an der Ebertbrücke weitgehend nicht hochwassergefährdet ist, wird der Standort an der Willigisbrücke bereits beim regelmäßigen Hochwasser „HQ-häufig“ beeinträchtigt. Im Fall „HQ-100“ ist bereits der gesamte Bereich bis zur Zufahrt an der Großostheimer Straße überschwemmt. Die Slipanlage an der Willigisbrücke ist somit nicht hochwasserunabhängig.

Nutzungskonflikte
Am Standort Willigisbrücke sind durch den Main-Radweg (D-Netz-Route), den Wohnmobilstellplatz, die anliegenden Schrebergärten und temporäre Nutzungen während des Volksfestes, bereits verschiedene Nutzungen vorhanden. Das Hinzutreten einer weiteren Freizeitnutzung (Einsetzen privater Sportboote) ist jedoch planerisch beherrschbar (siehe Planungskonzept).
Am Standort Ebertbrücke sind praktisch keine Nutzungskonflikte gegeben. Die Querung des Radweges ist unkritisch. Doch wird durch die Anlage der Slipanlage eine Wiese überplant, die als Bolzplatz, aber zuletzt auch als Standort für den „Kuttergarten“ genutzt wurde. Der angrenzende Baseballplatz bleibt jedoch unbeeinträchtigt.

Belange der Schifffahrt
Der Abstand zwischen Fahrrinne und Uferlinie ist im Bereich der Willigisbrücke deutlich schmaler als im Bereich der Ebertbrücke. 
Breite des Mains am Standort Ebertbrücke bei Mittelwasser ca. 140 m, Abstand zwischen Uferlinie und Fahrrinnenrand ca. 55 m.
Breite des Mains am Standort Willigsbrücke bei Mittelwasser ca. 90 m, Abstand zwischen Uferlinie und Fahrrinnenrand ca. 15 m.
Auf Grund der ausgewiesenen Engstelle an der Willigisbrücke besteht grundsätzlich die Gefahr bezüglich Wellenschlag und anderer möglicher Konflikte beim Einsetzen von Booten. 
Aus nautischer Sicht ist der Standort Ebertbrücke aus diesem Grund als vorteilhafter anzusehen (Abstand zur Fahrrinne und besserer Sichtbarkeiten).

Kosten-Nutzen-Bilanz
Trotz der prognostizierten Mehrkosten für die Einrichtung einer Slipanlage am Standort Ebertbrücke von rd. 200.000 € ist der Standort 2 an der Ebertbrücke hinsichtlich der geringen Nutzungskonflikte und Hochwasserresilienz als geeigneten Standort für die Errichtung einer Slipanlage, die sowohl den speziellen Bedarfen für Rettungseinsätze, als auch den Anforderungen für eine öffentliche Nutzung entspricht. 

Fazit
Aus planerischer Sicht und durchgeführten Vorgesprächen, sowie den entsprechenden Stellungnahmen der Fachbehörden, empfiehlt es sich den Standort „Ebertbrücke“ zu favorisieren. Diese berücksichtigt sämtliche Belange der Nutzer und reduziert die Konfliktpunkte auf ein Minimum.

Weitere Schritte
Mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates und Bestimmung der Standortplanung an der Ebertbrücke als Vorzugsvariante wird das Planungskonzept detailliert ausgearbeitet. Hierbei werden weitere Grundlagen eingeholt (insbesondere Baugrunduntersuchung, Natur- und Artenschutzuntersuchung). Die Entwicklung der Planung erfolgt in enger Abstimmungen mit den Fachbehörden. Die nächsten Planungsschritte werden dem Planungs- und Verkehrssenat zur Entscheidung vorgelegt.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den beiden Planungskonzepten für einen Neubau der Slipanlage an den Standorten Ebertbrücke und Willigisbrücke zur Kenntnis (Anlage 1).

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat bestimmt den Standort oberhalb der Ebertbrücke als Vorzugsvariante.

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsschritte für die Vorzugsvariante (Standort Ebertbrücke) voranzutreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 4

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2. / PVS/6/2/22. Staatliche Berufsschule 1 (Gewerbliche Berufsschule) Planungsperspektive - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.01.2022 - Antrag der KI vom 31.01.2022 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.05.2022 ö Beschließend 2PVS/6/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Gebäudebestand

Die Staatliche Berufsschule 1 (Gewerbliche Berufsschule) besteht aus vier Gebäudeteilen und einem Hausmeisterhaus.
Die Gebäudeteile A (Klassen + Verwaltung), B (Klassen + Fachräume), D (Werkstätten) und F (Pausenhalle), sowie das Hausmeisterhaus sind inzwischen 56 Jahre, die Bauteile C und E (Klassen + Fachräume) sind 34 Jahre alt.

Allgemein geht man bei Schulbauten von einer Nutzungsdauer von 40 Jahren aus. Danach entsprechen die Bauwerke nicht mehr den pädagogischen und technischen Anforderungen und bedürfen einer Generalsanierung oder eines Ersatzneubaues.

Auch ein kontinuierlich ordnungsgemäß durchgeführter Bauunterhalt kann die aktuellen Anforderungen nicht erfüllen: 

  1. Zusätzlicher Raumbedarf

Die Regierung hat 2018 ein Fehlbedarf von mindestens 1000 qm Nutzfläche festgestellt.
Der Fehlbedarf kann nur im Rahmen einer Neuplanung berücksichtigt werden.

  1. Pädagogischen Anforderungen

Ein zeitgemäßes Schulgebäude muss Antworten auf die pädagogischen Anforderungen unserer Zeit geben. (z.B. offene Lernformen)

  1. Brandschutz

Die brandschutztechnische Bewertung des Ingenieurbüros Rassek aus Würzburg hat 2017 zahlreiche Mängel festgestellt, z.B. 
  • im Bauteil A fehlen zwei unabhängige Rettungswege (Anbau einer Außentreppe erforderlich) 
  • diverse Trennwände zwischen Räumen mit erhöhter Brandgefahr (Werkstätten) müssen brandschutztechnisch ertüchtigt werden;
  • Flurbereiche die als Rettungswege fungieren, sind nicht als notwendiger Flur ausgebildet;

  1. Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit der Schulgebäude ist nicht gegeben. Der Einbau von barrierefreien Aufzügen kann nur im Rahmen eines Um- oder Neubaus getätigt werden.

  1. Gebäudehülle

Die großformatigen Schiebefenster haben irreparable Schäden. Ein Fensteraustausch ist nur zusammen mit einer kompletten Gebäudehüllensanierung sinnvoll.
Die erforderliche energetische Sanierung wurde bereits im Gutachten vom Ingenieurbüro P.E.A.F. aus Frankfurt im November 2001 festgestellt!
2019 und 2020 wurden an der Befestigung der Beton-Vorhangfassaden Schäden festgestellt. Die Waschbetonplatten mussten auf einer Teilfläche von 375 qm ausgebaut werden, da sie absturzgefährdet waren. Als Ersatz wurde für 150.000,00 € ein Vollwärmeschutz angebracht. Weitere „lose“ Platten sind zu erwarten.

  1. Bauunterhalt

Ein weiterer Betrieb der Berufsschule 1 sollte nur mit minimalen Bauunterhalt erfolgen. Aktuell betragen die Kosten hierfür 60.000,00 – 100.000,00 € pro Jahr.


  1. Stand der Planung

Zur Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie wurden 2017 ein Brandschutzgutachten, eine Schadstoffgutachten und ein Gutachten über das Tragwerk über die Berufsschule 1 erstellt.

Außerdem hat das Forschungsinstitut für betriebliche Bildung (f-bb) aus Nürnberg ein Gutachten zur Neugestaltung der Berufsschule 1 erstellt. Es enthält Handlungsempfehlungen für die Neuausrichtung in den gewerblich-technischen Fachrichtungen und berücksichtigt voraussichtliche Veränderungen in den unterrichteten Berufsfeldern. 

Am 03.07.2017 wurde durch den Stadtrat eine Machbarkeitsstudie an den Generalplaner AGN aus Ludwigsburg mit folgenden Varianten beauftragt:

Variante A)                Generalsanierung unter laufendem Betrieb
Variante B)                Generalsanierung mit Ersatzneubau unter laufendem Betrieb
Variante C)                Neubau an gleicher Stelle unter laufendem Betrieb

Der beauftragte Generalplaner AGN hat am 15.01.2018 die Varianten im Stadtrat mit folgenden Kosten vorgestellt:

Variante A)                83,9 Mio €
Variante B)                81,4 Mio €
Variante C)                76,0 Mio €

Der Planungs- und Verkehrssenat fasste am 20.02.2018 folgenden Beschluss:

  1. Die Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen
  2. Variante 3 „Neubau der Berufsschule“ soll weiterverfolgt werden
  3. Die Verwaltung soll einen Architektenwettbewerb ausloben

Mit Schreiben vom 28.05.2018 hat die Regierung das Raumprogramm genehmigt.

Bedingt durch andere Großprojekte wurden für die Baumaßnahme Berufsschule 1 von 2018 bis 2022 keine Haushaltsmittel in den städtischen Haushalt eingestellt. 

Laut Statistischem Bundesamt (DESTATIS) sind für Neubauten die Preise vom 4.Quartal 2017 (Stand Kostenschätzung agn) bis zum 4.Quartal 2021 um 25% gestiegen!

Die aktualisierten Kostenprognosen belaufen sich deshalb auf:

Variante A)                105,0 Mio €
Variante B)                102,0 Mio €
Variante C)                  95,0 Mio €

Die Baumaßnahmen müssen aus Finanzierungsgründen in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Für die dadurch entstehende längere Bauzeit wurde eine Kostenerhöhung von 10 % bei den Sanierungsvarianten und 7,5 % bei der Neubauvariante berücksichtigt.
In der Variante A und B sind jeweils 6 Bauabschnitte, in der Variante C sind 4 Bauabschnitte eingeplant.
Die Errichtung einer Mensa ist in allen Varianten vorgesehen.
Der laufende Schulbetrieb muss aufrechterhalten werden, d.h. es sind Containerprovisorien in den einzelnen Bauabschnitten berücksichtigt. Das Hausmeisterhaus ist nicht Bestandteil der Studie.

Nach DIN 18960 wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mittels Lebenszyklusberechnung über eine Betrachtungsraum von 42 Jahren erstellt. 

In den Lebenszykluskosten werden berücksichtigt:

  • Abschreibungen und Investitionskosten (Abschreibungen für den Bestand fallen nicht an)
  • Sanierungen (Erneuerungen im Betrachtungszeitraum)
  • Kapitalkosten (für Investition sowie Sanierungen)
  • Betriebskosten (Hausmeister, Instandhaltung, Energie, Wasser, Reinigung)

Der Gesamtkapitalwert über den Betrachtungszeitraum von 42 Jahren beträgt:

Variante A)  Generalsanierung                                        148.057.000,00 €
Variante B)  Generalsanierung mit Ersatzneubau                        144.260.000,00 €
Variante C)  Neubau                                                        115.460.000,00 €


Die jährlichen Betriebskosten über den Betrachtungszeitraum belaufen sich durchschnittlich auf:

Variante A)  Generalsanierung                                          1.483.000,00 €
Variante B)  Generalsanierung mit Ersatzneubau                          1.412.000,00 €
Variante C)  Neubau                                                                962.000,00 €


  1. Planungsperspektive

Unabhängig welche Variante weiterverfolgt werden soll, sind für die Durchführung mehrere Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) auszuloben. 

Zur Projektorganisation, Durchführung von Vergabeverfahren, Begrenzung von Risiken, Controlling und Generierung von Einsparpotenzialen sollte bei dieser Projektgröße ein externer Projektsteuerer eingeschaltet werden.
 
Da die Abfinanzierung der Großprojekte Kronberg-Gymnasium (Restsumme in 2026/2027: 9 Mio €) und Schönbergschule (Restsumme in 2026/2027: 10 Mio €) erst in 2027 abgeschlossen sein wird, kann das neue Projekt Berufsschule I erst ab 2027 in die Finanzplanung aufgenommen werden.


Folgende Planungsperspektive ist denkbar:


2026        Projektvorbereitung

Überarbeitung / Überprüfung der pädagogischen Anforderungen
                                       Nach aktueller Rücksprache mit der Schulleiterin,
sind die Planungshinweise des Forschungsinstitutes f-bb aus 2017 immer noch gültig.

       Finale Entscheidung der zu planenden Variante durch den Stadtrat

Finale Abstimmung des Raumprogramms mit der Regierung



2027                                Projektstart

VgV-Verfahren für Projektsteuerung 
                                       EU-weite Ausschreibung

                                       Auftrag Projektsteuerung
                                       Handlungsbereich A: Organisation und Koordination
                                       Handlungsbereich B: Qualitäten und Quantitäten
                                       Handlungsbereich C: Kosten und Finanzierung
                                       Handlungsbereich D: Termine
                                       Handlungsbereich E: Verträge und Versicherungen

                                       Vorbereitung Architektenwettbewerb


2028                                Verhandlungsverfahren

Durchführung Architektenwettbewerb
Beauftragung Architekt
VgV-Verfahren für Fachplanungen

                               
2029                                Entwurfsplanung


2030                                Ausführungsplanung


2031                                Projektdurchführung

Ausschreibungen 
Vergabe
                                       Baubeginn


  1. Finanzplanung


Für den aufgeführten Rahmenterminplan werden folgende Haushaltsansätze benötigt:

2026                                                0,00 €                             

       2027                                   450.000,00 €        Planungskosten

       2028                                   500.000,00 €        Planungskosten

       2029                                3.500.000,00 €        Planungskosten

2030                                4.000.000,00 €        Planungskosten

2031                                4.000.000,00 €        Planungs- und Baukosten



Die im Planungssenat beschlossene Variante C ist in 4 Bauabschnitte gegliedert:

  1. Bauabschnitt                        4-geschossiger Neubau
  2. Bauabschnitt                        4-geschossiger Neubau als Ergänzung zum Atriumgebäude
  3. Bauabschnitt                        1-geschossiger Anbau mit Werkstätten und Fachräumen
  4. Bauabschnitt                        1-geschossiger Anbau mit Werkstätten, Mensa und
                                       Außenanlagen


Die 4 Bauabschnitte sind in ca. 7 Jahren Bauzeit umsetzbar, die Fertigstellung zum Schuljahr 2038/39 ist möglich.


Daraus kann sich folgender überschlägiger Finanzierungsplan ergeben:


2032                          8.500.000,00 €        (1.Bauabschnitt)

2033                        12.000.000,00 €        (1. und 2.Bauabschnitt)

2034                        12.000.000,00 €        (2.Bauabschnitt)

2035                         12.000.000,00 €        (2. und 3.Bauabschnitt)

2036                        12.000.000,00 €        (3. und 4. Bauabschnitt)

2037                          7.000.000,00 €        (4. Bauabschnitt)

2038                          7.000.000,00 €        Außenanlagen und Restarbeiten
                                               Inbetriebnahme

2039                          7.000.000,00 €        Schlussrechnungen

2040                          5.050.000,00 €        Abschluss der Maßnahme

.Beschluss: 1

I. Die Planungsperspektive für die Staatliche Berufsschule 1 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Folgende Anträge werden zur Kenntnis genommen:
  • Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.01.2022 (Anlage 3)
  • Antrag der KI vom 31.01.2022 (Anlage 4)
  • Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.03.2022 (Anlage 5)

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die Verwaltung sagt zu, einen Ortstermin in der Berufsschule 1 zu organisieren.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PVS/6/3/22. Beschluss Konzeptstudie Museumsdepot und den weiteren Verfahrenablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.05.2022 ö Beschließend 3PVS/6/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Verschiedene Stadtratsgremien haben sich seit 2020 mit der Sanierung des Schosses Johannisburg durch den Freistaat Bayern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Stadt Aschaffenburg befasst. 
Das Gesamtprojekt umfasst für die Stadt:

- Temporäre Räumung aller von der Stadt genutzten Räume im Schloss (Museumsverwaltung, Ausstellungsräume, Graphikdepot, Archäologisches Depot und Depot im Nordturm);

- Erfassung und Aufbereitung aller Ausstellungsobjekte und des Depotguts (auch in den    Außendepots);

- Bereitstellung und Umzug der Verwaltung in ein Ausweichquartier und 

- Neubau und Verlagerung der Kulturobjekte in ein neu gebautes Zentraldepot;

- Grundlegende Neugestaltung des Schlossmuseums vor dem Wiedereinzug;

- Erweiterung der Verwaltungsräume im Schloss wegen Personalmehrung

- Wiederbelegung der Räume im Schloss mit dem städt. Museum, der Museumsverwaltung und dem graphischen Kabinett im Nordturm 

Die letzte Beratung des Gesamtprojektes erfolgte in der Sitzung des Kultur- und Schulsenats am 20.6.2021. Damals war davon auszugehen, dass der Stadt die von ihr genutzten Räume im Schloss zum Ende 2021 gekündigt werden. Bei einer Räumungsfrist von zwei Jahren hätten dann geeignete Ersatzräume Ende 2023 zur Verfügung stehen müssen. Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt 

-        für einen Neubau eines Zentraldepots von einem Fachplaner eine Projektskizze erstellen zu lassen und im PVS vorzustellen,

-        mit der Bayerischen Schlösserverwaltung (BSV) die Verhandlungen zur Sanierung und Umgestaltung der Räume der Museumsverwaltung und der Ausstellungsräume zum Abschluss zu bringen und in eine vertragliche Vereinbarung umzusetzen und

-        die notwendigen Vorarbeiten zur Erfassung und Aufbereitung des Kulturgutes als Vorarbeiten für die Räumung des Schlosses weiterzuführen.

Aktueller Projektstand 

Trotz der Schwierigkeiten des Bauprozesses und der angespannten Lage der Bauwirtschaft hält der Freistaat Bayern an dem Sanierungsprojekt Schloss Johannisburg unvermindert fest. Es verändert sich lediglich der vorgesehene Zeitablauf. Die Stadt Aschaffenburg muss wegen der vom Freistaat Bayern durchgeführten Sanierung des Schlosses Johannisburg in Aschaffenburg alle ihre dort angemieteten Flächen für einen mehrjährigen Zeitraum räumen. Die Schlösserverwaltung plant, die Fassadensanierung im Jahr 2023 zu beginnen und die Gesamtmaßnahme sowie die Innensanierung in mehrere technische Bauabschnitte zu unterteilen. 
Der sanierungsbedingte Auszug der Stadt Aschaffenburg aus den durch sie angemieteten Räumlichkeiten wird dann in enger Abstimmung mit der Schlösserverwaltung ab Ende 2024 beginnen müssen. Die jüngsten öffentlichen Verlautbarungen des Freistaats zur Sanierung des Schloss Johannisburg bestätigen diese Zeitschiene. 

Bei einer kontinuierlichen Beräumung ab Ende 2024 muss demnach das Museumdepot, auch aufgrund der notwendigen Konservierungsarbeiten an den Kunstobjekten, ab Ende 2024 fertig gestellt sein.

Dies bedeutet für die Stadt Aschaffenburg, dass Ende 2024 ein neues Zentraldepot zur Verfügung stehen muss, in dem das gesamte Ausstellungsgut des Schlossmuseums und das Sammlungsgut des Turmdepots, des archäologischen Depots im Bergfried und die grafische Sammlung eingelagert werden können. Weiterhin muss ein Ausweichquartier für die Museumsverwaltung zur Verfügung stehen.

A Schlosssanierung

Die Anpassungen der Räumlichkeiten im Schloss an die geänderten Nutzungsbedingungen sind einvernehmlich mit der BSV abgestimmt. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage des künftigen Raumklimas in den Museumsräumen. Es herrscht Einvernehmen, dass die raumklimatische Situation ertüchtigt werden muss, um die derzeit immer wieder auftretenden extremen raumklimatischen Bedingungen (Hitze) künftig zu verhindern. 
Dazu soll mit Rücksicht auf den Baubestand und die Folgekosten keine Klimaanlage eingebaut werden, sondern dieses Ziel durch eine Bauteilaktivierung der massiven Wände erreicht werden. 
Ein ausgeglichenes Raumklima ist Voraussetzung zur Einhaltung der konservatorischen Vorgaben, insbesondere für Sonderausstellungen. 
Die Möglichkeiten und Chancen dieses raumklimatischen Konzeptes werden derzeit durch eine raumklimatische Simulation des Baubestandes ermittelt. 
Auf der Grundlage dieser Bestandsuntersuchung soll dann ein Klimakonzept mit schnellschließenden Klimaschutztüren zur Vermeidung von Luftströmungen zwischen einzelnen Ausstellungsbereichen und einer Lüftungsanlage konkret geplant werden. Dazu laufen derzeit intensive Gespräche mit der BSV.

B Neubau Zentraldepot

Planungskonzept

Für eine Teilfläche des städtischen Grundstücks im Stadtteil Obernau im Erweiterungsgebiet des Gewerbegebiets „Bollenäcker“ wurde vom Architekturbüro Reuter (Berlin), das auf Depotbauten spezialisiert ist, eine Konzeptstudie erarbeitet. Der Planung liegt eine ausführliche Programmbeschreibung zugrunde. Danach soll ein Depot mit ca. 3600 m² Depotfläche und ca. 550 m² Fläche für Funktionsräume entstehen. 
Die Anlieferung soll eingehaust und mit Flurförderzeugen bedienbar sein. Es müssen Depoträume entstehen, die das gesamte Spektrum der einzulagernden Kulturgüter berücksichtigen. 

Dazu gehören archäologische und technische Objekte, Gemälde, Skulpturen, Möbel, Keramik, Textilien, Metallgegenstände aber auch ethnografische Objekte, Künstlernachlässe, volkskundliche Objekte und nicht zuletzt die naturwissenschaftlichen Sammlungen einschließlich der zur Bearbeitung des Lagerguts erforderlichen Betriebsmittel. 

Das Gebäude soll nicht klimatisiert werden, aber durch Bauteilaktivierung ein stabiles Raumklima besitzen. Die Einlagerung besonders empfindlicher Objekte soll mittels Klimaboxen erfolgen. Für die Einlagerung selbst war eine verdichtete Lagertechnik zu planen, die in das konstruktive Gebäuderaster integriert ist. Neben den Depoträumen waren Räume für die projektbezogene Bearbeitung der einzulagernden oder an andere Museen im Rahmen von Sonderausstellungen auszuleihende Objekte (zum Beispiel Schädlingsbekämpfung, Dokumentation, Verpackung, Objektannahme, Inventarisierung, Ausstellungsvorbereitung usw.) vorzusehen. 
Diese Räume beinhalten jedoch keine Dauerarbeitsplätze, sondern sind nur für den periodischen, projektbezogenen Aufenthalt von Personen konzipiert. 

Die eventuell erforderliche Restaurierung einzelner Objekte soll weiterhin in der bestehenden Restaurierungswerkstatt im Nilkheimer Hof erfolgen. 
Das entworfene Gebäude ist ein Stahlbetonskelettbau, mit 2-3 Geschossen, begrüntem Flachdach einschließlich solarenergetischer Nutzung und einer zusätzlichen Fassadenbegrünung durch Ranker. 
Die Fassade des Depotbaus ist bis auf Lüftungs- und Entrauchungsöffnungen geschlossen, um das innere Raumklima stabil zu halten. 

Die Funktionsräume sind allerdings natürlich belichtet. Die geschlossene Fassade dient auch der Sicherheit der eingelagerten Objekte. 

Zur freien Landschaft ist der Baukörper unter Erhaltung des Baumbestandes intensiv eingegrünt. Diese Pflanzzone lässt sich auch als Versickerungszone für das Oberflächenwasser nutzen. 

Das Baugrundstück des Gebäudes liegt – von der Straße her gesehen - in zweiter Reihe, hat jedoch eine eigenständig nutzbare Zufahrt. Der vorgelagerte Grundstücksteil an der Straße kann daher eigenständig genutzt bzw. verkauft werden. Das Gebäude entspricht mit Ausnahme der Gebäudehöhe von 14 m dem rechtskräftigen Bebauungsplan. Dieser sieht nur eine Gesamtbaukörperhöhe von 8 m vor; wollte man diese einhalten, müsste das gesamte Baugrundstück in Anspruch genommen werden, es könnte nur ein zweigeschossiges Gebäude entstehen. 

Die Verwaltung empfiehlt im Interesse eines flächensparenden, klimagerechten, kompakten und verdichteten Bauens im Gewerbebereich hierfür eine Befreiung zu beantragen und dies über eine Bauvoranfrage abzusichern. 

Ökologischer Ausgleich

Zur Vorbereitung von Baumaßnahmen auf dem Grundstück wurde bereits eine spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung durch das Büro Naturplan vorgenommen. 
Dabei hat sich ergeben, dass, wegen der noch nicht begonnenen Herstellung der Erschließungsanlagen für die Erweiterung des Baugebiets, artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich sind. 
Sie betreffen die Anbringung künstlicher Nisthilfen für drei Brutvogelarten und für Fledermäuse sowie die Errichtung neuer Habitate für Zauneidechsen. 
Diese Maßnahmen sollten unbedingt im Herbst 2022 begonnen werden, damit ein Baubeginn 2023 möglich ist.

C Projektkosten

Die Kosten des Projekts werden aktuell auf ca. 13,98 Millionen € geschätzt. Laut Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik beträgt für Gewerbebauten die Kostensteigerung 17,6 % innerhalb eines Jahres. 
Schreibt man mit diesem Index die Baukosten für das Realisierungsjahr 2023 fort, ergibt sich ein Betrag von 16,44 Millionen €. Gleichwohl ist dieser Betrag bei der aktuellen Entwicklung der Stahlpreise, die gerade bei der Lagertechnik extrem durchschlagen, mit Unsicherheiten behaftet.

Außerdem könnte es im Rahmen der Ausführungsplanung in Bezug auf die Lagertechnik zu einem größeren Flächenbedarf der Depotflächen kommen. 
Dieser Flächenmehrbedarf könnte durch eine Erweiterung des Gebäudes um eine halbe Konstruktionsachse zur Straße erfüllt werden. In diesem Fall wären Mehrkosten von ca. 1,3 auf Millionen Euro für das Jahr 2023 anzusetzen.
 
Die Kosten für den ökologischen Ausgleich im Bereich des Artenschutzes sind derzeit noch nicht zu beziffern.

D Projektfinanzierung

Für die im Schloss vorgesehenen Änderung und Anpassungsarbeiten, die von der Stadt zu finanzieren sind, wurden bereits bei der bayerischen Landesstiftung und über die Denkmalpflege Fördermittel beantragt. Eine Förderung durch Bundesmittel im Rahmen eines Pilotprojekts hat sich bedauerlicherweise nicht als machbar herausgestellt. Die Förderung energetischer Maßnahmen kann erst beantragt werden, wenn das Klimakonzept einvernehmlich mit der BSV abgestimmt ist.

Für den Depotneubau wurde beim Bezirk Unterfranken eine Fördereranfrage eingereicht. Über diese kann jedoch erst entschieden werden, wenn eine konkrete Planung vorgelegt werden kann. Es wurden jedoch Fördermittel für die Aufbereitung des Museumsguts bewilligt und für den Umzug in Aussicht gestellt.

Der enge Zeitrahmen zur Herstellung des Zentraldepots stellt eine besondere Herausforderung dar. Es ist daher vorgesehen, hierfür einen Generalplaner zu beauftragen und das Objekt, bei dem der Ausbau d. h. die Lagertechnik und die Gebäudeerstellung in besonderem Maße miteinander verzahnt sind, durch einen Generalunternehmer erstellen zu lassen. Weiterhin wird derzeit die Projektrealisierung durch die Stadtwerke vorbereitet. Das Depot soll dann nach Fertigstellung von der Stadtverwaltung angemietet werden. Zur Klärung der dazu erforderlichen fördertechnischen Voraussetzungen laufen derzeit Anfragen bei der Regierung von Unterfranken.

E Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, nach Zustimmung zur Konzeptstudie diese in eine Bauvoranfrage umzusetzen, um die planungsrechtliche und baurechtliche Machbarkeit abzusichern. Weiterhin sollen auf der Grundlage dieser Planungen die Förderanträge für den Neubau des Depots präzisiert und ergänzt werden. Dazu sind zusätzliche, ergänzende Recherchen notwendig, weil sich die Fördererlandschaft derzeit ständig verändert. 

Nach Rechtskraft der Bauvoranfrage sollte möglichst bald mit der Herstellung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz begonnen werden, damit die notwendigen Ersatz-Habitate rechtzeitig vor Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte 2023 zur Verfügung stehen. Außerdem sollte noch in diesem Jahr die notwendige Beräumung innerhalb des Baufensters erledigt werden, damit nicht erst Ende 2023 mit den Erdarbeiten begonnen werden kann. Die für diese Teilmaßnahmen notwendigen Aufträge sind daher eigenständig zu vergeben.

Zur Klärung des finanziellen Umfangs, mit dem sich die Stadt Aschaffenburg an der Schlosssanierung beteiligen muss, müssen die Abstimmungsgespräche mit der BSV in Bezug auf das künftige Raumklima im Schlossmuseum rasch zu Ende gebracht werden, auch um darauf aufbauend weitere Fördermöglichkeiten zu ermitteln und Anträge zu stellen. Für das Gesamtkonzept der Anpassung der von der Stadt genutzten Räume im Schloss sollten noch vor Beginn umfangreicher Baumaßnahmen die vertraglichen Regelungen zwischen Freistaat Bayern und Stadt Aschaffenburg abgeschlossen werden.

Um eine umfassende Finanzübersicht für das Gesamtprojekt in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigen zu können, sollten nun nach Vorliegen eines Planungsentwurfs für den Depotneubau auch die Planungsprozesse für die Neugestaltung des städtischen Museums im Schloss angegangen werden.

Die Vorarbeiten zur Aufbereitung der einzulagernden Objekte sind beauftragt und werden in den nächsten Monaten kontinuierlich abgearbeitet, sodass eine Verlagerung der Objekte Ende 2024 in ein neues Zentraldepot gesichert ist. 

.Beschluss:

I. 
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

2. Der Senat beschließt, die Konzeptstudie für das Zentraldepot der städt. Museen vom 7. April 2022 zur Grundlage der weiteren Planung zu machen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Konzeptstudie eine Bauvoranfrage zu erstellen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Rechtskraft der Bauvoranfrage die erforderlichen Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich des Artenschutzes umzusetzen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau des Zentraldepots durch die Stadtwerke als Option vorzubereiten. 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verwaltung der Bayerischen Schlösser, Gärten und Seen (BSV) die Verhandlungen zur Neugestaltung der von der Stadt genutzten Räume im Schloss fortzuführen und hierfür vertragliche Regelungen vorzubereiten. Über das Ergebnis ist regelmäßig im PVS zu berichten.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konzeptplanung zur Neugestaltung des städtischen Museums im Schloss aufzunehmen und darüber im Kultursenat zu berichten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/6/4/22. SPNr. nach TOP 2 ö

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.05.2022 ö Beschließend 4PVS/6/4/22

.Beschluss: 1

Auf Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 10.05.2022 sagt Oberbürgermeister Jürgen Herzing die öffentliche Behandlung des TOP 1 nö „Bauvorhaben am westlichen Ortsrand Obernau“ zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bauvorhaben in der Mainfeldstraße in Obernau (Fl.-Nrn. 1395 und 1396/1, Bauantrag BV-Nr. 20190335) zur Kenntnis.

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung (Handlungsoption 2) zu und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages.

  1. Der Antrag der KI vom 12.05.2022 (Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.07.2022 16:20 Uhr