Datum: 20.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:02 Uhr bis 18:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/9/1/22 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Widmung der Stichstraße Obernauer Straße 110-126
2PVS/9/2/22 Unterflurcontainer Cornelienstraße Vorstellung der Entwurfsplanung
3PVS/9/3/22 Unterhainstraße: Ersatzneubau Fußgängerbrücke zur Kleingartenanlage Vorstellung der Entwurfsplanung
4PVS/9/4/22 Verlängerung Fahrradstraße Lufthofweg
5PVS/9/5/22 Sicherung Bahnübergang Obernauer Straße
6PVS/9/6/22 Planungskonzept zum Neubau eines Radweges auf der Südseite entlang des Parks Schönbusch; Anträge der - KI vom 19.07.2016 - SPD-Stadtratsfraktion vom 12.09.2016 - GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.10.2016
7PVS/9/7/22 Bericht über das ergänzende Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 02.08.2022
8PVS/9/8/22 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 07.07.2021 wegen "Bebauungsplan für das Gebiet Hildenbrand-, Schweinheimer- und Gutwerkstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 28.06.2022
9PVS/9/9/22 Behandlung des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.01.2022 wegen "Entwicklung des Gebietes um die Darmstädter Straße und den Hafenbahnhof" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2022
10PVS/9/10/22 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 17.03.2022 wegen "Renovierung/Neugestaltung Fußgängerunterführung Platanenallee - Goldbacher Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.08.2022
11PVS/9/11/22 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 13.07.2022 wegen "Ampelschaltungen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2022

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1. / PVS/9/1/22. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Widmung der Stichstraße Obernauer Straße 110-126

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 1PVS/9/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es wurde festgestellt, dass die an der Obernauer Straße auf Höhe der Hausnummern 110-126 verlaufenden Stichstraße auf städtischem Grund verläuft. Die Stichstraße ist durch einen Grünstreifen von der parallelverlaufenden Obernauer Straße getrennt. Da die Fläche der Stichstraße nicht gewidmet ist, sind die an der Stichstraße liegenden Grundstücke somit rechtlich nicht erschlossen.
Dieser Mangel soll durch die Widmung beseitigt werden.

Hinweis:
Die bisherigen 7 Flurstücke wurden zu einem Grundstück Fl.Nr. 8788/1 Gemarkung Schweinheim verschmolzen.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 10.10.2022 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortstraße (Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet:
Stichstraße Obernauer Straße
Fl.-Nr. 8788/1 Gemarkung Schweinheim
Anfang: Obernauer Straße Höhe südöstlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 8781 
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 8798
Länge: 142 m (947 m²)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / PVS/9/2/22. Unterflurcontainer Cornelienstraße Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 2PVS/9/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Der Einbau von Unterflurcontainern in der Cornelienstraße wurde am 28.05.2019 im Planungs-und Verkehrssenat beschlossen. Der Standort in der Cornelienstraße hat sich hierbei als bester Standort unter mehreren untersuchten Alternativen herausgestellt. Acht Container befinden sich derzeit oberirdisch an der Mauer vor der Zufahrt zur Sandgasse. 

Von den vier Altglascontainern sollen drei Behälter für Grün-Weiß und Braunaltglas als Unterflurcontainer vor dem Gebäude des staatlichen Bauamtes in der Cornelienstraße 1 eingebaut werden. Der Altkleidercontainer sowie der Elektroschrottcontainer werden an einem anderen, von den Entsorgungsbetrieben noch nicht benannten Platz untergebracht. Der Dosencontainer entfällt in Zukunft aufgrund der Umstellung von Bring- auf Holsyteme.


2.        Projektbeschreibung

Die Planung sieht das Unterflursystem GeoTainer Modell GTS-L von der Firma Bauer Südlohn mit einem Volumen von 3 m³ pro Container vor. Dieses Modell wird bereits im Baugebiet Rotäcker eingesetzt und wurde im Vorfeld gemeinsam mit den Entsorgungsbetrieben ausgewählt. Aus Gründen des späteren Betriebs und Unterhaltes empfiehlt die Verwaltung das gleiche Modell zu verwenden.

Für die Container soll ein Betonbehälter mit gleichem Volumen in eine bauseits erstellte Baugrube mittels eines Kranes eingebaut werden. In diesen werden dann jeweils die einzelnen GTS-L Container eingesetzt. Jeder unterirdische Container hat eine oberirdische Einwurfsäule, die ca. 0,9 m hoch ist, mit einer Ø 20 cm breiten Einwurfsöffnung bestückt ist und ein Beschriftungsfeld für Aufkleber (Braun-, Gün- oder Weißglas) erhält.

Bei der Leerung der Container durch die Entsorgungsbetriebe wird der Container mittels Kran an der sog. Pilzaufnahme aus dem Betonbehälter gehoben und durch die zwei Bodenklappen in ein bereitstehendes Fahrzeug entleert. Außengestänge und glatte Innenwände des Sammel-behälters gewährleisten hierbei eine problemlose und vollständige Entleerung. Durch die Wannenform der Bodenplatten der Container werden überschüssige Restflüssigkeiten aufgefangen. Das System ist mit einer Sicherheitsplattform ausgestattet, die den Schacht während des Entleervorgangs automatisch verschließt und so die geforderte Sicherheit gewährleistet. Die Tragfähigkeit der Plattform beträgt 200 kg. Beim Anheben des Innenbehälters hebt ein Satz Gegengewichte die Sicherheitsplattform, die dann automatisch verriegelt. Wird der Container auf die Sicherheitsplattform zurückgesetzt, lösen Kontakte die Arretierung der Sicherheitsplattform, damit diese zusammen mit dem Container wieder heruntergefahren werden kann. 

Der Container wird nach der Leerung unmittelbar wieder in den Betonbehälter eingesetzt und kann erneut befüllt werden. Damit der Sammelbehälter besser in den Betonbehälter eingeführt werden kann, dient der obere Rahmen der Sicherheitsplattform als Zentrierhilfe für den Container. Der gleiche Rahmen dient ebenfalls dazu Oberflächenwasser abzuhalten. Dies wird durch das überlappende Design über die Trittplattform sowie einem umlaufenden Regen-wasserablauf realisiert. Die Abdeckung der Sicherheitsplattform ist zu Wartungs- oder Reinigungszwecken abnehmbar. 

Der Sammelcontainer ist eine komplett verschraubte Konstruktion aus verzinktem Stahlblech, um Größenveränderungen und den Austausch beschädigter Teile zu erleichtern. Der Boden wird durch einen Rahmen verstärkt, die obere Seite des Containers ist mit einer begehbaren Plattform aus verzinktem Tränenblech abgedeckt. Da die Behälter nicht in Neigung stehen dürfen, wird der sie umgebende Bereich geneigt gestaltet und mit grauem Betonpflaster versehen.


3.        Kosten

Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:


Kosten netto
brutto
Kostenstelle
Container (3 Stück)
18.000 €
21.420 € 
AVG
Lieferung und Montage
2.500 €
2.975 €
AVG
Tiefbau
30.000 €
35.700 €
Stadt AB
+20% BNK
10.100 €
12.019 €
Stadt AB
Gesamtmaßnahme
60.600 €
72.114 €





Kostenteil Stadt AB

47.719 €

Kostenteil AVG

24.395 €



Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Die berechneten Gesamtkosten betragen 72.114 €. Davon wären 47.719 € von der Stadt Aschaffenburg und 24.395 € von der AVG (Entsorgungsbetriebe) zu tragen. 


4. Finanzierung

Derzeit sind für diese Maßnahme keine Haushaltsmittel vorhanden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage empfiehlt die Verwaltung die Maßnahme auf unbestimmte Zeit zu verschieben, mindestens jedoch, bis die Umstellung der Dosencontainer auf Holsysteme erfolgt ist.

.Beschluss:

  1. Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung zum Einbau der Unterflurcontainer in der Cornelienstraße zur Kenntnis.
  2. Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates wird der TOP 2 d. ö. S. „Unterflurcontainer Cornelienstraße; Vorstellung der Entwurfsplanung“ von der Tagesordnung abgesetzt. Im Zuge der nächsten Haushaltsdiskussionen wird entschieden, ob die Maßnahme umgesetzt wird oder nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PVS/9/3/22. Unterhainstraße: Ersatzneubau Fußgängerbrücke zur Kleingartenanlage Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 3PVS/9/3/22

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PVS/9/4/22. Verlängerung Fahrradstraße Lufthofweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 4PVS/9/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand

Im Planungs- und Verkehrssenat vom 20.07.2021 wurde die schrittweise Umsetzung der Radschnellverbindung Aschafftal beschlossen. Im Stadtgebiet führt diese nun als vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße durch die Deutsche Straße. Die Markierung und Beschilderung der neuen Vorfahrtsberechtigung wurde im März 2022 umgesetzt.

Die Maßnahme wird sehr positiv seitens der Radfahrenden angenommen. Es gibt auch seitens der Anwohner keine negativen Meldungen zur neuen Vorfahrtsregelung, die Akzeptanz der Maßnahme ist sehr hoch einzuschätzen. Nach den Rückmeldungen der Anwohner wurde lediglich der Wunsch zum Erhalt der geschwindigkeitsminimierenden Aufpflasterungen mehrfach geäußert.

Im Landkreis Aschaffenburg und im Markt Goldbach sind noch viele Planungsleistungen erforderlich, bevor die bauliche Umsetzung einer eigenständigen Trasse der Radschnellverbindung realisiert werden kann. Aufgrund der langen Zeitdauer bis zu einer Umsetzung hat der Markt Goldbach in seiner Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022 über eine Verlängerung der Fahrradstraßen-Regelung über das Stadtgebiet Aschaffenburg hinaus beraten. Dabei wurde die Verlängerung der Fahrradstraße durch den Lufthofweg zur Österreicher Straße bis zur Einmündung der Mollebuschallee hinter dem Abzweig zur Bahnunterführung favorisiert.

Da sich die Stadtgrenze im Lufthofweg auf Höhe der Kleingärten befindet, müsste die Verlängerung der Fahrradstraße auch im Stadtgebiet vollzogen werden. Eine räumliche Unterbrechung ist keinesfalls zu empfehlen. Die Maßnahme ist nur im Zusammenhang einer gemeinsamen interkommunalen Fahrradstraße sinnvoll und kann auch nur im Gesamtzusammenhang umgesetzt werden.


Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die im Stadtgebiet bereits bestehende Fahrradstraße in den Lufthofweg zu verlängern, um die bewährte Regelung durchgängig und einheitlich bis nach Goldbach hinein fortzusetzen. Dies entspricht auch dem Vorschlag des Planungsbüros Habermehl & Follmann als eine sehr bestandsnahe und kostengünstige Planungsvariante der Radschnellverbindung Aschafftal. Diese Variante könnte nun als Übergangslösung umgesetzt werden, bis im Landkreis Aschaffenburg die baulichen Maßnahmen für eine eigene Trasse der Radschnellverbindung realisiert werden.

Aufgrund der positiven Erfahrung mit der Vorfahrtsregelung entlang der Fahrradstraße in der Deutschen Straße wird empfohlen, diese einheitliche Vorfahrtsregelung auch in den Lufthofweg zu verlängern und bis nach Goldbach fortzuführen. Es sollen dabei auch die gleichen Markierungs- und Beschilderungsprinzipien angewendet werden.
Seit der Fertigstellung der Ringstraße hat der Lufthofweg als Zufahrtsstraße nach Aschaffenburg weiter an Bedeutung verloren. Die Bedeutung des Lufthofweges für den Radverkehr ist als Bestandteil der Radschnellverbindung Aschafftal mittlerweile höher einzuschätzen als seine Bedeutung für den Kfz-Verkehr. Dementsprechend ist auch eine Vorfahrtsberechtigung der Radschnellverbindung Aschafftal möglich und gerechtfertigt.

Die Planung (Anlage 1) kann in Abstimmung mit dem Markt Goldbach noch im Herbst 2022 gemeinsam umgesetzt werden.


Klimawirkungsprüfung

Die Radverkehrsförderung und der Ausbau der Geh- und Radwege zur Erhöhung des Radverkehrsanteils am Verkehrsgeschehen hat grundsätzlich eine hohe Klimawirkung. Die Trasse der Radschnellverbindung Aschafftal hat eine äußerst hohe Bedeutung für den Alltagsradverkehr und damit ein sehr enormes Einsparpotenzial an klimawirksamen Gasen. Die Verlängerung der Fahrradstraße über die kommunalen Grenzen hinaus ist dementsprechend als sehr klimarelevant einzuschätzen.

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Verlängerung der Fahrradstraße im Lufthofweg zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beschließt, die eingeführte Vorfahrtsberechtigung entlang der Fahrradstraße ebenfalls zu verlängern und die Vorfahrtsregelung am Lufthofweg zugunsten der Trasse der Radschnellverbindung Aschafftal zu ändern.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung noch im Herbst 2022 umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/9/5/22. Sicherung Bahnübergang Obernauer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 5PVS/9/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Planungs- und Verkehrssenat vom 10.11.2021 wurde der Abschluss einer Planungsvereinbarung und die weitere planerische Abstimmung mit der Westfrankenbahn und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg zur besseren Sicherung des Bahnübergangs an der Obernauer Straße auf Höhe der Bushaltestelle „Am Bischberg“ (ehemaligen Däfler-Gelände) beschlossen. 

Am 11.01.2022 fand ein gemeinsames Abstimmungsgespräch statt, in dem die Stadt Aschaffenburg den Beschluss des Stadtrates für eine verkehrssichere Querungsmöglichkeit im Bereich des ehemaligen Automuseums favorisierte. Seitens der Westfrankenbahn wurde aufgrund der zeitlichen Entwicklung vorgeschlagen, die Variante einer vorgezogenen technischen Sicherung des Bahnüberganges zu untersuchen. Denn die technische Sicherung kann durch die Westfrankenbahn zeitnah und eigenständig und ohne eine gemeinsame Planungsvereinbarung umgesetzt werden. Als Gesprächsergebnis wurde vereinbart, dass sich die Westfrankenbahn intern zu der Variante einer technischen Sicherung des Bahnübergangs berät und weitere Schritte dann in einem gemeinsamen Planungsauftaktgespräch besprochen werden sollen.

Nach Angaben der Westfrankenbahn wurde sich nach gründlicher Abwägung nun für die Variante der „erstmaligen technische Sicherung des Geh-/Radwegs“ entschieden. Als Begründung wird benannt, dass diese die einzige konsensfähige und in absehbarer Zeit realisierbare Variante darstellt.

Es handelt sich um ein bayerisches Pönaleprojekt. Das bedeutet, dass sich der Freistaat Bayern mit 155.000 EUR am Projekt beteiligt, um den Abschnitt Aschaffenburg - Obernau zu beschleunigen. Im Zuge der Realisierung der neuen technischen Bahnübergangs-Sicherung kann der Zugbetrieb an der Stelle zukünftig 110 km/h anstatt 80 km/h fahren. Dies führt zu Puffern auf der Anfahrt nach Aschaffenburg und macht in Summe die Maintalbahn robuster und sicherer im Fahrplan.

Als weitere Daten zum Projekt wurde seitens der Westfrankenbahn genannt:
  • Das Projektmanagement wird von der Westfrankenbahn Infrastruktur durchgeführt.
  • Der Gesamtwertumfang des Projektes beträgt 705.000 € (Kostenstand 2021).
  • Die Finanzierung ist aus 550.000 € BHH / Bundesmittel (LuFV-III) und 155.000 € Pönalemittel des Freistaats Bayern vorgesehen.
  • Die Inbetriebnahme ist für 2025/2026 vorgesehen.
  • Der Betreiber der Anlage nach der Realisierung ist die Westfrankenbahn.

Einschätzung der Verwaltung
Die Verwaltung begrüßt die Entscheidung der Westfrankenbahn zur technischen Sicherung des Bahnübergangs. Eine große Gefahrenstelle und eine für Spezialräder unpassierbare Stelle entfällt dadurch im städtischen Radverkehrsnetz. Die Passage des Bahnübergangs wird zudem wesentlich komfortabler. entstehen Der Stadtverwaltung entstehen durch das vorgesehene Finanzierungsmodell keine Kosten.

Weitere Vorgehensweise
Die Westfrankenbahn schreibt aktuell die Planungsleistungen aus. Sobald ein Planungsbüro gefunden und beauftragt ist, wird ein Planungsauftaktgespräch mit Beteiligung der Stadt Aschaffenburg durchgeführt werden.

Klimawirkungsprüfung
Die Radverkehrsförderung und der Ausbau der Geh- und Radwege zur Förderung des Radverkehrsanteils am Verkehrsgeschehen hat grundsätzlich eine hohe Klimawirkung. Jeder Beitrag zur Optimierung der Nahmobilität hat damit auch eine positive Klimawirkung.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur technischen Sicherung des Bahnübergangs an der Obernauer Straße zur Kenntnis. 
Die Stadtverwaltung wird Gespräche mit der Bahn führen, ob der Bahnbetriebsweg an der St2309 als Rad- und Fußweg gewidmet werden kann.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PVS/9/6/22. Planungskonzept zum Neubau eines Radweges auf der Südseite entlang des Parks Schönbusch; Anträge der - KI vom 19.07.2016 - SPD-Stadtratsfraktion vom 12.09.2016 - GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.10.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 6PVS/9/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Anlass und Beschlusslage

Der Landschaftspark Schönbusch unterliegt den Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. In der Parkverordnung wird das Radfahren auf allen Parkwegen von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung (SSV) untersagt. 

Dies verursacht seit dem Jahr 2000 Diskussionen und Forderungen aus Bürgerschaft und Politik. Daher hat der Planungs- und Verkehrssenat am 08.11.2016, in Abstimmung mit der SSV, beschlossen, die Planung einer Radwegumfahrung des Park Schönbusch aufzunehmen. 

Beschluss: Die Verwaltung wurde vom Planungs- und Verkehrssenat (PVS) beauftragt,…“ auf der Südseite der Bahnlinie entlang des Park Schönbusch eine neue überörtliche Radwegeverbindung zu planen und mit den Vorarbeiten zu beginnen. Hierbei ist insbesondere die Kostendimension abzuschätzen, eine Finanzierungsvereinbarung mit der Verwaltung der bayerischen Schlösser, Gärten und Seen vorzubereiten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln.“… 

Der Beschluss hat durch regionalpolitische Erwägungen der umliegenden Gemeinden und des Landkreises sowie der Stadt Aschaffenburg einen maßgebenden regionalpolitischen Hintergrund.

Seitdem wurden im Rahmen der Vorplanung verschiedene Varianten und alternative Routenführungen von der Verwaltung geprüft und mit weiteren Beteiligten abgestimmt sowie arten- und umweltschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt. Das Ergebnis wird im Folgenden dargestellt.

Die Interessen zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung unterscheiden sich teilweise (SSV, vgl. Stellungnahme SSV v. 22.07.2020).

  1. Varianten, Resümee der Verwaltung und Klimawirkungsprüfung

0-Variante: Park Schönbusch

Die Nullvariante verläuft in Ost-West – Relation durch den Park Schönbusch. Diese Variante stellt allerdings für das Verkehrsmittel Rad keine Option dar, da die SSV sich weiterhin strikt gegen eine Benutzung der Parkwege für Radverkehr ausspricht. 

Variante 1 (Bestand): Großostheimer Straße – Wailandtstraße - AB16 (siehe Anlage).

Der Radverkehr wird stadtauswärts zwischen Willigisbrücke und Westring auf einem getrennten Geh- und Radweg geführt. Ab Einmündung Westring werden Fußgänger und Radfahrer gemeinsam bis zur Einmündung Lorbeerweg geführt. Im weiteren Verlauf stehen dem Rad- und Fußgängerverkehr getrennte Flächen zur Verfügung. Ab Höhe Kastanienweg besteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der ab Bushaltestelle bis Wailandtstraße im Zweirichtungsverkehr geführt wird. 
Der stadteinwärts fahrende Radverkehr wird bis zur Einmündung Großostheimer Str./Mainwiesenweg im Zweirichtungsverkehr betrieben. Mittels baulicher Querungshilfe wird der Radfahrer auf einem gem. Geh- und Radweg geführt. 
Die Radverkehrsanlagen sind bis zur Einmündung Wailandtstraße beleuchtet.

Variante 2 (Bestand): Kl. Schönbuschallee – Darmstädter Straße – AB 16 
(siehe Anlage)

Der Radverkehr wird durch die Kleine Schönbuschallee als gemeinsamer Geh- und Radweg und anschließend über die Zufahrtsstraße mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zur Darmstädter Straße (B 26) geführt. Die B 26 wird mittels Querungshilfe passiert und der Radfahrer auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg bis zum Gewerbegebiet Ostend geleitet. 

Die Radverkehrsanlagen sind abschnittsweise beleuchtet. 

Aktuell wird von Seiten des Staatlichen Bauamtes die Errichtung eines Radweges entlang der Darmstädter Straße zwischen dem Knoten Leiderer Lichtspiele bis Auweg geplant. Die Verwaltung rechnet mit der Realisierung in den Jahren 2023/2024. 

Mit Umsetzung o. a. Maßnahme entsteht eine lückenlose, umwegfreie sowie verkehrssichere Anbindung des Stadtteiles Leider.



Neubau – Varianten 3 und 4 (siehe Anlage)

Die Trassenführung stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz dar. Die Trassen verlaufen über ca. 1,2 km südlich der Bahngleise. Die Breite des Zweirichtungsradweges beträgt 2,5 m.
Die Trasse quert den Welzbach sowie ein derzeit stillgelegtes Industriegleis der Firma Westarp. 

Variante 3: Kl. Schönbuschallee – gleisnahe Umfahrung Schönbuschallee – AB 16

Bei Variante 3 lag der Focus auf einem geringen Abstand zu den bestehenden Bahnanlagen, um den Eingriff und die Zerschneidung der Landschaft möglichst gering zu halten.

Variante 4: Kl. Schönbuschallee – gleisferne Umfahrung Schönbuschallee – AB 16

Der Trassenverlauf in Variante 4 liegt außerhalb des Zauneidechsenhabitates. 


Klimawirkungsprüfung

Der Umweltverbund soll durch die Verbesserung von Infrastruktur und Betrieb gestärkt werden. Insbesondere der Modal Split - Anteil des Radverkehres bietet Potential eine umweltschonende Mobilität weiter auszubauen. Hierfür verbessert die Stadt Aschaffenburg u. a. die innerstädtischen Verbindungen mit kurzen Weglängen sowie die außerstädtischen alltagstauglichen Verbindungen in die umliegenden Gemeinden. Dadurch werden u. a. Pendelverkehre von Beruf und Freizeit vom Kfz auf das Verkehrsmittel Rad verlagert sowie Wegeketten mit dem Rad abgewickelt. Durch die Stärkung des Radverkehres werden nicht nur der Kohlenstoffdioxidgehalt in der Luft, sondern auch die Belastungen durch andere Schadstoffe und Lärmemissionen verringert. Durch Investitionen in Radverkehrsmaßnahmen wird das Verkehrsverhalten nachhaltig auf die Aktive Mobilität gelenkt, sodass auch der verkehrsbedingte Flächenverbrauch in und um Aschaffenburg zukünftig reduziert werden kann. 

  1. Alternativenprüfung (siehe Anlage)

Aufgrund des Artenschutzes (§44 Bundesnaturschutzgesetz) und der vorliegenden streng geschützten Biotope (§30 und Art. 23 Bundesnaturschutzgesetz) sind für die Umsetzung der geplanten Radwegtrasse eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde sowie eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung durch die Höhere Naturschutzbehörde (Regierung Unterfranken) erforderlich. 

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung fordert 3 kumulativ zu erfüllende Bedingungen: 

  • Öffentliches Interesse bzw. überörtliche Notwendigkeit,
  • Alternativenlosigkeit zum Vorhaben und
  • Artenschutz und naturschutzrechtliche Kompensation müssen gegeben sein.

Die Alternativenprüfung beinhaltet die Prüfung der Bestands- und Planungsvarianten. In der Gesamtbetrachtung liegen die Ergebnisse zu den Trassenführungen dicht beieinander. 

Die tabellarische Zusammenfassung zeigt dennoch deutlich, dass die Interessen des Radver-kehres mit den Planungsvarianten für die Zielgruppe Radverkehr am besten vertreten werden. Das Ziel, ein geschlossenes Radwegenetz und eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung i.V.m. der Erhaltung der historischen Parkanlage Schönbusch werden mit den Varianten 3 und 4 am ehesten erreicht. Dem entgegen stehen die Belange des Naturschutzes, denen am ehesten mit den Bestandsvarianten 1 und 2 Rechnung getragen wird.



Resümee der Verwaltung 

Beide Bestandsvarianten ergeben sich aus gestückelten Streckenabschnitten mit wechselnden Führungsarten und haben Konfliktpunkte zum motorisierten Individualverkehr (MIV), sodass die bestehenden Radverkehrsangebote weder verkehrssicher noch durchgängig befahrbar sind. Die Varianten 3 und 4 stellen eine überstädtische direkte Verbindung dar, und binden wie Variante 2, Freizeiteinrichtungen entlang der kleinen Schönbuschallee an, wodurch eine flexible Wegegestaltung auch im Alltag begünstigt wird. Bestärkt wird dies mit der vorgesehenen Asphaltierung der Radhauptverbindungen 1. Ordnung Richtung Großostheim und Wailandtstraße. Auch die Radverbindung im Freizeitnetz Stockstadt – Niedernberg (Landkreis Aschaffenburg) soll durch Asphaltierung des bestehenden Wirtschaftsweges Richtung Stockstadt im direkten Anschluss an den Radweg Schönbusch aufgewertet werden.

Im Zuge eines Lückenschlusses im Radwegenetz lassen sich Beeinträchtigungen der Natur nicht vermeiden. Mit entsprechender Trassenwahl sowie Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen lässt sich der unvermeidbare Eingriff jedoch minimieren und an anderer Stelle ausgleichen. Um die flächenhafte Ausdehnung der verkehrlich geprägten Flächen (Zerschneidung der Landschaft) sowie den Grunderwerb so gering wie möglich zu halten, wird seitens der Verwaltung Variante 3 der Vorzug gegeben. Zudem ist der Streckenverlauf bei Variante 3 geradlinig und somit attraktiver für den Radverkehr. Mit der vorgesehenen Trassenführung in Variante 4 wird dem Artenschutz jedoch verstärkt Rechnung getragen, weshalb Variante 4 als Kompromiss seitens der Verwaltung tragbar wäre. Der Grunderwerb kann sich hier jedoch als schwierig erweisen und so das Gesamtprojekt ins Stocken geraten. 


Stärkste Alternative zum Neubau ist Variante 1 (Großostheimer Straße). Vorteilhaft sind hierbei die bereits zur Verfügung stehende Infrastruktur und Flächenverfügbarkeiten. Eine Ertüchtigung der Großostheimer Str. und der in beiden Fahrtrichtungen verkehrssichere Ausbau von Variante 1 ist zwar auch mit Kosten verbunden, wäre aber eine zeitlich zügigere und kostengünstigere Alternative. Der Ausbau der Großostheimer Str. mit sicheren Radverkehrsanlagen würde auch einen weiteren Lückenschluss für andere wichtige Radwegeverbindungen im gesamtstädtischen Radwegenetz darstellen. Allerdings bleibt bei Variante 1 die Frage offen, ob das Ziel, den illegalen Freizeitradverkehr aus dem Schönbusch herauszuhalten - welches Ursprung der Diskussion und Planungsprämisse war - erreicht wird.

Die Verwaltung steht seit Frühjahr 2022 in Grundstücksverhandlungen mit der Firma LMH Immobilien GmbH & Co.KG.


  1. Weiteres Vorgehen 

Im weiteren Planungsschritt soll die beigefügte Alternativenprüfung bei der Regierung Unterfranken eingereicht werden, da vor Baubeginn die Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG einzuholen ist. Desweiteren ist bei der geplanten Trassenführung (§30, Biotope) auch eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Möglicherweise besteht auch ein Kompensationsbedarf für die Herstellung des Zauneidechsenhabitates. 

Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Eine Kostenaufteilung für die Baumaßnahme, die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht sowie die Übernahme der Baulast ist seitens der Stadtverwaltung mit der SSV bei einem weiterführenden Planungsauftrag zu vereinbaren. 

Bei einer Ausbildung des Radweges mit einer wassergebundenen Decke betragen die Baukosten ca. 850.000 € (Stand Januar 2022). Durch die der politischen Lage geschuldeten weltweiten Preisentwicklungen ist hierfür mit wesentlichen Kostensteigerungen zu rechnen. Die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen und Grundstücksvereinbarungen sind hinzuzufügen. Der exakte Ausgleichsbedarf ist noch unbekannt. Unter Vorbehalt wird hierfür derzeit mit Kosten von ca. 150. 000 € gerechnet. Darüber hinaus sind in derzeitigem Planungsstand weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.

Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative bestehen Fördermöglichkeiten. Der Neubau des Radweges Schönbusch fällt hierbei unter den Förderschwerpunkt „investive Klimaschutzmaßnahmen“. Die Förderquote für Kommunen beträgt bei Erfüllung der aufgestellten Förderrichtlinien 50%. Bei Ausbau mit einer wassergebundenen Decke, wie von Arten- und Naturschutz sowie SSV vorgegeben, und dem Entfall der Beleuchtung werden jedoch maßgebliche Förderkriterien nicht erfüllt, was die Förderfähigkeit in Frage stellt. Alternativ sind Förderungen über das Bayerische GVFG oder das Förderprogramm Stadt und Land denkbar. Die Wahl des Förderprogrammes richtet sich zu gegebenem Zeitpunkt nach der maximalen Zuwendung.

Der Beschlussvorlage liegen die Alternativenprüfung mit Anlagen, die aufgeführten Stadtratsbeschlüsse sowie die Stellungnahme der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung (SSV) bei.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Vorentwurf samt Alternativenprüfung zur Radwegtrasse wird gebilligt und der Zwischenstand der Alternativenprüfung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Weitere Planungen zum Neubau eines Radweges auf der Südseite entlang des Park Schönbusch werden nicht weiterverfolgt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/9/7/22. Bericht über das ergänzende Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 02.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 7PVS/9/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) befindet sich derzeit in einer Teilfortschreibung. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hatte die Kommunen bereits Anfang des Jahres aufgefordert, zum ersten Entwurf vom 14.12.2021 Stellung zu nehmen.
Dies wurde dem Stadtrat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.03.2022 vorgestellt und die Stellungnahme der Stadt beschlossen, welche am 16.03.2022 an das Ministerium versandt wurde.

Nun hat das Ministerium die eingegangenen Stellungnahmen des ersten Beteiligungsverfahrens geprüft und sich daraus ergebene Änderungen am Entwurf vorgenommen. Daher ist die Stadt Aschaffenburg als Kommune nun erneut aufgefordert im ergänzenden Beteiligungsverfahren zu einzelnen geänderten Punkten im Entwurf vom 02.08.2022 Stellung zu nehmen.

Diese Punkte sind:

  1. 1.2.2, Abs. 3 (G) (Ergänzung eines neuen Grundsatzes zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere, weniger begüterte Bevölkerungsgruppen),

  1. 2.2.1, Abs. 2 (Z) i.V.m. LEP-Anhang 2 (Änderung der Gebietskulisse der Gebietskategorien durch Einführen einer sog. Beharrensregelung (siehe dortige Begründung)),

  1. 5.4.1, Abs. 3 (Z) (Verstärkung der Festlegung für die Regionalen Planungsverbände zur verpflichtenden Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft),

  1. 6.1.1, Abs. 1 (Z); 6.2.2, Abs 1 (Z); 6.2.3, Abs 4 (G); 7.1.3, Abs 3 (G) (Verstärkung der Festlegung zum Umbau der Energieinfrastruktur; Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben zum Windenergieausbau; Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf überbauten Flächen; Streichung des Grundsatzes, wonach landschaftsprägende Geländerücken und schutzwürdige Täler u.a. von Freileitungen und Windenergieanlagen freigehalten werden sollen)

  1. 7.2.5, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G), Abs. 5 (G); 7.2.6, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G) (Ergänzung der bestehenden Grundsätze und Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum Hochwasserschutz sowie Niedrigwassermanagement).

Da die Stellungnahme bis 19.09.2022 abzugeben ist und eine Verlängerung der First nach Aussage des Ministeriums nicht eingeräumt werden kann, die Änderungen aber auch keine grundlegenden Belange der Stadt betreffen, bzw. nur wenig direkte Bindungswirkung für Kommunen entsteht – in erster Linie hat das Landesentwicklungsprogramm Auswirkungen auf den Regionalplan, der dann entsprechend anzupassen ist - wurde die Stellungnahme von der Verwaltung bereits verfasst und an das Ministerium gesendet.
Über den Inhalt der Änderungen im LEP sowie der Stellungnahme wird hiermit der Stadtrat informiert. Das Schreiben mit der Stellungnahme an das Ministerium ist im Anhang der Beschlussvorlage beigefügt.

Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie alle weiteren Unterlagen zum ergänzenden Beteiligungsverfahren werden vom Ministerium auf der Homepage www.landesentwicklung-bayern.de bereitgestellt.

.Beschluss:

I. Der Bericht über das ergänzende Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 02.08.2022 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / PVS/9/8/22. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 07.07.2021 wegen "Bebauungsplan für das Gebiet Hildenbrand-, Schweinheimer- und Gutwerkstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 28.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 8PVS/9/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich beim Anliegen von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) um eine laufende Angelegenheit, für die der Oberbürgermeister gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO zuständig ist.

Nach § 23 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) sind diese Anträge vom Oberbürgermeister unmittelbar zu behandeln und schriftlich bzw. elektronisch zu beantworten. Eine Behandlung dieser Anträge im Stadtrat findet nicht statt, es sei denn, die Antragsteller bestehen darauf. Herr Stadtrat Jürgen Zahn wies mit Mail vom 17.07.2022 darauf hin, dass er eine Behandlung im Stadtrat wünscht.

.Beschluss:

Die Stellungnahme der Verwaltung vom 28.06.2022 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 
Die Verwaltung wird Gespräche mit den Eigentümern und Investoren im Gebiet „Hildenbrand-, Schweinheimer- und Gutwerkstraße“ führen und über die Ergebnisse im Stadtrat berichten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PVS/9/9/22. Behandlung des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.01.2022 wegen "Entwicklung des Gebietes um die Darmstädter Straße und den Hafenbahnhof" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 9PVS/9/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich beim Anliegen der CSU-Stadtratsfraktion um eine laufende Angelegenheit, für die der Oberbürgermeister gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO zuständig ist.

Nach § 23 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) sind diese Anträge vom Oberbürgermeister unmittelbar zu behandeln und schriftlich bzw. elektronisch zu beantworten. Eine Behandlung dieser Anträge im Stadtrat findet nicht statt, es sei denn, die Antragsteller bestehen darauf. Herr Stadtrat Rainer Kunkel (CSU) wies mit Mail vom 28.07.2022 darauf hin, dass er eine Behandlung im Stadtrat wünscht.

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.01.2022 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2022 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Die Verwaltung erklärt, dass es der Wunsch des Stadtrates war, dass die Grünflächen gemacht werden, die Regierung von Mittelfranken dies beim Planfeststellungsverfahren jedoch nicht zur Auflage gemacht hat.
Nichtsdestotrotz wird die Verwaltung nochmal das Gespräch mit dem Bayernhafen suchen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PVS/9/10/22. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 17.03.2022 wegen "Renovierung/Neugestaltung Fußgängerunterführung Platanenallee - Goldbacher Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 10PVS/9/10/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich beim Anliegen der KI um eine laufende Angelegenheit, für die der Oberbürgermeister gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO zuständig ist.

Nach § 23 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) sind diese Anträge vom Oberbürgermeister unmittelbar zu behandeln und schriftlich bzw. elektronisch zu beantworten. Eine Behandlung dieser Anträge im Stadtrat findet nicht statt, es sei denn, die Antragsteller bestehen darauf. Jürgen Zahn (KI) wies mit Mail vom 16.08.2022 darauf hin, dass eine Behandlung im Stadtrat gewünscht wird.

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 17.03.2022 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.08.2022 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / PVS/9/11/22. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 13.07.2022 wegen "Ampelschaltungen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 11PVS/9/11/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich beim Anliegen der ÖDP um eine laufende Angelegenheit, für die der Oberbürgermeister gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO zuständig ist.

Nach § 23 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) sind diese Anträge vom Oberbürgermeister unmittelbar zu behandeln und schriftlich bzw. elektronisch zu beantworten. Eine Behandlung dieser Anträge im Stadtrat findet nicht statt, es sei denn, die Antragsteller bestehen darauf. Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) wies mit Mail vom 31.08.2022 darauf hin, dass eine Behandlung im Stadtrat gewünscht wird.

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 13.07.2022 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2022 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 10:01 Uhr