Datum: 29.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Hohe-Wart-Haus"
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/11/1/22 Bericht zum Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
2PL/11/2/22 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
3PL/11/3/22 Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
4PL/11/4/22 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
5PL/11/5/22 Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
6PL/11/6/22 Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
7PL/11/7/22 Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
8PL/11/8/22 Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
9PL/11/9/22 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2022
10PL/11/10/22 Nachtragsvermögensplan 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

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1. / PL/11/1/22. Bericht zum Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 1PL/11/1/22

.Beschluss:

I. Der Bericht zum Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/11/2/22. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 2PL/11/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2021 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage. 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.

Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2021 der AVG wie folgt festzustellen: 

a)        Bei einer Bilanzsumme von 150.575.990,01 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.

Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 9.316.109,17 €.

b)        Der von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

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3. / PL/11/3/22. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 3PL/11/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2021 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat auf die Anhörung des Abschlussprüfers verzichtet. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.

Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2021 der ABE wie folgt festzustellen: 

a)        Bei einer Bilanzsumme von 9.930.529,30 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €. 

Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 2.095.252,61 €.

b)        Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2). 


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

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4. / PL/11/4/22. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 4PL/11/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2021 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage. 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat auf die Anhörung des Abschlussprüfers verzichtet. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.

Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2021 der SVG wie folgt festzustellen: 

a)         Bei einer Bilanzsumme von 905.887,52 € beträgt der im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.500,00 €.

Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2021 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.

b)        Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

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5. / PL/11/5/22. Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 5PL/11/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die Vorschriften gemäß dem 3. Buch des HGB (Handelsgesetzbuch) für große Kapitalgesellschaften. 

Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2021 ist Inhalt der Berichterstattung. 

Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2021 ist abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO), hat allerdings für den Jahresabschluss 2021 noch nicht stattgefunden. Der Jahresabschluss 2021 konnte deshalb dem Werksenat am 21.07.2022 zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt werden, jedoch noch nicht dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. 
Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021 der Stadtwerke zu informieren, wird hiermit der Jahresabschluss auch dem Plenum schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.

.Beschluss:

I. Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen:

a)        Bei einer Bilanzsumme von 128.881.425,17 € beträgt der im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftete Gewinn 3.602.837,55 €.

b)      Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:

1. Abführung an den Haushalt der Stadt in Höhe von        594.000,59 €
    davon abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Soli          -  94.000,59 €
    verbleiben zur Auszahlung         500.000,00 €

2. Einstellung des verbleibenden Gewinns in Höhe von         3.008.836,96 €
    in die Allgemeine Rücklage der Stadtwerke Aschaffenburg 

c)         Der von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungs-gesellschaft, Nürnberg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

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6. / PL/11/6/22. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 6PL/11/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2021 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund von Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) kann der TOP 6 d. ö. S. "Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021" nicht behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Folgende Mitglieder des Stadtrates sind gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO persönlich beteiligt: Johannes Büttner, Werner Elsässer, 2. Bürgermeisterin Jessica Euler, Thomas Gerlach, Thomas Giegerich, Oberbürgermeister Jürgen Herzing, Klaus Herzog, Dr. Nicole Holzheu, Leonie Kapperer, Falko Keller, Thomas Klein, Rainer Kunkel, 3. Bürgermeister Eric Leiderer, Anne Lenz-Böhlau, Thomas Mütze, Gerald Otter, Esther Pranghofer-Weide, Josef Taudte, Tobias Wüst, Jürgen Zahn

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7. / PL/11/7/22. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 7PL/11/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2021 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund von Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) kann der TOP 7 d. ö. S. "Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021" nicht behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Folgende Mitglieder des Stadtrates sind gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO persönlich beteiligt: Johannes Büttner, Werner Elsässer, 2. Bürgermeisterin Jessica Euler, Thomas Gerlach, Thomas Giegerich, Oberbürgermeister Jürgen Herzing, Klaus Herzog, Dr. Nicole Holzheu, Leonie Kapperer, Falko Keller, Thomas Klein, Rainer Kunkel, 3. Bürgermeister Eric Leiderer, Anne Lenz-Böhlau, Thomas Mütze, Gerald Otter, Esther Pranghofer-Weide, Josef Taudte, Tobias Wüst, Jürgen Zahn

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8. / PL/11/8/22. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 8PL/11/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2021 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx
xxx

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund von Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) kann der TOP 8 d. ö. S. 
"Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021" nicht behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Folgende Mitglieder des Stadtrates sind gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO persönlich beteiligt: Johannes Büttner, Werner Elsässer, 2. Bürgermeisterin Jessica Euler, Thomas Gerlach, Thomas Giegerich, Oberbürgermeister Jürgen Herzing, Klaus Herzog, Dr. Nicole Holzheu, Leonie Kapperer, Falko Keller, Thomas Klein, Rainer Kunkel, 3. Bürgermeister Eric Leiderer, Anne Lenz-Böhlau, Thomas Mütze, Gerald Otter, Esther Pranghofer-Weide, Josef Taudte, Tobias Wüst, Jürgen Zahn

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9. / PL/11/9/22. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 21.07.2022 ö Vorberatend 2WS/5/2/22
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 9PL/11/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung. 

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.

Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 vor.

Der Vorschlag ist das Ergebnis eines Angebotsvergleichs zur Beauftragung der Jahresabschluss-prüfung 2020. Für den Angebotsvergleich wurden zwölf überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Zehn Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, hat unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Nach gleichbleibenden Kosten für 2020 und 2021 wird für 2022 mit geringfügig höheren Kosten gerechnet.

Die Prüfung der Jahre 2020 und 2021 wurde mit hoher Kompetenz und sehr effizient durchgeführt.

.Beschluss:

I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i.V. mit Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

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10. / PL/11/10/22. Nachtragsvermögensplan 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 21.07.2022 ö Vorberatend 3WS/5/3/22
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 10PL/11/10/22

.Beschluss:

I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2022, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan wird zugestimmt (Anlage 5).

Es wird festgestellt:
Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 9.627.000 €.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2022 10:25 Uhr