Datum: 23.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/4/1/22 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2022 bis einschließlich April 2022
2WS/4/2/22 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
3WS/4/3/22 Anpassung der Parkhausentgelte zum 01.02.2023
4WS/4/4/22 Bericht über die Inbetriebnahme batterieelektrischer Busse
5WS/4/5/22 Kostenlose ÖPNV Nutzung an Samstagen und 1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen - Zwischenbericht
6WS/4/6/22 Bericht zum bundesweit nutzbaren 9-Euro-Ticket Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.03.2022

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1. / WS/4/1/22. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2022 bis einschließlich April 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 23.06.2022 ö Beschließend 1WS/4/1/22

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / WS/4/2/22. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 23.06.2022 ö Vorberatend 2WS/4/2/22
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.07.2022 ö Beschließend 7PL/9/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Januar 2019 besteht eine Zweckvereinbarung mit dem Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen zur Entsorgung künstlicher Mineralfaserabfälle auf der Deponie Wirmsthal.

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen kündigte die Zweckvereinbarung zur Deponierung von künstlichen Mineralfasern zunächst zum 31.12.2021, erklärte sich nach Gesprächen jedoch bereit, verpresste Mineralfaserabfälle bis zum 31.12.2022 anzunehmen.

Daraufhin wurde die Abholung und Verpressung der künstlichen Mineralfaserabfälle ausgeschrieben und an die Grünen Engel/Nürnberg vergeben. Der zusätzliche Transportaufwand und die Verpressung führen zu einer Kostensteigerung, die durch die aktuellen Gebühren nicht gedeckt ist. Außerdem hat sich das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen in die Abfallwirtschafts-GmbH Landkreis Bad Kissingen umfirmiert, was die Belastung der Deponiegebühr mit Mehrwertsteuer zur Folge hat. 

Aufgrund der um 35,- €/t gestiegenen Entsorgungskosten sollen auch die Annahmegebühren für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten, angepasst werden; aufgrund des höheren Organik-Gehaltes dürfen diese Platten nicht auf oberirdischen Deponien, sondern nur in Untertagedeponien abgelagert werden.

Aufgrund der beiliegenden aktualisierten Gebührenkalkulation für nicht brennbare Abfälle ergeben sich folgende Gebühren

für festgebundene asbesthaltige Abfälle                unverändert 207,00 € je Tonne

für künstliche Mineralfaserabfälle außer den nachgenannten  520,00 € je Tonne (bisher 364,00 €/t)

für Mineralfaserplatten, die gefährliche 
künstliche Mineralfasern enthalten                                                988,00 € je Tonne (bisher 953,00 €/t)

für sonstige inerte Abfälle                                unverändert 146,00 € je Tonne

Die Satzungsänderung soll zum 01.07.2022 wirksam werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 28.06.2021 (amtlich bekannt gemacht am 02.07.2021), 

§ 1

In § 4 erhält Abs. 9 b) folgenden Wortlaut:

für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können

  1. für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                207,00 € je Tonne

  1. für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                520,00 € je Tonne

  1. für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten        988,00 € je Tonne 

  1. für sonstige inerte Abfälle                                                        146,00 € je Tonne

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.07.2022 in Kraft


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / WS/4/3/22. Anpassung der Parkhausentgelte zum 01.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 23.06.2022 ö Vorberatend 3WS/4/3/22
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.07.2022 ö Beschließend 8PL/9/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ab dem 01.02.2023 werden die Parkentgelte für die städtischen Parkeinrichtungen um 0,20 Euro, jeweils pro Stunde, angepasst. 

Entsprechend beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,70 Euro. In der zweiten Stunde werden die Entgelte von 3,00 Euro auf 3,40 Euro angeglichen. Danach fallen 1,10 Euro für jede weitere Stunde an. 

Die entsprechenden Entgeltregelungen werden von Montag bis Sonntag (einschließlich Feiertage), jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt. 

Der Nachttarif bleibt unverändert bei 0,50 Euro für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.

Weiterhin können alle städtischen PH/TG innerhalb von 10 Minuten, nach der Einfahrt, unentgeltlich verlassen werden. 
Für Inhaber der Stadtwerke Kundenkarte besteht die Möglichkeit in allen städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen die ersten 30 Minuten unentgeltlich zu parken.

Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, sind die Parkentgelte der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen auch nach der Entgeltanpassung im Vergleich zu anderen Städten unserer Größe und zu Städten im Rhein-Main-Gebiet weiterhin preisgünstig.





Durch die Anpassung der Entgelte werden notwendige zusätzliche Beiträge zur Kostendeckung erzielt. Eine angemessene Anhebung der Parkgebühren ist deshalb aus betriebswirtschaftlicher Sicht unverzichtbar. 

Der Bereich Parkhäuser erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Verlust von rd. 320.Tsd Euro. Durch die Entgeltanpassung ist mit etwa 400.Tsd Euro Mehreinnahmen (Grundlage 2021) zu rechnen.

Mit der Angleichung der Tarifregelung soll der Beitrag der Parkraumbewirtschaftung für eine sinnvolle Steuerung des Individualverkehrs zur Entlastung der Innenstadt auch für die Zukunft gewährleistet werden. Die Kosten des Langzeitparkens sollen dazu bewegen, Berufspendler auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern.

Die weiterhin günstigen Kurzzeitparkplätze beinhalten ein vernünftiges Angebot für den Wirtschafts-, Kunden- und Besucherverkehr und stellen damit einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Zentrumsfunktion der Innenstadt dar.

Die Stadtwerke bitten um Zustimmung zur vorgeschlagenen Anpassung der Parkhausentgelte mit Wirkung zum 01.02.2023.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung zum 01.02.2023 werden die Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und die Tiefgaragen um 0,20 Euro jeweils pro Stunde angepasst. 

Demnach beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,70 Euro. In der zweiten Stunde werden die Entgelte von 3,00 Euro auf 3,40 Euro angeglichen. 

Danach fallen 1,10 Euro für jede weitere Stunde an. Diese Entgeltregelung wird täglich jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt. 

Der Nachttarif bleibt unverändert bei 0,50 Euro für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.

Tarifregelung ab 01.02.2023:

bis        1    Std.         1,70 €
bis        2    Std.         3,40 €
bis         3    Std.         4,50 €
bis         4    Std.         5,60 €
bis        5    Std.         6,70 €
bis        6    Std.         7,80 €
bis         7    Std.         8,90 €
bis        8    Std.        10,00 €
bis        9    Std.        11,10 €
bis         10  Std.        12,00 €

       24-Std. Maximum 12,00 €
         
ab 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr jede angefangene Stunde 0,50 €. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1

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4. / WS/4/4/22. Bericht über die Inbetriebnahme batterieelektrischer Busse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 23.06.2022 ö Beschließend 4WS/4/4/22

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Werkleitung zur Inbetriebnahme der batterieelektrischen Busse wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / WS/4/5/22. Kostenlose ÖPNV Nutzung an Samstagen und 1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen - Zwischenbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 23.06.2022 ö Beschließend 5WS/4/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Kostenloser ÖPNV an Samstagen

Zum 01.12.2018 wurde an Samstagen die kostenlose Nutzung des ÖPNV innerhalb der Stadtgrenzen Aschaffenburgs eingeführt. Diese Regelung beinhaltet in den Tarifzonen 9111-9116 die Nutzung aller Verkehrsangebote der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) und somit den Stadt- und Regionalbusverkehr sowie den Schienenverkehr auf der Relation Aschaffenburg/Hauptbahnhof – Obernau.

Der Einnahmeausfall der Verkehrsunternehmen der VAB aus den Tarifzonen 9111-9116 (Stadt/Stadtteile Aschaffenburg) wird über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Das Angebot des kostenlosen ÖPNV wurde als Pilot für die Zeitdauer von 2 Jahren befristet. Für den Beginn des Jahres 2020 war eine Evaluierung der Maßnahme vorgesehen. Diese Evaluierung wurde aufgrund von Corona ausgesetzt und auf 2022 verschoben. Der Testzeitraum wurde deshalb bis zum 31.12.2022 verlängert.

Der kostenlose ÖPNV an Samstagen ist einer von fünf Prüfaufträgen für die innenstadtverträgliche ÖPNV Mobilität. Die Prüfaufträge verfolgen das verkehrspolitische Ziel, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, um damit zu einer Verbesserung der Luftqualität und zu mehr Lärm- und Klimaschutz beizutragen. Weniger Kfz-Verkehr in der Innenstadt erhöht die Lebensqualität und den Einkaufs- und Erlebniswert.

Ziel des kostenlosen ÖPNV an Samstagen ist es, möglichst viele Personen zum Stadtbesuch ohne die Nutzung des eigenen Kfz zu animieren. Der an Samstagen schwächer ausgelastete ÖPNV verfügt über ausreichende Kapazitätsreserven, die bislang ungenutzt sind. Neben den umweltpolitischen Wirkungen kann dieses neue Angebot auch zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der Innenstadt führen. Es profitieren insbesondere der Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultur.

Das kostenlose ÖPNV-Angebot führt im Stadtbereich zu einem Einnahmeausfall aller Verkehrsunternehmen der VAB. Die Tarifsubvention zu dem von der Regierung von Unterfranken genehmigten Tarif wird durch die Stadt Aschaffenburg als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs über den städtischen Haushalt bestritten. Ausgeglichen werden die tatsächlichen Einnahmeverluste, die durch die Einführung eines vergünstigten Tickets entstanden sind zuzüglich eventueller Kannibalisierungseffekte und nicht die Kosten der Erbringung der Verkehrsleistung. Es wurde mit einem jährlichen, von der Stadt Aschaffenburg zu tragenden Ausgleichsbetrag in der Höhe von ca. 285.000 € kalkuliert.

Zunächst haben die Stadtwerke an alle Fahrgäste im Stadtgebiet Fahrscheine mit Aufdruck 0,00 € ausgegeben. Auf die Ausgabe wurde seit August 2019 verzichtet, um den Betriebsablauf zu vereinfachen. Von Dezember 2018 bis einschließlich Juli 2019 wurden pro Samstag in den Bussen der Stadtwerke durchschnittlich ca. 4.000 Tickets ausgegeben. Die Anzahl der ausgegebenen Fahrscheine dient als Vergleich zu den bisher in diesem Segment ausgegeben Fahrscheinen. Ein direkter Rückschluss auf die tatsächlichen Fahrgastzahlen kann allerdings nicht erfolgen, da eine Mehrfachnutzung gegeben ist.

Um die Zahlen zu plausibilisieren und weitere Erkenntnisse über die Nutzung des Nulleurotickets zu gewinnen, wurde eine Verkehrserhebung an Samstagen in Auftrag gegeben. Diese Erhebung führte das Planungsbüro PB Consult aus Nürnberg durch. Erhoben bzw. befragt wurden alle Fahrgäste an Samstagen, die in den Bussen angetroffen wurden. Die Erhebung fand im Zeitraum vom 12.10.2019 bis 28.12.2019 statt. 

Für einen Samstag wurden 16.443 Fahrgäste gezählt. Ermittelt wurde eine Anzahl von 4553 Nulleurotickets (= 4553 Inhaber von Nulleurotickets) für einen Samstag. Die Anzahl der Nulleurotickets darf nicht mit der Anzahl der Fahrgäste gleichgesetzt werden. Ein Nulleuroticket-Inhaber kann mehrfach zusteigen und wird jedes Mal als Fahrgast gezählt. Nutzer des Nulleurotickets wurden in der Statistik allerdings nur erfasst, wenn diese am selben Tag noch nicht befragt wurden.

Die Summe der Nulleurotickets unterscheidet sich auf den einzelnen Linien. Die meisten Nulleurotickets wurden in der Linie 3 gezählt, gefolgt von den Linien 4, 1 und 6. In den Linien 7, 9, 12, 14 wurden nur wenige Nulleurotickets erfasst.

Den Nutzern des Nulleurotickets wurden mehrere Fragen zu ihrem Verkehrsverhalten gestellt. Dabei wurden nur die Nutzer des Nulleurotickets berücksichtigt, die übrigen Fahrgäste mit anderen Fahrscheinen (z.B. Zeitkarten) wurden nicht weitergehend befragt. Die Erhebung kam zu folgenden Ergebnissen:

  • 67% der Nulleuroticketnutzer nutzen den Bus nur, weil die Beförderung kostenlos ist.
  • 41% der Nulleuroticketnutzer haben vorher den MIV/Pkw genutzt. 41% sind bereits vorher mit dem ÖPNV gefahren. Die Mehrheit der Nutzer (59%) hat vorher schon Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß+Rad+ÖPNV) genutzt.
  • 89% der bisherigen ÖPNV-Nutzer hat bisher Tageskarten oder Einfahrscheine genutzt (Gelegenheitsnutzer).
  • 84% der bisherigen Pkw-Nutzer fahren mit dem ÖPNV nur wegen des Nulleurotickets. Bei den bisherigen Fußgängern und Radfahrern sind es 72 bzw. 73%.
  • Die durchschnittliche Nutzungshäufigkeit beträgt 2,24 Fahrten (Charakter einer Tageskarte).
  • 82,5% der Nulleuroticketnutzer würde für die einzelne Busfahrt mindestens einen Euro bezahlen. Pkw-Fahrer haben eine höhere Zahlungsbereitschaft als Fußgänger und Radfahrer.

Das Angebot des kostenlosen ÖPNV an Samstagen wird von der Bevölkerung angenommen. Das belegen die Anzahl der Nulleuroticketnutzer und die Fahrgastzahlen. Mit dem automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) wurden an einem durchschnittlichen Samstag im Jahr 2018 ca. 9.300 Fahrgäste in den Stadtbussen erfasst. Gemäß der Erhebung liegt die Zahl für 2019 bei 16.443 Fahrgästen pro Samstag. Dies entspricht einer Steigerung von 77% und übersteigt somit die anfänglichen Erwartungen von 20% deutlich. Das bestätigt auch den subjektiven Eindruck gut besetzter Busse. Zudem stehen den bisherigen Verkäufen von 1.100 Tickets in der Preisstufe 11 an einem Durchschnittssamstag 4.553 Nulleurotickets gegenüber.

Bedingt durch Corona gab es ab 2020 einen deutlichen Einbruch der Fahrgastzahlen. Im Vergleich zu 2019 wurden 2021 je Samstag etwa halb so viele Fahrgäste befördert. Auf einen Vergleich mit 2020 wird an dieser Stelle wegen der mangelnden Aussagekraft verzichtet. Die Fahrgastzahlen in 2022 steigen wieder an und haben bereits das Niveau von 2018 (vor Einführung Nulleuroticket) erreicht. Von den Spitzenwerten 2019 sind diese jedoch noch deutlich entfernt (vgl. Abbildung 1). Tragfähige Aussagen sind wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Betrachtungszeitraum (insbesondere Corona-Situation) nicht möglich.
Abbildung 1

Die linienreine Betrachtung zeichnet ein ähnliches Bild. Auch hier wird das Jahr 2020 nicht betrachtet. Die Fahrgastzahlen von 2019 erreicht in 2022 keine Linie. Auf den meisten Linien ist die Nachfrage in 2022 allerdings höher als in 2018 (vgl. Abbildung 2). Die Linie 7 wird nicht betrachtet (mangelnde Vergleichbarkeit aufgrund von Linienwegsänderung in 2019).

Abbildung 2


Bei den VAB-Partnerunternehmen KVG und VU hat das Samstagsticket nur eine geringe Bedeutung. Die KVG hat im Jahr 2019 pro Samstag durchschnittlich 25 Tickets ausgegeben, die VU 150.

Der Ausgleichsbetrag der Stadt Aschaffenburg an die Verkehrsunternehmen berechnet sich aus dem Einnahmerisiko, welches sich durch die Einführung eines vergünstigten Tarifes ergibt sowie durch Kannibalisierungseffekte. Ausgeglichen werden daher die bisherigen, festgestellten Fahrgeldeinnahmen sowie Abwanderung aus anderen Tarifprodukten. Für das Jahr 2019 beträgt der Ausgleichsbetrag der Stadt Aschaffenburg an die Verkehrsunternehmen 257.342,50 €.

Zusammenfassung

Die Daten aus der Erhebung und die Beobachtungen zeigen aber auch, dass die gesetzten verkehrspolitischen und ökologischen Ziele der Maßnahme nur unzureichend erfüllt werden. Es entstehen unerwünschte Verlagerungseffekte, die hauptsächlich im kostenlosen Fahrpreis begründet sind. 72% der Fußgänger und 73% der Radfahrer geben an, den ÖPNV nur wegen der kostenlosen Beförderung zu nutzen. Radfahrer und Fußgänger haben außerdem die geringste Zahlungsbereitschaft unter allen Nutzern. Eine Substitution von Rad- und Fußwegen (zusammen 18% der Nulleuroticketnutzer) durch ÖPNV-Wege ist ökologisch nicht unumstritten. Auch beim ÖPNV liegt ein gewisser Umwelt- und Ressourcenverbrauch vor (Kraftstoff, Verschleiß, Emissionen). Gerade bei Wegen, die zuvor zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wurden, ist davon auszugehen, dass der ÖPNV hier auch für Kurzstreckenfahrten genutzt wird. Diese Nutzer nehmen Kapazitäten in Anspruch, die nicht mehr für andere Fahrgäste (insbesondere Umsteiger vom MIV) zur Verfügung stehen. Dies kann zu weiteren Folgekosten führen (Einsatz größerer bzw. auch zusätzlicher Fahrzeuge, mit entsprechendem zusätzlichem Fahrpersonal).




1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen

Das 1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen wurde zum 01.01.2021 eingeführt. Bei dem 1-Euro-Ticket handelt es sich um eine Tageskarte in der Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg, Tarifzonen 9111-9116) zum Preis von einem Euro. Es werden für Erwachsene und Kinder getrennte Tickets ausgegeben.

Die Einführung wurde zunächst auf ein Jahr befristet und sollte in diesem Zeitraum bewertet werden. Aufgrund der unklaren Datenlage wegen der Corona-Situation wurde der Testzeitraum bis 31.12.2022 verlängert und die Evaluierung auf 2022 verschoben. Ein Vergleich mit den Daten aus 2020 ist nicht zielführend. Für den Vergleich vor der Einführung des 1-Euro-Tickets werden daher die Vertriebs- und Fahrgastzahlen aus 2019 herangezogen. 

Im Jahr 2019 wurden an Sonn- und Feiertagen in der Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg) etwas mehr als 25.000 Fahrscheine (ohne Zeitkarten) verkauft. In 2021 wurden etwa 15.000 1-Euro-Tickets (Erwachsene und Kinder) ausgegeben (vgl. Abbildung 3). Das entspricht etwa 60% des Vergleichszeitraums. Die gesunkene Nachfrage lässt sich primär auf zwei Faktoren zurückführen: Corona und Änderungen im Tarifsortiment (Sondertarife wie 12-Euro-Schülerticket, Auf-Achse-Ticket).



Abbildung 3

Stellt man die Verkaufszahlen für die Erwachsenen- und Kinderfahrscheine gegenüber, so stellt man fest, dass die Ticketverkäufe im Kindertarif stärker gesunken sind als die im Erwachsenentarif. Die Verkäufe 2021 im Erwachsenentarif betragen ca. 61% der Werte aus 2019. Im Kindertarif sind es lediglich ca. 38% (vgl. Abbildung 4). Möglicherweise hat das 12-Euro-Schülerticket hier einen Einfluss auf die Verkaufszahlen. Ebenso kann eine tarifliche Unschärfe zu den Abweichungen führen. Bedingt durch den identischen Fahrpreis von einem Euro für Kinder und Erwachsene werden eventuell fälschlicherweise Erwachsenenfahrscheine für Kinder ausgegeben.
Abbildung 4



In den Fahrgastzahlen von 2021 und 2022 ist keine Nachfragesteigerung durch das Ein-Euro-Ticket erkennbar. Die Fahrgastzahlen liegen unter dem Niveau von 2019. Offenbar spielen die Einflüsse durch die Corona-Situation eine Rolle. Es ist jedoch ein Trend nach oben erkennbar, die Werte von 2019 sind aber noch nicht erreicht (vgl. Abbildung 5). 



Abbildung 5


Zum 01.02.2022 ging der On-Demand-Verkehr an Sonn- und Feiertagen in Betrieb. Noch ist unklar, inwieweit dieser die Nachfrage in den Bussen beeinflusst. Der On-Demand-Verkehr wird zu einem späteren Zeitpunkt separat ausgewertet. Aktuell liegen hierfür zu wenige Daten vor. Ebenso sind die Effekte des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juni, Juli und August 2022 noch nicht voraussehbar. Es ist von einer gesteigerten Nachfrage auszugehen, die aber nicht auf das 1-Euro-Ticket zurückzuführen ist.


Empfehlung

Der Erfolg des Nulltarifs an Samstagen oder des Ein-Euro-Tickets an Sonn- und Feiertagen lässt sich mit den aktuell zur Verfügung stehenden Daten nicht aussagekräftig bewerten. Die geringere Fahrgastzahl im Vergleich zu 2018/2019 ist nicht auf das Tarifangebot, sondern auf die Corona-Situation zurückzuführen. Es zeichnet sich ein Trend ab, dass die Nachfrage wieder ansteigt. Die Stadtwerke würden daher anregen, den Probebetrieb bis zum 31.12.2023 zu verlängern. Mitte oder Ende 2023 sollten verlässliche Zahlen vorliegen, in denen auch Sondereffekte wie das 9-Euro-Ticket eingeordnet werden können.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen und zum 1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen wird zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung empfiehlt die kostenlose Nutzung des ÖPNV an Samstagen und das 1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen über den 31.12.2022 fortzuführen und die Pilotphase bis zum 31.12.2023 zu verlängern.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / WS/4/6/22. Bericht zum bundesweit nutzbaren 9-Euro-Ticket Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 23.06.2022 ö Beschließend 6WS/4/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bund hat mit dem Beschluss zur Einführung eines 9-Euro-Tickets für die Monate Juni bis August eine tiefgreifende Maßnahme beschlossen, um die Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei Energie- und Spritpreisen, sondern auch in der öffentlichen Mobilität vorübergehend zu entlasten.
Zudem soll ein Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Einsparung von Kraftstoffen gesetzt werden. Im Focus stehen neben der Gewinnung von Neukunden auch die Rückgewinnung von Bestandskunden, die sich aufgrund der Pandemie neu orientiert haben.

Die Rahmenbedingungen für das 9-Euro-Ticket wurden zwischenzeitlich zwischen Bund und Ländern gemeinsam mit der ÖPNV-Branche und unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände abgestimmt. 
Das 9-Euro-Ticket wurde dementsprechend für die drei Monate von Juni bis August 2022 eingeführt und im jeweiligen Kalendermonat für alle Kundengruppen (sämtliche Bestandskunden und Neukunden) mit unbegrenzter zeitlicher und räumlicher Geltung innerhalb des ÖPNV in der Bundesrepublik Deutschland nutzbar gemacht. 

Der mündliche Bericht der Stadtwerke soll den aktuellen Sachstand rund um die Einführung des 9 € Tickets, insbesondere über die Anzahl der ausgegebenen vergünstigten Fahrscheine, wie auch die Auswirkungen auf die vorhandenen Fahrzeugkapazitäten, geben. 

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zum aktuellen Stand des bundesweit nutzbaren 9-Euro-Tickets wird zur Kenntnis genommen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 11:01 Uhr