Datum: 20.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/8/1/22 Einführung einer Feuerwehrrente
2PL/8/2/22 Nachbenennung eines Mitglieds des Sozialbeirates bis 2026
3PL/8/3/22 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes
4PL/8/4/22 Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2020
5PL/8/5/22 Erweiterung und Generalsanierung Kronberg-Gymnasium 4. BA: Fachklassengebäude Mietgebäude
6PL/8/6/22 Kanalsanierung im Stadtteil Strietwald Bau- und Finanzierungsbeschluss
7PL/8/7/22 Bushaltestelle (BHS) Albrechtstraße Bau- und Finanzierungsbeschluss
8PL/8/8/22 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2022 wegen „Verbesserte Angebote für Hundehalter in der Stadt Aschaffenburg“
9PL/8/9/22 Modernisierung des Haus für Kinder Maria Geburt
10PL/8/10/22 Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2022
11PL/8/11/22 Akteneinsicht für einzelne Stadtratsmitglieder; Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn vom 16.05.2022

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1. / PL/8/1/22. Einführung einer Feuerwehrrente

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 1PL/8/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Freiwillige Feuerwehr Aschaffenburg ist ein unverzichtbarer Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der Stadt Aschaffenburg. 
Die ca. 250 aktiven, ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden erfüllen eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde. Für diese Tätigkeit opfern die Mitgliederinnen und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einen Großteil Ihrer Frei- und Familienzeit und setzen sich dabei nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken und Gefahrensituationen aus. 
Aufgrund der demographischen Entwicklung sowie grundlegenden Änderungen im Arbeits- und Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger, ist es zunehmend schwierig, ausreichend geeignetes Personal für den ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr zu gewinnen. Darüber hinaus ist die langfristige Bindung dieses Personals - idealerweise bis zur Erreichung der für den aktiven Einsatzdienst maßgeblichen Altersgrenze - wesentlich komplexer geworden. Sollte es künftig nicht mehr gelingen, ausreichend ehrenamtliche Kräfte zu gewinnen und langfristig zu halten, muss zusätzlich hauptamtliches Personal für die Erfüllung der Feuerwehr-Pflichtaufgaben eingesetzt werden. Dies würde zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Stadt führen.
Um das bewährte, im Vergleich zum hauptamtlichen Personal kostengünstigere „Modell Freiwillige Feuerwehr“ für die Zukunft zu erhalten, bedarf es neben einer modernen Ausstattung und guter Aus-/ Fortbildungsbedingungen auch weiterer, neuartiger Motivationsanreize. 
Als Anreiz für ein langfristiges, ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr soll hierbei eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer „Feuerwehrrente“ dienen. Der Förderungsgedanke des Ehrenamts steht dabei im Mittelpunkt. Durch die Feuerwehrrente sollen Anreize für ein langfristiges, ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr geschaffen werden. Die jährlichen Kosten der Feuerwehrrente betragen schätzungsweise 120.000 €/ Jahr.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zur Einführung einer Feuerwehrrente für die Freiwillige Feuerwehr Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Einführung einer Feuerwehrrente für die Freiwillige Feuerwehr Aschaffenburg mit einem Kostenumfang von ca. 120.000 €/Jahr wird zugestimmt (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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2. / PL/8/2/22. Nachbenennung eines Mitglieds des Sozialbeirates bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 2PL/8/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder des Sozialbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (als Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Sozialbeiratssatzung vom Stadtrat in den Sozialbeirat berufen.

Herr Claus Berninger war bisher stellvertretendes Mitglied der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Herr Claus Berninger hat sein Stadtratsmandat niedergelegt.
Als Nachfolgerin im Sozialbeirat wurde Frau Stadträtin Gabriele Fleckenstein vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Ab dem 01.06.2022 wird Frau Stadträtin Gabriele Fleckenstein als stellvertretendes Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Sozialbeirat berufen.
Herr Claus Berninger scheidet aus dem Gremium aus.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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3. / PL/8/3/22. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 3PL/8/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.

Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2020 vom Stadtrat festzustellen.

Der Feststellung hat vorauszugehen:

  • Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
  • Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, am 16.06.2021, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 25.10.2021 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29.11.2021. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung des Stadthallensenates am 26.07.2021 bereits ausführlich erläutert.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2020 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt:

  1. Bei einer Bilanzsumme von € 958.803,12 (Vorjahr: € 936.999,43) beträgt der Jahresverlust € 1.432.330,96 (Vorjahr: € 1.348.766,12).

  1. Der Jahresverlust aus dem Jahr 2019 in Höhe von insgesamt € 1.348.766,12, der auf das Wirtschaftsjahr 2020 vorgetragen wurde, ist durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen worden.

Der Verlust des Jahres 2020 in Höhe von € 1.432.330,96 wurde auf das nächste Wirtschaftsjahr (2021) vorgetragen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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4. / PL/8/4/22. Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 4PL/8/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg.

Nach Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen des heutigen Plenums den Jahresabschluss der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss in der vorliegenden Form an.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Die Entlastung der Werkleitung der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO für das Wirtschaftsjahr 2020 wird erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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5. / PL/8/5/22. Erweiterung und Generalsanierung Kronberg-Gymnasium 4. BA: Fachklassengebäude Mietgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 5PL/8/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat am 05.04.2022 dem Vorentwurf für die Erweiterung und Generalsanierung des Fachklassengebäudes (4.Bauabschnittt) am Kronberg Gymnasium zugestimmt. In der Kostenschätzung über 21,252 Mio € enthalten ist ein Mietgebäude während der 2-jährigen Bauzeit. 

Aktuell wird im Planungsteam an der Entwurfsplanung gearbeitet. Gemäß Rahmenterminplan soll der Bau- und Finanzierungsbeschluss am 07.11.2022 gefasst werden. Die Ausschreibungen sind für Mitte nächsten Jahres geplant, damit der geplante Baubeginn am 02.10.2023 sichergestellt wird. 

Während der Aufstockung und Sanierung des Fachklassengebäudes werden der Physik-, Biologie- und Informatikunterricht in die Klassenzimmer verlegt. 

Der Chemieunterricht kann wegen der technisch erforderlichen Einrichtung und den Sicherheitsanforderungen während der Umbauzeit nicht im Bestandsgebäude durchgeführt werden. Eine Auslagerung an das Dalberg-Gymnasium ist wegen der vorhandenen Raumauslastung nicht möglich.

Für den Chemieunterricht ist ein Mietgebäude mit 2 Chemieräumen und einem Vorbereitungsraum für ca. 2 Jahre erforderlich. 

Das Modulgebäude kann im Pausenhof errichtet werden, da alle erforderliche Anschlüsse dort verlegt werden können.


Die Lieferung und Errichtung von Miet-Containergebäuden benötigen eine lange Vorlaufzeit. Damit das Mietgebäude zum Umbaubeginn genutzt werden kann, muss die Ausschreibung im August 2022, die Auftragsvergabe im Stadtrat im September/Oktober 2022 durchgeführt werden. Die Anlieferung der Module ist für April 2023 vorgesehen. Der Innenausbau und die Fachraum-Einrichtungen sind bis Ende August 2023 geplant.

Die vorhandene Fachraumeinrichtung wird für die Mietzeit großenteils aus dem Bestand gestellt.
Nicht verwendbare Komponenten müssen entweder mit gemietet oder neu beschafft werden. Falls Neuanschaffungen notwendig sind werden sie im späteren Umbau mitverwendet.

Die Errichtung des Mietgebäudes muss deshalb vor dem eigentlichen Bau- und Finanzierungbeschluss im Stadtrat beschlossen werden.

Das Mietgebäude ist nicht zuwendungsfähig. Die vorgezogene Baumaßnahme ist nicht förderschädlich.

Die Gesamtkosten für Aufbau, Einrichtungsergänzungen, Miete, Abbau und Nebenkosten wurden für 2 Jahre in der Kostenschätzung auf 459.416,00 € beziffert.

Der notwendige Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen wird zusätzlich mit ca. 25.000,00 €, der Höhenausgleich des Geländes mit 15.000,00 e veranschlagt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Errichtung eines Mietgebäudes am Kronberg-Gymnasium, als vorgezogene Maßnahme des 4.Bauabschnittes zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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6. / PL/8/6/22. Kanalsanierung im Stadtteil Strietwald Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 6PL/8/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Der am 08.03.2022 vorgestellten Entwurfsplanung wurde seitens des Planungs- und Verkehrssenates einstimmig zugestimmt.

Im Oktober 2021 wurde durch das Ingenieurbüro UNGER ingenieure eine hydraulische Kanalnetzberechnung der öffentlichen Mischwasserkanalisation u.a. für den Stadtteil Strietwald durchgeführt. Hierin wird u.a. ein prioritärer Sanierungsbedarf für die Bereiche Adlerstraße inkl. angrenzender Kreuzungsbereiche sowie Hasenhägweg festgestellt. 

Der Sanierungsbedarf ergibt sich vor allem durch die Nichteinhaltung der Mindestleistungsfähigkeit im Ist-Zustand. Starkregen sorgt in diesen Bereichen für Rückstau in Anschlussleitungen sowie immer wieder für Überstauereignisse, gemäß betrieblicher Beobachtungen. Die Defizite der vorhandenen Entwässerungssituation lassen sich vor allem durch die lokalen Bedingungen (Hanglage mit steilem Sohlgefälle verbunden mit hydraulisch ungünstig ausgebildeten Schachtzuläufen / „spitze Winkel“, Verwirbelungen und schießende Verhältnisse) begründen. 

Das Ziel der hydraulischen Sanierung ist die Sicherstellung einer 2-jährlichen (Bestand) bzw. 3-jährlichen Überstausicherheit (nach Sanierung) in diesen Bereichen sowie die Vermeidung von Rückstauungen. 

Hierzu sind folgende Maßnahmen notwendig:
  • Auflösen von spitzwinkligen Zuläufen zu Schachtbauwerken
  • Aufdimensionierung der Haltung Herrenwaldstraße ab Busardweg bis Adlerstraße
  • Aufdimensionierung der Haltung Adlerstraße ab Kreuzung Finkenweg bis Kreuzung Starenweg
  • Aufdimensionierung der Haltung Hasenhägweg ab Anbindung Wespenweg bis Kreuzung Zeppelinstraße 


Im Zuge der Vorplanung wurden die örtlichen Randbedingungen und die bisherige entwässerungs-technische Situation erläutert sowie auf das Planungskonzept eingegangen. 
In der Fortführung der Planung im Entwurf wurden die Planungen vertieft und durch Mengen-ansätze eine Kostenberechnung erstellt.  


  1. Projektbeschreibung

Im öffentlichen Kanalsystem kann die hydraulische Situation verbessert und damit die Wasser-spiegellage bei Starkregen abgesenkt werden, indem zum einen die Anströmbedingungen an den Übergängen Flachstrecke / Steilstrecke optimiert werden. Zum anderen sind zusätzlich Auf-Dimensionierungen in den Kanalsträngen erforderlich, in denen die maximal auftretenden Durchflüsse bei Starkregen die Vollfüllleistungen der Kanäle übersteigen(Qmax> Qvoll). Die Sanierung bzw. der Austausch der einzelnen Kanalabschnitte erfolgt in offener Bauweise.  
Ergänzend zur hydraulischen Sanierung sollen im Projektgebiet auch Schäden am Kanal behoben werden, die auf Basis einer TV-Untersuchung bereits 2015 lokalisiert wurden. Hierzu werden an den betroffenen Stellen Kopflöcher hergestellt, um die Kanalstücke freizulegen, die im Anschluss ausgetauscht werden. Hiervon betroffen sind insgesamt 3 Haltungen in der Herrenwaldstraße. Das Projekt erfolgt in enger Abstimmung mit den Stadtwerken, die ihrerseits umfangreiche Sanierungs-maßnahmen an Versorgungsleitungen durchführen wird. 


  1. Kosten

Für die Maßnahme wurde im Rahmen der Ausführungsplanung eine Kostenermittlung über ein bepreistes Leistungsverzeichnis durchgeführt. Die Kostenansätze sind nach dem derzeitigen Verfahrensstand ermittelt und in Anlehnung an aktuell erzielte Preise aus vergleichbaren Baumaßnahmen angesetzt.
Ingenieurbauwerke         
Kostenberechnung
(Entwurfsplanung)
Leistungsverzeichnis mit Preisen
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
79.000,00 €
70.590,00 €
Oberflächen- und Straßenbauarbeiten 
103.000,00 €
99.109,00 €
Erdarbeiten, Wasserhaltung und Sicherungsmaßnahmen
151.000,00 €
130.246,00 €
Kanalbauarbeiten inkl. Rückbau und Prüfungen 
217.000,00 €
267.755,00
Kanalreparaturen mittels Kopflöcher
30.000,00 €
30.190,00 €
Summe Baukosten, netto 
580.000,00 €
598.000,00
Baunebenkosten 
116.000,00 €
120.000,00 €
Baukosten Gesamt 
698.000,00 €
718.000,00 €
Mehrwertsteuer, 19 %
131.100,00 €
136.400,00
Summe Baukosten, brutto 
829.100,00 €
854.400,00 €


Die Baukosten wurden im Zuge der Entwurfsplanung mit rd. 829.000,00 € brutto ermittelt und haben sich nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand leicht um 3 Prozent erhöht.  


4. Finanzierung

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden über die Haushaltsstelle 
1.7100.9511 – Kanalsanierung offene Bauweise - zur Verfügung gestellt. 


  1. Weiteres Vorgehen

Nach vollständiger Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen inklusive Vorbemerkungsblätter und Aufbereitung auf der Vergabeplattform soll die Bekanntmachung der Ausschreibung am 21. Juni 2022 erfolgen. Die Bauarbeiten sollen Ende III. Quartal 2022 beginnen und Ende II. Quartal 2023 abgeschlossen sein.

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat stimmt der Kanalsanierung im Stadtteil Strietwald mit Gesamtkosten in Höhe von 854.400 € brutto zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme auszuschreiben und baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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7. / PL/8/7/22. Bushaltestelle (BHS) Albrechtstraße Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 7PL/8/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

    1. Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2022 der Entwurfsplanung zum Neubau der Bushaltestellen „Albrechtstraße“ im Schneidmühlweg im Stadtteil Damm zugestimmt.


    1. Projektbeschreibung

Im Rahmen der vertiefenden Planungen ergaben sich keine Änderungen gegenüber der Entwurfsplanung.

Seit einigen Jahren schon haben die Verkehrsbetriebe die Stadt gebeten die Haltestelle Albrechtstraße zu verändern. Der derzeitige Standort zwischen zwei Zufahrten lässt jedoch keinen adäquaten Ausbau zu. Bisher lag es daher rein an der Standortfindung, dass diese Haltestelle noch nicht umgebaut wurde. Zumal die Haltestelle – wie jetzt auch – mit einer Wartehalle ausgestattet werden soll.

Die Haltestellen werden barrierefrei mit taktilen Elementen und einem 18 cm Sonderbord ausgebaut. Zudem sind sie mit einer Länge von 15 m auch für Gelenkbusse komfortabel anfahrbar.
Die stadteinwärts gerichtete Haltestelle erhält, wie am alten Standort auch, eine Wartehalle mit 2 Feldern. Mit der Stadtbau GmbH wurde vereinbart dort keine längere Wartehalle zu errichten, damit die angrenzenden Bewohner möglichst wenig davon berührt werden. Auf der gegenüber-liegenden Seite ist laut den Verkehrsbetrieben keine Wartehalle geplant.

Um dem ersten Straßenbaum (Platane) an der Kreuzung zur Paulusstraße vor der Haltestelle mehr Raum zu geben, wird ein erweitertes Pflanzbeet geschaffen, an das sich das Straßen-parken der Paulusstraße anschließt.

Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist ausreichend. Die geplante Wartehalle wird zusätzlich mit einer beleuchteten Vitrine im Seitenbereich ausgestattet werden.

Die AVG plant keine weiteren Verlegungen von Leitungen.


    1. Kosten


Die ermittelten Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnisses (LV) betragen:

BHS
Baukosten
Baunebenkosten
Gesamt
BHS Albrechtstraße
173.585 €
10.000 €
183.585 € 

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Im Vergleich Kostenberechnung / bepreistes LV:

BHS
Kostenberechnung
bepreistes LV
Baukosten
111.000 €
173.585 €
Baunebenkosten
22.200 €
10.000 €
Gesamt
133.200 €
183.585 €

Im Vergleich zur Kostenberechnung ergaben sich durch die derzeitigen Entwicklungen im Marktpreis bedingte Erhöhungen in den Baukosten.


    1. Finanzierung

Auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 (Barrierefreie Stadt / Bushaltestellen) ist im Jahr 2022 ein Ansatz von insgesamt 150.000 Euro eingestellt. Je nach Submissionsergebnis sind zusätzliche Mittel über den Nachtragshaushalt bereitzustellen.


    1. Weiteres Vorgehen

Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss wird das Bauvorhaben öffentlich ausgeschrieben. 
Dies soll bereits in der 25.KW erfolgen. Die Bauausführung ist für das zweite Halbjahr 2022 geplant.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt dem Neubau der Bushaltestellen Albrechtstraße im Schneidmühlweg im Stadtteil Damm mit Gesamtkosten von 183.585 € brutto zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Bushaltestellen noch im Jahr 2022 baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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8. / PL/8/8/22. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2022 wegen „Verbesserte Angebote für Hundehalter in der Stadt Aschaffenburg“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 8PL/8/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu den im Antrag der CSU-Fraktion vom 22.03.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Sachstandsbericht
Entwicklung der gemeldeten Hunde in den vergangen 10 Jahren:
Jahr
Steuerpflichtig
Steuerbefreit
Ermäßigt
2012
2853
41
22
2013
2910
45
24
2014
2300
43
25
2015
2307
43
25
2016
2353
47
25
2017
2328
43
24
2018
2375
36
24
2019
2459
51
22
2020
2561
69
23
2021
2689
70
24




Auffälligkeiten im Stadtgebiet (Bissverletzungen, wildernde Hunde):
Kategorie II Kampfhunde
Gemeldet
Beißunfälle
2019
17
1
2020
15
1
2021
14
1
Weitere Unterlagen über Bissverletzungen bei „normalen“ Hunden oder wildernden Hunden liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

Auslastung des Tierheims Aschaffenburg

2019
2020
2021
Abgabe
43
75
47
Sicherstellung
1
48
69
Fund
60
3
10
Vermittlung
53
71
45
Geburt
0
1
0
Aktuell keine Kapazität frei, Hunde aufzunehmen.


2. Vorgeschlagene Maßnahmen:
Ausweisung einer eingezäunten Hundefreifläche:
Die öffentlichen Grün- und Freiflächen stehen vielen verschiedenen Nutzergruppen zur Verfügung. Die Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigen öffentlichen Grünflächen ist ein wichtiger Teil der städtischen Daseinsvorsorge und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Lebensqualität.
Wiesenflächen sollten wegen ihrer Bedeutung für alle Bürger nicht in ihrer Erholungsnutzung eingeschränkt werden, indem man sie ausschließlich Hunden zur Nutzung überlässt. Der Bau übersprungsicherer Zäune lässt sich zudem nur schwer in das Erscheinungsbild einer Grünanlage integrieren.
Hundebesitzer können möglicherweise auf Flächen außerhalb des öffentlichen Grüns, z. B. Hundetrainingsplätze von Vereinen, ausweichen.

Ausweitung der Steuerermäßigung für ein Jahr, auf Hunde mit bestandenem Hundeführerschein, Begleithundeprüfung oder einer äquivalenten anerkannten Hundeprüfung.
Diese Steuerermäßigung sieht die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.07.2020 (Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration) nicht vor.

Weitere Ausweitung der Steuerermäßigung auf Hunde die vom Aschaffenburger Tierheim vermittelt wurden:
Es existiert bereits folgender Stadtratsbeschluss vom 19.07.1999: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Steuer auf das Halten von Hunden, die von ihren Haltern im Aschaffenburger Tierheim erworben werden, im Jahr des Erwerbs und im darauffolgenden Jahr auf Antrag zu erlassen. Über den Erwerb hat der Halter einen Nachweis zu erbringen.
Bei einer Änderung von zwei Jahre Steuerfreiheit in Steuerermäßigung müsst hier die Satzung entsprechend abgeändert werden.

Ausweitung der Steuerermäßigung für ein Jahr für Personen, die Grundsicherung oder Jobcenterleistungen beziehen.
Diese Steuerermäßigung sieht die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.07.2020 (Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration) nicht vor.

Ausweitung der Steuerfreiheit für Therapiehunde sowie Schulhunde mit entsprechendem Nachweis während der ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. Einsatz als Schulhund.
Stadtrat Dr. Blatt beantragte mit Schreiben vom 21.07.2020 den Erlass der Hundesteuer für Therapiebegleithunde. Analog der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aschaffenburg vom 19.06.2006, geändert durch Satzung vom 09.02.2009 wird die Hundesteuer erlassen: Für Hunde, die eine zertifizierte Prüfung als Therapiehund erfolgreich abgelegt haben und die regelmäßig in dieser Funktion in einer Kindertagesstätte, Schule, Einrichtung der Behinderten- oder Altenhilfe sowie ähnlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Die Steuerbefreiung wird nach Ablauf des Kalenderjahres, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der jeweiligen Organisation gewährt. 

Zusätzliche sog. Dogstationen
Vom Entsorgungsbetrieb werden am Exe 1, Aschaffaue 4, Fasanerie 3, Spazierweg am Main 13 und im Grünzug Schöntal 8 Dogstationen betreut. Die restlichen 112 Dogstationen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden vom Garten- und Forstamt gepflegt. Eine Karte der Stationen ist beigefügt.

Zu den Punkten Steuerermäßigung und Steuerbefreiung:
Die Jahressteuer der Stadt Aschaffenburg beträgt 40,- €. Die Umliegenden Kommunen wie Haibach, Stockstadt, Sulzbach a. Main, Mainaschaff und Kleinostheim haben eine Jahressteuer von 50,- €. 

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2022 wegen „Verbesserte Angebote für Hundehalter in der Stadt Aschaffenburg“ wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PL/8/9/22. Modernisierung des Haus für Kinder Maria Geburt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 9PL/8/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2020 wurde ein Antrag auf Generalsanierung für das Haus Maria Geburt gestellt. Die Regierung von Unterfranken kam hier zu dem Schluss, dass keine Generalsanierung vorliegt. Eine Generalsanierung nach heutigen Richtlinien, müsste das Gebäude auch im Grundriss stark verändern (Anbau Mensa, Anbau eines Aufzugs, Erweiterung des Küchentraktes, Verkleinerung der Gruppenräume und Spielflächen, Verringerung der direkten Außenspielflächen vor den Gruppen). Außerdem entstehen bei einem Verzicht auf einen Aufzug auch keine regelmäßigen, teuren Wartungskosten, die erwirtschaftet werden müssen. Der Bauablauf einer Generalsanierung würde zu einer völligen Schließung des Gebäudes für mindestens ein Jahr führen. Dazu müsste auf dem Standort ein schwierig zu platzierendes, demzufolge aufwändiges und teures Provisorium errichtet werden.

Nach ersten Kostenschätzungen würde ein Neubau eines solchen Gebäudes ca. 4.800.000,- € kosten. Die Generalsanierung könnte nach dem BayFAG mit bis zu 80 % bezuschusst werden. Die letzten Generalsanierungen zeigen, dass der Fördersatz bei 50 % lag.

Die Generalsanierung wurde nun vom St. Johanniszweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e. V. aufgegeben, da die Kosten die der Verein zu tragen hätte zu hoch seien.
Der Verein strebt nun eine Modernisierung des Hauses an. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 900.000,- €. 

Diese Modernisierung könnte durch die Förderrichtlinie der Stadt Aschaffenburg mit 30 % gefördert werden. Was einem Zuschuss von rd. 270.000,- € für den Verein bringen würde. Allerdings müsste dieser auch 630.000,- € selbst aufbringen.

Der Verein schlägt vor, sich die Kosten der Modernisierung zu teilen. Der Verein könnte die Hälfte der Mittel (450.000,- €) für die Modernisierung aufbringen.

2/3 der Kosten sollten im Haushalt 2023 abgebildet, die restlichen 1/3 dann im Haushalt 2024 abgebildet werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg und der Sankt Johannis-Zweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. teilen sich die Kosten für die Modernisierung des Haus für Kinder Maria Geburt. Der Höchstbetrag des Zuschusses der Stadt Aschaffenburg beträgt 450.000,- €. 2/3 der Kosten sind im Haushalt 2023, 1/3 der Kosten im Haushalt 2024 abzubilden. Der Verein verzichtet für den Zeitraum von 25 Jahren auf einen weiteren Zuschuss zur Generalsanierung des Haus für Kinder Maria Geburt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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10. / PL/8/10/22. Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 10PL/8/10/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlages an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:
Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Haupt- und Finanzsenats/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderung am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, einschränken bzw., ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01 % bis über 0,10 % auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei jeder Kreditaufnahme ein zusätzlicher erheblicher Zinsaufwand.
Bei der Darlehensaufnahme aus den Kreditermächtigungen der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenigen Angebote mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.

Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahre 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Zur Vermeidung zusätzlicher Zinskosten wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung auch im Haushaltsjahr 2022 zur Aufnahme von Darlehen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung soll auf Darlehen mit Festzinsbindung beschränkt bleiben; die Aufnahme strukturierter Darlehen mit variablen Zinssätzen bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.

.Beschluss:

I. Die Verwaltung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2022 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung zu beachten. Den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.
Für strukturierte Darlehen verbleibt es bei der ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 

Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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11. / PL/8/11/22. Akteneinsicht für einzelne Stadtratsmitglieder; Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn vom 16.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 11PL/8/11/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf die Sachverhaltsdarstellung und auf die rechtliche Begründung in der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung vom 03.06.2022 wird verwiesen (Anlage).

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Akteneinsichtsrecht von einzelnen Stadtratsmitgliedern wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 09:59 Uhr