Datum: 21.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / PVS/7/1/22. VU Nördlich der Aschaff - VU/IHK und Bürgerbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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21.06.2022
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ö
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Beschließend
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1 | PVS/7/1/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu 1: Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen und das integrierte Handlungskonzept (IHK) mit städtebaulichem Masterplan zum Untersuchungsgebiet „Nördlich der Aschaff“ im Stadtteil Damm vom 25.04.2022
Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 14.09.2020 die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB für die bislang als Industriegebiet ausgewiesenen Grundstücke nördlich der Aschaff zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße und Dyroffstraße und das unbebaute Mischgebietsgrundstück an der Dahlemstraße beschlossen.
Für den gesamten Bereich zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße, Dyroffstraße und Aschaff sollte ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) mit städtebaulichem Masterplan erstellt werden. Maßgeblich war der Plan über die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets und des Bereichs des Integrierten Handlungskonzepts vom 11.08.2020.
Gleichzeitig hat der Stadtrat die Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet der geplanten städtebaulichen Maßnahme „Nördlich der Aschaff“ zwischen Dorfstraße, Dahlemstraße, Dyroffstraße und Aschaff beschlossen.
Das Büro Holl, Würzburg, wurde mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt.
Das Büro hat vorbereitende Untersuchungen mit Bestandsaufnahme und Analyse im Untersuchungsgebiet durchgeführt.
Zunächst wurde im Rahmen einer Bestandsaufnahme eine Einschätzung des Baualters der einzelnen Gebäude im Untersuchungsgebiet vorgenommen. Eine grobe Beurteilung der Bausubstanz im Untersuchungsgebiet „Nördlich der Aschaff“ erfolgte nach Augenschein. Dabei wurde nur das äußere Erscheinungsbild der Gebäude beurteilt.
Weiterhin wurden der Denkmalschutz, ortsbildprägende Gebäude und die Wirkungen der Baukörper für das Stadtbild sowie die aktuelle Nutzungsstruktur der Gebäude beleuchtet.
Des Weiteren wurden im Untersuchungsgebiet die vorhandenen Grün- und Freiraumstrukturen, der fließende und ruhende Verkehr, das Rad- und Fußwegenetz, die ÖPNV-Anbindung, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze analysiert.
Als Ergebnis der Bestandsanalyse wurden die derzeitigen Defizite im Quartier ermittelt und eine zusammenfassende Darstellung der Stärken und Chancen im Untersuchungsgebiet zur Erarbeitung einer planerischen Konzeption / eines Entwicklungskonzepts erstellt.
Das Entwicklungskonzept mit Maßnahmen und Projekten lässt sich in drei zentrale Handlungsfelder ableiten:
- Entwicklung des Aschafftals als Erholungsraum im Stadtteil Damm in Verbindung mit einer Renaturierung der Aschaff
Wiederherstellung identitätsstiftender Strukturen im Gebiet „Nördlich der Aschaff“
Entwicklung eines urbanen gemischt genutzten Stadtquartiers mit Gemeinbedarfseinrichtungen im Gebiet „Nördlich der Aschaff“
Der aus diesen drei Handlungsfeldern entwickelte städtebauliche Masterplan zeigt die Leitziele einer zukünftigen Entwicklung im Untersuchungsgebiet auf und enthält grundsätzliche Aussagen zu konkreten Handlungsoptionen:
- Herstellen einer neuen Platzsituation an der Michaelskapelle. Erweiterung mit einer Terrassenlandschaft im Bereich der Eingangssituation zum ehemaligen Impressgelände
- Ausweitung des Retentionsraums vor der Aschaffbrücke mit Entfernung der Spundwand auf dem Gelände der Firma Impress, um das Aufstauen des Wassers östlich der Aschaffbrücke zukünftig zu vermeiden und die Hochwassergefahr zu verringern. Gleichzeitige Schaffung eines attraktiven Freizeit- und Wassererlebnisraumes durch eine größere Wasserfläche in Nähe der Aschaffbrücke (Grundlage: Neuberechnung der Hochwassersituation mit Prüfung der Abflusssituation an der Aschaffbrücke)
- Erhalten der dörflichen Baustrukturen beidseitig der Dorfstraße. Ausbau und
Neugestaltung der Dorfstraße als verkehrsberuhigter Bereich mit Aufenthaltsqualität
- Ausbau und Erweiterung des Aschaffgrünzuges im Untersuchungsgebiet nördlich der Aschaff, Renaturierung der Aschaff
- Anlage eines Rad- und Fußweges nördlich der Aschaff mit ausreichendem Abstand zum nördlichen Bachufer, Neubau eines Steges über die Aschaff als Fuß- und Radverbindung nach Süden
- Weiterentwicklung des Areals der Firma Impress zu einem gemischt genutzten Stadt- quartier
- Gestalten eines urbanen gemischten Wohnquartiers mit Geschosswohnungsbau und
- Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kindergarten, Seniorenwohnen und -pflege, sozialen Dienstleistungen und medizinischen Angeboten
- Haupterschließung des Areals ausschließlich von der Dyroffstraße, um die Dorfstraße von Schwerlastverkehr zu entlasten
- Verbesserung der Fuß- und Radwegbeziehungen nach allen Seiten.
Zu 2. und 3.
Nach Zustimmung durch den Stadtrat können die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informiert und ihnen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Versammlung und durch Auslegung der Planunterlagen sowie deren Einstellung in das Internet erfolgen.
Auch sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
.Beschluss:
I.
1. Die vorbereitenden Untersuchungen und das Integrierte Handlungskonzept mit städtebaulichem Masterplan zum Untersuchungsgebiet „Nördlich der Aschaff“ im Stadtteil Damm vom 25.04.2022 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Handlungskonzepts mit städtebaulichem Masterplan zum Untersuchungsgebiet „Nördlich der Aschaff“ im Stadtteil Damm vom 25.04.2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen und des Integrierten Handlungskonzepts mit städtebaulichem Masterplan zum Untersuchungsgebiet „Nördlich der Aschaff“ im Stadtteil Damm vom 25.04.2022 die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftrag, die vorgelegten Grundlagen als lernendes Handlungskonzept weiterzuentwickeln.
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.06.2022 wir zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. / PVS/7/2/22. Fahrplanwechsel 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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21.06.2022
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ö
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Beschließend
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2 | PVS/7/2/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1 Bedienungskonzept für das Neugebiet Anwandeweg in Nilkheim
Mit der Aufsiedlung des Neubaugebiets Anwandeweg besteht auch der Bedarf nach einer ÖPNV-Erschließung. Im Bestand wird Nilkheim durch die Linie 6 bedient – auf der Großostheimer Straße auch durch die Regionallinien 53, 54, 55 und 60. Innerhalb Nilkheims befährt die Linie 6 bis zur Endhaltestelle Birkenweg alternierend zwei Linienwege:
- Einen kurzen Weg über den Ahornweg und
- Einen längeren Weg über den Geschwister-Scholl-Platz und Ulmenweg (Bild 1, roter Linienweg).
Für die neue Erschließung des Neubaugebiets dient der direkte Weg zwischen dem Ahornweg und der Jean-Stock-Straße. Er ist für den Kfz-Verkehr nicht durchgehend befahrbar, für den ÖPNV ist eine Schleuse mittels versenkbaren Poller vorgesehen. Im Bereich des neuen Linienwegs durch das Neubaugebiet sind zwei neue Haltestellen mit dem Namen Spiegelwiesen und Schopenhauerstraße vorgesehen.
Es ist geplant, den bisher kurzen Weg vom Ahornweg durch das Neubaugebiet zu führen, um dann wieder zurück an den Ahornweg anzuschließen (Bild 1, grüner Linienweg). Der längere, rote Linienweg bleibt gleich.
Beide Linienwege sollen alternierend befahren werden. Das bedeutet, wird vom ROB zum Buchenweg der grüne Linienweg befahren, so erfolgt die Rückfahrt auf dem roten Linienweg und umgekehrt.
Bild 1: Neue Linienführung zur Erschließung des Neubaugebiets Anwandeweg
Die geplante Linienführung bietet den Vorteil, dass sowohl auf dem Hin- als auch dem Rückweg der Geschwister-Scholl-Platz als zentrale Haltestelle Nilkheims bedient wird. Die alternierende Linienführung soll kontinuierlich gefahren werden – also auch in den Abendstunden, an Samstagen und Sonntagen, in bzw. an denen bisher ausschließlich über den Geschwister-Scholl-Platz gefahren wurde (roter Linienweg).
Ein aus Sicht der Verwaltung geringer Nachteil besteht in der dann nicht mehr vorhanden direkten Verbindung von den beiden Haltestellen Kastanien- und Tannenweg zum Lorbeerweg.
Die Mehrleistungen belaufen sich auf ca. 8.000 km pro Jahr und die Umlaufzeit (von ROB bis ROB) erhöht sich um ca. 3 Minuten. Die Kosten belaufen sich nach aktueller Kalkulation, ohne Berücksichtigung von Risiken oder Preissteigerungen auf ca. 35.000 € pro Jahr.
2 Ausweitung und Taktverdichtung am Samstag
Der Nahverkehrsplan für den Bayerischen Untermain definiert mit den Bedienungsstandards sowohl die Zeiträume von
- Schwach-,
- Haupt-
- Normal- und
- Nachtverkehrszeit
als auch die Taktfolge innerhalb dieser Verkehrszeiten. Für den Samstag ist für das Stadtgebiet Folgendes definiert:
- Schwachverkehrszeit 6:00-8:00 Uhr 60-Min-Takt
- Normalverkehrszeit 8:00-20:30 Uhr 30-Min-Takt
- Schwachverkehrszeit 20:30-22:00 Uhr 60-Min-Takt
- Nachtverkehrszeit 22:00-2:00 Uhr 30-Min-Takt
Die Bedienung zur Nachtverkehrszeit kann dabei mit bedarfsgesteuerten Verkehren erbracht werden.
Beim Abgleich des Fahrplans mit den Vorgaben des Nahverkehrsplans wird deutlich, dass die Vorgaben nicht für alle Linien erfüllt werden. Die Behebung der Bedienungsdefizite erfordert eine Aufstockung des Fahrpersonals – eine zunehmend schwierige Herausforderung, die als limitierender Faktor für jegliche Weiterentwicklung im ÖPNV immer stärker zum Tragen kommt.
Daher muss die Verstärkung des Bedienungsangebots an Samstagen in zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe soll der Schwerpunkt auf die Taktverdichtung in der Normalverkehrszeit ab 19 Uhr und auf Linien gelegt werden, die in der Normalverkehrszeit zwischen 9 bis 16 Uhr keinen erforderlichen Takt aufweisen.
In Bild 1 werden für alle Linien des Stadtverkehrs die Taktzeiten je Verkehrszeit angegeben. Die Normalverkehrszeit ist dabei nochmals unterteilt, da sich innerhalb dieser Verkehrszeit auch Taktfolgen ändern. Geplante Änderungen sind kommentiert. Grau hinterlegte Felder deuten darauf hin, dass hier noch nicht die Vorgaben des Nahverkehrsplans erfüllt werden.
Bild 1: Geplante Taktzeiten je Verkehrszeit – Stufe 1
Mit den Verdichtungen in der ersten Stufe werden die Anforderungen des Nahverkehrsplans für die Linien 1, 3, 4, 5, 6, 14 und 16 erfüllt. Der zusätzliche Aufwand bemisst sich auf ca. 31.000 km pro Jahr und 8 Diensten. Die Kosten belaufen sich nach aktueller Kalkulation, ohne Berücksichtigung von Risiken oder Preissteigerungen auf ca. 125.000 € pro Jahr.
In einer zweiten Stufe können die Linien 2, 8, 10, 11 und 15 in der gesamten Normalverkehrszeit einen 30-Minuten-Takt fahren, was einen zusätzlichen Aufwand von ca. 11.500 km pro Jahr und 2 weiteren Diensten beinhaltet.
Nicht vollständig berücksichtigt bleiben:
- Linie 9
Verdichtungen sind in der Sammellinie (8+9) in der späten NVZ möglich. Ansonsten verkehrt die Linie 9 hauptsächlich im Landkreis (Glattbach). Eine Ausweitung der Verkehrsleistung im Landkreis ist im Hinblick auf die Direktvergabe kritisch.
- Linie 12
Durch den weitgehend überlagerten Linienverlauf mit der Linie 16 ist hier der Bedarf einer Verdichtung nicht gegeben.
- Linie 7/21
Die Linien werden in Kooperation mit der KVG gefahren – eine einseitige Steigerung der Verkehrsleistung ist hier nicht möglich.
3 Weiteres Vorgehen
Sowohl die Bedienung des Neubaugebiets Anwandeweg als auch die Verdichtung an Samstagen sollen zeitgleich erfolgen. Dies ist aus organisatorischen Gründen für den Verkehrsbetrieb günstiger. Als Zeitpunkt der Einführung ist die Mitte des Jahres 2023 vorgesehen, weil dann aller Voraussicht nach die Blindenschule in Nilkheim öffnet und auch bereits größerer Wohneinheiten bezogen sind.
.Beschluss:
I.
- Dem Bedienungskonzept für Nilkheim-Anwandeweg wird zugestimmt (Anlage 3).
- Der Ausweitung bzw. Taktverdichtung an Samstagen im Stadtbusverkehr wird zugestimmt.
- Die neue Bedienung des Neubaugebiets Anwandeweg und die Taktverdichtung an Samstagen werden zur Mitte des Jahres 2023 eingeführt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 3
Datenstand vom 21.09.2022 08:25 Uhr