Datum: 28.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1SHS/1/1/22 Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2021 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Bericht über die Abschlussprüfung der Firma Schüllermann und Partner AG, Dreieich (Referent Herr Harald Reinhart – Wirtschaftsprüfer der Schüllermann und Partner AG)
2SHS/1/2/22 Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ (Betriebssatzung) i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2021
3SHS/1/3/22 SPNr. nach TOP 2 ö
4SHS/1/4/22 Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2022 Halbjahresbericht
5SHS/1/5/22 Preisanpassungen für die Stadthalle
6SHS/1/6/22 Preisanpassungen für die Veranstaltungen Weihnachtsmarkt, Stadtfest, Volksfest, Wochen- und Spezialmärkte
7SHS/1/7/22 Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller vom 28.03.2022 Verlängerung des Weihnachtsmarktes

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1. / SHS/1/1/22. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2021 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Bericht über die Abschlussprüfung der Firma Schüllermann und Partner AG, Dreieich (Referent Herr Harald Reinhart – Wirtschaftsprüfer der Schüllermann und Partner AG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 28.07.2022 ö Beschließend 1SHS/1/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg besteht gem. § 20 EBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. 
Lt. § 25 Abs. 3 EBV stellt der Stadthallensenat den Jahresabschluss vorberatend fest. Dieser Feststellung gehen die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung voraus.
Nach Abschluss und Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Schüllermann und Partner AG, Dreieich, wird vorbehaltlich der Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 folgendes durch den Wirtschaftsprüfer testierte Ergebnis zur Kenntnis gegeben.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg schließen das Wirtschaftsjahr 2021 mit einem Verlust von € 1.618.209,62 ab.

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte im Juli 2022 durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Dreieich. Sie hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2021 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Anlage).
Die örtliche Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss 2021 dem Stadthallensenat zur Feststellung vorgelegt werden.

.Beschluss:

I. Der Stadthallensenat nimmt das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebes Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zusammen mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung 2021 durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / SHS/1/2/22. Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ (Betriebssatzung) i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 28.07.2022 ö Beschließend 2SHS/1/2/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / SHS/1/3/22. SPNr. nach TOP 2 ö

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 28.07.2022 ö Beschließend 3SHS/1/3/22

.Beschluss:

Der Sachstandsbericht der Verwaltung bezüglich der Elektroanschlüsse für den Wochenmarkt wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag von Herrn Stadtrat Gerald Otter (CSU) und Herrn Jochen Grimm (CSU) vom 15.07.2020 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / SHS/1/4/22. Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2022 Halbjahresbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 28.07.2022 ö Beschließend 4SHS/1/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach §4 Abs. 5 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ hat die Werkleitung dem Oberbürgermeister und dem Stadthallensenat (Werkausschuss) halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.

Für den Zeitraum 01.01. – 30.06. zeigt sich folgendes Bild:

Siehe Gewinn- und Verlustrechnung!

Die Umsätze des ersten Halbjahres 2022 sind gegenüber dem Vorjahr, in dem die Corona-Pandemie noch allgegenwärtig war, um 281 TEUR (80%) gestiegen. Das Halbjahresergebnis hat sich allerdings um 64 TEUR (12%) verschlechtert, was vor allem an dem gestiegenen Materialaufwand, gestiegenen Personalkosten und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegt. Hier spielen vor allem die gestiegenen Kosten im Rahmen des Volksfestes eine große Rolle.

Die Entwicklung für das zweite Halbjahr 2022 wird dementsprechend weiter verlaufen. Das Stadthallengeschäft läuft wieder an. Im Kongressbereich wird man wieder mehr Veranstaltungen ausrichten. Der Tourismus in Aschaffenburg entwickelt sich vorsichtig positiv. Im Veranstaltungsmanagement sind die Vorbereitungen für das Stadtfest in diesem Jahr in vollem Gange. Für diesen Winter ist die Durchführung des Weihnachtsmarktes geplant, wobei auch deren Realisierung von der Corona-Pandemie abhängig ist.

Für den Zeitraum 01.01. – 30.06. zeigt sich folgendes Bild bzgl. der Kostenstellen:

Siehe Erfolgsübersicht!


Anlage
Gewinn- und Verlustrechnung
Erfolgsübersicht

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zum laufenden Geschäftsjahr 2022 – Halbjahresbericht wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / SHS/1/5/22. Preisanpassungen für die Stadthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 28.07.2022 ö Beschließend 5SHS/1/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum 01.01.2020 wurden die Mietkonditionen der Stadthalle am Schloss das letzte Mal erhöht. Auf Wunsch des Stadthallensenats soll die Miete alle 2 Jahre geringfügig angepasst werden. Aufgrund der Corona Pandemie wurde die turnusgemäße Erhöhung außer Kraft gesetzt. Die Preiserhöhung für 2023 berücksichtigt sowohl die ausgelassene und turnusgemäße Erhöhung als auch die aktuelle enorme Preissteigerung der Energiekosten. Nach einer Marktanalyse im bayerischen Regierungsbezirk mit vergleichbaren Partnerhäusern ist die angestrebte Mietpreiserhöhung angemessen und notwendig.   

So sollen die Mietkonditionen für die Stadthalle mit Gültigkeit zum 01.01.2023 wie folgt erhöht werden.

Raum
Aktuell 
Vorschlag
Differenz
Großer Saal/Kirchner Saal (GS)
2.270 €
2.500 €
+ 10,13 %
Foyer GS
980 €
1080 €
+ 10,20 %
Kassenhalle GS (Einzelanmietung)
1.135 €
1.250 €
+ 10,13 %
Kassenhalle GS (zus. mit GS)
885 €
975 €
+ 10,17 %
Kleiner Saal/Cranach Saal (KS)
910 €
1000 €
+ 9,9 %
Foyer KS
360 €
395 €
+ 9,7 %
Kassenhalle KS (Einzelanmietung)
570 € 
625 € 
+ 9,7 %
Kassenhalle KS (zus. mit KS)
260 €
285 €
+ 9,6 %
Dalberg (K 2)
270 €
295 €
+ 9,3 %
Dalberg K 2 (wochentags 9-17 Uhr)
200 €
220 €
+ 10,0 %
Tagungscenter komplett (TC)
455 €
500 €
+ 9,9 %
TC König Ludwig 1 oder 2
270 €
295 €
+ 9,3 %
TC Luitgard 3 (Einzelanmietung)
95 €
105 €
+ 10,5 %
Für Kongress- und Kulturveranstaltungen sollen folgende Tarife Gültigkeit bekommen: 


Für Messen und Ausstellungen sollen folgende Tarife Gültigkeit bekommen:

Raum
Aktuell
Vorschlag 
Differenz
Großer Saal/Kirchner Saal (GS)
2.570 €
2.830 €
+ 10,11 %
Foyer GS
1.425 €
1.570 €
+ 10,17 %
Kassenhalle GS (Einzelanmietung)
1.155 €
1.270 €
+ 10,00 %
Kassenhalle GS (zus. mit GS)
910 €
1.000 €
+ 9,9 %
Kleiner Saal/Cranach Saal (KS)
1.080 €
1.190 €
+ 10,18 %
Foyer KS
415 €
455 €
+ 9,6 %
Kassenhalle KS (Einzelanmietung)
580 € 
640 €
+ 10,34 %
Kassenhalle KS (zus. mit KS)
265 €
290 €
+ 9,4 %
K 2
310 €
340 €
+ 9,6 %


Außerdem werden nachfolgende Sonn- und Feiertagszuschläge beschlossen. Grundlage hierfür sind die höheren Reinigungskosten an Sonn- und Feiertagen und gestiegene Personalkosten.

Raum
Aktuell
Vorschlag
Differenz
Großer Saal/Kirchner Saal (GS)
260 €
285 €
+ 9,6 %
Foyer GS
185 €
205 €
+ 10,8 %
Kassenhalle GS
115 €
125 €
+ 8,7 %
Kleiner Saal/Cranach Saal (KS)
125 €
140 €
+ 12 %
Foyer KS
85 €
95 €
+ 11,8 %
Kassenhalle KS
65 €
70 €
+ 8,3 %
Dalberg K 2
85 € 
95 €
+ 11,8 %
Tagungscenter komplett (TC)
125 €
140 €
+ 12 %
TC Ludwig 1 oder 2
105 €
115 €
+ 9,5 %
TC Luitgard 3 
105 €
115 €
+ 9,5 %


Weiterhin werden die Zuschläge zu den Betriebskosten angepasst:

Raum
Aktuell
Vorschlag
Differenz
Großer Saal/Kirchner Saal
14-18 h
415 €
 455 €
+ 9,6 %
Großer Saal/Kirchner Saal
> 18 h
1.135 €
 € 1.250
+ 10,13 %
Kleiner Saal/Cranach Saal
14-18 h
155 €
170 €
+ 9,7 %
Kleiner Saal/Cranach Saal
> 18 h
455 €
500 €
+ 9,9 %
Foyer GS 14-18 h
180 €
200 €
+ 11,11 %
Foyer GS > 18 h
485 €
535 €
+ 10,30 %

.Beschluss:

I. Die Verwaltung schlägt vor, die Mietkonditionen für die Stadthalle mit Gültigkeit zum 01.01.2023 wie folgt anzupassen (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / SHS/1/6/22. Preisanpassungen für die Veranstaltungen Weihnachtsmarkt, Stadtfest, Volksfest, Wochen- und Spezialmärkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 28.07.2022 ö Beschließend 6SHS/1/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die entsprechenden Platzgeld-, Standgeldordnungen und die Marktgebührensatzung werden angepasst.

Die Platzgeldordnung für das Aschaffenburger Volksfest wird wie folgt geändert:

Nr.
Geschäftskategorie
Nettopreis, alt (in €)

 Nettopreis, neu (in €)
+ 10% gerundet 
1.
Groß- und Rundfahrgeschäfte
 
 
1.1
Gruppe 1 (Neuheiten, Großfahrgeschäfte), pauschal
5360,00
5900,00
1.2
Gruppe 2 (Hoch-und Rundfahrgeschäfte älterer Bauart), pauschal
3780,00
4200,00
1.3
Gruppe 3 (alte Hoch- und Rundfahrgeschäfte, Geschäfte m. geringerer Platzkapazität), pauschal
2730,00
3000,00
2.
Auto-Scooter, je m2
8,40
9,00
3.
Geisterbahn, je Frontmeter
115,00
126,50
4.
Kindergeschäfte und sonstige Kleinfahrgeschäfte
 
 
4.1
Babyflug, Doppelschleife, Reitbahn, Verkehrskindergarten u.ä., je Frontmeter
59,00
65,00
4.2
Spielwaren, je Frontmeter
95,00
104,50
4.3
Kasperltheater, Kinderaufführungen, pauschal
295,00
324,50
4.4
Schiffschaukel, je Frontmeter
48,00
53,00
5.
Belustigungs- und Unterhaltungsgeschäfte, je Frontmeter
134,00
147,00
6.
Schaugeschäfte, je Frontmeter
107,00
118,00
7.
Schießbuden, je Frontmeter
91,00
100,00
8.
Spielbuden
 
 
8.1
Automatenspiele (Greifer etc.), je Frontmeter
145,00
159,50
8.2
Geschicklichkeitsspiele (Nagelbude, Ball-, Pfeile-, Spicker-, Büchsenwerfen), je Frontmeter
107,00
118,00
8.3
Glücksspiele und sonstige Ausspielungen (z. B. Fadenziehen, Entenheben), je Frontmeter
145,00
159,50
9.
Verlosungen, je Frontmeter
158,00
174,00
10.
Nostalgiegeschäfte (Karussell/alte Kettenflieger), je Frontmeter
59,00
65,00
11.
Sonstige Geschäfte
fallabhängig
fallabhängig
12.
Verkaufsgeschäfte
 
 
12.1
a) Wurst-, Fischbraterei, Backstube u.ä. mit Straßenverkauf, je m2
32,00
35,00

b) Imbisse mit Biergarten und Getränkeausschank,
je Frontmeter 
241,50
266,00

je Garnitur 
Grill u.ä. im Biergarten, je Frontmeter
Zuschlag Biergarten, pauschal (Garnituren, Grill u.ä.)                                              
59,00
121,00
1298,00


1430,00
12.2
Süßwaren, Mandeln, Speiseeis, je Frontmeter
97,00
107,00
12.3
Zusätzlich beanspruchte Freifläche, je m2
16,00
18,00
12.4
Bauchladen, Brezeln u.ä.
fallabhängig
fallabhängig
13.
Gastronomie
 
 
13.1
Cafe, Pub, Gasthaus ohne Straßenverkauf, je m2
21,00
23,00
13.2
Cafe, Pub, Gasthaus mit Straßenverkauf, je m2
28,00
31,00
13.3
Zusätzliche Freifläche (einschl. Imbiss, Grill im Biergarten), je m2
16,00
18,00
14.
Für die Dauer des Festes:
Bauchladen, Brezeln, Hausierer u.ä., pauschal,
Kraftmesser, Liebesbarometer, pauschal
226,00                                                   188,00
249,00
207,00


Die Standgeldordnung für das Stadtfest wird wie folgt geändert: 

Nr.
Kategorie Straßen
Nettopreis,alt
(in €)

 Nettopreis, neu (in €)
+ 10% gerundet 
1.
Getränke-/Imbissstand, je Frontmeter
46,00
50,50

Festgarnituren (ein Tisch und zwei Bänke) je Stück
28,00
31,00

Stehtische, je Stück
11,50
13,00
2.
Süßwaren, je Frontmeter
28,00
31,00
3.
Spielwaren, je Frontmeter
56,00 
61,50
4.
Nostalgie- und Kinderfahrgeschäfte, je Frontmeter
22,00 
24,00
5.
Verlosungen, je Frontmeter
111,00 
122,00
6.
Geschicklichkeitsspiele, je Frontmeter
44,00 
48,00
7.
Verkaufsstände Jahrmarkt, je Frontmeter
 22,00 
24,00
8.
Hoch- und Rundfahrgeschäfte: pauschal
1.113,00 
1.224,50
9.
Info- und Promotionstände (max. 12 m²):
1.113,00 
1.244,50

Nr.
Kategorie Plätze
Nettopreis,alt
(in €)

 Nettopreis, neu (in €)
+ 10% gerundet 
1.
Winzerstand Schloßplatz, pauschal

779,00
857,00
2.
Imbissbetrieb Schloßplatz ohne Ausschank, pauschal
835,00
936,50
3.
Imbissbetrieb Schloßplatz mit Ausschank, pauschal
890,00 
979,00
4.
Biergarten Marstallplatz, pauschal
2.003,00 
2.230,00
5
Herstallstraße, pauschal
3.450,00
3.795,00
6.
Karlsplatz, pauschal 1)  
1.113,00 
1.244,00
7.
Arkadenhof: pauschal 2)  
612,00 
673,00

Hinweis:
1)  Wird für kulturelle Nutzung ohne Refinanzierungsmöglichkeit (Gastronomie, Eintritt) u.U. auch kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2)  entfällt; steht nicht mehr zur Verfügung. Christian Schad Museum. 


Die Standgeldordnung für den Weihnachtsmarkt wird wie folgt geändert:

Nr.
Geschäftskategorie
Nettopreis,alt
(in €)

 Nettopreis, neu (in €)
+ 10% gerundet 
1.
Allgemeiner Verkauf, je Frontmeter
148,00 
163,00
2.
Süßwaren, je Frontmeter
181,00 
199,00
3.
Imbiss mit Kaltgetränkeverkauf, je Frontmeter
233,50 
257,00
4.
Imbiss mit Heißgetränkeverkauf, je Frontmeter
276,00 
303,50
5.
Heißgetränkeverkauf ohne Speisezubereitung, je Frontmeter        
312,50 
344,00
6.
Großflächige Fahrgeschäfte, fallabhängig, z.B. Kindereisenbahn, pauschal
1.100,00 
1.210,00
7.
Kinderkarussell u.ä., pauschal
1.100,00 
1.210,00
8.
Christbaumverkauf, je Quadratmeter
6,00 
6,50
9.
Lagerflächen außerhalb des Standplatzes, je Quadratmeter
10,50 
11.50

Eckplätzen wird ein Zuschlag berechnet. 
31,00 
34,00


Die Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Markt-
gebührensatzung) wird im § 2 Gebührenberechnung wie folgt geändert:

Wochenmarkt

Nr.

Nettopreis,alt
(in €)

 Nettopreis, neu (in €)
+ 10% gerundet 
1.
Jahresgebühr, je Frontmeter
148,00
163,00
2.
Tagesgebühr, je Frontmeter (z.B. Saisonstände)
5,00
5,50


Jahrmarkt
(Andreasmarkt, Frühlingsmarkt, Matthiasmarkt)

Nr.

Nettopreis,alt
(in €)

 Nettopreis, neu (in €)
+ 10% gerundet 
1.
Gebühr je Jahrmarkt, je Frontmeter
19,00
21,00
2.
Gebühr bei Zulassung im Voraus für alle drei Jahrmärkte, je Jahrmarkt, je Frontmeter
15,00
16,50

.Beschluss:

I. Die Gebühren für die städtischen Veranstaltungen Volksfest, Stadtfest, Weihnachtsmarkt Wochenmarkt und Jahrmärkte werden aufgrund gestiegener Energie- und Sachkosten mit Gültigkeit zum 01.01.2023 angemessen angeglichen (Aufschlag 10 % gerundet) (Anlage 4).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. / SHS/1/7/22. Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller vom 28.03.2022 Verlängerung des Weihnachtsmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 28.07.2022 ö Beschließend 7SHS/1/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß § 2 Abs. 2 der gültigen Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Stadthalle am Schloss (Weihnachtsmarktverordnung)
beginnt der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt am letzten Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember. 

Der Bayerische Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller e.V. beantragt den Weihnachtsmarktbeginn analog 2017, 2018, 2019 um einen Tag von Donnerstag auf Mittwoch vorzuverlegen. Weihnachtsmarktbeginn wäre somit am Mittwoch, 23.11.2022. 

Aus organisatorischer Sicht spricht nichts gegen einen früheren Beginn. Der Marktaufbau ist trotz des damit engeren Zeitfensters problemlos realisierbar, das zeigen die Erfahrungen der Jahre vor Corona.
Aussagen der beiden örtlichen Schaustellerverbände zur Folge, war der vorgezogene Eröffnungstag in der Vergangenheit umsatzstark und von den Besuchern sehr gut angenommen worden.

Auf den Aschaffenburger Wochenmarkt hat ein früherer Beginn keinerlei Auswirkungen. (Der Aufbau des Weihnachtsmarktes würde am Samstag, 19.11.2022, nach dem Wochenmarkt beginnen, der Wochenmarkt notwendigerweise ab Mittwoch, 23.11.2022, auf dem Ausweichplatz stattfinden.)

Mit dem früheren Weihnachtsmarktbeginn entstünden der Verwaltung Mehrkosten (u.a. für Personalkosten, Sicherheitsdienst und KuT, Rahmenprogrammkosten, Stromverbrauch), die mit einer zusätzlichen Kostenpauschale in Höhe von 5% der Platzgelder aufgefangen werden können.

.Beschluss:

I. Der Beginn des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes 2022 wird um einen Tag von Donnerstag, 24.11., auf Mittwoch, 23.11., vorverlegt. Zur besseren Deckung der entstehenden Mehrkosten beschließt der Stadthallensenat eine zusätzliche Kostenpauschale von 5% der Platzgelder zu erheben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.02.2023 11:16 Uhr