Datum: 07.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1JHA/2/1/22 20 Jahre medienpädagogische Einrichtung Radio Klangbrett
2JHA/2/2/22 Bericht über das Konzept „Kinderbetreuung Flexi24 (Arbeitstitel) in Aschaffenburg“
3JHA/2/3/22 Bericht über das Konzept zum Ausbau der Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg
4JHA/2/4/22 Erfahrungsbericht der Streetworkerinnen des Amtes für soziale Leistungen - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 04.01.2022
5JHA/2/5/22 Bericht über die Tätigkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
6JHA/2/6/22 Bericht über das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST-Best)
7JHA/2/7/22 Aufstockung des Koordinierenden Kinderschutzes - Netzwerk „Frühe Hilfen“ auf 2 Vollzeitstellen rückwirkend ab dem 01.05.2022
8JHA/2/8/22 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Tobias Wüst (SPD) vom 24.06.2021 wegen "Beratende Stimme von Menschen mit Behinderung im JHA" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.07.2021

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1. / JHA/2/1/22. 20 Jahre medienpädagogische Einrichtung Radio Klangbrett

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 1JHA/2/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Jugendradio Radio Klangbrett – 20 Jahre für mehr bunte Töne & Themen:
Ende Juli 2022 ist Radio Klangbrett, eine Einrichtung des Stadtjugendrings Aschaffenburg, seit 20 Jahren auf der Frequenz von Radio Galaxy auf Sendung. Seit dem 25.07.2002 bereichert Radio Klangbrett das Medienangebot für Jugendliche, die Medienlandschaft und schafft damit eine neue Facette für die Jugendarbeit in Aschaffenburg. Als medienpädagogische Einrichtung trägt es maßgeblich dazu bei, dass junge Menschen nicht nur konsumieren, sondern auch produzieren. 
Dabei ist ein zentraler Punkt ihren Themen eine Stimme zu geben. 
In den Massenmedien finden die Belange junger Menschen kaum eine Beachtung. Umso wichtiger ist es diesen eine Plattform zu bieten. Die demokratische Mitsprache, wenn es um regionale oder überregionale politische Belange geht, spielt genauso eine Rolle wie News aus den Jugendverbänden oder eher abseitige Themen. Das partizipative Konzept sieht vor, dass die Jugendlichen für die gespielten Inhalte als auch für die Programmentwicklung selbst verantwortlich sind. Im Sendeformat „Brennglas“ am Dienstag wird ein Thema in der Tiefe betrachtet. Hier eine Übersicht zu den Themen des letzten Jahres:

  • Jüdisches Leben in Aschaffenburg
  • Wir sind BUNT
  • Jugendparlament
  • 50 Jahre Maus
  • Vorurteile
  • CSD und LGBTQ*IA
  • Psychische Erkrankungen
  • Social Media
  • Abitur
  • Mode 
  • Pressefreiheit
  • Jugendhaus St. Kilian
  • Main-Ufer und Jugend

Das Motto des Radios „Bunte Töne – Bunte Themen“ kommt auch zur vollen Entfaltung, wenn es um die Musik des Senders geht. Das musikalische Programm, in dem im Schwerpunkt keine Mainstream Musik gespielt wird, konzentriert sich vielmehr auf die lokale Musikszene. Ein Drittel des Programms sind regionale Songs und in der Regel gibt es einmal in der Woche ein Interview mit lokalen Bands oder Musiker*innen.
Die Vielfalt findet sich aber nicht nur in den Themen und der Musik, sondern auch im Team selbst wieder. Über die integrative Radiogruppe (eine Kooperation mit der Lebenshilfe), die „Radiomaker“, hat sich die Einrichtung in ein komplett inklusives Angebot entwickelt. Stärken werden gefördert und Unterstützung wo nötig angeboten. Kinder und Jugendliche mit allen Stärken und Einschränkungen, aus allen Schichten, Herkunftsländern, sexuellen Orientierungen sind willkommen und Teil des Teams. 
Neue Mitglieder werden nach dem Peer to Peer Konzept von Erfahrenen eingearbeitet. Das Wissen wird überdies in Form von offenen Workshops und in Kooperationen z.B. mit Schulen an andere weitergegeben. Zudem qualifiziert sich das Team regelmäßig über die Teilnahme an Workshops selbst weiter.
Die Bandbreite der zu erwerbenden Kompetenzen ist beachtlich: Von der klassischen Medienkompetenz wie Recherche und konkreter journalistischer Arbeit über Sprachkompetenz und Ausbau des Hörverständnisses bis hin zu eher weicheren Skills wie Kooperationsfähigkeit und den Aufbau des Selbstvertrauens. 
Trotz der Einschränkungen durch die Corona Pandemie konnte die Radioarbeit digital weitergeführt werden. Was für die Kinder und Jugendlichen sehr wichtig war, da es nur wenige außerschulische Angebote gab.

Klangbrett in Zahlen von 2021:
  • Radioinhalte 600 Journalistische Beiträge
  • Feste Radiogruppen (Kernteam) 25 Teilnehmer*innen
  • 40 Interviews per Zoom
  • Schulprojekte und offene Angebote mit 50 Teilnehmer*innen
  • Live-Sendung im Funkhaus 180 Stunden, davon 138 geförderte Stunden
  • 50 Regelmäßige Redaktionssitzungen

20 Jahre Klangbrett sind nun ein Anlass zum Feiern. Wir werden auf dem Fest „Brüderschaft der Völker“ (15.07.-17.07.22) einige Aktionen durchführen. Die Zentrale Feier findet mit einer Feierstunde und Radio zum Anfassen am 24.7. im Evangelischen Jugendzentrum, Alexandrastraße 5, ab 11 Uhr statt. Ergänzt wird das Angebot mit einer großen offenen Redaktionssitzung am 25.07.2022.

Infobox:
Finanziert wird das Angebot von Radio Klangbrett durch die BLM (Bayerischen Landeszentrale für neue Medien), die jährlich über die Weiterfinanzierung des Projektes im Medienrat abstimmt. 
Die FSJ-Kultur Stellen werden durch die Stadt Aschaffenburg unterstützt. Weiterhin bezuschusst die Stadt Aschaffenburg das Radio Klangbrett mit 21.000,00 € durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 

.Beschluss:

I. Der Bericht des Stadtjugendrings zum 20-jährigen Jubiläum von Radio Klangbrett wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / JHA/2/2/22. Bericht über das Konzept „Kinderbetreuung Flexi24 (Arbeitstitel) in Aschaffenburg“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 2JHA/2/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um eine nachfrageorientierte Versorgung mit Betreuungsplätzen perspektivisch gewährleisten zu können, hat die Verwaltung neben der Erweiterung des klassischen Betreuungsangebots in Krippen und Kitas ein Konzept zur Kinderbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten klassischer Kindertageseinrichtungen „Flexi 24“ (Arbeitstitel, Name des Programms in Würzburg) analog zu dem bereits in der Stadt Würzburg bestehenden Programm „Flexi24“ entwickelt. 
Die vorgeschlagene Betreuungsform soll eine passgenaue Betreuung vor Ort in den Familien im vertrauten Umfeld ermöglichen. Sie soll dazu dienen, die Betreuung für Kinder auch außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, soweit die Eltern dies aus nachgewiesen beruflichen Gründen benötigen. 
1.         Zielgruppe

Als Zielgruppe für dieses Angebot gelten vorrangig Alleinerziehende, Eltern im Schichtdienst/Nachtdienst sowie Arbeitnehmer in Arbeitsfeldern, die frühe (6 Uhr) bzw. lange Dienstzeiten (20 Uhr) haben. Die ergänzende Betreuung Flexi24 wird während der Berufstätigkeit oder Ausbildung für Zeiten, die nicht durch die mit dem Kind zusammenlebenden Elternteile selbst abgedeckt werden können, gewährt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Familien mit Kindern im Alter ab 0 bis 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Aschaffenburg. 

2.         Durchführung des Angebotes

Familien, welche einen Bedarf an ergänzender Betreuung haben, können ihn schriftlich bei der Stadt Aschaffenburg anzeigen. Dieser Bedarf muss regelmäßig, jedoch mindestens alle 6 Monate, über Dienstpläne, Bestätigungen des Arbeitgebers o.ä. nachgewiesen werden. 
Der Betreuungsumfang wird von der Stadt Aschaffenburg geprüft und per Bescheid zugestellt. Der Bedarf wird alle 6 Monate erneut überprüft.
Die Koordination, Vermittlung der Betreuung sowie die Organisation der Abwicklung wird von der Stadt Aschaffenburg übernommen.
Vor den geplanten Betreuungen wird die Eingewöhnung bzw. Gewöhnung an die Betreuungspersonen durchgeführt. Somit können langfristige und gut fundierte Beziehungen aufgebaut werden.

Für die Benutzung des Betreuungsangebotes sind, je nach Einkommensverhältnissen, Gebühren zu entrichten.

3.         Betreuungspersonen

Als Betreuungspersonen kommen volljährige Personen in Frage, die Kinder verstehen, Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, Zeit für eine regelmäßige und kontinuierliche Betreuung haben und zu außergewöhnlichen Zeiten frühmorgens, abends und am Wochenende zur Verfügung stehen.
Die Vorrausetzungen um als Betreuungsperson im Rahmen von Flexi24 auf Honorarbasis tätig zu werden sind:
  • Teilnahme an einer 3 teiligen Schulung
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • Vorlage erweitertes Führungszeugnis
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Eignungsfeststellung durch das Jugendamt

Die Tätigkeit als Betreuungsperson findet im Rahmen eines Honorarvertrages mit der Stadt Aschaffenburg statt.
Die Stadt Aschaffenburg organisiert die Vermittlung der Betreuungspersonen und ist für die Beratung und Begleitung der Betreuungspersonen zuständig. 

4.        Betreuungszeiten

Die ergänzende Betreuung muss außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Hortangeboten von Grundschulen liegen.
Somit sind mögliche Betreuungszeiten:
  • sehr früh, bevor die Regelbetreuung öffnet
  • am späten Nachmittag oder abends nach der Regelbetreuung 
  • nachts
  • an Feiertagen oder am Wochenende

Die Betreuung in Flexi24 stellt keine Konkurrenz zu den bestehenden Kitas dar, sondern versteht sich als ergänzendes Betreuungsangebot. Die Ferien und Schließzeiten sind nicht das ausdrückliche Ziele des Angebotes, aber auch nicht ausgeschlossen.

5.        Akquise und Begleitung der Betreuungspersonen

Die Akquise und die Begleitung der Betreuungspersonen wird durch Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg übernommen. Dazu gehören:
  • Anwerbung, Bewerbung, Auswahl und Kus-Anmeldung 
  • Durchführung der 3-teiligen Schulung 
  • Betreuung und Begleitung der Betreuungspersonen durch das Jugendamt 

6.         Inhalte der Qualifizierungsschulung

Die 3-teilige Qualifizierungsschulung wird durch Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt und beinhaltet alle Themenbereiche, die für eine Betreuung in einem fremden Haushalt notwendig sind. 
Inhalte der Qualifizierungsschulung sind:
  • Eingewöhnung
  • Bindung
  • Elterngespräche
  • Nähe/Distanz
  • Wie geht es mir in einem fremden Haushalt
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufsichtspflicht
  • Abrechnung
  • Sicherheit
  • Das Modell Flexi24 an sich
  • Was sind meine Aufgaben?
  • Eigene Bedürfnisse
  • Was ist mein eigenes Angebot
  • Kinderschutz

Nach Teilnahme der Qualifizierungsschulung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

7.         Abrechnung Honorarkräfte

Die Betreuungsperson (Honorarkraft) kann für die genehmigten und geleisteten Wochenstunden 
Grundlage für die Abrechnung ist die genaue Stundenabrechnung. 

8.         Gebühren Eltern

Auf Grundlage des Bescheides zum Betreuungsumfang werden den Eltern über einen Bescheid die Gebühren zu den tatsächlich geleisteten Stunden der Honorarkraft erhoben.
Entscheidend für die Gebühren, die pro Betreuungsstunde erhoben werden, ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres der Eltern.

9.         Kosten

Die Verwaltung rechnet mit Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 € p. a. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über das Konzept „Kinderbetreuung Flexi24 (Arbeitstitel) in Aschaffenburg“ zur Kenntnis (Anlage 2)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / JHA/2/3/22. Bericht über das Konzept zum Ausbau der Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 3JHA/2/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der weiterhin hohen Geburtenzahlen und der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine ist der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Aschaffenburg weiterhin unverändert hoch.

Um eine nachfrageorientierte Versorgung mit Betreuungsplätzen perspektivisch gewährleisten zu können, hat die Verwaltung neben der Erweiterung des klassischen Betreuungsangebots in Krippen und Kitas ein Konzept zum Ausbau der Tagespflege in Aschaffenburg entwickelt, welches in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden wird. 
Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern inner- oder außerhalb des Kindeshaushaltes. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagesmutter unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. 
Insbesondere bei den unter 3-jährigen stellt die qualifizierte Tagespflege eine Alternative zu der klassischen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung dar. 
Die Grundsätze der Kindertagesbetreuung regelt der § 22 SGB VIII gleichermaßen für die Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege. In § 23 SGB VIII ist im Besonderen die Kindertagespflege geregelt. Der Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ist in § 24 SGB VIII ausgeführt. 
Eine Tagespflegeperson darf gem. § 43 Abs. 3 SGB VIII max. 5 Kinder gleichzeitig betreuen, soweit sie über geeignete Räumlichkeiten verfügt. 

Der Einsatz von Kindertagespflegepersonen kommt in Betracht wie folgt: 
  • freiberufliche Tätigkeit als Tagespflegeperson
  • Anstellung von Tagespflegepersonen; Räumlichkeiten durch Stadt Aschaffenburg
  • Tagespflegepersonen als Assistenzkraft in Kitas zur Randzeitenbetreuung
  • Einsatz im Tagespflege-Ersatzbetreuungssystem

Nach der Vermittlung erhält die Tagespflegeperson für ihre Tätigkeit eine Geldleistung aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe (§23 SGB VIII). Diese setzt sich zusammen aus:
  • den Sachaufwendungen für das Kind, z.B. für Verpflegung, Verbrauchskosten (Miete, Wasser, Strom), Spielzeug, ggf. Fahrtkosten usw.
  • einer Förderungsleistung für die Erziehungsaufwendungen der Tagesmutter
Darüber hinaus erhält die Tagespflegeperson erstattet:
  • die Beiträge für eine nachgewiesene Unfallversicherung
  • den hälftigen Beitrag für eine angemessene und nachgewiesene Alterssicherung bzw. für die gesetzliche Rentenversicherung
  • den hälftigen Beitrag für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung
Die Höhe der Leistung wurde im Rahmen der Satzung der Stadt Aschaffenburg geregelt. 
Die Erziehungsberechtigten zahlen abhängig von ihren Einkommensverhältnissen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege gemäß § 90 SGB VIII einen Kostenbeitrag. 
Darüber hinaus ist eine Förderung im Rahmen des BayKiBiG möglich. Voraussetzung hierfür ist insbesondere einer verlässlichen Vertretungslösung im Falle von Urlaub oder Krankheit. 
Ab September 2022 wird die Akquise von geeigneten Interessent*innen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson verstärkt werden. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über das Konzept zum Ausbau der Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg zur Kenntnis (Anlage 3)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / JHA/2/4/22. Erfahrungsbericht der Streetworkerinnen des Amtes für soziale Leistungen - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 04.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 4JHA/2/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres sind im Amt für soziale Leistungen zwei Streetworkerinnen in der aufsuchenden Sozialarbeit mit insgesamt 0,8 Vollzeitstellen tätig. 
Die aufsuchende soziale Arbeit der Stadt Aschaffenburg setzt sich zusammen aus den Bereichen Streetwork, dem unterstützenden Wohnen sowie dem Übergangsmanagement Wohnen. 
Sie zeichnet sich aus durch ihre Prozesshaftigkeit und Zieloffenheit, welche sich stets an den individuellen Lebenslagen der Betroffenen und den damit einhergehenden Ressourcen, Bedarfen und Entwicklungen orientiert. Streetwork zeichnet sich durch ein andauerndes Kontakt- und Hilfeangebot an Personen aus, welche sich in schwierigen Lebenslagen befinden und von anderweitigen Einrichtungen und Hilfeangeboten nur bedingt erreicht werden. 
Die gesetzlichen Grundlagen der aufsuchenden Sozialarbeit finden sich in §§ 67 f. SGB XII. Für die Streetworkarbeit mit Jugendlichen ergibt sich die gesetzliche Grundlage innerhalb des Kinder- und Jugendhilferechts aus § 13 SGB VIII. 
Die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen richtet sich an Menschen in sozialen Schwierigkeiten und geht parallel mit der Zuständigkeit des Amtes für soziale Leistungen der Stadt Aschaffenburg einher. Die vornehmliche Zielgruppe umfasst damit ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, obdach- oder wohnungslose Menschen, sowie Menschen mit psychischer und/oder Abhängigkeitserkrankung im Stadtgebiet. Die Hilfe richtet sich dabei an Menschen, die von oben benannten Lebensverhältnissen und sich den daraus möglicherweise ergebenden Schwierigkeiten direkt betroffen sind aber auch an diejenigen, die von solchen bedroht. In ihrer täglichen Arbeit konnten die Mitarbeiterinnen bereits feststellen, dass in der Stadt Aschaffenburg auch bei jungen Menschen unter 27 (Zuständigkeit der Jugendhilfe) ein Bedarf an aufsuchender Sozialarbeit besteht. Im Unterschied zu den Bedarfen der oben genannten Zielgruppe liegen jedoch die Bedarfsschwerpunkte an anderen Stellen. Junge Menschen haben einen Bedarf an niedrigschwelliger Unterstützung insbesondere etwa beim Start ins Leben, dem Nachholen von Entwicklungsschritten, etc. Die Schaffung von entsprechenden Angeboten und Ansprechpartnern für junge Menschen erscheint daher geboten. 
Wesentlicher Bestandteil der aufsuchenden Arbeit, um die Lebenssituation obdachloser Menschen im Sozialraum zu verbessern, ist die Netzwerkarbeit und die Kooperation mit stadtinternen Institutionen und freien Trägern. Die städtische Streetworkarbeit ist daher auch als wichtige Schnittstelle anzusehen. 
Die Streetworkerinnen sind regelmäßig in den Einrichtungen des örtlichen Hilfesystems anwesend, um einen niedrigschwelligen Zugang zu gewähren und ihre Unterstützung anzubieten. 
Durchschnittlich betreuen die Mitarbeiterinnen etwa 20 Fälle im Monat. 
Die Streetworkerinnen des Amtes für soziale Arbeit werden dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 07.07.2022 über ihre bisherigen Erfahrungen und ihre Tätigkeit berichten. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Erfahrungsbericht der Streetworkerinnen des Amtes für soziale Arbeit zur Kenntnis. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / JHA/2/5/22. Bericht über die Tätigkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 5JHA/2/5/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / JHA/2/6/22. Bericht über das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST-Best)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 6JHA/2/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit 2011 nimmt die Stadt Aschaffenburg an den ESF Programmen „JUGEND STÄRKEN“ teil und evaluiert diese. Das Programm Jugend Stärken im Quartier (JUSTIQ) läuft am 30.06.2022 aus. Die Evaluierung hat die Schaffung neuer Strukturen ergeben. Für weitere Einzelheiten verweist die Verwaltung auf den „Bericht über die Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den Berufsschulen in Aschaffenburg und zur Koordinierungsstelle“ in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.04.2022.

Zur Ausweitung niedrigschwelliger Angebote insbesondere für benachteiligte junge Menschen, die sich an der Schwelle zur Selbstständigkeit befinden, hat sich das Jugendamt gemeinsam mit 200 weiteren Interessenten und Interessentinnen erfolgreich am Interessensbekundungsverfahren des ESF Plus-Programms „JUGEND STÄRKEN“: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST-Best) beteiligt. 

Ziel des Programms ist es, junge Menschen mit Hilfe sozialpädagogischer Unterstützung bei der Entwicklung zu einer eigenen Persönlichkeit und selbstständigen Lebensführung zu begleiten. Im Vordergrund steht dabei die soziale Integration – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Das Programm richtet sich an junge Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. 
Zielgruppe sind insbesondere: 
  1. Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen weitere Unterstützung benötigen (Care Leaver)
  2. Junge Menschen, die keine Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten, aber sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere entkoppelte junge Menschen)

Die geltende Rechtslage ermöglicht zwar einen Zugang von jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr und in Ausnahmefällen auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Praxis zeigt jedoch, dass Betroffene häufig keine klassischen Hilfestellungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen möchten. 

In besonderem Maße benachteiligt sind junge Menschen in problematischen Lebenslagen, die aus sämtlichen institutionellen Kontexten herausgefallen sind. Sie befinden sich weder in Schule, Ausbildung noch Erwerbstätigkeit und erhalten auch keine Transferleistungen. Derart entkoppelte junge Menschen sind zwar nicht zwangsweise von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht, haben allerdings nur sehr niedrigschwellige institutionelle Bezüge, weil sie nicht mehr erreicht werden oder auch nicht erreicht werden wollen.  Diese jungen Menschen laufen Gefahr, temporär, wenn nicht sogar dauerhaft sozial ausgeschlossen zu werden. 
Das Deutsche Jugend Institut schätzt in einer Studie, dass ca. 20.000 junge Menschen in Deutschland gefährdet sind, aus Schule und Ausbildung, aber auch aus sozialen Hilfestrukturen herauszufallen. 
In der Stadt Aschaffenburg wird von verschiedenen Fachstellen die sich mit diesen Problemlagen auseinandersetzen, ein steigender Bedarf an niedrigschwelliger aufsuchender Sozialarbeit insbesondere auch für junge Menschen gesehen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass es eine Dunkelziffer insbesondere auch an jungen Frauen gibt, die in oben beschriebenen Maße aus dem institutionellen Kontext herausgefallen sind. 

Um diese jungen Menschen dort abzuholen, wo sie stehen und einen so niedrigschwelligen Zugang wie möglich zu gewähren, hat die Verwaltung ein Konzept im Rahmen des JUST-Best-Programms entwickelt. Der Schwerpunkt des Konzepts liegt vor allem in der aufsuchenden Sozialarbeit (Street-Work). 

Die aufsuchende Jugendsozialarbeit begleitet und unterstützt die Betroffenen individuell in verschiedenen Lebenslagen (z. B. Begleitung zu Behörden und sonstigen Institutionen) und sucht die Betroffenen im eigenen Lebensumfeld an ihren Treffpunkten auf. 
Die Fördermodalitäten des Projekts beinhalten zudem die Einrichtung einer Koordinierungsstelle. Die Koordinierungsstelle arbeitet eng mit den vorhandenen Ämtern und Institutionen, wie zum Beispiel dem Allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamts, dem Amt für soziale Leistungen, der Jugendberufsagentur, der Jugendarbeitsberatung und anderen Netzwerkpartnern zusammen. Zudem wird die Koordinierungsstelle ein Daten-Monitoring erstellen. Hierdurch soll ein Überblick über die Anzahl der sog. entkoppelten oder von Entkopplung bedrohten jungen Menschen sowie über die Anzahl der von Wohnungslosigkeit betroffenen jungen Menschen erbracht werden, um das hier vorhandene Angebot in diesem Bereich ggfs. auszubauen. 

Die Förderrichtlinien des Programms sehen eine 40%-Förderung von bis zu 2,8 Vollzeitstellen vor. Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt zunächst mit 1,8 Vollzeitstellen zu beginnen, um ggfs. in einem nächsten Schritt einen bedarfsgerechten Ausbau vornehmen zu können. Die Verteilung des Stundenkontingents würde sich dann folgendermaßen ergeben: 
0,5 Stellenanteile für die Koordinierungsstelle
1,3 Stellenanteile für die aufsuchende Jugendsozialarbeit
 
Aus Sicht der Jugendhilfe stellt dieses Projekt eine sehr gute und passende niedrigschwellige Ergänzung zu den Angeboten benachteiligter junger Menschen der Stadt Aschaffenburg insbesondere auch an den Berufsschulen (Kooperationen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen) dar.  

Das Konzept wird dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 07.07.2022 vorgestellt und erläutert werden. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST-Best) zustimmend zur Kenntnis (Anlage 4)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / JHA/2/7/22. Aufstockung des Koordinierenden Kinderschutzes - Netzwerk „Frühe Hilfen“ auf 2 Vollzeitstellen rückwirkend ab dem 01.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 7JHA/2/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Koordinierende Kinderschutzstelle hat 2010 zunächst mit insgesamt einer Vollzeitstelle ihre Tätigkeit begonnen. 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.11.2012 wurde die Koki-Stelle zum 01.02.2012 auf 1,5 Vollzeitstellen aufgestockt. 

Im Laufe der vergangenen 10 Jahre haben die Aufgaben der Koki-Stellen immer weiter zugenommen, darüber hinaus sind auch die Bedarfe der ratsuchenden Familien entsprechend der steigenden gesellschaftlichen Herausforderungen immer weiter angewachsen. Die Aufgaben waren mit 1,5 Vollzeitstellen nicht mehr zu bewältigen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung im Rahmen einer überörtlichen Rechnungsprüfung darauf hingewiesen, dass die koordinierende Kinderschutzstelle im Endausbau mit 2 Vollzeitstellen besetzt werden soll. 

Der Stadtrat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 einem Ausbau der Koki-Stelle bereits zugestimmt. Die Aufstockungen wurden gleichmäßig auf beide Mitarbeiterinnen verteilt. 

Aufgrund der förderrechtlichen Bestimmungen bedarf die Aufstockung jedoch zusätzlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstockung der Koki-Stelle auf 2 Vollzeitstellen rückwirkend ab dem 01.05.2022 zu. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / JHA/2/8/22. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Tobias Wüst (SPD) vom 24.06.2021 wegen "Beratende Stimme von Menschen mit Behinderung im JHA" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 8JHA/2/8/22

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Tobias Wüst (SPD) vom 24.06.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.07.2021 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 09:09 Uhr