Datum: 10.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 15:15 Uhr bis 16:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/13/8/22 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2022 für die Stadt Aschaffenburg

zum Seitenanfang

1. / HFS/13/8/22. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2022 für die Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 13. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.10.2022 ö Beschließend 1HFS/13/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2022 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.


Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach

  • den Verwaltungshaushalt        von bisher        272.571.350 €
       um           10.016.900 €
       auf        282.588.250 €

  • den Vermögenshaushalt        von bisher        63.033.700 €
       um        - 257.900 €
       auf        62.775.800 €

  • Der Gesamthaushalt beträgt damit neu                345.364.050 €


Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt erhöht sich um 30.700 € auf 13.416.600 €

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 7.050.000 € erhöht und damit von bisher 16.000.000 € auf 23.050.000 € neu festgesetzt.

Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wird von 13.864.600 € auf 14.402.700 € erhöht.

Die Zuführung zur Sonderrücklage Baugebiet Anwandeweg wird um 1.590.000 € auf jetzt 2.170.000 € gesenkt.

Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Stellenplan bleibt unverändert.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2022 wird zur Kenntnis genommen.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2022 11:22 Uhr