Datum: 18.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/10/1/22 Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
2PL/10/2/22 Taxitarif-Änderung der Taxitarifordnung - Antrag der Firma Stefan Müller
3PL/10/3/22 Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Herbst-Mobilia mit E-Mobilia durch Funkhaus Aschaffenburg am Sonntag, den 02.10.2022; Mitteilung des Handelsverbands Bayern e.V. vom 01.07.2022
4PL/10/4/22 Erneute Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern und Gutachterinnen in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05. April 2005
5PL/10/5/22 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Lage- und Prüfungsbericht
6PL/10/6/22 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2021
7PL/10/7/22 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021
8PL/10/8/22 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
9PL/10/9/22 Büroflächen für Verwaltungstätigkeiten Nutzungskonzept für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes an der Südbahnhofstraße - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2022 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.07.2022
10PL/10/10/22 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); zusätzliche Plätze im Kita- bzw. Krippenbereich; Module am Sportweg in Aschaffenburg/Schweinheim
11PL/10/11/22 Aussetzung der Schließtagevorgabe für die Kitas für die Kitajahre 2022/23 und 2023/24
12PL/10/12/22 Errichtung eines Natur Kindergarten mit zwei Gruppen im Stadtteil Damm Bau- und Finanzierungsbeschluss
13PL/10/13/22 Bericht über die bestehenden Museumsdepots; Ablauf und Organisation der Sammlungsverlagerung im Rahmen der Sanierung des Schloss Johannisburg und der Neukonzeption der städtischen Ausstellungen im Schloss
14PL/10/14/22 Sachstandsbericht Situation in der Comeniusschule Freigabe von überplanmäßigen Finanzmitteln

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1. / PL/10/1/22. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 1PL/10/1/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/10/2/22. Taxitarif-Änderung der Taxitarifordnung - Antrag der Firma Stefan Müller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 2PL/10/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Grundlage für die Taxitarife bildet die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 09.03.2007, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 24.10.2019. 
Die letzte Preiserhöhung fand somit 2019 statt.

Diese Anpassung erfolgte nach Empfehlung des diesbezüglich von den zuständigen Ämtern in Auftrag gegebenen Gutachtens. Hierbei wurde die Überprüfung der Tarife nach 2 Jahren empfohlen, um damit eine wirtschaftliche Betriebsführung für ein Taxiunternehmen bei gleichzeitiger öffentlicher Akzeptanz zur Steigerung der Tarife zu gewährleisten Die Lohnkosten wurden in diesem Zusammenhang als wesentlicher Bestandteil einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation angesehen. 

Dieser Empfehlung mit gleichzeitiger Anpassung des damaligen Tarifes wurde von Seiten des Stadtrates mit Beschluss vom 21.10.2019 zugestimmt.

Mit Schreiben vom 14.02.2022 beantragte das Taxiunternehmen Stefan Müller bei der Stadt Aschaffenburg die Erhöhung des Taxitarifes. Begründet wurde der Antrag, mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.07.2022 auf 10,45 € und zum 01.10.2022 auf 12,00 € sowie der gestiegenen Treibstoffpreise. Es wurde eine Staffelung der Preise vorgeschlagen, wonach bei Fahrstrecken bis zu 6 km ein Kilometerpreis von 2,30 € und bei Fahrstrecken ab 6 km von 2,10 € erhoben werden solle. Weiterhin wurde die Kompensation der Inflationsrate beantragt. Ein gleichlautendes Schreiben wurde beim Landkreis Aschaffenburg eingereicht.

Von den 40 Unternehmen in der Stadt und im Landkreis haben 23 Unternehmen dem Antrag zugestimmt, 2 Unternehmen den Antrag abgelehnt und 15 Unternehmen haben dazu keine Stellungnahme abgegeben.

Mit Schreiben vom 27.05.2022 teilte die IHK Aschaffenburg folgendes mit: Aus Sicht der IHK sind die Vorschläge nachvollziehbar und angemessen. Daher unterstützt die IHK den Antrag von Herrn Müller.

Die Stadt Aschaffenburg hat einen gemeinsamen Taxitarif mit dem Landkreis Aschaffenburg. Daher wurde mit dem Landkreis vereinbart, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadt- bzw. des Kreistages, den Taxitarif pro gefahrenem Kilometer ab dem 01.08.2022 zu erhöhen. Der aktuelle Kilometerpreis soll von 1,90 € auf 2,30 € angehoben werden.

Der Beschlussvorlage liegen folgende Überlegungen zu Grunde:
  • Unstrittig ist die Frage der Kostenentwicklung im Bereich der Personalkosten, diese können entsprechend der gesetzlich fixierten Werte eindeutig in eine Kalkulation einfließen. 
  • Treibstoffpreise wie auch Inflationswerte sind auf hohem Niveau. Eine belastbare Kalkulation ist aus der Natur der Sache nicht möglich. Eine Koppelung an diese Werte würde also die Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit in der Öffentlichkeit negativ belasten. 
  • Eine Staffelung von Taxitarifen birgt ein hohes Diskussionspotential. Im innerstädtischen Verkehr dominiert nach hiesiger Ansicht die Kurzstrecke mit dem höheren Tarif, es kann aber je nach Start- und Zielpunkt auch der günstigere Tarif maßgeblich sein. Kunden könnten daher aufgrund der Staffelung von einer Taxifahrt im Kurzstreckenbereich Abstand nehmen. Ziel ist die Aufrechterhaltung eines Angebotes zur Personenbeförderung per Taxi auch im Stadtgebiet. Die Gleichbehandlung führt zu einer Steigerung der Akzeptanz und damit zu reibungsfreieren Geschäftsabläufen im Stadtgebiet. Das Landratsamt Aschaffenburg unterstützt diese Regelung.

Die Verwaltung bittet dem Antrag auf Erhöhung des Taxitarifes zuzustimmen.

.Beschluss:

I.
  1. Der Antrag der Firma Stefan Müller vom 14.02.2022  auf Erhöhung der Taxitarife wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Erhöhung des Taxitarifes von 1,90 € auf 2,30 € pro Kilometer wird zugestimmt.
  3. Die Änderungsverordnung in Anlage 1 wird erlassen und tritt zum 01.08.2022 in Kraft.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0

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3. / PL/10/3/22. Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Herbst-Mobilia mit E-Mobilia durch Funkhaus Aschaffenburg am Sonntag, den 02.10.2022; Mitteilung des Handelsverbands Bayern e.V. vom 01.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 3PL/10/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In Aschaffenburg bestanden früher zwei Dauerverordnungen, die verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Stadtgebiet ermöglichten.

Die Regierung von Unterfranken regte 2018 an, die bisherigen Rechtsverordnungen aufzuheben. Nach gängiger Rechtsprechung sollte die Freigabe der Verkaufsstellen zumindest örtlich auf die Bereiche beschränkt werden, in denen die Veranstaltung entweder stattfindet oder sich wenigstens auswirkt (z. B. Ausschluss außerhalb liegender Einkaufszentren). Bei einer Beschränkung auf Handelszweige ist auf die durch die Veranstaltung ausgelösten Bedürfnisse abzustellen.

Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung der Regierung und beschloss die Aufhebung der Verordnungen.

In der Vergangenheit beantragte der Handelsverband jeweils einzeln die Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen in erheblich verkleinertem Gebietsumfang. 

Corona bedingt fanden ab Anfang 2020 keine diesbezüglichen verkaufsoffenen Sonntage statt. Erst im Jahr 2022 wurde für die Frühjahrs-Mobilia das Konzept zur Belebung der Wirtschaft aufgegriffen. Unter Würdigung der Rahmenbedingungen

  • aus Rechtsprechung, 
  • aus den Ergebnissen einer Umfrage zu einem verkaufsoffenen Sonntag am 31.03.2019,
  • aus der Auswertung der Belegungszahlen der vornehmlich frequentierten Parkhäuser
 
erging am 07.03.2022 der Stadtratsbeschluss, eine entsprechende Verordnung dem Stadtrat vorzulegen. Der räumliche Bezug zum konkreten Marktgeschehen hatte sich ergeben. Dem Antrag konnte stattgegeben werden und eine Verordnung erlassen werden. Dies erfolgte in der Sitzung am 04.04.2022.

Am 07.07.2022 ging der Antrag für die Herbst-Mobilia ein. Der räumliche Umgriffe wie auch der Ablauf der kommenden Veranstaltung orientiert sich an den bereits genehmigten und erfolgreich durchgeführten verkaufsoffenen Sonntagen seit dem Jahr 2020. Es handelt sich hier um das 2. Ereignis dieser Art in Aschaffenburg für das Jahr 2022.  

Aufgrund der bevorstehenden Sommerpause legt die Verwaltung vor Abschluss des Beteiligungsverfahrens der Gewerkschaft, der Kirchen, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer den Antrag mit der Bitte um Zustimmung vor, um entsprechende Planungssicherheit den betroffenen Stellen geben zu können.  

.Beschluss:

  1. Anlässlich der Herbst-Mobilia mit E-Mobilia durch Funkhaus Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg findet am Sonntag, den 02.10.2022, in Aschaffenburg in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltung lt. Ankündigung des Handelsverbands Bayern e.V. (s. Antrag des Handelsverbands e.V. -  Anlage 1) ein verkaufsoffener Sonntag statt.
 
    1. Der Antrag wird zur Kenntnis genommen und der Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags wird zugestimmt. 
    2. Die beiliegende Verordnung wird erlassen (Anlage 2). 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 19, Dagegen: 13

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4. / PL/10/4/22. Erneute Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern und Gutachterinnen in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05. April 2005

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 4PL/10/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.

Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV). Der Gutachterausschuss besteht aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern und bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB, § 9 BayGaV).

Die Amtszeiten der ehrenamtlichen Gutachter und Gutachterinnen 

1.        XXXXXXX, Vorsitzender des Gutachterausschusses

2.        XXXXXXX, Verwaltungsangestellte, Geschäftsstelle Gutachterausschuss

3.        XXXXXXX, Finanzamt Aschaffenburg

laufen jeweils zum 16.09.2022 aus. Sie werden auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen; die wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 BayGaV).

2.

Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden sowie aus ehrenamtlichen Gutachtern (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV) und bedient sich einer Geschäftsstelle (§ 9 BayGaV). Für den Vorsitzenden sind mindestens zwei Stellvertreter zu berufen, die, ebenso wie der Vorsitzende, Bedienstete der Stadt Aschaffenburg sein müssen (§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayGaV). 

Die Amtszeit der stellvertretenden Geschäftsführerin und stellvertretenden Vorsitzenden

XXXXXXX, Verwaltungsangestellte, Geschäftsstelle Gutachterausschuss

läuft jeweils zum 16.09.2022 aus. Sie wird auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen, eine wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 BayGaV)

.Beschluss:

I.
1. Der erneuten Berufung der ehrenamtlichen Gutachter und Gutachterinnen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg von

  • Herrn Dipl.-Ing. XXXXXXXX, Vorsitzender des Gutachterausschusses, Referent für Bau- und Stadtentwicklung, Referat 6
  • Frau XXXXXXX, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  • Frau XXXXXXX, Finanzamt Aschaffenburg

wird für weitere vier Jahre zugestimmt.

Frau Barbara Leitz wird ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten berufen.

2. Der erneuten Berufung als stellvertretende Geschäftsführerin sowie stellvertretende Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg von

  • Frau XXXXXXX, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

wird für weitere vier Jahre zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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5. / PL/10/5/22. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Lage- und Prüfungsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 5PL/10/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 und der Bericht über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2021 wurden sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates zugestellt.

Die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen wurde in der Zeit vom 03. Mai bis 09. Juni 2022 (mit Unterbrechungen) durchgeführt und erstreckte sich auf

  • das Rechnungswesen für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
  • den Jahresabschluss vom 31.12.2021 mit Lagebericht und Anhang
  • die Geschäftsführung
  • und die wirtschaftlichen Verhältnisse bis zum Prüfungszeitpunkt.

Der Prüfungsauftrag erfolgte nach Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.06.2021 mit Schreiben vom 16.08.2021 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing.

Der Prüfungsauftrag erstreckte sich gemäß § 317 HGB auf die Buchführung für 2021, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 und den Lagebericht nebst Anhang. Erweitert wurde der Prüfungsumfang nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Prüfung gemäß § 16 MaBV.

Bei der Tätigkeit der Organe im Berichtszeitraum wurden die Vorgaben nach Gesetz und Satzung eingehalten und erfüllt. Die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz hat keine Besonderheiten ergeben, die nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ergeben. 

Die Geschäftstätigkeit, Bewirtschaftung und Verwaltung haben planmäßig und ordnungsgemäß stattgefunden. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den deutschen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Buchführung entspricht den Vorgaben des Handelsrechts. 

Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Anhang und der Lagebericht erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. 

Die Finanzverhältnisse sind geordnet. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben und ist auch für die überschaubare Zukunft gewährleistet.

Aufgrund der Prüfung wurde für Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.


Zusammenfassend lautet das Prüfungsergebnis:

„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2021 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2021 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 

-        entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2021 und

-        vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

München, den 09. Juni 2021


VERBAND BAYERISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN
(Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V.
Gesetzlicher Prüfungsverband



(gez. Dobroschke)                                (gez. Pritschet)
             Wirtschaftsprüfer                                       Wirtschaftsprüfer

.Beschluss: 1

I. Die Stadt Aschaffenburg nimmt als Gesellschafter der Stadtbau Aschaffenburg GmbH den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie den Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen und die Stellungnahme des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH zur Kenntnis (Anlage 3 Jahresabschluss 2021).

Es wird festgestellt, dass die Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze zu keinen Beanstandungen geführt hat.

Die Stadt Aschaffenburg als Gesellschafter der Stadtbau Aschaffenburg GmbH stimmt zu, dass vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 30.06.2022 der Jahresabschluss 2021 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und mit dem Lagebericht genehmigt wird.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 18.07.2022 wegen „Prüfung der Satzung der Stadtbau GmbH“ und „Aufstockung der städtischen Einlage bei der Stadtbau GmbH in 2023“ werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung erklärt, dass die Anträge zu einem späteren Zeitpunkt im Stadtrat behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/10/6/22. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 6PL/10/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahresabschluss 2021 wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.017.702,30 € (Vorjahr: 2.061.239,79 €) ausgewiesen.

Die Ertragslage der Gesellschaft ist durch Überschüsse aus der Hausbewirtschaftung geprägt. Gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen sowie höhere Abschreibungen und Zinsaufwendungen konnten dadurch aufgefangen werden.

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen:


Für die Durchführung der geplanten Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen ist eine angemessene Eigenkapitalausstattung erforderlich. Daher soll der ausgewiesene Gewinn zur Stärkung des Eigenkapitals der freien Rücklage zugeführt werden.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister Herrn Jürgen Herzing vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 30.06.2022 als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen, dass der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 2.017.702,30 € der freien Rücklage zugeführt wird.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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7. / PL/10/7/22. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 7PL/10/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Wirtschaftsprüfer hat in seiner Prüfung nach § 53 HGrG festgestellt:

„Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. 

Nach unserer Prüfung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt. 

Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten. 

Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben.“

Aufgrund des vorgelegten Fragenkataloges zu § 53 HGrG und des Ergebnisses zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht zum vorgelegten Jahresabschluss 2021 der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister Herrn Jürgen Herzing vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 30.06.2022 als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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8. / PL/10/8/22. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 8PL/10/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.
Nach 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Im vorliegenden Fall sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind, persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Personen:

Jürgen Herzing
Werner Elsässer
Johannes Büttner
Brigitte Gans
Wolfgang Giegerich
Klaus Herzog
Moritz Mütze
Rosemarie Ruf
Peter Schweickard

Nach Art. 49 Abs. 1 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1.


2.
Im Prüfungsbericht für 2021 hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen festgestellt, dass die Verwaltungsorgane ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen nachgekommen sind, so dass auch hier die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen kann.

Die Geschäftsvorgänge, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Vorschriften der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, sind in zehn Aufsichtsratssitzungen beraten und die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat durch Zwischenberichte umfassend über die Lage des Unternehmens informiert.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat durch die Tätigkeit des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e. V., München den zur Wahrnehmung seiner Überwachungspflicht notwendigen Einblick zum Thema „Wohnportfolio als strategisches Instrument der Unternehmensführung und als Grundlage für die Unternehmensplanung“ verschafft.

.Beschluss:

I.
  1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.

  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den rechtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Mitglieder des Stadtrates Jürgen Herzing, Werner Elsässer, Johannes Büttner, Brigitte Gans, Wolfgang Giegerich, Klaus Herzog, Moritz Mütze, Rosemarie Ruf, Peter Schweickard)

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9. / PL/10/9/22. Büroflächen für Verwaltungstätigkeiten Nutzungskonzept für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes an der Südbahnhofstraße - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2022 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 9PL/10/9/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PL/10/10/22. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); zusätzliche Plätze im Kita- bzw. Krippenbereich; Module am Sportweg in Aschaffenburg/Schweinheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 10PL/10/10/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bedarf an Kita- bzw. Krippenplätzen in der Stadt Aschaffenburg ist weiterhin hoch. Derzeit fehlen ca. 125 Kita- und 180 Krippenplätze. Eine kurzfristige Erweiterung des Angebots ist daher dringend notwendig. 

Der Träger St. Johanniszweigverein Aschaffenburg hat im November 2018 als Außenstelle des Kindergartens Schwalbennest zwei Krippengruppen mit insgesamt 24 Plätzen in zwei Modulen am Sportweg in Schweinheim in Betrieb genommen. 

Seit Anfang dieses Jahres sind die Krippengruppen wegen Personalmangels geschlossen. Der Träger hatte den Vertrag mit Schreiben vom 26.10.2021 zum 31.08.2022 gekündigt. 

Seitens der Verwaltung wurden alle ortsansässigen Träger angeschrieben und die Übernahme der Trägerschaft der Module angeboten. Seitens der Träger erfolgten keinerlei Rückmeldungen. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Module in kommunaler Trägerschaft weiter zu betreiben, um das Platzangebot zu erhalten bzw. auszubauen. 

Es sollen zukünftig 12 Krippen- und 20 Kitaplätze entstehen. In personeller Hinsicht ist die Einrichtung mit 5 Vollzeitkräften (3 Fachkräfte und 2 Ergänzungskräfte) zu besetzen. 

Für die Besetzung der Stellen werden die für den Naturkindergarten light vorgesehenen Bewerber eingestellt, da der Naturkindergarten aufgrund der Ausschreibungserfordernis erst im neuen Jahr starten kann.
Im Nachtragshaushalt werden dann diese Stellen für den Naturkindergarten zusätzlich beantragt. 
Weiterhin ist vorgesehen in Damm in Vorgriff auf die Naturkita eine Interimsgruppe mit 20 -25 Kitaplätzen zu eröffnen, sobald passende Räumlichkeiten gefunden sind.

.Beschluss:

I.
  1. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 20 Kitaplätze im Stadtteil Schweinheim als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

  1. Der Stadtrat beschließt, den Weiterbetrieb der Module am Sportweg in Aschaffenburg/Schweinheim mit jeweils einer Krippen- bzw. einer Kitagruppe in kommunaler Trägerschaft zu betreiben. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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11. / PL/10/11/22. Aussetzung der Schließtagevorgabe für die Kitas für die Kitajahre 2022/23 und 2023/24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 11PL/10/11/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Begrenzung ihrer jährlichen Schließtage auf 24 Tage gestaltet sich für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg weiterhin als sehr schwierig, da die Kitas aufgrund des Fachkräftemangels und der damit einhergehenden äußerst angespannten Bewerberlage mehr Personalausfälle als gewöhnlich verzeichnen und die Einhaltung der 24 Schließtage nur mit einer ausreichenden Personaldecke möglich ist. 
Zur Entlastung der Einrichtungen soll die in der Richtlinie formulierte Voraussetzung von 24 Schließtagen für die Kitajahre 2022/23 und 2023/24 ausgesetzt werden. Somit würde die Schließzeitenregelung des BayKiBiG greifen, die maximal 30 Schließtage erlaubt

.Beschluss:

I. 
1. Herr Stadtrat Dr. Erich Henke beantragt, dass heute nur eine Aussetzung der Schließtageregelung der Richtlinie für die Zuwendungen von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg nur für das Kitajahr 2022/23 beschlossen wird.

2. Der Stadtrat beschließt, dass die Schließtageregelung der Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg für das Kitajahr 2022/23 ausgesetzt wird. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 3

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12. / PL/10/12/22. Errichtung eines Natur Kindergarten mit zwei Gruppen im Stadtteil Damm Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 12PL/10/12/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder zwischen drei Jahren und sechs entsprechen zu können, sind weitere Einrichtungen erforderlich. Als Variante zu den bestehenden Kindertagesstätten besteht die Möglichkeit für einen Natur-Kindergarten auf dem Flurstück 2853 mit Anbindung Lohmühlstraße, Aschaffenburg–Damm. Die Grundlage der Planung basiert auf die versetze Aufstellung von zwei Wichtelwägen. Mit Arretierung auf dem Untergrund, hochwertiger Baukonstruktion und entsprechender Ausstattung werden diese als ein Bauwerk definiert und können somit einem längeren Aufenthalt dienen. Die Anordnung der Innenräume erfüllen das Raumprogramm mit jeweils Eingangsbereich, Garderobe, Gruppenraum mit Küchenzeile, Ruhe-ebene und Sanitärbereich, jedoch in reduzierter Fläche und Form. In Ergänzung zu den Wichte-lwägen deckt eine Toiletteneinheit im Aussenbereich den zusätzlichen Bedarf ab. Die Ver- und Entsorgung ist entsprechend gewährleistet. Es erfolgt ein Stromanschluss, Frischwasser und Abwasser ist durch gezielten Transport zu leisten, die Toiletten sind als Komposttoiletten konzipiert. Die Außenanlagen werden Ihre natürliche Form behalten und nur geringfügig modifiziert.

Der Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit wurde am 17.01.2022 von dem Stadtrat zugestimmt.

Die Kindertagesbetreuung bei Wald- bzw. Naturkindergärten unterliegen auch mit der naturnahen Form denselben rechtlichen Voraussetzungen und Förderungen wie sonstige Kindertages-einrichtungen. Ein Förderantrag nach FAG Art.10 wird bei der Regierung von Unterfranken gestellt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Planung und der Kostenberechnung für die Errichtung eines Natur-kindergarten mit zwei Gruppen in  63741 Aschaffenburg, Stadtteil Damm, auf dem Flurstück 2853, mit den Gesamtkosten in Höhe von 510.000,00 € zu.

Die Verwaltung wird beauftragt weitergehende Planung und die Förderantragstellung zu veranlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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13. / PL/10/13/22. Bericht über die bestehenden Museumsdepots; Ablauf und Organisation der Sammlungsverlagerung im Rahmen der Sanierung des Schloss Johannisburg und der Neukonzeption der städtischen Ausstellungen im Schloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 13PL/10/13/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 17. 5.2022 hat der Planungs- und Verkehrssenat über den Neubau eines Zentraldepots für die städtischen Museen beraten und die Verwaltung beauftragt, weitere Schritte zum Bau des Zentraldepots umzusetzen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der mit der bayerischen Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen (BSV) vorgenommenen räumlichen Absprachen zur Raumnutzung im Schloss, über die in der Sitzung des Stadtrats am 19. 4.2021 berichtet wurde, die Konzeptplanung zur Neugestaltung des städtischen Museums im Schloss aufzunehmen und darüber im Kultursenat zu berichten. Weiterhin ergaben sich im Rahmen der Diskussion verschiedene Fragestellungen bei denen erkennbar noch Informationsbedarf seitens des Stadtrats besteht. Sie betreffen den Aufwand und die Organisation der Sammlungsverlagerung, die Möglichkeiten betrieblicher und finanzieller Spareffekte bei der Zusammenfassung der Außendepots in ein Zentraldepot sowie die Chancen und Möglichkeiten der Deakzessionierung von Kulturgut. Anzusprechen ist außerdem das Vorgehen zur Erlangung von Kostensicherheit für die Umsetzung einer neuen Museumskonzeption. Schon jetzt ist festzustellen, dass die Kosten zur Planung und Umsetzung der Neukonzeption nach heutigem Kenntnisstand nicht vor 2025 anfallen werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die begonnenen Arbeiten zur Sammlungsverlagerung fortzuführen (Anlage 4).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neukonzeptionierung der städtischen Ausstellungen im Schloss vorzubereiten (Anlage 4).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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14. / PL/10/14/22. Sachstandsbericht Situation in der Comeniusschule Freigabe von überplanmäßigen Finanzmitteln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 14PL/10/14/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand: 

Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Sonderschule für Schüler mit besonderem Förderbedarf, die 1978 errichtet wurde. Es handelt sich um ein eingeschossiges, zum Wald hin um ein zweigeschossiges Gebäude mit Flachdächern und Sheddächern. Die bestehenden Flachdächer sind massive Betonkonstruktionen mit dem Baujahr entsprechender Flachdachabdichtung. Die Sheddächer sind allesamt Holzkonstruktionen, mit Berliner Welle eingedeckt und im unteren Bereich zwischen Traufblech / Rinne und der Berliner Welle an den Hochpunkten der Welle, offensichtlich seit Erstellung des Gebäudes, offen und nicht gegen das Eindringen durch Tiere wie Marder, Mäuse und andere Kleintiere gesichert.
Das Eindringen von Tieren in den Bereich im geneigten Pultdach von Kleintieren sollte nunmehr durch das Anbringen von Lochblechen im Bereich zwischen Traufe und Oberkante der Welle ausgeschlossen sein. Das Eindringen der Tiere führte zu Verunreinigung der Wärmedämmung teils durch verstorbene Tiere, teils durch deren Hinterlassenschaften wie Kot und Urin, der durch die Holzverschalung in die Klassenzimmer tropfte.
Bereits 3 Räume sind in den Pfingstferien saniert worden. Für die Sommerferien konnten nunmehr 2 Firmen gefunden werden, die die Sanierung vornehmen können. Die Räume werden mit einer Absaugung versehen, so dass das Dämm-Material ausgebaut werden kann. Nach Einbringung der neuen, dickeren Dämmung werden die Decken mit Gipskarton, statt der vorhandenen Holzverschalung versehen. Diese Maßnahme kann dann als vorgezogene Maßnahme zur Generalsanierung bereits angesetzt werden, die sich in den Planungsleistungen in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2023 im Haushalt wiederfindet.

Die SVE wird in den ersten 3 Wochen saniert, sodass die Ferienbetreuung ungestört stattfinden kann. Parallel dazu werden die übrigen Räume der Comenius Schule durch eine 2. Firma bearbeitet, so dass die 6 Wochen Sommerferien ausreichen werden, um die Maßnahme auch abschließen zu können.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat beschließt zur Beseitigung der Deckenbefunde in den Sommerferien 2022 die Freigabe von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 170.000,00 €.
  2. Die Mittel werden über den Nachtragshaushalt 2022 in der Haushaltsstelle 1.2701.9450 bereitgestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2022 10:21 Uhr