Datum: 20.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:40 Uhr bis 17:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/9/15/22 Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages für den P+R Parkplatz am Volksfestplatz
2HFS/9/16/22 Abschluss einer Vereinbarung über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (Regionaler Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain)

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1. / HFS/9/15/22. Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages für den P+R Parkplatz am Volksfestplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 9. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 20.06.2022 ö Beschließend 1HFS/9/15/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf dem Gelände zwischen der Darmstädter Straße, Großostheimer Straße und Kleinen Schönbuschallee wurde 2019 ein Parkplatz für ca. 150 Fahrzeuge eingerichtet (siehe Anlage).
Die Stadtwerke haben auf der P+R-Fläche die entsprechende Infrastruktur aufgebaut, darunter Beleuchtung, Zufahrtskontrolle, Sprachverbindung zur Parkleitstelle und Notruf, sowie die hierfür notwendigen Leitungsverbindungen (Datenversorgung, Strom). Der Betrieb und Unterhalt erfolgt ebenfalls durch die Stadtwerke (siehe Leistungsübersicht).
Der Bewirtschaftungsvertrag (siehe Anlage) regelt die Refinanzierung der Investitionen (ca. 60.000 €), sowie den Betrieb und Unterhalt von monatlich € 750.- über einen Zeitraum von 15 Jahren rückwirkend ab 01.10.2019.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg schließt mit den Stadtwerken Aschaffenburg, Parkhausbetriebe, für die Dauer von 15 Jahren einen Bewirtschaftungsvertrag für den P+R Parkplatz am Volksfestplatz (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. / HFS/9/16/22. Abschluss einer Vereinbarung über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (Regionaler Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 9. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 20.06.2022 ö Beschließend 2HFS/9/16/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Handwerksbetriebe haben bei der Erbringung von Aufträgen bei den Kunden oftmals Probleme, geeignete Parkplätze zu finden. Um dieses Problem im Stadtgebiet Aschaffenburg zu lösen besteht die Möglichkeit, einen sog. Handwerkerparkausweis zu beantragen. Dieser Ausweis berechtigt im Stadtgebiet zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot / Zonenhaltverbot
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühr
  • auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Benutzung der Parkscheibe
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • in Fußgängerbereichen während der für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Für den Ausweis muss eine Gebühr in Höhe von 153,40 € gezahlt werden. Darüber hinaus gibt es eine Variante des Handwerkerparkausweises, bei der das Parken an Parkscheinautomaten bei den Erlaubnissen nicht eingeschlossen ist. Hierfür muss eine Gebühr von 76,70 € gezahlt werden. Jede Variante dieses Ausweises gilt für ein Jahr und ausschließlich im Stadtgebiet der Stadt Aschaffenburg. Handwerksbetriebe benötigen daher für andere Gemeinden jeweils eigene Handwerkerparkausweise. Dieser Umstand ist für die Handwerksbetriebe mit einem nicht unerheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.

Für die Region Frankfurt RheinMain gibt es einen regionalen Handwerkerparkausweis, d. h. es gibt einen einheitlichen Handwerkerparkausweis, der in mehreren Gebietskörperschaften anerkannt wird. Teilnehmende Kommunen sind bislang bspw. die Städte Frankfurt, Mainz, Darmstadt, Hanau oder Wiesbaden sowie sämtliche Gemeinden der Landkreise Offenbach, Darmstadt-Dieburg, Main-Kinzig-Kreis oder Mainz-Bingen. Betreut wird dieses Projekt durch die ivm GmbH, einer Gesellschaft der öffentlichen Hand, deren Gesellschafter unter anderem die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz sowie Städte wie Wiesbaden, Frankfurt oder Offenbach sind.

Die Stadt Aschaffenburg hat im Mai 2019 zusammen mit den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Handwerkskammer für Unterfranken mit Unterstützung der Zentec GmbH einen Antrag auf Aufnahme in die Vereinbarung über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung gestellt. Dem Beitritt der drei Gebietskörperschaften vom bayerischen Untermain wurde zugestimmt. Derzeit läuft noch das Beitrittsverfahren, da alle beteiligten Gebietskörperschaften (10 Städte sowie die Gemeinden von insgesamt 22 Landkreisen) die neue Vereinbarung mit den neu aufgenommenen Mitgliedern unterzeichnen müssen. Die Stadt Aschaffenburg hat die Vereinbarung (siehe Anlage) bereits unterzeichnet. Für den Beitritt entstehen keine Kosten.

Antragsvoraussetzung für den regionalen Handwerkerparkausweis bei der Stadt ist, dass ein Handwerksbetrieb seinen Sitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet hat. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

1. Schriftlicher Antrag
2. Kopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Bescheides zur Festsetzung der Umsatzsteuer des Finanzamtes
3. Kopie der Handwerkskarte oder Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder sonstiger geeigneter Nachweis
4. Kopien der Kfz-Scheine der eingesetzten Geschäftsfahrzeuge
5. Fotos der Geschäftsfahrzeuge von außen

Dieses Vorgehen ist mit dem bisherigen Prozess zur Beantragung eines Handwerkerparkausweises nahezu identisch.

Mit der Ausweitung des Geltungsbereichs des regionalen Handwerkerparkausweises Frankfurt RheinMain auf die Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg ergibt sich sowohl für die für die Handwerksunternehmen am Bayerischen Untermain aber auch für die auswärtigen Handwerksunternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, ein großer Mehrwert durch den Abbau von bürokratischen Hürden und Kostenersparnisse.

.Beschluss:

I. Die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (Regionaler Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain, siehe Anlage 3 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 10:05 Uhr